Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 7 (14.2.1935)
- Date
- 1935-02-14
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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' WhMWALWWO Zu einer vierten Durchführungs- Verordnung über den vorläufigen Ausbau des Reichsnährstandes veröffentlicht die Tagespresse eine Dtitteilung, der wir u. a. folgendes entnehmen: „Die Marktordnung mußte schrittweise auf den einzelnen Marktgebieten nach neuen Grundgedanken ausgebaut werden. Es war daher Zunächst nicht möglich, mit der Neuorganisation des Marktes den organisatorischen Aufbau des Reichsnährstandes zu belasten, vielmehr mußten Zunächst besondere Zusammenschlüsse für einzelne Wirtschaftsgebiete gebildet werden, selbstverständuch mit dem Endziel, diese nach Ailsbau des Reichsnährstandes in dessen Organisation einzubeziehen. Diesem Gedanken trägt die vierte Der- Ordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes Rechnung. Dreauf demGebiet der Marktordnung gebildeten Zusammenschlüsse gehören nunmehr dem Reichsnährstand an und sind rhm unterstellt. Die früheren Hauptabtei, liingcn III und IV werden zusammengelcgt und bilden gemeinsam mit den einzelnen Marktorganisationcn (Hauptvereinigungen. Wirtschaftlichen Vereinigungen und Beauftragten) den Grundstock für die Bildung einer neuen Hauptabtei - l u n g III. Die näheren Einzelheiten in organisatvrischer Beziehung sind durch eine Verfügung des Rcichsbauernführers geregelt. Dem Reichs, nährstand steht nunmehr.das Recht zu, die Finanz, gebarung. die Personal, und Revisionsverhältnisse der Zusammenschlüffe einheitlich zu ordnen. Der Reichsbauernführer gibt den Zusammenschlüssen die Satzung, die der Genehmigung des Reichs. Ministers für Ernährung und Landwirtschaft bedarf. Im übrigen wacht er darüber, daß bei Durchführung der Dtarktordnuna die Wirtschaftlichen Bedürfnisse der einzelnen Marktgebiete gebührend berücksichtigt werden, daß die Tätigkeit der Zusammenschlüsse sich mit Gesetz und Satzung in Einklang befindet und daß endlich die ständischen Aufgaben des Reichsnährstandes und die Notwendigkeiten von Gesamtwirtschaft und Gemcinwohl Berücksichtigung finden. Unberührt hiervon bleibt selbstverständlich die staatliche Oberaufsicht der Reiches und die Zusammenarbeit des Reichsnährstandes mit den anderen staatlichen und politischen Stellen. Diese Neuregelung ve> deutet einen wesentlichen Schritt vorwärts. Die großen nationalen Ziele: Sicherung der Nahrungsfreihcit des deutschen Volkes und Höchstfteigorung der deutschen Erzeugung, verbinden sich mit der sozialistischen Forderung, dem gemeinsamen Handeln aller an einem Wirtschastskreislaus beteiligten Wirtschaftsgruppen im Dienst des Ganzen zum gemeinen Nutzen. So schasst die neue Verordnung die Grundlage für eine weitere Fortbildung der Marktordnung des Reichsnährstandes." * , Der Eierverwertungsverband Niedersachsen teilt, wie die Tagespreise berichtet, u. a. folgendes mit: „In den letzten Tagen mehren sich die Anfragen über die geplanten Aenderungen rn der Eiermarktordnung. Dabei ist auf folgende Punkte hinzuweisen: Es ist nicht beabsichtigt, eine neue Verordnung oder eine grundlegende Neuregelung in der Eierbewirtschaftung vorzunchmcn, sondern es sollen lediglich auf ' dem Wege einer Verwaltungsordnung gewisse Erleichterungen geschaffen werden, deren Einführung sich aus der bisherigen Tätigkeit als notwendig und praktisch erwiesen hat. Diese Erleichterungen werden sich erstrecken auf die Standardifierung der Eier. Hier ist geplant, daß Eier in Zukunft nur gekennzeichnet werden müssen, so« fern sie an Wiedcrverkäuser abgegeben und großhackdelsmäßig. d. h. in Kisten, verpackt werden. Hinsichtlich der Nebernahmescheine sind keine grundlegenden Aenderungen zu erwarten. Es ist ferner geplant, den Kreis der Verbraucher etwas weiter zu fassen, so daß nach Inkrafttreten der neuen Anordnung auch Bäckereien und Hotelbetriebe direkt vom Erzeuger mit ungestempelten Eiern beliefert werden dürfen. Was den Verkehr mit Eiern von einem Wirtschaftsgebiet in das andere anbelangt, so wird an Stelle des bisher üblichen Verfahrens eine gewisse Erleichterung für den Versand kleinerer Partien erfolgen." die saarländisch-lothringische LandeSgrenze zurückverlegt werden. Am gleichen Tag beginnt im Saargebiet auch der Umtausch der. FrancS-Noten und die Umwandlung der FrancS-Noten in die Markwährung. _ VW ßMLWÄ Am 18. Februar wird die deutfch-faarländische Zollgrenze aufgehoben und an Der NeichshandwerkSmeister hat, wie die Tagespresse berichtet, die sofortige Ausgabe eines allgemeinen Handwerkerabzeichens angeordnet, da8 dem bereits ausgegcbenen Führerabzeichen ähnlich ist und im Mittelfeld die Symbole des Handwerks. Hammer, Eichenblatt und Eichel, im offenen Kreis enthält. Das Handwerksabzeichen wird grundsätzlich nur in Verbindüng mit der Handwerkskarte ausgegeben. Ta aber die Ausstellung der Handwerks karten noch einige Zeit dauern wird, sollen alle Handwerker, die rn die Handwerksrolle eingetragen sind, sofort daS Abzeichen erhalten, das als vorläufige Bestätigung der Eintragung in die Handwerksrolle dient. _ Die „NüMeulläir SenMe" in karburg Die Tagespreise brachte Mitte Dezember 1934 unter der Ucberschrist „Unglaubliche Mißstände in jüdischen Betrieb" einen Bericht des Amts „Schönheit der Arbeit" im Gau Ost-Hannover über eine Besichtigung der Norddeutschen Chemischen Fabrik Harburg-Wilhelmsburg. In dem Bericht wurde betont, daß der ..Haupraktionär der Gesellschaft der in Köln lebende Jude Lissauer" sei. Im „Harburger Anzeige- und Nachrichten-Kreisblatt" vom 24. Januar ist jetzt unter der Nebcrschrist „Norddeutsche Chemische Fabrik in Harburg" zu lesen: „Die Gcruleitung Ost-Hannover teilt folgendes mit: Zur Nachprüfung der in der Presse gegen die Norddeutsche Chemische Fabrik in Harburg erhobenen Vorwürfe hat der Gauleiter unter Teilnahme der zuständigen Dienststellenleiter eine Besichtigung des Betriebes voryenommen. Die Besichtigung ergab, daß es sich um ein seit Jahrzehnten bestehendes Unternehmen mit großenteils älteren Gebäuden handelt, dessen Wohlfahrtsräume zu wünschen übrig lassen. Ter Betriebssichrer hat aber erklärt, imd ihm ist unbedingt zu glauben, daß er bemüht ist. diejenigen Aenderungen zu treffen, die im Interesse der Gefolgschaft gewünscht werden. Für die erforderlichen Umgestaltungen und Verschönerungen dieser Räume ist bereits ein größerer Betrag zur Verfügung gestellt. Wenn die seit langem beabsichtigten Aenderungen bisher noch nicht durchgeführt sind, so hängt das mit den wirtschaftlichen Verhältnissen zusammen, unter denen ein Teil der chemischen Industrie zu leiden hat. Zu Schlußfolgerungen hinsichtlich der Ehre de8 Betriebssichrer» und zur Herabsetzung des Rufes der Firma besteht keine Veranlassung." Tie Unübersichtlichkeit des geltenden Rechtszustandes im Teviscnrecht hat es erneut erforderlich gemacht. — das Teviscnrecht zu kodifizieren. Die — auch bereits eine Kodifizicrung früherer Vorschriften darstellende — Teviscnordnung vom 23. Mai 1932 und die (1.) Durchführungsverordnung vorn gleichen Tage sind unter Einarbeitung der fpäteren Durchführungsverordnungen und anderer Abäuderungsvorschriften am 4. Februar 1935 als „Gesetz über die Teviseubcwirtsck)astung" und als Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftungen neu bekanntgemacht worden. Auch die „Richilimen für die Tevisenbewirtsck>astung", die eine notwendige Ergänzung der gesetz- Ud>eix Devisenvorschriften bilden, sind unter Berücksichtigung der verschiedenen bisher ergangenen Aenderungen der früheren Richtlinien und zahlreicher Erlasse der Reick)sstelle für Devisenbewirtschaftung neu veröffentlicht worden. Reue Rechtsvorschriften bringt die Kodifikation — bis ans ganz wenige . hier nicht interessierende Ausnahmen — nicht. Obwohl nunmehr der geltende Rechtszustand auf dem Gebiete de8 Devisenrechts viel übersichtlicher Seworden ist, so ist doch zu beachten, daß die lodifikation inhaltlich nicht erschöpfend ist. da vor allem auf die Vorschriften über die „Stillhaltung" und die zahlreichen zwischenstaatlichen Dereinba- KAUFHÄUSER UND EINZELHANDEL ApoMa j Haus fleseüitz FSSrerJ an Flatze. r ■ -KaeaföciMS L@63is PoramQF SrflOlss Sortimgntccscliän am Platze ( Aagslborg ~ ~ Schuhhaus km38Wl P©Mefce& AUGSBURG Maximilianstrasse D 7—8 (HeatlscEi O.-§/) r Sine Seiten Bluthon 0.-5. — Ring 16/17 Seiden / Kleiderstoffe leinenwaren Damenkonfektion c k»Kl Förster Beatboa 0/8.» Glotwltxor Str. 99. Wo!lwaren,Trikofagei\ Schneidereiarfikel c Bielefeld 3 SJttrisEo. Modernes Spezielles. ( Bra«s5§eEiweig ) luiiuiiiiiiiiimiiimmiuniimuiimiHimiiiimiii Feine listete! Herrenu. Knabenkieldung preiswert bol Schröder T. Co. Brannscbwoip liHHniniiiiiiiiiinüiiiii Das Kaufhaus für Haus u. 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