Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 7 (14.2.1935)
- Date
- 1935-02-14
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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4iiv m. Estlanb Estland, das nördlichste der drei selbständigen Länder des Baltikums, hat eine Gesamtbevölferung von rund 1.13 Millionen Einwohnern, die iin Gegensatz zu dem benachbarten Litauen weit überwiegend der evangelischen Kirche angehören. Die Zahl der I n d e n ist absolut und relativ sehr gering: nach dem Stande der allgemeinen Volkszählung vvin I. März 1934 leben rund 4300 Juden in Estland. (v>i kommen also a u f i e 1000 E i n lv o h n e r vier Jude n. In den beiden anderen baltischen Staaten ist die Quote der. jüdischen Bevölkerung um ein Vielfaches höher. Die Größenordnung der estnischen Juden, die vor Generationen zumeist aus Polen. Litauen und Deutschland cingewandert sind, hat sich seit der Jahrhundertwende nur wenig verändert. Das heutige estnische Staatsgebiet, das aus dem alten russischen Gouvernement Estland und dein nörd. lichen Teil von Livland besteht, zählte um 1900 rund 4000 Juden, 1922 war die Zahl auf etwas über 4000 angewachsen. 1934 ist sie. wie wir oben gesehen haben, »nieder etwas niedriger. Im wesentlichen erklärt sich die niedrige Zahl der Juden in Estland damit, daß die Bevölkerung dieses Landes in hohem Maße auf Einzelhöfen von Ackerbau und Viehzucht lebt; nur etwa ein Sechstel der estnischen Bevölkerung wohnt in Städten. Dadurch war für die Juden in den ihnen zugänglichen Berufen bzw. Wirtschafts, sektvren: Industrie, Wandel und Handwerk nur eine beschränkte Betätignngs- und Lebcnsmöglich. seit gegeben, die den jüdischen Bevölkerungssektor schmal gehalten hat. Die Alters st r u k t u r der estnischen Juden ist — ebenso wie in Litauen — gesund: das Schwergelvicht ruht auf einem breiten Fundament jüdischer Jugend. Die Abnahme der Zahl der Juden im letzten Jahrzehnt ist nicht etwa die Folge eines — aus Westeuropa annektierten — Sterbeüberfchusscs, sondern sie ist wohl auf Auswanderung zurückzuführen. Deren Zielrichtung ist sedoch offenbar nicht Palästina, wo in den letzten 10 Jahren nur weuig estnische Inden eiugewandcrt sind. — Er. staunlich ist es. daß die Zahl der j ü d i s ch e n Al ä n n e r n n d d c r j ü dischc n Frauen i n E st I a u d e t w a g l c i ch h o ch ist —' je 2150 —. während bei der estnischen Gesamtbevölkernng der Frauenüberschuß überdurchschnittlich hoch liegt: er beträgt fast 69 000, d. h.. aus 113 Frauen entfallen lOO Männer. Um die ihnen zugänglichen Berufe ausübeu zu können, leben auch die estnischen Juden meist in den Städten. In der Hauptstadt Tallinn (früher Reval) ernähren sich unter, einer Gcsamtbevölkerung von riint» 125 000 Menschen etwa 2000 Inden, in der jahrhundertealten Uni", versitätostadt Dorpat (jetziger Name: Tartu), den: g e i st i g e n Al i t t c l p u n k t E st l a u d s, ist d i c jüdischc Quotc am h ö ch st e n : dort wohnen etwa 1100 Juden, über zwei Prozent der Bevölkernng dieser Stadt. t Die Zahl der A u s l a n d s d c ir t s ch c n in Estland ist ctiva um das Sechs- bis Achtfache höher als die Zahl der Inden in Estland. Da in der estnischen Außenwirtschaft Deutschland als Lieferant an erster Stelle figuriert — und als Abnehmer an zweiter — so ist auch in Estl a n d eine Verbindung der i n H a n . d e l und Industrie tätigen I u d e n mit den: deutschen Sprach- und Wirtschaftsgebiet gegeben. vr. E. R—x. A.usiisneSsm izäwcha'ichtesa. Der Nicht er am Mailänder Aphellativnsgericht Silvio Mortara wurde nach Erreichung der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt. Gleichzeitig wurde der Richter. der Jude ist,'durch die Verleihung des Titels eines Ersten Ehrenvorsitzenden des Appellationsgerichtshofs ausgezeichnet. Die Verleihung dieses Titels bedeutet eine besondere Ehrung, die nur äußerst selten erwiesen wird. ¥ Wie wir in der vorigen Woche berichteten, hatten die österreichischen Inden an angebliche Aeußerungen des Vizekanzlers Fürst Starhcmberg starke Besorgnisse über die zukünftige Entwicklung geknüpft. Gleichzeitig Hallen wir das Zustanden-u»,nei» eines Gesetzentwurfs gemeldet, ans Grund vcssrn angeblich die Verträge sämtlicher .Nassenärzte erlöschen und neu geprüft werden sollten: im Hinblick ans die Tendenz zur Ausschaltung der Juden waren in jüdischen .greisen Befürchtungen für die Existenz der jüdischen Acrzte aufgetaucht. Im Zusammenhang mit diesen Nachrichten sind zwei Aeußerungen maßgeblicher Politiker von wesentlicher Bedeutung. In einem Gespräch mit dem Vertreter der Lemberger Tageszeitung „Ehwila" erklärte der Chef des österreichischen Bundespressedienstes, der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Eduard Ludwig, folgendes: „Die Verordnungen, in denen gewisse mißverständliche Verfügungen sich befinden. die Grund zu .Klagen seitens der Iudenheit gegeben haben, werden gewiß genauestens durchnudiert und alles, lvas zur Annahme irgendwelcher Intentionen gegen die Juden führen würde, wird entfernt werden. Was die Aerzte anbetrisft, so versichere ich Ihnen, daß es sich um eine politische Angelegenheit gehandelt hat. Uebrigens prüft der Minister Neustädter-Stürmer nochmals alle Verträge individuell und. soweit sich ein Irrtum herausstellt, wird er sofort behoben werden. Ich versichere Ihnen, daß cs nie die Absicht der österreichischen Regierung sein wird, die Inden ihrer Staatsbürgerscl,aft zu berauben. Die Amsterdamer katholische Zeitung „DeTijd" veröffentlicht ein Interview mit dem österreichischen Bundeskanzler Dr. Kurt Schuschnigg, in dem sich dieser über die Iudensrage folgendermaßen äußert: „Ich glaube, daß der vom Rassenproblem ausgehende Antisemitismus im Unrecht ist. Die Juden sind den Ariern gegenüber nicht minderwertig, sondern ihnen ebenbürtig Häufig ist ihr Geist sogar durchdringender und schärfer; da sie aber der „Bodenständigkeit" ermangeln, machen sie mitunter von ihren Fähigkeiten einen ' schlechten Gebrauch und versuchen, die Arier ansznbcnten; dagegen müssen wir natürlich an» kämpfen. Wenn jüdischer Geist' mißleitet ist. dann ist dies weit gefährlicher, als wenn dasselbe mit arischem Geist geschieht. Ich will gegen die Inden in Oesterreich nicht Vorgehen und ich halte es für unrichtig, einen Künstler aus seinem Wirkungskreis zu entfernen, nur weil er Jude ist. Ich möchte aber nicht Inden die höchsten Stellungen übertragen, lveil es im Grunde nur sehr wemge Juden gibt, die nicht vor allein als Inden statt als Oesterreicher fühlen. Da die Bankstellen fast durchweg in den Händen.von Juden waren, glaube ich. daß es besser ist. daß sich in der Leitung der Kreditanstalt nun keine Inden mehr hesindcn. Wenn die Arier gegen die Inden Vorgehen wollen, »veil sie anderer Rasse sind, dann dürfen sie nicht vergessen, daß die Inden sich in der Minderheit befinden und dürfen deshalb keine unfairen Mittel anwenden." * Das Landgericht in Danzig hat der Klage eines jüdischen Arztes stattgegcben, mit der die Unterlassung von Aeußerungen und Handlungen eines nichtjüdischen Arztes, der znm Boykott des jüdischen Arztes aufgesordert hatte, verlangt worden »vor. # Nach dem neuen polnischen Handelskodex können Handelsbücher auch in den Sprachen der nationalen Minderheiten, z. B. in Deutsch, Ukrainisch, Weißrussisch. Russisch und Litauisch geführt werden. Dagegen werden Hebräisch und Jiddisch nicht unter den Sprachen "genannt, die für die .Führung von Handelsbücheru zugelassen sind. MrnMlMünW In B u t t e u h c i m und Hirscheid bei Bamberg sind an den Ortseingängcn Tafeln mit der Aufschrift angebracht „Juden sind hier nicht erwünscht". Diese Maßnahme dürfte sich für jüdische Geschäftsreisende und Vertreter jüdischer Firmen, wenn sic den Ort wegen seiner Korbwaren- und Kinderwagen-Jnoustrie besuchen wollen, störend auswirken. NeafL für einen GnsgoMMruch Der „Elbinger Zeitung" vom 8. Februar entnehmen wir folgende Nachricht: „In die Lhnagoge in Ehristburg stieg durch ein vsfcustehcudcs Fenster der 26 Jahre alte Helmut Koslar. Er beschädigte zwei Altarleuchter und nahm von einem derselben eine .Kerze mit, die er in die Sorge warf. Auch soll ein Ältardeckchen fett dieser Zeit verschwunden und ebenfalls ein weißer Vorhang beschmutzt »vorden sein. Iil der Verhandlung vor dem Maricnblirger Schöffengericht wurde die Anklage wegen Elubruchsdiebstahls fallen gelassen. Der Oberstaatsanwalt beantragte wegen Unfugs sechs Wochen Gefängnis. Strafmildernd sei bisherige llnbescholleuheit, strafcrschwereud falle aber ins Gewicht, daß der Unfug in einem Gotteshaus verübt »vorden ist. Das Gericht fällte folgendes Urteil: Der Angeklagte wird wegen Sachbeschädigung zu einem Monat Gefängnis verurteilt, von der Anllagc im übrigen (Altardeckc und 'Vorhang» freigefprocheu. In der Begründung heißt es. daß erschwerend in Betracht gezogen wurde, daß die Tat in einem Gotteshaus verübt sei. Melcher Art ein Gotteshaus fei, fei nicht zu eru'ägen. Es liege eine Disziplinlosigkeit vor, die im heutigeit Staat nicht geduldet wird." Der Reichs, und Preußische Minister des Zinnern gibt einen Ruuderlaß heraus, der sich init der Ekuführung eines Ahnenpasses befaßt. Der Nachweis'-der arischen Abstammung — so bemerkt 'der Erlaß —, der von ein und derselben Person in vielen Fällen gegeuüvcr verschiedenen stellen geführt werden muß. wird erleichtert, wenn dabei ein Ahnenpaß benutzt wird, aus den: sich die notwendigen Feststellungen treffen lassen. Die Standesbeamten dürfen die Richtigkeit jeder Eintragung bescheinigen, die mit einem ihnen vorgelegtcn ordnungsmäßig ausgestellten Kirchenbuch¬ oder Standesrcgisteranszug übcreinstimmt. Diese Auszüge dürfen jedoch nicht veraltet sein. Der Ahnenpaß dient ausschließlich zum Nachweis der arischen Abstammung. Er ersetzt also nicht die Beibringung.von Personenstandsurkunden in anderen Fällen. Das Edrenkreuz Zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Stiftung eines Ehrenkreuzes hat der Reichsinnenministcr eine dritte Verordnuug erlassen. In ihr wird bestimmt, daß den Reichsdeutschen die Angehörigen eines fremden Staates und Staatenlose glcichzustelleu sind, die im Weltkriege als Angehörige der deutschen Wehr, macht Kriegsdienste geleistet haben. Personen, die die Reichsaugehörigkeit durch Aberkennung oder Widerruf der Einbürgerung verloren haben, kann aber das Ehrenkreuz nicht verliehen werden. Fälschungen in einer Amvallslisle Wie „Der Mitteldeutsche" in Magdeburg mit- ' teilt, ist sestgestellt »vorden, daß Listen jüdischer Rechtsanwälte dadurch gefälscht »vorden sind, daß in ihnen neben den Namen der jüdischen Rechts» amvältc Namen arischer Rechtsanwälte, die Mitglicder des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen sind, alifgesührt werde»». „Der Mitteldeutsche" führt die Namen der betreffenden Amvältc ans und bemerkt, daß die 'Untersuchung nach dem Urheber Der Fälschung im Gange sei. Die „Jta" in Palästina. In der deutschen Oeffcntlichkcit sind Nachrichten verbreitet, wonach „die Jüdische Telegraphen-Agentur in Haifa" ihre Veröffentlichungen eingestellt hat. Hierzu ist zu bemerken: 1. Eilte „Jüdische Telegraphen - Agentur in Haifa" besteht nicht. 2. Wie das europäische Hauptbüro der Ielvish , Telegraphie Agency mitteilt, funktioniert der Nachrichtendienst der Palestirte Telegraphie .. ' Agench. des palästinensischen Zlueiges der Ielvish Telegraphie Agench, nach »vie vor , ohne jede Störung. Der telegraphische Nachrichtendieitst ansPalästinawurde anch während der letzten Unlvetterkataftrophe trotz der durch sie bedingten technischen Schwierigkeiten fort- ' geführt. . . 3. Die Behauptung, daß irgendein Zlveig des JTA-Dienstes eingestellt »vnrde oder eingestellt werden soll, entbehrt jeder Grundlage. LrlernachMis bei den ürzlllchen MüsrWrn und der AMoballM Der Reichs- und preußische Minister fcS Innern hat am 5. Februar 1935 eine „Verord. uuug über die Acudcrung der Prüsungsordmin. gen für Aerzte und Zahnärzte" iRcichsmiuisteri.il. blatt Nr. 6 vom 8. Februar 1935, S. 651 erlaßen. Hiernach ist „die Zulassung zu den Prüfiingcn und die Erteilung der Apprvbaiion von dem Noä,, »veis der arischen Abstammung (Geburtsurkunde des Kandidaten. Geburtsurkunden und Heiratsurkunden der Eltern und der beiderseitigen Groß, eitern) abhängig zu machen. Ausnahmen hiervon können nur ans besonderen Grülidcn gestattet werden". Die Verordnung stellt insofern eine cinschneidci»dc Verändcrnllg dar. als in der bisher in 6>fl. tnug befindlichen Prüfungsordnung vom 5. April 1904 <Rcichsrniniftcrialblatt S. IMlj ein Arier. Prinzip nicht fcftgelegt »var. Nach »velchen (Hrnndfätze»» die in der Verord- »»»mg vorgesehenen Ansnahinebelvilligungen erteilt werden können, steht noch ilicht fest. Brklimmungen für Architekten Am 2l. Iauliar ist. wie die „Bamoclt" vom 7. Febrllar mitteilt, die Uebergangszcit abgelaufen, in der auch Nichtmitglieder der R'cich-. lamnter der vildeuden Kiruste. Fachvcrbaud fiir Baulunst. der Baupvlizci Eutivürfc zur ^carbeituug ciureicheu koimteu. Mit dem I. bruar ist also die Auorduung des Präsidenten der Reichskarnmcr der lnldende»» Künste vorn 28. Dcptcmbcr 1934 uncingeschriinkl in Kraft getreten. iVgl. Nr. 4>> der „E. V.-Zeitung" vom 5. Olivber 1934.) Die Aiilveisungeu ai» die Baupolizeibehörden. in erster Linie die des preußischen Fj. nanzministcrs vom 28. Oktober 1934. find aber nicht außer Kraft getreten. Die Baupolizei, behörden »verden gemäß der Älitteilnug der ..La»». Welt" daher auch Enboiirse von Nichtmitgliederr» der Kammer z»r behandeln haben. Eugcn ESisfcc 75 Fahre alt;?l,n 14. Februar feiert Dr. Eugen Schisser seine,» 75. Geburtstag. Schisser, der in Breslarr geboren ist und die Richterlaufbahn einschlng. hat riber das preußische Abgeordnetenhaus den Weg in die hohe Politik gesunden. Er bekleidete »vährcird des Krieges das Amt ciues Staalssekretärs im Reichsschatzaurt und »vurdo in der Nachkriegszeit unter verschiedenen Negierungen tlieichsfinauzminister. Neici)sji»stizittiuister und Vizekanzler. Bei den Verhattdlungen über das Oberjchlesieuabkommen vertrat er das Deutsche Reich und erivarb sich große Verdienste um die deutsche Sache. In spateren Jahren zog er sich mehr und mehr auf sein engeres Fachgebiet zurück. 1928 veröffentlichte er eine bedeutsame Schrift über „Die deutsche Justiz". Besonders lebhaft hat er sich für die deutsch-österreichische Rechtsangleichuua ciugesc'st. für die er auf deutscher Seile die Vcrhandluugeu führte. Zum Lode Otto Lcncls Erst vor »venigeu Wochen haben »vir („b'.-L.- Zeilung" Nr. 51/3 0 den 85. Geburtstag und das 03jährige Toktorjubilänrn Otto Lenels fcieri» tonnen. Jetzt erreicht uns die Nachricht vor» dem Tode des großen Gelehrten, dessen Persönlichkeit ein Zeitalter »vissenschaftlichen Aufstiegs repräsentierte. Einer ga»:zeu Iuristengeueratiou hat Otto Lenel auf römisch-rechtlichem und bürgerlich.^ochtlichem Gebiet Entscheidendes gegeben. Seine wissenschaftliche Leistung wird seinen Tod überdauern. 60. BeruMbilülim Mar Wronkors Der Justizrat und Notar Max Wronker beging in diesen Tagen sein 60. Berufsjuüiläum. In einem Alter, in dem »vahrlich das otium eu»n cllgnitate angebracht wäre, geht der greise Jubilar noch in höchster geistiger Regsamkeit seiner» Lerufspflichten nach. Bekannt sind feilte forensische Beredsamkeit und juristische Schlagfertigkeit, mit der er sich in den Prozessen Stcrnberg und Eulenburg seiner Klienten anzunehmen wußte. Am erfolgreichsten betätigte er sich in dem Kindesunterschiebungsprozeß der Gräfin Klvictecka, in dem Freisprechung erfolgte. Mar Wronker erfreut sich »veit über den Kreis seiner Äcrnfsgenofsen hinaus der größten Lüertschätzuug. 1 k EcrSa^aSsäsliaiZoo «K Tel.: Slsm.8100-15. 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