Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 6 (7.2.1935)
- Date
- 1935-02-07
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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MMBU (y Ws/y^vil w^y II. Litauen Litauen ist der südlichste.der drei selbständigen baltischen Staaten, in dem heute über 175 000 Juden leben. Das Land, dessen Bevölkerung ganz über, wiegend der römisch-katholischen Kirche angchört, ernährt gegenwärtig rund 2,4 Millionen Ein^ wvhner. Unter 100 Bewohnern Litau. ens leben also 7 bis 8 Juden. in Deutsch, land bekanntlich die gleiche Zahl von Juden unter 1000 Einwohnern. Noch um die Jahrhundertwende war der jüdische Bevölterungsanteil ans litauischem Gebiet — damals das russische Gouvernement Kowno und einzelne Teile der Gouvernements Wikna und Suwalki — viel höher, fast 13 Prozent, er hat sich seitdem durch gröbere Auswanderungs. wellen gesctikt. Südafrika war das Vovwicgcrrde Aus« wanderungSziel jüdischer Frauen. Amerika rangiert für beide Geschlechter danach. Nach Palästina wan« dcrten im lohten Jahrzwölft etwa 6000 litauische Juden aus. Auch in jüngster Zeit hat die Aus. Wanderung noch ein beachtliches Maß. So wandcrten 1950 beispielsweise noch 1800 Juden aus Litauen ans, darunter etwa aber nur 120 nach Palästina. 1931 über 1100, darunter etwa 180 nach Palästina. Die Inden Litauens verteilen sich über alle 24 Distrikte des Lande?. . In der Hauptstadt Kowno leben allein über 25 000 Juden (fast ÜO Prozent der Bevölkerung), in P o n i e w e s ch etwa 7000 (etwd ein Drittel der Bevölkerung), in S ch a u l e n etwa 6OO0 (ein Viertel der Be» völkerung). Die Alter 8 schichtnng der litauischen Inden ist durchaus gesund. Nach den Feststellungen der letzten Volkszählung (1923) standen 41 Prozent aller litauischen Inden tu den Kinder, und Jünglingsfahren, das heisit sie waren jünger als 20 Jahre. Von der litauischen Gcsamtbcvöllcrimg waren: sogar 48 Prozent jünger als 20 Jahre. Wie günstig diese Altcrsstruktur ist, zeigt der Vergleich mit Deutschland: Von den deutschen Juden standen (1925) - weniger als ein Viertel, von der Reichsbevölkerung etwa 58,5 Prozent in den ersten beiden Lebensjahr» zehnten. MÄ EÄZ „ . (Nachdruck verbot«'.») Ter Familiensinn der litauischen . Juden wird durch den hohen Prozentsatz der Verheirateten ge» kennzeichnet. Während von der litauischen Gesamt« bevölkerung 31,5 Prozent verheiratet'sind, ist der Anteil bei den lit«mischen Inden 36,5 Prozent. In jedem der letzten Jahre wurden noch über 1000 rein jüdische Ehen geschlossen und 2000 bis 2500' jüdische Kinder geboren. Der Geburtenüberschuß ist auch in den letzten Jahren bei den Juden Litauens noch recht beachtlich (die deutschen Juden verzeichnen einen Sterbeüberschuß!). wenn auch nicht zu verkennen ist. daß der Geburtenüberschuß der litauischen Gesamtbcvölkerung prozentual noch höher ist. So wächst die litauische jüdische Bevölkerung in den letzten Jahren trotz der Auswanderung wieder an: 1923 waren 158 000 Inden gezählt, zehn Jahre später wird ihre Zahl amtlich 'mit säst 176 000 bc> ziffcrt. Verluste durch Mischehen sind in Litauen sehr gering. Währctid 1932 in Deutschland die jüdischen Mischehen, gemessen an den rein jüdischen Ehen etwa 58 Prozent ausmachten, beträgt im gleichen Jahre in Litauen dieser Prozentsatz weniger als 0,2 Prozent.'• Einen interessanten Einblick in die Mentalität der Inden Osteuropas gewährt die litauische Sta« tiftik dadurch, daß sie die Juden sowohl unter dem Merkmal-der Religion wie unter dem der Nation erfaßt. Dabei erg«rb sich, daß 99 Prozent der nach dem Religionsbekenntnis gezählten Juden sich auch als zugehörig zur jüdischen Nation bezeichnet haben. Interessant ist weiter, daß es 155Karailn in Litauen gibt, darunter iibrigcnS erheblich mehr Frauen als Männer. Der allgcntein niedrige Stand der Volks, bildnng in Litauen spiegelt sich darin, daß vor zehn Jahren noch über ein Drittel der lit«mischcn Inden weder lese» noch schreiben konnten, ein Zustand, der sich jedoch in den letzten Jahren gebessert haben dürfte. Tic Tatsache, daß Deutschlattd Hauptlieferant und Hauptabnehmer des litauischen Marktes ist, und daß etwa 40 000 Ausländsdeutsche in Litauen ihre Existenz gefunden haben, bringt die litauischen Jttden mit der -deutschen Sprache in enge Be. rühr nn g. Das Memclgcüiet wird gesondert behattdelt. vr. E. R—x. ,8M«Wik Mö Ätot' im srelÄMlkirkmnmtrgrlctz In Nr. 4 der „Deutschen Justiz' vom 25. Januar erläutert der Syndikus und Leiter der Rcchtsabteilung der „Rcichsfachschaft Film', Rechtsainvalt und Notar Dr. W a l ch, die Begriffe „Zuverlässigkeit' und „Eignung', die im 8 10 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichs» kulttlrkammcrge.sctzcs vom 1. November 1955 ent» palten sind und bei der Frage der Aufnahme in den zuständigen Fachverbaud und damit in die zuständige Fachkammer der Reichskultnrkammer eine besondere Rolle spielen. Z 10 lautet: „Tie Ausnahme in eine Einzclkammer kann abgelehnt oder ein Mitglied ausgeschlossen werden, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, das; die in Frage kommende Person die für die Ausübnng ihrer Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit tind Eignung nicht besitzt.' Dr. Walch führt in seiner Abhandlung u. a. aus: Die Aufnahme könne nur verweigert werden, wem: die im 8 10 vorgesehenen Gründe für eine Ablehnung der Aufnahme bzw. eine Ausschließung aus der Einzelkammer und damit aus der Reichsknlturkammer vorlägen. Eine Erläuterung dieser beiden Begriffe sei im Gesetz nicht gegeben. Mit der Einfül)rnng des Begriffs der „Zuverlässigkeit' in das Reichskulturkammergesetz sollte nicht auf den vorhandenen Begriff und seine Aus» legung zurückgegrisfen werden. Er müsse ganz weit und grundsätzlich gefaßt werden. In der großen Front, die das kulturelle Leben Deutsch» lands neu beleben und net: schassen solle, könnten »wer nur solche Menschen stehen, die als Volts, genossen im Sinne des national« sozialistischen Staates angesehen werden können. »Bei der Prüfung-dieser Frage werden', so heißt es, „die Grundsätze, die der nette Staat in der Beamtengefctzgebung oder in dem Schriftleiter» gesetz ausgestellt Heck, unmittelbar nicht zttr 2ln» Wendung kommen können. Einmal ans dem Grunde, weil eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese Gesetze im Reichskulturkammergesetz nicht vorgesehen ist, zum anderen aber, weil diese Gesetze euren ganz anderen Zweck verfolgen und als Svezialbestimmungcu für den Bereich des stau» dischen Ausbaus nicht ohne weiteres allgemeine Geltung bcansprtichcn können.' Ztnn Begriff „Eignung' wird sestgestcllt, daß nur derjenige geeignet'sei, deutsches Kulturgut zu schassen oder weiterzuverbreitcn, der als Bolksgetwsse zuverläs>tg fei. Unter Eignmtg könne aber nicht allein sach» kiche Vorbildung verstanden werden, sondern „der Nachweis des kulturellen Schaffens, legitumert durch das Werk'. .. Es wäre, so beschließt Dr. Walch fernen Aufsatz, angesichts der Vielheit der Fragen um dre Begriffe .^Zuverlässigkeit' und „Eignung' zu wünschen, das; die bisherigen praktischen Erfahruitgen der Fach» verbättde und Einzelkammcrn bald zusammen« gestellt und der Ocsfentlichkeit zugänglich gemacht würden, damit aus der Praxis und dem Leben heraus die Zusammenfassung fester Grundsätze zu Rechtsnormen geschaffen werden könnte. Die von Dr. Walch vertretene Auffassung findet in den gebräuchlichen Kommentaren zur neuen Gesetzgebung hinsichtlich der Forderung, daß nur „Volksgenossen' „zuverlässig und geeignet sind, allerdings keine Stütze. §K Mf§M W§Ws« . Das „Reichsverwaltungsblatt" (Ar. 4 bom 26. Jatinar 1935) veröffentlicht eure bedeutsame Entscheidung, die der Bayerische Verwaltungs» gerichtshof gefallt hat. Auch nach der Staats-. Umwälzung sei eS nicht Aufgabe de8 Richters, neues Recht zu schäften, sondern nur wie Mhe'L auch die bestellenden Gesetze ausznlcgen und anzu^ wenden. Ergibt sich infolge der Zcitverhältnisse die Notwendigkeit einer Aufhebtutg oder Aenderung bestellender Gesetze, so ist cs ausschließlich Sache des Gesetzgebers, die bisherigen Gesetze den geänderten Verhältnissen an zu passen. Schaffung eiites netten Rechtes würde es auch bedeuten, wenn Rechtsbestimmungen, die in bcu früheren und noch geltendctt Gesetzen klar ttnd eittdentig nmschricbeti ttnd durch die . darauf gegründete Rechtsprechung festgehalten worden seien, nun.'' mehr vom Richter in einer mit dem Gesetz nicht; zu vereinbarenden Weise und auf einer ganz anderen Grundlage ausgelegt werden sollten. Kritik an ErriKtsurtrilenin AaMagen In der „Deutschen Jttstiz' (Nr. 5 vom 1. Februar 1935, S. 168 ff.) nimmt der Schrift« lciter. der im Reichstmd preußischen JustiZ- Ministerium tätige Oberstaatsanwalt Dr. Karl Krug zu' Gerichtsurteilen kritisch Stellung, die sich mit Fragen der Rassenlehre befaßt hatten. In der letzter: Zeit seien in der Presse und ut juristischem Fachzeitschriften mehrfach zwei Urteile erörtert worden, deren bedauerliches Ergebnis mich heute, bevor die völlig, neuen, aber grund« legenden Erkenntnisse vor allem innerlich ver. arbeitet seien, hätte vermieden werdenFDnnen. In dem einetr Falle sei durch drei. Instattzen hindurch der'Antrag eines Jugendamts abgelehnt worden, einem arischen Väter das Sorgerecht für sein aus erster Ehe mit einer Arierin stammelides Kind mit Rücksicht auf seine Wiederverheiratung mit einer Jüdin zu entziehen. ES werde in den Beschlüssen - zugegeben, daß die Verheiratung des Ariers mit der Jüdin gegen den staatlich anerkannten Grundsatz der rasscnmäßigen Rein» haltniig des Blutes verstoße. Trotzdem werde mit einer allzu formellen Auslegung des § 1666 BGB die Entscheidung lediglich darmis abgestcllt, ob d.ie Persönlichkeit der Stiefmutter, wenn sie auch Nichtarierin sei, hinreichenden Anlaß zu der Befürchtung gäbe, daß das geistige oder leibliche Wohl des Kindes gefährdet werde. Mit dieser Stellungnahme sei völlig verkannt, daß die , Erziohnng durch einen artfremden Metlschen auf jeden Fall eine Gefährdung des arischen Kindes in dem Sinne bedeute, daß es in seinen Charakter» anlagen, seiner frclifdjcit Haltung und' seinem geistigen Denken vollsfremden Einflüssen, die bei. jedem Artsrcmdeti gegeben seien, ausgesetzt werde. Wcnn man bedenke, wie sehr selbst bei erwachsenen Mertschen ein ständiger Umgang mit rässe» sremdcn Menschen Einflitß auf das gesamte Denken und Fühlen habe, um wieviel mehr werde dies dann bei einem Kinde der Fall sein.- Zur rassischen Reinhaltutig gehöre aber gerade auch die Bewahrung vor artfremden Einflüssen auf die Seele und das Denken, weshalb in dem genannten Falle dem Atitrag des.Jugendamts hätte stattgegeben werden müssen. In einem anderen Falle habe das Gericht die Klage eines Baters, dessen Ehefrau inzwischen wegen Ehebruchs mit einem Juden von ihm ge» schieden worden sei, auf Anfechtung der Ehelich» keit seines Kindes abgcwiesen, weil nach. der gesetzlichen Vermutung düs Kind sein eheliches Kind sei, wenngleich außer ihm auch der Jilde in-der fraglichen Zeit mit feiner geschiedenen Frau Ver- ■ kehr gehabt habe. Das Gerichts habe den Gegen» beweis gegenüber der gesetzlichen Vermutung nicht - für gegeben angesehen, wobei allerdings die letztmögliche Aufklärung nicht hätte -'erfolgen können, da der-Jilde dre Entnahme einer Blut» . probe verweigert hätte. Auch hier frage eS sich, ob daS Gericht nicht die Verweigerung der Blutprobe als Beweismittel gegenüber der gesetzlichen . Vermutung. hätte.verwerten müftsji.’ Um jo mchr^ als nach der allgemeinen Anschauung unter allen Umständen zu vermeiden sei, daß ein Juden» stämmling sich als Arier bezeichnen dürfe. Jede Beweismöglichkeit hätte im Jnteresie der Rein» erhaltung der Rasse ausgenützt werden müssen, um einen solchen Fall der rassischen Unterschiebung, zu vermeiden. Es müsse Allgemeingut jeder Erkenntnis sein, die rassischen Unter» - scheidnngen bei allen Fällen bewußt heraus» znarbcitcn tmd die notwendigen Folgerungen zu ziehen. Hierzu werde es in den meisten Fällen keiner gesetzlichen Regelung bedürfen: denn durch die Wiedererweckutig rassischen Fuhlens ergäben sich die notwettdigen Erkenntttisse von selbst. So wie die Reinerhaltung der Nasse selbstverständlich eine Mischehe zwischen einem Arier und einem Jttden verbiete, so werde auch febe seelische, geistige oder auch nur gesellschaftliche Verknüp» ' fung zu unterbleiben haben; tmd gerade die Gerichte wie die Beamten überhaupt würden als Vorkämpfer für die von der Staatsidee etii» geschlossene rassische Ansfassung in der dienstlichen Arbeit wie im sonstigen Leben hieraus besonders bedacht, sein müssen. LiW KlM MLN ftW?L EntlMiMg 'Der Geschäftsführer eines westdeutschen Eiu^ zelhandelsverbandes war irn Mai 1935 fristlos entlassen worden. Neben anderen Grüiiden wurden für diese Maßnahme von der Verbandsleitung u. a. angegeben, daß der Geschäftsführer eine wirkliche Gleichschaltung ' des Verbandes dadurch zu verhindern versucht habe, daß er vorgetänscht habe, diese Gleichschaltung sei bereits selbständig vollzogen worden. Dadurch und durch sein s r ü he r e s W a re nh a u s» und j u d c n• fre uu dlichcs Verhalten sei der Geschäfts» sichrer allen' maßgebenden amtlichen irnd nichtamtlichen Stellen in einer Weise bekannt gewescii, daß die Leiter dieser Stellen jede Verhandlung mit dem Geschäftsführer abgclehiit haben würden, so daß eine gedeihliche Weiterarbeit des Geschäfts» führers unmöglich geworden und sogar der Fort« bestand des Verbandes gefährdet worden sei. Der fristlos Entlassene klagte ans Zahlung seines Ge. Haltes bis znm Januar 1934. Arbeitsigericht und Landesarbettsgericht Essen gaben ihm 'Recht und verurteilten den beklagten Verband zur Zahlung. Das Reichsarbcitsgericht dagegen hob, wie die Tagespresse berichtet, in einem Urteil vom 28. November 1934 (NAG 150/34) die Entscheidung des Laiidesarbeitsgcrichts ans und ordnete nochmalige Verhandlung über die Sache an. Aus der Begründung sei u. a. folgendes hervvrgehoben: Ein wichtiger Grund zur fristlosen Entlassung liege dann vor, iremt die weitere Beschäftigung des Dienstverpflichtete,i dem Dicnstbcrcchtigten nach verständigem Ermessen nicht ntchr zugenintet werden könne. Ob das der Fall sei, beruhe im wesentlichen auf tatsächlicher Würdigung der Lage im Einzelfalle. Ein lvichtiger Entlassungsgrund könne auch dann vorliegcu. wenn tinbercchtigte Vorwürfe gegen den Dienstverpflichteten von dritter Seite erhoben lvürden. In einer früheren Entscheidung des Arbeitsgerichts fei schon hervvrgehoben worden, es könne dem Arbeitgeber tmlcr Umständen nicht zngcrmttct werden, sich schützend vor den Arbeitnehmer atich dann twch zu stellen, ivcnn nach oerrlünstigem Ermcsscti eine schwere Gefährdung der eigenen Belange damit verbutiden sei. Die Zwangslage des - Arbeitgebers und die Aenderung in der Auffassung der staatlichen Stellen und auch der Bevölkerung, welche die nationalsozialistische Umwälzung nach sich gezogen habe, könnten von so großem Gewicht sem, daß selkist ein unberechtigter Verdacht bei maßgcben« den Stellen Folgen zeitigte, die der Arbeitgeber nicht ans sich nehmen könne. Dies sei immer nur im Einzelfall festzustellen. — In der erneuten Verhandkung vor dem Landesarbeitsgericht machte dieses den Parteien einen Vergleichsvorschlag. Dieser wurde angenommen. ■ Der beklagte Einzelhandelsverband zahlt dem Kläger, um ihm den Uebergang in eine andere Tätigkeit zu erleichtern, den Betrag von 7500 Mark, da dem Kläger ehrenrührige Hatidlungen nicht mehr vorgeworfen werden können. Keine allgemeine AnslKailung ven Brioatkrankenaniialtea Im „Deutschen Aerzteblatt' (Heft 5 vom 2. Fcbriiar 1955, S. 114) wird eine Entscheidung des Reichsversicherungsamts. Abteilung für Krankenniid Invalidenversicherung, vom 31. Oktober 1934 veröfsciitlicht. — Durch das Reichsqesetz vom 14.^ August 1033 (RGBl. I. S.581) hat § 371 'Abs. 2 der .Reichsversicherungsordnung folgende Fassung erhalten: „Für die Auswahl, der Krankenhäuser ist in ,erstcr Linie die Gewähr für ausreichende, zweck- - /mäßige und wirtschaftliche Krankenhausbehand? -' siuig sowie die Angemessenheit der Bedingungen -Maßgebend. Krankenhäitser, die diesen Erfordernissen entsprechen, dürfen nur atrs einem - wichtigen Grntide mit Zustinlmung des Oberversicherungsamts ausgeschlossen werden. Soweit niöglich, ist den religiösen Bedürfnissen " -des Kranken Rechnung zu tragen." Das Neichsversicherungsamt führt zu dieser Gesetzesbestimmung aus, daß § 371 Abs. 2 RVO. auch die Privatkrankenanstalten schützen solle, die dev öffentlichen und karitativen Anstalten gleichgestellt seien. Es dürften auch nicht solche Kratikenanstalten ausgenommen werden, die überwiegend der eigenen Praxis des Klinikinhabers dienstbar seien. Solange die Zustinumtlig des Oberversicherungsamts nach § 371 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung nicht erteilt sei, seien die -Kasten; nicht berechtigt, die Behandlung der Kasienmitglieder. in einer Privatklintk abzulehnen, wenn, diese den allgemeinen Richtlinien genügen. und Dentisten behandelt worden sind. Diese Alts« nahmen sollten aber bisher bei denjenigen nichtarischen Aerzten usw. nicht Platz greisen, deren Tätigkeit bei den gesetzlichen Krankenkassen aus politischen Gründen für beendet erklärt worden ist. Diese Aerzte wurden in einer Liste dex „staatsseindlichen Aerzte' geführt. Die „Krankenkasse der Deutschen Angestellten^ D. a. G. (Ersatzkasse). frühere Barmer Ersatzlaste, hatte für die freiwillig Aersichertcn (Gruppe C) ein Verzeichnis der ansgeschalteten Aerzte nach dem Stande vom 1. Oktober 1934 in Drirck gegeben, in dem die „ttichtarischen Aerzte' und die „staatsfeindlichen Aerzte' gesondert ausgesührt wurden. Dieses Verzeichnis ist nunmehr eingezvgert worden. Es ist ein neues Verzeichnis nach dem Stande vom 1. Januar 1935 herausgekommen. In dem netten Verzeichnis der ausgeschalteten Aerzte wird lediglich zwischen „nichtarischen Aerzten' und „anderen Acrzteti' unterschieden. Die Rechnungen aller nichtarischen Aerzte werdet! nichtarischen Versicherten oder solchen, die sich als nichtarisch bezeichnen, vergütet. Vrofesler Dr. Felix Rolenlhal-Samburg Zo Fahre alt - Am 29. Januar 1935 feierte der Leiter des Israelitischen Krankenhauses in Hamburg. Proje stör Tr. rned. ,Felix Rosenthal, seinen 50. Geburtstag. Professor Rosenthal, der seit 1950 in Hamburg wirkt, hat sich besonders für die Interessen der jüdischen Aerzte eingesetzt und um die Aiisbildung des ärztlichen Nachwuchses verdient gemacht. Zum Tote von Davis Trieisch 'Mit Davis Trietsch, der am 31. Jainrar in Raiuatajiiu bei Tcl-A,vilv im Alter von 65 Jahren am Herzschlag gestorben ist, ist eine charakteristische Gestalt^ der zionistischen ,Frühzeit dahingegangen. Sein zionistisches Interessengebiet war vor allem die praktische Kolonisativusarbc-it, in der er sich nicht aus Palästina beschrätlkte, sondern die er auch ans die Nachbarländer, vor allem Ehpern und' El Arisch anszndehnen trachtete. Er ging in seinen Praktischeil Sicdlungsvcrsnchen teilweise so neuartige Wege, daß seine Wirksamkeit innerhalb des Zionisnnis heftig umstritten wurde. Anläßlich eines mißglückten Siedlungsversuchein Eypern mit galizischen Bergwcrlsarbeitern trat u. a. auch Herzl in entschiedener Gegnerschaft gegen ihn ans. Davis Trietsch gab im Jahre 1906 und 1907 ein Palitstina-Handbuch in hebräischer, detltscher und cnglisöier Sprache herauf 1910 ergänzte er es durch ein Levante-Handbuch, Seilt wichtigstes Werk ist das 1917 erschienene Buch über „Jüdische Emigration und Kolonisa. tion', das eine Fülle noch heute brauchbaren terials enthält. Außer dieser eigentlichen literarischen Tätigkeit ivar Trietsch Begründer der .Zeitschriften „Volk und Land'. „Ost und West^ und „Palästina'. Der Präsident der tschechoslowakischen Re-, publik, Thotnas G. Masaryk, verlieh dem ,Führer der holländischen Handelsdelegation beim Abschluß des tschechoslowakisch - holländischen bentbete, Vertrages, Dr. H. M. Hirschfeld, Generaldirektor des Departements für Wirtschaftsangelegenheiten der Negierung im Haag, den Orden des Weißen Löwen der tschechoslowakischen Republik, II. Klasse. Generaldirektor Hirschseld ist Jude. *-/ NiüllmWe Aerzle und LAltclttMdSveiMermigen (eine Anzahl von Mittelstandsversicherungen ' haben seit dem'1..Januar 1934 ihren Mitgliedern mitgeteilt, daß die Rechnungen der bei den gesetz. lichen Krankenkassen ausgeschalteten Aerzte künf. tighin nicht mehr-vergütet werden würden. Eine - Ausnahme wird nach den Erklärungen dieser Versichertmgen nur gemacht, mein nichtarische Ver» sicherte, oder-solche,-die sich als nichtarisch be» zerchULll,. don-vichtarijche« - Aerzten, Zahnärzten Aus ten Familien I. Steint* (Bobrck O.-S.), Mitglied det Repräscntantenkollegiums der Beuthener Synagogengemeinde. feiert am. 11. Februar seinen 60. Geburtstag. — Samuel A n g r e s (Leuthen) begeht am 13. Februar seinen 60. Geburtstag. — Jofcf Lind. heimer I (Lindheim O.-H.) wird am 11. Februar 70 Jahre alt. — Lyda London, geb. Schimbke (Perlin-Narlshorst), vollendet am 12. Februar ihr So. Lebensjahr. — Heinrich Weinschenk (Neusvrg i. FichtclgÄiirge) wird am 13. Februar 60 Jahre alt. — Alfred Lachmanski (Königsberg i. Pr.), der Seniorchef der Firma H. Lachmanski, ist gestorben. UcsMtzetym Breslau: 9. und 10. Februar, 20 llhr 30 Min.: Kulturkreis. „Der Tartüsf." Lustspiel von Moliere. Regie: Nikolai Eljaschoff. Freundc-Saal. Frankfurt a. M.: 11. Februar, 20 Ilhr 30 Min«: Eesellschaft für iüdischs Dolksdildung. Dr. Bertha Badt-Strauß (Berlin): „Nahes Levin — eine Heimkehr «us der Fremde." Bcrcinshaus Eschcrsdcimer Landstraße 27 (Klubräume). 13. Februar: Jüdischer Iugendbund Montefiorc. Gcrson ^-tern: „Brauä)en wir reliciiöse Formen?" Aula des Philantropins, Hcbelstraße 17. Rhein-Ruhr: Jüdischer Kulturbund. Dela Lipinskasa. 10. Februar, 20 Uhr 30 Min.: Wuppertal: Ltadthallo, Gelber Saal. 11. Februar, 20 Uhr 30 Min.: Gelsenkirchea: Loge. 12. Februar, 20 Uhr 30 Stirn.: Reckliughausen: Jüdische» Gemeindehaus. 13. Februar. 20 Ilhr 30 Mi».: Aachen: Städtisches Kouzertnaus, Wcinsaal. 14. Februar, 20 Ahr 30 Miu.: Kölu: Bürgergesellschafi^ Weißer Saal. Streichquartett des Kulturbundes Rhcin-Main. 13. Februar, 20 Uhr 30 Min.: Krefeld: Synagoge. 14. Februar, 20 Uhr 30 Mia.: Duisburg: Theod.-Lauter» 11., 12., 13. Februar, 20 Uhr 30 Mi».: Dortmund: Gemeindehaus, Saarbrücker Straße 3. Bunter AbeirL, Judentum in Geschichte und Gegenwart. Dis Biographie des Maimonides aus der Jeder von Dr. Abraham Hcschel, die im Lause des Februar erscheint, bildet den ersten Band einer populären Bücherreihe, die der E r i ch - R e i ß - B e r l a g unter dem Titel „Judentum in Geschichte und Gegenwart" hcrauSgibt. Ter Verlag beabsichtigt» im- Rahmen dieser Sammlung sechs bis acht Werke int Jahr zu bringen. Auster der Blaimonides- Biographie sind für das erste Jahr noch zwei Darstellungen anderer, für das Judentum entscheidender Geister vorgesehen: „Philo von Alerandria" (Lebensbild von Dr. Edmund Stein und Anthologie), „Raschi" (Prvfestor Elbogen) und eine Schrift über die ..Propheten" (Dr. Oeschel). Ferner eine „Wirtschaftsgeschichte des jüdischen Volkes von seinen Anfängen bis zur Gegenwart" (Dr. Kaplun-Kogan) und ein Buch „Die Juden in der Welt" (Dr. Mark Wischnitzcr). das zum erstenmal einen Ueberblick über den gegenwärtigen Stand des JudentuniS aller Länder bringt. Endlich sind im Rahmen der Sainnn lung drei Anthologien geplant: . „Jüdisches Ärztin $ „Jüdische Briese* und ,Lüdlsche Gedichte'.'