Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 6 (7.2.1935)
- Date
- 1935-02-07
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Die NeichSregteruilg hat die Wiederkehr des SO. Januar, des Jahrestages der Machtübernahme durch den Natioitalsozialisntns. wiederum zum Anlaß genommen, um ein umfängliches Gesetzgcbungswerl der Oefscntlichleit zu übergeben. Zwei der neuen Gesetze tragen den Stempel des Vorläufigen, regeln ein Provisorium: da? Gesetz über die vor- läufige Verwaltung des Saarlandes und das Gesetz über die Vertretung des Saarlandes im Reichstag wollen über den Zwischenzuitand hinwegleiten, der feit dem 13. Januar und bis zur vollen Gingliedcrung des Saargebiets in die reichsdeutsche Vcr. waltung besteht. Zwei andere Gesetze dagegen bemühen sich nm die mcitcrc ttebcrwindnng des staatsrechtlichen und verwaltuugStechnisclM FöderaliSmus. der sich in fahrhundertelangcr Tradition in allen Teilen des deutschen Staatswcsens eiugenistet hatte. So setzt die neue Dcutsckjc Gemeindeordnnng au die stelle eines bunten, nur geschichtlich vcrstündlichen Durcheinanders der Gcmeindevcrfassun. ge» in allen deutschen Ländern — Preußen freilich hatte für drei fünftel des Reichsgebietes durch seine Gemeindeordnung vom Ende des Jahres 1933 bereits eine Uebcrgangsregelung geschaffen, aus der man nun tvciterbaucn lonute — ein einheitlich für das ganze Reichsgebiet geltendes Grundgesetz. Mit dem Neichsitatthaltergesetz endlich wird auf dem Wege zur Reichsreform ein weiterer Schritt getan und'damit die von der Vielgliedrigkeit der deutschen Länderkarte zur Rcichseinheit verlaufende Entwickluugslinio svrtgesührt. Dieses wohl wesentlichste Stück aus deru neuen Gcsetzgrbungswerk, das sich an das Gesetz über denNeuaufbau des Reiches vom 30. Januar des Vorjahres fast uinuittelbar auschließt, soll hier in die größeren Zusammenhänge der gegenwärtigen Staatsrechtsgeschichte eingestellt werden. Die staatsrechtliche Figur des Reichsstatthaltcrs. dessen Umrisse von d.em neuen Gesetz schärfer als vorher gezeichnet werden, ist der sichtbarste Ausdruck der Bemühungen um die Gestaltung der Reichsresorin. Alle gesetzgeberischen Wandlungen, alle Phasen, die die Entwicklung des deutschen Staatsrechts in den letzten zwei fahren durchlansen hat. auch dort. wo das RcickpLänder-Problem nur mittelbar angcrührt war, haben sich an ihr vollzogen. Sie wurde geschaffen durch das sogenannte Zweite Gleichschallimgsgcsetz vom 7. April 193.3, das den Reichsstattbaltcr' zum Sachwalter des Reiches und seiner Politik in den Ländern machte unb ihm neben einer „allgemeinen Gleichschaltungsausgabe" genau abgegrcnztc Zuständiglcitsbezirke znwies. Das' war eine Zwischenlösung, ein Auftrag ans Zeit, der der Liquidation eines vergangenen Zustandes galt, und nach mancherlei Modifikationen machte er einer anderen Zwischenlösung Platz. Mit dem Gesetz vom 30. Januar 1934 wurde die Ländergewält, die als staatsrechtliches Faktum bis dahin sortbcstanden hatte, aus das Reich übertragen. Darnit war ein Zustand legalisiert, der bereits ein Jahr hindurch bestanden hatte — aus den souveränen Buirdesstaaten. die sich 1871 zum Deutschen Reich zusammcngeschlosscn hatten und die dann später die Weimarer Verfassung am Leben erhielt, wurden endgültig „hochpotenzierte VcrwaltnngSkörper", wie das seit langem gefordert worden war. Die Stellung des Reichsstatthalters, der bisher gcwisscrmaßen die Reichsregiernng bei den Länderregicrungen vertreten hatte, wurde nun erst recht staatsrechtlich problematisch. Die Länderregiernngen waren setzt der RcichSregierung unterstellt, sie waren Amtsträgcr der RcichSgewalt in den Grenzen der ehemaligen Länderzuständigleit. Die Reichsstatt- Halter unterstanden deingemätz der Dienstaussicht des Reichsinnemninisters, ihre Dienstanweisungen erhielten sie letztinstanzlich vom Reichskanzler. Sie waren die politischen Kommissare des Reiches, die darüber zu wachen hatten, daß die Maßnahmen der Länderregierungen sich. auf der Linie der Reichsregierung bewegten. Ihre sachlichen Aufgaben waren begrenzt, Mitglied oder Führer der ihnen unterstellten Länderregierungen konnten sie nicht werden. Aus dieser Situation haben sich, wie es in der Bearündung des nunmehr ergangenen Gesetzes heißt, nicht unerhebliche Schwierigkeiten ergeben. 9 <J) 5. SSIISS NÜSKtLÜ Die Stellung dc§ Neichsstatthalters war „sowohl im Verhältnis zur Landesregierung wie im Verhältnis , zur Reichsregiernng unklar" geworden. Hier schafft das neue Reichsstatt haltcrgesetz Wandel; es hebt das Zweite Gleichschaltungsgesetz auf und modifiziert - das Gesetz vom 30. Januar 1934 in übersichtlicher Weise. In Zukunft kann der Rcichsstatthaltcr vom Führer und Reichskanzler mit der Führung der Landesregierung beauftragt werdetu lieber diese Möglichkeit hinaus aber ist der Rcichssiatthakter kraft seines Amte? l'erechtigt, sich von sämtlichen Reichs- und Landcsbehörden sonne von den Dienststellen der unter Aufsicht des Reiches oder Landes stehenden öffentlich-rechtlichen Körperschaften inner- ■ halb seines Amtsbezirks unterrichten zu lassen und sie aus die erforderlichen Maßnahmen aufmerksam zu machen. Diese Befugnis kann er nicht weiter übertragen, sic ist mit seinem Amte personell verbunden. Besonderer Hervorhebung bedarf cs, daß sein Unterrichtnngs. und AiNvcisnngsrecht aber auch gegenüber den in seinem Amtsbezirk tätigen Untergliederungen der R e i ch s Verwaltung besteht, und daß er seinerseits umgekehrt von den Reichs fach« ministern mit Weisungen versehen werden kann. Nimmt man nun noch hinzu, daß das Recht znr Ernennung und Entlassung der Mitglieder der Länderregiernngen und der Landesbeamten und das Gnadenrccht letztinstanzlich beim Führer und ■ ■ Reichskanzler liegen und daß der Reichsstatthalter znr Verkündung und Ausfertigung der Landesgcsctze der Zustimmung der Neickjsrcgierung bedarf, so ergibt sich ein deutliche?, von dem Bisherigen stark Äwcichendes Bild. Tie gesamte Reichs- und Landesocrwaltnng in allen ihren Zweigen, soweit sie in der Dezentralisation geleistet wird, läuft tuder Hand des Reichsstatthaltcrs zusammen. Er ist die einheitliche „R e i ch s m i t t e l i n st a n z"^der' gesamten Verwaltung, und er hat nntsassende Sachbcfugnis ans allen Vcrwaltnngsgebieten. Damit hat das neue Gesetz seilte Stellung, sehr stark der der ' preußischen Lberpräsidenten angeglichcn, worauf die Begründung auch ausdrücklich Hinweis!; der- Aufgabenkreis der preußischen Oberprüsidenten ist, wie in der „E.-B.-Zcitung" berichtet, durch die Zweite Berordnmtg über den Neuaufbau des Reiches vom 27. November 1934 neu geregelt worden, mit»' zwar im Verhältnis zu den ltnterett Reichsbehörden einerseits, zu den RcichSfachmiitisteri^ anderseits ganz in der gleichen Weife, wie dies oben für die Rcichsstatthaltcr ansgeführt wurde. Es gibt somit in ganz Tcutschlaitd eine Mittelinstanz, bei der die gesamte dezentralisierte Staatsverwaltung zcntralitiect ist. Tie scheinbare Inkongruenz zwischen preußischem Oberpräsidentcn und Reichsstatt- Halter — letzter formaler Ansdruck des alten Gegensatzes zwischeit Preußen und dern Reich, denn die Oberpräsidenten unterstehen ja theoretisch neben der Reichsregiernng auch der preußischen Landesregierung — wird dadurch wettgcmacht, daß in fast allen Ressortministerien Persoitalunion zwischen der Reichs- und preußischen Regierting besteht, mtd daß dcnt preußischen Ministerpräsidenten die dem Führer und Reichskanzler znstehenden Rechte dos Rcichsstatthaltcrs in Preußen im Vcrordnungswege übertragen wurden. Lv bietet sich im BcrwaltnttgSneubau Deutsch« lands ein klares Bild. Die Eittheit des Handels wird in Zukunft auch sormalirtristisch gewährleistet sein, und die Reichsregiernng wird bei jeder allgemeinpolitischen wie ressortmäßigen Maßnahnte auf eine straff gegliederte Exekutive rechnen können. Im übrigen ist wohl auch die von dcnt neuen Retchsstatthaltergesetz getroffene . Regelung als eine Zwischenlösung gemeint. Wenn bestimmt ist, daß der Reichsstatthalter „in seinem Amtsbezirk der ständige Vertreter der Reichsregiernng" ist, so ist damit Wichtiges angedeutet. Amtsbezirke lassen sich erweitern und verengen, der starre Begriff der ehemaligen „Länder" aber ist gefallott. Reichsinnemninistcr Tr. F r i ck hat kürzlich von der zukünftigen Einteilung Deutschlands in Reichsgau e gesprochen, und Tn die Richtung der künftigen Reichsresorm weist ein Passus des Gesetzes übet die' vorläufige Verwaltung des vaarlandes, der von der „Eingliederung in einen Reichsgau" spricht. vr. Kurt Julius Riegner. KiKtarilSr BertrlMr einer mischen Wriri Vor dem sozialett Ehrengericht im Treuhändcrbczick Nordmark fungierte als Verteidiger ein nichtarischer Rechtsanwalt. Nach dessen Rede erklärte der Treuhänder Dr. Döltzer, daß er nicht in der Lage sei, die Verteidigungsrede so zu bewerten, wie das foitft üblich sei, und zwar hinderten ihn da rassische Gesichtspunkte. Die Wahl dieses Verteidigers set eme grobe Instinktlosigkeit des Angeklagten und bezeichnend für seinen Mangel an rassischem und nationalsozialistischem Empfinden. ' Bekanntlich ist von höchster zuständiger Stelle der Justiz zttr Frage der nichtarischen Anwälte, insbesondere zu ihrem Auftreten vor Gericht, wiederholt Stellung genommen worden. So hat der Reichsjustizminisicr Dr. Gürtner bereits ain 1. Oktober 1933 (Reichsgesetzblatt M I Nr. 109 vom 2. Oktober 1933, Seite 699: Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Zulassmtg zur Rechtsanwaltschaft und Pattn• anwaltschaft vom 1. Oktober 1933) folgende Verordnung erlassen: „Jeder Rechtsanwalt und Patentanwalt, der auf Grund der Gesetze vom 7. April un» 22. April 1933 in seinem Beruf verblteben ist, bleibt nicht nur in vollem Genug seiner Ber s rechte, sondern hat auch Anspruch au die Achtung, die ihm als Angehürrgen ferner Standeögemeinschuft zukommt. Kein Rechtsanwalt -der Patentanwalt darf in der gesetzmäßigen Ausübung seines Beruf» gehindert oder beeinträchtigt werden. Erft in allerletzter Zeit (10. Dezember 1934) hat der Reichs« und preußische Justrzmimsterin der Armenrechtsfrage eine allgememe Verfügung erlassen, in der eS u. a. heißt: Wird' ein Wunsch nicht geäußert, so ist der Anwald so auszuwählen, wie eS den berechtigen Belangen der 'Partei und. ihre» mutmaßlichen Wünschen entspricht. Es wird dabei davon auszugehen fein, daß eine arische Partei die Beiordnttng eines arischen Anwalts erwartete Berührt der Rechtsstreit Fragen, die Sonderkenntnisie erfordern, so wird möglichst ein gerade auf diesem Gebiet erfahrener Anwalt auszuwählen sein." Hieraus läßt sich deutlich der Schluß ziehen, daß. wenn eine arische Partei sogar als Armen- Partei die Beiordnung eines nichtarischen Anwalts wünschen kann, eine arische Partei erst recht außerhalb deS Armenrechts einen nichtarischen Anwalt wählen kartn und dabei durch den Erlaß des Reichsjustizministers vom Oktober 1933 in vollem Umfang geschützt ist. WM Wh Mat' In einer Veranstaltung des NS'Juristonbundes und des BcamtenÜundcs in Bremen sprach Staatssekretär Dr. F r e i s l e r über „Partei und Staat in ihrer Auswirkung auf die Einheit der gesamten Volksführurtg". Er erklärte, der Zweck des Lebens des Volkes sei weder der Staat noch die nationalsozialistische Bewegung, sondern die' ungeborenen Geschlechter. Bewegung und Staat' hätten sich zu einer natürlichen Einheit zusammcnzuschließen wie die verschtedenen Organe im, Körper des einzelnen, ohne Heber- und Untcrordnung. Es seien viele Gesetzentwürfe aufgetaucht über da8 Verhältnis zwischen Partei und Staat, aber man bedürfe ihrer mcht. Man brauche keine' Auständigkettsabgrenzunaen. keine Paragraphen über die nationalsozialisttsche Staatsführung, keine paragraphenmäßige Vermrttlerschaft zmn Volke. Die Zweiheit von Partei und Staat sei zugleich die natürliche Einheit. .Daß Bewegung und' - Staat gegeneinander stünden, sei eine Unmöglich« . keit.- - - .. ' ■ ■: 7 ■■■.. * - , -? Verschiedene Anfragen. Weder Geheimrat Dr. Emil Rathenau noch Dr. Walter,-Rathenaü wäre« jemal» Freimaurer. ' ' ' '' Nach einem in den „Offenbacher Nachrtü)tcn" vom 26. Januar veröffentlichten Bericht führte auf einer von der Biebercr Bevölkerung außerordentlich stark besuchten Kundgebung Pg. Schäfer aus Langenselbold folgendes aus: .„Der deutsche Verbraucher muß endlich wissen, daß sein Einkauf im jüdischen Geschäft der größte Verrat an seinem Blutsbruder ist. Der deutsche Bauer muß einsehen, daß er zmn Absatz seiner Produkte den Juden auf seinem Hofe nicht mehr. braucht. Es hat keinen Wert, daß immer wieder auf den Ernst der Judcnfrage hingewiesen wird und daß viele deutsche Volksgenossen^ zwar .theoretisch aufgeklärt, aber in der Praxis konsequentlos ... Wer sein Volk liebt, löst die Judenfrage nicht dadurch, daß er wüste, flegelhafte llieden gegen das Jttdenttun hält oder Angriffe auf Leib und Lebett einzelner Juden unternimmt, sondern nur dadurch, daß er die gewonnenen Erkenntnisse allgemein verbreitet und praktisch dem Juden keine wirtschaftlichen Kräfte mehr zu'ührt." .. __ _ AB öm MMÄchW Eilte westdeutsche Zeitung hatte unter der Ueberschrift „Verjudete Zustände an der Universität Breslau" Ausführuitgon gemacht, die, wie die „Nationalsozialistische Schlesische TageSzeitmtg', Breslau, meldet, ein falsches Bild von den ' Breslauer Hochschulen zu geben geeignet sind. Der Gatramtsführer des schlesischett NS-Studentenbtmdes hat dazu eine Erklärung gegeben, in der . es u. a. heißt: .Die Studentenschaft der Universität hat es unter Führung des NS-^tudentenbundes in schwerstem Kampfe erreicht, daß der größte Teil der in dem Artikel genannten Jtlden. längst - vom Katheder verschwunden ist. Don den auf« gezählten jüdischen Professoren Fränkcl, Jeßner, Winterstein, Fuchs, Prausnitz, Rießer, Taubmann ist nur noch Professor Jeßner tätig. Alle anderen sind schon längst attf Drättgert deS NSD-Studentenbuttdes aus dom Lehrkörper der Universität ausgeschicden. Ebenso ist cs unrichtig, daß der NSDStB eine Schntzwache für' einen südischett Professor gestellt hat. Der NSDStB hat vielmehr durch einen Sicherheitsdienst dafür gesorgt, daß kein artvergessener - deutscher Student an den Vorlesungen des' bctreffendeit Herrn teilgenommen hat. Die schlesischen Studenten sind auf der Hut. wenn es gilt, ihn Hochschulen von volksfremden Einflüssen zu reinigen." * In einer Mitteilung der „Deutschen Dozenten^ -schast" wird berichtet, daß durch Erlaß des Reichs- Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volks« bildting die ltichtarischen Hochschtillehrer aus den - Prüfungskommissionen entfernt worden seien. Die „Deutsche Dozentenschaft" spricht dem Minister dafür ihren Dank aus. - * Nach längerem, schweren Leiden starb in Bern Dr. Frttz Ephraim, ordentlicher Professor der Chemie an oet: Universität Bern, im Alter von 59 Jahren. Professor Ephraim, der einer Berliner jüdischen Familie entstammte, wirkte an der Berner Universität seit dem Jahre 1903, an der er sich durch seine wissenschaftlichen Leistungen und durch sein großes pädagogisches Geschick einen glänzenden Gelehrtenruf geschaffen hat. Der vom Prediger Dtessinger geleiteten Feier wohnten die Professoren aller Fakultäten der Berner Universität mit dem Rektor an der Spitze, Abordnungen der Studentenschaft und Vertreter der Regierung, bei. Die Schweizer Presse widmet j dem Verstorbenen ehrenvolle Nachrufe. M WMM EZWAös AWWv - mm WöMS LschMn " Die israelitische Gemeinde in Bremen beruht im Gegensatz ztt den meisten attderen jüdischen Gemeinden in Deutschland auf dem Prinzip der freiwilligen Mitgliedschaft. Daher sind nicht alle der 1200 in Bremen ansässigen Juden Mitglieder der. Gemeinde. An sie wendet sich vornehmlich ein Aufruf des Dorstaades und Rates der Israeli« . tischen Gemeinde Bremen, in dem an das Ge« meindegewisien der jüdischen Menschen appelliert Wird. In dem Aufruf heißt es: „Vorstand und Rat der Gemeinde erklären hiermit feierlich und mit ernstestem Nachdruck: ' Die jüdische Gemeinde einer Stadt ist für alle in ihr lebenden Jndctt der heilige Bezirk ihrer geschichtsgemeinschastlichen Verankerung und der Mittelpunkt alles jüdisch-religiösen, sozialen und menschlichen Geschehens. Dre jüdische Gemeinde einer Stadt ist in Leid und Freud, in Glück tntb Unglück, von der ersten bis zur letzteil Stunde des' Lebens die Mutter aller... Wer heute glaubt, seiner jüdischen Gemeinschaft sernbleiben zu können. 'llidt schwerste Schuld auf sich, denn er handelt treulos. Mangelndes Verantwortttngsbewußtsein gerade in einer Zeit, welche die Treue zur Gemeinschaft und die - Verantwortung ihr gegenüber mit zu den hoch-/ sten aller Gebote menschlicher Sittlichkeit erhoben hat, bedctttot Verrat an sich selbst und Verrat an der Gemeinschaft. Wer heute noch glaubt, seine jüdische Genteinschaft tticht nötig zu , haben, der hat sich in Selbstüberhebung selber um die Beglückung gebracht, die schon das Bewußtsein verleiht, ihr angehören zu dürfen .. . Wer heute noch glaubt, die Lasten der Gemeinde getrost von anderen tragen lassen zu können, der beleidigt diu Gemeinschaft und treibt Sabotage an ihr. Wir, Vorstand-und Rat, werden ihn hinfort-; ohne Ansehen der Person und des Standes der .. Kritik der Gerneindeöffentlichi'eit. übergeben. - ' -Wir veröffentlichen diesen Aufruf mit besonbatet^ Genugtuung. . Dr. Alfrei^ ,H i r s ch b.e r g-. ' hatte'.wenige „Tagezuvor in viner überfüllten GeiUkindeversammlung' die'in den zitierten Stelr- -—--- -1' len nicdergelegten Forderungen in Kenntnis -der Brenter Derhältntsie gestellt. Es ist nur zu wün«- scheu, daß als weitere Folge das praktische Tun der Bremer Juden sich diesen Forderungen anpaßt. ffleachrie fatesz' Der frühere Herausgeber der antisemitischen holländischen Zeitung „De Stormcr", C. A. Pronk, der sich nach Einleitung einer polizeilichen Unter« suchung gegen ihn ins Ausland begeben hat^ wurde wegen Beschimpfmtg der Juden in seiner Zeitung vom Amsterdamer Polizeirichter in contumaciam zu drei Wochen Gefängnis verurteilt. Ter Friedensrichter im Haag verurteilte einen 23jährigcn jungen Mann wegen des RuseS „Jtida verrecke" zu zwei Wochen Gefängnis. Der Richter erklärte, foId^cS Benehmen widerspreche den holländischen Ueberlieferungen und dem Gefühl für die Einigkeit aller Mitglieder der holländischen Gemeinschaft. Wegeu Verbreitung antisemitischer Flugblätter wurde ein Mann im Haag zu einer Geldstrafe vertirteilt. Das schärfere Vorgehen gegen antisemitische Propaganda in Holland wtrd auf be-, sondere Weisungen des JustizministerS zurückgeführt. * Aus Seticf (Algerien) wird gctneldet, daßes dort zu blutigen Atlsschreitungen gekommen ist. die vielfach antijüdischen Cl)arakter trugen. Das französische Jttnenministerium veröffentlicht darüber ein Communiquö, in dem mitgeteilt wird, daß in Setref Ruhe und Ordnung vollständig wicderhergestellt wurden. Bei den Unruhen seien drei Eingeborene getötet worden. Die jüdische Bevölkertmg habe kein Todesopfer zu beklagen. „Daily Herold" aber meldet, daß die jüdische Bevölkerung auch aus den Nachbarortschäften von Setief flieht. * Ter Vorsitzende des Board o! Deputies of Brr- 1ish Jewf, Neville Lasli, teilt der ITA mit. er habe soeben aus Johannesburg die Nachricht erhalten, daß Harry Inch, einer der drei Angeklagten, die in dem Graham Wwner Prozeß um die „Protokolle der Weisen von Zion^ zu hohen Geldstrafen verurteilt wurden, soeben eine Gefängnisstrafe von 614 Jahren erhalten hat. Gegen ihn und mehrere Beteiligte sind noch «inige Strafsachen anhängig. * Einer Meldung des „Daily Telegraph" zufolgd werden bei den bevorstehenden Parlamentswahlen in der Türkei znm erstenmal jüdische Abgeord« ncte in die türkische Volksvertretung einzrehen. Für sie seien auf besondere Anordnung des Staatspräsidenten Mandate reserviert worden. * 9lngebliche Aeußerungen des Vizekanzlers Fürst Starhemberg, die das „Neue Wiener Journal" veröffentlicht, haben starkes Befremden tn den jüdischen Kreisen Oesterreichs erregt, weil man in ihnen die Ankündigung einer mit den offiziellen Erklärimgen über die Gleichberechtigung der Inden im Widerspruch stehenden antijüdischen Gesetzgebung zu sehen meint. Dizekanzler Starhentberg soll in einem Interview' erklärt haben: „Selbstverständlich besteht eine Judenfrage, es wäre töricht, über sie hinweggehen zu wollen.. Eine Lösung kann nur logisch vor sich gehen. Das neue Oesterreich wird sich jene Gesetze' schaffen, die für die Wohlfahrt seiner Bcvölke-, rtmg mtd für die Enttvicklmtg des Staates Vor- . aussetzuna sind, die dem Charakter der Bevöllerimg entsprechen müssen. Diesen Gesetzen werden sich die Juden entweder unterordnen und damit den Empfindtmgen der übergroßen Mehr- - heit des Volkes Rechnung tragen, dann ist für diesen Teil der Judert das Problem gelöst., Diejenigen Jttden. die mit den Gesehen in -Konflikt kommen, die sich nicht in die innere Entwicklung des Landes fügen wollen, müsien eben die Konsequenzen tragen, oder sie hören auf. Mitglieder der staatlichen Gemeinschaft zu bleiben." ES muß abgcwartet werden, ob nicht, wie _ schon so oft. eine Richtigstellung dieser angeblichen Aeußerung des Vizekanzlers erfolgen wird. Gleichzeitig trifft die Meldung über die Be- . kanntgabe eines neuen Gesetzentwurfs betreffend die Sozialreform in Oesterreich ein. in dem da8 Erlöschen der Verträge sämtlicher Kassenärztevorgesehen ist. Die Kassenarztstellen sollen auf Grund einer neu zu treffenden Auswahl besetzt werden. Im Hinblick auf die trotz allen grundsätzlichen Erklärtmgen bei Amtsstellen und öffentlichen Körperschaften verfolgten Tendenzen zur Ausschaltung der Jttden aus ihren bisherigen Berufen, bedeutet der neue Gesetzentwurf die Be«; drohung der Existenz tausender jüdischer Aerzte in Oesterreich: LrvvrLc-drUüsue?: vr. Alfred Hiricbbere;. Stellvertx. Dr Margarete EdeJbe.m. Beide :nBerlio PflrRflcksenduns unverlangter MinuBkr.pt* Ist Preiuofcbiae beizufttgeo Leiter der Anzeigen- Abteilung und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen. Friedrieb Natbta. Berlin DA IV Vj 46 923 Verlag: Centralrerelo deutscher Staatsbürger jüdischen 6landen* e. V Berlin W 15. Btnser Strasse 42. Tel-Adr.: ..Centralglanben Berlin.“ Fernapr. J 2 Oliva 8141-45 Postscheck; Berlip 50472 Druck der Buch- und Tiefdruck Gesellschaft »bH. ' Berlin SW 19 ' Zureeit lat Preisliste Nr. 8,gültig' Bezugspreis tierteljlhrlkb BH 2.70