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Central-Verein-Zeitung · 1935-01-31 · 5 (31.1.1935) · page 1

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
14 (1935)
Issue
5 (31.1.1935)
Date
1935-01-31
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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XIV. Jahrgang / Nr. 5/. Berlin, 31, Januar 1935 Preis 2S Pfennig jereln DiescNummer umfaßt?0 Seiten . In ihr beginnen: „Der Gast“ Eine Erzählung von Max Samter. (2. Beiblatt) „Die Zerstreuung der Juden über die Erde“ Eine statistisch e und soziographische Untersuchung von Dr. E. R-z. (1.Beiblatt) „Der Briefmarken-Sammler“ (4. Beiblatt) lYf : " A. H. Deutschland steht am 30. Januar seit zwei Jahren unter nationalsozialistischer Regierung. Bon dieser Grundtatsache aus muß die Lage beurteilt werden, in der sich nach dieser Zeit das deutsche Judentum befindet. Der totale nationalsozialistische Staat hat sich in der gesetzgeberischen Regelung unserer jüdischen Situation in Deutsch« land keine Beschränkung aufzuerlegen brauchen, die er nicht selbst gewollt hätte. Daraus folgt, daß ein „Mehr" von anderer Seite, das uns noch stärker einengcn wollte, von uns nicht anerkannt zu werden braucht und das; uns dagegen eine Tescnsivstellungnahme auf. der Grundlage von Gesetz und Verordnung gestattet ist. Da wir nur Objekte des staatlichen Wollen? sind, auf das uns eine Einwirkung nicht zusteht, muß unsere Aufgabe in der materiellen und seelischen Bewältigung der tatsächlichen Situation bestehen. - - Der allgemeine Zug der Zeit, der zum ' Gemeinschaftsgefühl, zur Gesamtvcrantwor- . tung und zur heroischen Lebenshaltung hinführt, hat in den jüdischen Herzen und Seelen feit je vorhandene, aber seit langem und - Dielen nicht bewußte Saiten Mitschwingen lassen. Trotz mancher abwertigcn Ränder-! scheinungen im deutschen Judentum, die wir in aller Schärfe jeweilig fcstzustellen und zu kritisieren verpflichtet sind, hat cs sich im ganzen der Tradition gemäß benommen, hat die Pflichten unserer Gerneinschaft ganz allgemein. besonders aber als Nachkommen der großen Epoche der schöpferischen Synthese des 10. Jahrhunderts und der Kriegsgeneration würdig erfüllt. Unsere zahlenmäßige Schwächung durch Auswanderung, das hastige Hin- und Herschlagen des Pendels bernflicher Ungewißheit hat sich verlangsamt. Nahmen und Raum dessen, worin sich unser Leben und Denken abspielen kann, werden in Umrissen deutlicher. Immer wieder treten zwar Schwierigkeiten, Zweifelsfragen und daran anschließend Bemühungen um ihre Klärung und Behebung auf, aber im großen gesehen, hat sich das deutsche Judentum auf einer neuen Seelennnd Lcbeusbasis in einem veränderten Wirtschafis- und Bernssdenken gesirmmelt. um zu versuchen, von dort her seinen Lebensramn immer stärker zu festigen und im Rahmen , des gesetzlich Zulässigen, übersichtlich zu ordnen. II. Die deutsche Judenpolitik hat die Wirt- ' schaft zum Schicksal der deutschen Juden gemacht. Wir dürfen uns über diese Erkenntnis nicht hinwcgsetzcn, weil wir uns innerlich dagegen wehren, daß unser Sein so wesentlich vom Materiellen her bestimmt sein soll und daß wir von der schöpferischen Mitarbeit an der deutschen Kultur der Gegenwart ferngehalten werden. Tenn nur Leistungen von Juden in Ku'nft und Wissenschaft vergangener . Zeit, oder von ausländischen Inden, oder von deutschen Juden im Ausland geleistet, sind noch heute innerhalb der deutschen Welt wirksam. Aber nichts verbietet uns, daß wir nu Rahmen der Gesetze auch dem allgemeinen geistigen Schassen in unseren Reihen. Raum und Mittel zur Verfügung stellen. Unbestreitbare Begabungen in. unserer Gemeinschaft, geborene Forscher- und Schöpfernaturen sollten trotz aller materiellen Nöte unabhängige von den wirtschaftlichen Erfolgsnotwendig- > keiten und Staatsprüfungen materiell und. ideell gefördert werden. Wir sollen hier an ölte indische Tradition antnupfcn. wonach es . stets als Pflicht der Gemeinschaft wie de. wohlhabenden Einzelnen angesehen worden ist, mittellosen Begabungen den Bildungsweg zu ermöglichen. Vielleicht ist in den Reihen unseres Nachwuchses, den keine Staatsstellilugen mehr erwarten, der zu den öffentlichen. Laboratorien allenfalls noch als Lernender Zugang findet, der unbekannte Große, der auf medizinischem, auf technischem, aus chemischem Gebiete Forschungen anstellen und glücklich beenden wird, die der Menschheit " ziim Segen gereichen. Daß neben der Pflege dieser Geistigkeit die nach innen gerichtete! Kulturarbeit in Miseren Schulen, Lehrhüusern und Kulturbünden fortgeführt werden Miiß, ist selbstverständlich. Deim wir brauchen und wollen die Erweckung imd Bestätigung jüdischen Eigenwertes durch Wißen und Beispiele, die daralis entspringen, und wollen zugleich auch die Fülle der Erscheinungen um iins keiinen und sie wertvoll in unser Kulturleben eingeglicdert sehen. m. , Doch das Problem imserer allgemeinen und unmittelbaren Wohlfahrt liegt in der Antwort begründet, die ans die Wirtschaftsfragen des deutschen.Judentums. im. engeren Sinne zu geben ist. Wir müssen lernen, schon die Frage aus der gleichen Gesinnung heraus zu stellen, zu der der Antwortende zu erziehen ist. Tie Antwort darf nicht nur vom Gesichtspunkt des Umsatzkontos gegeben werden. In - dem Augenblick, wo wir nicht abstrakte ° Buchungen vornehmen, sondern hinter Ziffern und Zahlen Menschenhcrzen und -Hirne wissen, ' gehen scheinbar auch mit Defizit oder bestenfalls mit Null endende Buchungen gewinnvoll auf. Den Menschen der bereits im Beruf stehenden Generationen des deutschen Judentums muß zum Bewußtsein gebracht werden, - daß sie nicht berechtigt sind, über ihre Wirtschasts- und Bcrmögenssubstanz nach eigenem Gutdünken zu verfügen. Sie müssen sieh als Treuhänder der wirtschaftlichen Zukunft der Heranwachsenden jüdischen Generation empfinden. Jedes jüdische Unternehmen, das aus jüdischen Händen geht, läßt nach Lage der Dinge Arbeitsplätze verschwinden, die jüdischen Berufstätigen und.Bcrufssnchenden Lebens- Möglichkeiten geboten hätten. Niemand denkt hierbei etwa an einen umgekehrten Arierparagraphen für jüdische Unternehmen. Im . Gegenteil, gerade von unserer Seite aus wird aufs strengste das. Einbringen Wirtschaft?-. fremder Gesichtspunkte in die Wirtschaft abgelehnt — bei der Warcndisposition ebenso wie bei der des Kredits oder des Personals. Aber»es liegt heute in der Natur der Sache, und Erfahrung wie Statistik bestätigen es, daß jüdische Arbeitgeber besonders stark die Chefs jüdischer Arbeitnehmer sein werden, wenn auch die allgemeinen Betriebe von der Ewsetzcsseite her weder in der Anstellung noch in der Beschäftigung jüdischer Kräfte eingeschränkt sind. Die entscheidende Stelle für Einstellungen wie Entlassungen ist in jedem Unternehmen der Führer des Betriebes. Eine vorzeitige, miS Bequemlichkeit oder Umsatzrückgang oder aus Ncrvengrnnden crsolgle Aufgabe eines Geschäfts vernichtet also „imgeborene" jüdische Eristenzen der Zukunft. Mit der Erhaltung der Enzeneristenz des Unternehmers allein ist es nicht getan. Er hat die Pflicht, jüdischen Menschen Brot zu geben, und zwar nicht, wie. in verschwindenden. Einzelfällen. eine' Notkrume, sondern Entgelt nach Fähigkeit und Leistung des Beschäftigten. Erst wenn er zusätzliche Arbeitsplätze schasst, erfüllt er seine Pflicht, und wir hoffen, daß bald auch der letzte Anlaß sortsallen wird, an der sozialen Haltung jüdischer Chefs gegenüber te MSN- Die Reichsvertretung der deutschen Inden übergibt der jüdischen Presse eine Erklärung zu der von uns in der vorigen Nummer ausführlich wicdergegcbenen Rede des Gauleiters Julius Streicher nach der Saar-Abstimmnng. In ihr werden die Darstellungen . Streichers (Matz Braun sei Jude und die unrichtige Wiedergabe eines Rathenan- Zitats) ui dem gleichen Sinne richtiggestellt, wie wir es bereits getan haben. In der Erklärung heißt es außerdem: „Auch das überwältigende Ergebnis det Saar-Abstimmung hat zu unserem schmerzlichen Bedauern dem Gauleiter Julius Streicher dazu gedient, in einer Rede in Nürnberg uns Juden zu d iffamieren. . . . Wann endlich werden solche, uns tief verletzenden Ausstreuungen ein Ende nehmen?! Zur Wahrung unsere,: Ehre bleibt uns nichts als feierlicher Protest! Die Reichödertretung der deutschen Inders Baeck. ■ Hirsch"; Ms öWs öKWWgLMM?' SuSsrSrrAsN «ahm WMWoe» kann ULdenScrjMWtlg maSeir Der „Z e i t u n g 3 o c r l a g\ da? Organ de? Neichsverbandes der deutschen Zcitungsvcrleger, veröffentlicht unter Zugrundelegung einer Entscheidung des Kammcrgerichtcs vom 8. August- IW4 (Aktenzeichen: 30. 17 488'34) folgende Aussührnngen: $Qs Behaupten und das. Verbreiten nicht erweislich wahrer Tatsachea wird nach 8 186 des Strafgesetzbuches bestraft, unter U m - st äitbcn ■ ist aber ä u ch d a 8 B e h a u p t e n und Verbreiten wa h rer Tatsachen strafbar,, nämlich nach den §§• 185, 192 dann wenn, das Vorhandensein einer,-Beleidiaung aus der Form der Aeußerung oder ■ au» den begleitenden Umständen hervorgeht. Entsprechendes gilt für die Pflicht - zum Ersatz des durch . die . Acßcrung entstehenden 2-cha-. dens . . Der-Entscheidung des Kammergericht-5 lag folgender Sachverhalt zugrunde: . Ein Geschäftsführer (der Kläger) war von seinem Arbeitgeber entlassen worden, weil in einer Zeitung mitgeteill worden.-war, daß er in der Apotheke, deren Besitzer mit der geschiedenen Frau des Klägers zusammenlebe, aus- und eingehe und auch öfters dort nächtige; es war (richtig) angegeben, daß der Kläger mit Zuchthaus bestraft sei; der Aufsatz war über- ' schrieben: „Wie man einen Menschen in den Tod treibt." Ter Kläger verlangte von dem . Verlag (Aktiengesellschaft) und dem Schriftleiter Ersaß des ihm durch die Entlassung ent- ' standenen Schadens. Das Landgericht entschied zunächst über den Ernnd des Anspruchs und erachtete ihn als gerechtfertigt, das Kammergcricht billigte dies aus folgenden Gründen: - 1. Die Beklagterr haben nicht berechtigte Bc^ lange (Z 193 StGB) wahrgenommcn. Tie T a g e s p r e s s.e ist nicht schlechthin befugt, g es ch w e i g e denn »er* pflichtet. vermeintliche Hebelftiinbe, Mißgriffe, Vergehen auch .unter Verletzung der Ehre einzelner Per - fönen bekannt.znmachen und öffentlich zu rügen. Ter Schriftleiter einer Zeitung darf nur dann Mißstände, Verfehlungen usw. straflos in einer fremde Ehr^ beeinträchtigenden Weise besprechen, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die ihn selbst wegen seines besonderen Verhältnisses zu ihnen nahe angehen oder mit deren Vertretung er beaus- . tragt ist. An dieser Voraussetzung fehlt es bei Vorkommnissen und Fragen, die den Schriftleiter nicht näher als jeden anderen berühren. Im vorliegenden Falle ist der 8 193 nicht anwendbar. Die wesentliche Aufgabe der Tages press» besteht in der Berichtxichterstattung über Angelegenheiten des ö s f e n t l i ch e n Levens und deren Erörterung. . Sie nimmt berechtigte Belange wahr, wenn sie dieser. Ausgabe entspricht, muß dies jedoch in einer Form tun, welche die Ehre dritter Personen n i ch t u n n v t r g verletzt. 'Im vorliegenden Falle hatte sie lein Recht, Vorfälle ans dem Privatleben des Klägers zu schildern, sie durfte auch nicht seine Vorstrafen erwähnen. Dadurch kann Vorbestraften die Rückkehr ins geordnete Leben außerordentlich erschwert werden, auch: liegt' der Oenentlichkeit viel daran. Verurteilte nach Verbüßung' ihrer Strafe zu unterstützen und zu helfen.^wieder ein vollwertiges Mitglied der menschlichen Gesellschaft - zu werden. Die Mitteilungen des Zeitnngsaussatzes waren hiernach rechtswidrig . . . 2. Das. Kammergericht bejaht -ferner in dem zur Entscheidung stehenden Fall. den ursächlichen Zusammenhang; zwischen dem Zeitungsaufsatz und dem Schaden des Klägers. Diesem Urtqil. dessen Grundsätze der „Zeitungsverlag" und damit der Reichsverband der deutschen Zeitungsverleger (Fa ch v e r b a n d d e r Re i ch s- Pressekammer) -billigt, kommt auch für die Rechtslage der jüdischen Gemeinschaft grund- . sätzliche Bedeutung zu. Wir lesen seit Jahren Woche für Woche an den Zeitungskiosken Ucberschristen wie: „Heiratsschwindler und Mädchenschäuder Hans Manasse", „Jud L. Leopold, der Kinderschändcr in Weimar", - „Tie Schuhjudeu Herz". „Jud Gombiuski und seine Ladnerin" u. a. Ter „Stürmer, der an solche Ueberschristen meist allgemeine Airsführungen und Zitate über die angebliche Minderwertigkeit der Juden anknüpft und nur am Schürft auf den in der lieberschrist angelündigten „Fall" eingeht, wäre nach der Rechtsprechung des Kammcrgerichts den in seinen Artikeln genannten Einzelpersonen gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Tenn gleichgültig, ob die von ihm geschilderten Vorkommnisse sich in Wirklichkeit zngetragen haben, oder ob sie unrichtig dargestelH sind: „die Tages- Presse ist nicht befugt" — und wohl auch kein Wochenblatt —, „geschweige denn verpflichtet, vermeintliche Uebelstände, Mißgriffe, Vergehen auch unter Verlctzrmg der Ehre einzelner Personen bckanntzumachen oder öffentlich zu rügen". Nein private Angelegenheiten, wie sie der „Stürmer" in jeder seiner Nummern erörtert, gehören somit nach der Rechtsaufsasiung des Kammergerichts n i ch t in die öffentliche Presse. Eauleltrr Svrenger Das „Frankfurter Voltsblati' vom 28. Januar gibt eine Rede wieder, die Gauleiter Sprenger am 27. Jamrar irr Worms gehalten hat. Wir zitieren folgenden Passus: „Tann schiritt er die Judenfrage an. Das Volkswort „Wer vom Juden frißt, stirbt daran!", ist lebenswahr. Leider wird es von vielen unter uns noch nicht erkannt, daß er bei jedem Einkauf bei einem Juden den Kamps gegen das eigerre Vaterland und die nationalsozialistische Bewegung unterstützt. Wer zum Juden geht, stellt sich außerhalb der deutschen Volksgemeinschaft, beim er hält es mit denen, die das Vaterland bekämpfen." Die Neichsregierung ist, wie aus den Erlassen des Neichsrnnenministers und des Reichswirtschaftsministers bekannt, anderer Meinung. ..WMnWeWAsk" Ter bekannte Lrrstkur- und Ausflugsort Schmitten im Taunus hatte im vergangenen Jahr au den Ortseingängen Schilder mit der Inschrift „Juden sind hier nicht erwünscht" anbringen lassen. In einem Bericht des „Völkischen Beobachter" wird nun beanstandet, daß der Versuch gemacht werde, diese Schilder, zu zerstören. Tic Schilder seien erneuert worden. .Schmitten wünsche keine Juden, und danach habe sich jeder zu richten. Die reichsgesetzliche Regelung über die Freizügigkeit. die es. wie für alle Staatsbürger, auch für die deirtschen Juden gibt, ist unseres Wissens nicht aufgehoben worden.. . - .

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