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Central-Verein-Zeitung · 1935-01-17 · 3 (17.1.1935) · page 14

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
14 (1935)
Issue
3 (17.1.1935)
Date
1935-01-17
Page
– (sequence 14)
Language
German
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?a§ fei öfter, feine Darstcllimgsform für die Werk- ^cituiiflcn unserer Tage. Immer wieder beschäftigt sich der Verfasser; damit, wie der Arbeiter von der psychologischen Seite her dem neuen Geist gewonnen werden könne. Und' er resümiert, daß man stets das Prinzip in den Vordergrund stellen müsse, dem man sich unterzuordncn habe, denn das sei leichter, als sich dem Menschen unterzuordnen —, und auf diese Weise würde auch das auf dem bloßen Autoritätswillen beruhende Spannungsgefühl zwischen Vor-' gesetztem und Untergebenem verringert. Aber selbst diese Formulierung läßt Lüddecke beim Weiterspinnen seines roten Ladens, wie gewinne ich die Seele di^s deutschen Arbeiters, den Ausspruch tun: Die Tatsache, daß alle Menschen, die im Banne der abendländischen Maschiiicmvclt stehen, an diesen Apparat gefesselt sind, läßt sich nicht aus der Welt lügen". Der Verfasser stellt-zwar fest, daß gegenüber diesen unabstreisbaren Fesseln eine gewisse Müdigkeil und innere Auflehnung Platz gegriffen habe, nicht blaß bei den Arbeitern, sondern auch bei obersten stellen: auch unter kommunistischem 'Regime diese Fesselung des Menschen durch den Zwang der Maschinentechnik sortbcstünde. und alle möglichen Weltbcglücker das Leiden der Menschen an diesem System nicht mildern tonnten, so nennt er doch gleich wieder die Frage: in wclchein Verhältnis stehen die Menschen zur Produktion des Betriebes, das „persönlichste Moment in der Industrie". Ernst Rudolf Huber: „Die Gestalt des deutschen Sozialismus". Hanseatische Verlagsanstall. Hamburg 1934. Kurze Zeit nach dem Erscheinen, des Buches von Professor Huber über „Tie Gestalt'des deutschen Sozialismus" wurde die neue Verordnung über den organischen Ausbau der Wirtschaft veröffentlicht. Tas Buch von Huber bedarf trotzdem noch keiner Neufassung. denn dem Verfasser kam es mehr darauf an. das gegenwärtige Verhältnis von Staat und Wirtschaft in allgemeinen Betrachtungen zu behandeln, als darauf, ein staatsrechtliches Koinpendium zu schreiben, außerdem fügen sich die neuen Bestinunungen in den von Huber gegebenen Rahmen ein. — Huber geht bei "seinem Versuch von der Annahme aus, daß ein Gegensatz zwischen Staat und Wirtschaft bestand, der von der Seite der Wirtschaft her verursacht wurde, und zwar durch ihren sich ständig steigernden Machtzuwachs. Vor allem Kartelle, Trusts und Gewerkschaften stießen innner stärker in die öffentliche Machtsphäre vor. wurden selbst zu — zunächst illegitimen — Trägern öffentlicher Macht. Eine Polykratie öffentlicher -Mächte entstand, so konstatiert Huber in Anlehnung an Karl Schmitt, und führte zu ständigen Machtkämpfen. Der nationalsozialistische Staat hot lüin, um die für gewisse Zweige der Wirtschaft daraus erwachsenden unproduktiven Hemmungen zu beseitigen, einzelne der schon vorhandenen Hoheit-träger von den übrigen ansgcwählt und als solche legitimiert und sanktioniert, während die restlichen illegitimen Machttrüger in ihrer bisherigen Form verschwanden. Die Rechte und Aufgaben der legitimierten Hoheitsträger, zu denen die «stände hinzutraten, wurden und rverden genau kodifiziert. Die Ausgaben der neuen Körperschaften bestehen nun nach..Huber darin, fid) selbst zu. einem geeigneten Objekt'für die staatliche Führung zu marijen. Diesen Aufgaben» entspricht der rechtliche Anspruch an den Staat, ihnen im Rahmen der Gesetze oder Normen eine möglichst günstige Entwicklung zu ermöglichen. Die Gegensätzlichkeit von Staat und Wirtschaft ist damit bereits uusgehoben: beide marschieren in völlig gleicher Richtung. Ter Staat behält zwar die Führung. aber nur. um alle Hindernisse zu entfernen, die sich der Wirtschaft in den Weg stellen könnten. Sobald nun beide Sphären auf diese- Weise gleichgeschaltet sind, ist es nach Professor Hubers Ansicht, gestattet, von einer deutschen Sonderform des Sozialismus zu sprechen. Sie hat sich nach Huber insbesondere in drei Formen, der Selbstverwaltung der Arbeitsfront. tv; Kartellsclbstvorwaltuug und der städtischen Selbstverwaltung verwirklicht. Die Turchorganisierung - der Wirtschaft stellt jede der bret Gruppen (die sich auf zwei reduzieren lassen) vor gewisse Sonderausgaben: die Wahrung des Arbeitssriedens mit Hilfe der Arbcitsfront; die ständische Ordnung als zusätzliches Mittel der Einordnung der Bevölkerung in den Staat, und die Kartellorganisativn schließlich als wirlsames Mittel zur'Bekämpfung der Außenseiter. — Das Huberfche Biid) läßt zwar in bezug auf Klarheit und Durchsichtigkeit der. Konstruktion noch eswas zu wünschen übrig, imnicrhin laufen die Gcdankengaiige des Buches dem inzwischen iveiterhin vollzogenen organischen Aufbau der Wirtschaft wenigstens nicht zuwider. Ob dies auch-für die im Schlußsätze des Bud)es gemachten Vorschläge gelten wird, die' entscheidenden Bereiche der Wirtschaft in Staatsrcgie zu übernehmen (S.86). muß dahingestellt bleiben. .In der bisherigen Gesetzgebung finden diese Wünsche Hubers jedenfalls keine Stütze. K. H. „Der Kapitalverkehr int deutschen Devisenrecht", Dr. Heinrich Troeger. Verlag I. Heß, Stuttgart 1934. Unter den Neuerscheinungen aus dcvisenrechtlichcm Gebiet verdient dieses Buch besondere Hervorhebung wegen seiner klaren und übersichtlichen Gliederung einer schwierigen Matcrie- Tie Gliederung erfolgte nach Sachgebieten, deren jedes bei übersichtlidjer Unterteilung in erschöpfender Form eine Zusammenstellung aller in Frage kommenden Bestimmungen enthält. Als wichtigste Kapitel seien die Abschnitte über Bankguthaben. Wertpapiere. Grundstücksverwaltung und. Auswanderung hervorgehoben. Die Art der Darstellung. unterstützt durch ein eingehendes - Sach-. register, ermöglicht cs auch dem Laien, ohne Einsicht in die einschlägigen Gesetze. Verordnungen und Runderlasse in der Praxis der Verwaltung ausländischen Vermögens, insbesondere des Grrmdbesitzes, sich über die täglich auftauchenden Zweifelsfragen Klarheit zu verschaffen. Der Auswanderer wird durch dieses Buch in die Lage versetzt, vor der Auswanderung die Möglichkeiten für Erteilung von Genehmigungen, Mitnahme von Gütern, Behandlung etwa bestehender Versicherungsverträge und TranZ. serierung laufender Bezüge nach dem Auslände zu prüfen und auch nach der Auswanderung die - Verwaltung seines im Inland verbliebenen Vermögens an Hand dieses Buches zu kontrollieren. Zu begrüßen ist es. daß das Werk. im Gegensatz zu den meisten anderen Spezialjchriften, sämtliche Ruriderlasse des RcichswirtsäMsmimsters bzw. der Neichsstelle für Devisenbewirtschaftung bcrücksichtigt. Das Buch ist in loser Vlattsorm ausgestattet' und wird in kurzen Zeitabständen durch Nachlieferung von Ersatzblättern und Nachträgen stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung ge-, halten werden. vr. Max Schlesinger. NeltanlÄaulich beklimmker Kommentar zur AechMiWÄtLsröMmg Der Reichsgencralinspclteur des Bundes nationalsozialistl scher deutsd)er Juristen, e. V., und Präsident des Zweiten Senats des Ehrengcrichtshofes bei der Reichsrechtsanwaltskammcr, Professor Dr. Erwin N o a ck. hat einen Kommentar zur Nechtsanwaltsordnung geschrieben. der im Verlag W. Müller. Buchhandlung, Leipzig 1934. erschienen ist. Das Erscheinen des „weltanschaulich bestimmten Kommentars" wird von Staatssekretär Dr. F r e i s l e r in der „Deutschen Justiz" (Nr. 2 v. 11. 1. 1935. S. 78) besonders begrüßt. Freister, führt dazu u. a. aus: „War es nicht beschämend, daß der deutsche Aechtsanwaltsstand im Gebrauch des Gesetzes, das ihm tägliche Grundlage seiner Arbeit gibt, auf einen jüdischen Kommentar (wir vermuten, daß der bisher bekannteste Kommentar von Fried länder gemeint ist. D. Schristleitung) bisher anglwiesen gewesen ist? Schrie das nicht geradezu nach Abhilfe? Umso mehr, als der Anwaltsstand selbst im Feuer der nationalsozialistischen Revolution in seiner geistigen und kulturellen Haltung geläutert, gefestigt. veredelt worden war!" Freister rühmt dem neuen Kommentar nach, daß er nicht weitschweifig viel Reden bringe, daß er handlich, aber inhaltreich sei. Aeuderung bst Vorschriften fiirMMdeualigoflellle Der Reichsminister des Innern und de: Reichs-. minister der Finanzen haben eine Fünfte Derordnung znr Aenderung und Ergänzung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gefeites zur Wiederherstellung des Berussbeamtcntum; vom 3. Januar 1935 (RGBl. I, S. 4) erlaßen. Diese Verordnung gleicht die Vorschriften für Behördenangesteltte der neuen Fassung des Derufsbeaintengesetzes (den Vorschriften für Beamte) an. DieAenderungen betreffen lediglich die Anrechnung gewisser Leistungen und formelle Vorschriften, Urteil über Entlassung jüdischen KrankenhausarzteS rechtskräftig. Zu der in der „C.-V.-Zeitung" Nr. J52 vom 28. Dezember veröffentlichten Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts über die Entlassung eine? jüdischen Krankenhausarztes im Mürz 1933 wird der Jüdischen Telegraphen-Agentur mitgeteilt, daß das Urteil rechtskräftig geworden ist. StelÄZvrrlttrkd der prfeaten KranktNLrtMrrllng Das „Deutsche Aerztcblatt" Nr. 2 vom 12. Jamurr 1935 veröffentlicht folgende Nachricht: „Ter Neichsvcrband der privaten Krankenversicherung e. V. wurde mit dem Sitz in Berlin gegründet. 56 Kranlenversicherungsunternehmungen haben auf der Eründungsversammlung ihren Beitritt erklärt. Der neue Verband hat seine Tätigkeit am 1. Januar 1935 aufgenommen. Tie bisher bestehenden Verbinde stellen ihre Tätigkeit ein, so vor allein der Verband der privaten Kranlenverstäfernngsunternehinungen ' Deutschlands, Sitz Leipzig, und der Verband der Versicherungsanstalten für Handwerk, Handel und Gewerbe in Berlin."; NWarier als SochMftänLlgrr im RuMMk-Nrsrrtz absrlelmt In dem Berliner Rundfunkprozeß sollte der - von der Verteidigung geladene Sachverständige, Dr. Sternheim, über einen bestimmten Fragenkomplex gehört werden. Ter Vertreter des Nebenklägecs widersprach jedoch seiner Vernehmung mit der Begründung, daß Dr. Viernheim Nichtarier sei und ein deutsches Gericht leinen Anlaß habe, sich der Hilfe von Nichtariern als Sachverständigen zu bedienen. Das Geridit beschloß, auf den nichtarischen Sachverständigen zu verzichten. Die Firma Jos. Königsbergcr (Aachen), die grüßte Tuchfabrik im Aachener Bezirk, feierte, wie bereits derichtet, kürzlich ihr 50jähriges Lcstchcn mit einer schlichten Feierstunde, bei der als Vertreter der Aachener ^ubuftrie- und Handelskammer und der Fachgruppe Deutsche Tuch- und Kleiderstoff-Industrie Hans Gtooit die Glückwünsche der Tuch- und Kleiderstoff-Industrie überbrachte und auf den fortschrittlichen leistungsfähigen Betrieb der Firma Königsberger und ihren auch in der heutigen Zeit fortbestehendcn guten Nus auf dem Auslandsmarkt hinwies. Tie lokale Presse, so die „Aachener Post", der „Aachener Anzeiger" und das „Echo der Gegenwart" haben über die Feier und das Jubiläum zum Teil spalienlange Berichte gebracht. Arthur Heidenheimer. TeilhaLer und Geschäftsführer der F. Heidenheimer GmbH, Fabrik technischer Gewebe in Stuttgart, feierte dieser Tage sein 25jährigcs Eeschästsjubiläum. Unermüdliche Schaffensfreudigkeit, große Tatkraft und kaufmännischer Weitblick zeichnen den Jubilar aus. An der Entwicklung der F. Heidenheimer GmbH, die das Unternehmen zu einer Bedeutung innerhalb der Branche und weit über die Grenzen Deutschlands hinaus geführt hat, kommt Arthur Heidenheimer wesentlicher Anteil zu. Die Arbeitsgemeinschaft der jüdische«. Arbeitsnachweise, Berlin SW 19, Lrndenstraßc 48—50 (Telephon A 7 Dönhoff 307-08) teilt mit: In der Abteilung sür Apotheker haben wir tüchtige Fachkräfte vorgemerkt. Mir bitten, offene Stellen zu melden. m!' i" > / •/ VA Lj u üL-A ' \ üemstana: Einstein Stoffe gut und preiswert 0 ilaufhaas iopslock llllllllllHIlllllIIlUlIIlIlllIllllIUIIUIHUl! Seit 30 Jahren bekannt und bewährt •t, KWZaEBi. Spezialhaus ersten Rassges für Damenkonfektion M&saiaSnelm Scft uhfra ins ©a ¥? m ö fe O. 4. 1. (ECunststirasso) Wes! i Mannheimer Weinbrennerei Edelbranntweinbrennerei m Weinkeilereien 5 S. GescMie mr liei KMsÄ s Sa SPEZIALHAUS PUR STOFFE UND AUSSTEUERARTiKEl. Edc« HugenbBrg/Ro»gartenstra»ae.!!. 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