Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 2 (10.1.1935)
- Date
- 1935-01-10
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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•'.’33or sieben Jahren ist in Berlin ein Buch er- Menen, das offenbar auf Sensation Angeschnitten war — wie die meisten Schriften über Nasputin; «ij’toat ba§ Buch seines angeblichen Sekretärs '! n Simanowitsch (Nasputin, der allmächtige Ls.'ler» Berlin 1928). Jedoch war ihm ein Erfolg i alS nicht befchiedcn und das Buch wäre voll, men in Vergessenheit geraten, wenn nicht durch ätze des „Völkischen Beobachters" im Dezem- -,Y r vorigen Jahres die öfsentliche Aufmerksamkeit Verbindung mit dem Berner Prozeß über die »tokolle der Weisen von Zion" darauf gelenkt >en wäre. In Simanowitschs Taten werden ' ogien zu den ^Weisen" erblickt. Somit wird . Luch wieder aktuell und gibt Anlaß zu einer cechung. ■ . imanowitsch stellt sich als Rasputins Sekretär - Auf jcben Fall war er sein Faktotum, sein : impan, machte — wie so viele andere — ' ' i und allerdunkelste Geschäfte um tim herum, >: zweifelhafte Klubs usw. Man braucht ja ' - nach Chicago zu reisen, um solchen Typen v: gegnen; in jeder Großstand gibt cs in gedem Maße diese „Unterwelt der Oberwelt", besondere in unserem Falle besteht in der ‘i! i Ras putinS. Er war ein sonderbarer . ). mystisch-erotisch veranlagt, mit großer > stivkrast, im übrigen vollkommen primitiv ,nwissend (geradezu ein Analphabet), aber g. Sein Horizont war der eines aberi ■ ' chen Sektierers aus der sibirischen WildniS; '! usgelasscncn Sitten waren in seinem Dorfe : - blich, als Ausfluß seines erotischen Sek« ims: am kaiserlichen Hofe aber, von allen : ■ nkungen befreit, mit allen Möglichkeiten / icht versehen, da wuchsen sie in ungewöhniederlichkeit aus/ Dieser Barbar erhielt - renhose eine ungewöhnliche Macht. Bon ■:> ■ g das Schicksal selbst hoher Machthaber ab. ksritier und Unterweltfiguren sammelten -! . Nasputin. Einer von ihnen war der Jude ’ witsch. Sollte er deswegen zu irgend „Weisen" zngercchnet werden/ so keines» denen von „Zion", sondern höchstens zu - „von Naspntins Gnaden". Simano. ar einer der allzu vielen, vird ihm aber unterstellt, auf seinem Posten hatte er die Interessen der Juden . Wenn. — auf diese Frage kommen er zu sprechen — so hat er das nach Vorstellung von den Interessen der Juden u! -at. Daß die revolutionären und radikalen .l;vcj-.fe alles, was sich um Nasputin scharte, grim» mig haßten, ist ohne weiteres klar — und es sind nickt gerade die Judenfreunde, die den Anteil der /'•-i.-'-in an revolutionären und radikalen Kreisen m-t'Lstreichen! Aber auch die politisch gemäßigten Milchen Kreise wollten mit Nasputin und Sima- Kisch gar nichts gemein haben; darüber legt . v s .lbst eindeutiges Zeugnis ab (siehe Kapitel XIX — iber die Gegnerschaft von Winawer, Grusen« u. a.). -tun behauptet Simanowitsch, mit einigen ^cck ^gerichteten Juden, vornehmlich aus der ^-.anzwelt. über jüdische Fragen beraten und ck-",Msie gefaßt zu haben. Wie es damit in cklichkeit steht, kann man aus Folgendem er« sehen: Unter den wenig zahlreichen Männern, mit denen er angeblich zusammenarbeitete, nennt er den bekannten und hochgeehrten Petersburger Rechtsanwalt Heinrich Sliosberg. Sliosberg hat vor kurzem (er lebt ja seit langer Zeit als Emigraut in Paris) seine Erinnerungen herausgegeben. Im dritten Bande (erschienen im vorigen Jahre) schreibt er auch über Simanowitsch (UI. Seite 349): „Anscheinend hat Simanowitsch Rasputin aus' feinen Orgien begleitet, ihn mit allen möglichen Leuten zusammengeführt, aller Wahr- scheinlichkcit nach nicht uneigennützig . . . Dieser Bursche fand sich nach der Revolution in Paris ein, machte allerlei Geschäfte und wurde in die Affäre der Herstellung von falschen Tscherwonzen verwickelt. Anscheinend war er aber nicht schuldig .. ., später wurde er vom Gericht sreigesprochen. Er wandte sich an verschiedene Iudenflüchtlinge in Paris, bestand darauf, daß man ihn finanziell unterstützte, wobei er sich immer auf seine Verdienste als Rasputins Freund berief. Soviel ich weiß, wurde ihm eine solche Unterstützung nicht zuteil. Auch mich besuchte er. Selbstverständlich lehnte ich ab, irgend etwas zu unternehmen, um feinen Wunsch zu befriedigen, und im weiteren Verlauf der Unterredung spielte er ziemlich durchsichtig darauf an. daß im Falle der Ablehnung der Unterstützung er irgendein Buch verfassen würde, in dem er viele führende jüdische Persönlichkeiten kompromittieren würde." Ueüer das Buch selbst, das später in Berlin erschienen ist, schreibt Sliosberg: „Dieses Buch ist vollgestopft mit ganz phantastischen Erfindungen Simanowitschs. ine selbst- -verständlichnicht von ihm selbst geschrieben wurden, da er, wie ich bereits sagte, ein vollkommener Analphabet war . .. Freunde rieten -mir. ich solle mich -über die Persönlichkeit des Verfassers wie über daS Buch selbst äußern, was ich auch getan habe, und zwar m einem Artikel, der in einer jüdischen amerikanischen Zeitung erschien."' Der in dieser Bemerkung erwähnte Artikel bezeichnete nach Darstellung der „Jüdischen Rund, schau" vom 8. Januar Simanowitsch als Lügner und legte in scharfen Worten seine moralische Minderwertigkeit dar. Soweit die Glaubwürdig, keit von Simanowitsch, und so steht es mit den« jenigen. mit btmeif er vorgibt, zusammen ge« arbeitet zu haben. . _ Wessen Interessen verfolgt Simanowitsch. me der-Juden oder seine eigenen? In seinem Buche gib't -er ein Gespräch mit Rasputin wieder, in dem er seine Pläne entwickelte: würden die beiden die Gleichberechtigung der Juden erwirken, so würden sie eine Menge Geld von den amerikanischen Juden erhalten. Nun war aber Nasputin bei all seinem Mystizismus ein praktischer Mensch, und so fragte er Simanowitsch, warum denn die amerikanischen^und nicht die russischen Juden das Geld gäben. Simanowitsch setzte.seinem Chef aus« einander, daß die russischen Inden ihr Recht nicht erkaufen wollten. Würden denn die amerika- Nischen Juden bestimmt zahlen? Simanowitsch wußte es nicht, hoffte aber darauf. Schön und gut, aber — unb hier kommt das Wichtigste — was beabsichtigte Simanowitsch mit dem erhofften Geld zu tun? Das sagt er rund heraus: es zwischen sich und Nasputin zu teilen. Hier ist also die eindeutige Antwort auf die Frage, wessen Interessen Simanowitsch mit -seiner Geschäftigkeit um Nasputin vertreten wollte. Aber kompliziert ist die menschliche Seele, und so wollen wir auch diesem dunklen Geschäftsmann nicht absprechcn, daß auch er in seinen lichten Augenblicken — zwischen Zechgelagen, Bestechungen und Intrigen — sich an der Hilfe für seine Glaubensgenossen erwärmen konnte. Mag seins WaS hat er aber nach seinen eigenen Angaben in solchen Augenblicken getan?.Hat er — wie eS in den berühmt gewordenen' Protokollen der „Weisen von Zion" den Juden zugeschrieben wird. — sich um die Macht über die Welt bemüht, oder - um sonst was in dieser Art? Keineswegs. Er sagt aus, er habe sich bemüht, die Inden vor den gräßlichen Verfolgungen zu schützen, denensie während des Krieges ausgesetzt waren (unter falschem Vorwände einer kollektiven Spionage und Hilfeleistung „für den Feind", also für die Deutscheu), und die Gleichberechtigung zu erwirken. Nun wird es keinen Menschen geben, der diese Ziele verwerflich finden würde. Für sie haben auch — und zwar ganz offen — verschiedene russisch.jüdische Gruppen gekämpft. Nur die Wege und die Methoden, von Simanowitsch aus dem Bereich der Nasputinschen Umgebung entnommen) sind verwerflich, abstoßend, unmoralisch. Deshalb, konnte auch keine der verschiedenen jüdischen Gruppen mit ihm in Verbindung treten. 6. L. JLua§i<mEu<ds.‘* Der bekannte katholische Gelehrte und Professor an. der Universität Löwen, Pater Pierre Charles, hielt in Brüssel vor einem Auditorium von Geistlichen. hohen Beamten und Offizieren einen Bortrag über die sogenannten „Prokolle der Weisen von Zion". Der Vortragende, der Mitglied des Jesuitenordens ist, legte die Entstehung dieser Fälschung dar und richtete an die katholische Geist-'-' lrchkcit den Appell, jener Welle des Hasses entgcgenzutretcn, die zur Abfassung des besprochenen Buches, das er als „niederträchtiges Falsifikat" bezeichnete, geführt habe. * Vom „Volksbuud", der nationalsozialistischen Bewegung der Schweiz, ist eine Strafanzeige wegen Meineid bei der Staatsanwaltschaft deS Kantons Bern eingereichtworden. Die Anzeige richtet sich gegen Professor Dr. Chaim Weizmann, Solisberg, Oberrabbiner Dr. Ehrenpreis, Meyer Ebner. Dr. Bodenheimcr. Dr. Farbstein. Miljukosf, Rabbiner Swiatnikoss und Nikolajewski. Die angeführten Personen, die bekanntlich in der nunmehr auf Ende Januar oder Anfang Februar vertagten Verhandlung vor dem Berner Gericht als Zeugen aufgetreten sind, sollen, nach Angabe des Volksbundes, falsche Aussagen gemacht haben. Der 'Volksbund hat auch ein Haftverfahrett' gegen die Genannten beantragr. Die Meineidsanzeige gegen unliebsame Zeugen ist ein allzuoft entlarvtes Verlegenheitsmittel, als daß diese Anzeige mehr als nur niedriger zu hängen wäre. * Vor 150 Jahren,- am 1. Januar 1785, erschien die „Times" zum erstenmal. „The Daily Universal Register", wie sie in den ersten drei Jahren ihres Bestehens hieß, wurde von dem Haupt der nachmals berühmten englischen Druckersamilie Walter, John Walter, nach Grundsätzen herausgegeben, die auch heute noch in ihrem Kern in .den spalten dieses bedeutendsten englischen Blattes maßgebend sind: „Eine objektive, weder den guten Geschmack noch die Moral verletzende Neaistrierung aller Ereignisse, die von öffentlichem Jnreresse sein können." Auch die englischen Juden haben seit jeher die Haltung der „Times" mit Genugtuung verfolgen dürfen. Es führt ein gerader Weg von der Zurückweisung der Greuelmärchen aus Damaskus (im Jahre 1840) zu dem entschiedenen Einstehen der „Times" für das Schicksal der russischen Juden (in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts). Und es darf ebensowemg vergessen werden, daß die Quellen der „Protokolle der Weisen von Zion" im Jahre 1921 zum erstenmal in der „Times" schonungslos und wissenschaftlich unwiderlegbar ausgedeckr worden sind. * In dem New-Porker Cooper Union Saal, wo einst Abraham Lincoln einen Meeting für die Befrerung der Sklaven durchführte, fand unlängst eine Protestversammlung gegen die neuerlichen ' Hinrichtungen m der Sowjetunion statt. Die Versammlung war dadurch bemerkenswert, daß zum ersten Male das zahlreich erschienene Publi. rum gleichmäßig aus „beiden Emigrantenkreisen nahmen gegen die unter der weißrussischen. Bauernbevölkerung getriebene Judenhetze ange-' ordnet. Unter den Bauern wird das Märchen von einem Nitualmord an einem Knaben aus dem Dorfe Kobilniki verbreitet, obwohl die gerichtliche Obduktion Hunger als Todesursache festgestellt hat. „Gazeta Warszawaska" meldet, daß die Bauernschaft davon überzeugt sei, daß ein Ritualnwrd verübt wurde. Die Dienstmagd Marja Libowska wurde zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie. gegen ihren Dienstherrn Chaim Britanski ckbie .Beichuldigung des Ritualmordes erhoben hatte. Die Verurteilung erfolgte wegen Verleumdung. Das Verhältnis zwischen Staat und Partei in seiner begrifflichen und verfassungsrechtlichen Ausprägung ist seit dem Nürnberger Parteitag 1934 oft erörtert worden. Die „C.-V.-Zeitung" hat ihren Lesern verschiedentlich von den Verlautbarungen Kenntnis gegeben, mit denen hohe Träger der Staatsgewalt erläuternd gegen auf. getauchte Mißverständnisse Stellung genommen haben. Jetzt veröffentlicht der Neichsminister des Innern, Dr. Frick, in Broschürcnsorm einen Vortrag, den er im November 1934 vor den Ossizieren der Wehrmacht gehalten hat und der eine sehr deutliche Klarstellung der Probleme enthält. Der Einbau der NSDAP in das staatsrecht, liche Gefüge des Deutschen Reiches ist dirrch das Neichsgesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vorgcnommen worden. Dieses Gesetz bezeichnet die Partei als die unlöslich mit dem Staat verbundene Trägerin des deutschen Staats- .gedankens und erklärt sie zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Satzung vom Führer bestimmt wird und die aus einigen Gebieten, so hinsichtlich der Disziplinargerichtsbarkeit, Selbstverwaltung ausübt. Obwohl das Verhältnis der Partei zum Staat durch die Personalunion in der Führung realpolitisch unzweideutig festliegt, besteht doch eine Reihe ungelöster Fragen gesetzes- und verwaltungstechmscher Natur. Gelcgcntlich der Reform des Kommunalrechts ist die Forderung nach einer verstärkten, unmittelbaren Staatsaufsicht über die sich selbstvcrwaltende öffentlichrcchtliche Körperschaft sehr stark in den Mittelpunkt der Erörterungen gerückt worden. Hinsichtlich der Partei ist diese Frage in den vorliegenden gesetzlichen Bestimmungen noch nicht angeschnitten worden, anderseits mußten sich aber Besonderheiten aus der besonderen Natur gerade dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts als der Trägerin und Verfechterin des nationalsozialistischeu Gedankengutes in der praktischen Verwaltungsarbeit ergeben. Eine begriffliche Grundlegung des Verhältnisses zwischen Staat und Partei, die in dieser Form bisher fehlte, wird nun von Reichsminister Dr. Frick in die Wege geleitet. „Der staatliche Behördenapparat und die Wehrmacht", so sagte er in einem Vortrag vor den Offizieren, „die Parteiorganisation anderseits kommen sich immer näher und durchdringen sich gegenseitig, wenn sie auch verschiedene Funktionen ausüben. Der Staat ist für beide der gemeinsame Oberbegriff, der Partei- und Staatsapparat umfaßt. Er ruht auf den zwei Säulen, der Bewegung einerseits und dem Behördenapparat und der Wehrmacht anderseits, und letzthin läuft alles in der Hand des Führers zusammen, der seinen Willen sowohl durch den Parteiapparat, wie durch den Staatsapparat zur Durchführung bringt. Haben Sie dieses Bild klar vor Augen, so kann es auch keinen Irrtum mehr darüber geben, was der Führer in seiner Rede hierüber aus dem Parteitage in Nürnberg gemeint hat. Zeitungen, die ihn mißverstanden haben, ' brachten ' in Schlagzeilen das Wort „Die Partei befiehlt dem Staat!" Tatsächlich hat der Führer aber gesagt: „Nicht der Staat befiehlt uns, sondern wir befehlen dem Staate!" Das bedeutet, daß die vom Führer und Reichskanzler beauftragten Minister, die sein Vertrauen haben, ausschließlich ihm gegenüber verantwortlich sind dafür, daß die nationalsozialistischen Grundideen überall zur Durchführung gelangen. Ebenso sind auch die Untergebenen der Minister wieder bis hinunter zum letzten Landrat und Gemeindevorsteher oder dem letzten Offizier und Soldaten nicht den Befehlen irgendeiner Parteistelle unterworfen,, sondern sie sind für ihre Amtsführung oder ihren - Dienst ausschließlich ihrem Vorgesetzten verantwörtlich, und keine andere Stelle hat das Recht und die Aufgabe, in den geordneten Befehlsgang einzugreisen, der hier wie da letzten Endes beim -Führer endet." L. J. R. MyMUMmMhWW yyjnit_i ... j Wö WMM theker erforderliche Zuverlässigkeit fehlt. Die Entscheidung trifft der Neichsminister des Innern nach Anhörcn der für die Zulassung der Prüfung oder Erteilung der Approbation zuständigen obersten Landesbehörden (§ 2). Der Meldung zur Vorprüfung ist außer den üblichen Lcistungszeugnissen d-er Nachweis der arischen Abstammung (Geburtsurkunde des Praktikanten, Geburtsurkunden und Heiratsurkunden der Eltern und der beiderseitigen Großeltern) beizufügcn. Ueber Ausnahmen entscheidet der Reichs- Minister-des Innern: seine Entscheidung ist vor Aufnahme der Praktikantentätigkeit emzuholen (8 6). Tie pharmazeutische Prüfung ist im Regelfälle vor dem Prüfungsausschuß der Hochschule abzulegen. an der der Studierende das pharmazeutische Studium beendet (§ 15). Bei der Meldung zur Prüfung hat der Prüfling den Nachweis zu führen, daß er den für den Arbeitsdienst geltenden Bestimmungen entsprochen hat oder von ihnen befreit worden ist. Weitere Ausnahmen kann der Neichsminister des Innern nach § 48 bewilligen. Ferner soll der Bewerber durch Bescheinigungen geeigneter Stellen dartun, wie er — abgesehen von dem Arbeitsdienst —. seine körperliche Ausbildung und die Verbundenheit mit anderen Volksgruppen gepflegt hat (§ 18). Das pharmazeutische Studium muß unmittelbar nach der Vorprüfung oder unmittelbar nach dem im Anschluß an die Vorprüfung abgelcisteten Arbeitsdienst begonnen fein, sofern nicht auf Antrag eine Ausnahme zugelassen worden ist.. Ein pharmazeutisches Studium an einer ausländischen Hochschule kann ausnahmsweise bis zu zwei Halbjahren angerechnet werden (§19). Rach vollständig bestandener pharmazeutischer Prüfung und möglichst im Anschluß daran hat der Kandidat der Pharmazie ein Jahr in Apotheken praktisch zu arbeiten. Davon müssen mindestens sechs Monate ans Orte mit nur einer Apotheke entfallen, in der der Apothekerstand ohne eme pharmazeutische Hilfskraft arbeitet. Ter Reichrminislcr des Innern veröffentlicht alljährlich ern Verzeichnis der hierfür in Frage kommenden Apotheken (§ 1(5).. Wenn der Kandidat der Pharmazie nach der pharmazeutischen Prüfung den Anforderungen des § 46 entsprochen hat, kann er die Erteilung der Approbation bei der obersten Behörde des Landes beantragen, in dem er die pharmazeutische Prüfung abgelegt hat (§ 47). Die Prüfungsordnung tritt am 1. April 1935 in Kraft. Studierende der Pharmazie, die vor dem 1. April 1935 ihr Studium begonnen haben, dürfen die pharmazeutische Prüfung einschließlich etwaiger Wiederholung s» prüfungeki auf rhren Antrag nach, den bisherigen Vorschriften oblegen,sofern sie sich spätestens bis zum 15. März 1937 zur pharmazeutischen Prüfung melden. Tie Dorschristen über den Arbeitsdienst finden jedoch auf sie Anwendung. MrerdaMg m ZLÄschulEsiM Der Reichs- und preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Unterricht hat an die Unterrichtsverwaltungen eine Saüilitationsordnung erlassen, die Mitte Dezember in Kraft ge^- treten ist. Diese Hochschulreform beseitigt die freie Privatdozentur. Sie führt einen neuen akademischen. Grad ein, der jedem Doktor und jedem Lizentiaten osfensteht, aber keine Lehrberechtigung (venia legendi) gibt, und schasst einen geschlossenen Kreis von Lehramtsträgern,- die nicht Beamte sind und die vom Minister nach. Diaßgabe des Bedürfnisses ernannt, versetzt und abgesetzt werden können; sie heißen nicht mehr „Privatdozenten". sondern „Dozenten" und führen zu dem Doktoriitel den Zusatz „habiL". Neben den wissenschaftlichen Voraussetzungen, also vor allem der Habilitationsschrift und dem eolloquium wird für die Erlangung des vr. habil, die arische Abstammung sowohl des Bewerbers wie seiner Ehefrau verlangt. aus den alten, also vorwiegend jüdischen Der jüdischen Telegraphenagentur (ITA) wird aus Wilna gemeldet: Die Behörden/hMn_Naß'. Wie wir bereits in der „C.-V.-Zeitung" vom 28. Dezember 1934 (Ar. 52) mitteilten, hat der- . Reichsminister des Innern eine neue Prüfungsordnung für Apotheker vom 8. Dezember 1934 erlassen. Die Approbation als Apotheker erteilen die obersten Landesbehörden der Länder, an deren Hochschulen das pharmazeutische Studium zurückgelegt werden kann (§ 1). Die Approbation wird dem Reichsangchörigen erteilt, der die pharmazeutische Prü-.. sung vollständig bestanden und den Bestimmungen über die prakti)che Tätigkeit entsprochen hat .Der - pharmazeutischen Prüfung geht die pharmazeu--- tische Vorprüfung voraus. Die Zulassung zu den Prüfungen und dre Erteilung der -Approbation sind ' zu versagen, wenn berechtigte Zweifel an der na- ' tionalen oder moralischen Zuverlässigkeit des AntragstellerS gegeben sind, insbesondere wenn schwere strafrechtliche oder sittlicke Verfehlungen vorliegen. . Die Zrckassung zu den Prüfungen sowie die Er- - teilung der Approbation sind ferner zu versagen, , wenn infolge einer Geisteskrankheit oder einer .Sucht die für die Ausübung des Berufs als Apo> - Zur Rechtsprechung in Kosienfragcn. In Nr. 52 der „C.-V.-Zeitung" haben wir Beschlüsse des Oberlandesgerichts Karlsruhe und des Landgerichts Leipzig .mitgeteilt, nach denen im Falle des Ausscheidens eines nichtarischen Anwalts infolge des Beamtengesetzes dennoch die Kosten des neuen Anwalts für erstattungsfähig erklärt werden. Wir werden darauf aufmerksam gemacht, daß auch das Oberlandesgerlcht Dresden diesen Standpunkt in grundsätzlicher Ent. scheidung bereits vertreten hat. und zwar in den Beschlüssen 9 CReg. 20/34 vom 31. Januar 1934 und 4 CReg. 79/34 vom 8. März 1934. Das langjährige Mitglied des Berliner Ruder- Clubs Welle-Poleidon, Mar Verglas, hat das „Goldene Sportabzeichen" erhalten. -llLllvtsedrll'll>;üe7: vr. Alfred HJrsclib«re; S:ellvem.- Dr. Margarete Edelbe;m. Beide m Berlin. FilrRücksendirng unverlaoarter Mactjskripte Ist Frelumstblag beizafügen. I.euer der Aczeigea- Abtellucg und veraniwoniicij für den Inhalt de: Anzeigen: Friedrich Nathan, Berlin. DA IV Vj. 46923. Verlag: Centralverein deutscher Staaubürger-jüdischen Glaubens e. V.. Berlin W 15. Emser Strasse .42. Tel.-Adr.r „Centralglauben Berlin.“ Femspr: 2 Oliva 8141-45. Postscheck: Berlin 80472. DruckJdeir' Buch- und Tiefdruck Gesellschaft mbH.: Berlin SW 19 './.Zurzeit Ist Preisliste Nr. 3 gültig . " Bezugspreis vierteljährlich RM 2,70