Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 1 (4.1.1935)
- Date
- 1935-01-04
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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C-V.-Ztg. Nr. 1 3. Beiblatt '■zJ; 'r^ 4, Januar -t Lj 1935 jAa^,Pa p MN Ms!» EM» Wsö§§, §'^L'W Wohnsitzes keine Rcichsfluchtfteuer, da ja der in« ländische Wohnsitz nicht aufgcgebcn wird. . Tic Erschleichung einer dcpisenrcchtlich erforderlichen Genehmigung war schon bisher straf, bar. Nunmehr ist auch die Erschleichung einer Bescheinigung, die nach den Devisen- Vorschriften die Voraussetzung für die Freistellung von einer dcviscnrechtlichen Gcnehnngung ist oder an deren Erteilung sonst dcvisenwirtschaftliche Vorteile geknüpft sind, unter Geld, strafe gestellt. Hierunter fallen u. a. Erschleichungen von D r i n g l i ch k c i t s b e s ch c i. nign n geii im Reiseverkehr, von Grenz, bcscheinigungen und von Befreiungen von der Anbietungspflicht. V. Bei den Aenderungcn des Umfanges der Anbietungspflicht ist beachtlich, das; Per- - soucn, welche die Tcviscninländercigenschaft erwerben (z. B. Einwanderer oder Rückwanderer), auch ihre Forderung.cn gegen Inländer (z. B. Sperrguthaben) der Reichsbank anzubictcn haben;- die Anbictungspflicht erstreckt sich aber nur auf solche dieser Forderungen, die der Anbietungs. Pflichtige nach dem 31. Dezember 1933 erworben hat. VI. Aus den verschiedenen neuen Bcstimmun. gen. die den W e r t p a p i e r v e r k e h r betreffen, verdient die Vorschrift Beachtung, wonach die Bestellung eines Pfandrechts oder Sichcrimgseigcn-' tum an Wertpapieren durch einen Ausländer zugunsten eines Inländers genehmigungspflichtig ist. Hierdurch sollen offenbar Umgehungen der Beftimmung, das; ein Inländer nur mit Gcnehmi. gung Wertpapiere von einem Ausländer entgeltlich erwerben darf, verhütet werden. , MiKverreWadkonimeir mit Ungarn ' Nach dem deutsch-ungarischen Reiseverkehrs, abkommen, das ab 15. Dezember 1934 gilt, können in Deutschland ansässige Personen für g e s ch ä f t - l i ch e und n i ch t g e s ch ä. s t l i ch e' Reisen ohne Genehmigung der Devisenstelle Beträge bis zum Gegenwert von 500 NM pro Kalendermonät in' Form von Pengö-Reiseschecks, Hotelgntscheincn oder Gutscheinen für Pauschal, und Gesellschaftsreisen sowie weitere 60 NM-in deutschen Scheidemünzen oder ausländischen Geldsortcn . nach Ungarn mitnehmen oder sich nachsenden lassen. Die - Inanspruchnahme der Reiseschecks usw. wird 'in den Reisepaß eingetragen. Bei Ausdehnung der Reise auf zwei oder drei Kalcndcrmonate ist Vorcintragung bei Neiscantritt oder Einsendung des Passes erforderlich. Bei längerem als dreimonatigem Aufenthalt im Kalenderjahr in Ungarn oder einem anderen Land, mit dem Reiscabkommen bestehen szum Beispiel Schweiz, -Italien), bedarf eine weitere' Inanspruchnahme des Reiseabkommens der Genehmigung der Devisenstelle. Im Zuge der Vorbereitung einer neuen Kodifikation des geltenden Devisenrechts hat der Reichswirtschastsministcr am 22. Dezember 1934 eine weitere (10.) Durchführungsverordnung zur Tcvi-. sc »Verordnung erlassen, die in der Hauptsache einige Lücken schließen soll, welche sich in der PrariS des Tevisenrcchts gezeigt haben. Hier interessieren vor allem folgende Neuregelungen: I. Eine Krediteinräumung an Ausländcr war bisher nur genehmigungspflichtig, wenn cs sich um Kredite in inländischer Währung handelte. Nunmehr bedürfen auch Kreditgewährungcn in ausländischer Währung an Ausländer der Genehmigung. In beiden Fällen besteht eine Freigrenze, die zurzeit 10 NM beträgt. II. Die Inanspruchnahme der Freigrenze Juni wieder in einzelnen Fällen von einer Eintragung im Reisepaß oder in einem anderen Answeispapicr abhängig gemacht werden; dies wird in den noch zu erwartenden Anordnungen wohl, für die llebersendung oder Verbringung von Zahlungsmitteln ins Ausland bestimmt werden. Die .Erteilung von Dringlichkeits-- b e s ch e i n i g u n gen für den Reiseverkehr, auf Grund deren über die Freigrenze szurzeit 10 RM) hinaus inländische Scheidenrünzen (nicht Rcichsmarlnoten!) bis zu 50 RM oder deren Gegenwert in ausländischen Geldsortcn ohne Genehmigung der Devisenstelle ins Ausland überbracht werden dürfen, kann auch anderen Stellen als der zuständigen Ortspolizeibchördc übertragen werden. Eine solche Zuständigkeit besteht bereits für die Industrie, und Handelskammern für ihre Mitgl jeder. III. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung kann einzelne Personen ganz oder teilweise von den Beschränkungen und Verboten der Tevisenverordming und der Durchführungsverordnungen freiftellen. Diese Bestimmung gilt mit rückwirkender Kraft vom 4. August 1931 ab. Durch diese Borschrift wird insbesondere die Möglichkeit der Begründung eines devifeure ch t l i ch e n doppelten Wohnsitzes, die bisher auch schon im Verwaltungswege zugebilligt worden ist, gesetzlich verankert. Bei einem dcvisenrechtlichcn doppelten Wohnsitz kann der Antragsteller, der durch das Innehabcn von einem Wohnsitz im Inland und einem weiteren im Ausland zugleich Tcviseuiuländer und Tevisenausländcr ist, für einen bestimmten inländischen Vermögenslreis als Deviscuinländer und für einen bestimmten ausländischen Bermögenskreis als Tevisenausländcr angesehen werden. Insoweit entstehen also -einerseits keine Spcrrfordcrnngen und andererseits keine Anbietnngspflichten für Devisen oder sonstige anbietnngspflichtigen Werte. Im übrigen entsteht auch bei Begründung eines doppelten WZ öN AiWWUW Ö32 MAWWß KrWsWHt örr CWLMsMl« M ZWöLMrAM In der „G.-V.-Zeituug" Nr. 49 vom 6. Dezember ist die Anordnung des Relchswirtichastsmi.listers veröffentlicht, durch die die Wirtschaftsaruppe „Vermittler" auf Grund des Gesetzes zur Organisation der Wirtschaft geschaffen -wurde. Nunmehr werden in den Tageszeitungen die Einzelheiten des Mcldeversahrcns bezüglich der Fachgruppe „Handels-Vertreter und _ Handel.- niaflcr" und der Fachgruppe „Grundstücks- und Hypothekenmakler" veröffentlicht. Bezüglich der Handelsvertreter und Handelsmakler - wird bestimmt, daß bei der Fachgruppe Handels- Vertreter und Handelsmakler m e l d e p s l r ch t r g sind als Unternehmer und Unternehmungen, die eine Tätigkeit gemäß §§ 84 und 93 HEB ausuoen, das heißt alle selbständigen Kaufteute die.33«-. tretungen von 'Industrie- und HandelSfrrmen innebabcn (Handelsvertreter) oder die als Handelsinakler tätig sind. Ausgenommen stnd Handelsvertreter und Handelsmaller, die gemäß den erlassenen Bestimmungen ausschließlich .zum Reichsnährstand gehören ^nmeldeps ichUg sind aber auch solche Unternehmer und Unternehmungen. die eine Tätigkeit als Handelsvertreter und Handelsmakler neben emcm anderen Gewerbe ausüben. Die Anmeldung hat bis 15. Januar 1935 zu erfolgen. und zivar ausschließlich bei den in allen Bezirken eingerichteten Meldestellen, die durch die ortlichen Tageszeitungen bekanntgegeben sind. Die Hauptmeldestelle ist m Berlin SW 68, Rrtterstraße 48. Die Meldung ums; in zweifacher Ausfertigung auf dem bei den Meldestellen erhältlichen Vordruck erfolgen. (Sine sorgfältige Ausfüllung des Fragebogens ist notwendig. Bezüglich der Grundstücksmakler ist bestimmt, daß anmeldepflichtig alle ÜKterncIjmer und Unternehmungen sind, die dre Vermittlung des An- und Verkaufs und dre Verwertung von Grundbesitz, Vermittlung von Vermietungen und Geschäftsverkäufen, des An- und Verkaufs von Realforderungen, die'Beschaffung von Darlehen oder Teilhabern betreiben, oder die gewerbsmäßig, ohne in einem Angestelltenverhaltimtergeteilt: 1. Feuer-, Einbruch-, Diebstahl-, Wasser-, Sturm-, Aufruhr-, Regen-, Glas- und Rückversicherung. 2. Unfall-, Haftpflicht-, Kraftfahrzeugversichcrilng. 3. Hagel, wid Biehversichcrung. 4. Lebensversicherungen und Stcrbekasicn.. 5. Krankcnvcrsichcruiig. Die Anmeldung ist bis zum 31. Januar 1935 bei der Wirtschaftsgruppe Berlin SW 11, Strescmannstraße 62, zu vollziehen.' m ssrSWDWM Ein Aufruf des Treuhänders Dr. Daeschner Der Treuhänder der Arbeit für Brandenburg, Dr. Daeschner, hat einen /Aufruf erlassen, in dem es heißt: „Alltäglich belasten Beschwerden von Betriebssührern, Aertraucnsnnd ZO-Männcrn über , unkorrektes Benehmen der „anderen Seite" meine imd meiner Mitarbeiter schon durch wichtige Dinge im Uebermaß in Anspruch genommene Arbeitszeit, die bei der bann folgenden Sachprüfung sich als stark übertrieben, oft unrichtig und nicht selten mindestens grobfahrlässig, von Grund auf als unwahr, dargcskellt ergeben. Anträge auf Abberufung des beschuldig, teu Bertrauensmanncs, auf Absprcchung der Be° triebsführcr-Eigenschaft, auf Einleitung eines Ehrengerichtsverfahrens und. ähnliches werden häufig sogleich angesügt. In den meisten Fällen wäre ohne weiteres ein offenes Wort, eine sachlichc Aussprache von Mann zu Mann zur Bereinigung der Dinge erfolgreich gewesen. Es ist möglich, daß weit mehr Einzelstreitfälle kleinerer Art im Betriebe selbst geregelt werden. Es ist möglich und notwendig, daß zukünftig die gedankenlose Weitergabe von Verdächtigungen des - Betriebssührers ohne gründliche Vorprüfung unterbleibt. Es ist nicht möglich, daß die Abbernfung eines Vertrauensmannes wegen angeblich verminderter. beruflicher Leistungen erfolgt, sondern der Grund muß in seinem Versagen als Vertrauensmann liegen. Es ist zweckmäßig und empfehlenswert, den Tatbestand einer Beschwerde sogleich eidesstattlich zu erhärten und Zeugen zu benennen. Ich verweise ans die Möglichkeit der : Verfolgung wiederholt leichtfertigen Vorbringens unbegründeter Beschwerden oder Anträge durch das soziale Ehrengericht und werde zukünftig nur noch Beschwerden bearbeiten, die die. glaubhafte Angabe enthalten, daß und in welcher Weise vorher innerbetrieblich eine Bereinigung der Sache vergeblich versucht wurde. Der Betriebsführer soll . . . gewesen sein . . . ' Der Vertrauensmann'oder ZO-Mann soll einmal gesagt haben . .. Das ist die Sprache der Unfähigen, der Feiglinge nnd der Denunzianten! Melden Sie mir nur - Tatsachen und stehen Sie gerade für Ihre Angaben; mit Gerüchten und Verdächtigungen aber rauben Sic mir'und anderen nur die Zeit!" nis zu stehen, die Verwaltung von Haus- und Grundbesitz ausüben. Der Meldepflicht ist bis zum 20. Januar 1935 zu genügen. Die zuständige Meldestelle ist der Reichsverband deutscher Makler (RDM) für Immobilien, Hypotheken und Finanzierungen EV, Berlin NW 7, Dorothecnstr. 53. Die Anmeldeformulare sind von diesem anzufordern. Sämtliche diewbeng en-a nn ten Berufe ausübenden Gewerbetreiben, den sind verpflichtet, die Anmeldung vo^r zu n-eh men, da. es sich um P f l i ch t o r g a n i fa 11 o n c lt handelt. WLMMrand In einer Anordnung der Wirtschaftlichen Vereinigung der Mischsutterhersteller werden alle einschlägigen Betriebe aufgefordert, ihre Anmeldung bis spätestens 15. Februar zu vollziehen. In einer weiteren Anordnung der Wirtschaftlichen Vereinigung der Mischsutterhersteller wird die Er- Weiterung des Geschäftsbetriebes und . der Leistungsfähigkeit ' von Mischfutterbetricben bis zum 31. August 1935 untersagt. Die Verordnung behandelt weiter die Möglichkeit von Ausnahmen und die Anmeldepflicht vis 1. Februar von Betriebserweiterungen, die nach dom 15. Septemder 1934 bereits vorgenommen wurden. . ■ NÄLSNiMS Sande! Einer Betrachtung des stellvertretenden Leiters.. der Reichsgruppe Handel und Organisation der deutschen Wirtschaft. Gustav Feldmann. Berlin, im ..Handelsstand" ist nach der Tagespresse zu entnehmen, daß neben den. bereits bestehenden . fünf Wirtschaftsgruppen - innerhalb der Reichsgruppe Handel (es sind dies die Wirtschaftsgrup- . - pen Einzelhandel; Groß-, Ein- und Ausfuhr-. Handel; Ambulanter Handel; Gaststättengewerbe und Vermittlergewerbe) voraussichtlich "noch eine sechste Gruppe gebildet wird, und zwar die Wirtschaftsgruppe „Kaufmännisches Hilsögewerbe"..' Don bereits anerkannten. Fachgruppen würden zu ihr gehören .das'Auskunfteigewerbe.-und . das - Automatenaufstellgewerbe.; WMMWSVSMM '■ ' .Die Wirtschaftsgruppe „Oeffentlich-rechtliche : Versicherungen", wird. in. folgende . 6 Fachgruppen. Vs Ms der WWWM Der I n v e n t u r v e r k a u f f ii r 1 9 3 5 findet. wie die Tageszeitungen melden, in Berlin in der Zeit vom 28. Januar bis einschließlich 9. Februar statt. * Die Ucbcrwach u ngsstelle für B a u m * Wollgarne und . gewebe hat im Einvernehmen mit der!l e b e r w a ch u n g s st e l l e für Seide, K u n st s e i d e, K l e i d u n g und verwandte Gebiete eine Anordnung erlassen. Nach ihr sind die am 31. Dezember vorhanden gewcsencn Bestände an Bamnwollgcspinsten der , Tarifnummcr 440 bis 443 des statistischen Waren- 'Verzeichnisses und an Baumwollmischgarnen der Tarifnrimmer 398, soweit letztere weniger als 25 ' Prozent Anteile an künstlichen Spinnstoffen enthalten von dem Eigentümer bis 15. Januar an die erstgenannte Ueberwachungsstelle zu melden. Soweit den Meldepflichtigen bis 5. Januar kein Fragebogen zngeht, haben sie ihn anzufordern. * * Die Ueüer w a ch u n g s st e l l e für i n d u - st r i e l l e F e t t v e r s o r g u n g hat eine Anorduung erlassen, nach der für alle Betriebe, die Lacke, Farben, Linoleum, Wachstuch, Kunstleder und Tapeten usw. unter Verwendung von pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten in- oder ausländischen Ursprungs Herstellen, ab 1. Januar eine Verarbeitungsgenehmigung eingeführt.wird, sofern die verarbeitete Menge nicht weniger als 100 Kilogramm monatlich beträgt. Grundlage sür' die Verarbeitungsgenehmigung ist die 1934 verarbeitete. Menge. Alle- Betriebe, dürfen im Januar 1935 zunächst keine größere Menge verarbeiten als im Januar 1934. * Der Neichsbauernführor hat mit der Durchfllhruug der dem Reichsnährstand in der Verordnung über die Ma r ktre ge lun g f ü r W e i nb a u e r z e u g n i-s s e erteilten Ermächtigung Johannes Boettner, Berlin NW 40, Schliesfen- . ufer 21, beauftragt, der bereits Beauftragter für; die Regelung des Absatzes von Gartenballerzeug, nisten und Kartoffeln ist. - * Die UeberwaHungsstelle für Baumwolle hat eine Anordnung erlassen, nach der jeder inländische Verarbeiter von Baumwollabfällen und-Kunstbaumwolle monatlich höchstens 80 vom Hundert derjenigen Menge' in Verarbeitung nehmen darf, die er im Durchschnitt der Monate Juli - bis September 1934 monatlich verarbeitet hat. Zuwiderhandlungen-werden bestraft. . ‘ ' * Der ReichswirLschaftsminister hat nach eingehender. Prüfung der. Verhältnisse auf. dem.Sei- - jenmarttsich entschlossen,-das mit dem 31. De'zemder'1934 abgelaufene S e i f e n k a r t e l l bis zum 30.' Juni 1935 zu verlängern, hat sich jedoch jeder- . zeitige Aushebung dieser Anordnung Vorbehalten. Das Presse- und Prvpagandaamt der Deutschen Arbeitsfront teilt, wie die Tagespreise berichtet, mit, daß immer wieder Fälle untertariflicher Bezahlung bekannt würden. Diese untertarifliche Bezahlung erstrecke sich hauptsächlich auf H e.i marbeit in der Bet leid rings brauche. Für die Entlohnung gelte in jedem Falle die Bezahlung nach den fcstgelegten Reichssätzen. Zwischenmcister oder Unisorrnfchncider, die in Lohn arbeiteten, feien angcrvicscn. arrf tarifmäßige Bezahlung zu halten. Bei nichttariflicher Entlohnung solle sich der Zroischenmeister an die RcichSstcllcn der DAF halten. Der Zwischenmeisker dürfe jedoch in keinem Fall Arbeit übernehmen, deren Bezaylnirg nicht nach den tariflichen Sätzen erfolge. _ MGrufe Der Senior der öeutlÄen ScrnöelZjollmaiLltik Am Abend des 24. Dezeinber schied Lndioig G o h n st a c d t im gesegneten Alter von 88 -Iah. ren aus dein Leben, ^ein Name ist rintrcnnbar mrt dem Werden des beiten Handclstcils verknüpft. den eirrc deutsche Tageszeitnug je anfzuweisen hatte, den; Handelsblatt der „Frankfurter Zcitring". Leopold Sonnemann holte sich den dreißigjährigen Bankangestellten Eohnstaedt als Redakteur an sein Blatt nnd in einer Arbeit, die Jahrzchnte umfaßte, ist daraus das Handelsblali der „(jrranffuvtcr Zeitung" geworden, wie cs sich heute darstellt. Professor' Schultze-Gaervernitz nirinnt in_ seinem „Grundriß der Nationalötonomik"^ auf diere Leistung Bezrig. rvcnn er schreibt: .sachkundige, rücksichtslose und unbestechliche Fachpresse . . .. geschichtlich gewvrdeire Berdienste ..-Ruhmesblätter in der Geschichte des deiitscheu Journalismus." 1917 vcranlaßte Staatssekretär Karl Hclsferich,. Eohustaedt zu seiiiem 7u. Geburtstag den Profcssorentitel znI^rleihen.^ Die Staatswissenschaftliche Fakultät" der Universität München verlieh ihm den Drv-tor honoris causa wegen seiner „Verdienste um Allsklgrimg des Wirtschaftslebens". Hipter dein ehrlichen, unbestechlichen Werke stand ein ganzer Mann, dessen vaterländische Gennnllirg ihn 1870 als Kriegsfreirvilligen zu den Wasien trieb. 'Bor Orläanö holte er sich das Erteriw Kreuz. Als guter Jude hat er gelebt, alsguter ^udc ist er gestorben. Sein Andenken sei gesegnet. GenerÄdLLektvr Ernst Salm diesen Tagen ist ein hervorragender jüdischer I n d u st r i c l l c r zu Grabe getragen worden. In Frankfurt a. M. verstarb der Generaldirektor der B o l t o h m, Seil- und Kabelwerke A.-G.. Ernst Hahn. Seine Beisetzuna - hat vergangenen Montag auf dein israelitischen r>Hcdhof in Frankfurt a. 3H. stattgefunden. Generaldirektor Hahn, der ein Alter von 62 Jahren erreichte, ivar nickst weniger als 37 Jahre in der rstrma Vvltohnr tätig, davon mehr als 35 Jahre- ,n ihrer. Leitung und seit etwa 15 Jahren als '^5?^oraldirektor. In einem Nachruf der Gerellschaft heißt es: „Seine nnermcßlichc Arbeitskraft und fcHic reichen Erfahrungen haben linfere rin"? ausgebaut." Generaldirektor Hahn hatte . sich über den Kreis seiner eiigeren Tätigkeit hin- .sisich siroße Verdienste um den gesamten W i nicha stsziveig erlvorben, dem fei ne Firrna zu- Ol'h.vrte. So roar die Gründung des Drahtseil Verbandes im wesentlichen seinen Bemuhungen zu verdanken: bis vor zwei Jahren hatte er rn ihm eine führende Stellung. Darüber hinaus hatte Generaldirektor Hahn sein umsaisendes Wissen und seine bedcntende Erfahrung auch;ür zahlreiche andere industrielle Stellen einge,etzt: er war überall, als Berater geschätzt und leine Ansicht stets viel beachtet. Neben feiner eigentlichen Lebensarbeit für das Werk, das ihm anvertrailt war, und für dessen Wirtschaftszweig, wurde sein Wirken, unter anderen, als Handelsgcrichtc-rat, auch in weiteren Kreisen gerne an-' erkannt. 9 öiLU WÄÄRN Ter Umfang des palästinensischen Außenhandels srrcg 1933 von 146 auf 187 Millionen RM, d. h. um 28 Prozent. Dementsprechend hatte auch der -Lchisfsvcrkehr nach und von den Häfen des -.andes ganz erheblich zngenomrncn, er stieg dem Raumgehalt riach um 60 Prozent! Ta die Handels-, flotte Palästinas sehr klein ist, — nur 11 Dampfer und 194 Segler der cmlaufenden Schisse trugen die Flagge de- Landes — wird der Seetransport fast ausschließlich vor: fremden Reedereien durchgeführt. An der Spitze sieht der Zahl der Dampfer nach England, nach dem Umfang des Schiffsraums aber-Italien. - ' -Deutschland steht dem Schiffsrarrm nach an .vierter Stelle, 1932 stand cs an fünfter Stelle. -Ailßerordentlich stieg dementsprechend auch der Warenumschlag - in den beiden wichtigsten Häfen Jaffa und Haifa. Verfolgen wir hier die Entwrcklung seit dem Beginn der großen Weltkrise, so ergibt sich eine Kurv», die genau umgekehrt verläuft wie die. des Welthandels: Warenumschlag in Jaffa und Haifa ' 1929 .... 399 355 Tonnen - ' -1930 . , I > 470 390 - ■ :1931 . . , . 493 044 „ 1932 . .« , .. 655 512 „ 1933 . .' . . 888 727 Von Jahr, zu Jahr erhöht sich der Umschlag und steht 1933 125-Prozent, über 1929. Das Tempo der Entwicklung führte zu enormen Ueberfüllungen der' 1 1^1 1 do? s«8e a.5körs ^aglsfier 1 *3 ■ *