Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 13 (1934)
- Issue
- 44 (1.11.1934)
- Date
- 1934-11-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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litt MM ' Mit Heinrich Rosin, den am 23. LÄober der Tod dm kurzem, aber schwerem Leiden erlöste, verliert -ie medizinische Wrgenichast einen ihrer bedeutendton- Vertreter, das deutsche Judentum einen seiner ^'rechtesten, überzeugungstreuesten Söhne. Um seinen Verlust klagen mit den Seinen nicht nur wir, fcie wir uns mit Stolz seine Freunde nennen durf- ' jS'f \ ■ \ tr . V- - " : 'R V- . •Vyy : 'yy , X- :i \ \ . \ ¥ - . >f . | l . v ■M V ' \ \ Zeichnung von Eva Rosin!en, klagt die unübersehbare Zahl derer, denen der große Arzt Hilfe und Genesung brachte. klagt die über, alle Lande des Erdballs verbreitete Sc!)ar dankbarer Schüler. Heinrich Rostn war am 28. August 1863 in Berlin geboren. In Breslau, wo lein Vater als Lehrer der Homiletik am Jüdischen Rabbinerseminar segensreich und noch heute unvergessen wirkte, besuchte er das Gymnasium und studierte nach bestandenem Abiturium an den Universitäten Breslau und Freiburg Medizin. Nachdem er in Freiburg Staats- und Doktorexamen bestanden hatte, ging er als Assistent Ottomar Rosenbachs an das Allerheiligen-Hospital nach Breslau, von wo ihn o» srpensata! <m d!° Mit Hm dritte medizinische KÜnik der CharitS nach einigen Jahren habilitierte er sich als Privaüwzent für innere Medizin, wurde dann Außerordentlicher Professor und später Geheimer >LanüaLsrat. Rostn hatte alle Eigenschaften des Geistes und Herzens, die den rechten Arzt zieren sollen. Kritisch gegen sich selbst und gegen andere, war er von einem unoestechuchen Drang nach Wahrheit und Erkenntnis erfüllt. Sein Pflichtgefühl kannte keine Rücksicht gegen sich selbst. So sehr er im Heilen und Helsen die höchste Pflicht des Arztes sah, so besaß er doch ein nimmer ruhendes Bedürfnis, zu lernen und zu lehren. In einer mchr als hundert zählenden Reihe von Arbeiten liegt die Frucht seiner Erfahrung und Kenntnis vor uns, auf fast allen Gebreten m dem weiten Felde der inneren Medizin hat Heinrich Nosin Beobachtungen und Tatsachen von bleibendem Wert beigetragen. Mit besonderer Hingäbe-beschäftigte er sich mit den Erkrankungen des Herzens und der Gefäße. . Jhin war die seltene Gabe zuteil, daS eigene Wissen arideren klar und verständlich mitzuteilen, und darum war er mit Recht einer der beliebtesten und gesuchtesten akademischen Lehrer. Eine der letzten Freuden seines Lebens war es, als sich noch vor wenigen Wochen eine stattliche Zahl von Aerzten um ihn versammelte, uin an seinen Borträgen iXbtx Diagnostik und Therapie der Herzkrankheiten im Rahmen der vom Gesundheitsamt der Jüdischen Gemeinde veranstalteten Kurse teilzunehmen, die et zu halten beabsichtigte. Keiner, der seinem lebendigen Vortrag lauschte, ahnte, daß diese erste Stunde gemeinsamer Arbeit die letzte war. Auch in der populären Darstellung wissenschaftlicher Tinge war er Meister, wie seine Abhandlung „Tie Juden in der Medizin" zeigt. . Es hieße aber, «in nur unvollkommenes Bild seiner geistigen Gestalt und menschlichen Persönlich, keit zeichnen, gedächte man nicht der Stellung, die Heinrich Nosin zum Judentum einiiahm. Er war von echter Frömmigkeit ganz durchdrungen, einer Frömmigkeit, die Nicht ini Aeußerlichen, sondern im inneren Erleben das Wesen unserer Religion sieht. Sein Mitgefühl für die Mühseligen und Beladenen in unserer Gemeinschaft ivar unbegrenzt, wo es zu helfen galt, da fehlte Heinrich Rosm nie. An der Gründung der Jüdischen Blindenanstalt für Deutschland war er hervorragend beteiligt, war lange Jahre ihr Vorsitzender und später ihr Ehrenvorsitzender. Komproiniffe in Glaubensfachen gab es für diesen aufrechten Mann nicht, und in dieser Stellung zum Judentum möge er der lebenden und allen kommenden Generationen ein Vorbild bleiben. Lnrt Ltvmäorkk. MöWg M MM§Z m M Asch In dem Aussatz „Richter und Gesetz" („C.-B.» Zeitung" Nr. 40. vom. 5. .Oltober 1934) wurde bereits hervorgehoben, daß auch im neuen Staat der Richter dem Gesetz unterworfen ist. Das trifft auch dann zu. wenn ihm die alten Rechtsvorschriften mit den heutigen Erfordernissen nicht mehr vereinbar erscheinen. Dieser Grundsatz ist in einein Urteil des 7. Zivilsenats des Reichsgerichts vom 6. Juli 1934 (VII 78/34; RGZ. Bd. 144. Seite 306 ff.) besonders scharf zum Ausdruck gelangt. Das Reichsgericht hat dort in einem Auswertungsrcchtsstreit u. a. folgendes ausgeführt: „Wirtschaftliche Gesichtspunkte dürfen das Gericht nicht dazu veranlassen, eine Entscheidung zu treuen. welche den klaren, gesetzlichen Vorschriften. zuwrderlausen würde. Nach wie vor gilt der die allgemeine Rechtssicherheit verbürgende, an der Spitze des Eerichtsverfassungsgesetzes ' stehende Grundsatz, daß der Richter dem Gesetz : unterworfen ist. Ebenso gilt noch jetzt 8 356 ■ StGB, wonach die Beugung des Rechts mit Zucht-- Haus bis zu fünf Jahren bestraft wird. . Einer svlclfen macht sich aber ein Richter schuldig, der ■ vorsätzlich zugunsten einer Partei eine Rechts- . norm .verletzt. Wenn also das Ergebnis des Auswertungöverfahrens int vorliegenden Falle . unbillig oder aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen unerwünscht sem sollte, so kann. im Hinblick auf die entgegenstehenden gesetzlichen 'Dorschrlften nicht durch Nichterspruch Abhilfe geschaffen werden. Das wäre nur im Wege einet Gesetzesäriderung möglich." Im gleichen Sinne äußert sich neuerdings Staatssekretär Preußischer Staatsrat Tr. Roland Fre: slerin der „Deutschen Justiz" (Nr. 43 vom 26. Oktober 1934, S. 1333 ff.): „Wenn die nationalsozialistische Volksführung die bisherigen Gesetze Zunächst einmal als tatsächlich ausgesprochenen Dillensakt oder in sonstiger Weise übernommen habe, so sei das ein Akt der zentralen und obersten Dvtlßsührung selbst, der es allein zukomme, nicht nur Marschrichtung, sondern .auch Marschtempo und Ruhepausen und was sonst dazu gehöre, zu bestimmen. wie das Volk seinen Staat auf dem Wege Lum Wunsch. und Hochbild künftiger Erfüllung unseres Sehnens durcheilen solle. Würde eine Meinung vertreten, daß eine Bindung an solche Gesetze nicht bestünde, so würde das die Durchbrechung des ersten und höchsten Mittels nationalsozialistischer Bolksführung. des Führergedankens, bedeuten." Die „Fränkische Tageszeitung" vom 19. Oktober wendet sich unter, der Ueberschrist: „Schutzfuden — auch heute wieder?" dagegen, daß gegenwärtig soviel von dem „anständigen" Juden geredet' würde.. Es heißt dann: . a -Wir bekämpfen die . Juden nicht deshalb, weil sich ein Teil von ihnen als „unanständig" erwiesen hat. sondern weil sie ein uns in jeder Beziehung fremdes Rassengemisch sind, dessen „Werte" für unser Volk wir in den letzten Jahrzehnten besonders Lefvürt haben. deutlicher allen klar gemacht werde«, als mit diesem Wort. Wohin wir immer sehen in der Weltgeschichte, wo es Krieg und Hader gab, stets hatte der Jude seine Hand :m «spiel." Diese Vereinfachung der Weltgeschichte kann von jüdischer Seite nicht als richtig anerkannt werden. Die Haß-Liebe-Theorie bedeutet eine Verneinung geschichtlicher Vorgänge, zumindest soweit - Juden unbestreitbar Vaterlandsliebe bewiesen haben. Micks, fc-vVw'V V&ür' VVftvtfvy/*>** W&iir'Sr Die rein materialistische Weltanschauung, das Eeldverdienen und Für-fich-Erraffen um jeden Preis, mag der Mitmensch noch so sehr geschädigt werden, die Raffinesse, dre Heuchelei, diese. ganze ehrlose Verantwortungslosigkeit, das sind keine Charakterzüge des deutschen Menschen!" Wir können hinzufügen: — auch nicht des jüdischen Menschen. Tie „Fränkische Tageszeitung" fährt fort:- - - - „Und darum Trennung, mag der Schnitt auch heute weh tun an manchen Stellen und undurch. fahrbar erscheinen, Trennung um jeden Preis! Mag auch der eine und andere Jude sich noch nicht gegen das deutsche Volkswohl vergangenen haben, niemand kann bürgen, daß nicht doch eines Tages lein Blut in ihm oder fernen Kindern durchbricht und den Volksgenossen Schaden zusügt." <M LMWs §MW? Der „Westdeutsche Beobachter" vom 26. Oktober überschreibt eine Auseinandersetzung von Dr. Robert Kammanrr über die Unvereinbarkeit der jüdischen und der arischen Weltauffassung mit der großen Ueberschrist: „Ist derJude auch ein Mensch?" Bl$ GWOMKW HÄ NWWÄWÄ Tie „Fränkische Tageszeitung" berichtet über eine Rede, die Gauleiter Julius Streicher vor den leitenden Männern von Industrie. Handel, Handwerk und Gewerbe in Nürnberg und Fürth gehalten hat und in der er sich eingehend mit der Judenfrage befaßte. Dabei führte er u; a. aus: „Der Deutsche nennt einen anständigen, ordentlichen ' Erwerbsgeist sein eigen, er fennt aber keinen Finanzgeist. Gesundem Erwerbssinn und ErwerbSgeist werden immer jüdischer Finanzsinn und Finanzgeist gegenüberstehen. In den Kirchen wird von - der Erbsünde gesprochen. Tie eigentliche Erbsünde ist die 'Sünde wider die Nassengesetze, ist die Rassensck-ande. Jahrhunderte hindurch hat sich der Jude der deutschen Frauen bedient und so unser Blut verfeucht. Wenn alle Väter und Mütter die Rassenfrage kennen würden, wäre es bald -anders in dem deutschen Volk. Wenn wir erst die Rassengesetze - geschaffen haben, die wir brauchen, wenn wir verhüten. daß das deutsche Blut geschändet werden kann, dann gehen wir einer schön«, Zukunft entgegen, dann mag die ganze Welt gegen uns sein, das deutsche Volk wird Zeinen Weg zur Höhe wieder finden . . " Jur weiteren Verlauf seiner Aus- 'führungen erklärte der Redner: „Wir haben vor 14 Jahren prophezeit, daß wir siegen werden und haben recht gehabt. Heute prophezeie ich Ihnen: wir erleben auch noch eine von Juden reine deutsche Wirtschaft. Daß nur auf dem Wege dazu sind, fühlen Sie alle. Und wenn da und dort noch jüdisches Denken und Handeln nachzmveisen ist. so ist daS zu ^verzeihen, denn die Wirtschaft war ja vollständig m ein Gewebe verstrickt. das Fremdrassige geschaffen haben, war vollkommen versklavt in der internationalen Finanz. Eines Tages werden auch diese Ueberbleibsel! verschwunden sein." , Die Kreisleitung Magdeburg der NSDAP deranstaltete am 25. Oktober eine Versammlung, bei der Reichstagsabgeordneter Richard Kunze (Berlin) sprach. 'Nach dem Bericht des „Mitteldeutschen" vom 26. Oktober führte der Redner u. a. aus: : Wer die Juden haßt, liebt sein Vaterland! Durch - nichts kann eigentlich unsere Pflicht heute In Nr. 38/1934 der „C.-D.-Zeitung" hatten wir eine Entscheidung des Rcichsfinanzhofes wiedergegeben, in der dieser ausgesprochen hatte.' daß polizeiliche Eingriffe allein nicht zum Verlust des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen führen können, wenn dieser keinerlei Veranstaltungen treffe, die auf die Ausgabe seiner Wohnung schließen lassen. DaL neue Urteil des RFH vom 27. September 1934 — III A 311/34 — bringt in gewissem Sinne eine Ergänzung zu dieser Entscheidung, kommt aber zu einem abweichenden Ergebnis. Hier hatte ein nichtarischer Geschäftsmann Anfang Juni 1933 Deutschland verlassen und befindet sich noch jetzt mit seiner Familie im Ausland. Die politische Polizei hat im September 1933 sein Vermögen beschlagnahmt und seine Wohnung versiegelt. Gegen den gegen ihn erlassenen Rcichsfluchtsteuerbescheid hat er die Steuergerichte angerufen. Er hat bestritten, seine Wohnung und bannt seinen Wohnsitz im Inland aufgegben zu haben. Außerdem sei ihm die Rückkehr unmöglich, da er sich nach den Vorgä'ngen vor seiner Ausreise in seiner persönlichen Sicherheit bedroht fühle und die Verhängung der Schutzhast befürchten müsse. In dem Verfahren vor dein Reichsfiuanz- Hof hat der beschwerdesührcnde Geschäftsmann gelöst vorgetragcn. daß er nicht mehr beabsichtige, nach Deutschland zurückzukehren. Da die ihm zugefügten schweren Mißhandlungen bisher kerne Sühne' gefunden hätten, und ihm die Schutzhaft angedroht worden sei, müsse er befürchten, daß er nach seiner Rückkehr rechtlos und unter Umständen weiteren Gefährdungen von Leib und Leben ausgesetz wäre. Dadurch sei eine Lage gegeben, die den Ausschluß der freien WillenSbestimmung gleichzustellen sei. Tie Aufgabe des Wohnsitzes setze aber freie Willensbestimmung voraus; es würde nicht dem Sinn und Zweck der NeichSfluchtsteuer-Verordnung entsprechen, einem Steuerpflichtigen, dem der Verbleib in der Heimat unmöglich gemacht werde, eine Steuer in Höhe von einem Viertel des Vermögens aufzuerlcgen. Der RFH hat. ebenso wie schon vorher das Finanzgcricht. den Einwendungen des Steuerpflichtigen nicht stattgegebcn und chn für reichssluchtsteuerpflichtig erklärt. „Ter Umstand allein, daß der Steuerpflichtige sich nicht freiwillig im Ausland aufhält, sondern durch die Verhältnisse (z. B. Furcht vor Belästigungen u. dgl.) dazu genötigt wird, steht der Erhebung der Reichsfluchtstcuer nicht entgegen. Welchen Einfluß der Ausschluß der freien Willensbestimmung auf den Wohnsitz und den gewöhn, lichen Aufenthalt hat. kann dahingestellt bleiben, dem: im vorliegenden Falle kann von einem Ausschluß der freien Willensbestimmung oder einem gleichzubehandelnden Zustand nicht die Rede sein. Die vom Beschwerdeführer angegebenen Vorgänge haben sich in der ersten Zeit der politischen Um. Wälzung abgespielt, als die Leidenschaft noch erregt gewesen und einzelne Ucbergrisfe vorgekommen sein mögen, die von den leitenden Stellen keineswegs gebilligt worden sind. Seitdem haben sich die Gemüter aber wieder beruhigt. Nach den. vom Beschwerdeführer in der Rcchtsbeschwerde selbst mitgcteilten wiederholten Versicherungen und bei den heute in Deutschland bestehenden Verhältnissen ist nicht anzunehmen, daß dem Beschwerdesichrer noch irgendwelches Unrecht zugefügt wird. Strafbare Handlungen hat er nach seiner eigenen Angabe nicht begangen. Er hätte deshalb inzwischen unbedenklich zurückkehren können — wenn er seinen früheren Wohnort nicht wieder auf. suchen wollte, an einen anderen Ort in Deutschland. Ta er es trotzdem vorgezogen hat. dauernd im Ausland zu bleiben, ist die Feststellung der Vorbehörde. daß er seinen Wohnsitz und dauernden Aufenthalt im Inland aufgegeöen hat. nicht zu beanstanden." Rudolf Gräupner (Berlin). ... In Bellinzona in der Schweiz fand kürzlich eine Tagung des Antisemitschen WeltverbandeS statt, an dem 27 Staaten teilgenommen hatten, liebet ihren Verlauf veröffentlicht die Katholische Preß-Agentur. der Pressedienst dos polnischen Episkopats: Die seit 1923 arbeitende Studienkommission des Kongresses habe, da die Zeit des - Studiums der Judenfrage vorbei sei und jetzt die Arbeit zur Lösung dieser Frage beginnen müsse, beschlossen, sich in'eine „Gesellschaft für Propaganda und Tat" unter dem Namen „Antijüdische Weltunion" umzuwandeln. Das Ziel sei die Lösung der Judenfrnge. Die neu gegründete Union kündigt einen antijüdischen Weltkongreß an, der ein Arbeitsprogramm zur 'Aussonderung der Juden aus ihren Wohnländern und ihre Ansiedlung auf einem freien Territorium festsetzen . soll, das groß genug sein muß, um die ganze - Judenheit aufzunehmen. Dieses Territorium könne nicht Palästina sein. Ein ständiges Zentralbüro der Union soll geschaffen, eine Monats- schrift als ihr Organ begründet und eine! Proklamation an alle Völler erlassen werden, in dem das Recht der Völker auf freie Entwicklung in ihrem Gebiet unter Ausschaltung der Juden betont wird. Das Zentralbüro der Union soll bald in einen, bald in dem anderen der der Union angeschlossenen Länder seinen Sitz haben. Im Zentralbüro sind England, Holland. Frankreich, Deutschland, die Schweiz und Ungarn, ferner durch stellvertretende Mitglieder die Türkei und Polen vertreten. Der in Baltimore tagende Exekutivausschuß der Zionistischen Organisationen Amerikas befaßte sich mit der Frage der Teilnahme an dem für August-1935 nach der Schweiz einberufenen Ersten Jüdischen Weltkongreß. Der amerikanisch, zionistische -Führer Louis Lipsky, Mitglied' der Zionistischen Weltcrekutive, sprach sich gegen - "" Mm ' " |L,@{V)ffG: >.> (e(e). die offizielle Teilnahme der amerikanischen Ziönisten an dem Weltkongreß aus und erklärte, der Weltkongreß werde nichts Wesentliches zum Schutze der Minderheiten beitragen können. U DO AMM Dem „Taunus-Boten" vom 30. Oktober, dem in Homburg erscheinenden amtlichen Organ, ent-, nehmen wir folgende Meldung: ,.Unbekannte Täter haben in einer der letztvergangenen Rächte den Friedhof der Israelitischen Kultusgemeinde in Bad Homburg in geradezu barbarischer Weise heimgesucht. Zahlreiche Grabsteine wurden umgeworfen und zum Teil schwer beschädigt, so daß der Friedhof einen traurigen Anblick bietet. Gestern weilte die Staatsanwaltschaft an Ort und Stelle und hat den Tatbestand ausgenommen. Die Homburger Bevölkerung wird über diese rohe und infame Tat der Friedhofsschänder nur einer Meinung sein. Man sollte es nicht für möglich halten, das; Deutsche sich zu so einem gcrncincn und häßlichen Tun hrnrcistcn lasten, da§ nicht nur den Friedhof schändet, sondern auch die Ehre ihres Volkes in den Augen jedes guten Deutschen, jedes anständigen Menschen und der Welt beflecken. DaS nationalsozialistische deutsche Volk hat mit Lumpen, die hier ihr Werk verrichteten, nichts gemein, und besonders alle Honrburger wenden sich mit 'Abscheu von ihrem üblen Tun. Sollte eS immer noch Deutsche geben, die nicht wissen, wie sehr solch gravschänderrschcs Handeln nicht nur ihnen und der eigenen Ehre schadet, sondern auch erst recht dem deutschen Volk und seiner guten Sache schadet und unseren Gegnern Material zu verstärkter Hetze in die Hände gibt? Wir hossen, daß es gelingt, die Täter bald zu fassen und der verdienten Strafe znznführen, die gar nicht streng genug sein kann. Tie Tat, die ein Verrat am deutschen Volk bedeutet, verlangt härteste Sühne." Wie wir erfahren, handelt es sich um 57 geschändete Gräber. Auslands-Nachrichten' Der österreichische Bundeskanzler Dr. S ch u s chnigg empfing das Präsidium der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde und erörterte mit ihm in längerer Aussprache über die aktuellen Schulfragen hinaus eine Reihe von Einzelheiten die in dr Denkschrift über die gegenwärtige Lage der österreichischen Juden enthalten sind die das Präsidium der Wiener Kultusgemeinde als obcrsta össintlich.rechtliche Instanz der Judenheit Oesterreichs der Regierung überreicht hat. Bei dieser Gelegenheit rviederholte Bundeskanzler Dr. Schuschnigg seine auch kürzlich hier schon wredergegebei'.e Erklärung, daß die österreichische Bundesregierung auf deni in der Verfassung verankerten Grundsatz der Gleichheit und Gleichberechtigung aller Staatsbürger vor dem Gesetze zu stehen besonnen sei. Das iu Atlantic Cith tagende Kirchenparlament der Protestant Episcvpal Ehurch vf America hat eine Entschließung gefaßt, die sich scharf gegen die Zurücksetzung von R/inderheiten als Mittel nationaler Staatspolitik ausspricht. Juden und andererr Ätinderheiten als Objekt einer solchen Politik bringt das Kirchenparlament sein tiefstes Mitgefühl zum Llusdruck. In der letzten Sitzung des Executive des Zentralrats des Polnischen Rabbinerverbandes kam die katastrophale Lage der jüdisä)en Bevölkerung in Sowjetrußland zur Sprache, und es wurde' beschlossen. eine Weltaktion zugunsten der Juden m Sowjetrußland, insbesondere der verfolgte« Rabbiner und sonstigen religiösen Funktionäre emzu- Icitew Der Bürgermeister von Tel Awiw. Dizengofs. hat sich in einem persönlichen Airsruf an die Einwohner der Stadt, insbesondere an die Jugend mit der Forderung geivandt. phhsisck)e Gewalt bei Auseinandersetzungen sorvie alles zu vermeiden, rvas den guten Narnen der Stadt schädigen könnte. „Schmach demienigen. der die Hand erhebt wider seinen?tächsten". heißt es in dem 2lusruf Anlaß zu diesen: Ausruf ivaren die schweren Zusammenstöße die kürzlich in Haifa zwischen Revisionisten und Arbeiterparteilern stattgefunden haben. Ter Präsident des Jndcpendant Order B'ne Brith, Senator Alfred Ät. Cohen, hat anläßlich seines 75. Geburtstags zahlreiche Glückwunschschreiben von führenden Persönlichkeiten d-'r Bereinigten Staaten und des Anslands erhalten, m. a. von dem amerikanischen. Staatssekretär Gull und den Gouverneuren und Bürgermeistern mehrerer bedeutender Staaten und Städte Amerikas. Ter ehemalige Präsident der Wiener Kultu2gerueinde. Hofrat Dr. Benjamin Rappaport. ist im Alter von 92 Jahren verstorben. Unsere^ Berliner Leser finden in der hentigerr . Ausgabe eine Beilage der Firma Siegbert Levy. Berlin IV9, Potsdamer Straße 6. llLirptscdrlktlslter: dr. A I f r e d Hlrackberg. Stellvertr : Dr. Margarete Edelheim. Beide in Berlin. Für Rücksendung unverlangter Manuskripte ist Freiumschlag beizufügen Leiter der Anzeigen- Abteilung und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Friedrich Nathan. Berlin DA III Vj.’öO 000. Verlag: Centralverein deutscher Staatsjj htinror ittHi-ch-n ftiauhens e V . Berlin VV 15. 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