Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 13 (1934)
- Issue
- 39 (28.9.1934)
- Date
- 1934-09-28
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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d-V.-Zfg. 3, Beiblatt Nr. 39 T33 iE? c □ 28. Sept. 1934 pSÄWDGDZZckG P@rspx§[kiw©ri Die esuJ’khen Iriass© der lefzjen Zeit Führen oder Wachscnlassen? mit diesen ent-- gegcngei'etzten Begriffen hat Theodor Litt, bekannte Leipziger Philosoph und Pädagoge, t*ic beiden Grundrnöglichkcitcn pädagogischen Tuns mnrisscn. Die nationalsozialistische Staatsnibrnng hat sich bekanntlich mit aller Entschiedenheit die Befolgung der erstgenannten (Zrundmöglichkcit zu eigen gemacht. Die nationalsozialistische Erzichungslehre ist eine autoritäre Pädagogik, insofern sie vor allem die Autorität des Erziehenden b.zw. des Staates (vergleiche insbesondere unten Ar. 3) sicherstcllt. Sie ist zweitens eine totale Pädagogik, insofern sie den Jugendlichen in seiner Ganzheit zu erfassen sucht. Sie ist drittens eine nationalpolitifche Pädagogik, inwi'crn sie die Bildungsarbcit aus die Bedürfnisse der nationalen Volksgemeinschaft zentral aus- 3« Anbetracht des neuartigen Charakters jener Pädagogik erscheint es uns geboten, aus der letzten Feit diejenigen amtlichen Erlasse zusammenzuircllcit. die unmittelbar die jüdischen Belange berühren. J. Ausfall d e s Unterrichts an religiösen Feiertagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind. Vom J 'AU a i 10 3 4 („Z cutralblatt f n r die gesamte Un tcrr i ch tsv er w altun g in Preußen", Jahrgang?6. Heft 11). In diesem Erlaß des Neichsministers des Innern wird angeordnet, daß durch das Reichsgcsetz über die Feiertage vom 27. Februar 1034 die schulbchördlichen Bestimmungen nicht berührt werden, nach denen entsprechend örtlichen oder landschaftlichem Herkommen der Schulunterricht an solchen religiösen Feiertagen, die bisher nicht als gesetzliche Feiertage gelten, allgemein oder für Schiller eines bestimmten Bekenntnisses aus fällt. Tiefer reichsministericlle Erlaß ist insofern von -edeutung, als die Schulverwaltungen der jüdischen Gemeinden u. E. ans ihm das Recht hcrlntcn dürfen, an den Feiertagen der jüdischen Religion den Unterricht aussallen zu lasten. 2. A u s st e l l u n g von Bescheini- ,-l u n g e n ü b e r d i e A b st a m m u n g. Bo m 19. Mai 193 4 („ZentralblattchJahrg a n g 7 6. H e f t 11). In diesem Erlaß weist der preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung darauf hin, daß die Ausstellung von Bescheinigungen über die Abstammung dem Sachverständigen für Rassesorichung beim Reichsministerium des Innern Vorbehalten ist. Der preußische Ministerialerlaß legt somit für jene zahlreichen Fälle, in denen die arische bzw. nichtarische Abstammung einer Lehrperson (im amtlichen oder nichtamtlichen Ber- Ailtnis» strittig ist, eine höchste und letzte Instanz der Entscheidung fest. 3. E i n s i ch tnaljmc i n d i e Personalakten. B v m 8. AU a i 19 3 4 („Z cntral - b l a t t", Jahrgang 7 6, H c‘f t 1 3). In diesem bedeutsamen Erlaß hebt der Reichs- Minister des Innern die Einsicht in die Personalasien, die nach Artikel 129 Absatz 5 der Weimarer Bersajsnng dem Beamten bisher gewährt wurde, auf, weil es dem im nationalsozialistischen Staat diirchgesührten Führergrundsatz widerspricht, wenn dem Beamten durch die Aktcneinsicht Gelegenheit gegeben wird, die Urteile seiner Vorgesetzten über ihn zu kontrollieren und zu beanstanden. Jedoch die übrigen Bestimmungen des Artikels 129, insbesondere in Absatz 3 Satz 2, wonach dem Beamten vor der Eintragung ungünstiger Tatsachen (nicht Werturteile) in seine Personalakten Gelegenheit zur Aeußerung zu geben ist. werden hierdurch nicht berührt. Dieser tirlaß ist von Wichtigkeit für die nichtarischen Beamten, die im Dienst des Staates oder der Kommune verblieben sind. 4. Erteilung der st a a t l i ch en Erlaubnis für Privatschulcn, Privat e^r z i e h u n g s a n st a l t e n u s w. Bo m 13. 'Juni 1934 („Zeu tralb latt', Iahrgang 7 6, Heft 13. In dein Erlaß weist der preußische Minister daraus hin, daß sein Rundcrlaß vom 1!>. Septcmtet 3933 aus jegliche private Untcrrichtstätigkeit. soweit nach geltendem Recht eine staatliche Erlaubnis erforderlich ist, gleicherweise Anwendung findet. Der Erlaß geht demnach alle nichtarischen Lehrpersonen, die an Privatschnlen. Privaterzichnngsanstalten oder als Privntlehrer (-lehrerinnen) und Hauslehrer (-lehrerinnen), Erzieher (Erzieherinnen) tätig find, insofern an, als die gesetzlichen Maßnahmen des erwähnten Rnnderlnsses, die in bezug ans 'Nichtarier die Bcstiminnngen des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berussbeamtentums zur Anwendung brachten, nunmehr ansdrücklich auf die gesamte private Unterrichtstätigkert ausgedehnt rvordeu sind. (Jener Runderlaß enthielt „Richtlinien für die Ericilnng von Untcrrichtserlanbnisscheinen und Privatschullon- Zessionen", „Zcntralblatt", 73. Jahrgang, Nr. 399, Seite 250/.M.) 5. S t aa t s j u g o u d t a g. B o m 3,9. Juli 19 3 4 („Z c n t r a l b l a t t", Jahrgang 76, H c f t 1 6). Ans diesen das deutsche Erziehungswcsen neu formenden Erlaß, der ein Abkommen zwischen dem Rcichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Lolksbildnug einerseits und der Reichsjngendführung anderseits darstellt, haben nur bereits unsere Leser ansmcrksam gemacht („E.-V.-Zeitung" Rr. 37, 14. September). Bekanntlich wurde für die Schüler, die der Erziehungsarbeit der Reichsjugendführung (HI-Bewegnng) unterstehen, der Sonnabend als schulfreier Tag (Staatsjugcndtag) eingerichtet. Daneben steht der Neichsjngendführnng (HI-Bewegnng) der Mittwochribend als Heimabend zur Verfügung. In Ansfnhrnng diescs Abkommens setzte der Reick-serziehnngsminister in seiner gleichzeitigen Eigenschaft als preußischer Kultusminister folgendes fest: „Die nicht -der Hitler-Iugend-Bewegung angchörigen Schüler und Schülerinnen haben am Sonnabend pflichtmäßigcu Unterricht. Dieser Unterricht soll nach einem festzulegendcn Lehrplane in mindestens zwei Unterrichtsstunden den Schülern und Schülerinnen das nationalsozialistische Gedankengut uahcbringcn. Die nichtarischcn Schüler sind von diesen Stunden befreit." 6. B e f r e i u n g n i ch t a r i s ch c r S ch ü - l e r vom n a t i o n a l p o l i t i s ch c n Unter r i ch t am Sonnabend. Bo m 21. A u gu st 1 934 („3 cntrnIMnt t", Jahrgang 76, Heft 17). In Ergänzung des Erlasses über den Staatsjugcndtag ordnet der Reichsmiuistcr für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an: „Die Bestimmung, daß die nichtarischen Schüler vom nationalpolitischen Unterricht am Sonnabend bc« freit sind, ist so zu handhaben, daß sie auf Wunsch davon zu befreien sind." Damit wird die Entscheidung über Teilnahme oder Nichtteilnahme, nne wir bereits, in der „G.- V.-Zeitrmg" Nr. 37 dnrgelegt haben, in die Hand der Eltern und Erziehungsberechtigten bzw. der Jugendlichen selber gelegt. Diese Stunde soll den Schülern das nationalsozialistische Gedankengut, das heißt die nationalsozialistische Weltanscl)ammg, vermitteln. Wenn es auch für jüdische Schüler von Wichtigkeit ist, diese die deutsche Gegenwart packende Weltanschauung kennenzulernen, so werden doch die Eltern in jedem Einzclfall das Für und Wider der Teilnahme ihrer Kinder an diesen Unterrichtsstunden wagen müssen. Keineswegs dürfen die Eltern aber darauf verzichten, ihren Kindern das jüdische Gedanken- . gut nahcznbringen. Deshalb wird es Ausgabe der Reichsvertrctnng der deutschen Inden — des Schnlrescrates und der Mittclstcllc für jüdische Erwachsenenbildung — sein, Leitsätze auszuarbcitendie eine Ausgestaltung des Schabbath für die jüdische Jugend ermöglichen. Es genügt nicht, die jüdische Jugend mit Unterricht zu dersorgen, wir müssen ihre tiefe Sehnsucht nach einer neuen Weltanschauung befriedigen — oder die Jugend schreitet über uns hinweg. 0 09 {"© W-M Mm} S[p©irij’l©[jW©r Von Turn- und Sportlehrer Erich Sonn In der letzten Zeit sind die Leibesübungen im Rahmen der Schule besonders stark in den Vordergrund getreten. Diese Tendenz ist natürlich auch beim Ausbau des jüdischen Schnlwerks zu berücksichtigen. Eine straffe Leibeserziehung im Nahmen der jüdischen Schule ist aber nur dann möglich, wenn hierzu eine gut vorgebildete Lehrerschaft in ausreichendem Maße vorhanden ist. Die Erfahrungen der letzten Zeit haben aber gezeigt, daß dies nicht der Fall ist. Es besteht schon jetzt ein fühlbarer Mangel an ansgebildeten jüdischen Turn- und Sportlehrern, und da augenblicklich die staatlichen Ansbildnngsstätten für uns Inden nicht oifenstehen. so wird es wohl jedem klar sein, daß eine den Mindestanforderungen gerecht werdende Leibeserziehung im Rahmen unserer Schulen in Kürze nicht mehr durchführbar sein wird. Gerade der jüdische Turnlehrer muß besonders geschult sein, denn seine Arbeit ist äußerst schwierig. Es sind nicht genügend Turnhallen vorhanden, der Ban neuer Turnhallen ist ans Mangel an Geld nicht dnrchsührlxrr. Turn- und Sportgeräte sind «ms denselben Gründen selten vorhanden, oft wird er sogar infolge beschränkten Raumes nicht genügend Bewegungsfreiheit haben. -Hinzu kommt noch, daß die Klaffen überfüllt sind, es iverden selten weniger als 49 Kinder sein, die in der Turnstunde znsammengesaßt iverden müssen. Ist durch diese Schwierigkeiten eine besondere methodische Ausbildung des jüdischen Botts schul, lehrers bedingt, so kommt noch hinzu, daß die Methodik, wie sie heute an den pädagogischen Akademien gelehrt wird, durchaus nicht in allem ans den Tnrnbetricb an der füdischen schule anwendbar ist. Tic Lehrer, die früher ksielegenheit hatten, an öffentlichen paritätischen Schulen zu arbeiten, werden dieses beim Uebcrgang zur jüdischen Lchnle besonders stark empfinden. Einmal wird das starke Temperament des jüdischen Schulkindes zu berücksichtigen sein. Dann ist zu beachten, daß es in wesentlichen Punkten eine besondere Einstellung zur Tchnle. zum Lehrer und zu den Lehrfächern iy.it. Es ist recht kritisch eingestellt. immer gewohnt. Ileberlegnngen anznstellen, ob diese oder jene 'Maßnahme des Lehrers sinnvoll und zweckmäßig ist. und es geht meist nur dann mit ganzen Kräficn mit und ist bereit, bedingungslos zu gehorchen, wenn es erkennt, daß cs nicht nutzlos vertane Arbeit ist. Diese Einstellung, die die Mdagvgische Arbeit am jüdischen Schnllinde vielleicht crscl^oert, aber auf jeden Fall äußerst interessant gestaltet, ist besonders beim Tnrnunterricht zu berücksichtigen, denn in keinem anderen Fache ist das freiwillige, erschöpfende Mitgehen des -Zöglings so erforderlich nne in den Leibesübungen. Eine turnerische oder sportliche Hebung ist mir dann nutzbringend, ivenn sie mit angespanntester Kraft und Konzentration ansgesührt wird. Ich will in folgendem in großen Zügen ansführen, N'ie ich mir die praktische und methodische Ausbildung des jüdischen Bolksichullehrers in den Leibesübungen denke. Die praktische Durchführbarkeit der folgenden Ausführungen ist durch die vor kurzem erfolgte Gründung der jüdischen Lehrerbildungsanstalt zu Berlin gegeben, an der die Ausbildnng in der Praxis und Methodik der Leibesübungen im Plane vorgesehen nt. Der jüdische Turnlehrer muß natürlich einen gewissen Leistnngsstandard erreichen. Er muß jederzeit imstande sein, eine Uebnng, die er 'von seinen Schülern verlangt, selber einwandfrei vorzntnrncn. D-as Hauptgewicht muß ans die sportliche Ausbildung gelegt werden, während das ansgesprochene Geräteturnen vernachlässigt werden kann. &ie Grundlage wird die völlige Beherrschung einer gediegenen Körperschule sein. Diese muß in der jüdischen Schule noch viel intensiver betrieben werden als in den anderen Schulen. Unter Körperschule verstehe ich die Zusammenfassimg all der Uebnngcn. die in freier Weise, das heißt frei von jedem'Gerät, den Körper schulen. Das. was man früher als Freiübungen zu bezeichnen Pflegte, also Uebnngcn, die unter Betonung der Halte am Cvt ansgcführt wurden, bildet nur einen kleinen Teil der modernen Körperschule, ganz abgesehen davon. Nnf; diese Hebungen nichts mehr mit der modernen schwnngbetonten, dehnenden und kraftgebenden Muskelarbeit gemein haben. Meines Erachtens ist die dänische Ghmnastik. propagiert von Niels Bnkh. richtunggebend ans dem Gebiet des Schulturnens. Wer sich über diese Körperschule näher informieren will, der sei ans sein Buch „Grundghmnastik" (bei Teubucr, 1929). verwiesen. Einen weiteren wichtigen Bestandteil der Körperschule bildet die Lanfschnle. die meines Erachtens von jedem jüdischen Turnlehrer beherrscht iverden muß. Sie enthält Uebnngcn. die den Gang und Lauf schulen, das heißt einen zweckmäßigen und deshalb ästhetisch wirkenden Gang und Lauf durch besondere Uebnugsgruppen. meist in der Fortbewegung, erzielen sollen, also etwas was bei nuferen InngenS und AUädels unbedingt gepflegt iverden muß.' Da ein Gang oder Lauf nur daun schön wirkt, wenn er elastisch ansgeführt Kraft und Mut znm Ausdruck bringt, so müssen meines Erachtens Ucbnngen wie Hindernis, Onerfeldeinnnd Geländelänsc nsw., also Uebnngen des Geländesports, mit in das Gebiet der praktischen Ausbildung anfgenommcil iverden. Im allgemeinen ist an den deutschen Schulen der Gcländesport als Teil des Wehrsports noch nicht in den Nahmen des Schulturnens eingesngt worden. Ist dieses bei der Praktischen Ausbildung genügend berücksichtigt ivordcii, dann muß der weitaus schivierigere Teil der Ausbildung, die Unteriveisnug in der Methodik, einsetz"n. Am besten ist es. wenn die in der Ausbildung begriffenen Studenten so Eald und so oft nne möglich Gelegenheit haben, vor einer Gruppe zu stehen und in praktischer'Betätigung die methodischen. theoretischen Bespreclnmgen. die am besten jeder Uebimgsstnnde mnnittelbnr voransgehen werden, an sich und an den Schülern erproben. Zn beginnen ist jede Turnstunde mit einer ausgiebigen 3r» bis 29 Minuten in Anspruch nehmenden Körperschule. In dieser können wir ans verhältnismäßig beschränktem Raume jede Gruppe in nahezu unbeschränkter Zahl gleichzeitig beschäftigen. Darauf ist überhaupt hinzmveisen, daß es bei dem Gesamtanfbau jeder Tnrnstnndc darauf ankommt, gleichzeitig möglichst viele zu beschä'- tigen. Uebnngen. bei denen man dieses nicht ermöglichen kann, sind fortzulassen. Sonst entsteht Unruhe unter den Nichtbeschästiglen. und die Turnstunde kann nicht den gewünschten Verlaus nehmen. Die Körperschule ist nach Möglichkeit im Ireien abznhaltcn. selbst bei schlechtem Wetter, denn meist nürd kein gedeckter, genügend großer Tnrnranm vorhanden sein. Aus diesem Grunde muß der zukünftige Tnrnlciter die- Methodik erlernen, dia Körperschule in dauernder Bewegung dnrchznr ( l WW/W!°< silcün!) [/Ajlj f sich I^WKo) AK '^1/iVirT hchiD sch! r)i n ü I V-! Ika\ S Priv. WaJdsdusüö KaSiski | für Knaben u. Mädchen. I Klassen ab Soxta | Grune\yald,ßIsmarcfce!!o»35/37 | Taaesinternat 9—18 Uhr | Sport, Gymnastik, Gartenbau. Indlv. g Behänd!. Sprechsolt tägl. 1—2 Uhr. S _ Anruf H 9 0967. |0r. H. Selvor. Lotto KeHc&l. FBflS-lKFuni a. 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