Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 13 (1934)
- Issue
- 39 (28.9.1934)
- Date
- 1934-09-28
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 82% known words query
- IRI
…/2277379-2278044-2278083--08863-2289925- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
m i n £.V.-Zfg. V A / I! m M :'\Vv V V cocA VWl <Li> CA;Vir^<t TVT\ \0'\^(! iis! s \ v A>, ' h! i i \: i w i A 2§. S.ept. U? 1934 62= Bmmmmm!. M«WW «O SM Die deutsche Tevisenlage hat in immer stärke, rem Acaße auf die außenwirtschaftlichen Beziehunoen Tcutschlands eingewirkt. Nach Anfang 1934 fror der Import im Nahmen des vorhandenen De- Aleiworrates und unter Ausnutzung besonderer zwischenstaatlicher Zahlimgs. und Lcrrechnungsedkonnncn ohne Rücksicht aus Art und Herkunft der A>eren — abgesehen von einigen Ausnahmen — möglich und deckte den Bedarf an ausländischen tzrzeugnih'en in hinreichndern Maße. Tech, nnch vollzog er sich neben der Ausnutzung der Freigrenze über die den Importeuren bewilligten Lllge-.neinen und Einzelgenehmigungen. ferner über tie Ausländersonderkonten. Außerdem dienten im A-areneinsuhr auch die auf Grund von Bonder, cbloannen mit einzelnen Ländern - eingerichteten Londerlonten (Reichsinarkverrechnungskonren) und Acrrcchuungskonten mit Ländern. in denen deutsche sierdcrungen infolge der dortigen Tevrjenbewirtscheiu.mg festlicgen. Daneben ging eine positive ltrrortivrderung durch das Zusatzerporiversayreu, das vor ollem den Vorwrung viele: wettwacl/en sollte, d-en die Länder mit devolvierter Währung ein' dein Weltmarkt gegenüber Deutschland erlangt hatten. Durch die Verringerung des Devisencnsalls im Frühjahr dieses Jahres machten die Zahlungen in effektiver ausländischer Währung znnehuicnd Schwierigkeiten. Tie Folge ivar eine .Herabsetzung der allgemeinen Genchinigungen von im aebruar noch 50 Prozent auf im August o Prozent als gekürzter Höchstbetrag des in der Aergleichszeit vom 1. Juli 1930 bis 20. Juni 1931 nach Abzug eines Minderungssaktors festgestellten lbrundbetrages. Daneben wurden Einkaussverdote für eine Anzahl wichtiger Rohstoffe (z. B. Wolle, Baumwolle. Bastfasern, unedle Atetalle, Hänte, gelle, Kautschuk) erlassen. In der Folgezeit wurde die Einfuhr der meisten Rohstoffe mengenmäßig kontingentiert. Ueber die Zulässigkeit ihres Im. wr;s entschieden die hierfür neu eingerichteten '.leberwachungsstellen. Ta aber trotzdem das Gleichcnvicht zwischen Devisenaufkommen und -bedarf rcht hergestellt werden konnte, ging mau Ende ^ni zur Repartierung der Devisenzuteilung enst iorechend den jeweiligen Eingängen bei der Reichs, tank über. Nicht davon betroffen waren allerdings einige füdost- und osteuropäische Länder. Ta sich die Repartierung nur aus die Tevisenabgaben der Rerchsbank bezog und nicht auf die Markverrechuungskonten. die mit den meisten europäischen Ländern bestanden, wuchsen die Einzahlungen aus d-ese Konten in solchem Maße an. daß viele Vertragslönccr keine Verwertungsmöglichkeit der aus ihr Konto eingezahlten Reichsmarkbeträge hatten Dadurch wurde das ganze System dieser Konten in Frage gestellt. Auch wurden die Einzahlungen auf diese Konten inißbräuchlich zur Einfuhr von Waren aus solchen Ländern benutzt, mit denen Tentichland keine solchen Abkonunen getroffen hat. Be: der notwendig gewordenen Neuordnung dieser Bonder, konten wurden einzelne von ihnen zu Glearingvcrträgen ansaestaltet. so z. B. mit England Frankreich, Schweiz. Oesterreich. Bchweden, Norwegen und Holland, über die der gesamte oder zum min. denen der Hauptteil des deutschen Zahllmgsver. krhrs mit dem betreffenden Lande erfolgen nruß. In diesen Bahnen bewegte sich der deutsche Außenhandel bis zum 23. Beptember. Alle diese Alaßnahrnen vermochten aber nicht, die Einfuhr in Uebereinstimmung mit den ZahlnngSmöglichfetten zu bringen. Vielmehr erschwerte die durch dauernde Aenderungen hervorgerufene Unübersichtlichkeit den Handel mit dem Ausland. Das rohe System der Repartierung insbesoiidere führte einmal zu einer erheblichen Anhäufung der Warenschulden an das Ausland und hat zum andern infolge seiner undifferenzierten Devisenzuteilung die Rohstoff verarbeitende Exportindustrie nicht genügend bevorzugt berücksichtigen köniien und drohte, eine weitere Gefährdung des Exports herbcizusühren. Tie Neuregelung, die am 24. September wirksam geworden ist, hat eine zentralisierte und plan, volle Gestaltung der deutschen Außenwirtschaft zum Ziel. Hier sollen nur kurz die Tciidcnzen und Möglichkeiten dieses „Neuen Planes" anfgezeigt werden. Nach dem grundlegenden Runderlaß der Nerchsstelle für Devisenbewirtschaftung vom 11. Beptember 1934 Nr. 111/34 DBt. 1/34 Ue. ST. ist „Zweck der Neureglung . . .. unter Aufgabe des bisherigen Systems der allgemeinen Devisengenchinigungen für die Einfuhr und des nur als Üebergaugsreglung gedachten Repartierunys- Verfahrens die Wareneinsuhr in Ueberernstimmung mit dem Devisenaufkommen der deutschen Wirtschaft zu bringen und zu erreichen, daß das größtmögliche Blaß an Sicherheit für die Bezahlung der Einfuhr• geschaffen wird. Zu diesem Zweck werden Devisenbescheinigungen für die einzelnen Einfuhrgeschäfte aus. gestellt. Die Einfuhr von Waren, für die eine Devisenbescheinigung nicht erteilt ist, ist nicht verboten: jedoch kann der Einführer keinesfalls damit rechnen, daß er die erforderliche Genehmignng zu ihrer Bezahlung erhält. Um zu verhindern. daß Zahlungen für solche ohne Devisciibescheinigungcn eingeführte Waren aus ungesetzliehe Weise geleistet werden, ist ein besonderes Meldcverfahren vorgesehen." Diese Devisenbescheinigungen werden von der jeweils zuständigen Ueberwachungsstelle als Organ der Neichsstelle für Devisenbewirtschaftung erteilt. „Die Devisenbescheinigung enthält entweder die nach den Devisenbestimmungen erforderliche Genehmignng zu Zahlungen die für die Einfuhr von Waren geleistet iverden sollen, oder die verbindliche Zusage, daß eine solche Genehmigung erteilt werden wird: sie ist danach etrvas grundsätzlich anderes als die Bescheinigungcn, die bisher von einzelnen Ueberwachungsstellen'bzw. Rcichsstcllcn an Jmporteiire als Unterlage für durch die Tevisenstellen zu erteilende Genehmigungen zur Bezahlung von bewirtschafteten Waren ausgegeben worden sind. Die Devisenbescheinigung ist erforderlich für alle Zahlung?. Vorgänge, die durch die Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 23. Mai 1932 (DevVO) und die zu ihrer Durchführiiiig erlasscnen Verordnungen unter Genehmigungszwang gestellt worden sind, soweit Nechtsgrund ■ der Zahlung ein Einfuhrgeschäft ist. Die Devisenbescheinigungen treten somit an Stelle der bisher von den Devisenstellen erteilten allgemeinen uiid der erteilten Einzelgenehmigungen; zu den Einzelgenehmigungen gehören auch die Genehmigungen, die auf Grund eines Zahlungs- oder Verrechnungsabkommens erteilt wurden. Die Erteilung aller dieser Genehmigungen diirch die Tevisenstellen kommt künftighin für den Regelfall nicht mehr in Frage." (Rderl. siehe oben.) Von dieser Reglung sind Einfnhren aus Rußland^ iind dem Saargebiet und Einfuhren von geringerer Bedeutung, für die also die Devisenstellen weiterhin zuständig bleiben, ausgenommen. Die Freigrenze für Wareneinsuhren. aber nur für diese, sind von 50 auf 10 NM herabgesetzt worden. Damit wird nahezu die gesäurte Wareneinfuhr kontrolliert; die Planwirtschaft auf dem Gebiete der Warenwirtschaft ist vollzogen. Diese zentralisierte Uebcrwachung des Imports gibt den zuständigen Stellen die Möglichkeit, die Einfuhr lebensnotwendiger Waren bevorzugt zu behandeln und auch handelspolitische Erwägungen zu berücksichtigen. Hierbei kommt vornehmlich die Umlagerung der Einfuhren von Ländern, mit denen Deutschland eine passive Handelsbilanz, nach solchen, mit denen Deutschland eine aktive hat, in Betracht, zum Beispiel die Verstärkung der Wolleinfuhr aus Ungarn zuungunsten überseeischer Länder. Da auf die Tauer die Einfuhr nur durch Exporterlöse zu bezahlen ist. so ist die Exportpflege und -fördernng ein Hauptziel der neuen Devisenpolitik. Aus der Erkenntnis der innigen.Verbindung von Import und Export folgt die bevorzugte Behandlung der Einfnhren derjenigen Rohstoffe, die nach Verarbeitung wieder exportiert werden/ (Vgl. Rderl. d. RBt. f. Dcv.- Bcw. Nr. 113/34 TST.) Die Zentralisierung und planmäßige Bewirtschaftung des Imports soll nicht zu einer Bcrbürokratisierung führen, sondern im Gegenteil wird nichts mehr gewünscht als die private Initiative deutscher Exporteure und Importeure. Ihr sind auf dem Gebiete der Warenaustausch- -und Vorrechnungsgeschästc, sogenannte Kompensationsgeschäfte, reiche Entfaltungsmöglichkeiten gegeben. ’ Hierbei erfolgt die Einfuhr von Waren ohne Inanspruchnahme von Devisen bei der Rcichsbank, vielmehr geschieht die Erfüllung der Verbindlichkeit im Tauschwege durch Warenlieferungen ans Deutschland. Nur in wenigen Fällen, zmn Beispiel im deutsch-brasilianischen Tausch von Kaffee gegen Eiscnbahnmaterialien, läßt sich ein unmittelbarer Warenaustausch vornehmen. Oft wird sich das Kompensationsgeschäft in der Form von Dreiecksgeschästen abwickeln, bei denen der ausländische Rohstofflieferant nicht unmittelbar vom deutschen Importeur, sondern auf dessen Anweisung erst vom späteren ausländischen Abnehmer des exportierten Fertigproduktes bezahlt wird. Es ist verständlich, daß sich bei der Durchführung solcher Geschäfte Schwierigkeiten ergeben können, deren Ueberwindung von den Beteiligten eingehende wirtschaftliche Kenntnisse verlangen. Wenn sich auch heute noch nicht abschätzcn läßt, welche wirtschaftlichen Auswirkiiugeil der neue Plan haben wird, sv stellt er in jedem Falle eine feste Grundlage für eine ziekbewußte Wirtschaftspolitik dar/ die auch geeignet ist, das Vertrauen des Auslandes in die deutsche Wirtschaftsführung zu stärken. (Ein zweiter Aufsatz folgt.) viplom-Volkswirt Ilse Freundlich, Berlin Ei. bA Jur Zuge der Neuregelung der deutschen 'Außenwirtschaft wird ein großer Teil der versahrensrechtlichen und materiellen Vorschriften des bisherigen Dcviscnrechts grundlegend geändert. Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Wareneinfuhr ist grundsätzlich den Ueberwachungsstellen übertragen worden. Aus diesem Gebiete bleiben die Devisenstellen nur für Einfuhren von geringerer Bedeutung und für gewisse Genehmigungen für den Import aus Rußland und dem . Saargebiet zuständig. T-agcgen bleiben die Devisenstellen zuständig für den Transithandcl, für die Regelung der ■ devisenrcchtlichen Verhältnisse der Agenten, Korn- Missionäre und Spediteure, für den Verkehr mit Gold mit Ausnahme der Eokdeinsnhr, für die Nebenkosten im Warenverkehr, für die Ausfuhrförderung. Für Wareutausch- und Verrechnungsgeschäfte bleiben ebenfalls die Tevisenstellen zuständig. jedoch ist eine vorherige Stellungnahme der jeweilig zuständigen Ueberwachungsstelle erforderlich. Eine eingehende Ueücrgaugsregclung ist erfolgt. In Aussicht genommen ist eine einheitliche Regelung der schwebenden Warenschulden, die in effektiven Devisen zu bezahlen sind. Außerhalb des. Warenverkehrs bleibt die Zuständigkeit de' Devisenstellen unverändert. Jedoch sind in vew sahrcnsrechtlicher und in materieller Hinsicht einschneidende Veränderungen erfolgt. Aehnlich der Regelung der Wareneinsuhr uurd auch für den übrigen Zichlnngsverkehr mit den: Ausland das System der Vorrcpartiernng. daheißt der Erteilung von Genehinignngen nur nach Maßgabe der vorhandenen Devü'enansälle, durch geführt. Geuehnngnngs- und Reparticrungsversahren werden vereinigt. Die Erteilung der Allgemeinen Genchungungen U'ird auf das auyer'le beschränkt. Bei den Einzelgenehmigungen werden solche, die durch Verfügung über angesallcne Devisen iznm Beispiel Exporterlöse) ausgcnützt werden können, bevorzugt erteil! lstV- Vcrwendungsgenchuiigungen). In materieller Hinsicht uurd die Genehmigung auf allen Gebieten stark eingeschränkt. Für A u s - Wanderer werden, abgesehen von außergewöhnlichen Fällen, ausländische Zahlungsmittel nicht mehr zur Verfügung gestellt. (Eine nähere Regelung ist tvohl zu erwarten.) Die bisherige Transfernröglichleit von Kapital und] Palä st i n ü mit und ohne Auswanderung uurd aber hiervon nicht berührt. Dcvisenanforderungen für Gründung und Ausrechterhaltnng ausländischer Fi r m c n werden nur dann als vordringlich betrachtet, nwnn ein außergenvöhnliche-.' ausfnhrwirtschaftliches Interesse einwandfrei mm; gewiesen ist. Zahlungen zu U n t e r si ü tz n u g;> z wecke n und Freigabe von Vermögenswerten zugunsten ausländischer Einzelpersonen werden nur in besonderen Ausnahmcfällen genehmigt. Devisenaufsordcrungen für A u s l a n d s ft n d i c n iverden nur berücksichtigt, ivcnn ein dringendes kulturpolitisches Interesse eimvandfrei nachgewiesen ist. V e r s o r g n n g s b e z ü g e iverden nur ins Ausland transferiert, wenn dem Begünstigten eine Verlegung seines Wohnsitzes in das Inland keinesfalls zugemntet werden kann und er ans den Empfang der Zahlungen dringend angewiesen ist Nentenzahlungen an Berechtigte im Ausland oM. im Saargcbiet. die von den Trägern der deutschen Unfall.. Invaliden- und Angestellten-Versiccherimg sowie der knappschastlichen Pensionsversicheruna auf Grund der Versichernngsgesetze oder besonderer Staatsverträge zu leisten sind, werden wie bisher cljnc Genehmigungen weiter ansgefnhrt. Ueber den R e i s c v e r k c h r werden noch besondere Anordnungen ergehen. Rudolf Gräupner, Berlin MrkWWNg &sr MtsHiMMM WMkAM SSWÄS Der „Reichsanzeiger" Nr. 219 veröffentlicht auf Seite 3 eine Anordnung des Reichswirtschafts- Ministers über die Anerkennung ambulanter Gciverbetreibender. Danach ist der Neichsverband ambulanter Gewerbetreibender Deutschlands, Berlin SW 11, Strcsemannstraße 92, als alleinige Vertretung dieses Wirtschaftszweiges anerkannt. Alle Unternehmer und Unternehmungen, die ein amblllantes Gewerbe ansüben, müssen sich bei einer vom Führer der Wirtschaftsgruppe ambu-- mmuxBm nam r"t Üj nnsa UBcbocbUo f ] i HP TjLp "1: Ja «Lu j«. WM aCJLiüL'i o Inh. ErrsSa u. FriedrsCh tcno V/eingrosshasräiuns Breslau 6 _ Friedrich Wllbelmstx. SO gmpfleh.lt boatnepflaeto Weine aller Art. 'r>y9!—«v, fpLl: C*«S (i< t S h ö r f g b r l k ö WeingrosshaneSlunö w^wOü,-..^LiLl Li U C-iu^L-d L1EGNITZ Herromu* Knaben» KloDdorfabnll-s ^8bcnv;aceI:!:crifc!ii!3S3 'S£ump4$a$d& A.Q. 5 j Lj J u J w Li Li Li Cd U Ü cJ 1 -^T| Z gor TOfee tfepJsefiEsfi % M Franz Gaeinaaa 2 IVclnSserg G. n. b.!). ZhznrMi. ß INTERLOCK DSq hocbeSasHsebc Unterwüsche ImäX DUCH^;ßL-TER i Breslau I. | Hcrrcn’ttcldcrfabrüc | Guter Mittelßenre uiyon :T2 m. üsSsrol für CHEF3“ Aü. IHlGiwsdhiraoB* DKESJ.ÄU Fabrikation von Damenkleidern ©GlSS1. LüCSVVGS1 DCES3LAU I Rcuschojtr. 6 Uczzzs In üloti HstonS II (Ä bü» ErGsJcu 1, FJag 23/23 LllLällullSllu Las Lt»iiLaCÜL?üütS{ii3' P .H ” rp >*- rs fl v 1; "i r; ” f ■- LwtiC-iüU uL» L li CLLJia iii.4 Spezialität r Jugendliche Mäntel Untersetzte Frauenmäntel H ^n’vn^ Görlitz S2ruK2r?E?ob?EE-s. LAU V Strumpfvrarontabrik SporScriikcI? r ü m pvvs Platzvorschritten für Inserate können nur nach Köglichk. bertlckslcht werden Wäsche, Strickschlüpfer, Badeanzüge,Strandanzüge, Jumper, Sportbekeidung. Herstellen Max Franck, Chemnitz, Herbertstraße 4/10 jiiiiijrei/fiss ^WZZ-Ä IiMirili --m* L feE Z 03 u 03 03 0 ¥ 2 Zweigfabrik Röhrsdorf Gen.,-, 1031 Handschuh- und Strumpffabriken Spazlclltüt: KrI.T.cicr::andschuhc U B tz) o Üai.^U'\i StrussspffabriEien SEncmnSSs-KoföGnsfiGSn lli:!!ll!l!l!!i:i!li!l!:i|]li]i:iil!!l!!i!!!!:n!lll!l!!!il!l Se&röder Kahn Verlangen Sie Offerte 11330517940