Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 13 (1934)
- Issue
- 37 (14.9.1934)
- Date
- 1934-09-14
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 81% known words query
- IRI
…/2277379-2278044-2278081--08834-2289894- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
vertrag fort mindestens Zweijähriger Dauer abgeschlossen, oder der Abschluß eines solchen Lehrvertrags binnen vier Wochen nach Beginn der Lehrzeit vereinbart ist. Es erscheint auch wesentlich, darauf hinzuweisen, daß die an sich bevorzugten früherer: Angehörigen der Wehrmacht, des Arbeitsdienstes und der Land- Hilfe sowie die Angehörigen der CA, CC und des Stahlhelms bei dem Arbeitsplatzaustausch und den Neneinstellungen nur nach ihrer Vorbildung zu berücksichtigen sind. „Es ist z. B. nicht möglich, das; Personen, die früher Landarbeit ausgeübt haben, ein Vorrecht ans Unterbringung in nichtlandwirtschastliche Berufe erwerben, oder daß jene, die früher als Arbeiter tätig waren, ein Anrecht auf bevorzugte Unterbringung in Angestelltenbcrnfe erlangen. Eine solche Behandlung würde nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Betriebe und Verwaltungen schädigen, sondern besonders der Landflucht oder der weiteren Ueberfüllung der Augcstclltcuberufe Vorschub leisten." ferner sei noch auf eine sehr . begrüßenswerte Maßnahme hingewiesen, die die Neneinstclluug arbeitsloser, fachlich vorgcbildeter mannlicher Angestellter über -40 Jahren unterstützt. Wenn rin solcher Angestellter in den lebten drei Jahren vor der Einstellung länger als zwei Jahre Arbeitslosenunterstützung ans öffentlichen Mitteln erhalten hat, so tonnen dem Betrieb auf Antrag znm Ausgleich So» Minderleistungen dev Neueingestellten Zuschüsse bis zu RM 50.— auf die Dauer von fechS Monaten gewährt rverden — bei jedem Kind unter 16 Jahren, erhöht sich der Zuschuß um NM 5.—, da der Gesetzgeber davon ansgeht, daß jeder über 40 Jahre alte arbeitslose Angestellte, der lange arbeitslos nnd unterstützungsbedürftig ist, in seiner Leistungsfähigkeit gelitten hat. In sechs Monaten soll der Angestellte seinem Betriebsführer den Nachweis erbringe!:, daß seine Leistungen und Erfahrungen für den Betrieb wertvoll sind. V. Schließlich weifen wir nochmals auf den Personentreis hin, für den das Gesetz auf keinen Fall zntrisft, nämlich: Bcschästigungsverhältmfse zwischeu den: Führer des Betriebes und dessen Ehegatten, Kindern, Eltern und Voreltern, sonne Bctriebe der Land- und Hauswirtschaft. Ein handwerklicher Betrieb oder eine offene Verkaufsstelle, in denen kein Angestellter, Arbeiter oder Lehrling beschäftigt ivird, unterliegt der Anordnung ebenfalls^ nicht. Ter mnfassende Geltungsbereich zwingt alle Führer von Betrieben nnd Verwaltungen, sich über die einschlägigen Vorschriften der Anordnung genau zu unterrichten, damit sie sich keiner Fahrlässigkeit schuldig machen. 0r. Wolfgang 8. Matzdorff, Frankfurt a. M. Der Verband' solle die Belange aller deutschen Werbungstreibendcu dem Wcrberat und den Behörden gegenüber vertreten. Anderseits soll er dem Wcrberat die Möglichkeit bieten, mit der Gesamtheit der Werbungstreibendcu in engster Fühlung zu bleiben, ihnen Wünsche und Anregungen des Werberates übermitteln und die Anwendung der Bestimmungen des Wcrbcrates sicherzustellcn. Der Verband berate in Zusammenarbeit mit dem Werberat seine Mitglieder über alle Fragen, die ans seinen: Arbeitsgebiet liegen, namentlich insoweit die Auslegung und Anwendung der erlassenen Bekanntmachungen in Betracht stehen. Der Werberat lege Wert daraus, daß alle deutschen. Werbungstreibendcn der Organisation als Mitglied angeschlosscn seien, damit den von ihn: erlassenen Nichtlinien überall restlos Nechnnng getragen werde. Der Werbnngstreibende selbst schütze sich durch die Mitgliedschaft beim Verband und dessen Inanspruchnahme vor Nachteilen, die entstehen können, wenn er vielleicht nur ans Ilnkenntms d:e Vorschriften mißachte. Durch eine Verordnung des Neichswirtschast?. Ministers im Einvernehmen mit dem Ncichsernährnngsininister sind die bisher aus den: Gebiete der Einsnhrüber:vachnng bestehenden allgemeinen Vorschriften zusammen gefaßt nnd dadurch eine Ncihe früher erlassener Einzelverordmmgen außer Kraft gesetzt worden. Ferner lvurde eine neue Verordnung über d:e Errichtung von U c b e r w a ch u n g s st e l - len veröffentlicht. Es werden zehn neue lieberwachnngsstellen errichtet. Außerdem werden vier Neichsstcllcn, denen bisher die zentrale Bewirtschastnng landwirtschaftlicher Erzeugnisse oblag, auch die Aufgaben von Einsuhrüberwach'.ingsstcllcn übernehmen. Tie bisher errichteten elf lleberwachnngSstellen bleiben bestehen, diejenige für Felle und Häute wird zur „Ncbcrwachnngsstclle für Leder- Wirtschaft" erweitert. An neuen E i n fn h rste l l en werden errichtet: für Holz; Gartenbanerzengnissc, Getränte und sonstige Lebensmittel: Kohle und Salz; Mineralöl: Chemie; Ccide, Kunstseide, Kleidung nnd vorwandte Gebiete; Nanchwaren: Papier; technische Erzeugnisse nnd schließlich für Waren verschiedener Art. Als Neberwachungsstellen fiir^ die ihnen zngeiviescnen Waren werden bestinnnt: Neichsftelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtsehastliche Erzeugnisse: die Neielisstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse: die Neichssielle für Ocle, Fette, sowie die Neichsstellc für Eier. Tie Bestimmung der Wirren, für deren Bewirtschaftung jede dieser 14 Stellen zuständig ist, erfolgt durch besondere Belanntmachung. Daneben sind bereits folgende ileberwachnngsstellen vorhanden: Für Tabak: industrielle Fettversvrgung; Wolle und andere Tierhaare; Baumwolle; Bammvollgarne und Gewebe: Bastfasern: Felle nnd Häute; Kautschuk nnd Asbest; Nuß; unedle Metalle sowie für Eisen nnd Stahl. Die von diesen alten Stellen erlassenen Anordnungen bleiben in Kraft. Ihr Geschäftsbereich wird durch besondere Bclanntmachnng neu abgegrenzt. »ein Verbot der Einstellung nichtarischer Fleischrrgesellrn in Wrstsaien Nach 8 l.') der Tarifverfngung für alle handwerksmäßigen Betriebe des Fleischerhandwerks :m Bereich des Wirtschaftsgebietes Westfalen vorn 20. Februar 1064 mußten alle zur Einstellung gelangenden Arbeitnehmer der Faciischast „Fleischer" dem Deutschen Arbeiterverband des Nahrungsmitielgewerbes, der als Glied der Arbeitsfront Juden nicht ansninunt, angehörcn. Dadurch ivaren die nichtarischen Arbeitnehmer von der Einstelll»:g ausgeschlossen. Ntimnehr hat der Treuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Westfalen (in den „Amtlichen Mitteilungen" vorn 1. September 1964) die Bekanntmachung erlassen, daß der § ir, der als Tarisverordnnng weiter geltenden Tariwerfügnng vom 20. Februar 1964 mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird. Ter Einstellung nichtarischer Fleischergesellen m:d -lehrlinge stehen also keine Hindernisse mehr entgegen. ErschMrie Ausflellimg von Bassen für Fachkräfte Der preußische Jnnemninister gib: in einem Nundcrlas; an alle Paßbehörden die neuen Vorschriften bekannt, null) denen künftig bei der Ausstellung von Pässen vcrsahrci: wird. So sollen die ansstellenden Behörden bei Paßbewerbern, die sich noch'nicht ein Jahr in: Bezirk der Paßbehörde anfhalten, durch Nnctfrage bei der für ihren bisheri- ' gen Wohn, oder Aufenthaltsort zuständige!: Le- Aus der OTgamsMsn bet Wirtschaft AnmcldcvMt Ans der großen Anzahl der in diesen Tagen erfolgten und noch erfolgenden Aiwrdnungen von Hauplgrnppenfnhrern über die Anmeldung der einzelrvn Unternehmer bei bestimmten Wirtschaftsgruppen. geben wir nachstehend die wichtigsten Taten wieder: Wirtschutsgruppe Elektroindustrie: Anmeldung bis znm 60. September. Stahl- und E i s c n b a u : Amneldung bis 20. September. 6 h c m ischc Industrie : Anmeldung bis znm J. Oktober. Papier-, P appen -, Z e l l st o s s - und H o I z st o f f e r z e u g u n g : Anmeldung bis 20. Septemlvr. K e r a n:: s ch e I n d n st r: e : Anmeldung bis znm 20. Septeinber. T e r t i l i n d n:t r i c : Anmeldung bis znm 15. Septeinber. 'Soweit die in Frage'tommenden Unternehmer oder Unternehinnngen der bisherigen Fachgrup^v Tertilindustrie mittelbar oder nnmitielvar angeschlvssen sind, ist eine Neuannu'ldnng nicht erforderlich. G i e ß e r e i e n: Amneldung bis 20. September. F e i n rn c ch a n i f und Optik: Anmeldung bis zu in 20. Septeinber. Braugewerbe: Amneldung bis zum 1. Oktober. Brivatos Bankgewerbe (Gentralver. band-des deutschen Bank- und Bantiergeiverbes E. P.U Anmeldung bis znm 60. Septeinber. H v 1 z v e r a r b c i t e n d e Industrie: Anriieldnng bis zum 20. September. Im allgemeir:en gilt die Anmeldepflicht auch für solche Unterm'hiner und Unternehmungen. die die Herstellung der, entsprechenden Waren neben anderer Berufstätigkeit ansnben. Handwerkliche Nebenbetriebe muffen im allgemeinen bei den zuständigen Wirtschaftsgrnppen der Hauptgrnppe VIII der deutschen Wirtschaft (Handrvert) angemeldet werden. Bei vvriviegeiid handivertliche!: Leistungen hat im allgemeinen die Anmeldung i: n r bei der zuständigen, Wirtschaftsgruppe der Hanvtgrnppe Handrvcrk ln erfolgen. Genaue Einzelheiten find bei den zuständigen Wirtschafts, und Fachgruppen zu erfahren. Neue WirliSmslsgruvvenmhrer Wirtsclxrftsgrnppe Privates Lankgewerbe: Staatsrat Friedr. Beinhart. Berlin. Wirtschaftsgruppe Stahl- und Eisenbau: Dr. Lndiv. Keßler lMas'chinensabrik Eßlingen A.-G.). Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie: Direktor C. A. Clemm, Berlin (Kali. Chemie, A.-E.). Wirtschaftsgruppe Prpier-, Pappen-, Zellstoff- und Holzstoffcrzeuguilg: Generaldirektor Ewald Schveller, Breslau. Wirtschaftsgruppe .Keramische Industrie: Hans Herbell, Vorstandsmitglied der Vereinigten Mosaik- und Wandplatten A.-G., «'»Zig. Wirtschaftsgruppe Gießereien: Direktor Mar Langenohl, Gelfenkirchcn. Wirtschaftsgruppe Feunnechanik nnd Optik: Kommerzienrat Or. h. e. Hauptner, i. Fa. H. Hanptner, Verlin-Solingem Stellvertreter: Gescljäftsleiter Paul Henrichs, i. Fa'. Earl Zeiß. Jena. Wirtsct)aftsgrnppe Vrangeiverbe: Direktor Schüler, Dortmund: Stellvertreter: Brauet rerbesttzer Tr. Nohn:,- Vad Vl'eichenhall. Wirtschastsgruppe Holzverarbeitende Industrie: Direktor Hans Nonn (Christoph & Umnack A.-G.), Berlin. FachgrupveiMrec In der Wirtschaftsgruppe Chemische Indnstrie: -Fachgruppe Körpcrpflegemittel: Direktor Arthur Schütte. Köln. Fachgruppe Pharmazeutische Erzeugnisse: Tr. Hehl, Berlin. Fachgruppe Mineralöle m:d Mineralprodukte: Direktor Tr. Fischer, Berlin. Fachgruppe Schwefelsäure, Soda. Alkalielektrvlhse nnd zugehörige Produkte: Tr. Fritz Borster, Köln. In der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau: Fachgruppe Anflx'reitnngs- und Banmaschinen: Dir. Dr.-Jng. Arno Grießmaim. Fachgruppe Maschinen für die Nahrungsnnd Genußmittelindustrie: Dir. Dr. O. Fahr, Stellvertreter: Dir. St. Luther. Fachgruppe Schwer- und Feinarmatnrer:: Dir. Dr. F. Nenther. Fachgruppe Holzbearbeitnngsinaschinen: Dr. in". T)r. niod. h. c. G. Schinalth. Fach- Untergruppe Geldschränke und Tresvranlagen: Dir. E. A. Weber. Fachnntergri:ppe Walzen: Dir. F. Sarx. In der Wirtschaftsgruppe Ho lzve r a rb e i. t e n d e I n d u st r i e : Fachgruppe Möbelindustrie; Tr. Kühn, Wendlingen (Stellv. Direktor Paepkctz München): Fachgruppe Mnsikinstrmnentenindnstrie: Paul Westerrnaher, Berlin (Stellv. Arwed Brandner, Werdau): Fachgruppe Bauindustrie: Direktor Friedr. Abel, Nieskv (Stellv. Direktor Karl Berndt, Groß-Mvchbern); Fachgruppe Verpackiingsmittel. indnstrie: Franz Hunger, Börnichen (Stellv. Otto Gedralft, Hann.-M linden): Fachgruppe Schälholzperarbeitende Industrien: Generaldirektor Nicliard Schweizer. Lüneburg (Stellv. Heinr. (5. Deines, Hanau); Fachgruppe ^Holzwarenindustrie: Armin Winkle, Altenstadt (Stellv. Sattelmahcr, Urbach); Fachgruppe Stock-, Schirmgriff- und Peitschenindnftrie: Ernst A'ocholl, Kafscl-Bcttcnhansen (Stellv. Lndiv. Neusehäser, Bürgel): Fachgruppe Besen-, Bürstennnd Piuselindustrie: Otto Lorinscr, Navensbnrg (Stellv. Heinr. Schlerf, Mannheim): Fachgruppe .Korkindnstrie: Direktor Kurt Bender. Frankenthal (Stellv. Hermann F. Bannach, Frankfurt am Bla in ). Wirtschaftsgruppe L e d e r i u d u st r i c : Fachgruppe Schuhherstellung: Gustav Nheinbcrger, Schiihfabriknnt, Pirmasens (Pfalz). Vom Neichsführer des Handels Tr. Liier lvurde Herr Lehntering (Duisburg) mit der organisatorischen Vorarbeit zur Zusammenfassung der bestehenden Verbände des deutschen Bk c t a l l g r v ß h a n - dcls zu einer Neichsfachgruppe beauftragt. ©tftofelnt’cngcftftöflc Ter Ncichsverband der Schokoladengeschäftsinhaber Deutschlands macht alle ihrn nicht als Mitglied angehörenden Inhaber von Schokoladen-, Kasscc- und Teespezialgeschäften darauf ausrnerksain, daß sie bis 15. September die Pflichtanmeldnng entweder bei der zuständigen Kreisbauernsehast oder bei der zuständigen Bczirtsstelle des llickosei zu vollziehen haben. Für Alitglieder des Verbandes erübrigt sich die Einzelanmeldung, da sie insgesamt berelts durch dis Leitung des Verbandes zur Rekofei angemeldct ivorden sind. Werbungslrcibenbe Ter Werbcrat der deutschen Wirtschaft teilt nach Blättermeldungen mit, daß auf seine Aeranlassnng der Verband der W c r b u n g s - treibenden in Berlin gegründet worden sei. hövde feststellen, ob ebva Gründe voEegen, Teichs die Versagung deS Passes rechtfertigen würden. Ln eine erhebliche Schädigung deutscher In. dustrien durch Alnvanderung deutscher Fach, k r ä s t e und danrit eine Beeinträchtigung deutscher gesamtwirtschaftlicher Belange zu verhindern, haben die Paßbehörden vor AnsfteUnng von Reise. Pässen an Personen, deren Eigensrlpst als Fach, arbeiter seststeht oder ans irgendwelchen Gründen zu vermuten ist. die zuständige Arbeitsbehördc zu hören. _ SchallskNsteMnuÄ am ErnttdanlstH Bon maßgebender Stelle ist festgestellt lvorden. daß bei der im ganzen hicich übfid)nt Ausschmückung der Schmsenstcr von Einzelhandclsgeschäslen auläß. lich des Erntedaulsestes zivischen arischen und arischen Unternehmen kein Unterschied gemacht wird. Tic jüdiscl)en Gesäßists in Haber lärmen also die örtlichen Anordnungen, die dazu ergehen, in jeder Weise mit kxstolgen. e. A.S.r.'Bons niÄt msür nvwendig Die Industriennd Handelskammer zu ^rlin macht in ihrem Wirlschastsblatt vom 25. August daraus aufmerksam, daß das S.A.G.T.-Bou--Shstem durch die Zeit überholt fei und als Werbung nicht mehr notwendig erfcfjotuc. Die Ortsgruppen der NSDAP seien deshalb angeiviesen, „jegliche Wwbnng für das Beziigsgnellenvevzeichuis zu unterlassen, so daß dtnnit zu rechnen sein dürste, bis Ende dieses Jahres diese Einrichtung liquidiert zu scheu." _ Beilegung des Streit? Westdeutsche Kaschos A.G. gegen Meiidrutschen Beobachier" Wie die Industriennd Handelskammer Köln mitteilt, ist ihr nnd dem Ganwirtschaftsberater vom Ncichswirtschaftslninisterinm Kenntnis gegeben worden, daß die begonnene Umstellung im Anssichtsrat und Vorstand der Westdeutschen Kanfhvf A.-E. mit Wissen nnd mit Billigung des Ncichswirtschafts. Ministeriums vorgenommen roerde. Damit seien alle im Zusammenhang mit dem Klageantrag der Westdeutschen Kaufhof A.-G. gegen den „West, deutschen Beobachter" veröffentlichten Erklärungen hinfällig geworden. Die Westdeutsche Kanshvf A.-C,. hat in^vischen ihre Klage znrnckgenvinmen, womit die Angelegenheit ihre Erledigung gesunden hat. Die obige Erklärung ist der Abschluß eines Streitfalles zwischen der Westdeutschen Kanfhvf A.-G. und dem „Westdeutschen Beobachter" wegen eine? Artikels „Getarnte Judrnlädcn", der im „Westdeutschen Beolirctiter" am 29. Juli 1964 erschicucii war^ (Vgl. „C.-V.-Ztg." Nr. 96 nnd Nr. 36.) ..Warnung an jüdische Firmen" Der Verlag der parteiamtlichen „Kurhesstichm Landeszeitung" veröffentlicht auf der ersten SN eine „Warnung an jüdische Firmen", in der ges^t wird, daß zwei jüdische Firmen infolge der llu* achtsamkeit eines AkgnisitenrS je ein Inserat in der „Knrhcssischen Landeszeitnng" nntergebracht hätten. Nach Feststellung des Tatbestandes sei der Akquisiteur entlassen nnd die Forderung an die jüdischen Firmen dem Wintcrhilsswcrk überwiesen worden. Tie Crklänmg schließt mit dein Satz: ,Lüir warnen hiermit nichtarische Firmen jeder Art, Inserate in unserer Zeitung ans Ilmwegeu anszngeben zu dersuchen, da wir sonst gegebenenfalls gegen die betreffenden Firmen auf dem Gerichtsweg vorgchcn werden." Kaufhaus Emil Galliner (Fiusterwalde) begeht am 18. d. 33t. das ^öjahrige Gesci)äitsiublla>im Tie Firma lvurde am 18. September l!«J!» van vmit Galliuer und seiner Ehefrau ln einem qcmielelcu Ladeulokal bcqründet. Tank der uuermüdliclieu Arbeit des Ehepaares Galliner konnte ba)P ein moderner Neubau errichtet werden und im Jahre 1ll27 wurde das angrenzende .vans daznqenomnien. Heute ist die Firma eines der führenden Kaufhäuser der Niederlausitz. Hermann Wachömann (Ratibor) beging sein Sbjähriges Geschäftsjubilanrn. «eine Firma gehör! zu den ältesten und angesehensten am Orte. Die Firma E. Jaruslawsky, Inh. Mar M'binvwski in Angerburg in Tstpr.. kann am 21. ccl'- tember auf ihr üOjähriges Bestehen zurückblickeii. Ein Jubiläunl. Iiu lokalen Teil eines Solinger Blattes lesen wir: „Bor fünfzig Jahren machte Herr Alfred Feist, Kölner Straße 18. am ZN. August 1881, sein Einjähriges. 2lm Tage daraus trat er cn die Firma Josef Feist ein, deren Inhaber er jcht ist. Ein seltenes Jubiläum und ein seltenes 6Ufammentreifen. Dem Jubilar der Arbeit unseren Glückwunsch!" Tie Firma Josef Feist ist eine bekannte Solinger Stahlwarenfabrik. LFaalbirüBsmmtffBm rnnoS mMa I Beufi&ten O.-S. I likörfabrik 1 Weingrosshandlung! .-.— ' |HecM-fMhiasSCo. ] Breslau 1, Ring 26128 y Damenu. rJ33dcben- 5 Kaiite»ri& 30 Spezialität: Jugendlidie Mäntel iMilpltFofi LIEGNITZ 1 Herrenu. Knaben- Kleiderfabrik 1 Spezialabteilung: J Knabenv/aschkonfektion OnjakowsEw Gleiv/itz Edelspirituosen Y/eingrosshandlung Verlangen Sie meine Preislisten >; ■ 1 1;!! -t- Untersetzte Frauenmäntel ■] ■ Heustadt § Hsntnann A BRESLAU V Strumpfwarenfabrik p Gestrickte Sportartikel 1. C©Cdei CHEMNITZ Zweigfabrik Röhrsdorf Gegr. 1881 Handschuh- und Strumpffabriken Spezialität: Krimmerhandschuhe IIIII!!lllllllllllllil!Illllll]||llt!!ll!!!|ll||l!Hlll|[|l!l| Gebrüder Kahn 1 9 | Chcmnits Ew«—— "—' ü y MAX BUCHWALTER Breslau I. Herrenkleiderfabrik Guter Mittelgenre Georg Reklirasnn (llolwltz ampfdestiSScstfon un WeingrossbandSung Strumpffabriken CEiGswnSfiz-Kohensäößss f!!!!!!!!!!!II!!II!!l!!l[![llI!l!l!ll!l!III!IIIIIII!llini|,ir .... . . interlock DI® hochelastische Unterwäsch® 8457305^081462548971674^