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Central-Verein-Zeitung · 1934-09-14 · 37 (14.9.1934) · page 16

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
13 (1934)
Issue
37 (14.9.1934)
Date
1934-09-14
Page
– (sequence 16)
Language
German
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C-V.-Zfg. Nr. 37 «Li. <. 'O 14. Sept. '->7 1934 SÄ« WMMM Ss SWGM Es war kein Zufall, daß den Generalversammjungen der Deutschen Bank und später nach der {fufion — denjenigen des neuen Instituts, der Teuticheu Bank und Disconto-Gesellschast, in der Lesfentlichkeit stets besondere Beachtung geschenkt wurde. Es war kein Zufall, daß sich in den Pressebe'prechungen, die jeweils der Berössentlichung der Jahresabschlüsse der Bank vorausgingen, die Journalistcn drängten. Laß in den Generalversammlungen 'elbit immer wieder viele führende Köpfe dsr Wirtschaft, und nicht nur der Bank- und Lbrscnwelt, zu sehen waren. Wußte man doch, daß dies einige der wenigen Gelegenheiten war, in denen man Oscar Wassermann, der soeben die Augen inr immer geschlossen hat, öffentlich reden hören konnte, Nie war es trocken, was er zu sagen Halle. nie theoretisch oder akademisch; es war inuner ans der Praris für die Praxis gesprochen, aber fundiert durch ein umfassendes Wissen, durch eine gewaltige Erfahrung und getragen von einem stacken Berantivortungsbcwußtsein für das Inuit'.'.!. denen Geschicke er maßgebend beeinflußte, für die deutsche Wirtschaft und den deutschen Staat, die ihn oftmals gerade zur Beratung der schwierigsten Tinge beriefen. Oscar Wassermann war der Sprecher der Deutschen Bank, während mehr als eines Jahrzehntes. Tiefe Tatsache allein genügt, um die wirtschaftliche Bedeutung diews Cannes, der jede äußere Ehrung abwies, zu beleuchten. Es hatte damals nicht geringes Aufsehen erregt, als der Brivatbankier Oscar Wassermann im ^alire 1212 in den Vorstand der Tcutschcn Bank berufen wurde. Privatbankier — int weitesten Sinne des Wortes — ist er auch immer geblieben. A'asicrmann gehörte zu den eifrigsten Verfechtern deprivaten Bankwesens. Ties trat in den Augenblicken besonders deutlich hervor, als durch den Zwang der Verhältnisse weite Teile der deutschen Großbanken vor wenigen Zähren in immer stärkerem Maße unter staatlichen Einfluß kamen. Wassermann entstammte einer alten Bankiersfamilie, die auch heute noch durch die seit mehr als 152 Zähren in Bamberg und später auch in Berlin begehende Firma A. E. Wassermann im deutschen 'chivatbankierstand führend vertreten ist. Was dieser Mann, der trotz seiner unermeß- Uren Arbeitslast immer und für alle da war, im a.^elnen für das deutsche Bankwesen und die deutsche Wirtschaft geleistet hat, ist für den Außenstehenden nur schwer vorstellbar. Es genüge der Hinweis, daß er während vieler Jahre nicht nur in führender Position dem Centralverband des deutschen Bank- und Bankiergewerbes angehörte, sondern auch lange Zeit Mitglied' des Generalrats der Neichsbank war. Aber sein Wirken erschövste sich nicht in der Zugehörigkeit zu zahllosen Gremien. Gerade da, wo vor allem die Einzelpersön-, lichkeit zu wirken vermag, im kleinsten Kreis, bei intimen Beratungen, zog man ihn oftmals hinzu und immer war er da, wenn man ihn rief. Das gleiche gilt für die interne Arbeit der Bank, der er Zu innerst verbunden war, und vor allem auch für den großen Kreis der Gesellschaften, deren Verwaltung er angehörte. Nur selten wurde gerade diese Arbeit nach außen erkennbar. Trotzdem spürte man oft die führende und ordnende Hand Wassermanns, sei es in guten oder schlechten Tagen. Wie oft konnten wir ihn in stürmischen Generalversammlungen beobachten, wenn er — auch von dem Gegner geachtet — die Führung fest in den Händen hielt. Immer hatte sein Wort Gewicht, und nicht selten vermochte er durch seine seine Klugheit, sein Einfühlungsvermögen und seine Kombinationsgabe die Opposition zu überzeugen, die widerstreitenden Ansichten im Interesse des Ganzen, das er zu vertreten hatte, unter einen Hut zu bringen. Zu der Anordnung über die Verteilung von Arbeitskräften (vergl. „C.-V.-Zeitung" Nr. 36) veröffentlicht der Präsident der Neichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Tr. Syrup, Berlin, einen Artikel, der bemerken»- werte Ergänzungen zu dem gesetzlichen Wortlaut der Anordnung enthält. I. Ausgangspunkt dieses Gesetzes ist die unter dem 10. August 1934 („Neichsgesetzblatt" Teil I, Seite 786) im Einvernehmen mit dem Neichsarbeitsminister und Stellvertreter des Führers der NSDAP erlassene Verordnung über die Verteilung von Arbeitskräften. Bei Erlaß dieses Gesetzes hatte der Neichswirtschastsminister bereits daraus hingcwicscn, daß „Unklarheiten über die Zuständigkeiten, sowie über Art und Umsang dessen, was aus diesem Gebiet tragbar ist", entstanden seien, die bei den beteiligten Kreisen, und zwar sowohl der Arbeitgeber, als auch der Arbeiter und Angestellten eine gewisse Unsicherheit ansgelöst haben. Turch die Verordnung vom 10. August ist der Präsident der Neichsanstalt allein ermächtigt, die Verteilung von Arbeitskräften, insbesondere ihren Austausch, zu regeln. „Einwirkungen anderer Stellen auf die Verteilung von Arbeitskräften sind verboten. Als Einwirkung gilt auch das Verlangen nach Auskünften, insbesondere auf Grund von Fragebogen." (§ 2). Hierdurch ist klar und eindeutig jedem Arbeitgeber zu verstehen Oscar Wasiermann war aber nicht nur ein großer Wirtschaftler, sondern auch ein großer Mensch. Und gerade daraus schöpfte er immer wieder die Kraft auchin schwierigsten Zeiten in Beruf -und Arbeit seinen Mann zu stellen. An anderer Stelle unseres Blattes wird gerade diese Seite seines Wirkens noch näher gewürdigt. Nichts aber kann den Verlust, den wir alle durch seinen Tod erlitten haben, deutlicher machen, als die Worte, die die Deutsche Bank, aus deren Vorstand er schweren Herzens vor wenigen Monaten ausschicd, ihm in ihrem Nachruf widmet: „Die reichen Erfahrungen und die vorbildliche Berufsauffassung, die der einstige Privatbankier mitbrachte, hat er in voller Hingabe in unseren Dienst gestellt. Seine großen Vcrstandesgaocn, sein Gedankenreichtum,' die Klarheit seines Urteils, die ruhige Ausgeglichenheit seines Wesens haben seiner Persönlichkeit das ihr eigene eindrucksvolle Geprtlge gegeben und ihm in der Bankivelt die hervorragende Stellung erworben, die er während vieler Jahre eingenommen hat." 8. W—I. gegeben, welche Instanzen bei der Verteilung von Arbeitskräften für ihn zuständig sind. Zu der Anordnung über die Verteilung von Arbeitskräften vom 25. August werden von Syrup einige Gesichtspunkte hervorgehoben, die uns besonders beachtlich erscheinen. Die vom Betriebssichrer im September vorzunchm-ende Prüfung des Arbeitsaustausches steht ausdrücklich und unbeschränkt dem Führer zu, gegebcucusnlls unter Mitwirkung des Vertrauensrate». Einwirkungen anderer Stellen sind verboten. Das Ergebnis der Prüfungen ist vom Führer schristlich sestzulegen und ordnungsmäßig wie Geschästspapicre oder Akten aufzubcwahrcn und auf Verlangen dem für den Betrieb zuständigen Arbeitsamt vvrzulegen. Tie Führer von Betrieben, für die ein Vertranensrat zu bilden ist, haben bis zum 1. Oktober d. I. dem zuständigen Arbeitsamt über die altersmäßige Zusammensetzung der Gefolgschaft zu berichten und sogleich Vorschläge zu machen, in welcher Weise sic einen Austausch von Arbeitskräften vornehmen wollen. Tie Ausführungsbestimmungcn werden hierzu vermutlich noch nähere Anweisungen bringen. III. Der von dem Arbeitsplatzaustausch auszunehmende Personenkreis umfaßt verheiratete männliche Arbeiter und Angestellte, ferner alle Arbeiter und Angestellte, die durch ihren Arbeitsverdienst zur Unterhaltung von Familienmitgliedern wesentlich beizutragen haben. Dieser Kreis geht offenbar hinaus über den der gesetzlich zum Unterhalt Verpflichteten. Schließlich werden auch Arbeiter und Angestellte nicht betroffen, die im Lehrverhältnis stehen oder dasLehrverhaltnis erst vor weniger als einemJahr beendet haben. Hierzu bemerkt Dr. Syrup: „Schon in den letzten Jahren ist mit besonderem Nachdruck der Weg beschrittcn worden, Lehrlinge über die eigentliche Lehrzeit dem Betrieb zu erhalten und sie in ihrem beruflichen Fortkommen weiter zu fördern und die Heranziehung eines für die deutsche Wirtschaft unentbehrlichen Facharbeiternachwuchses nach Kräften zu fördern." E» muß vermieden werden, „daß Lehrlinge nach Abschluß ihrer Lehrzeit zum Verlassen des Betriebes veranlaßt werden". Ta» Verfahren beim Austausch von Arbeitsplätzen für Personen unter 25 Jahren spielt siäi zwischen dem Arbeitsamt und dem Betriebsführe'- in Form von Verhandlungen ab (nicht durch Austausch von Schriftsätzen). Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet der Präsident des Landesnrbeitsamts, ob und in welchem Umfang und Zeitraum ein Austausch vorzunehmeu ist. Gegen diese Entscheidung kann der Führer des Betriebes innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Präsidenten der Neichsanstalt einlegen, die aus schieb ende Wirkung hat. Ter entscheidende Gesichtspunkt für den Arbeitsplatz«:'.:»-- rausch ist, daß mau den Arbeitnehmern nicht zumuten kann, „der Arbeitslosigkeit mit allen ihren materiellen und moralischen Folgen anheimzufallen". Der Arbeitsplatzaustausch kann auch nicht dazu dienen, die Gefolgschaft zu vermindern und den Kündigungsschutz der jüngeren Arbeitskräfte zu mindern. Es besteht für den Betrieb kein Eiwstellungszwang. Tie „Frankfurter Zeitung" Nr. 458 gibt der Sorge Ausdruck, daß durch die Tatsache, daß Nichtarier in Deutschland sowohl von der Landhilfe als vom Arbeitsdienst grundsätzlich ausgeschlossen bleiben, nichtarische Arbeitsnehmern schwer iv i e g e n d st e Nachteile entstehen könnten, denn man könne ja junge Nichtarier zur Aufgabe ihrer Beschäftigung zwingen, ohne ihnen, wie anderen Altersgenossen, die Aussicht auf vermehrte Ehaucc nach Ableistung eines Tienstjahrcs zu geben. Es wird mit Recht daraus hingewiesen, daß diese Benachteiligung der Nichtarier im Gesetz keine Stütze findet. Das ergibt sich aus dem klaren Wortlaut des 8 7, in welchem es heißt: „Die Maßnahme darf nicht zu einer Verminderung der Gefolgschaft oder zu einer unfreiwilligen Arbeitslosigkeit der zur Entlassung kommenden Arbeitskräfte führen." IV. > Tie Bestimmung, daß für Betriebe mit Vertrauensräteu. ab 1. Oktober 1934, für die übrigen ab 1. Januar 1935 Neueinstellungen von Personen unter 25 Jahren nur mit Zustimmung des Arbeitsamtes zulässig sind, ersaßt nicht Lehrlinge, sofern mit diesen ein ordnungsmäßiger schriftlicher Lehr- C© 00 GQCOCC OCC C C OC CC 0 O | ©.«§. g COOOC3COCCCCOCCGCCOCÖ Bcuthcn O/S., Glelwltzer Str. 26. Wo2Iwaren#Trikoiagen, SchnetdereSoraike! Bureaubedarf / Papierwaren ReuJljcn O/S. Itcutheu O 8. Kürz-, lYelss-, Wo 5 2 waren Konfefcäson Pan! Mlmmn * ii y H kj (L & ü Bei) cd uj uk Keuthen 0 8., Itlng OamenSaschen t Koffer, ReüsesySüEiel ln grösster Auswahl oCww"'w 0 R 6.m. 6 o fc.H. o Beuthcn 0.-8. Q Elscnwaren o Sanieru. 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