Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 13 (1934)
- Issue
- 34 (23.8.1934)
- Date
- 1934-08-23
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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ä i C-V.-Ztg. Nummer 34 AMMMM fifl GMWWMLMÄ Eine lviAtige Enischeidung res LsrwaltunMeriWhofö zu Braunschweig Einem staatenlosen jüdischen Kaufmann hatte ein Polizeipräsidium die beantragte Erlaubnis zum Großhandel mit unedlen Metallen verweigert, weil der Kaufmann nichtarischer Abstammung und nicht deutscher Staatsangehörigkeit sei. Auf Klage des Kaufmanns hat der DcrwaltungSgerichtshos zu Braunschweig durch Entscheidung vom 6. Juni 1934 (P. R. 134/134) den DersagungSbescheid aufgehoben und u. a. folgendes auSgejührt: TaS hier in Frage kommende Reichsgesetz über den Verkehr mit unedlen Metallen vom 23. Juli 1926 (RGBl. I S. 415) bestimme im 8 1. das; der betreffende Händler der Erlaubnis bedürfe, und sage in seinem 8 2, die Erlaubnis für den Kleinhandel könne versagt werden, wenn ein Bedürfnis nicht nachgewiescn fei (Abs. 2), und im Absatz 3 und 4, die Erlaubnis für den Gros;- und Kleinhandel könne sachlich beschränkt und unter Auslage sowie unter Vorbehalt weiterer Auflagen'erteilt werden. Tie Erlaubnis sei zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, das; der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche S a ch - k e u u t n i s oder Z u v e r l ä s s i g t e i t nicht besitze. Rach Absatz 5 müsse die Erlaubnis erteilt werden an solche Gewerbetreibende, die ein Gewerbe im Sinne des 8 1 bereits vor dem l. Januar 1915 in den betreffenden Gemeindcbezirken betrieben hätten, sofern nicht die Versagungsgründe des Absatz 3 Vorlagen. Rach pflichtgemäßem Ermessen habe danach die zuständige Behörde nur zu prüfen, ob Tatsachen vorlägen, uiclche die Annahme rechtfertigten, das; der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Sachkenntnis oder Zuverlässigkeit nicht besitze. Z u - verl äs si gkei t im Sinne des Gesetzes sei eine E h a r a k t e r e i g e n - sehaft, Unzuverlässigkeit ein Mangel des Lesens des Betreffenden. Tabei sei zu beachten, das; das Gesetz bei der Prüfung der Frage der Zuverlässigkeit aus die Person des betreffenden Antragstellers abstclle und nicht etwa Personen g r u p p e n in den Kreis feiner Bestimmungen über die Zuverlässigkeitssrage ziehe. Tie Ausländereigenschast allein reiche nicht aus, die nachgeiuchte Erlaubnis zu versagen, da sie sieh nicht als eine Tatsache darstelle, welche ohne weiteres die Annahme der Unzuverlässigkeit des Antragstellers rechtfertige. Auch die Tatsache der n i ch t a r i - scheu Abstamnning des Antragstellers könne den Versagungsbescheid u i ch t begründen. Es möge richtig sein, das;, wie die Hnndelstaminer ausführe, im Handel mit Altmetallen feit langem beobachtet fei, das; durch das Eindringen und die Betätigung von aus den; Tsten Zugelvandcrter, teilweise staatenloser Händler, eine gewisse Unruhe in das Geschäft gebracht sei. Und es möge auch zugegeben werden, das; eine faktische Vermutung dafür ausgestellt werden könnte, das; gerade staatenlose zugewanderte j ü d i s ch e Händler, auch als Einzelperson betrachtet, der gelverbspolizeilichen Zuverlässigkeit im Sinne des Gesetzes entbehrter;. Selbst wenn man aber dieser, anscheinend von der Handelskammer zugebilligter; Annahme zustimmen wollte, so müsse doch dem einzelnen ostjüdischen Händler die Möglichkeit der Entkräftung dieser Vermutung gegeben wer-' den, da es sich nur um eine faktische Vermutung, nicht um eine bindende Rechtsvermutung handele. Es werde ihm nicht zu versagen sein, seinerseits den Nachweis seiner Zuverlässigkeit, soweit er überhaupt geführt werden könne, zu erbringen. Dieser Nachweis fei dem Antragsteller im Fragefalle aber gelungen. Wer ist vm Rückgang des Außenhandels schuld? . Die „Fränkische Tageszeitung" Nr. 134 vom 17. August schreibt in einem Aussatz „Vom Mittelständler* zum Nationalsozialisten!" unter anderem: . Ta die anßerdeutschen Rohstosfzeutren sich ausnahmslos in Händen des Weltjndentnms befinden, oder zumindest von ihm kontrolliert werden, war es klar, das; diese internationalen Börsenbanditen — aufgehctzt von den jüdischen Schieber-Emigranten, alle Register ihres internationalen Machtapparates ziehen werden, um ein nationalsozialistisches Deutschland aus die Knie zu zwingen. Rvhstosfboykott, Devisenschwierigkeiten sind Kampfinaßnahmen des internationalen Judentums." Wir verweisen auf die Aufsätze „Probleme des Außenhandels" in Nr. 20 der „E.-V.-Zeitung" vom 17. Mai und Nr. 22 vom 31. Mai, „Born Wesen des deutschen Außenhandels" in Nr. 31 der E.-V.-Zeitung" vom 2. August u. a. m., die die Abwegigkeit dieser Behauptungen Nachweisen. Aus ö§§ Srslmlsawn Ut MkMfl öäutevertvertung Zinn Führer der Gruppe Hänteberwertnng ist, wie gemeldet wird, Ludwig Hausmann «Essen) ernannt ivordeu. Der Inleresseiwerbcmd deutscher Hänteverivertniigen e. B. wird durch eine Anordnung des Führers der Hanptgrnppe Handel als alleinige Spitzenvcrtretiing der deutschen Häute- Verwertungen anerkannt. Für alle lluteriiehiniiugen der HänteOerwertnng besteht soiiiit jetzt Z wangs- Mitgliedschaft iiiid Al e l d e p f l i ch t bis zum 30. August. Innerhalb des Verbandes werden unter Berücksichtigung der bestehenden Häiiteverwertnngsverbänderegionale Bezirksgruppen errichtet. VekleidungSinruücle Entsprechend einer Anordnung des NeiclMnrtschaftsininisters ovui 8. August, hat, luie der Tagespresse zu entuehiueu ist, der Reichsführer der Hauptgrup;v VI der deutschen Wirtschaft die Wirtschaftsgruppe Veklcidnngsiudiistrie als die zustäudige Wirtschastsgruppe für alle Unternehmer und Unternehinniigci^ anerkannt, die im stehenden Gewerbe in einem Fabrikotionsbetrieb Herrenimd Knabenvbertleidnng. Dameuoberkleidnug. Wäsche und Ausstattungen und Kopfbedeckungen Produzieren. Alle N n te rneh mn n g e n dieser Art roerden dcr Wirtschaftsgruppe Betleidungsiiiduslrie angesihlossen und haben sich bis znm I. September anzuinelden. Ties gilt auch für Unternehmer, die die Herstellung solcher Waren neben einer häudlcrischen oder handwerklichen Tätigkeit ausübeu. In folelx'n Fällen ist der Hauptbetrieb bei der Wirtschiftsgrnppe Bekleidungsindustrie, der Handwerkliche Nebeubetrieb bei der zuständigen Wirtschaftsgruppe der -Hanptgrnppe VI11 anzumetdeu. Gewerbetreibende, die vvrn'iegend handwerkliche Leistungen bewirken, haben sich ausschließlich bei der Hauptgrup;>e Handwerk anzumelden. Als F ü h r e r der Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie ist Herbert Ten gelmann (Berlin), als Stellvertreter Dr. Ernst Körner (Frankfurt a. M.) ernannt worden. ■ Danken Ter Führer dcr Hnnptgrvppc X (Lanken und Kredit, Otto CI,r. Fischer hat rm Enwcrnch. men mit dem Stabsamt des Reichsbauernsuhrerv einen A u S f ch n ß f ü r A g r a r kr e di t bei feiner Hanptgrnppe errichtet. Vorsitzender i)t der Führer der Hanptgrnppe X, Stellvertreter 2r. Artliux* Herrma n n, Abteiluugsvorstand un stabsamt des Reichsbanernführers. Durch den Ansschns; soll eine dauernde Verbindung mit dem Werbcrat der Mlsckakt Ter Werberat der deutschen Wirtschaft weist alle Werbungstreibenden darauf hiu. daß es keinen Zweck habe, einem Anzciqenmittler oder einem Verlag Aufträge zu entziehen, weil er sich streng an die Vorschriften des Werberates halte. Tenn alle anderen Anzeiqenmittler und Verleger müßten die Vorschriften gleichfalls eiuhalten. Wenn also bei Zahlungsverzug oder Stundung nach Ziffer 13 der Allgemeinen Geschästsbediuguugeu für das Anzeigenwesen Zinsen sonne Eiuziehuugstvsten in Anrechnung gebracht würden, sei das nicht nur das gute Recht der Anzeigenmittler und Verleger, sondern ihre unabänderliche Pflicht. Tie Tagespresse weist daraus hin, daß die Anordnung mit Schwierigkeiten znsannncnhänge, die Werbungstreibende den Anzeigenmittlern häufig machten, ivenn diese aus eine Jnnehaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Aiizeigenwesen drängen. Oft seien jahrelange Geschäftsbeziehungen der Anzeigenmittler gescheitert, wenn sie pflichtgemäß aus Erhalt der Verzugszinsen bestanden hätten. RMssse vor allem für drr Aüssohr- AnhnUte Das Neichswirtschaftsministerimn teilt nach Rteldungen in der Tagespresse mit, es dürfe nicht wundernehmen, ivenn die deutsche Devisenlage manchen ausländischen Konkurrenzfirmen Veranlassung gebe, angebliche Schwierigkeiten deutscher Firmen bei der Durchführung von Ausfuhransträgen ins Feld zu führen. Da die Ausrechterhaltung und Erweiterung der deutschen Ausfuhr Gegenstand ansmerlsamer Fürsorge der deutschen Regierung sei, so habe die deutsche Regierung alle Maßnahmen getroffen, um die pünktliche und gute Ausführung von Auslandsaufträgen allen anderen Erfordernissen der deutschen Wirtschaft voranznstellen. Der Auslandsabsatz der deutschen Industrie betrage etwa 10 Prozent ihrer Gesamtproduktion. Tie Menge an ausländischen Rohstoffen, die für diese Ausfuhr benötigt würden, spiele demnach im Verhältnis zu dem Gcsamtbedarf der deutschen Wirtschaft keine entscheidende Rolle. Einschränkungen des Verbrauches au ausländischen Rohstoffen kämen mir für denjenigen Teil der deutscheu Produktion in Frage, der seinen Absatz ans dem Inlandsmarkt finde. Für die Ausfuhr würden deshalb vorzugsweise sowohl in zeitlicher als in qualitativer Hinsicht die erforderlichen Rohstoffe in erster Linie zur Verfügung gestellt, und irgendwelche Zweifel an dcr prompten und einwandfreien Durchführung von Auslandsaufträgen der deutschen Industrie seien völlig unbegründet. Die Bedürfnisse der Ausfuhr würden in jeder Beziehung dem inländischen Absatz vvrangestellt werden. Eine AusslidrvtrmMiungSjklli! auf der Leipziger Meile Auf der Leipziger Herbstmesse wird nach einem Ilebereiulouuueu der Senate von Hamburg und Bremen und des Leipziger Messeamtes eine Ausfuhr v e r m i t t I u n g S ft e l l c des Exporthandels geschaffen werden. Sie wird jedem Fabrikanten landeskundige Exporteure Nachweisen und alle entsprechenden Auskünfte erteilen. Außerdem roerden vertrauenswürdige Exportvertreter für Hamburg und Bremen namhaft gemacht. Durch eine Anordnung der Ueberwachuna-k«»,k für unedle Metalle werden Verbote d Wendung von Kupfer, Rickel -s• , u n d Quecksilber für eine R e i h e v'o n n! brifaten ausgesprochen, wobei jedoch 1 Erzeugnisse ausgenommen bleiben, die für h! Ausfuhr — und zwar munittelbar oder ntittoTf?lC — bestimmt sind. Tie Verbote finden erft « ia Ablauf einer Übergangszeit von 0 Wochen >'> Wendung. Die UeverwachuugsfteUe kann ui Eh!' zelfälleu Ausnahmen zulaffen. Anträge find t sie zu richten. Vor erteilter Genehmigung in sn Verwendung unzulässig. Aus Grund einer ' regung der gleichen stelle hat die Reichsbahn im Interesse einer raschen und restlosen Er'aiwn der in Deutschland anfallenden Altmetall, und M e t a l l a b f ä l l e F r a ch t e r m ä s; iqun. gen für diese Warengruppen verfügt. Bei der Regelung des Bezuges unedler % talle, über die rvir bereits kurz berichtet habe,, sind für die rn die Handwerksrolle eingetragene Handwerksbetriebe besondere Besiinmnn^. gen getroffen worden. Die Aiiträge auf Bedarf bescheinignngen sind in genau vorgeschriebenn Form an-die Handwerkskainmern zu richten, die sie an den Reichsstaud des deutschen Handivec.; weiterleiten; der seinerseits Saimuelauträge hg der Ueberwachungsstelle stellt. Tie augesordewii Ä«engen dürfen den Bedarf eines Monats nich übersteigen. Ter Bedarf ist bei der zuständig .Haiidwertskanilner unter Beachtung der in btt Fachpresse betauutgegebeneii Vorschriften zu k. nutragen. Die Aiiträge sind zu stellen, wenn im Betrieb monatlich bis zu 10t)0 .Kilogramm LRi.-, Kupfer- oder Zinkinhalt oder bis zu 50 Kilogrannn Nickel- oder Ziuuinlialt verarbeitet iverdeu. r:e u i ch t h n u d >v e r k l i ch eil Betrie be hah-„ den Antrag direkt bei der lleberivaclnmgsftelle auf einem dort erhältlichen Antragdoppelvordrnll;,u stellen, iveivi inoiuitlid) mehr als iwo .vu!ograni>n Blei-, Kupfer- oder Ziiikinhalt oder mehr als 50 Kilogramm Nickel- oder Ziuninhalt verarbeitet werden. Auf Grund einet' Anordnung des Re ich sw ntschaftsministerS ivird die Beivirtschaftnng d:r B a n m iv 0 l l g a r n e einer Ueberwachiiugsslch übertragen. Znm Reichsbeanstragten ist .Hur. Riirte, Berlin-Friedenau, ctimiutt ivordeu. Der ReicchSivirtsehaslsiiiiiiister hak eine Anvi^- mmg erlassen, die die Errichtung ne in: K r a wa t t e n st v s f w e be r e i e u und die dr- Weiterung besteheiider Betriebe durch Anfstell.i»,; neuer oder Inbetriebnahme stillgelegter Btaschinui über den Höclsitstand der 1933 tätigen Wehsinlile hinaus b i tz 3 1. T e z e m b c r l 9 3.'» verbietet. Wie der ..Pressedienst dcS Einzelhandels" \wU | det, weist der Führer der Wirtschaft darauf liiit,; daß eS unter keinen II m st ä n d e n angehe. d'Z Unternehmer den Devise n st eilen P c r s 011 a I iv e g e n g a g i e r e n. In verschie. : denen Fällen sei die Arbeit voll Devisenstellen da. durch ins Stocken geraten, daß Personal zu seren Bedingungen von der Wirtschaft ivegengagiert ivnrde. Im Interesse beschleunigter Arl'ei; aller mit den tllußenhaiidelsfragen befaßten Slclj len dürfe derartiges nicht Vorkommen.; Die 3ieiehsstelle für Devisenbeivirtßhastnng hü t verschärfte Bestimmungen für den üü'r t e I, r »ul i G 0 l d z n g e iv e r b 1 i ch e u Z iv e ct e n erlassc». j Verstöße iverden mit Entzielmng der Genehmigung ( und iveiteren Strafen gealmdet. Tie neuen Au l stiiilmnngen treffen auch die Inhaber bereits utcilter Genehmigungen. Abwanderung jüdischer Firmen ans Frankfurt a. M. Lllie die „Berliner Berie» berichte" mitteilen, hat der Stadttäinim'rer veu Frankfurt a. M. in einer Besprechung der Fiua»;' läge der Stadt mitgeteilt, daß das Steuerau'- kommen größer gewesen iväre, tvenu es müt durch die Abwanderung jüdischer Firmen veuu trächtigt ivordeu iväre. Ter Juli d. Is. M’- allein 104 Lignidationen nichtnrischer Firmcli gebracht. ismede S&tmm am -dem *Rdä i u ■ ikca un y rsi ei ii ü y u U S2c22in; ] W<3scheu. Schürzenfabrik t I Damenu. 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