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Central-Verein-Zeitung · 1934-05-25 · 21 (25.5.1934) · page 11

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
13 (1934)
Issue
21 (25.5.1934)
Date
1934-05-25
Page
– (sequence 11)
Language
German
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C-V.-Ztg. ffummsr 21 nimii vv LU? 1934 ^T§NhZ VWMMNÄR gin jüdischer Student, der an einer auSländtschen deutschen Universität seine Studien zu Ende geführt hat, sendet uns eine Zuschrift, in der er 4 gewisse, nicht offen zutage tretende, aber -eimoch wichtige wirtschaftliche Begleiterscheinungm der Mißverständnisse über die Lage in Iciitschland hinweist. Bedauerlicherweise ist in den lebten Mounten der Besuch ausländischer Studenten an ton deutschen Hochschulen zurückgegangen.?a?. bedeutet nicht nur einen finanziellen JnäjflU in vielerlei Beziehung. Ein solcher ist Mtw belanglos und in seiner Bedeutung rriitcf) und zeitlich begrenzt gegenüber folgende Wirkung. Unter den Gründen für die Aeltverbrcituug der deutschen Industrieprodiikte und für die Vormachtstellung der deutschen Technik hat mau meist das Ausläudersludimn ausznsühreu und richtig zu würdigen vergessen. Ter Student ist seßhafter als der lühvl'.mgsrcisende. Er bleibt länger im Iwde. er hat Gelegenheit, mit seinen Ginrich-' nnujen und Vorzügen vertrant zu werden. 2ti3 beginnt bei den kleinen Dingen des täglichen Lebens. Der Reisende bringt sich die Siebensachen des persönlichen Bedarfs mit, der Student ist daraus augcivieseu, sie zu leaisen. So lernt er deutsche Rasterseise und deutsche Zahnbürsten, deutsches Leinen und deutsche Stahlfedern kennen, gebrauchen, schätzen. In der Heimat wird er die Bequemlichkeiten der Fremde nicht missen wollen, mau ist ja in seinen kleinen Gewohnheiten abhängiger als man wahrhaben will, er wird ulschdcutsche Waren fordern. Das Münchener Eier und der rheinische Wein haben nicht zufttzt den ausländischen Studenten ihren Weltu:hm zu danken. Tech die eigentliehe wirtschaftspolitische Ädcntung des Ausländerstndinms liegt tiefer, sie ist in iveit geringerem Maße von Zufüllig- 'eitcii abhängig. Das Studium vermittelt, 'rmal in den technischen und experimentellen Fächern, eine gewisse Vertrautheit mit bechuunten Handgrisfeu, Gerätschaften und Vorrichtungen. Der Mediziner handhabt sein Dperatwnsbesteck, der Architekt sein Reißzeug. Der technische Volontär steht an Schaltbrettern, er regelt den Kolbengang und den Lauf der Turbinen. Alle diese Dinge bleiben Hafen prägen sich ein, werden schließlich Bestandteil der Bernfsausübnng. In der Heimat wird der Arzt, der Architekt, der Techniker seine Chemikalien und Apparate nicht entbehren können und wollen, er wird sie kaufen uub unbewußt propagieren. Das Stoffliche selbst ist in der Form dentsehcr Verinittlnng m sein Wissen übergegangeu. Es ist deutsche Theorie, die er in seinem Berus praktisch ocrwirklicht. Wenn er ein Kraftwerk baut und em Kabel legt, ein seltenes Medikament verschreibt und eine Betonmischung anwendet, so ' wird er -deutschen Firmen seine Aufträge geben. Nicht allein das überlegene Können der deutschen Ingenieure, nicht allein die Präzision und Geschicklichkeit des deutschen Arbeiters haben die deutsche Technik in der Welt groß gemacht, sondern Voraussetzung siir all dieses war die Empfänglichkeit der Welt für das Wesen der deutschen Leistung, zu der die Hochschulen den Grund gelegt haben. Aus diese Weise hat sich Deutschland bis heute an der Kolonisation des industriellen Kapitalismus auf der ganzen Erde einen großen Anteil gesichert. Es hat Kunden geworben für seine Maschinen nnb Produktions- Methoden, für seine Nohfabrikate und seine Arbeitskraft. In Zukunft wird es von wesentlicyer Bedeutung sein, ob die jungen Japaner in Berlin oder London ihre Kenntnisse erwerben. In der Regel ist es die Blüte der Intelligenz, die von den fernen Ländern zum Studium nach Europa kommt. Wer heute Student ist, kann in zehn Jahren Autorität sein, und es ist nicht gleichgültig, waß die Autoritäten fremder Industrien als Studenten in die Hand bekamen. Es besteht deshalb eine außerordentlich große Notwendigkeit, die Voreingenommenheit der Ausländer gegen Deutschland zu beseitigen. &<v» Metaüwarenin.öLNtrie lev Führer der Hauptgrirppe II (Eisen-, Blech- und Metallmarenindiistrie) der Esteimtvrganisatiem der deutschen Wirtschaft, Handelskammerpräsidcnt Tr. Hnäkopf (Solingen). hat angeordnet, daß im Bereich der •v>anptQri:ppc II jede Werbeveranslaltnng sir wirtschaftlichen Verbände vorläufig einzustellen nt. Auel; dürfen Erklärungen zu organisatorischen 1;nb wirlschaiispolitischen Fragen von den llnicrftrtüliden nicht abgegeben und nicht in der Presse fr* aus weiteres verbreitet werden. Tie 12 llnterftuvpen dieser Hanptgrnppe werden voranssichttich den Grnpperh I (Schmiedewarcm) und II (Halbtrarcuj noch eine Unterteilung erfahren. Großhon Lel Ter Reichssührer des Handels, Präsident Tr. Karl Lüer, hat eine Anordnung erlassen, nach cer olle Vereine und Verbände, die sich der Vcnfteiinng von GroßhandelSsragen widmen, bei dem Hichsbemn'lragten für den Grvßljandel, Wilhelm., V.nnvi. Berlin, bis 27. Mai zu melden haben. T'.e Anordnung betrisst sachliche, regionale und Innige Organisationen, ferner auch Ein- und Verüu-egesellichasten und Eeineinschasten des Großhandels. Soweit die Organisationen unmittelbar und_ mittelbar dem Neichsverband des Deutschen Goß. und Ueberseehandcts angeschlosien sind, erfolgt die Meldung durch diesen. Neue Fachgrupyenlührer Ter Führer der Hanptgrnppe VI der GesamtftFinisation der deutschen Wirtschaft, Herr Gottb'cd^Tierig. Langenbielau. hat ’ mit Zustimmung Z-ö Führers der' Wirtschaft Herrn Herbert - o n g e l in a n ii, Berlin, zum Führer der Fach.!lv!>'pe Bekleidungsindustrie berufen. Ter Führer Hauptgruppe IX der Gcsamtorgcnnsotion der °'-!hchen Wirtschaft, Präsident Tr. Karl Lüer, hat sZt Zustimmung des Führers der Wirtschaft Herrn lsi i l h e l m N u m p f. in Firma I. H. Tempel Frankfurt a. M., zum Führer der Fachgruppe oanbe[ ernannt. Der Führer der Hanptgrnppe X sie Cesainjvrganisation der Teutschcn Wirtschaft, Ut° Ehr. Fischer, hat mit Zustimmung des üchrers der Wirtschast Präsident Tr. Kohotkiewicz. Vorstandsmitglied der Teutschen ^■entcnbanf, zinn Führer der Fachgruppe öffentlich- OtHliche Kreditanstalten, und M i n i st e r p r ä s i - ^nt a. D. Granzow. Präsident der Teutschen sientcubank-Krcditanstalt, zum Führer der Fach- Vuppe 5l.rcditgenosscnschasten berufen. -Hpch hem Gesetz zur Ordnung der nationalen ^obeit ist, wie von zuständiger Seite u. a. nüt- Meilt wird, in allen Betrieben der privaten ^lüschaft, in denen in der Regel mindestens Arbeiter und Angestellte beschäftigt sind, vom Nor des Betriebes spätestens bis zum 1. Juli .„Pi , eine Betriebsordnung zu erlassen. Diese Vsipslichtimg trifft also auch Betriebe, für die oo-'her der Erlaß einer Arbeitsordnung nicht vor-. gesehen war. Dem Erlaß einer Betriebsordnung hat, wenn ein Vertranensrat besteht, in jedem Falle eine eingehende Beratung mit diesem vorauszngehcn. RZMM ist MöMMM FilmC.-Z.imAüümgeSerKejKsssrlrLtimg der deuffchen Mdrn erriSlet AbsSlug von SandtlsvMrelungöoertrügeil Vielfachen an das Dezernat ergangenen Anregungen folgend, ist innerhalb des Dezernats eine besondere Abteilung eingerichtet worden, deren Ausgabe es ist, den jüdischen Handelsvertretern beim Abschluß von Bertretimgsverträgen in der Weise behilflich zu sein, daß eine Prüfung der den Han. delsvertretern unterbreiteten Bertragsangebote und eine Beintnug ans Grund dieser Prüfung mit dem Ziele erfolgt, den Vertrag unter Wahrung der Rechte des Handelsvertreters ziun Abschluß zu bringen. Es ist für die berufliche Tätigkeit gerade auch der jüdischen Handelsvertreter nächtig, die Zusaimuenarbeit mit den vertretenen Firmen ans die Grundlage klarer und die gegenseitigen Rechte und Pflichten genau abwägender Vertragsgrundlagen zu stellen. Eine besondere Bedeutung kommt in dieser Hinsicht der in Handelsvertretungsverträgen von jeher üblichen Schiedsgcrichtsabrede zu. Infolge der neuen Regelung der den Schiedsvertrag behandelnden Vorschriften der Zivilprozeßordnung und in Verfolg der übrigen neuen Gesetzgebung sind aber hier besondere Gesichtspunkte zu beachten, die von größter Wichtig, feit sind. Es ist zweckmäßig, sich auch in allen Fällen, in denen Beratung über diese Frage gewünscht wird, der A b t e i l u n g f ü r V e r t r a g s p r ü f u n g e n des Dezernats zu bedienen rind sich an den Dezernatsgeschästssührer, Syndikus Diplomläusmaun Artur Iuliusburg (Berlin W30, Speyerer Straße 10) zu wenden. MMHLSSE Lider Mitarlor in Ser MrAmst Tcr R e i ch 3 tu c I) t m i n i (t e t T)*t für t.ra Bereich feiner Zuständigkeit den Erlaß des Reichsinnen- Ministers Dr. Frick Wer die Grenzen der Ariergeießgebung zur Beachtung bekaimtgegeben. Der Rcichsinnenminister hatte in diesem Erlaß an die obersten Behörden, wie erinnerlich, vor allem darauf hing-ewiesen, das; es nicht angebracht, ja sogar bedenklich sei, wenn die Gnmdsätze des Arierparaaravhen auf Gebiete ausgedehnt würden, für die sie überhaupt nicht bestimmt seien; dies gelte insbesondere, wie die natonalsozialistische Regierung mimer wieder hervorgehoben habe, von dc-r freien Wirtschaft; er bitte, Uebergrifsen auf diesem Gebiet m-i aller Enkschiedenheik entgegenzutreten. Ter Reicli-^ivehrmiirister fügt der Bekanntmachung noch Anordnung hinzu, daß wegen der Behandlung nichtarsicher Unternehmen bei der Vergebung von Leistungen die bestehenden Bestimmungen zu beachten seien, uud daß ihm, dem Minister, unter?lnsührung der Gründe zu berichten sei, bevor Maß. nahmen getroffen würden, die aus Sonderbchandlung von Nichtariern abzielten. «S . Hetier die Abgrenzung der Reichskultiirtämmer von den Vertretungen der Wirtschast ist zivischen dem Reichspropagaiidaminisier eine Vereinbarung getroffen worden, über die amtlich folgendes mitgeteilt wird: Tie Atitgliedsehaft bei einer der in der Reichssultiirkaiiliuer vereinigten Einzelkaininern scl>ließt die Vtitgtiedschast bei einer Industrie- und Handelslämmer, einer Handiverkskaininer sowie bei der Hauptgemeinschast des deutschen Einzelhandels aus. Tie IRitglieder eines der Verbände der Reichslulturkanuner dürfen von diesen Körperschaften Organisatorisch nicht erfaßt und nicht zu Beitragsleistnngen herangezogen v'erdeii. Die Ziisaumienarbeit zwischen der Reichslulturkaimuer und den genannten Körperschaften luird dadurch nicht berührt: sie ivird durch Vereiiibarimgen geregelt. Besonders geregelt ist auch die Frage des organisatorischen Verhältnisses zwischen Handwerk und.Nuiisihandwerkertuin. §88 iMföü! ösß §®MmM lieber eine erste Verordnung der R'eichsregierung zur Ailsfiihruiig des Geseßes vom 12. November 1933 über den Aufbau des deutschen Handwerks gab der Reichshandiverksführer Schmid vor der Presse Erklärungen ab. denen wir nach Zeitungsberichten einige Stellen entnehmen: Ter Neuaufbau der Hniidwerksorganisatiou in Pflichtiiuuingen und Kreishandwerkerschasteii räume restlos auf mit der liberalistisch-demokratischen Handloerksorganisatioii, die im System des vergangenen Zeitalters gesetzlich verankert gewesen sei. Eines der wichtigsten nationalsozialistischen Ziele und das wesentlichste Fundament naiivnalsozialistiseher Weltanschaunng sei die Beseitigung des Klassenkampfes und die Reiischafsniig kaineradschaftlieher Vollsgeiiieinsehast; sie baue sich ans kaineradschciftliche Betriebsgenieinschast ans. Das alles werde znm ersten llllale durch das neue Haudivcrkergesetz in der gewerblichen Wirtschaft versucht. Die Innung, und zivar als P s l i ch t i n n u n g aufgezogen, sei nicht mehr die einseitige Interessenvertreterorgauisation der Handwerksnieister, sondern sei die vollSgemeinschaftliclie StandeSorgaili. fation aller im Handwerk banplbernflich erwerbstätigen Menschen. Ateister, Gesellen, und alle Arbeiinehiner. die im Handwerk beschästigt seien, einschließlich der kaiisinännischen Angestellten, und auch die Handiverkslehrlinge gehörten in Zukunft pflichtiiiäßig zur Inniing. Sie gel>örten vor allem mit gleicljen Rechten und gleichen Pflichten dem Stande an. Reben dem bisherigen Obermeiste r siehe als mitverantwortlicher Standcssiihrer der G e s e l l e n f ü h r e r. Er führe die Arbeitnehmer und Gesellen des Handwerls innerhalb der Innung. Er sei dafür verantwortlieh, daß das marristisclie Gedankengut durch die uationalsozialistische Weltanschainnig endgültig ersetzt und beseitigt werde. Er habe für die soziale Wohlfahrt der Arbeitnehmer zu sorgen. Es werde die vornehmste Aufgabe der Pflichtinnung sein, alle Ncibnnge», die durch das tägliche Berufsleben enlstchen, zu beseitigen, und nationalsozialistische Ehre und Kameradschaft zivischeu den im Handwerl tätigen Mensehcn zu verbürgen. Der ziveite Grundsatz des Gesetzes sei die Durchf ü h rung de s F ü h r e r p r i n z i P s. Damit sei das liberal-deiiiokratische Wahlsystem in den öffeutlich-rechtlieheu Körperschaften des Handivcrks endgültig beseitigt. Auch hier gelte es. neues deutsches Recht zu schassen. ElioöWlftH Das Handwerk wird in Zukuiv't zwei Gliederungen nebeiuäiiander ausive-isen. einmal die sachliche Gliederung in Landesfachverbäuden und 52 Reichs, sachverbäuden und daneben die Gliederung in Innungen, Kreishan-dwerkersehasten, -Haudiverkskammern, Landeshaiidwerksführern — 13 Laudessiihrer, entsprechend den Treuhänderbezirkeu — und dem Neichshandwerkssührcr. Tie Abgrenzung zivischen Handiverk und Industrie närd nach der HaudwerkSrolle vorgenommen. M MAMN M MWES W hon LMtzMösk' Unter dieser Ueberschrift berichtet die „Frankfurter Zeitung": „Ter Reichsnährstand und seine regionalen sowüe lokalen Uutergkiederungen sind, wie unsere Loser aus dem an dieser stelle gemeldeten Neugründungen von BiehverwertungSgenosseuschasteu wissen, bemüht, die Gesehästsbeziehnngen zivischen Bicherzeugern und Viehhändlern auf neue Grundlagen zu stellen, dabei insbesondere einen Teil der Viehhändler ans außerwirtschastlichen Gründen - auszuschalten. Entsprecl;ende Bestrebungen sind auch ans den übrigen Landhandel ausgedehnt worden. So ist vor einiger Zeit von der Hauptabteilung IV der Landesbcuiernschaft Hessen-Nassau in Frankfurt am Rtnin eine Wirtschafts- und Handelsvereiniguug des rhein-wainischen Landlausinauns cGmbH gegründet worden. Gelegentlich ihres Berichtes über die Gründungsversanunlung hatte die „Bauern- Zcitung Nhein-Main-Pteckar" zwei Maßnahmen nnterschicoen, durch die „der Landkausmann zu dem ihm gebührenden königlichen Käusmaiinstnm zurückgefiihrt" werden solle: Erstens müsse der Landkaufmann in srenndschastlichem LLcttbewerb mit den Ge- 'uosienschaften sein Geschäft so ausbauen, daß er den anszuschaltenden jüdischen Zwischenhändler zu ersetzen in der Lage sei. Die zweite 2Raßnahwe betreffe den wirtschaftlichen Zusammenschluß des Landlausmanns. Aus der Erkenntnis heraus, daß der Nährstand als Ersatz für den jüdischett Großhandel ein Werk schassen müsse, wel6;es getragen sei von dem Gemeinschaftsgeist der Landtäiisleute, habe Hauvtabteilungsleiter Karl Rtoscs die genannte Vereinigung gegründet. Ter Begriff des G e t r e i d e j n d e n, der den Bauern als mellende Kuh betrachtete, habe bei dein anständigen Kanfmami keinen Platz mehr. Die Gründung der Vereinigung sei vom Reichsnährstand nicht mir gebilligt, sondern in ganz besonderer Weise nnterstützt und gefördert worden. Ihre Satzung sei Reiclis-Eiiihcits-Satziing geivorden. In diesem Znsammeuhang interessiert 'eine vor ctiva Nkonatsfrist ergangene Anordnung des hessischen Landesbanernsüyrers, die folgendermaßen lautet: „In letzter Zeit wird verschiedentlich sestgestelll. daß sich ans dem Lande einzelne Bauern zu lürnppen und Grüpvcljeir zusammen!»», um gemeiiiscliaillicli landinirliiliastliche Bedarssstosse lTüngemitlel. Futternnttel. Saatgut iäw.) zu beziehen. Diese Handlungsweise dient nicht den Interessen des Reiclisnährftandes. Sie entspricht vielmehr in der Regel selvstsücipigen Beweggründen »nd'ist geeignet, den planmäßigen ivirtschastlichen Aufbau zu stören. Iel; ordne daher an, daß für die Besehaffinig laiid>virtset>af!licl>er Erzeugnisse nur die einen' R e v i s i v n <—> e r b a n d a n g e s ch l v s s e n e n l a u d io i r t s cl; a f t l i cl; e u G e n o s s c n s clj a s t e n oder d e r a r i s ip e Handel zusiändig sind. Tie landioirtschaflliehen -Kreisfmchberater und landivirtscliastliclieii OriSiacliberaten sind mir dafür veraimvortlicli. das; mir Verstöße gegen diese Anordiunig sofort gemeldet werden." Ter „Gelreideinde, der den Bauern als melkende Knl> betrachtet," ist midi in den Kreisen der jüdischen Kaiismannschast eine fremde Erscheinung. f-W g)'V2lg.Hg,ssl-sz<7 Das Re ich Kabinett hat in der letzten Woche ein außerordentlich lvichtiges „Gesetz zur Regelung des Arbeitseinsatzes" angenoimneii. ES soll einmal den Bedarf der L a n d w i r t s ch a s t an notivendigen Arbeitskräften ficherftelleii, und anderseits die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in den (v r o s; st adle n wirksamer gestatten. Das Gesetz, schasst die Rlöglichkeit, Bezirke mit hoher Arbeitslosigkeit für zuziehende Personen, die sich dori als Arbeiter oder Angestellte beschäftigen wollen, von einem bestimmten Zeitpunkt ab zu sperren. Ged>icht ist zuerst an eine Verordnung für das Wirisel-asisgebiet G roß -B er lim Die Veschäftigmig von Personen, die mit dem Laude verwurzelt und mit landwirtiüchasllichen Arbeilcn vertrant sind, in nicht.lnndnärts6)aftlichcii Bernsen oder Betrieben kann nacch dem Gesetz verhindert Iverden. Wir vorioeistm an dieser Stelle nochmals aus dieses für jeden Arbeitgeber und Arbeilueluner — aneb für' Haushaltungen — außerordentlich wieltzige lne'etz. über das die Tageszeitungen aussührtieh berieliiet haben. Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Berlin ist gleichzeitig ein Ainrus ergangen, in donr die tzNaßnahmen des Berliner Plans, der den Namen „Görin g-Plan" trägt, ziisamimmgesaßt loerden. Diese sind: 1. Verhinderung des Zuzugs Arbeitsmhendei; nach Berlin. 2. Die Inangrissnnhme großer Werte schassen-- der Arbeiten. 3. Unterbindung jeder Schwarzarbeit. -1. Besetzung von Franenarbeilsplätzeii. die süs Frauen ungeeignet sind, durch verheiratet Bcänner. 5. Riiclführniig Jugendlicher in Land- und Hauswirtschast. In dem Ausruf, der sich auch an die Aeböllerung der Provinzen Brandenburg, Grenzmark Posen-Westpreußeii, Pommern, Sachsen und Hannover richtet, wird u. n. noch gesagt, das; bei der großen Zahl der Arbeitslosen die Stadt Verlin diesen Kampf allein nielit führen könne. Die benachbarten Provinzen seien mit der Wirtschast der Reichshauptstadt auf Gedeih und Verderb verbunden und damit in den Berliner Arbeitslampf cingeschlossen. WKchL VS» In Ergänzung der im Kamps gegen Preissicigornngen bereits in den letzten Wochen ergriffenen Rtaßnahmen hat der Reichswirtsehastsmiiuster eins neue Verordnung gegen Preissteigerungen erlassen. In einer Begründung dazu wurde vno zuständiger Seite u. a. mitgeteilt, daß der wirtschaftliche Austrieb, den die Bcaßnahmeii zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit herbeigcsührk hätten. Kuder von einigen Untevnehmern zu einer u n ge r e ch t scr t i g t en G e w i n n st eige r u n g anszunutzen versucht werde. Die Reichsregierung sei entschlossen, dem ganz entschieden eutgegenzntretem Es gehe nicht an. die Unternehmer aus den zur Bekämpstmg der Arbeitslosigkeit bereitgestellten Mitteln besondere Vorteile ziehen zu. lassen, und dadurch die Wirksamkeit dieser Rattel zu beeinträchtigen. Eine Steige-- rung der Verdiensispanne sei auch um so weniger notwendig, als in Folge der Wirtschastsbelebuug der Umsatz steige, hierdurch die Unkosten cherriugwt würden, und dadurch eine in vielen Fällen sicher notwendige E r l ö s a u s b e s s o r u n g auch ohne P r e i s st e i g e r u n g von s e l b st c i n t r e t c n werd e. ' .. _ ... In der Derordmmg selbst heißt es u. a., daß für lebenswichtige Gegenstände des täglichen Bedarfs und lebcnswichtiP Deistimgen zur Befriedigung des täglichen Bedarfs bis auf weiteres ohne Einwilligung der zuständigen Prcisüberwachungsstellen von Ber-

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