Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 13 (1934)
- Issue
- 21 (25.5.1934)
- Date
- 1934-05-25
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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fi/ie * y vvvvWl/iivJ! 3«iJ N l& Ä-yU tmax, Se«, «WWW« DMZ*•*£ ÄÄ^ .d« MiMichen, B-sch.inigU»g übedie Wieder. anmaldunr» cm-r.„r:i..o. öen Latsachltchen Verhältnissen übereinstimmt. fclc also, wenn sie hier nur polizeilich gemeldet sind, aber tatsächlich im Ausland wohnen oder sich dort ständig aufhalten, hier wieder einen t a s ä ch l i ch e n Wohnsitz begründen. Die Begründung des Wohnsitzes erfordert das Jniiehaben einer Wohnung lu*’f t die auch die Absicht der , Keibchaltiing'einer solchen schließen lassen. .... am!. Januar l9-8 oder am 1. Januar iln. damit eine tatsächliche dereigenschast verliert. Tann unterließt er 1031 ein iteucrpflichtiges Vermögen über körperliche Rückkehr verbunden sein. Meines aber in vollem Umsange der Devisenanbie- M 000 RM gehabt haben oder deren Ver° urachtens kanii aber im Anschluß an die ‘ 'Bublge Rechtsprechung des Neichsfinanzhofs 18. Ä hfä ac_ . . _ , , , Lh gewisse Umgehungsmoglichkeiten der Entrichtung der Rcichssluchtsteuer (RFlSt) beseitigt worden.!. Die Erssitstllüg -er KeiösNuchtsteVsrDfttSK Bisher unterlagen solche Auswanderer der ZlalLt, die entweder 1. sitzes wird der bis dahin nur Devisenausländer Gewesene nunmehr auch wieder Devi» scninlünder. Als solcher Miterliegt er grund. sätzlich der Anbietung?- und Ablieferungspflicht seiner Devisen, und zwar sowohl der von ihm mitansgesührten als auch der von ihm im Ausland erworbenen. Um von dieser Tevisenanbictungspslicht ganz oder teilweise befreit zu werden, bedarf er einer fsreist e l l u n g S b c s ch e i n i g ir n g, welche die Neichsstelle für Devisenbewirtschaftung erteilen kann. Erfolgt die Rückkehr in vollem Umfange, gibt der Rückwanderer also seinen ausländischen Wohnsitz aus und benutzt auch seine hiesige Wohnung oder hält sich znm mindesten ständig im Inland aus, so wird er auch wieder Dcviseninländer, und zwar Nur- Teviseninläudcr. da er seine DeviseuauSlänmi'qcn am 1. Januar 1031 zwar geringer war, sieh aber nachher bis zum Tage der Auswanderung durch einen Erwerb von Todes wegen oder durch eine Schenkung unter Lebenden ans mehr als 200 000 RM erhöht hat, oder g.in den Stenerjahrcn 1029 oder 1930 oder ” 10:31 ein Einkommen über 20 000 RM gehabt haben. Aach der Neuregelung erstreckt sich die Reiehssluchtsteuerpflicht auf alle ' Auswunderer, die entweder l.am 1. Januar 1931 oder bei einer späteren Veranlagung zur Vermögcnsteuer ein Geßnnlvermögen von mehr als 50 000 NM gehabt Haben oder deren Gesamtvermögen sich aiü einen Betrag über 50 0QO RM durch hauptsächlich folgende Zurechnungen erhöh!: ai durch Anrechnung des Werts des Anteils an gewissen handelsrechtlichen Gesellschaften,!>) durch einen Dermögenserwerb von Todeswegen oder ans Grund einer Schenkung unter Lebenden von mehr als 10 000 RM, der in die Zeit zwischen der letzten Bermögentzfeststcllung bis zum Tage der Auswanderung fallt, ch die zum Vermögen der Steuerpflichtigen gehörenden Stücke der Reichsanleihe 1929 und der Reichsbahnanleihe 1931, die beide vermögen steuerfrei sind, ch der bei dem letzten Vermögensteuerbescheid unberücksichtigt gebliebene halbe Wert von Aktien, Kuren, sonstigen Anteilen sowie Genußscheinen an inländischen Gesellschaften; pber -.in beut Steucrabschnitt, der int Kalenderfahre 1931 endete, oder in einem der sol- ' genden' Steuerabschnitte steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 20 000 RM gehabt haben. Liegt also auch nur eine dieser Voraussetzungen vor, so ist der Answauderer reichsiluchtstenerpslichtig. Entscheidend für die Löhe sowohl der Vermögensteuer wie der Einkommensteuer ist die endgültige rechtskräftige Fest'eimng. Ist die Veranlagung für dte vermögenbezw. für die Einkommensteuer noch uicht erfolgt, so kann das Finanzamt auch die RFlSt. vorläufig veranlagen oder die Festsetzung gegen Sicherheitsleistung ausscheu (ff 100 Re'ichsabgabenordututg, vergl. . wich unten 8 7 NFlStVO in der netten' chstl'ung). In einem nicht veröffentlichten Runderlaß des RBtdFin. vont 20. Juli 1933 sind bei der Auswanderung füdischer reichsslttchtstetter- Alichtiger Reichsangehöriger gewisse Erleichkernngcn vorgesehen. Etz ist anzunehinen, das; 'such nach der Neuregelung der RFlSt. diese iu entsprechender Weise zur Anwendung ^langen.?ir Aulossuns des 87 NF! EWS . Sind) bem alten § 7 RFlTIDO konnte sch Ausgotvauderter die ursprüngliche ^lllSt. auch wenn sie schon gezahlt war, dadurch znnt Wegfall bringen, das; er binnen 'Met l'Nonateit nach ihrer Etttstehung dem '.Finanzamt den Nachweis erbrachte, das; er wr Inland wieder einen Wohnsitz begründet Hut. Dieser Nachweis konnte auch dadurch chsuhrt werden, daß er dem Finanzamt eine polizeiliche Bescheinigung über die Wieder- Anmeldung eines ittländischen Wohnsitzes lwrlegte. Dabei tvar, was vorn Rcichsfinanzöltz ausdrücklich bestätigt wurde (Entsch. des vom 13. Juli 1933 — NI A 158/33 —), Cl.ne tatsächliche Rückkehr des Artsgewanderten Ulcht erforderlich, die tatsächlichen Verhältursse brauchten also mit dem Inhalt der poli- Znlichen Beschetnigung nicht übereinzttstim- ^en (sogenannter fiktiver Wohnsitz). . Durch die Neufassung der NFlStVO vt die Möglichkeit, die 'RFlSt durch Rückkehr drnnert zwei Monaten zum Wegfall zu brin- 9^n, völlig beseitigt wordert. sind ^?ar kann von fetzt an nicht nur eine sinterte Rückkehr durch polizeiliche Wiederan- ^eldung, sondern auch eine wirklich körper- Rückkehr Mt Wirkungen einer einmal .!^ch Auswanderung entstandenen Reichsouchtsteuer nicht beseitigen. Darüber hinaus nach Art. 2 des Abänderungsgesetzes Ui alle die Lluswanderer, bic bis die Nei6)ssluchtstcuer durch Vorlage einer Lungspflicht. Tie Erbringung des oben geschilderten Nachweises hat bis 3 u m 3 0. Juni 1934 zu erfolgen. Geschieht dies innerhalb dieser Frist nicht, so entsteht die Neichsfluchtsteuerschntd aut 1. Juli 1934 von neue nt und wird mit der Entstehung auch fällig. Dann muß innerhalb eines Monat? (8 9 RFl^tVO in der Fassung des Abänderung?- gesetzes, das die frühere zweimonatige Frist des 8 9 allgentein auf einen Monat verkürzt hat) von der Entstehung der Steuerschttld an gerechnet (also spätestens am 31. Juli 1934) die gesautte Reichtzfluchtstener ttebst etwa entstandenen Zuschlägen entrichtet sein. Ist das nicht geschehen, so treten die schweren Folgert des 8 9 RFlStBD ein, nämlich Bestrafung wegen Stetterslueht mit Gefängnis nicht unter drei Monaten, Erlaß eines ^teuersteckbriefcs nn d V er: u ü gen tzbesch l agna h m c. Au die Stelle des frühereit 8 7 ist eine Vorschrift getreten, die einen gänzlicl) anbereit Inhalt Hai. Nach deut neuen 8 7 kann das w,*, v uw Finanzamt S i ch erheittzlei st u n g vernfmv L rDxXs1ld\ ^.^.bl'wbhnltch laugen, incmt diese nach seinem Erutessen er- ' TO l rtblircf).Ac.11! lllNbger tatforderlich ist. MN gegenwärtige oder zuküitstige becmlrachtnzt wtrd. Eine (d. h. bereits eutstandeite, aber noch niclst ntcht unbedingt auch die Benutzung der Mohntmg^ gefordert werden: der Rcichsfinanzhof m cuntlichen Camutlung, Band lo, c. 304 veröffentlichen Entscheidung Morzu folgende Grundsätze atrsgestellt: „Jnnehaüimg einer Wohnung ist nicht gleich -.-enutzung eZ genügt rechtliche oder tatsächliche Berfügnnge'Macht. Wenn also jcinand eine Wohnnng gemietet und mit Möbeln ansgestattet hat. so daß er sie jederzeit benutzen könnte, so ist er Inhaber dieser Wohnung, auch wenn er sie nicht wmitzt. Er ist aber nicht rnehr Inhaber, tvemt er sie einem anderen vollständig zur Bemitznna überläßt." Hieraus muß gefolgert werden, daß das Jnnehaben einer Wohnting in Deutschland ausretcht. um den Nachweis der Uebereinsttmmung der Polizeilichen Anmeldtutg mit den tatsachltchen Verhältnissen als geführt m betrachten. Auf das Benutzett der Wohnung kann es nichts anloututen, der Wohntmgstnhaber kann int Ausland auch eine zweite M §ZMr ÄÄ« TNB meldet: Während ihrer Arbeitswoche in Tcharzseld int Tüdharz haben die in der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen GlaubcnVbewegung znsammengoschlossenen Gerncinschasten oeschlosscn, sich aufzulvscn, um der Echasstmg einer geschlossenen und cinheillich geführten Delstschen Glanbentzbewegnng den Weg sreizmnachen. Jnm Führer wurde unter den begeisterten Heilrnfen aller Teilnehmer wie auch der Amitztrnger einntütig Professor Wilhelm Hauer (Tübingen) erhoben. Rach kurzer Beratung des bisherigen Führertats verkündete Wilhelm'Hauer unter nicht endenwollenden Hcilrufen folgenden Beschlliß: „Die einzelnen Gemeinschaften haben sich ansgelöst. Etz gibt mir noch „Tie Deutsche Glanbe>tebe>vegimg" unter meiner Führung. Der Führerrat ist aufgelöst. Als Leitsätze gelten folgende: Die Rtitglieder der nctien Geineinschast haben die eideSstaltliche Versicherung abzugeben, daß sie frei sind von jüdischem und sarbigent Blnleinschlag, kxtß sie kcinent Geheimbnnd, keiner Freiinaurerlvgc noch dem Jesnileitorden angehören. daß sie keiner anderen Glaubenögemeinschafk angehören. Diejenigen, die sich der Bewegung anschließen, jedoch noch einer anderen Glaubensgemeinschaft (Jlifdjc) angehören haben die genannten Forderungen zu erfüllen und werden nur als fördernde Mitglieder geführt. Die Bezeichnung „dcntschglänbig" dürfen nur die Bollinilglieder führen. Der Führer der Deutschen GlaubenSbewegnng wählt sich einen .Urei? von Riitarbcitern. Ferner rnerden ein Thing der Amttzträger sonne ein Allthing gebildet, die die Verbindung zwischen Führung und Drtsgemeindcn ansrechterhalten. DaZ Zeichen der Deutschen Glaubcnöbeniegimg ist datz goldene Tonnenrad ans blauem Grunde. AlS Grundlage für die RechtSsähe gilt folgendes: Die Deutsche GlalibenSgemeinschtst null die religiöse Erneuerung detz Volles ans dem Erbgrund der deutschen Art: die deutsche Art ist in ihrem gölllichen llrgrtind Anstrag nutz dem Ewigen, dem tvir pchorsam und. Zn diesem Auftrag allein sind Wort und Bratichtnm gebunden. Ihm gehorchen heißt, sein Leben deutsch führen." sichere Entscheidung wird aber nur bei Berücksichtigung aller Umstände im einzelnen Falle getrosfel! werden können. In den meisten Fällen dieser Art wird dieser doppelte Molntsitz im stcrnerrechtlichen Sinne jedoch zu komplizierten divisenrechtlichcn Folgen führen. emt durch die Wiederbegründnng de-s inländtschen steuerlichen Wohnsitzes unter Beibehaltung eines zweiten ausländischen Wohnfällige, oder wahrscheiitlich zur Entstehung gelangetide) Ansprüche ans RFlSt, sonstige vorder AnsN'anderuirg zu leistende Stenern und andere steuerrechtliche Geldleistttngen zu sichern. Die Anordnung der Sicherheitsleistung erfolgt durch (auch vorläufig vollstreckbaren) Sicherheitsbescheid, gegen den Bcscllwerde an das — endgültig entscheidende — Landcsfinanzamt zulässig ist. ÄSS KMsNKVZ§TSch§S Ter NeichSarbettsministcr hat eine neue Ber- . vrdmmg über die Zulassung von Aerztnt zur Tätig, tcit bei den .Vlranlcnfassen (Znlassnngöordnung) vom 17. Dlai 193k (RGBl. I, S. 399 kl) erlassen. Rach dieser Bervrdnung werden nichtarische Aerzte und Aerztc mit nichtarischen Ehegatten nicht lnehr neu, zu den Kassen zngelassen. Tie Zulassung eines bisher zngc-lassencn Kassenarztes erlischt, ivenn dieser einen Ehegatten nichtarisel/cr Abstammung heiratet oder nach dem 1. Zuli 1933 geheiratet hat. Sie erlischt ferner mit dem Verlust d<r detitsclM Staatsangehörigkeit. Die Arztregister werden nicht mehr durch die Schiedtzämter, sondern durch die von de.m Reichsführer der 5asscnärztlicl>'n Vereinigung Deutschlands bestimmten Verwaltungsstellen geführt, lieber Eintragungen im Arztrcgister entscheidet der Amtsleiter der Verwaltungsstelle, bei der das Arztregisicr geführt wird. Gegen die Verfügung des AmtsleiterS ist die Beschwerde bciin Zulassungsausschuß binnen einem Monat zulässige Ein Zugelassener Kassenarzt, der ans dem Bereich seiner bisherigen Praxis verzieht, bleibt zngelassen. wenn der Anstsleiter der für den neuen Niederlassungsort zuständigen BezirkSsteUe der Kassenärzllichen Vereinigung Deutschlands seine Z.'ll.mmnng erteilt. Liegt der neue Niederlassungsort t Bereich des gleichen Arztrcgisters. so darf die Zusiimmung mir aus einem wichtigen Grmtd, insbesondere aber nicht deshalb versagt werden, tveil ein neck) nicht zugelassener Arzt die Znlassimg für den gleichen Drt begehrt. Tie neue Znlassimgsordnnng tritt, soweit es sich um Nlaßnahmcn zu ihrer Dnrchsnhrnng handelt, mit der Verkündung, im übrigen mit dem 1. Juli 193k in Kraft. Sie findet ans alle bei ihren: Inkrafttreten in Eintragiings- und Zulassungsangelegenhcitcn schwebenden Verfahren Anwendung. Jntercsicnten, Sie sich über Die Einzelheiten unterrichten wollen, steht ein ausführliches NnnDschreiben . gegen UeberserrSrrng SeS Portos in Der Hauptgeschäftöstelle Des Cerrtral-VereinS, Berlin W 15, Emfer Strafte 42, zrrr Verfügung. Die Nenrcgclung trifft von jüdischen Acrzten insbesondere die früher beamteten Aerztc, die nach ihrer Ausschaltung ans dem öffentlicl)en Tieitst Kassenärzte werden wollten, deren Zulassung aber ans Grund tKt Sperrvcrordnimg vom 20. November 1933 ruhte. Sie trifft auch die jüdischen Studenten der Medizin sorveit sie nach einem dem Bevölkerungöäntcil entsprechenden Prozentsatz noch die Approba-' tion erhalten können. Diese jungen Mediziner können sich ztvar als Aerzte nicderlassen, werden aber zur Tätigkeit bei den Krankenkassen nicht zu- 0**^° Mc Kasscnarztznlassung für die meisten Aerzte die wirtschaft!i6)e Grundlage ihrer Tätigkeit MW m kt KWW Das Anfklärnngsamt der R2DAP für Benb!- kernngspolilik und Rasienfragen rührt nach einer Anordnung von Reiclisminiller Heß in Zukunft die Bezeichnung „Rasienpolitisches Amt der NSDAP". Leiter dieser Dienststelle ist Dr. med. Waller Groß. bildet, werden junge jüdiscl^c Blediziner in Deutschland mir in ganz besonderen Ansnahmerällen Praxis ausüben können. Die jüdischen Inngärzte werten auch nicht ans viele jüdische Patienten rechnen können, da bei der heutigen wirtschaftlichen Lage der deutsch^ Juden etz mir wenigen möglich ist. eiiuw bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht zngclassenen Arzt znznziehcn. Die Frage dc-r Zulassung de'r jüdischen Aerztc zu Älittelstandskrantenkassen ist damit nicht entschieden. KMWWökE» §r. AM m MBLrSVöSW RcichSjustizkommissar Dr. Frank, dessen grnndsätzliche Ausführungen über ctitc neue Rechtsphilosophie voir uns eingehend gewürdigt wurden: hielt kürzlich zur Einweihung der Akademie für deutsches Recht an der Deutschen Hochschule für Politik deu Eröffmmgsvortrag über das Thema „Erneuerung des deutschen Rechts". Der Kampf um ein neues Recht sei auf der negativen Seite als Kamps gegen den Norma° tivismns anzusehen. Ans der positiven Seite der Nechtöerneuerimg sieht Dr. Frank einen Aufstand des Snbstanzwertes unseres Volkes. ..Solche Werte sind fl-rbeik, Rasse, Blut und Boden, Wehr und Ehre, die stärkeren Rechtschutz schon erhalten hätten. Von diesem Streben werde man sich durch keine Drohung in der Welt abhalten lasten. Alle Drohungen des jüdischen Volkes in der Welt gegen unsere Nassegcsetzgebung werden nicht hindern, daß wir auch hier voll und ganz den Weg der Entwicklung weiterschreiten werden. Es darf ein Jude an maßgebliä)er Stelle des deutschen RechtslebenS künftig nicht mehr wirksam sein...." Im sosiKLM CÄsit - öA WRM Am 3. Juni findet in Worms aus Anlaß des 900jährigen Bestehens der Spnagoge ein Weiheg 0 t t e 3 d i e n st statt. Die Synagoge, eine Stiftung des kinderlosen Ehepaares Jakob und Rahel, ist im Jahre 1034 vollendet worden. Sie spiegelt in ihrem Bau die wechselnden Schicksale der Wormser Gemeinde wider und bildet ein steinernes Tokuntetck für die Verbundenheit der deutschen Juden mit deutschem Boden und deutschem Schicksal. Tie Feier findet nur im Kreise der Gcmeindemitglicdcr unter Teilnahme des Vorsitzenden der Reichsvertretnng der deutschen Juden und einiger Vertreter jüdischer Korporationen statt. Ter Weihegottesdienst wird aus einer von musikalischen Vorträgen umrahmten Fcstpredigt bestehen. Aus Anlaß dieses denkwürdigen Tages erscheint als Sonderheft der „Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Detitschland" eine vom Gemeindevorstond veranlaßte Gedenkschrist. die sich mit der Geschichte der Gemeinde und der Synagoge Worms befaßt. Ncmihafte jüdische Historiker Deutschlands haben an dieser Erinncrnngsgabe mitgearbeitet. Tie Stadt Tiberias am Kinerethsee ist von einer N'atnrkatasirophe heimgesnelst Nwrdcn. Ent uugehwirer Wolkeubrnch, von einem Drkan begleitet, hat fürchterliche VerN'üstnngeit angericytel. Biele Häuser, deren Fundamente nutenoasclvm wurden, sind znsaminengestürzt, zahlreiche Bllmschenleben sind zu beklagen. Das fontvaftrcirlie Klima Palästinas keimt nach Perioden der Trockenheit plötzliche Regenfätte. bei denen große Wnstermasien in kurzer Zeit herniedergehen. Trockene Flußbetten werden zu reißenden Strbtuen, aus dem lange erwarteten Regen wird Unheil. Ein Regensturz von solcher Gewalt ist jedoch auch in Palästina etn'ns ganz Ungewöhnliches. Wer das Bild der kleinen Stadt, die land- Nurtschaftlich besonders schön gelegen ist, in friedlichem Sonnenlicht in der Erinnerung hat, kann sie sich kaum mit den Schreckensszenen vorstellen, die sich nach den Berichten int Anschluß au die Naturkatastrophe abgespielt haben. Tie Nettnngsarbeiten wurden noch dadurch erheblich erschwert, daß kurze Zeit nach der ersten Regensluk ein ztveiter fast ebenso starker Wolkeubrnch niederging. Alle aiutlickien Stellen sind aufs stärkste bemüht, das Los der vont Unglück Betroffenen erleichtern zu helfen, die des tiefsten Mitgesühl» aller Inden sicher sind. -v- In einer unter deut Vorsitz von Direktor Heinrich Stahl nbgehaltenen Tirektorinnkssitznng der Berliner Indischen Gemeinde wurde vor Eintritt in die Tagesordnung der traurigen Borfälle in Tiberias und des beklagenswerten Ver- ■ lnstes von Menschenleben gedacht. Es »vurde beschlossen, den zuständigen palästinensischen Stellen die w'äxmste Anterlnahme der Berliner Indischen Gemeinde anSzusprechen. Etauptschrtftlciter Dr. Alfred Hirschberg? Stellvertreter Dr. Margarete Edelbelm. Beide lr> Berlin. Für UUcksondung unverlangter Manuskripte ist Freiunischlag boizufügen. Leiter der Anzcigen-Abtoilung und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen; Friedrich Nathan, Berlin. DA. I. Vj. 55, 000. Verlag: Centralverein deutscher Staatsbürger Jüdischen Glaubens e. V., Berlin W 15, Emser Str. 42. Tel.-Adr.: „Ccntraiglauben Berlin.” Fernspr. J 2 Oliva 8141—15. Postscheck: Berlin 80472. Druck der Buch- und Tlefdruck-GesollBchaft m. b. H„ Berlin SAV. 19.