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Central-Verein-Zeitung · 1934-04-05 · 14 (5.4.1934) · page 18

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
13 (1934)
Issue
14 (5.4.1934)
Date
1934-04-05
Page
– (sequence 18)
Language
German
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Von Rudolf Gräupner, Berlin o< I. Mlgemeims C*inc Abwanderung deutscher Betriebe ins Ausland ist in den lebten Jahren aus mannigfachen Gründen erfolgt. Zum großen Teil ist sie auf Zoll- und .Nvn'tingentier.ungsmaf;- nahmen verschiedener Länder sowie auf das Abfinte.n einzelner ausländischer Währungen, die einen Erport aus Deutschland nach diesen Staaten erschwerten oder sogar unmöglich machten, zurückzuführen. Sodann wird sie im Zuge der Auswanderung von Aichtariern erstrebt, nwbei handelspolitischen Erwägungen keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt. Zn der Regel ist diese Lietriebsabwanderung für Deutschland aus allgemeinen volkswirtschaftlichen ivie aus Handels- und devisenpolitischen Gründen uneriv ü n s ch t. Es bestellen aber für die Betriebsverlegung als solche, d. h. sofern nicht bei ihrer Durchführung andere Borschriften, z. B. Steuer¬ oder Devisenbestimmungen, verlebt iverdeu, weder ein allgemeines Verbot noch Strafvorschriften. I m E i n z e l s a l l kann eine derartige Betriebsverlegnng unter Umständen sogar erwünscht sein. Die Bctriebsabwandernng ist mittelbar durch eine ^Beihe gesetzlicher Vorschriften des Devisen-, Steirer, und Zollrechts erschrvert. Diese Bestimmungen lassen aber bei besonders gelagerten Einzelfällen Ausnahmen zu. Im einzelnen gelten folgende Grundsätze: II. ScvlsenreM 1. Allgemclnc Sciiiramungcn Das stärlste Hemmnis für eine BetriebsveAcgung ius^AusIaud bilden die Devii'cnvmstchnsteu. Soll ein Unternehmen im Ausland urit deutschem Kapital in der Weise gegründet werden, daß Zahlungsmittel versandt oder überbracht, ausländische Guthaben, auch solche auS einem im Ausland aufgenommencn Kredit, verwendet oder Wertpapiere einer ausländischen Gesellschaft erworben werden, so besteht bereits nach den allgemeinen Vorschriften der Devisenverordnung eine Genehnügnngspslicht. Aber auch nach § -°> der IV. D n rch sä h r n n gsv e rord n nng zur Tevisenordmmg bedarf der entgeltliche Erwerb von Anteilsrechten au ausländischen Gesellschaften oder Körperschaften der Genehmigung. und anderseits ist auch die Verfügurig über Anteilsrechte au Gesellschafter! oder .Körperschaften zuguusteu vou inr Ausland oder Saargebiet ansässigen Personen geuehrrrigungspslichtig. Damit' wurden auch die {välie der .gontrolle der Devisenbewirtschaftungsstellen unterworfen, irr denen ein Inländer ein ausländisches Unternehmen gründet, erwirbt oder sich an ihm beteitigt, ohne dach hierbei Zahlrurgen geleistet werden. Insbesondere werden auf diese Weite auch Beteiligungen ersaßt, die sich in der Form vou Sacheinlagen (Maschinen, Patenten, Lizenzen usw.) vollziehen. G e n c h ru i g ri n g e u lvcrdeu u u r derer n z el t e r t e i l t. Es fmm dabei auch von Erheblichkeit sein, vb ein ganzer Betrieb unter gleichzeitiger vder später eintretender Stittlegring der inländischen Produktion ins Ausland verlegt wird, vder ob die Errichtung einer ^Zweigniederlassung des besteheubleibeuden inländischen Unternehmens beabsichtigt ivird. Bei der A u s rv a n d e r u u g vou A icht - Ariern ist die Vtöglichtcit der Errichtung von Fabrik» tionsuuteruehmeu, Filiatbetrieben oder Verkaufsstellen im Auslande ausdrücklich vorgesehen und er lasse des VWM bzw. Neiäzsstetlc fürDev.-Bcw. Ar. 1 ö!/1 OoO, S, 10:] l). 2. JuitönMgteit lieber A ntr ä g e auf Genelpuignug entscheide! die lli e i cl) s st eite t ü r Devi f e n - b e w i r t s ch a f t u n g in Berlin, wenn durch die Gründung oder den Erwerb eines ausländischen Unternehmens oder Beteiligung au einem solchen der Zweck verfolgt ivird/ die bisher im Inland betriebene Produktion ganz oder teilweise ins Ausland zu verlegen. Regelmäßig wird dabei die Stellungnahme der'zuständigen Industrie- und Handelskammer sonne des örtlich zuständigen Treuhänders der Arbeit ciugeholt. Den einzelnen T c v i s e u st e l l e n sind allein Entscheidungen über solche Anträge überlassen, in denen nur die Errichtung einer ausländischen Ve r t r i e b S o r g a n i s a t i o n zmn Zwecke der Förderung des Absatzes erportierter Waren beabsichtigt ist. Die Beträge, über die hier verfügt werden soll, dürfen aber 10 000 NM nicht übersteigen, andernfalls entscheidet die Neichsstelle. . Bei derartigen Anträgen besteht nur dann Aussicht auf Genehmigung, wenn die Errichtung der Vertriebsorganisation nach der .Größe des inländischen Unternehmens und seines Exports in das betreffende Land gerechtfertigt erscheint und Gewähr dafür geboten ist, das; die Zahlungen der ausländischen Abnehmer auch künftig nach Deutschland fließen und nicht der Filiale im > Ausland verbleiben. Hier wird ebenfalls die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls auch die des Treuhänders der Arbeit eingeholt. Ueber die Errichtung vou Al o u t a g e - werk ft ä t t e n im Ausland, auch wenn in ihnen lediglich aus dem deutschen Wirtschaftsgebiet bezogene Teile zusammengesetzt und die Fertigerzeugnisse alsdann im Ansland abgesetzt werden sollen, entscheidet, ebenfalls nach Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer und des Treuhänders der Arbeit, in jedem Fall die N e i ch s st e l l c. III. Sollrecht II! manchen Fällen wurden bei einer Betriebsabwanderung wertvolle gebrauchte Spezialinaschinen initansgeführt. zuwcileu ist gleichzeitig auch der „Miterport" besonderer Facharbeiter betrieben lovrden. Um diese für die deutsche Boltsivirtschaft besonders abträgliche „Iudustrieflucht" möglichst hintanzuhalten, wurde durch die Berordnnugen vom lü. März und 26. April 1932 (BGBl. l, S. .153 und 183> auf die Ausfuhr zahlreicher Arten von gebrauchten Maschinen'ein Ausfuhrzoll gelegt. In! übrigen bestehen in vielen Ländern auch E i n f n h r z v l l e für neue und gebrauchte Maschinen. IV. ReichWrMrutt Besondere Bestinunmigen für die Betriebsabioanderung enthält die Reichsfluchlsteuer- Verordnung nicht, es gelten vielmehr ihre allgemeinen . Vorschriften, wenn bei der Verlegung eines Betriebes ills Ausland eine natürliche Person ihren inländischen Wohnsitz aufgibt. (Wird eine j u r i st i s ch e Person ins Ausland verlegt, so ivird nach $ 19 VörpStG in der Regel eine „Lignidativnsftener" erhoben. Ta neben bleibt gegebenenfalls die Reichsslnchlstcnerpflicht des Wirtschaftlicher! Eigentümers der ilörperschast bestellen.) Liegt eine Betriebsverlegnng, z. B. die Errichtung einer Absatzfiliale, " im deutschen Interesse, oder ist sie volkswirtschaftlich gerechtfertigt, so kann nach 8 2 Ziffer 0 R Fl StVO eine Befreiung von der RFlSt erfolgen, wenn die Errichtung und Leitung des ausländischen Betriebes für den Unternehmer die Aufgabe feines Wohnsitzes vder gewöhnlichen Aufenthalts im In laude erfordert; an diese Ersorderlichteit werden aber strenge -Maßstäbe gelegt ivgl. Entscheidung desNFH vom 19. Ost tober 1933 — III A 393/32). Erfolgt die — ganze vder teilweise — Verlegung des Betriebes ins Ausland, ohne daß der Betriebsinhaber seinen inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt anfgibt, so braucht er eine Neichsflnchtsteuer nicht zu entrichten-, das gilt auch für den Fall, daß er im Ausland einen zweiten Wohnsitz begründet. V. Doppelbesteuerung Die Unterhaltung von Betrieben in zwei Ländern begründet für den Betriebsinhaber grundsätzlich je nach Lage der Dinge eine unbeschränkte Stenerpslicht in jeden! dieser Länder oder unbeschränkte Steuerpflicht in dein einen und beschränkte in dein anderen Land. Nur wenn zwischen den beteiligten Staaten ein Tvppelbeslenernngsabkommen besteht. tritt unter Ausschluß einer Doppelbesteuerung eine Verteilung der Steuerlasten ein. Diele für die Rentabilität des Unternehmens sehr erheblichen Tragen werden in einem späteren Aufsatz über Doppelbesteuerung behandelt werden. Ale Konjunktur im Frühjahr 1934 In seinem neuen Bierleliahrsbericht weift des I n st i t u t für .u on j u n f t n r f v r s ch u u g auf die neuen entscheidenden stvrt schritte hin, die in den letzten Monaten im Al a in p s gegen di e Arbeitslosigkeit gemariit wurden. Während des Winters ist, so ivird in dein Bericht n. a. betont, im Gegensatz zu näheren Jahren die Beschäftigung so gut wie gar nicht gesiinten. Ini Verlauf'der letzten 12 Monate sind über 2,6 Millionen Menschen von der Arbeitslosigteit befreit worden. Wie stark die koiisnulturelle Lesserung auf der ganzen Linie fortschreitet, zeigt die Produktion von straftst offen. An sang 1934 wurden riiiid 20 Prozent mehr Alraflstvste t-Nohle. Gas. Elettrizität) erzeugt als vor einen, Jahr. Etwa um die gleiche Großem ordmnig dürfte die gesamte Lachgüterproduktio,, zu. genoininen halien. In der Landwirtschaft - sind die Einnahmen gestiegen. Gleichzeitig ist die Ausgaben, feite entlastet worden. Tie umfassenden 'Maßnahmen zur Regelung der Preise und der Erzeugung hoben den Bestand der heimischen LmÄwirtschaft weitgehend gesichert. v , Die indii st rielle Produktion ,st auch im letzten Winter fast ohne Unterbrechung weiter gestiegen. In Preisen des Jahres 1928 ausgedruckt werden gegenwärtig monatlich für rund 1.1 Milliarden Mark mehr 'Waren erzeugt alS noch vor einem bat sich Btit der Zunahme der Beschäftigung in allen Teilen der Wirtschaft bessert siel, auch der Umsatz des Ei n z e l h a u de 1 S. Tie Ordnung der Alarktverhältnisse innerhalb des Handels schreitet fort. So ist es beispielsiveise gelimgen, das reguläre Geschäft gegenüber den Sviiderveranstaltmigcm lInoentiiroerläufe usw.) wieder stärker in' den Vordergrund zu rücken. Tie B e r k e h r s,v i r t s ch a f t (Reichsbahn. Binnenschiffahrt. i1teicI,spostt nimmt nur allmä!,lich an der Belebung der Wirtschaft teil. Seit Anfang deS Jahres hat sich aber der Austrieb des Güterverkehrs verstärkt. Auch iin Personenverkehr der Reichsbahn zeigen sich die ersten Anzeichen einer Besserung. Tie Zunahme des PostverkehrS hat in den ersten Monaten des lanfenden Jahres angehalten. Bon der Aloninnlliirbelebimg ist jedoch der A ii s l a n d s a b s a tz bis!,er nicht ersaßt ivorden. Rach ivie vor bleibt also der Binnenmarkt die eigentliche Btütze des Anfschwiings. Beim L.-B. im Auitrage der RUcksverlreluiig vcr druMen Fudcn crriÄlet Zur Beratung in allen Berufs-, Rechts- und Ctenersragcn der -Handelsvertreter ist Shndikns Tiplomkausntaun Iillinsburg regelmäßig Montags, Mittivoctis und Zreitags von 4 bis O llhr nachmittags z>! sprechen. Die Sprechstunden am Mittwoch finden iw Büro des Eentral-Bereins. Eniser Sträßc. 12, statt. (Vorherige telephonische Anmeldung beim E.-V. erforderlick).) Die Sprechstunden am Vlontag und I-reitag werden int Büro des Herrn Inlinsburg, Berlin WM, Speperer Straße 10, abgehaltem. <Vorherige telephvnisctie Anmeldung unter Barbarossa, U ö 2704,' erforderlich.) Wer zur Annahme ven Bedarssderkungsscheinen aus EbestandWorleben nicht zugelassen ist Ter „Reichsanzeiger" gibt die üuchllim'i'n bekannt,^ dm dm Reichs re gicrimg für die Gewährung von Ehestandsdarlehen neu beschlossen hat und veröffentlicht im Zufamini'ühlMg damit auch die Bedingung für die Zulassmig vonP>ert.i„fsileIte>i. die zur b-ntgegenna!,me von Bedarfsdeck,mgsscheinen de- V^cktzigt sind. R i ch t z u g e l,i s s e n sind n a.: Warenhäuser. E i > i h e i: s p rc i s >zechä f t e, S{ oi i f i i»,» l’crcino, W-erkkonsumanftalten, 'Anklionatoreu Und Ilnlerm'hinen. die diesen gleichgearlet sind (.gauf- I,aiiser gellen nicht «Ns Warenhäuser oder diesen g!e i el,g ea riete B e t r i e l^ e); . B e x f a u f s st ellc » . d e r e „ I n h aber n , ri) taris cks e r A b st a m m u n g s i n d. Ist der nichtarische^ Inhaber S ch ,v e r t'r i c g s b ech g . d i g t e r. so k a n n die Berkanssstelle von der Gerneindtbehörde zngelasscn werden. Befindet siri) eine Berkanssstelle zmn Teil in arischem, zum Teil in nichtarischem Besitz, so hat die Gemeindebehörde nach Lage des Ialls zu entscheiden . . . Verbot beiriebssromdrr Eingrisse bei der Wahl der VerrrmienSmäiiner Ter „st r „ n l s n r t e r Zeit n n g" ivird anS Berlin gemeldet: , Reichsarbeitsmiinster und Reichsioirischaitsimnister geben besann!: Es liegen Riiiteilnngen bar. wo,»ich in verselnedenen Teilen des Reiches trotz der klare» Amveisungen der Reichsrcgiernng von betriebsfremden -greisen Versuchs ivird, in die -Zahl der Bertranensräte eiiizngresteii. die Wahllisten ausznstellen, zu ändern 'oder 2-orschriften über Zeichnnll und I-ormen der Walgen zn erlassen. . Terarbge Llln-smhe sind nngilässig und Ueiien in seharsrin Widerihrmh zu Geist und Inhalt desZbeieheszur Lrdnnng^ der nationalen Arbeit. Tieses Gesetz, das auf der Grundlage der Zuiainmengehörigkeit aller Betriebsangehörigen bcrliljt, geht davon ans. daß soweit ,vie wögtich die Beziehungen des Führers eines Betriebes und seiner Gefolgschaft iin Betriebe selbst geregelt iverdeu müssen. Tas Gesetz will also gerade Einiiiischniigen belriebssreinder Elemente/ >vie sie früher von Geivertscl)aften vorgenominen worden pnd, ansschließen und die SelbilverantivorUichkeit der im Betrieb tätigen Rtenscheu stärken. Es bemnmit daher, daß lediglich der Ilihrer des Betriebes im Einvernehmen mit dem Betriebszellenobmam, deS Betriebes die Wahllisten der Bertraueiisniäniier anfstellt und die Wahl durchsiigrt. Wo diese Einigung nicht möglichstst, oder wo die Wahl zn keinem positiven Ergebnis führt, taun allein der Treuhänder der Arbeit die nvtivendigen Anordnungen treffen. An diesem Grundsatz muß in,bedingt fesigehaltcn werden. ch.er gegen den vom Gesetzgeber gewünschten Grund)atz verstößt, laust Gefahr, zur st'echcnschuft gezogen zu werden, .ganz abgesehen davon, daß gezetzwidrige Eingriffe in die Wahlen der Bertranensmänner die Ungültigteit der Wahlen nach sich ziehen tonnen. Ter Führer der Wirtschaft. Philipp Aleßler gibt bekannt: „Zur Sicherimg der rcchnngslose» Durchführung der ans Grund des Gesetzes zur Be,, bereitung des organischen Ausbaues der deulsclM Wirtschift vom 27. Februar 1944 in Angriff nehmenden organisatorischen Renordnung ordne ich für das Gesamtgcbict der gewerblichen Wirtschn: einen organisatorischen R u h e z n st g tt p b i S vorläufig zum 3 0. April 1 934 an. Bis zu diesem Zeitpunkte ist jede B e r ä n d e r u n g in den Organisationen der gewerb. l i ch e n Wirtschaft untersagt. Lowei! in druigenden Ausnahmefällen organisatarisä)e Perändcr-ungen nicht h'mausgeschoben iverdeu kömien. bedarf jede derartige Maßiial)ine meiner vorher einzuholenden Zustimmmig. Gegenüber den in den letzten Tagen in der Tagespreise erschienenen PerlaistEaruiigen über organisatorische Berändernngen aus dem Gebiete der Energieversorgung und Ar Brauereien betone ich. das; es sich bei dielen An-), sührungen lediglich um Vorschläge und Pinne handelt. Tie endgültige Regelung bleibt mir im Einvernehiiien mit dun Herrn -ReichsivirüchIn. minister Vorbehalten.' Die von der Hauptgenieinsrichft des Deutschen E i n z e l h a n d e l s . wie lmrichtet, aus den U. ut^ 12 Avril an ge setzte Arbeitstagung ist aus dcn 21. uub 29. April verschoben worden. Ties gcschal, aus Veranlassung des Reichssührers des deulschm Handels, Tr. Lner. da die Führer der Verbände iiisolge der abschließenden Verhandlnngen über die zukünftige Organisation der gewerblichen Äinschaft behindert sind. Zivischen T e n t s ch l a n d und R u ß la n d i>t ein W i r t s ch a f i S P r o t o t o l l miterzeichnct worden, das Regelimgen für 193-t enthält hum besondere sind Bercinbarimgen über den Berlciic mit der Reichsbank und über deviscnrechttiche strage» getrvsfen ivorden. Ein neuer den t s ch - f i u n i s che r Ha r > d e l s v e r t r a g wurde in Berlin un-tcrzeichir". — Zwischen der h c u t i ch >e n und der c jt u i s ch c Regierung wurde ein Abkonimen über dcc. gegenseitigen Warenverkehr abgeschlossen. Tie Tritte Verordnung zur Durchsührimg bio Gesetzes zur Orbnuitg de r nationalc:c Arbeit enthält in Ergänzung des vierten VH'- schuitts des Gesetzes Einzelvorschriflen über d>c Bildung der sozialen Ehrengerichte und über M Verfahren vor diesen. Jeder deutsche F l e i s ch e r m e i st. e r ist o» 1. Mai verpflichtet, in seinem Betrieb für alle weil'- lichen und männlichen Ärbeitnehiner einschlietzliei der Anshi I ien A r beit s z eit- K o n t r o l! - büch er an sichtbarer Ttello am Eingang der Arbeitsstätte anszulegen. Jeder Beschäftigte, außer den Hausangestellten, ist verpflichtet, täglich periönliä) Beginn und Ende der Arbeitszeit und die Paulen einzlitragen. Wissentlich unrichtige Angaben werden in schärfster Form geahndet. Am 1. April traten einheitliche Bedingungen für die deutsche V c l l e i d n n g s i n d ir,t r i e in Alraft. Sie sind das Ergebnis der erfolgreichen Alonditiviisverhandlungen zwischen Svitzenorgani' sationcn der Bekleidungsindustrie und dem Textil^ einzelhandel. Ter Tentsche Industrie- und Handelslag. der ‘ Reichsstand der Ten!scheu Industrie, der Reiche' stand des Deiitschen Handels und der Reiihsstaiid des Teutschen Handwerks haben eine Erklärung erlassen, in der Disziplin im Zahlung---' wesen gefordert ivird. Die Reichsstelle für T e o 11 c » b c io i r 11 s d) a s t u n g hat angeordnct daß der Ernndbeti-cg der allgemeinen Genehmignngen sin' die Warcneinfuhr im April nur bis zur Höhe von •>» Proze» in Anspruch genomnien iverdcn darf. Bei den Giiehniignngen zur Inansprnchiiahiiie von Remboin---' krcditen hat eine Alnrziing in Höhe von 30 Prozent zu erfolgen. Bei der deutschen I n d u it r i c p r o d n t l > d u ül, ivie das .iioiijnuttnrim'linit berichtet, ^gege,-- ivärtig mengelilnäjng ivieder der Itand von pann-nf 1931 erreicht. Tas heiß!, eineinhalb von Alrifenjahren sind überwunden und 40 Prozent öo-j gesamten Hrisenverlnstes meugemnäßig wieder lnügeh v kt. Ter Präsident des ZentralverbandeS deuttchl"- -Hans- und Grnndbesitzervereine hat den neuen deutschen E i n h e i t s m i e t v e r t r a g allen W,- einen und Behörden des Haus- und Griindl'e'nA''' »ud der Mieterschaft mit der Bitte ilberlnitten, künftig nur diesen Mietvertrag als Grundlage ^s>B' den Abschluß eineS Atietverhältiiisscs zn bcnnhen. Auch bestehende Riietverträge sollen bei der näch'E'l sich bietenden Gelegenheit den grundsätzliclieii stimmungeli des EmheitsmietvertrageS angepah werden. Das Preußische Staatsministerinm hat ein GesG über die Fristen bei der R ä u nt u " 6 . ' mietetet R ä n m e beschlossen. Danach künftig.die Fristen. biS zu deren Maus gennete Räume bet Beendigung des Rtietverhältnitse-,' Z räumen sind, durch Polizeiverordnung bestum» werden.

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