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Central-Verein-Zeitung · 1934-03-15 · 11 (15.3.1934) · page 3

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
13 (1934)
Issue
11 (15.3.1934)
Date
1934-03-15
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Zor allem sei darauf hingewiesen, daß weder durch längeres Verweilen im Auslande nach durch eine Auswanderung nach svrmelfern Au-uvanderungsverfahren die deutsche Staatsangehörigkeit (Neichsange- Miqleit) ohne weiteres verlorengeht. Formell Ausgewanderte und andere Personen, tue sich im Ausland längere Zeit mit der Absicht dort zu bleiben, aufhalten, werden nur ui Liane des deutschen Steuer- und Devisen- „Steuer-" bzw. „Devisenans - Minder", d. h. obwohl sie deutsche Staatsoitoehörige bleiben, unterliegen sie im allgeniehtea nicht den für im Inland befindliche Msoncn geltenden Steuer- und Devisenvorschusten. Der Verlust der deutsche n Staatsangehörigkeit tritt nur aus besonderen Gründen ein. Solche tonnen sein: Entlassung aus Antrag (kein einiäliger Verzicht!), Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf ausdrücklichen Antnig des Erwerbers, für eine Deutsche auch dchesckließung mit einem Ausländer. Ferner bnn'der Verlust der deutschen Staatsange- Hörigkeit durch behördliche Aberkennung eintreten, die namentlich auf Grund des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und hie Aberkennung der deutschen Staatsanochiirigkeit vom 14. Juli 193:3 erfolgen kann. '>!adj diesem Gesetz können Neichsangehörige, die sich im Ausland aufhalten, der deutschen iUeicheangehörigkeit für verlustig erklärt werden, sofern sie durch ein Verhalten, das gegen die Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk verstößt, die deutschen Belange geschädigt haben, oder die einer Rückkehraufforderung des Reichsinnenministers keine Folge leisten. Deutsche Reichsangehörige sind arundsLtz-??Lautjküde^/ins Inland letecf)- ttQt. Sftor toemt es sich um „Ernigrandu-u des Erlasses des Preußischen Mlusterprasidenten vom 15. Januar 1934 (MBlrV 1934 S. 135) handelt, bestehen nach w?besondere Vorschriften. An der Ruakehr krimineller Elemente und volitischer Zersetzer und Verbrecher sowie von Emigranten nichtdeutscher Staatsangehörigkeit besteht?‘n Sntereffe, sie haben bei Mckkehr gerichtliche Verfolgung oder Ueberführung in ein Konzentratwnslager zu gewärtigen. Dagegeu soll der Kategorie „völlig bedeutungsloser kleiner. Leute und grundlos verängstigter DEsgenossen, wenn sie vertrauensvoll zurückkehren, die Heimkehr nicht verwehrt wererfüllen^ al&er Voraussetzung zu "Diese Rückkehrer werden beweisen müssen, daß sie schon vor ihrer Heimkehr tätig bemüht gewesen sind, gegen die Greuel- und Hetzpropaganda Front zu machen und daß sie aufrichtig und ehrlich gewillt sind, sich der neuen Volksgemeinschaft rückhaltlos emzngliedern." Unter Umständen kann ein Ausgewanderter, der die deutsche Staatsangehörigkeit vertuen hat, auch einen Rechtsanspruch auf Wredereinbürgerung haben. So z.B. die Witwe oder geschiedene Ehefrau eines Ausländers, die zur Zeit der Eheschließung eine Deutsche war, sofern sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Verheiratung mit einem Ausländer verloren hat, oder ein ehemaliger Deutscher, der als Minderjähriger die Reichsangehörigkeit durch Entlassung verloren hat. Die Wiedereinbürgernng in anderen Fällen liegt im Ermessen der Behörden. Mit der Rückkehr entstehen für deutsche Staatsangehörige wie für Staatsausländer Verpflichtungen devisenrechtlicher Natur und im Hinblick auf das Reichsfluchtsteuergesetz, die in einem weiteren Aufsatz untersucht werden sollen. MMÄ« «vsch I§Mk ' :ttl tefteigtag ti SES«d In Nr. 2 und Nr. 7 der „C.D.-Zeltnnghatten wir Erlasse des preußischen Kultusministeriums über die Doktorpromotton veröffentlicht. Für jüdische E Studenten der Medizin und der Zahnheilkunde bestand danach die Möglichkeit der Promotion, die der allen Reichsdeutschen die erfolgte Approbation Zur Voraussetzung hat, nur, wenn sie auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichteten. Der Preußische Minister, für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung hat jetzt durch einen neuen Runberlaß die Voraussetzungen für oie Promotion jüdischer Dtedizinstudenten dahin abgeändert, daß nicht mehr ' der Verzicht der deutschen Staatsangehörigkeit, wohl aber der ausdrückliche Verzicht auf oie Ausübung ■ des Berufes in Deutschland vor her Promotion verlangt wird. Der Erlaß lautet: E. I. Nr. U4D. „Wie ich bereits in nvsinem Rundorlaß vom 20. Oktober 1933, U. I. 2218, zum Ausdruck gebracht habe, kann , bei reichsdeutschm Studierenden der Medizin und der Zahnmedizin eine Promotion erst nach erfolgter Approbation erfolgen, so daß solchen Studierenden, die entsprechend der für Ausländer geltenden Bestimmungen ohne vorherige Erteilung der Approbation promovieren wollen, nur übrigbleibt, auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu verzichten. Um jedoch solchen reichsdeutschen Medizinstudierenden nichtarischer Wstammung, die nach derAblegung de8 Staatsexamens da8 deutsche Reich verlassen und im Auslande eine feste Stellung angenommen haben, Gelegenheit zu geben, den Doktorgrad zu erwerben, werde ich mich in einzelnen, besonders zu begründenden Fällen dieser Art mit der Aushändigung des Doktordiploms einverstanden erklären. . Studierende, bei denen die vorstehenden Vor, 'aussetzungen vorliegen und die aus die Aushändigung des Doktordiploms Wert legen, haben der zuständigen Fakultät einen entsprechenden Antrag eiüzu reichen. Dem Antrag sind ausreichende glaub- . hafte Unterlagen beizufügon, ans denen sich ergibt, daß der Betreffende eine feste Anstellung oder die Aussicht auf eine solche im Auslände erlangt hat. Demgemäß ist ferner beizufügen eine besondere, ' Erklärung, mit der auf die Approbation im Deutschen Reich verzichtet wird. ■ Diese Erklärung ist an die zuständige oberste Landesbehürde (in Preußen an den Herrn Preußischen , Minister des Innern) zu richten. Ich behalte mir die Genehmigung in jedem einzelnen Falle vor. Ein A n s p r u ch aus Aushändigung des Diploms besteht nicht." Zer wera j Zur Absetzung des DsrM§T-MMS j Am 8; März kam es aus Anlaß der deut- I fdjen Erstaufführung des in England hergei Men Films „Katharina die Große"' zu Pros iestmsammlungen, da an ihm die jüdische * Schauspielerin Elisabeth Bergner und deren i stalle, Paul Czinner, beide aus Deutschland i eusgewandert, beteiligt sind. j In unmittelbarem Zusammenhang ist der - Mm abgesetzt worden. ) Tiefer Vorgang hat in der gesamten Presse | ein sehr starkes Echo gefunden. Besonders ■j maßgebend find die Ausführungen, die der j Hauptschriftleiter des „Völkischen Beobach- [ ins", Alfred Rosenberg, unter der Ueberschrift j -Warnende Zeichen" am 11./12. Dtärz an; teilender Stelle seines Blattes veröffentlicht. - .Wie mitgeteilt, ging gestern die Urauffühi rung eines Filmes mit der ausgewanderten Jüdin Elisabeth Bergner in der Titelrolle vonstatten, t Air müssen gestehen, daß der Versuch, ausge- \ Manderte Juden, namentlich wie die verkümmerte Lergner. erneut in Berlin zu produzieren und j chnen in Deutschland wieder zu Geschäften zu } verhelfen, einen unkünstlerischen Versuch darstellt, t Hegen den wir uns besonders wenden, weil er j nicht mehr einen Einzelfall darstellt/ j sodann fährt Alfred Rofenberg fort: j ' «Zunächst ist festzustellen, daß die in? Deutschland verbliebenen Juden alle Möglich- - leiten besitzen, sich kulturell zir betätigen. Der .ilultnwerband der deutschen Juden" veranstaltet smtlaufend Konzerte und Theaterabende, die jü* ^ichen Blätter des Auslandes und des Inlandes s berichten freudig über diese Darstellungsmöglich. ' leiten jüdischer Künstler. In Deutschland er* l scheinen unbehindert neben der jüdisch-liberalen : Presse auch die Organe des jüdischen Nationalismus, d. h. der Zionisten, und haben somit ebensalls alle Möglichkeiten, das, was sie unter jü- 1 bischer Kultur verstehen, zu pflegen. Weit darüber hinaus ist auch eine große Anzahl Juden - lils lULuftier oder Schauspieler in Deutschland ver- , blieben, und in wahrhaft großzügiger Weise hat man ihnen reiche Möglichkeiten für diese Tätiggelassen. Tie vielen Juden in London und i anderswo machen nun aber die größten Anstren- : i Zungen, die deutschen Erzeugnisse unter Boykott i sehen und darüber hinaus nun gar jüdische; -Migranten auch als „Engländer'* — zu beschäs- ' "gen. -Ter Fall der Jüdin Bergner zeigt das systematische Bemühen, nun auf einem Um-, wege den ganzen alten Kursürstenbcumn intellektuell und llrnstlerisch wieder in Berlin seßhaft zu ' machen. Es besteht ferner ein eifriges Bestreben,' Theaterstücke unter einem Decknamen in Deutsch- ' land herauszubringm, wobei der Verfasser in ' Wien oder Prag sitzt und aus einen nur zu bekannten jüdischen Namen hört." Der „Kurfürstendamm" ist ein Begriff des ' Deutschland von vor der natwnalen Erhebung. Er war das Schaufenster eines Berlin, nicht als Hauptstadt des Deutschen Reiches, sondern als einer von hunderttausend Fremden besuchten Weltstadt. An ihm spielte sich ab, was mehr laut als tief, mehr grell als echt, mehr Schein als Sein auswies. Dieser Kurfürstendamm war ebenso nur Fassade des deutschen Kulturlebens wie seine aufgeputzten Häuserfronten, hinter denen Zehnzimmer. Wohnungen leerstanden. Niemals haben ernsthafte künstlerisch interessierte jüdische Persönlichkeiten des deutschen Kulturkrerses diesen Kurfürstendamm mitgemacht, niemals war für die gesellschaftliche und seelische Haltung des deutschen Judentums vorbildlich oder verbindlich, was kurfürstendammlich an Toiletten. Schmuck imd Schminke sich präsentierte. Dieser Kurfürstendamm ging schon lange vor dem 30. Januar 1933 den ernsthaften echten Teil des deutschen Judentums nichts an. Mit Genugtuungverzeichnen wir, daß Alfred Rosenberg, als der für die geistige Erüehung der nationalen Bewegung maßgebende Mann, bestätigend von Einrickjtungen und Stätten spricht, in denen die deutschen Juden kulturell für sich wirksam sein können. Diese Wirksamkeit ist bestimmt doch nur zuaelassen, weil sie nicht rnmitten des nationalen Deutschlands den „Kurfürstendamm" ghettomäßrg konserviert, sondern weil hier Ströme und Tatsachen remen echten Kulturwillens fließen und geschaffen werden sollen. Wir deutschen Juden, die wir in schwerer Arbeit auf allen Gebieten unseren Lebensraum erhalten wollen, möchten unsere kulturellen Angelegenheiten nicht durch irgendwelche Zwischenfälle, an denen wir schuldlos sind, gestört wissen. Wir wollen zeigen, wie wir von der aktiven Mitaestaltung deutschen Kulturlebens ausgeschlossen, das in uns an gesammelte kulturelle und geistige Deutschland in Ehrfurcht und Anstand mit den Mitteln die unser jüdis^es Sein bietet, zu wahren imstande sind. KAMr L« MH' M GWMs «T-SDN Das Amt für Arbeitsdienst der Deutschen Studentenschaft teilt mit, daß die von der Deutschm -Studentenschaft angeordnete halbjährige . Dienstpflicht .vom 5. Mai bis 2£. Oktober 1934 dauert. Sie besteht aus vier Monaten Arbeitsdienst und sechs Wochen Geländesport für die Abiturienten und 26 Wochen Arbeitsdienst für die Abiturientinnen, die Ostern 1934 nach Erlangung der Hochschulreife studieren wollen. Ableistung dieser Pflicht ist Voraussetzung für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule ab Ostern 1934. Ausländer und N i ch t - arier sind von der Teilnahme ausgeschlossen; auslandsdeutsche Abiturienten können, müsien aber nicht teilnehmen. '■ WEKEWZ; M KR «WIÄ Die „Märkische Volkszeitung" macht darauf aufmerksam, daß das Reich voraussichtlich wieder Mittel für die Errichtung von Stadtrandsiedlungen (Erwerbslosen- und Kurzarbeitersiedlungen) zur Verfügung stellen wird. Geeignete Famrlienväter mögon sich daher jetzt schon um Stadtrandsiedlungen bewerben. Gleichzeitig gibt das Blatt Mitteilungen der Leitung des Agrarpolitischen Amtes des Gaues Groß-Berlin der NSDAP bekannt, aus denen hervorgeht, daß Siedlungsbewerber durchaus nicht eingeschriebene Mitglieder der NSDAP fein müsien. Es werde lediglich die politische Zuverlässigkeit des Bewerbers geprüft. Außerdem müsse sowohl der Siedlungsbewerber wie seine Frau arischer Abstammung sein. fichllgt, sonLem u. cL auch ber wirtschaftlichen Lage der in Frage kommenden Anwälte Rechnung ttägi. wird man dies nicht beanstanden können. Meru / dingg würde eS.m. E. zu weit gehen, wenn das Gericht unter diesem Gestchtspimkt Anwälte, dm NebeneinAnfte. insbesondere Richcgelb oder dergleichenbeziehen, ausnahmslos von der Zuteilung von Armenmandaten ausschließt. Die geringe Höhe der Nebenbezüge, die Größe der Fumilie und die wirtschaftliche Lage dos Anwalts können unter Umständen sehr wohl eine Abweichung von dem Grundsätze rcchtfertigelr« ' Ebensowenig würde ich es für sachgemäß halten, wenn in einem Falle, wo die Partei auS triftigen Gründen um die Zuweisung eines bestimmten Anwalts bittet, das Gericht dem Anträge nurum deswillen nicht stattgeben würde, weil der Anwalt im Genuß fester Nebenbezüge ist/ Äwollmmfczm&m&flaün ßeae StoÄften Er Ms WEMtzsm» new SrgeaWien Wie uns mitgeteilt wird, vertritt Argontinienl weiterhin das Prinzip der „Offenen Tür". Und zwar traten am 7. März einige weitere Einwanderungserleichterungen in Kraft. Nach diesen Bestimmungen tverden noch eirtferntere Berwairdte argentinischer Einwohner, die bis jetzt unter Klasse II fielen (Tankten, Onkel, Nici-ten und Neffen, Schwäger und Schwägerinnen. Schwiegerkinder nnd Sästvieger^ eltern) dieselben Bergünstigimgeu wie die Klasio I (Eltern. Knrder. Ehegatten und Geschwister) genießen; sie werden also von der Gebühr für Beglaubiguirg von geforderten polizeilichen Attesten und ärztlichem Zeugnis in Höhe von 30 Gvldpesos befreit. Personen, die beabsichtigen, einen argentinischen Einwohner oder Einwohnerin zu heiraten, müssen die Beglaubiginrasaebübr ber dem argentinischen Konsul chres Herkunftslandes hinterlegen; die Summe wird chnen jedoch bei Ausstellung der Heiratspapiere in Argentinien zurückerstattet. Einwanderer, die beweisen können, daß sie schon zu einem früheren Zeiipmckt in Argen* ' tinien gelebt haben, werden ebenfalls von der Be -' glaubigungsgebühr befreit. Ebenso Land* und Farmarbeiter, die bezüglich ihrer landwirtschafl* ' lichen Tätigkeit entsprechende Erklärungerr von' einer seriösen Kolonisationsgesellschaft besitzen oder - Nachweisen können, daß sie die Absicht haben, auf landwirtschaftlichem Gebiet zu arbeiten. WSikllK Krmdiimtzrn zum IfaHctsiiöett StidsmstM In der letzten Sitzung des Obersten Rates der faschistischen Partei wurde die Liste der Kanhidaten zum neu zu wählenden Abgeordnetenhaus - bestätigt. In.die Liste der Personen, denen die, Abgeordnetenw'ürde zugedacht ist, wurden auch vier Juden ausgenommen, und zwar der bekannte Iw', dustrielle und Wirtschaftsfachmann Aino Olivetti,' Gino Arias, einer der Theoretiker des italienischen korporativen Wirtschaftssystems, der Jndustrrelle Riccardo Luzzatti, ein Verwandter des verstorbenen Staatsmannes Luigi Luzatti, und Giuseppo Pavoncelli, ein bekannter Großkausürann. t M8S» ©sraefeöw«®«® WEB •' ' ftir dkSSMWrk pmtSe» Mm. Der Verband der jüdischen Gemeinden Italiens richtet an die italienische Judenheit den Appell, das vom Verband eingeleitete Hilsswerk zugunsten deutscher Juden nach Kräften zu unterstützen. Von den bisher für diesen Zweck in Italien aufgebrachten Mitteln wurden an das unter der Leitung - von Tr. Chaim Weizmann stehende Amt zur Airsiedlung deutscher Juden in Palästina 400 000 Lire überwiesen. Der Nest des Geldes wurde zur Unterstützung der in Italien lobenden Juden aus ' Deutschland verwandt, insbespirdore zu Strrdienbeihilfen für die an italienischen Hochschulen inskribierten jüdischen Hörer aus Deutschland. Kongreß der Jrrderrkenner. Einer Meldung des „Völkischen Beobachters" zufolge findet der diesjährige Frühjahrskongreß der Judenkenner aller Länder vonr 14. bis 17. Atärz, nicht, wie geplant, in Marseille, soirdern in der Südschweiz ber Bellinzona statt. Die Zusagen sollen zahlreicher als in früheren Jahren sein. Z'Msr.g m WMchKm« LeGs- In der „Deutschen Justiz" (S. 904) wird ein Schreiben des Reichsjustizministers an eine Landesjustizverwaltung vom 21. Februar 1934 (I 1467) veröffentlicht über die Berücksichtigung von Rechts- - amvLlten mit Nebeneinkünften, insbesondere aus Nuhegelb oder dergleichen bei' der Zuteilung von Armensachen, Bestellung von Konkursverwaltern, Aussichtspersonerc u. ä.: „Den einer Armenpartei beizuordnenden ' Rechtsanwalt wählt das Gericht nach § 86 der RecytsanwaltLordnung nach seinem Ermessen aus der Zahl der bei ihm zugelassencn Anwälte. Die Auswahl von Konkursvertvaltern, Bertrauenspersonen und dergleichen ist in gleicher Weise dem Gericht sreigestellt. Wenn es dabei nicht in regel- - mäßiger Reihenfolge alle Rechtsanwälte berück- UMS ©SB© fvlaff©rbeiter! .. S S Briefe an die Schriftleitung bitten wir, Ü D nicht zu Händen des Hauptechriftleitars S S 'oder seiner Stellvertreterin zu richten, p s Die Erledigung der Zuschriften verzögert H sich dadurch. Alle Zuschriften sollen p j§ lediglich die Aufschrift: „An die Schrift- Ü ü leitung der C.-V.-Zeitung“ tragen, . Z Z Die Schriftleitung» Hauptschriftleitet vr. Alfred HlrBchb.. B1 Stellvertreter vr. Margarete B d e 1 h a-l m. Beide in Berlin. Für Rücksendung unverlangter Manuskripte Ist Freiumschlag beizufügen. Leiter der. Anzeigen-Abteilung und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Friedrich Nathan, Berlin. DA. IV. Vj. 55000. Verlag: Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens e. V.. Berlin W 15. Etnser 8tr. 42. Tel.-Adr.: „Csatralglauben Berlin.“ Fornepr. J 2 Oliva 8141—45. Postechcck: Borlin 80472. Drcek dar Euchi und Tiefdruck-Gesellschaft m. b. Berlin SW 100. o n m

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