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Central-Verein-Zeitung · 1934-02-08 · 6 (8.2.1934) · page 2

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
13 (1934)
Issue
6 (8.2.1934)
Date
1934-02-08
Page
– (sequence 2)
Language
German
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r I mm SW m Lnlschuldungsoerfahren auf Grund des Gesetzes zur Regelung der landwirkschaftkichcn Schuldverhälknlsse vom 1. Juni 1933 auch zugunsten von Richkariern. Ein Amtsgericht hatte den Antrag auf Er« öfsnung des Entschuldungsverfahren abgelehnt, weil die Antragstelleriu Jüdin sei und sich das Entschuldungsgesetz nur auf Angehörige der germanisch-deutschen Nasse erstrecke. Das Landgericht in Marburg (Lahn) hat durch Beschluß vom 22. 12. 1933 - 3 T 328/33 — (Deutschs Justiz" Nr. 5, vom 2. 2. 1934, S. 103 ff.) der Beschwerde dahin stattgegcben, daß der Ablehnnngsgrnnd als solcher in dem Gesetz keine Stütze finde. Dafür, daß auch nicht im Wege der Auslegung jener Mlehnnngsgrund aus denn Gesetz entnommen werden könnet spreche gerade der Umstand, daß im Neichserbhofgcsetz arische Abstammung als wesentliche Eigenschaft des deutschen Bauern ausdrücklich bezeichnet worden fei, eine solche Eigenschaft für den die Entschuldung beantragenden Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes aber im Entschuldungsgesctz nicht gefordert werde. Ties sei auch nicht ohne Grund geschehen. Tenn die landwirtschaftliche Schuldenregelnng diene nicht nur den Interessen des Betriebsinhabers, sondern auch der Rücksichtnahme aus dessen Gläubiger, insbesondere diejenigen von ihnen, die bei einer sofortigen Zwangsversteigerung ganz oder teilweise ausiVilJen würden. „Deutsch" in der Firmenbezeichnung. In einem Beschluß vom 21.12 1933 — Id X 619 337/33 („Deutsche Justiz" Nr. 5 vom 2. 2. 1931. S. 105 ff.) hat das Kammergericht eingehend die Frage geprüft, unter welchen Boraussetzuuge» ein Firmeninhaber das Eigenschaftswort „deutsch" in seiner Firma führen dürfe. Ein Kaufmann K. G. betreibt seit März 1933 uiit einem Gewcrbelapilal von 15 009 NÄt ein Bersandgeschäst in Herrcnstoffen, die er ausschließlich von deutfchen Gabrilen bezieht. Seine Abnehmer sind Privatleute sowie Schneider in die große geschichtliche Tatsache erkannt werden. Tie zweite Seele des europäischen Juden ist keine „Anstandsmaske", kein Modelostüm, leine vorteilsuchende Anpassung an die Forderungen der Umwelt; sie ist eben ein Teil unserer Seele, und so bleibt sie in glücklichen und schweren Zeiten bestehen, wenn sie uns Nutzen und Ehre bringt, oder wenn sie zu einer schweren Last wird, die alle unsere Bewegungen hemmt und sich in unseren Gefühlen mit Stunden der Verzweiflung und Demütigung unlösbar verbindet. Die Ergebnisse sind verschieden — nach Zeiten und Lebenslagen. Ihr Untergrund aber bleibt bestehen, denn nichts Zweckhaftes haftet ihm an und nicht für die Ergebnisse ist er da, sondern die Ergebnisse wechseln, weil er in der sich wandelnden Zeit stetig bleibt. Und es ist recht so. Tenn anders könnte es nur sein, wenn wir keine lebendige, suhlende und denkende Vollmenschen wären. Ja, lvenn die brennende Sonne Sevillas uns so wenig erfüllte, wie die kühlen Dünste Hamburgs, wenn wir die unendlichen Eindrücke der Umwelt, des Lebens, des Zeitgeistes uns' versagt hätten; wenn das uns umgebende Leben nichtsseiend für uns oder nichtssagend wäre und wir außerhalb der Zeit, der Umwelt leben würden, weder in der Natur, noch im lebendigen Geiste, sondern in einer hermetisch abgeschlossenen Welt, — dann erst hätten wir ohne unsere zweite Seele auslommen können. Ta wir aber lebendig sind, so ist sie da. Im Sonnenschein und im Sturm ist sie da, denn sie ist ein Teil unserer selbst. Wir behaupten sie, um uns selbst zu behaupten, aus dem edelsten menschlichen Gefühl heraus, aus Dankbarkeit für das Leben, das unserige und das unserer Vorfahren, das — ob leicht oder qualvoll — sich in ihr abgelagert hat. Aus Selbstachtung also, auS Selbstbehauptung. Also — Treue zu seiner und seiner Vorfahren Vergangenheit, zu seinem und seiner Vorfahren Schaffen, zu eigenen Daseins» Inhalten, zu sich selbst. Ist es nicht dieselbe — oder wenigstens ähnliche — Treue, die wir auch unserer ersten Seele, unserem Judentum halten? Denn nur daun ist die Treue „zum Anderen" fest und keine bloße Hörigkeit, wenn sie ein Abglanz der Treue zu sich selbst ist. Falsch wäre der Schluß: je mehr ein Jude Deutscher wird, desto weniger bleibt er Jude. Im Gegenteil: derjenige Jude ist am s e st e st e n i n s e i n e m D e u t s ch t u m v e r- Berlin und im übrigen Reich, Ivo er an fünf Orten Provisionsvertreter bestellt hat, Er meldetc zum Handelsregister an, daß er das Geschäft nnter der Firma „Deutsches Tnchhans H. G." führe. Diese Anmeldung wurde vom Rechtspsleger des Registergerichts entsprechend einer gutachtlichen Aenßerung der Industrie- und Handelskammer Berlin vom 3. 7. 1933 dahin befchieden, daß die Bezeichnung „deutsch" nur für große Unternehmungen zulässig sei, die einen umfangreichen Geschäftsbetrieb unterhielten und über ein entsprechendes Kapital verfügten. Ans eine hiergegen erhobene Einwendung des Antragstellers trat der Negisterrichtcr dem Nechtspfleger im Ergebnis bei, jedoch mit der auf eine neuere Aeußerung der Industrie- und Handelskammer vom 29. August 1933 gestützten, abweichenden Begründung, daß die Bezeichnung „deutsch" nur zulässig sei, um ein Geschäft gegenüber gleichartigen ausländischen Uuleruehinuugeu als ein besonderes deutsches Unternehmen erscheinen zu lassen oder um bei einem für den Verkehr mit dem Auslände wichtigen Unternehme» seinen deutschen Eharakter zu betonen. Diese Voraussetzungen seien hier nicht gegeben. Eine Beschwerde des Antragstellers gegen die damit ausgesprochene Ablehnung der begehrten Registeceintragnng wurde vom Landgericht ans demselben Grunde znrückgenüesen. Die weitere Beschwerde beim Kammergericht hatte Erfolg. N'ach S |8 Abs. 2 HGB. darf der Firma eines Kansmaimes kein Zusatz beigefügt werden, der geeignet ist. eine Täuschung kwer die Art und den Umfang des Geschäftes oder über die Verhältnisse des Geschäftsinhabers herbciführcn. Jin übrigen sind Zusätze, die zur Unterscheidung der Personen oder des Geschäftes dienen, gestattet. Ob ein Zusatz zur Täuschung in diesem Sinne gceinet ist, bestimmt sich nach der geltenden Vcrlehrsanschanniig. Maßgebend ist dabei nicht allein die Auffassung der beteiligten Han« delslreise, sondern auch die des großen Publikums. Blag man es auch — so führt das Kamrnergericht ans — mit der Industrie- und Handelskammer für wünschenswert halten, die überhandnehmende Verwendung des Wortes „deutsch" bei der Bildung von Firmen auf ein angemessenes o n E e r i, der a u ch am stärksten in seinem Judentum verankert ist. Tenn der Grund bleibt derselbe: Selbstbehauptung. Gewiß kann mit der Zeit die eine oder die zweite Seele verblassen, vielleicht sogar ganz von der anderen ausgesogen werden: viele Juden haben ihr Judentum vergessen, und andere haben oder werden ihr Spaniertum, Deutschtum oder Russentum von sich abstreisen. Es gibt ja nichts ewiges in"der Welt. Auch andere Völker werden durch Niederlagen — zuweilen auch durch Siege — „cntna'tionalisiert". Stärker als der Tod ist die Liebe — sagt man; aber stärker als Liebe kann das Leben sein, das Leben mit seinen Qualen, seinem Druck, seinen Nichtigkeiten. Die Seele kann sterben. Aber qualvoll ist jegliches Sterben, und der Mensch sträubt sich dagegen. Wahrlich nicht leicht war das Leben des russischen Juden; die meisten aber haben den Verfolgungen und Ncchtsbeschränkungen getrotzt und sind Inden geblieben; und später haben dieselben auch den Leiden des Emigrantendaseins getrotzt und sind als Emigranten Nüssen geblieben. Es soll kein Lob für sie sein, denn beides war für sie doch natürlich und jedenfalls leichter als das eine oder das andere zu verleugnen. Sie sind nur sich selbst treu geblieben. Sie haben nur ihr eigenes Ich behauptet. * Nun werden manche meinen, es sei überhaupt eine überflüssige Belastung, zwei Seelen zu besitzen — eine einzige Quelle von Hemmungen, Zweifeln, Widersprüchen, die sich nicht selten zu Tragödien steigern. Leichter ist es, mit nur einer Seele beschwert zu sein (am leichtesten wohl mit . . . keiner). Man wünscht ruhig loben zu können, seinen Geschäften nachzugehen, für seine Familie zu sorgen, Freuden zu huldigen und auch seine Leiden ruhig zu ertragen, — man wünscht sich am Ausbau des Staates, der Wirtschaft, der Wissenschaft zu beteiligen, — aber siehe da: es mischt sich fortwährend ein Problem ein. Man wird allmählich müde von dieser ewigen, alles auf die Spitze treibenden Problematik, von der ewigen Anormalität des Zweiseelentums. Wenn es das Schicksal deS europäischen Juden ist — zugleich Jude und Deutscher, oder Jude und Russe, oder Jude und Ungar zu sein, so wünschen manche von diesem Schicksal loszukvnimen: entweder ganz Jude werden, namentlich in Palästina, oder ganz Deutscher, oder Russe usw., indem man vollständig in der betreffenden Nation ans- Maß zu beschränken, so ist daÄ doch ,auf Grund desP für den Negisterrichter allem tit. Betracht kommenden § 18 Abs. 2 HGB. nur insoweit möglich. als daS Wort in der DerkehrSanschauung eine bestimmte eingeschränkte Bedeutung bereits erlangt hat. Der Registerrichter ist nach dem Gesetz nicht in der Lage, seinerseits den Abschluß einer in der Bildung begriffenen Berlehrsanschaunng zu fördern. In eingehenden Erörterungen kommt das Kammergericht zu dem Ergebnis, es werde kaum sestzustollen sein, daß sich die Berkehrsanschaunng über den Gebrauch deS Eigenschaftswortes „deutsch" in der Firma wesentlich geändert habe. ES sei bedenklich in der Regelung der zur Entscheidnng stehenden Frage dein Gesetzgeber vor- .p,greifen, dessen Ausgabe es sei, daS Bedürfnis nach einem Schutz des Wortes ,.deutsch" ans dein Gebiete des Firmenrechtes gegen die in gewissem llinsange ebenfalls schutzwürdigen Interessen der betroffenen Firma abzmvägen. Allein im Berliner Handelsregister seien mehr als tausend Firmeii mit dein Zusatz „deutsch" eingetragen. Die Feststellungen des einzelnen Registerrichters darüber, ivas die vermeintlich geivandelte Berkehrsanschaiinng fetzt imter dem Zusatz „deutsch' verstehe, ivürde mehr oder iveniger willkürlich sein, ans der anderen Seite aber Bevorzugungen einzelner Geschäfte, denen die Bezeichnung zuerkannt würde, und schwere Schädigungen der übrigen, die ihre Firma ändern müßten, nach sich ziehen. Entscheidend seien aber iin gegebenen Fälle liicht diese allgemeinen Erivägvngen. sondern der IIinstand, das; die vom Beschwerdeführer gewählte Firma zu denjenigen Firmenbezeichnungen gehöre, welche die ausschließliche Beziehung deS Wortes „deutsch" zu dem Gegenstände des Unternehmens hinreichend deutlich erkennen ließen. Unter Aufhebung der Beschlüsse der Boriiistanz hat das Kaimnergericht die Sache an daS Amtsgericht zurückverwieseii. Achtung, Rcchtsirchcndc! Bel Anwälten und Prvzcßparteien besteht vielfach Unklarheit darüber, vb bestiimnte Ainvälte in bestimmten Orten in ihrem Berns verblieben sind. Der Eentralverein ist bereit, ans jede Anfrage nnw/heiid Auskunft zu erteilen imd die in ihrem Berufe verbliebenen Anwälte in den einzelnen Städten zu benennen. geht, sich vollkommen mit ihr assimiliert. Ob das ersterwähnte eine Massenlosung sein kann, bildet ein Problem für sich, das hier nicht zu untersuchen ist. Klar ist. daß das zweite — der seelische Massenselbstmord — keineswegs eine Masseuerlösung bringen kann, obwohl es sich als individueller Vorgang oft ereignet hat. Aber bei weitem nicht alle sind mit einer totalen Selbstverleugnung einverstanden (eine partielle würde in dieser Hinsicht nichts nützen), auch die „anderen" sind nicht immer damit einverstanden. Ans dem Zweiseelentnm entschlüpfen können einzelne — wenn auch in großer Anzahl; die Masse aber bleibt in diesem Zweiseelen tum, weil es nichts anderes will und kann. Man muß also diese Last — wenn es eine Last ist, oder gar die Tragödie, wenn es dazu kommt — des Zwciseelentums einfach hinnehmen, wenn auch nicht ans Liebe, so doch ans Einsicht, wenn nicht aus Würde, so doch ans Selbsterhaltung. Ob glückbringend oder nnglückvcrheißcnd, vb ziviespältige Halbnatur oder verdoppelter Seelenreichtnm — diese potentielle Tragödie ist die Form selbst unseres geistigen Daseins. Man kann sie verleugnen nur indem man sich 'selbst verleugnet. Mari kann sich ein einfaches und ruhiges Leben wünschen „wie bei andern" — man wird vom Schicksal zur Abgrnndigkcit, Kompliziertheit und Anstrengung gerufen; und wenn der Ruf des Schicksals ertönt, kann man ihm nicht ausweichen, macht man sich noch so klein. Man kann das Schicksal nur überwinden, indem man ihm folgt. * immer größer mit §en Fortschritten des VeH kehrs. während die Zugehörigkeit zur Mutter-. Nation immer fester wird durch die Ueber^ Windung des Raumes: durch das Radio und die Luftpost bleibt ein Mensch in der anderen Hemisphäre seinem früheren Kulturboden näher, als früher ein Dorfbewohner zur nächsten Großstadt. Menschen zerstreuen sich heutzutage im Raume leichter durch die ungeheure Technik, bleiben aber auch leichter in Verbindung mit ihrer früheren Kultur. Es soll nicht heißen, daß die Diaspora anderer Nationen dieselbe ist nste die jüdische. Aber so wie das Prinzip: cuius ro«io, ejus religio schon längst iot i)l, so ist das Prinzip der nationalen Selbstbestimmung — im Sinne von Zerschneidung der Staaten nach Ratio-, nalitäten — endgültig int großen .Kriege sehlgeschlagen und erledig!. Und das nationale Assimilieren geht im Zeitalter der allgemeinen Iwenn auch elementaren) Bildung und der Demokratisierung der Kultur immer schnneriger vonstatten. Die allgemeine Diaspora ist im Gange, und nichts wird sie amchalten können. Genus; nehmen die Inden eine besondere Stellung in diesem Diasporadasein ein. denn sie sind eine Gemeinschaft besonderer Art. Sie haben sich früher in die Diaspora bineingelebl; die Diaspora ist die einzige Form ihres soziologischen Daseins, lvährend bei den anderen sie eine Begleitersciieinung des staatlichen Lebens ist. Vermutlich deswegen ist auch das Problem der Verschiedenheit zwischen dem staatlichen und bim ob Fischen Dasein; bei den Inden eben früher nnsgekommen als bei anderen; ist es nicht bemerkenswert, daß die Väter der sogenannten Völlerpshchologie -- Steinthal und Lazarus — zwei Inden ivare»; und dasi das allgemeine soziologische Problem der Zugehörigkeit des Einzclmenschen zn verschiedenen sozialen Kreisen — die soziale Differenzierung — eben von einem Denker, der ans dem Judentum hervorgegangen ist. von' Simmel, am einleuchtendsten gestellt worden. Plan braucht — und soll — nicht die Lage des Judentums an die Lage der anderen Völker angleichen, es muß nur gesagt werden, daß in unserem Zeitalter das Zweiseelentum, wenn auch ein charakteristischer Zustand des modernen Inden, — doch nicht ihm allein eigen ist. Es ist unser Schicksal, wird aber auch von anderen geteilt; wir sind Vorläufer und Pioniere einer allgemeineren Bewegung. Für uns ist diese Sachlage entscheidend. In gewissen Zeitabschnitten kann sie durch Zeitströmungen übertönt werden, später aber kommt sie wieder znm Vorschein und zur Geltung. Sie zu ergründen und auszubauen ist unsere Ausgabe, denn nur durch Erkenntnis seines eigenen Schicksals darf man hoffen cs zu einem gewissen Grade zu meistern, jedenfalls aber — in Würde zu ertragen. 6. L. Neue MüMHnicn für den Verkehr Bitten arischen und ntchlarischen SSctftfstonsräiicn DaS Präsidium der ReichsrechtSanwältskammer stellt gegenüber der vor einiger Zeit in der Presse veröffentlichten Meldung, dos Präsidium habe standesrechtliche Nichtliiüen über den berufliche» Berkehr mit früheren Rechtsanwälten, deren Zulassung znrückgenommen ist, und zwischen arischen und nichtarischen Amoälten neu ausgestellt und veröffentlicht, fest, daß von ihm zurzeit keine derartigen Richtlinien aufgestellt seien und daß eS sich bes den in der Presse inhaltlich wiedergegebenen Bestimmungen um vor längerer Zeit'ausgestellte, zum Teil durch die seitherige Entwicklung überholte Richtlinien handle. Dazu ist aber noch folgendes zn bemerken: Das moderne Judentum ist keineswegs ein Monopolist des Zweiseelentums. Immer mehr und mehr wird es ein Merkmal gewisser Schichten der modernen Menschheit. In diesem Falle, wie in manch anderem, zeigt sich daS Judentum als Vorläufer moderner europäischer Entwicklung überhaupt (warum es so ift,. ist ein soziologisches Problem, das uns weit von unserem heutigen Thema ablenken würde).. Die Diaspora ist eine unabwendbare Kategorie der modernen Welt. Die Deutschen in Amerika fühlen sich Deutsche und Ameriknner zugleich; und eS leben auch Deutsche in Rumänien und Polen, in der Tschechoslowakei und in Italien. Es leben auch Italiener in Amerika und in Frankreich und in Nvrdafrika, Russen in Polen und Lettland, Ungarn in Rumänien und in der Tschcchoflvwakei, Franzosen in Kanada. Diese Menschenzerstreuung über Staaten und Länder wird MsrMgenten in Thüringen Vom Thüringischen Justizministerium ist eine Verordnung über die Zulassung von Prvzeßagenteu veröffentlicht worden. Rur wem nnbeschräntt doS mündliche Verhandeln vor Gericht gestattet ist. darf die Berufsbezeichmmg „Prozeßagent" ohne weitere Zusätze führen. Von der Zulassung als Prozeßngenten sind ausgeschlossen: Richtdentsche, ferner Personen n i ch t a r i s ch e r A b st a m - m u n ft und solche, deren Frauen nichtarischer Abstammung sind. Für Fronikämpser, die bis zmn Inkrafttreten der Bervrdnnng dje Besorgung fremder Reckstsangelegenheiten vor Gericht bereits geschäftsmäßig betrieben habe», und förmlich oder durch Uebung znm mündlichen Verhandeln vor Gericht zugelassen waren, können Ausnahmen in dein für Beamte geltenden Umfange zngelassen werden. Ausgeschlossen sind u. a. ferner Personen, die ans Grund des Gesetzes,3un Wiederherstellung dos Berussbcamtentnms ans dem Amte entlassen oder in den Ruhestand versetzt worben sind, die als Rechtsanwälte ausgeschicden sind oder als Rechtsanwälte nicht zugekaffen werden und solche, die nicht die volle Gewähr für ein rückhaltloses Eintreten für den natioiialsozialistischcil Staat bieten. l H j KAUFHAUy m f—5—!-p. .—v--! 1-5 TT ' J ] l u j pW P? m rin t s p OCJ V V_y <-><-> UJ7 v c_3 c_iV2> UO W vom» I. &äs SS. Fe&sraa* Beslän-Sehöne&erg, Hauptstraße 163 Unsere tief herabgesetzten Preise bieten eine einmalige Kaufgelegenheit r der die pap' ': mS' Pw"' ]»!>!' ' aw M - zwei/ ln»''' rw " V-.T. Ww. Mo . rin' »r Ai' H'1: lau’; V,!'; TTC; 11! U i d"" : tau-: i kui' : so ü;; fair Ew 1 Sa tie? IM- E de Ast Sem Joh- ' al-> pcnd gülti well» Wide muh Vfnjä eine nelm cua: nnuv Sol, Wi tick (U'u k'U dim % An sin; w' Uv Vo fhu En 00 di» toi da yj{ >

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