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Central-Verein-Zeitung · 1934-02-01 · 5 (1.2.1934) · page 6

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
13 (1934)
Issue
5 (1.2.1934)
Date
1934-02-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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atuwanen trifet, Regisseure foßfe alle MitMrkertvett Deutsche seien. Deutscher im Sinne dieser Berord-' nung sei aber nur, wer deutscher Abstammung sei und die deutsche Staatsangehörigkeit besitze. Bildstreifen, in denen ein jüdischer Regisseur rnitgewirlt habe, gelten als ausländische Bildstreifen und unterlägen als solche den Beschränkungen der Kontingentierungsverordnung. Mein Dienstverhältnis als Be* hördenangestellter ist mir wegen nichtarischer Abstammung auf Grund der zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufs* Beamtentums gekündigt worden. Daraufhin habe ich das Miet* Verhältnis über meine V/ohnung auf Grund des Gesetzes vom 7. April 1933 gekündigt. Der Ver* mieter hat gegen diese Kündigung Widerspruch erhoben und erklärt, dass ich nicht zu den Behördenangestellten gehöre und deshalb auch nicht zur ausserordentlichen Kündigung berechtigt sei. Hat das Amtsgericht diese Frage nachzuprüfen? Nein! Wie das Landgericht Berlin in einem Beschlich vom 17. 11. 193!; (947 T 16812/33: Jur. Wochenschr. 1933, S. 2848) aiisgeführt hat, hat das Amtsgericht im Widerspruchsverfahren nur zu Prüfen, ob die Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Mieter zuzumuten sei. Im übrigen habe das Aintsgericht von dem Sachvortrag des Vermieters auszugchen, der sich — wenigstens für das Widerspruchsverfahren — auf den Standpunkt zu stellen habe, daß der Mieter zu dem nach den Vorschriften des Gesetzes zur Wicderhcrstelliing des Berufsbeamteiitums betroffenen Personenkreis gehöre. Der Verein ehemaliger Schüler der Knabenschule -er Jüdischen Gcmcinde zu Berlin C. gegr. 11)00 (Geschäftsstelle: B. \!a]nnt§, Berlin N 24, Elsässer Straße 9, Tel.: Norden 1051), ist laut Schiedsfijtu'di bet Jüdischen Gemeinde allein berechtigt, diese« Namen zu führen. Alle ehemaligen Schüler werdert gebeten, sich an die Geschäftsstelle zu wenden. Mlsmln MlhsWg'MllSlhel «MW Die Freiherr!. Carl von Rothschildsche Bibliothek ist auf Anordnung der städtischen Behörden in ..Bibliothek für neuere Sprachen lind Musik (Frh< C. v Rothschildsche BibliotlM" umbenannt worden. Tic Bivlivthek ist im Jahre 1887 von Freifrau Louise von Rothschild (gestvrben 1892) zum Andenken an ihren Vater gegründet und am 23. Januar 1888 der öffentlichen Benlitzung übergebeit worden. Nach dem Tode der Gründerin wurde die Einrichttnrg von ihrer Mutter. Freifrau Carl von Rothschild, in eme feste Stiftung umgewandelt. deren Statut 1893 die allerhöchste Genehmigung erhielt und der Stiftmlg die Rechte einer juristischen Person verlieh. Die Bibliothek selbst siedelte 1894 in das ehe. malige Rothschildsche Fomilienhans Untermainkai l.7 über und wurde dann durch weitere Bauten im Laufe der nächsten Jahre erheblich erweitert. Tie Stiftung, die im Jahre 1913 bereits über 70000 Bände enthielt, pflegte besonders die Kunst- und Musiklvissenschast, die neuere Philologie, die Volkskunde und vergleichende Sprachivisseuschaft. Groß sind nach die Bestände an Rvthschild-Literatur. Mehr al>. die Hälfte der Bibliotheksbestände stammt ans Scheuknngen von wissenschastllmem Wert. Nach dein Tode des Freiherrn Carl von Rothschild waren besonders seine Tochter. Frau Baronin Solomon von Roth, schild in Paris.. Ladp Rothschild in London und Baronin James von Rothschild in Paris, an der Erweiterung des Hauses und der Buchbestände beteiligt. ___ AZsssr-§ZrSs Siegnumd Hans (Bcrlin-Niederschönbausen) wird am 11. Februar 70 Jahre alt. Ter Jubilar iü iiber 25 Jahre Alilglied des C. B. — Julius AH a ti u li c i in (Kolbcrg) feierte am 25. Januar feinen 70. Geburt^ tag. — Frau Johanna Metier dankt auf dieiein Wege allen, die an ihrem 60. Geburtstag so freundlich ihrer gedachten, herzlich. — Ter Sohn des Schuhlind Sporthaus A. Pfifferling in Laciterbach (Cbcr* Hessen) hat am 22. Januar 1934 die Schuhmachergrscllenprüsung vor der dortigen Schuhmacherzwangsinnuilg mit sehr glit bestanden. Oa , PPL JVu4Umß4T 1. Daniel Mendoza, der 1763 in einem Londoner,Vorort geboren wurde und 1836 starb, war ein bekannter jüdisch-englischer Boxer, der auch den Weltmeistertitel errang. Er hat viel zur Verbesserung der Boxtechnik seiner Zeit beigetragen. 2. Der Komponist Jaques Offenbach (1819 bis 1880) ist der Sohn des 1779 in Offenbach a, Main geborenen und in Köln tätig gewesenen Kantors Isaac Eberscht. 3. Der Philosoph Moses Mendelssohn, ein treuer Freund Lessings, wurde in Dessau . am 6. September 1729 geboren, wo auch anlässlich seines 100. Todestages (4. Januar 1786) sein Denkmal aufgestellt wurde. '4. Der Codex Sinaiticus, den die Sowjetregierung dem Londoner Britischen Museum für 1,37 Millionen Mark zum Kauf angeboten hat, ist die wichtigste Bibelhandschrift aus dem vierten oder fünften Jahrhundert, Sie enthält neben dem Neuen Testament über zweifünftel des Alten Testaments. 5. Die erste Toynbeehalle, als Erziehungs- und Bildungsstätte für die arme jüdische Bevölkerung wurde 1884 im Londoner Stadtteil Whitechapel gegründet. Die Berliner Toynbeehalle, der auch solche in anderen Städten folgten, entstand im Jahre 1904. Diese Einrichtung geht zurück auf den christlichen englischen Nationalökonomen und Sozialreformer Arnold Toynbee, der 1833 in Wimbledon gestorben ist. ln einem Schiedsgerichtsverfahren bin ich von einem Ausländer zum Schiedsrichter bestellt worden. Kann ich von der Gegenpartei als Jude abgelehnt werden? Der Neichejustizrmnis'ter hat an dos Auswärtige Amt em Schreiben vom 23. Januar 1934 („Deutsche, Cdfi% bic "Ablehnung nichtarischer ..Die Vorschrift im § 1032 Ms. 3 Satz 2 der Zivilprozeßordnung über die Ablehnung nichtarischer Schiedsriclster steht in engstem Zusammenbange mit den gesetzlichen Maßnahmen, diel sich die Ausschaltung des nichtarischen Elements un Bereich der staatlichen Rechtspflege zum Ziele' gesetzt haben. Die Vorschrift will dem Vorbeugen. daß Persvnen. für die in der staatlichen Rechtspflege grundsätzlich lein Raum seiii svll, nunmehr nuf dem Gebiete der Schiedsgerichtsbarkeit ein besonderes Betätigungsfeld suchen. Solche : Personen, sollen daher nur dann als Schiedsrichter Mitwirken dürfen, wenn auch der Gegner damit einverstanden ist. Hiernach muß der § 1032 Abs. 3 Satz 2 nach Sinn und Zweck dahin aus« gelegt werden, daß er nur solchen Persvnen ge- . gcnüber Platz zu greisen hat, die in Deutschland . als Organe der staatlichen Rechtspflege — als Beamte oder Rechtsanwälte — in Frage kommen, d. h. gegenüber deutschen Reichsangehörigen. Tics dürste auch durch die Bezugnahme auf das Berufsbeaintengesetz, das sich begrifflich nur auf die Retchsangehörigeu bezieht, hinreichend klargestellt sein. . Ich trete dal)er der dortigen Auffassung darin bei. daß bei einem Schiedsgerichtsverfahren mit einem Ausländer für die Ablehnung eines von dem Ausländer zum Schiedsrichter bestellten nichtarischen Ausländers nach § 1032 Abs. 3 Satz 2 kein Raum ist." Ich bin seit Jahren zugelassener Kassenarzt in Berlin und war auch in das Arztregister eingetragen, ln den letzten Jahren bin ich als Am* bulatoriumsdrzt tätig gewesen. Bin ich zugelassener Kassenarzt ge* blieben? I a! Nach einer Entscheidung des Neichsschiedsamts vom 8. November 1933 sind die Voraussetzungen für eine 'Ltrciclrmg ans dem Arztregister nicht gegeben und die Zulassung zur Kassenpraxis besteht fort. - Ich habe mit der Waffe an den Kämpfen gegen die Spartakisten im Rheinland teilgenommen. Kann ich jetzt meine ausserordentliche Zu* lassung als Kassenarzt auf Grund der Verordnung vom 29. September^ 1933 beantragen? Ja! Das Reichsschiedsamt (Rsch. 139/33) hat , unter Berufung auf die Bestimmungen der Dritten Neichsdurchsührungsverordmmg zum Berussbeamtengesetz — die Teilnahme an den Kämpfen im Baltikum, in Oberschlesien, gegen die Spartakisten sowie gegen die Separatisten und die Feinde der nationalen Erhebung der Kampstätigkeit.an der Front im Weltkrieg gleichgestellt. Diese Gleichstellung erfolgt für Aerz'te freilich unbedingt nur bei Kampfhandlungen mit der Waffe. Für den Sanitätsdienst wird grundsätzlich eine Frist von mindestens sechs Monaten für die Fronttätigkeit und die ihr gleichgestellte Tätigkeit gefordert. Ich war als preussischer Ge* metndebeamter acht Jahre in Plan* stellen tätig und befinde mich jetzt in schwierigen wirtschaftlichen Ver* hältnissen. Kann ich auf Grund der Härteklausel Bezüge zugebilligt erhalten? Ja! Nach der Fünften Durchführungsverordnung vom 20. September 1933 (RGBl. I, S. 697) zu § 16 de3 Gesetzes zur Wiederherstellung des .Berufsbeamtengesetzes vom 7. April 1933 kann ein Hürtecnisgleich auch daun gewährt werden, wenn ein Rechtsanspruch auf Bezüge oder Uebergangsgelber nicht besteht. Nach einem Nunderlaß des Herrn preußischen Ministers dez Innern vom ' 5. Januar 1934 — IVa I 1810/33 — (Ministerialblatt für die preußische innere Verwaltung Nr. 2 vom 10. Januar 1934, S. 88) ist ein im Ministerialblatt abgedruckter Fragebogen für Geineindebeamte auszufüllen. Ter Antragsteller ist im Verhandlungswege nach den erforderlichen Angaben zu fragen, wobei ihm zu eröffnen ist, daß falsche oder unvollständige Angaben die Entziehung bzw. Mindernng einer etwa beivilligten Rente sowie eine Anzeige ivegen Betrugs nach sich ziehen würden. Weiter hat der Antragsteller sich schriftlich zu verpflichten, der Anstelllingskörperschaft jede Aendernng seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mitzutcilen. Es kommt in der Hauptsache daraus an. vb das dienstliche und außerdienstliche Verhalten des Antragstellers ihn der Gewährung einer Rente würdig erscheinen läßt. Auf die politische Einstellung und Betätigung kommt es im allgemeinen weniger an. Es ist nicht von Bedeutung. ob der Antragsteller von seinen bisherigen Bezügen halte Ersparnisse machen können, sondern ob er solche wirklich gemacht hat. Die Bezüge werpen grundsätzlich nur in Höhe eines Bruchteils eines Ruhegehalts bewilligt, das sich bei der Anwendung der §§ 9, 11 des Berufsbeamtengesetzcs mindestens aber bei Zugrundelegung einer ruhegehaltsfähigen Dienstzeit von zehn Jahren ergibt. Hierzu treten die Kinderbeihilfen in voller Höhe, sofern die hierfür bestehenden allgemeinen Vorschriften erfüllt sind. Entsprechend der Vermaltmigsübnng bei der Gewährung von sonstigen Gnadeiiversvrglingen wird die Bewilligung stets mir auf Zeit nnd'unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs ausgesprochen. Bei der Bewilligung der »teilte ober der Gewährung des Härteausgleichs lvird ein strenger Maßstab angelegt, so daß der Höchstsatz nur in ganz besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommt. Ich habe ein Filmmanuskript verfasst und sollte nach einem Ver* trage vom 1. November 1932 am Drehbuch mitarbeiten und Regie führen. Im Frühjahr 1933 erhielt ich ein Schreiben, dass auf meine Dienste wegen meiner jüdischen Abstammung verzichtet werden müsse. Kann ich Erfüllung des Vertrages verlangen? Die Rechtsfrage ist zweifelhaft. Das Kammergericht hat in einem Urteil vom 17. 11. 1933 (21 U 4598/33; Jur. Wochenschr. 1933, S. 2918) die fristlose Kündigung eines Vertrages betreffend Beschäftigung eines jüdischen Regisseurs mit Rücksicht auf die Entwicklung der Politischen Verhältnisse für berechtigt erklärt. Es hat dabet darauf hingewiesen, daß nach der 4. Verordnung über die Vorführung ausländischer Bildstreifen wom 28. 6. 1933 nur solche Bildstreifen als deutsche anerkannt werden, deren Produktions- 'Nichtige Lösungen der Fragen in Nr. 4 der „CE. V.-Zeitnng" vom 25. Januar 1934 sandten ein: Schüler Herbert E b v n c. Frankfurt a. b. O., Humboldtstraße 2; Direktor Eugen G a n z, Wiesbaden, Walkimihlstraße 74: M. Löwenstcrn, BcrliiO Tempclhof, Renate-Privat-Straße 12: Frau .Oiinim 91 ofenbet fl, Dortmnnd-Kirchlinde: Max Eoldö s ch m i b t, Berlin, Holzmarktstraße 13. Agg von HOnMnsihal Der erste Februar 1934: Hugo von Hofmannsthal wäre sechzig Jahre alt geworden. Nun ruht er seit bald vier Jahren in der - Erde. Als er von dein Freitvde seines ältesten Sohnes erfuhr, ist er znsammengebrochen. Der Gedanke an den Tod, den er, „fri'thgereist itnb ' Hart und traurig/ in seinen ersten drama- ' tischen Versuchen wiederkehrend gehegt hat, war in dem Sohn zur trüben Tat gewachsen: >,Erst, da ich sterbe, spür' ich, daß ich bin!", wie es in dem Kleindrama „Der Tor und der Tod" heißt. Des Vaters Herz erlosch. Viel zu früh für alle, die ihn geliebt, ist er einer - Welt entwichen, die ihm setzt, an seinem Festtage, hätte danken müssen. Hätte sie es getan, von überall her? Wenn ' wir den Dingen, lvie sie wirklich sind, ins Auge blicken, müssen urir zweifeln. In unsere Klage, daß er sortgegangen, mischt sich die Gewißheit, daß ihm Leid erspart geblieben ist. Er war kein Zeitgemäßer. Zeitgemäß dichten heißt: die bewegenden Ideen einer Epoche mit empfinden und dann poetisch gestalten. Das war nicht seine Sendung, nicht sein Wille, nicht sein Können. Auch früher schon ist er niemals ein Zeitgemäßer gewesen, falls man nicht ausschließlich die literarischen Strebnn- ' gen eines Zeitabschnittes gelten läßt. Ueber sein nächstes geistiges Feld hinaus hat er öffentlich nicht „Stellung genommen". Er hat auch niemals die Masse erobert oder erobern wollen, aber eine treue Gemeinde war um ihn. Eher darf er ein „Zeitloser" genannt werden; selbst sein „Gerettetes Venedig" ist trotz politischem Hintergrund zeitlose Poesie. Er war einer, der viele Zeiten durchkostet, ihr Edelstes eingesogen und dann durch den Prismenglanz seines Schönheitssinnes von neuem hat erstehen lassen. In dem herrlichen Nachruf, den Jakob Wassermann dem toten Freunde und uns geschenkt hat, wird als das tragische Schicksal Hofmannsthals erkannt, daß es ihn, das Genie der Asndung, in eine Epoche der Auslösung geführt habe. Das ist cs. Hier war einer, den die geistigen Schätze vieler Jahrhunderte gelehrt hatten, seine eigene Natur inld ihre Fähigkeiten zu finden. Was er gelesen, genossen, gewonnen, band er in sein persönliches Wesen zusammen. Er war eine Blüte auf uraltem Humus, die dann ihre eigene Frucht erzeugt hat. Es war nicht höchstes Dichtertum in dem Riesenmaß der wenigen Unsterblichen. Aber in ihrem Gefolge war es höchstes Künstlertum. Es war sublimierte Kultur, es war letzte Verfeinerung des Gefühls und des Intellekts. Heute nennt man das mit Geringschätzung „Artistentum". Man spricht wegwerfend von „i’art pour l’art". Aber das Reich der Kunst hat nicht so schmale Grenzen. Nicht der Zeitdichterling soll darin Platz haben, aber neben den Zeitdichtcrn in Harnisch und Talar, neben dem historisch gefärbten Sinnbildner und dem Propheten kommender Herrlichkeit auch der Poet, der die Schönheit tun ihrer selbst willen liebt und sie in Kunst bändigt. Kunst hat keine Grenzen, denn sie ist Traum und Traümgestaltung. Sie hat etwas von dem Lustgebilde der Wolken, den hellen oder den dunklen, die zur Erde gehören und doch schon des Himmels sind. Hugo von Hos° mannsthal ist ein Künstlerträumer gewesen, bei aller Schärfe des wägenden und prüfenden Verstandes. Der Gymnasiast „Teosil Morren" träumt bereits Gedichte; nicht viel älter, erregt „Loris" berechtigtes Aufsehen. Man sucht einen Falter, der leuchtende Flügel austut. Welche Feinheit der Zeichnung! Welch' Schmelz der Farben, welch' ein Streben -in reine Lüste! Man ries „Habemus Poetam!" Und dann fliegt er weiter, ein Honigsucher aus vielen Blumen. Die große kompositorische Gabe ist ihm versagt: aus eigenen Visionen dramatische Architektur aufzubauen, er versucht es, aber seine Hand ist nicht muskulös gering.^ Nur einmal gelingt es ihm: wenn er die „Elektra" des Sophokles in einzelnen Szenen und durch die Auslösung des Chores noch steigert. Seine eigenen Dramen enthalten manchen großen Zug, jedoch im ganzen klingen sie nicht nach. Der Zauber des unmittelbaren ErgreifenS bleibt aus, sie sind nicht „bretterhast", hätte Goethe gesagt. Hofmannsthal bleibt immer der versonnene Lyriker. Stark -wird er, wenn er, von alten großen Kunstkulturen ganz erfüllt, sich an ihnen messen, sie umformen und anpassen und der heutigen Welt zu frischerem Genuß zuführen kann. Er übersetzt Ealderon und Moliäre. Er versenkt sich in die Antike. Er belebt mit dem „Alten Spiel von jedermann" und mit dem „Großen Weltcheater" die patriarchalisch naive Mystik der Vergangenheit, um sie wenigstens ein anmutiges'Schaustück werden zu lassen. Das Gewesene, das Ferne, düsteres Fatum unb heiter Spielerisches. ordnet er und bringt es zwei größten Künstler-Zeitgenossen, Max Neinhardt und Richard Strauß. Das Wort „Librettist" muß vermieden werden, er lvird der vornehmste Opernbuchdichter der Zeit. Er selber gibt schon Musik, und Straus; öffnet das Füllhorn der seinigen. Hosmannsthal, von Reinhardt angeregt, wird wiederum dessen Anreger. Die Phantasie des Theatermannes entzündet sich, und wirft die Lichter und Schatten der lebendigen Bühnenwirkung über das Gespinst, das Hosmannsthal, Lyriker und Gobelinmaler mit der Feder, ihm zugereicht hat. Er war der Träumer, der um vieles wußte, und darum war er auch ein Denker. Was aus diesen Quellen floß, aus der Inspiration und ans dem Verstände, strömte in das köstlich ziselierte Becken seiner Wortkunst und wurde Form. Unform war ihm weniger als nichts. Er empfand sie wie etwas Unsauberes, und wie hätte dieser in aller Unattfsüllibkeit aristokratisch gepflegte Edelmensch seine Finger beschmutzen sollen! Form war ihm Identität mit dem Inhalt/ Ste war die Schale, die nach dem gleichen Gesetz, aus dem nämlichen Keim wachsen mußte, wie die Frucht selber. Er nannte das „jene tiefe wahre innere Form, jenseits der reihorischen Kunststücke". Alle seine Einzelschriften in Prosa zeigen diesen Gleichktang zlvischeu Cmdruck und Ausdruck. Sie sind im Aufbau! ebenso logisch, in der Wortwahl ebenso klar, wie sie sich auch leise aus Hofmannsthals tiefinnerlicher'Musikalität wiegen. Die Sprache war ihm höchstes Gut. Kein Meister kann seine Geige so brüderlich wann an's Herz drücken, so altvertraut, so immer neu, lvie Hosmannsthal die deutsche Sprache. Er wurde niemals müde, sie zu pflegen mw ihr zu huldigen. „Genie der Binwmg". salf er in der Sprache und damit im Schrifttum mehr als ein bloßes Verständigungsmittel. Sie waren ihm Bürgen für den engsten sammenhang des einzelnen mit der Kemeuischast, sie waren ihm als Bindemittel noch wichtiger als das Wohnen auf gleichem Boden und der Verkehr in Handel und Wandel. _ In festlichem Ernst, ohne Furchh vor einer „Epoche der Auslösung", vielmehr iu gläubigem Vertrauert auf eine zur „Form" strebende Entwicklung des deutschen Schrifttums, hat er diese Thesen irr der Btünchener Universität unter dem Rektorat Karl Boßler-, verkündet. Es war vor jetzt erst, -- vor letzt schon sieben Jahren. So sehr hat dieser Südmensch, der Oesterreicher, gemischten Blutes, eingesangen auch vom malerischen Reiz dch Katholizismus, sich als Deutscher im „OCte1* gen Raum der Nation" heimisch gefühlt. Wie könnte man die Einheit einer solche^ Persönlichkeit zusammenfassend kennzeichnen.■ Wie diese Freude und diesen Dienst cuu Schönen? Hätte im Alltagsgebrauch der Sprache, dem Hosmannsthal stets ausgeivtcheu ist, das Wort „Phäakentnm" nicht seinen ursprünglichen Sinn verloren und wenn es noci) mehr bedeutete als schwatzend schmatzendes Schlaraffendasein. dann: auch im Tempel Hofmannsthals standen, wie Homer uns da-.' wirkliche Phäakenland geschildert, „goldene Jünglinge auf schöngebauteu Altären", unc in seinem Garten „sind immerdnftende Beete voll balsamischer Kräuter und tauseudsarbtgcr Blumen".

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