Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 13 (1934)
- Issue
- 4 (25.1.1934)
- Date
- 1934-01-25
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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I 1 11 IM®. (PostceteöRq VD§z/§T§Ss 2) v sleekwrdnet ln dm GefLntverlauf des Zeitgeschehens, urck nur zu Erm aus der Situation der Judm um 1800 einerseits und den herrschenden politischen Ideen ander- M. Dabei, muß em alle Misch-gsschichtbchen Ausemandersetzunaen bcherrschendes Doama auf seine wirkliche Berechtigung zuruckgeführt werden: die Theorie von der „ElgengeseHlrchkerL des Judentums". Eine selbstverständliche Wahrhnt, insofern jedes Lebewesen — und auch eine Gemeinschaft ist - ein solches - eme Einmaligkeit dar stellt; eine hohle, jede fruchtbare Diskussion läb-. mende Phrase, wenn damit gesagt sein soll daß die ehernen, ewigen Gesetze aller Ent-' Plffl258Ll)cJ: Erstarrung in der Absonderung, der Abhängigkeit von der Umwelt und des Verlustes an Eigenart bei der unentrinnbaren As,mn atwn an diese -rdem Judentum gegenüber rhre Geltung verlören. Demzufolge betrachten wir zunächst die Lage der Juden vor der Emanzipation: Eine Judenschaft, als Gesamtheit abgeschlossen und eing^reist in leder öffentlichen Funktion von einer in voller Umbildung begriffenen Gesellschaft. Und seltsamerweise doch wieder aufs innigste verflochten mit dieser Umwelt in der Wirtschaft und in einer trotz aller Ghettomauern bestehen, den geistigen Berührung. Ein Judentum, m sich schon gespalten in einen in der Erstarrung bewußt verharrenden und einen — von dieser Seite gesehen — der Zersetzung durch den nicht adzuwehrenden „Geist der Zeit" anheimgefallenen Teil. Ein unhaltbarer Zustand, dessen Fortdauer zum völligen Zerfall führen mußte. Dieser Judenschaft gegenüber ein Staat und eine Gesellschaft, die sich eben anschicken, die letzten ständischen Bindüngen abzustreifen und m Verwirklichung der - neuen Idee von der „Gleichheit aller vor dem Gesetz" den Untertanen und später den Staatsbürger zu schaffen. Was konnte die Judenschaft, die aus einer unhaltbaren Lage heraus wollte und heraus mußte, anderes tun, als die allgemeine, staatliche Neuregelung der Be- Ziehung zwischen Staat und Individuum auch für sich zu beanspruchen? Und wie konnte der Staat bei dieser Neuregelung vor der Judenschast Halt machen? Von welcher Seite aus man also die Judenemanzipation auch betrachtet, sie war für beide Teile der einzig mögliche Prozeß der notwendig gewordenen Anqleichung und des Ausgleichs. Darum hat auch nachträglich — bis zur Gegenwart —. kein jüdischer Gegner der Emanzipation einen anderen Weg zur Erlösung der Juden aus ihrer unhaltbaren Lage zu zeigen gewußt oder .auch nur zu zeigen versucht. - Darum sind sie ■ auch alle — alle, ohne Ausnahme! — Nutznießer der Emanzipation. Denn wer die .Gleichberechtigung verlangt und genießt, begehrt die Emanzipation. Und die Assimilation ist'mit EmanztpaNmißtttchrvislerr AiM Individualismus mit dem Liberalismus. Wer der europAschen Kultur teilhaftig geworden ist 5®*1 schmalen Pfad des traditionellen Judentums verlassen hat -rmag er sich einen , Ersatz für diesen Verlust geschaffen haben, welchen er wolle — ist ein Assimilant, wobei es chm. unbenommen bleibt, in dieser Tatsache Aas naturgrfetzltche. Notwendigkeit oder, einen zu sehen. Trotz der mit der Emanupation untrennbar verbundenen Assimilation rst es aber eine Geschichtsfälschung, wenn dev Emanzipation der innere Verfall des Juden- : tum§ schlechthin zur Last gelegt wird. Är Bruch, tn der Weltanschauung und Lebenshaltung der westeuropäischen Juden war schon v o r der Emanzipation da. Max Wiener hat,in seinem Buche „Jüdische Religron im Zeitalter der Emanzipation" ja gezeigt, wre unnatürlich schon bei Mendelssohn das Nebeneinander von. traditionellem Ritualismus und Geistessreiheit der Aufklärung ^var. Die fortschreitende religiöse Zersetzung aber rst eine allgemeine Erscheinung im 19. Jahrhundert, dre vor keinem Bekenntnis und vor keinem Längen- und Breitengrad Halt gemacht hat, also auch da nicht, wo keine Emanzipation stattgefunden hat und stattzufrnden brauchte. IV. Soll nun dieser historischen Vergangenheit wegen die Historie der Gegenwart als für uns nicht geschehen betrachtet und behandett werden? Das wäre absurd — gerade im Lichte unserer Auffasiung vom Wesen historischer Entwicklungen, in denen wir auch Schicksal und Notwendigkeit zu erkennen glauben. Wir erkennen und anerkennen darum auch in den Geschehnissen des Jahres‘ 1933 sehr wohl eine geschichtliche Wende. Sie mußte eintreten, weil sich die Struktur der Gesellschaft derart verändert hatte, daß hundertjährige Begriffe und Prinzipien auf; sie nicht mehr anweirdbar waren. Infolgebesten mußte sich auch die Lebensform dLr Gesellschaft, der Staat, ändern. Wir müssen diese Verlagerungen im Fundament deS Gemeinschaftslebens zugeben, auch wenn sie : unsere bisherige Existenz in Frage gestellt haben. Soweit also müssen wir uns geistig umstellen. Aber wir stoßen dabei an die Grenze des Dankes, wenn die Wertung der Ideologie der vergangenen Epoche beginnt, die wir nicht einseitig nur nach den Alters- - erscheinungen der Epoche vornehmen können. Nicht weniger aber auch darum, weil wir im Neuen auch Altes wirksam schon. Hegel hat bekanntlich im Gang der Geschichte' den Dreischritt erkannt: Fortschritt, Rückschlag. Ausgleich. Was bic historische Entwicklung der deutschen Juden anbetrifft, so befinden wir uns heute im zweiten Stadium. Wenn wir im dritten stehen, wird sich erweisen, ob unsere Haltung die richtige war, unsere Wertung die richtige ist. , wm XI» der Zeitschrift „Die dsstM WoW> ). In d«r Politischen Umschau: „So»!»? tolrtschast» NatilWslsorialipr»Hrr Dirt» HSmuSurib ©ojlalrfietung 6*8 schaMMerrsL",. herauZgegeben von Dr. Hoin- Zeitschrift „Der Deutsche Volkswirt" 1984. rich Hunke> U Januarheft.1934, findet sich Nr. 1b, lefen wir: tti»ahKam CTS.» CV*. ifin* em nv w » ein einleitender Aufsatz: „Die Lage", heißt eSr In ihm Der Beseitigung der Arbeitslosigkeit muß auch ein Neu- und Umbau der deutschen Wirtschaft folgen. Erst eine neue WirtschastSgestnnung und der Wille zu dieser neuen Wirtschaft werden die nationalsozialistische Form schaffen/ Wir wollen aber doch nicht vergessen, daß daS Jahr 1694 sich in der Schaffung dieser neuen Gesinnung und dieses neuen Willens nicht, erschöpfen! darf. Um diese neue Wirtschastsgestnnung braucht uns Nicht mehr bange zu sein, anderseits ist jedoch, der Widerstand gegen einen nationalsozialistischen Umbau der Wirtschaft ebenso kräftig gewachsen. ... . . Während das -Jahr 1983 auf politischem Gebiet eine Fülle von Gesetzen struktureller Art gebracht hat> gab e8 derartiges auf dem Feld« der Wirtschaft - nicht. ES ist verständlich, daß man in ber letzten Zeit in manchen Kreisen ein ver« stärkteS Drängen nach einer Aenderung der. Wirb, schaftsform ftststellen kann. Konkret gesprochen^ hat man dabei z. B. die Verstaatlichung der Großbanken im Auge. Wir selbst gehen mit den maßgebenden Männern dez Nationalsozialismus einig in dem Verlangen nach der Durchführung eines wahren deutschen Sozialismus im Geiste Adolf Hitlers. Für dis Ausrichtung des deutschen Bankwesens auf seine Grundsätze gibt es aber eins Reihe anderer Mittel und Wege, die keinen so frag- Au, Wnem «nbeten Gebiet sind die Grm»,itze würdigen Ch-M«-- tr-gr» wie di- S°zi°Iist-ruuz dez alten Nationalsozialismus in der l-ht-n Zeit ' und uns -utz-rdem -mem der wichtigsten Priw so sehr bekämpft worden wie auf dem Gebiet des Bankwesens. Wir haben erkannt, daß die Bank- Wirtschaft nicht einen beliebigen Wirtschaftszweig darstellt, sondern daß es sich hier um die Schlüsselgewalt handelt. Drei Großbanken haben heute noch den. Hauptantell an der Kveditvermittlung und -Verteilung im Bankgewerbe. Mit dieser Treuhänderausgabe ist eine völlig freie Betätigung im alten privatwirtschaftlichen Sinne unvereinbar.; Das Gesamtwohl der deutschen Volkswirtschaft verlangt. daß das Funktionieren der deutschen Volks-. Wirtschaft von den persönlichen Anschauungen oder den Entschlüssen einzelner Großbankleiter unab- - hängig ist. Wir wissen schließlich, daß die Verstaatlichung eines Betriebes nicht unbedingt feine Unbrauchbarmachung herbeiführen muß. Genau dasselbe gilt von den Versicherungs-: konzernen. E8 spricht nichts gegen die Verstaatlichung der . Großbanken und der Versicherungskonzerne. Es spricht eher alles dafür. Privatbankiers und kleine Versicherungsanstalten sollen weiter ihren. Ausgaben dienen. Die Großbanken und über-' mächtigen Dersicherungskonzerne aber gehören in. die Hand des Reiches . . »" zipien besten nationalsozialistischen Denkens — dep - Herausstellung der verantwortlichen Führerpersönlichkeit -7bester Rechnung zu tragen geeignet scheinen. Wir jedenfalls sind der Ansicht, daß in einem nicht verstaatlichten Bankwesen für solche Persönlichkeiten zumindestens eher und mehr Raum ist als im Falle einer Verstaatlichung. Feder stellt in einem Aussatz. (Sonderbeilags „Energieversorgung", Nr. 9 des ..Deutschen Volkswirt" vom 1. Dezember v. I.) fest, das Leitmotiv nationalsozialistischer Wirtschaftsgestaltung sei der Grundsatz, daß der Staat Wirtschaft führen, aber nicht treiben solle. Dazu bedarf, es aber, so hoch man die zentrale Bedeutung des Kreditwesens auch einschähen mag. keiner allgemeinen Verstaatlichung des Banbvesens. Noch weniger vermögen wir die Forderung einer Verstaatlichung der Versicherungswirtschaft, die neuerdings erhoben wird, mit dem oben« erwähnten Grundsatz in Einklang zu bringen. Gewiß, das nationalsozialistische Wirtschaftsdenken erfordert vielfach neue Formen der WirtschastSgestaltung' und .Organisation, neue Rechtsnormen. Wer das Heil kann nicht in der rein mechanistischen Forderung wie der einer Vcrstaatq lichung liegen . ,," Wm LSMSÄEW N§ NSMMN 'AMhST- Art dm letztm ArabLr»DeM0ttftraLLosrm. die am 16. Jarmar — glüLLiHsru-rLfe in alles Ruhe — siattfsndm. wird mrS auS Haifa geschrietmr Im Oktober vorigen Jahres hatte die Behauptung der arabischen Führer, Hunderttausende von Juden kämen ins Land, die ' Massen auf die Straße gebracht. Das scharfe Zugreifen der englischen Regierung hat die Demonstrationen im Keime erstickt, die Führer wurden verhaftet, ein großer Prozeß geführt und das Urteil lautete auf Unterzeichnung, einer Verpflichtung, „sich auf die Dauer eines Jahres gut zu führen". 100 Pfund sollten als. Pfand hinterlegt werden. Dre arabischen Führer lehnten diese Sicherstellung mrt der Begründung ab, daß ihr Betragen vom Standpunkt der Regierung aus das denwar schlechteste sein würde. Darauf wurde das Urteil in Geldstrafe umgewandelt. Der Erfolg der Demonstrationen war die scharfe Drosselung der Einwanderung und dw bekannten Maßnahmen gegen dre rllegal sich im Lande aufhaltenden Juden. Diese Maßnahmen genügten aber nicht der arabrschen Exekutive, in den Augen des Volkes waren die Oktoberdemonstxationen em Mißerfolg gewesen. " „ 1# Deshalb hat die arabische Sk°kutlve von neuem di- Massen aufgeruftn. Der!Lag. es war der 16. Januar, war sehr 8°schmt «° wählt, m war der erste Tag nach dem Kasten monat. an diesem Tage wird ohnedies geeiert, kein Handwerker arbeitet. I°d-r Laden ist geschlossen, sogar die Orange^rnte wird unterbrochen. * Die Demonstrationen si ruhig verlausen. ' ° Welche Parole war diesmal ausgegeben, wo* Aviv bis Mo einschließlich des Emek vorgesehen, alles andere bildet den arabischen Kanton, mit Ausnahme von Jerusalem, Nazareth, Safed, die als heilige Orte unter englischer Oberhoheit bleiben. Endlich soll auch Haifa unter englischer Verwaltung stehen. Die englische Regierung -hat energisch da8 Bestehen solcher Teilungspläne dementiert, trotzdem beschäftigen sich die arabischen Blätter unvermindert mit diesen Plänen, sie bilden das ständige Thema der Gespräche in den Kaffeehäusern, in den Dörfern, alles empört sich über diese Absichten der Regierung, welche gar nicht die Absicht der Negierung ist. Der Ausgangspunkt für all dies ist solgen- ' des: In Tuckeren, einer arabischen Stadt in der Mitte zwischen JasfH und Haifa, ist das Tabugericht, welches die Registrierung aller LandLäuse vornimmt. Dort ist einmal und noch einmal ein Jude verprügelt worden. Darauf wurde seitens der Negierung die Verleauna dieses Tabugerichtes in einen anderen Ort, wie etwa das benachbarte jüdisch: Chedera, erwogen.! Aus dieser Verlegung einer einzelnen Behörde wurde die Schaffung einer Regierüngszentrale und daraus wieder das Gerücht von der Teilung Palästinas in zwei Teile. Die arabische Presse sagt,, der Vorschlag stamme von einem arabischen Führer, der im Foreian-Office in London vorgesprochen habe. -Man findet aber in einer arabischen Monatsschrift, welche in London in englischer Sprache erscheint, emen Aussatz, der^den Lei- Auto?die^^dlufsatzes ist ein Enalän'der. der dem ForeigN'Offtce nahestehen soll.^ Sollte also doch jemand ein.Lnteresse rm einer Terluna des Landes in einen Mischen und einen - araoischen Kanton haben? &\®r C:3 Aug Zagreb wird unö geschrieben: . ' Die Einwanderung einer Reihe jüdischer Familien nach Jugoslawien hatte Ende vorigm Jahres einem Mitglied des jugoslawischen Senats Anlaß gegeben, eine Interpellation; über diese Frage an den Innenminister zu richten. Der Innenminister hat kürzlich diese -Interpellation dahin beantwortet: Nach Jugoslawien seien etwa 800 Juden aus Deutlchland gekommm, von denen be-' reits 600 nach Palästina weitergereist seien. Auch ein Teil der übrigen bereite sich für die-- - Weiterreise nach Palästma vor. Unter denen;- die sich in Jugoslatvien niederlassen wollten, gebe es vermögmde Leute, die mit der Absicht gekymmen seien, chr Kapital selbständig oderm Gemeinschaft mit jugoslawischen Staatsbürgern im Lande anzulegen. Dieser Umstand , in Verbirwung mit den Beziehungen der Eingewanderten zu den westlichen Märkten könne der jugoslawischen Wirtschaft nur zum Nutzen gereichen. Jedenfalls gebiete die Traditron des Landes, den Eingewanderten das Asylrecht zu gewähren. Freilich müsse auch darauf geachtet werden, daß die Einwanderer das Gastrecht nicht verletzten, sich loyal verhielten und sich insbesondere jeder politischen Betätigung enthiecken. Es bestehe kein Anlaß, von den Grundsätzen der Toleranz abzu-. weichen, wenn es sich um Angehörige jüdischer Konfession handle, zumal dre jugoslawischen Juden stets in Eintracht mit dem Volke ge-- lebt, auf den Kriegsschauplätzen mitgekämpft und an der Entwicklung der geistigen und materiellen Kultur Jugoslawiens mitgearbeitet hätten. __ SJtss -fäet ■otSeiSöäsettlüfjSU^ött . .yschS?x)SöchVNg.. , .; - In den Entscheidungen vom 28. Oktober 1933 . und 25. 'November 1633 (NAG. * 220/88 und : 224/33) hat daS ReichSarbeitsgericht bekanntlich dahinentschieden.- daß -auch unter der veränderten Einstellung, die der nationale Staat und das deutsche Volk tn seiner Mgemewheit gegenüber dem Judentum einnchmen, keineswegs jeder Angestellte nichtarischer Abstammung fristlos errtlasssn werden könne. Im Rahmen dieser Rechtsprechung hält sich auch ' ein Urteil des ^Landesarbeitsgerichts in Br e slau.- über das die „Vossische Zeitung" vom 29. Januar 1934 berichtet: i Eine früher in jüdischem Besitz befindliche - Breslauer Einzelhandelsfirma" war von dem In- Haber verkauft worden. Der neue Inhaber über-; nahm zunächst die über 20 jüdischen - Angestellten - der Firma. Im Herbst 1683 fand man in einem'. '; Ladenfach Hemden einer kommunistischen Organi- ' sation und stellte in den Toiletten hcherischs In- ■} ■ schriften gegen den Reichskanzler fest. Daraufhin; entließ , der Inhaber fristlos sämtliche jüdische An-! gestellten. In Uebereinstimmung mit dem Aröeitsi gericht entschied das Lands^arbeickgericht Breslau J zugunsten der Angestellten mit folgender Begrün- :! düng: ' ' Dis'Zugehörigkeit zur jüdischen Raste allein fei < ' kein Grund zur fristlosen Entlassung. Der Be- -' klagte habe bei Uebernahme dez Geschäftes ge- > wuht, daß-eine größere Anzahl Angestellter jüdij scher Wstammung vorhanden sei. Er Habs ihnen j nicht gekündigt, * sondern Monate hindurch mit, ihnen zusammen gearbeitet, ohne ihre Entlastung > tn'die Wege zu leiten. Der Deklagte könne-sich/ jetzt nicht mehr darauf berufen, daß die jüdischen. Angestellten dem Gedeihen des Geschäftes schadeten« Er mußte, nachdem er das bis dahin jüdische Geschäft mit dem vorhandenen jüdischen^ Personal übernommen hatte, mit der Möglichkeit gewisser Schwierigkeiten rechnen. Er könne die Folgen dieser Schwierigkeiten nun nicht einseitig aus dio übernommenen jüdischen Angestellten abwälZsn. Auch die Auffindung der Hemden und . der hetzerischen Inschriften sei lein Grund zur fristwsen Entlastung aller jüdischen Angestellten, da durchaus nicht erwiesen sei, daß alle jüdischen Angestellten z. B. von dem Vorhandensein der Hemden gewußt hätten. — Jüngst schon wurde eim Beschluß des Landes« arbertSgerichtZ Berlin. 6. Kammer (106. T. 208/88), hier erörtert, wonach eine Entscheidung des Arbeitsgerichts aufgehoben wurde, nach der ein Syndikus eines Verbandes als Prozeßvertreter nicht zugelasten worden war, weil er Nichtarier sei« n) Jbv» <1 vuui v» *|unuiu. w«,iorberter dieser Fragen im Ministerium. Ministerialdirektor Volkmar, der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vollauf bei. Er erklärt, gerade hier habe sich die Gesetzgebung bewußt Beschränkungen auferlegt und den Richter streng an das Gesetz gebunden; und er betont auch, daß dis Gleichartigkeit der Befugnisse der Berbandövertreter mit denen der Anwälte — die ja nur eine . zufällige ist — keineswegs den Schluß zulasse, daft die rassegesetzlichen Vorschriften der §§ 1, 4 des 'Gesetzes zur Wiederherstellung des Berussbeamte»ltums vom 7. April 1933 auch auf Derbandsvertreter anzuwenden fei. Besonderes. Gewicht legt er, wie die Entscheidung selbst, gleichfalls auf den Umstand, daß der 8 11 Zwar durch den neuen Absatz 3 eine Ergämung. die den heutigen Verhältnisten Nechüung trage, erhalten, daß er aber eine weitere Aenderung nicht erfahren habe;, daraus sei zu schließen, daß die neue Staatöaufsassung -mindestens vorläufia hier nicht eingreisen wollte, und daß es sich nicht iim Maßnahmen der Ver- ,wal!ung. sondern um Nechtssätze handele, die nur im Wege der Gesetzgebung angeordnet werden könnten. Die jüdischen Arbeitnehmer hatten in den letzten Monaten eS deswegen besonders schwer, eine Vertretung vor den Arbeitsgerichten zu finden, weil nach § 11 des ArbeitögerichtSgesttzes Anwälte vor den Arbeitsgerichten oukgeschlosten waren und die Nichtarier anderseits den Verbänden nicht mehr angehörten, so daß auch die Verbandsvertreter für sie nicht auftreten konnten. Das ^veue ArbeitSrecht bringt eine Aenderung dieses Rechtszustandes.' Die Anwälte sind nünmchp vor den Arbeitsgerichten wieder zugelassen. Freilich bedarf der einzelne Anwalt zu seinem Auftreten der Genehmigung der Arbeits- : front. Nach welchen Grundsätzen diese Genehmig, gung erteilt werden wird. bzw. ob sie von Falk - zu Fall oder bestimmten Anwälten ein für allemal. gegeben wird ist bisher noch nicht bekannt« Postscheck: Berlin 33172. .KLUytsihrlstlaitsr: Dr. Alired Htrschbeco. Vtsü« vectrstsr: Dr. Margaret« Sdrlhrim. Äeid« tn verlin W15.. Unverlangte Manuskripte werden nur xurstckgesandt. wenn Freiumschlag ballUot Leitung der ^Inrsi^n.'Ldtail.ung und verantwortlich stir - den Inhalt der 'UnLsigsn; K r t a d r t ch N a t h a n. Nerlin. Druck dev Buch« und Tiesdruck.chrsestschost mbH. Berlin SW 100. Du- TSVASstWS 55 O ßWÄ». IS* I