Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 13 (1934)
- Issue
- 1 (4.1.1934)
- Date
- 1934-01-04
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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GDüffifflGI Boüoga Von Dr. ju,-. Derthold Mosheim. Düsseldorf Me W-ßn-h->«n, durch welche der Gesetz- ,j„e Treniiungtzlinie zwischen Ariern 5Nichl»ri°rn. gezogen hat hat ganz von Xt «t der Streltfrage geführt, vb ern Dienst- 2! Slrbeitsvcrhältnis allein schon deshalb Lkündigt werden kann, weil der Arbeit» 2er Jude ist. Vor allen Dingen haben § Arbeitsgerichte und in einzelnen Fällen ‘ihnen übergeordneten Landesarbeitsmditc in diesem Zusammenhang erörtert, b ein jüdischer Angestellter allein um seines Lcniiim* willen fristlos entlassen werden L\ Soweit ersichtlich, hat sich in der Rechtswiic'nschast erstmalig Amts- und Land- Xicht-rat Tr. R o h l f i n g (Berlin) in der -suristischenWochenschrist^imSePtembervoria'cii Wahres mit dieser Streitfrage beschäftigt und hierbei zugleich einen Ueberblick über die ru diesem Zeitpunkt vorliegende Rechtinrecliung gegeben (zu vgl.„JuristischeWochenscbrist" 1966. S. 2098 sf.). Der Aufsatz ließ erkennen, daß a\if dem hier in Betracht kommenden Gebiet die Jnstanzgerichte, also die '»lrleits- und Landesarbeitsgerichte, keinesfalls einhellig entschieden (zu vgl. a. a. O. S. 2099, Fußnote 6. und S. 2100 linke Spalte). Wie Landgerichtsrat Tr. Rohlfing berichtet, hatte B. eine Reihe von Kammern des Arbeitsgmchts Berlin in ständiger Folge die Ansicht vertreten, daß insbesondere ein von der §c$Z ansgeübter Truck den Arbeitgeber berechtige, einen jüdischen Arbeitnehmer sristfoc yi entlassen (zu vgl.: Fußnote 7 S. 2100). Nach der Angabe Tr. Nohlfings hatten im Landesverband Niederschlesien des CV Rabbiner Dr. Felix Goldmann (Leipzig) spricht Sonnabend, 6. Januar, 20 Uhr, in der Lessmg-Loge, Breslau, über „Deutsches Judentum heute und morgen“ Hegensatz hierzu insbesondere westdeutsche Arbeitsgerichte hierin einen Grund zur fristlosen Entlastung nicht erblicken wollen. . Im Hinblick auf diesen Streit, unter welchen Voraussetzungen ein jüdischer Angestellter fristlos entlassen werden kann, ist es von nicht zu unterschätzender Bedeutung, daß nunmehr das höchste deutsche Gericht aus diesem Gebiet, das Reichsarbeitsgericht, erstmalig Gelegenheit gehabt hat, seine Stellungnahme zu dieser sür uns Juden bedeutsamen Frage der Allgemeinheit bekanntzugeben. ..Grundsätzlich', so heißt es in dem Urteil. .,gt davon auszugehen, daß auch unter der. deränderten Einstellung, die der nationale Staat und das deutsche Volk in seiner Allgemeinheit gegenuver dem Judentum einnehmen, ein Satz, jeder - Angestellte nichtarischer Abstammung könne fristlos entlasten werden, für das Gebiet des Wirtschaftslebc-ns nicht anzuerkennen ist.' ' - Dieser Satz findet sich - wie nicht nachdrucklrch genug an dieser Stelle betont werden kann — wörtlich in der Entscheidung des ’ Relchsarbeitsgerichts, die am 25. November d. I. verkündet worden ist und die Geschäfts, nummer RAG. 224/33 besitzt. Das Reichsarbeitsgericht begründet seine Ansicht folgendermaßen: öon Reichsregierung bezüglich der Beschäftigung nichtarischer Personen erlassenen Gesetze unb Verordnungen beziehen sich aus Berussbeamte, Angestellte und Arbeiter öffentlicher Unternehmungen, Rechts-, Patentanwälte. Aerzte, Zahnärzte und Zahntechniker. Handels- richten. Schössen, Geschworene, Arbeitsrichter, Steuerberater u. dgl., allenthalben also Personen, dw in öffentlichem Dienste stehen und öffentliches Vertrauen genießen. In bezug auf Angestellte von Privatbetrieben liegen entsprechende Maßnahmen gesetzlicher Art nicht vor. Ihre Beschäftigung unterliegt mithin an sich keiner Behinderung.' Das Reichsarbeitsgericht schränkt allerdings sodann — wie nicht verschwiegen werden darf — diese Erkenntnis in seinen weiteren Ausführungen ein. Die nichtarifche Abkunft eines Dienstverpflichteten könne, so heißt es in dem Urteil im weiteren Verlauf, „unter den grundlegend geänderten Anschauungen der heutigen Zeit' dann einen wichtigen Grund für die sofortige Lösung des Dienst« oder Arbeitsverhältmsses bilden, „wenn nämlich dem Dienstberechtigten.die Fortsetzung des Vertrags- Verhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nach Lage der Sache nicht zuzumuten ist.' Diesen Schluß rechtfertigt das Reichsarbeitsgericht mit dem Hinweis, daß „die, durch die nationale Erhebung begründete neue Einstellung des deutschen Volkes zum Judentum gegenüber der vergangenen eine so grundlegend verschiedene ist. daß an ihren Auswirkungen auch auf dem Gebiete des privaten Vertragsrechtes keinesfalls vorbeigegangen werden kann. Immer aber wird sich diese Auswirkung — wie sodann das Reichs»' arbeitsgericht ausdrücklich betont — „nur an den besonderen Umständen des Einzelfalls ermessen lasten, insofern sich allein nach diesen beurteilen läßt, ob und inwieweit die Rastenfrage der Aushaltung eines Dienstvertrages entscheidend entgegensteht. Dabei kann nur die Betrachtung aus den geklärten Anschauungen i?.Q ^k\%Ys * J 7--.. t;<"~ v . V'K^ \^> - * J.x ' .^ ^7 ' s V'7 k) /C; - ^' rr Tausehde von Gesuchen um Unterstützung laufen täglich hei der Winterhilfe der Jüdischen Gemeinde ein, wo sie genauestens geprüft und registriert werden. Alt und jung, Männer und Frauen, werden nach ihrer Bedürftigkeit von der Winterhilfe bedacht * Fotodienst Arno Kikoler, Berlin der Gegenwart heraus, nicht die unter dem Eindruck politischer Ereignisse etwa überstürzt gewonnene Betrachtungsweise maßgebend sein." Das Reichsarbeitsgericht legt im Anschluß an diese Nechtssütze dar, welche Gesichtspunkte im Einzelfall Vvm Tatrichter zu beachten sind, wenn in Frage steht, ob die Fortdauer des Dienstverhältnisses für den Arbeitgeber tragbar ist. Das Reichsarbeitsgericht erläutert seine Stellungnahme an Hand der Darlegungen des Berufungsgerichts, die, wie in diesem Zusammenhang erwähnt sei, von dem Re- Visivnsgericht nicht gebilligt worden sind. Wörtlich sagt das Reichsarbeitsgericht: „Taö angefochtene Urteil begründet die lt,vtrngbnrkeit einer Weiterbeschäftigung des Klägers bei der Beklagten nur mit der Gefahr in den Kreisen der Mitglieder entstehender Unruhe und möglicher Konflikte mit amtlichen Stellen und geht dabei ersichtlich von der Annahme aus, daß die bloße subjektive Dermutimg einer solchen Gefahr bei der Beklagten als ausreichender Entlassungsgrund genüge, Eine solche Auffassung würde indessen rechtsirrig sein. Denn die Prüfung - eines Entlassungsgrundes auf seine Wichtigkeit hat stets danach zu erfolgen, ob nicht nur in der > Vorstellung des Kündigenden, sondern auch in -^Wirklichkeit Umstände gegeben und festgestellt sind, die eine Woitcrbeschästrgung des Betreffenden , als sür den' Dienstbereckstigten derart schädlich oder seine Interessen gefährdend erscheinen lassen, daß sie ihm billigerweise nicht zugemutet werden kamt, muß also davon ausgehen, ob die subjektive Einstellung, aus der heraus die Kündigung er- . folgt, auch tatsächlich eine beabsichtigte objektive Grundlage hat.' Da im Streitfall, in dem es sich um dis fristlose Entlassung des nichtarc,ajcu leitcrs einer heute gleichgeschalteten wirtschaftlichen Vereinigung handelt, positiv eine solche Gefährdung der Interessen der Arbeitgeberin im Berufungsurteil nicht festgestellt war, ft> hat das Reichsarbeitsgericht das Berufungsurteil, durch welches die Klage des Arbeitnehmers abgewiesen worden war, ausgehoben. Soweit das nach seinem vorerwähnten Inhalt als grundlegend ' zu bezeichnende Urteil des Reichsarbeitsgerichts. Was folgt nun aus diesem Entscheid? In erster Linie ist nunmehr höchstrichtev« lich festgestellt, daß die Beschäftigung nichtarischer und damit jüdischer Angestellter — einerlei welche Stellung sie bekleiden —. grund-s sätzlich keiner Behinderung unterliegt. Dieser Satz gilt allgemein,. d. h.: die Zugehörigkeit zum Judentum berechtigt in der Regel weder zur fristlosen, noch zur fristgemäßen Kündigung. Was das bedeutet, kann man erst dann recht würdigen, wenn man in dem eingangs erwähnten, Ende September veröfsent^ lichten Aussatz des LandgenchtSrat Dr. Rohlsing liest, daß die fristgemäße Kündigung jüdlscher Angestellter deshalb zulässig sei. „weiß gerade die Ausmerzung des jüdischen Elementes aus der Privatwirtschaft m arischen Betrieben der jetzigen Volksanschauung entspricht . . (zu vergl. a. a. O. Seite 209» . unter II), Wenn nun auch das ReichSarbeits-, gericht erklärt, daß auf dem Gebiete des privaten Vertcagsrechtes keinesfalls an den Auswirkungen vorbeigegangen werden könne, die durch die nationale Erhebung hervorgerufene neue Einstellung zum Judentum verursacht worden seren, so erhebt es jedoch den eben angeführten Satz des Landgerichtsrats Dr.Rohlfing—trotzdem er sicherlich dem Reichsarbeitsgericht bekannt war. als es Ende November seinen Spruch fällte — nicht zur Regel« sondern stellt im Gegenteil ausdrücklich fest« daß die Beschäftigung jüdischer Angestellter ist der Privatwirtschaft grundsätzlich keiner Be- III Von Georg tzermnnn Amsterdam und Holland ehrte den Altmeister Liebermann durch eine Ausstellung mcht des Oeuvres von Liebermann, denn ist zu sehr in der Welt zerstreut, als daß st leicht mobil gemacht werden könnte, Widern mit einer Darbietung von hundertlindsünfzig Blatt Zeichnungen und Studien, genau über ein halbes Jahrhundert in Uer Entstehungszeit gingen und die unend- «ch aufschlußreich, wenn auch nicht sür das Eerl. sondern sür das Wachsen und Sichausgestalten eben dieses Werkes waren, die Ml dem Werdeprozeß dieses einzigen Malers M seiner Kunst und vieler seiner Hauptvuder Ausklärendes und Letztes aussagten, und die den Zeichner Liebermann, den man Nlanchmal über den Maler vergißt, wieder in Mto Licht rückten. .ich weih, als seine Radierungen bekannt wurden, nannte rnan ihn in einem Werk uvn die Radierung . . . das eniant terrible Sj'er Kunst..der sich um keine Regel, kein ^zept kümmerte und doch, rätselhaft wie, so und neue Wirkungen der Kupferplatts?en Aetzverfahren abtrotzte. Mir ist ein ^ort Liebermanns über ein drittel Jahrw «v? Gedächtnis geblieben, als ich ihm ir? auf die Brust setzte, um ihn über Eeheimnijse des Aetzens, der kalten tT wer weiß was noch auszuholen: ‘zf G.1.^ keine Regeln. Meinethalben können e mit de Stiebeln aus de Platte rumtrami w?! Hauptsache ist, was nachher raus-! E>as heißt zu deutsch: die Natur ist - tzrmkusterin, wld der Stof uvd die Derdes Stoffes befiehlt die! Nun. ganz so liegt es ja nicht.; #4Snen ist die Kunst, sortzulassen", hat ' geprägt, aber was man fortlassen! damit das Wichtige die Dominante der stark wird, daß man alles! ^sachliche sich ergänzt, und doch das Ganze nicht expressionistisch, stilisiert und übertrieben erscheint, darauf kommt es an: das Wesm der Dinge darstellen und der Menscheu, ohne einen Strich zu viel oder zu wenig zu geben, so daß die Dinge bleiben . . . das Wesen einer Stimmung^ einer Bewegung, einer Beleuchtung, eines Raumes, eines Baumes, eines Tieres, eines Atannes, so daß uns die volle Illusion davon wird! Stets voller (Sesühl sein und nie sentirllental werben! Hinter seinem Werk zurückt^eten und jeden Strich, jeden Pinselsleck Farbe ein Zeugnis der Einmaligkeit, seiner ureigenen Persönlichkeit werden lassen. Darauf kommt es an!! . Und all das hat Liebermann von Anfang an gehabt. Menzel hatte unrecht, wenn er auf die „Gänserupserinnen" sagte: „Man soll dem jungen Mann das Bild um die' Ohren schlagen. Mit fünfundzwanzig hat man nicht soviel Talent zu habend Unrecht hatte er, weil das Bild gar nicht so talentvoll, wie eminent persönlich ist. . persönlich, wie Jugendkompvsitionen Mozarts, die noch gar nicht so gut wie mozartisch sind. Die Liebe, deren Gewalt die Jugend empfindet, geziemt nicht dem Alter, wie alles, was Produktivität voraussetzt. Daß diese stck mit den Jahren erhält, ist ein seltener Fall/ Einer dieser seltenen Fälle von denen Goethe da spricht, wenn wir daS Wort Liebe als Liebe zu den Dingen, zu den Gestalten zilm beständigen und doch einig wechselvollen Bild dieser Welt nehmen wollen, und Produktivität als Jn-sich-ausnchmen und durch seine Kunst geklärt und geläutert uns wiederzuschenken ... einer dieser ganz seltenen und w e n i g e n Fälle ist das Phänomen Max LiebermcuiN. DaS Phänomen Max Liebermannl Letzthin bummelte ich. jo unter d«l alten Ulmen an irgendeiner dieser alten Grachten Amsterdams entlang, allwo die vornehmen GcschästShäuser noch. erneS wie das andere, schmal mit ihren schönen geschwersten Giebeln, dicht bei dicht, in endloser Zeile, Schulter bei Schulter stehen. Atnnche, die wenigsten von ihnen haben unten Läden mit breiten Schaufenstern ausgebrochen. Und vor einem, dem eines modernen Möbelgeschäfts, blieb ich . stehen und betrachtete nachdenklich seine gläsernen und metallenen und hölzernen Langweiligkeiten, die da in solch einer Art von Koje, die ein Zinnner persiflierte, aufgebahrt waren und still und sanber vor sich hin fröstelten. Doch plötzlich traf es mich, als ob ich an eine Starkstromleitung gekommen / wäre ... Inmitten all dieser Nüchternheiten, an einer Wand, die keine war, sondern nur eine Wand markierte, hing eine farbige Reproduktion eines Liebermanns aus der allerletzten Zeit... eines feiner Gartenbilder aus der allerletzten Zeit. Es war doch n u r eine Reproduktion . . . wenn auch noch so vollendet als solche, doch ohne die letzten persönlichen, :mwägbaren^ Feinheiten eines Originals . . . und ich war übenvältigt! Wie kann ein so -uralter Mann noch so . Natur sehen und empfinden, mit den Blicken. küssen und streicheln . .das ist ja naturnäher als alles, was er in sechzig Jahren bald.gemacht hat! Und wie können seine alten, gichtverknoteten Hände noch so unmittelbar den Eindruck seines Erlebens und Empfindens, die ganze Intensität feines Fühlens nur zum Ausdruck bringen! Es war nichts eigentlich: eine. Rasenfläche, kurz geschoren und smaragden, eine Blumenrabatte und Bäume dahinter, und alles in Sonne und unter der windklaren Helligkeit eines märkischen Himmels. Und es war die ganze Luft der Mark darin. Es war das ganze Spiel der Farben, die stets wechseln auf solch einer durcheinanderblühenden Blumenrabatte.- Und die Bewegung, im Laub. Und die Helle Stille und die Nähe des reflektierenden Wassers mit seine springenden Silberfischchen, von Sonnenfunken und seiner -blauen bewegten , Seide. Es war die Stille und die Tiefe des Naunrs und die Natur, die einen Augenblick gerade ihren Atem anhielt.. . darin. , „Daß diese sich mit den Jahren erhält, ist ein seltener Fall", sagt Goethe. Diese Liebe zur Welt, zu den Dingen, zu der Schönheit, und daß sie so stark ist, daß sie besser und besser schasst, den Dingen immer unmittelbarer nahekommt..., ist wohl n o ch seltener. „Atit 26 Jahren Talent haben, ist kein« Kunst. . mit 62 Jahren Talent haben, das ist Kunst!" hat Liebermann gesagt. Hellte ist für ihil das Wort inaftucU geworden. „Mit 58 Jahren Talent haben, ist. Leine Kunst", müßte er sagen. . „mit 85 noch Talent haben ... d a s ist Kunst." Alter wird oft weinerlich, Alter wird oft sentimental. Nun, diese Kunst ist ruhig, stark, nie heiter, aber immer ehrlich und froh \ geblieben, die von Liebermanrl . . . eines der alldächtigsten und kräftigsten und ehrlichstell Bekenntnisse Zlw Welt und ihrer starkeir männlicheil Schörlheit, das in den letzten sllnszig Jahren erklllngen ist . . ., eine Kunst voller Gefühl, das sie nie zeigt. Sans phrase et sans reproche « . . das Diesseitigste, was wir kennen. Von Millet kommt Liebermann her. aber die heroische Geste, der Arbeit Millets war nichts für ihn. Er brauchte Einfacheres und/ Stilleres, und so fand er sehr früh Holland. Holland mit seinem alten, arbeitenden Volk, mit seinen weiten Flächen, mit seinem Realismus von drei Jahrhunderten in der Kunst und in der Malerei vorzüglich, mit seiner bürgerlichen Kultur, mit seinen riesigen Weiden, seinen schönen, alten Bnchellwegen, seinen Unmengen riesigen Viehs, mit seinen Wassern und Kanälen, mit feiner schimmernden Luft uird seinen schönen, warmen Farben, mit seinen alten Trachten des Bauecntunrs, mit seinen Waisenhäusern und Höschens, wo abgebautes Leben still und sicher dem Tode entgegenträumt - hinter Fenstern, die breit sind und voll Blunlerl stehen . . wo ein Frans Hals als erster das Bildnis des Mannes ohne Pose, so wie er sich ihm bot, inalte... in einer Zeit des Barocks. . . /