Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 13 (1934)
- Issue
- 1 (4.1.1934)
- Date
- 1934-01-04
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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WM« WM HW Ak KM MV§Ä§M§UAZN d§S IWWM Hgs IMWsr Die aroß angelegte Würdigung des Men ÄstamentS vom katholischen Standpunkt aus, Kardinal von tzaulhaber in seinen ^ventspredrgten unternommen, hat;/der dritten und vierten Predigt ihre Fort- Ln« und Beendigung erfahren. Ueber dre Wungsvollen, auch uns zu , lebhaftem ^denken anregenden ersten zwei Reden rst .n dieser Stelle berichtet worden (Nr. 49 vom n Dezember), auch die letzten beiden haben sowohl m München, wo sie nicht nur in der Echael^kirche, sondern auch in zwei anderen iirriicn, durch Lautsprecher übertragen, gel,ört wurden, wie in der gesanrten Presie auf.. ierffnmc Beachtung gefunden. ^ic dritte Predigt war den sozialen Kcdanken der Bibel gewidmet. Sie ist veröffentlicht unter dem Titel: „Die onalen Werte des Alten Testament8." Ausgehend von dem bekann- .... Kapitel 19 des Leviticus besprach i “et Kardinal das biblische Arj beitsrecht, die Rechtspflege, die Wirtschaftsordnung und den reli-! oiösen Unterbau dieses gesamten Komplexes,! Lr im Pentateuch begründet, durch die Proj phetcn weiter ausgebaut worden ist. Diese I altjüdische Rechts- und Gesellschaftsordnung l wurde nicht in der Form und mit der Absicht! cmer akademischen Vorlesung vorgeführt, sondern als eine für das praktische j Leben bestimmte Predigt.! Tie voltspädagogische Tendenz der Bibel \ spricht deutlich genug aus dem bekannten zu j Künsten der Armen erlassenen Gesetze i (Nachlese, Erbe des Feldes, Armenzehnt usw.), I wie aus dem Gesetz der Nächstenliebe (drittes Luch Mose 19,18), das, wie von Kardinal von Mhaber hervorgehoben wurde, nicht erst im Evangelium, sondern bereits im Alten Testament verkündet worden ist. Auch die Opfer- Gesetzgebung nimmt aus den Armen Rücksicht, indem sie bei gewisien Opfern ein Opfer je nach dem Vermögen des Opfernden fordert, und beweist so einen ebenso zarten wie sozialen §inn. Im Privatrecht ist der Grundsatz des Privateigentums bemerkenswert, dieset „starlen Säule der sozialen Ordnung."' Grund», läge jeden Privatrechtes aber sind die Menschenrechte, die dem Einzelnen zwar seine Stellung in Volk und Familie zuweisen, aber auch die p e r s ö n l i ch e F r e i h e i t belassen, deren Aequivalent dre Persönliche, sittliches Verantwortung ist. („Der Sohn hat nicht die Schuld des Vaters zu tragen, der Vater nicht die Schuld des Sohnes", Ex. 18,20, siehe auch Deut. 24,15). Die einzelne sittliche Per-, sönlichkeit hat so auch ein heiliges „Recht auf persönliche Freiheit" und kann und muß „die Tiktatur der Gasse und Masse ablehnen." (.Laufe nicht nach dem Haufen und richte dich nicht nach der Meinung der Mehrheit. Cr. 23,2.) Wenn auch der einzelne sich der staatlichen Ordnung einzusügen hat, so darf doch die Persönlichkeit „nicht entwertet und nicht entrechtet werden, damit der Staat zu seinem Rechte komme." Dies aus der biblischen Ge. schichte bekannte Beispiel von Naboth und nheb wird hier als eindrucksvoller Beleg dafür angeführt, daß der Mensch auch dem Staat und seinen Machthabern gegenüber Rechte be» hält. Das soziale Gefüge verlangt „zarte Rücksichtnahme der Menschen auseinander und soziales Feingefühl für das gesellschaftliche Zusammenleben." Die auch in unserem Schrifttum immer besonders hervorgehobenen Verbote, dem Tauben nicht zu fluchen, dem -Llinden keinen Anstoß in den Weg zu legen, werden als Zeugnisse dieses Feingefühles angeführt. Mit dem mosaischen Arbeiterrecht l.Tu sollst den Lohn des Arbeiters nicht bis ■ JUm nächsten Morgen zurückbehalten") ist das Recht des Arbeiters wie die sittliche Würde der Arbeit bereits irr einer Zeit verkündet, in der man sonst die Arbeit verächtlich behandelte und sie dem Sklaven zuwies (siehe auch Beut. 24.14, Jerem. 22,13.) Das Verbot der Bvrenthaltung des Arbeitslohnes wäre heute noch eure soziale Wohltat. Nachterügung etwa des Armen oder Vevor- Mung des Mächtigen verpönt wird. Den Echtsgedanken haben insbesondere die Pror™ verkündet, wenn sie „gegen die Ausrtf1IrnÖ. der wirtschaftlich Schwachen,, gegen, ^wnsucht und Wucher, aber auch gegen Genußsucht, Verschwendung und sittliche Ver- ^^uwnheit" gepredigt haben. Sie haben Strafpredigten auch vor den ijv7cn' vor Königen und Priestern, - nicht ‘J "gemacht, sondern mit schärfsten Worten jcbe Verletzung des Rechtes auch diesen gegenüber gebrandmarkt. „Die unbestechliche GerechMe in der öffentlichen Rechtspflege ist d e stärkste Stütze der sozialen Ordnung/Ihr dient auch die vom mosaischen Gesetz und seinen Dolmetschern gefordert« Redlich, keit im privaten GeschästSleben. Einen besonderen Rechtsschutz will die Bibel den wirtschaftlich schwächsten Personen gruppen angedeihen lassen; den Armen und Fremden, den Witwen und Warfen. Aus der altbiblischen Wirtichastsordnung wurden drei Gesetze er. wähnt, dre in besonderem Maße das soziale Empfinden der Gegenwart berühren. Der wucherische Großgrundbesitz sollte nach dem Pentateuch unmöglich sein; als in der. Kömgszeit sich dennoch Mißstände auf diesem Gebiet eingestellt hatten, riefen die Propheten (pehe Ies. 5,8) ein furchtbares Wehe über die Güterzertrümmerer aus, da sie hier nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine religiöse Gefahr sahen, insofern die Familien ihres Anteils am Boden des heiligen Landes be» raubt wurden. Auch das Gesetz gegen die Ueberschuldung der Landwirtschaft (Sabbath- und Jvbeljahr) birgt in sich einen tief sozialen Gedanken, dessen Uebertragung auf moderne Verhältnisse es unmöglich machen würde, daß Güter, die seit Jahr» Hunderten in einem Familienbesitz gewesen, den Familien infolge einer Verschuldung abgenommen werden. Schließlich hat auch das Verbot, Wucherzinsen vom Volksgenossen zu nehmen, durchaus soziale Tendenzen. Die in den erwähnten Gesetzen ausgestellte soziale Ordnung hat ein charakteristisches Merkmal und eine in die Tiefe gehende Begründung in dem religiösen Unterbau- Alle Gesetze, auch die des Rechts» und sozialen Lebens, sind Gottesgesetze; darum auch wieverholt unterstützt durch das feierliche: „Ich. bin der Ewige/ Dem Armen soll man die Mittel zur Fristung seines Lebens deshalb geben, weil die Erde, von der wir alle die? Nahrung ziehen, uns von Gott überlassen ist. Die Rechte des Arbeiters sind zu achten, weil - „der gleiche Gott den Arbeitgeber wie den Arbeitnehmer erschaffen hat". : Der Eid ist heilig - zu halten, weil er im Namen Gottes geleistet wird. So ist auch im Sinne der heiligen - Schrift soziale Not Abfall von Gott. „Gesellschasts- und Wirtschaftsordnung sind nur dann in bester Ordnung, wenn sie auf dem Felsenboden der Gebote vom Sinai aufgebaut werden. Die Humanität, die vielgerühmte Menschenfreundlichkeit, ist nur dann das, was der Name sagt, wenn sie mit demGotteSglaubenverbunden und nicht von der Religion abgelöst oder gar als Ersatz für die Religion ausgerufen wird. Die Wiege der Humanität stand in Palästina, nicht in Hellas." Wenn bei der Besprechung der ersten zwei. Predigten als selbstverständlich hervorgehoben worden ist, daß der christlichen Beurteilung die Werte des Alten Testamentes nicht als die letzten erscheinen, sondern daß sie im Evangelium „erfüllt" werden, so gilt das auch von den eben erwähnten Gesetzen, die das Evangelium in höhere Formen übersetzt habe. Als Beispiel wird besonders die Eye angeführt: dem Begriff der ehelichen Treue soll durch die Aufhebung der Ehescheidung eine höhere Weihe gegeben worden sein; auch das biblische Strafrecht soll einige nicht aus der Höhe des Evangeliums stehende Bestimmungen enthal» ten. . . Es soll hier, wo es sich lediglich um eine berichtende Wiedergabe handelt, nicht in die Erörterung darüber eingetreten werden, was von unserem Standpunkt aus dem An- MÄlZHsMsSseNUMNg? Die „Rheinhesstschen Volksblätter" des Kreises Alzey zitieren in ihrer Nummer vom 21.12.33 unter der Ueberschrist „Die ehrbaren Kirben" aus den bekannten Erlassen des Herrn Reichswirtschaftsministers zur Beruhtgung deS Wirtschaftslebens. Sie .wählen dazu, woraus auch ihre Ueberschrist Hinweisen soll, die Wiedergabe der „CV-Zeitung". Sie greisen dabei den von dem Herrn Reichswirtschaftsminister am 8. 9. 33 H. G. 11093/33 an den Deutschen Industrie- und Handelstag geschriebenen Satz: . daß ich eine Unterscheidung zwischen arischen und nichtarischen oder nicht rein arischon Firmen innerhalb der Wirtschaft insbesondere bei dem Eingehen Ziehungen nicht für durchführbar Haltes . und erklären, sie glaubten nicht an den ehrbaren Juden. Damit stellt sich das Blatt ausdrücklich in Gegensatz zu dem weiteren Inhalt des Schreibens, in dem von den allein gelgeführten entgegenzuhalten ist. ES ist aber i doch' auf die Tatsache hinzuweisen, daß bei dieser die sozialen Gedanken behandelnden. Predigt nur wenige Vorbehalte vom Standpunkte des Christentums aus gemacht werden, die zudem, wie auf den ersten Blick ersichtlich, nicht gar zu schwer wiegen, selbst wenn sie als stichhaltig anerkannt würden, die insbesondere nicht den Kern der behandelten Gedanken, den sozialen Charakter der Bibel, berühren. Das kommt offenbar daher, daß das Neue Testament sich weniger mit der sozialen Ordnung als mit der persönlichen Religiosität und Sittlichkeit befaßt. So wird denn auch die Feststellung von Kardinal Faulhaber getroffen, die wir mit Genugtuung verzeichnen: „Wir müssen anerkennen,' die heiligen Schriften des Alten Testamentes haben für die soziale Ordnung aller Zeiten wertvolle und wertbeständige Bausteine geliefert. . . Wir glauben an die Inspiration. In diesem Glauben fordern wir immer wieder: . Deutsches Volk, bewahre, was du Haft» Laß dir das kostbare Erbgut der heiligen Bücher nicht ans der Hand schlagen und dulde nicht, daß der biblische Unterricht ans der deutschen Schule auSgeschaltet und so ein . schwerer Raub an den deutschen Kindern begangen werde." Die letzte der Predigten, am Vorabend des Weihnachtsfestes gehalten, hatte zum Thema: „Der Eckstein zwischen Judentum undChristentu m". Sie behandelte Christus als „das Endziel des Gesetzes", als Erfüllung nnd Schlußstein des Alten Bundes, und wurde so zur eigentlichen Adventspredigt; damit ist sie der Betrachtung und Beurteilung von jüdischer Seite entzogen. Immerhin sinden sich auch in ihr bemerkenswerte Fest» ' stellungen, die das Fazit der vorausgegangenen Reden bestätigen. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß daö, was aus dem Alten Bund ewigen Wert hatte, in den Neuen Bund eingebaut, daß das mosaische Zehngebot für die christliche Welt- und Lebensvrdnung beibehalten wurde. „Christus hat dem sittlichen Wert des alten Gesetzes ein gutes Zeugnis anögestellt, indem er den Wortlaut seiner Hauptgebote, der Gottes- und N ä ch st e n• liebe, aus dem Mosaischen Fünfbuch übernahm (Math. 22, 37)"; freilich wird auch hier die Einschränkung gemacht, daß daS Wort Gott hier einen viel höheren Sinn und der ' Nächste eine umfassendere Geltung erhalten haben soll. Dagegen versäumt der Kardinal nicht dre Tatsache zu erwähnen, daß „die unsterblich schönen Gebete aus den Hl. Büchern des vorchristlichen Judentumsin die christliche Liturgie eingegangen seien. Wenn m diesem Zusammenhänge gesagt wird, die Männer des Alten Testamentes hätten das Vaterunser mit seiner Reihenfolge (Heiligung des Namens, Bitte ums tägliche Brot und Erlösung vom Uebel) nach hebräischer Art von rückwärts zu lesen begonnen, so sei es gestattet, dem entgegenzuhalten, daß das in unserer Liturgie am häufigsten vorkommende Gebet, das Kaddisch, mit den Worten beginnt: „Erhoben und geheiligt werde sein großer Name", daß im täglichen Hauptgebet die Bitten, auch die ums tägliche Brot, erst weit nach den Lobpreisungen des ewigen, allmächtigen und heiligen Gottes folgen. Auch am Schluß der letzten Predigt kehrt die Mahnung zu eingehender Lektüre der Bibel wieder: „Der Vorrang vor allen Büchern aber beibt dem Buche der Bücher.... Es braust ein Sturm durch unser Land, der die heiligen Schriften, weil sie Judenbücher seien, vom deutschen Boden wegsegen soA. Ich , habe die Ueberzeugrmg, dieser Sturm; wird eher bei allen Bekenntnissen ■ einheiligeSFeuer neuer Begeisterung für dis heiligen Bücher entzünden." Wir können diese Worte nur mit Dankbarkeit und Befriedigung erwähnen, vor allem aber als Mahnung, die, wie schon einmal an dieser Stelle gesagt wurde, auch und Soeben erschlsnr VMM KirWIrrtf von Dr. Rudolf C&llmann, Rechtsanwalt am Landgericht ln Köln (dessen Wettbewerbs-Kommentar im vorigen Jahr in Z Auflage au»> gegeben wurde). Seit 8 Jahren üsr orsia ercSa Robeccsfar zan deutschen Rarfoilrcsht, du? dla bsuuü RurtollQssotzs der Rclshsre&rcca «oo 15.leM 1033, sSSa ccsacta fclsbarloo Recht- Lvresduus cuä des Scto&fta bis 1. G’ilQhsr 1033 barBckcIcMlot Umfang 720 Selten , Preis ln Leinen RM. 24." All- Verlas ü. IkMffiitii l: Borllrt W 15 Pariser Straße 44 C gerade in unserer Mitte beherzigt zu werden verdient. Lesen wir die Bibel und lassen wir unS darin von niemandem übertresfen! Allein das Studium der in den Faulhaberscheu Predigten stierten Stellen würde unermeßlichen Gewinn bieten und — wir sind dessen sicher — zu weiterem Forschen in der Bibel anregen. Wirken dann die in ihr ent-, haltenen Gedanken in uns, dann wird sie uns, um in ihrer eigenen Sprache zu sprechen, zu einem „Baum des Lebens". Wir werden rn dem Bewußtsein bestärkt, auch in unserer Religion eine Religion des Lebens zu haben. Es ist ja die stete Ausgabe, Religion und Leben in Einklang oder wenigstens in Verbindung zu bringen. Wie das an anderer Stelle geschieht, zeigen in vorbildlicher Weise die besprochenen Predigten. Suchen wir das Judentum, so werden wir es nicht finden in Doktrinen, Philosophemen, theoretischen Erörterungen und programmatischen Erklärungen. In der lebendigen Stimme der Bibel, in ihrer ' wunderbaren Wirklichkeit klingt es . am lautesten und reinsten. Hier wird es auch praktisch wirksam, hier wird aus Religion Leben, wenn es zu einer .Heiligung.unseres Lebens führt. Das mag uns heute genügen, wo uns und unsere Religion das Wirken in der Oefsentlichkeit fast unmöglich gemacht ist. Um so nachhaltiger können wir uns mit uns selbst befassen. Nur so, in der lebendigen Erfassung der religiösen Werte, kann eine religiöse, eine jüdische Renaissance einsetzen, die uns nottnt. Hier treffen wir in Wahrheit aus unsere jüdische Erbmasse, die, verständnisvoll gepflegt, sich sortentwickeln kann, deren Vernachlässigung zu Verfallerscheinungen führen muß. Das religiöse Bewußtsein wird immer der Wertmesser des jüdischen Bewußtseins bleiben. Noch einmal sei Kardinal von Faulhaber zitiert: „Volk Israel, das ist nicht als deine Pflanzung in oeinem Garten gewachsen." Nein, wahrlich, -„es ist Gottes Pflanzung". Aber Er hat es in unserem Garten gepflanzt und uns zu Gärtnern berufen, die seiner Früchte warten und sie der Welt mitteilen sollen. Wir haben den demütigen Stolz, daß der Welt durch und die Offenbarung geschenkt ward. Tragen wir sie in unS und vor uns mit dem Gefühl des Erhobenseins, des Verpflichtetseins, des Auserwähltseins, aber auch — und das ist nichts anderes — mit dem Gefühl der Verantwortung, das man jeder schweren Ausgabe gegenüber hat. Rabbiner Dr. Leo Baerwald-Miinehen. Die Sperrungen in diesem Aufsatz hat die Schrift leitung vorgenommen. Lenden „Grundsätzen der kaufmännischen Ehre" die Rede ist. Die „Rheinhesstschen Volksblätter* glauben uns warnen zu müssen, weil wir Erlasse und sonsttge Stellungnahmen von Mitgliedern - der Reichsregierung abdrucken, die den Rahmen der von der Regierung gewollten Ariergesetzgebung weisen. Wir meinen, daß die Frage, wer die von der Negierung gewünschte Beruhigung deS Wirtschaftslebens durch seine Veröffentlichungen unterstützt, die „Rheinhessischen Volksblätter" oder wir, nicht schwierig zu beantworten ist. ■ ■ . . AWchMHHÄNS ■; Eins in der jüdischen Presse wiederaegebene Anordnung, nach der die Fkeischgutscheme im Rahmen des Winterhilfswerks in Offenvach nur bei nichtjüdischen Fleischern einaelöst werden können, wird. durch eine nachstehende Verfügung, des KreisführerS deS WinterhilsswerkS vom 24. No. vember 1933 rückgängig genracht, in der es heißt: .. teilen wir Ihnen mit. daß wir in Zukunft nicht die Absicht haben, bei Fleisch, oder Fettlieferunaen durch die Innung jüdische Metzger auszuschueßen. Dieser Grundsatz ist. die logische Folgerung davon, daß die Neichsftthrung des Winterhilfswerks angeordnet hat, daß auch jüdische Bürger zu unterstützen sind und daß infolgedessen auch jüdische Bürger für das Winterhilsswer! nach Kräften zu stiften haben. Aus diesem Grund ist es nicht angängig, daß jüdische^ Metzger bei Lieferungen für das Winterhilfswerk künftighin, ausgeschlossen werdend «erlag: CenttalvereM deutscher ElaalobUrgcr tUvischen Glaudrns e. V.. AerUn W 15. iSntfer Straße 42. Lel.-Avr.r ^Tstttralglauben Berlin." Fernsprecher: 2 Oliva €G54—57. Postscheck: Berlin 304 72. Hauplschriftleiter: Dr. Alfred Hirschberg, Stell. . Vertreter: Dr. Margarete Edelheim. Schri't» ' leitet für „Seite der Jugend" D r. Ernst G. Löwenth a!.. Sämtlich in Berlin W 15. Unverlangte Manuskripte werden nur zurUckgcsundt, wenn Freiun,schlag beiliegt. Leitung der Anzeigen-Abtcilung und verantwortlich für den Inhalt derAnselgen: FriedrichNathan.Berlin. Druck der Buch- und Tiefdruck-Gesellschaft mbH, Berlin . SW 100.