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Central-Verein-Zeitung · 1933-12-14 · 48 (14.12.1933) · p. [Seite]

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
12 (1933)
Issue
48 (14.12.1933)
Date
1933-12-14
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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IU in aß Iren cn lg. Qt.;nf töict >ic C'j aß m < evirt) in iV Oi« iv» f.er nu iM’ «fl brr 'M HUt Ng icii Cit. fn V cn. fr] A irti itrt am i i')l iV>o, tue jnit an .fei tue i!3 ci:ü> nfc hi't lett uö* at i e «= l» iter hat iV'SI aeit uh: uer- ‘occ •> tun iilC m* uic sie mg KWVZM-" f * tfi fit-*,*. Von Uechksanrvatt Dr. Rudolf Wassermann. München Unter der Ueberschrist „Scheinvcrkäufe - „rnulässig" ücrbftcntlicfit die „Textil-!Zmg' S-r A °°-u «' Dczcmber IM so-. nrilÖC Zllsck)visl> 3 linier ™ ' linier auf Me in den letzten sehr zahlmtHen (5)cfffjniröücrtäu|c, bei denen cs siclp allerlSt um Atonieflionü* und Textilwarengeschäfte Uniieclt, schreib! die Industrie- und Handelslammer ^"E^uns' ini'tgeteilt wird, versuehen in der . ...S in verstärktem Mutze Gewerbetreibende 8 mich klm der Gewerbeordnung vorgeschriebene «naabe teZ tatiiirl.lichcn Ladeninhabers dadurch zu mricl'lcicrn. daß sie das Geseh-äst zum Schein an in./anderen verlausen, verpachten usw.. der dann ‘:ncn Namen a!3 den bc3 Ladeninhabers anbringt, fiefe Methode soll vielfach angewendet werden, 7,„ n„?lnschun eines arischen Gesch'st'teZ zu crmlc.r Wir habm von jeher die Anssassung vcririleu daß sowchl in der Firmenbezeichnung wie nm-Uiet der FuhK'erangabe uaeh tz 15a Wr GO i„,l4innte Wahrheit und .stlarheit im Interesse htt Licherheit des Geschäftsverkehrs herrschen lnilsi und das, demgemäß nicht durch solche Schein- »1-disflefcläflc (Taruuugsverträge) die tatsächliche lubawrschast verschleiert werden darf. Wir ,'rch'ii die stn ufmanuschaft ausdrücklich daraus m.iiKrrh'nin, daß solche Maßnahmen unzulch'sig sied. Tie Petizlibebörden werden in der nächsten -seit' nncU'riifeii, ob die Lestimmungeu des 15a Gewerbeordnung ordnungsgewätz befo'gt sind." Hierzu ist zu sagen: Tor von der Handelsfnimncr Würzburg an gezogene § 15a besteht dito mehreren Absätzen, von denen sich der ef e aus Gewerbetreibende schlechtweg —^ wie sich aus dein folgenden auch ergibt, lcd'glich nns Handwerker und Kaufleute ohne Firma „bezieht, während die folgenden Absätze von teil Euizellausleuten, die eine .Handelsfirma fuhren und den Handelsgesolssebaften handeln. Zweifellos must ein Gewerbetreibender —‘ tcssen Firma ins .Handelsregister nicht einzigen ist — an seinem Laden denjenigen Namen an drin een. auf dessen Rechnung das (Ze'chäft geführt wird. Schon im Jahre 1909 hat der Preußische Oberverwaltnngsgerichtshes ausgesprochen, das; eS unstatthaft ist, den Namen 'eines Gelvcrbetreibenden zu nennen, für dessen Rechnung tatsächlich das Gewerbe nicht betrieben wird („Strohmann"). Die Be° ieitigung des falschen Firmcnsch'ldcs kann iGizeilich erzwungen werden (Entsch. Bd. 55, o. 2o8. Neger Erg. Bd. 4, 9). Anders'liegen die Dinge hinsichtlich der Dvllkauflcute. Hier spielt bei der Firmenünbringung keine Nolle, auf wessen Rechnung das Geschäft betrieben wird — sehr häufig aus Rechnung der ElLubigcrl - sondern lediglich, wer als Inhaber inS Handelseingetragen ist und demgemüs; Persoulich haftet. Die Persönliche Haftung bildet von selbst das Regulativ dafür, daß un allgemeinen niemand sich ins Handelsregister e.ntragcn und seinen Rainen an der Eingangstüre des Ladens anbringen lassen wird, der im eigentlichen Sinne deS Wortes als „Strohmann" anzusehen ist. Ob der In- Haber etwa mehr oder minder ans fremde Rechnung arbeitet — weil seine Mittel von anderen Kapitalisten herrühren — hat die Rechtsordnung bisher nicht interessiert und wird sie wohl auch in Zukunft nicht interessieren. Das' KeichSwirtschirftömirristerirrm hat wohl aus Den gleichen Erwägungen wiederholt daraus h'.ngewlesen, das; selbst von behördlichen Stellen Nachforschungen unterlassen werden sollen, ob eine "Firma mehr oder wün* der etwa mit Geld rrlchtrarischev Kapitalisten arbeitet. Von Scheingcschäften wird man nur dann sprechen können, wenn etwa der dem Geschäftsübergang -zugrunde liegende Vorgang anders beurkundet ist. als er sich wirklich zugctrageu hat. Solange aber derjenige, der im Handelsregister als Inhaber eingetragen ist, wirklich Inhaber ist, mag er sich auch in noch so großer sinanzieller Abhängigkeit von ^Dritstn^ befinden, kann nie von einem Schcingeschäft gesprochen werden. Genau so gut, wie der Hausbesitzer rechtlich Hausbesitzer und nach wie vor im Grundbuch eingetragen bleibt, wenn auch die Hypotheken den Wert des Hauses um ein Vielfaches übersteigen und wirtschaftlich betrachtet eigentlich die Hypothekenglänbiger Hausbesitzer sind. Damit soll selbstverständlich in keiner Weise Tarnungsvcrträgen. wie sie offenbar die Handelskammer Würzburg im Auge hat. das Wort gesprochen werden, schon deshalb, weil sie praktisch zwecklos sind. Aber es muß nachdrücklich dagegen Stellung genommen werden, als ob etivn die Polizei ohne weiteres in der Lage wäre, darauf zu dringen, daß Vollkauf, teilte, die im Handelsregister eingetragen sind, in gleicher Weise gelöscht werden können, wie dies etwa bei Gewerbetreibenden möglich ist, wenn sich heransstcllt, daß derienige, der dem Ganzen den Namen gibt, nicht derien'oe ist, auf dessen Rechnung das Geschäft geführt wird. . KWWZWMM ■gtmu Verbs? dsr Syermeri Gsrde antisemitischen Fronten ausgehenden Strömungen würde in der Negierung den unversöhnlichsten und entschlosienstcn Gegner finden. Auch der höchste Geistliche der orthodoxen Kirche Rumäniens, der Metropolit der Moldau, forderte alle Priester in einem Zirkular» schreioen auf, von der Kanzel herab die Bevölkerung über die Gefahren der Rassen-' Propaganda aufzuklären und Menschenliebe ohne Unterschied des Glaubens zu Predigen. Einer Delegation jüdischer Repräsentanten erklärte der rumänische Ministerpräsident Duca: „Getreu dem Geiste unumschränkter Toleranz und absoluter Gleichheit aller Bürger ohne Unterschied von Rasse und Religion vor dem Gesetz und der Verfassung wird die Regierung bestrebt sein, unter der Bevölkerung des Landes alle jene Gefühle der Harmonie und des gegenseitigen Vertrauens zu pflegen, die für den menschlichen Fortschritt und auch für die allgemeine Wohlfahrt des Landes so notwendig sind." Diese energische Haltung der Negierung hat bereits zu einer weitgehenden Beruhigung der Bevölkerung geführt. ZV. R. jteue AichMrüen füc Schriftsteller Wet Kmtz sich MD KMNVZGMmer MSldSN? Die eingehende Jnsormatlon. die in der vorigen Nummer der ,.C. A.-Feitung" über das, ma3 man vom ReichSlnlturkammergesetz wissen mutz, verössentlieht wurde, hat zweifellvs die Dcantwortung vieler Einzelfragen überflüssig gemacht oder zumindest erleichtert.. Dem Eentralvercin lind in den letzten Tagen zahllose Anfragen von Angehörigen aller, oft entlegener Fachgebiete .zugegangen, ob, tu welcher Form, unter welchen Aoraussetzungen, bei welchem Verband oder bei welcher Kammer eine Anmeldung notwendig ist. Die Beantwortung war weist möglich. Aber eine völlig neuartige Alatcrie und ein umfassendes und dazu ziemlich kompliziertes Gesetz lassen noch Lücken offen und rufen ^»oeifer in mancher Hinsicht hervor. Im Vordergrund stehen im wesentlichen zwei Fragen: Tie Anmeldepflicht. b. h. brr Zngehvriglcitszwang .zur Fachlammer, um die B.'riissauLübiing weiter fortsetzen zu können, und die Frage nach der Ein. o r d n ii n g in eine F a ch k a m met in Fällen, wo die Bi'Nissaattimg die Eiiwrdnimg in eine bestimmte Einzeuammer nicht ohne weiteres leicht macht. Das gilt besonders für die große Kategorie der Lchriftsteller, Iournalislen, freien Milarbeiter u. a. m. von Zeitungen und Zeitschriften. Tic Präsidenten der Reichsschrifttumslammcr und der Neichopressekammer haben deshalb am 9. Dezember nochmals Richtlinien erlassen, die die Zweiselssragen klären sollen. 2ie lauten: Auf Grund von Paragraph V der ersten Verordnung zur Turchsührung deS Reichsknlturkammergesetzes vom I. November 1933 (Neichs- . gcsetzblatt I, Seite 797) bestimmen wir folgendes: 1. Eine schriftstellerische Tätigkeit begründet eine Verpsiichtung. der NeichSschristtumslammcr oder der Neichspressekammer anzugehören, dann, wenn sie ständig auLgcübt wird und die Arbc-itvkraft des Schassenden zu einem wesentlichen Teile in Anspruch nimmt. Andernfalls gilt sie als gelegentliche und geringfügige Tätigkeit. Diese begründet keine Verpflichtung einer Kammerzugehörigkeit. 2. Von den unter Ziffer 1 ausgeführten Personen gehören zur Neichspressekammer nur die Schristleiter im Sinne des Schristleitergesetzes. Alle anderen unter Ziffer 1 fallenden Personen müsien die Mitgliedseliaft in der NeichsschrifttumL. kammer erwerben. Sie wird erworben durch den Beitritt zum Neichsverband Deutscher Sck)riftsteller. 3. Tie Frage, wer Schriftleiter ist, und die Anmeldepflicht richten sich ausschließlich nach den Bestimmungen der in ilürze zu erwartenden Turchsührmigsverordnung zum Schriftlcitergcsest 4. Wer im Zweifel ist, ob für ihn eine Anmeldepflicht nach Ziffer 1 und 2 im Reichsverband deutsckier Sehriftsieller besteht, erwirbt die vorläufige Vesugnis zur weiteren Dernfcans' Übung, wenn er bis zum 15. Dezember eine Anfrage über feine Anmeldepslicht an den Reichsverband deutscher Schriftsleller richtet. Für die Anmeldepslicht zum NeichLverband der deutschen Presie wird ein Termin, bis zu dem die Anmeldung bewirkt fern muß, rweh bekanntgegeben. 5 Für Beamte, die sich auf ihrem DerufS» gebiet schriftstellerisch betätigen, besieht nach den Grundsätzen der Ziffer 1 eine Anmeldepflicht, wenn die ständige Ausübung schriftstellerischer Tätigkeit zu ihren DerufSaufgabcn gehört. Für Angehörige der Wehrmacht besieht eine Anmeldepflicht nicht, solange sich ihre schriftstellerisck)e Tätigkeit auf militärische Angelegenheiten beschränkt. Ebensowenig besteht eine Verpslichtung, einer der Kammern anzugehören für Ausländer. die nicht etwa ihren Wohnsitz im Reichsgebiet haben. 6. Geschäftliche Unternehmungen, die sich nickst allein mit dem Vertrieb von Druckwerken befassen, sind y.ir Anmeldung bei der ReiehSschristtumSkam. wer nur dann verpflichtet, wenn der Anteil des Umsatzes an den Truckiverten 2V Prozent des Gesamtumsatzes übersteigt. In diesen Anordnungen ist l'esonders bemerkenswert die Unterscheidung zwischen ständiger und gelegentlicher journalistischer und schriftstellerischer Tätigkeit und die Konsequenzen, die sich aus dieser Abgrenzung für die Anmeldepflicht bm einer der Fachkammern ergeben. Es sei nochmals darauf hingewiesen, daß die Frist zur Anmeldung von Schriftleitern und ständigen politischen Journalisten bei der Reichspressekammer nicht am 15. Tc. zember abläust; ein Termin hierfür wird erst später festgesetzt. E. 0. L. In keinem Lande Osteuropas spielt die ißiAmsrage eine solche Rolle wie in Rumänien. Dsi es dort Juden gibt, gibt cs auch sehr davußt jiidenseindliche Bestrebungen. Schon im Ul. Jahrhundert soll Fürst Peter der Lahme die Firdeu des Landes veriviosen haben. Hüter zurüelg.erufen, haben sie Jahrhunderte Hidurch unter der türkischen Oberhoheit niemals die volle bürgerliche Gleichberechtisiung alciiigen können. Erst der Berliner Kongreß >A8 machte die Anerkennung der staatlichen Älbsländigkeit Rumäniens von der Zusage öcr bürgerlichen Gleichberechtigung für die ällden abhängig. Kein geringerer als Bis- >narck hat damals seine volle Autorität für die bürgerliche Verbesserung der rumänischen üNen in die Waagschale geivorsen. Rumän-cii hat jedoch bis in die jüngste Vergangensie.t hinein die durch den Berliner Vertrag ilbl'riwirnueueil Verpslichtiliigen nickst voll er- Dies änderte sich nach dem KLiege, als M der Schaffung Großrumäniens Provinzen ehemalig oHcvrcichLsch-ungarischen Aconarhinzulamen, deren jüdische Bevölkerung di'stüs die volle bürgerliche Gleichberechtigung dciaß. Die von Bratiann 1923 für daS grvß-ru- ^'itzsche Reich geschaffene neue Verfassung P^lYtc daher den Juden des gesamten Laudie volle und uneingeschränkte bürgerliche ^Rhberechtigung. Die Folge dieser bürgerlichen Verbesserung ch^chudeu war jedoch der Beginn einer be- A crs liestigen antiseinitischen Kampagne. 1010 hatten die Nniversitätsprosessoren -wvltuls Jorg a und Alexander Cu za eine ^unmalistisch.demvkratische Partei begründet, s-dcn Hauptprogrammpimkte — Lösung der )"^P^We durch Eliminierung der Juden "W ömtfaltung der schöpferischen Kraft des 'j|nnänentnmö — schon unverhüllt antisemi-- Nach der Schöpfung des groß- Raiuschen Reiches meinte der Parteiführer ^Jleisor Jarga, die Sachlage sei so grund-??randcrt, daß die Partei auf ihre , mlemüischen Programmpunkte verzichten \Jntr ®’tcl"c Wandlung machte jedoch Proig vr duza nicht mit, der nach verschiedenen legioZ gebliebenen Versuchen, eine neue Kunden, im Jahre 1923 eine natio- W^^lihristlich: Verteidigungsliga (LANC)^ ktc den organisierten Juden- Programm machte. Die bün- N°>l"k>-»d dieser Liqa hat der vM’ vnger yiqa yai den seit 1923 namentlich auf den Hochschulen vordi?,^nen antisemitischen Ausschreitungen, LLllweuig pogromartigen Charakter an« nahmen, stets sehr nahcgestanden. Die radikalen Teile dieser Jugend, denen Professor Cnza noch viel 311 vorsichtig war, gründeten unter Führung Eelea Codreanus 1927 die Eiserne Garde, deren Mitglieder — größtenteils uniformiert —stets das Hauptkontingent aller antisemitischen Unruhestifter darstellten. Beide Beivegungen, die sich übrigens jahrelang erbittert bekämpften und auch heute noch wenig srenndlich gegenüberstehen, haben Ab- . geordnete im Parlament. Die christliche Liga Euzas war in denl bisherigen Parlament mit 11. die Eiserne Garde mit 5 Abgeordneten vertreten. Im gegenwärtigen Wahlkampf versuchen diese beiden Gruppen durch eine besonders radikale antisemitische Parole neue Anhänger * zu gewinnen. Nsiamenilich die Anhänger der Eisernen Garde haben in den verschiedensten Landesteilen NumänienS schwerste Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung verübt. Grauenvolle Nachrichten werden namentlich aus Jassy berichtet, wo eine Gruppe von meh- . reren tausend Studenten der Eisernen Garde tagelang die Stadt terrorisierte. Hunderte jüdischer Häuser wurden geplündert, Trümmer von EinrichtungSgegenstäuden und^ Warenbeständen auS jüdischen Geschäften lagen verstreut auf den Straßeip umher. Besonders schlimm wurde der jüdischen Mädchenschule „Saratanu" mitgespielt, auf btc während bcS Unterrichts von den Gardisten ein Steinbombardement eröffnet worden war. Viele Mädchen fielen in Ohnmacht, einige ivurdcn verletzt, und nur durch die Geistesgegenwart und Umsicht der Lehrerschaft wurde.größeres Unheil vergütet. Zum erstenmal trat hier den Gardisten eine schnell gebildete jüdische Selbstwehr entgegen, die das Schlimmste von der jüdischen Bevölkerung abivendcn konnte, bis durch den Einsatz von Militär den Unruhen ein Ende gesetzt wurde. Zahlreiche Mitglieder der Eisernen Garde und auch ihr Führer, der Abgeordnete Codreanu, wurden verhaftet. In einer gemeinschaftlichen Besprechung mit dem König haben jetzt der Minister- '• Präsident Duca und der Außenmiinster - Tituleseu ein Verbot der Eisernen Garde für ganz Rumänien durchgesetzt. Auch mit einem Verbot der von Professor Cuza geführten Liga für nationalistisch-christliche Verteidigung wird gerechnet. Der Innenminister hat die Polizei . angewiesen, allen antiscmitlschen Auswüchsen < auf daZ schärfste entgegenzuLreten. ' Der „j Minister Dr.^ Nistor, dem auch das Minderheitenamt untersteht, erklärt^ die von den jß«l Die Badeverwaltung von Norderney hat der Schriftleitung der „CVZcituna" nachstehendes Schreiben zugesandt: „Dio Badevenvaltung Norderney hat die am Kopf dieses Schreibens aufgcklebte Briefvcrschlussmarlce nnfertigen lassen und sie der Kinwohnerschnft Nordcrnoy’s für ihren Briefverkehr zur Verfügung gestellt. Durch den Text der Verschlussmarke wird einwandfrei ausgedrückt, dass jüdische Kurgäste auf Norderney nicht erwünscht sind. Sollten Juden trotzdem versuchen, im kommenden Sommer in Norderney unterzukommen, so haben sie seihst die Verantwortung dafür zu l ragen. Bei verkommenden Reibereien müsste dio Badoverwaltung im Interesse des Bades und der anwesenden deutschen Kurgäste die anwesenden Juden sofort von der Insel verweisen. Wir bitten Sie, in Ihrem Leserkreise durch entsprechende Hinweise in Ihrer Zoitung aufklürend zu wirken/* veiMlgerl des Dip Die Deutsche LebensrettuugSgesellschast gewährt denen, die sich bet ihr einer Schwunmprüsung ttnLorziehen, ein Diplom über die bestandene Prüfung, das eine besondere Auszeichnung darsteÄ. Ein jüdischer junger Mann in Verden an der Aller hat diese Prüfung mit bestem^Ersolg bestanden und die verlangten Leistungen vielfach überboten. Ihm wurde das Diplom mit Rücksicht aus den Arierparagraphen der neuen Satzung verweigert. Hierzu darf man wohl bemerken, daß es nicht recht verständlich ist, warum die Anerkennung rein körperlicher Leistungen von der - Rassenzugehörigkelt des sich Bewährenden abhängig gemacht wird. Menschen, die ihre kör- - perlichen Fähigkeiten in den Dienst allgemein menschlicher Hilseleistuiig stellen, sollte man wohl ausnahnislos die Anerkennung und Ehre zollen, deren sie würdig sind. (5-iösPort Die EiZGuf- und Cisßockey-Abtellung deS 3 laß 05 hat ihr Brcilufliraininß in vohni. Umtauge aufgenammen. Tie junge, recht starke Abteilung trainiert zunächst aus der EiSbabn Minlermärchen, Leibnizstraho, Nähe .llursürstcndainiu, auf dem Krunewaldsee und im 6i?s!adivn Frledrichdhain. 6s ist außerdcm beabsichtig!, bei genügender Letciligung einen Eislauf t u r s u S für hindcr abzuhalten. IÄiNK IfßlCettffefn Noch lange nicht auf der Höhe der Jahre oder seiner .straft ist der sehr populäre Tchauspicler JulinS Falkenstein gestorR'n. Ganz unbedächtisf hat der Tod diesen stünßler hinweogerafft. dessen Wesen gerade in der Bedächtigkeit lag. Er war lein Demperamentsschauspielcr. er zählte zu den Darstellern, die in richtiger Wertung ihrer Mittel das. was sie zu spielen haben, zur Natur zurückführen und mit dem Lalz der eigenem Persönlichkeit sparsam um« gehen. So war Julius Falkenstein der echte Hnmorist, der eine Vühnensigur nicht zur „Rolle" hinsteuerte, sondern zum Leben. Telbst in Ttücken irnd Filmen von erheblicher Unglaubwürdigkeit: ihm glaubte man immer. Auch seelisch blieb er unkostümiert ebenso, wie er sich äußerlich nicht viel mit Maske abgab. In Zivil, mit seinem blanken Lchädel. mit der durchaus nicht heroischen Gestalt, wie er über die Bühne schritt und über die Leinwand ging, hätte er auch im Zu'chauerraum weilen können. Leine Erscheinung, sein Organ, seine Mimik blieben immer er selbst. Leine Verwandlnngsfähigfeit vollzog sich wie im Verborgenen und machte ihn doch stets überzeugend ob er nun einen schwerenöterischen Alten zu spielen hatte oder einen g^ rissenen Lchieber oder — und daS war wohl sein bestes Feld — eine von den geduckten, geradezu undramatischen Kreaturen, den Nebenher-Menschen, wie etwa den Mann der Mutter Wolffen im „Viberpelzch Falkenstein wird sehr vermißt werden, nicht als einer von den Großen, auf die ein Spielplan aufgebaut wird, aber zugehörig dem beschei-- deneren Kreis, ohne die es wiederum keinen Spielplan, kein Zusammenspiel, keine Abtönung geben £amt. F. B. syorlag: Ceittralcerein deutscher (Staaiobllmx lUdlschen' Glaubens e. B., Aerlin V/ 15. (Lniscr Ltraße 42 Tci.-Akr.r „Ccntralflloubcn Berlin.- nert,sprechen J 2 Oliva Cft“>4—57« Postscheck: Berlin 3(N 72. Lmipischriftleltcr: St Ä r« sred Siclchdekü Berunlworllich: Dr. Margarete Edetiierm. Beide Berit« 15 - Unocrlanflie Manuskripte werden nur zuriicraesandt wenn Freinmschlag dellleat — Beronlwortlich für den A»'>'1genteU:?jrird« richNathan. Dcrlinp ~ Druck drr Buch, und Tiesdruck» Gtlellschast mdH, Derltn SW 100* -

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