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Central-Verein-Zeitung · 1933-11-23 · 45 (23.11.1933) · p. [Seite]

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
12 (1933)
Issue
45 (23.11.1933)
Date
1933-11-23
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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1 25.11.1533 AlpG Berlin, 23. November 1933 XII. Jahrgang I Nr. 4 u Preis 20 Ptenni? iencralr erein-/ // .. owo Üi Ul £ H), ■!/;, ili.Ml; 4§§ (y.inc kämpfende Gemeinschaft wie das deutsche Judeittum hat immer zwei Möglichleiten, ihren Willen und ihre Gesinnung der Umwelt zu bekunden: die eine besteht darin, in möglichst lauter marktschreierischer Weise seine eigenen Qualitäten in die Welt hinauszuschreien und darauf hin- Zllwcisen, wie wertvoll man selbst ist und wie wenig wert oder zumindest wie unbedeutend die anderen sind. Tiefe Methode hat den Vorzug für sich, das; sie leicht ist und zweifellos auch aus bestimmte Kreise, nämlich all diejenigen, die nur mit dem Ohr und nicht mit dem Herzen horchen, einschmeichelnd wirkt. Es geht aber auch anders und vielleicht besser: In Stunden der Entscheidung, in Augenblicken der geistigen und seelischen Krise seinen Posten mit dem Aufgebot der letzten Kraft schweigend zu halten, den Brüdern und Freunden ein seelischer Halt zu werden, ein- D H rot 5P1 rrß Am 22. September 1033 wurde das Reichs- K u t t u r l a m m e r g e s e tz verkündet. Am-1. Ro° fieiubcc' I933 erfolgte die erste, am S. November fe zMite Lurchsührungsverordnung. Am 16. Nri» rcuwer hielt ReichSmimster Dr. .Goebbels bei der Eröffnung dcr' Reichs-Kulturtammer seine Oroitc prvgrmnnmtische Rede. Damit ist ün bewsftlnndischen Ausbau 'der 'subtilste. Sektvr. dem der geistig und künstlerisch schassenden Berufe gesstchch ersaht Dieses a r u »die g eude ge 1 i \\ \i c b e n i aj e Al cn. c n t l) a l1 nicht b c n Arier para g r a ph c n. Es heisst im § ,3 der ■ chRu Durchsührungsverordnung: ■ - •- ...Die Reichs-KulLurlammer hat die Aufgabe,. . Rirch Zujammenwirlen der Angehörigen' aller/, vau st>r umfassten Tätigkerts.zweige. 'unter der. Führung des R'cichsminrstcrS für VvlkSaufklä-; >mig >md Propaganda die deutsche' Kultur in ' Verantwortung für Volk und Reich-zu fördern. - die ivirtschasttielg'n und sozialen Angelegenheiten der Kullmberme zu regeln und' zwischen allen Aestrcbimgcn der-ihr angehörenden Gruppen einen Ausgleich zu bewirten." Rw weiterhin (tm § 5); .Rultnrgm im Sinne dieser Verordnung ist: 1jede Schöpfung oder Leistung der Kunst, wenn ' sie der OesseuAichkeit übermittelt wird. 2!ede andere geistige Schöpfung oder Leistung. . wenn sie durch Druck. Film oder Funk der Lesfentlichkeit übermittelt wird." . cher geistig schafft, gehört also als Mitglied 'it die jeweils für feinen Beruf geschaffene Kamftcr, von denen es fcriiöi gibt: Schrifttum. Presse, ■'111110)mif, Theater, htusil und bildende Künste I* 2 Gesetz vom 22. 0.s. Lediglich für die f r e i j e ist durch das besondere . S ch r i f t - ' HU e r g e j e h b e r A r i e r p a r a g r a p h vorpichen. Dir .-zugehörig! eit zur Standcsorganisa- 'wn der Presse ist also gesetzlich einschräntand Regelt stach darf bemerkt.werden, das; die 2luSsie.llwcbestimmiingen des SchristleitergesetzeS nicht ''w zwingende» Normen beispielsweise des Be- "wlengrietzea enthalten, sondern dem Ermessen chc liir die Fuertennung der Schristleitereigen- Daü ^nslandi.ien Stellen' zwar scharf umgrenzte, ^ft'r eeü, ,ebenfalls Freiheiten gestatten. ... stn c 2a der 1. 'Durchführungsverordnung zum vaillurlammergejes: heisst cs ausdrücklich. ..st-aihverbande müssen ihre Satzungen deui ^"'uhs.'tnltursamniergeietz. den Dnrchftihrnngsl'crvtdnnngen zu ihm Und der Satzung der Kamautzahen." ^vtern die Fachverbünde also von früher her den Plcrparagvaphen ausweisen, haben sie nunmehr JP stendernng ihrer Satzung vorzunehmen oder cku-nie-lis jh^ Wietsamteit in Uebereinstimnmng "" den Absichten des Gesetzgebers zu bringen, ^'in wer (§ 4) - bei der Erzeugung, der Wiedergabe, der Asiftigen oder technischen Verarbeitung, der Verleitung. der Erhaltung, dem Absatz oder der ^crnnttlung des Absatzes von Kulturgut mit- Alrtl^ must Mitglied der Einzclkammer fern, , ue für seine Tätigkeu zuständig ist." Ausnahme darf lediglich versagt werden (§ 10'), 5‘:,!ucnn. -ol1acl]en vorliegen. au§ denen sich Aß! Pt. das; die m Frage kommende Person die W" Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche «»verlässigkest und Eignung nicht besitzt.. TlirchführungSverordnliiig bestimmt . das Fistrafitreten hi'S i\-m 15 No- ■ ieweilige =: ZZZ V ii.’ U'ii^ iiAr —— illllllflllllllilllllillliillllllililllHIilllllllllllllltllllllllllllHIIilttllllllllM fach dadurch, daß man die Fahne nicht ein-, zieht, — das ist auch ein Weg, sich zu behaupten und Gesinnung.'zu wahren. Und noch dazu ein Weg, der selbst vom Sieger geachtet ■ werden wird. Wenn in dieser Zeit deutsch-jüdische Men-- scheu, die'glauben, gerade setzt ihr Bekennt-' uis zu Volk und, Vaterland besonders'eindringlich proklamieren, zu müssen, uns gegenüber den Vorwurf erheben, wir hätten dieS ""W/chft" in genügender Scarce' selbst' getan, so ist dies einmal eine Verkennung der Ein- . stellung. unserer Umwelt, die von uns Einsicht und Würde erwartet'und 'nichts als Würde und schweigende Würde. Ganz abwegig aber ist es, im gegenwärtigen Augenblick sich noch der Hoffnung hiuzugeüen. das; Prolliunatiynen geeignet sind, einer.Gemeinschaft wie der unsrigen, die eine Bataille verloren hat. inneren seelischen Halt zu geben. Es gibt nur ein Mittel, um das deutsche Judentum vor dem Absinken in das seelische Chaos zu retten, uud das heisst nicht reden und proklamieren,, sondern gesinnungsfest im Nahmen des Gebotenen tun und helfen! . Sv mancher deutsche Jude, den das Schicksalschwer getroffen hat, sucht heute in seinem Leid bei der Lektüre der jüdischen Geschichte Trost und fühlt Beruhigung in dem Gedanken, daß auch unsere Ahnen vor Tatsachen wie der gegenwärtigen gestanden haben, und daß sie sich ihrer Entscheidung würdig gezeigt haben. Das unscheinbare . Tun der Männer von . Jnwne. die es für wichtiger hielten, zu verhandeln und dann in kleinem Ausmaße weiterzuarbeiten als die Fahne einzuziehen und auf den Mauern von Jerusalem zu sterben, möge jedem deutschen Juden als leuchtendes Vorbild erscheinen. Und wenn wir nun unsere Geschichte als deutsche Menschen betrachten, werden wir ähnliche Vorkommnisse und Züge darin finden: denn ein solches Verhalten ist nicht Eigerrschaft oder Eigentum bestimmter Völker oder Gruppen, sondern das Bewußtsein für die Notwendigkeit des vielleicht unheroischen und deshalb oft verachteten, aber um so bedeutsameren Handelns ist ein allgemeinmenschliches. Das kleine Preußen in der Zeit dertiefsten nationalen Erniedrigung .unter; dem.Stiesel des Korsenist nicht' durch die faszinierenden Hnsarenstückchen bewundernswerter Atänner wie Schill befreit worden, son? dern durch die lange unbeachtftg^Wlb.st.Aion. guten Patrioten verachtete, grundlegende Erneuerungsarbelt eines Scharnhorst, Stein und Hardenberg. Schills Name lebt. fort in der ' Anekdote,, Steins Name' aber lebt fort in seinem Werk; ohne ihn'kein Deutsches Meich. keine, nationale Einigung,' ja, ohne ihn keine deutsche Judenemanzlpat'ion. Und so glauben wir, daß die'gegenwärtige Zeitj uns nicht die Ausgabe stellt, zu proklamieren' sondern dem deutschen Juden durch unsere praktische, oft unbekannt bleibende Arbeit und in Zusammenarbeit mst allen, die. ihre Hand darbietcn, erst die Möglichkeit wieder zu, schaffen, einmal später seine Stimme innerhalb unseres deutschen Volkes wieder erheben zu können und gehört zu werden. Professor Max Liebermann Sondcraufnahmc. für die ,,C. V.-Zci!unß‘ zu dem entert Aufsatz unserer Artikelserie „Lebensbilder schaffender Künstler“ Wir wollen uns nicht mit denen ausein-- atidcrsetzcn, die das Wort für den Vater der Tat hallen. Tie Geschichte wird lehren, wer ihren Ruf besser verstand. Wir erklären aber hier feierlich, daß all unser Twi, gelobt oder getadelt, nur und einzig und allein gitk dem Zukunitswohl des deutschen Juden auf . deutscher Erde. Unser Deutschtum, das uns heilige Pflicht ist. ist uns dennoch unvoritell-- bar ohne unser Judentum, beide aber werden sinnlos ohne die E x i st e n z. des deutsch-jüdischen M e n s ch e n. Ter war immer der beste Patriot, der nicht billige Triumphe für sich einzuheimsen suchte, sondern nur den einen Triumph kannte: sein Werk und seine Gemeinschaft gesichert zu sehen. Aber sei es drum. Wenn das Wort, das anderen Schicksalsgefährterc so leicht vom .Munde fließt, während es heute vielleicht bei ilns vermißt wird, laugst verhallt sein wird, dgnn rvird es noch Wahrzeichen geben einer Arbeit, die in den Zeiten höchster Not von dcütschjüdischeit Menschen schweigend geleistet wurde: die hohen Stapel von Briefen derer, 'die uns riefen und nicht vergeblich riefen. Aber selbst wenn diese verbrannt und vermodert sein iverdcn und man nicht mehr die Namen derer kennen wird, die heute glauben, durch besonders lautes Rufen daS Werk zu fördern, dann werden die Nachkommen der Briefschreiber als lebendiges Wahrzeichen bestehen, als Wahrzeichen einer Generation der Vorfahren, die. vor eine Entscheidung gestellt, sich schweigend als würdig ertvies. *f. C. chttmtiiretcn des Gesetzes den 15 -3 £u' Emgliedenmg in die iew jffvmyrniiiinuftr gesetzliche Voraussetzung ist, muß bis-Zum De« KAber 193Z bewirkt fern. umii^buü ükü üüGiuy Eme wichtige Rede des Retshsjusiis^ homtnissas's 3; Reichsftfttizlcmlniitzav StnatSnmnster Dr. Frank sprach am 15, November dieses Jahres ans dem ersten großen Generalappelt der Berliner NcchlSfront. In seiner Rede, die besonoers dadurch bcderüsam ftt. das; in ihr erstmalig die große Gnaden.' akiion angelündigt war. die als Antwort der Reichsregierung aus daS alle Erwartungen übersteigende Ergebnis des 12. November gedacht ist. hat Vftnister Dr. Frank sich auch mit der Judensrage besaßt und dabei nach der „Frankfurter Zellung". folgendes auSgeführt: ... Dem Legriff deS Staatsangehörigen habe der'des Volks, und R'afseangehörigen voranzngehen. Die deutschen Juristen seien Antisemiten und würden cs bleibe», nicht auö Haß gegc-i. die Juden, sondern aus Liebe;mn deutschen LolG Mit dein, was man den Judeii gegenülvr erreicht habe, werde man übrigens sich zufrieden geben, und darin dem Führer lölgen. obgleich eigentlich in Zukunft cm Jude nicht mehr als deutscher Richter wirken soll ... Reidickomcszksa? Firant gegen umbesagte Anordnungen Das Novemberhest des Bundes Natiunalfoziallstischev Deutscher Juristen „Deutsches Recht". Nr. 6, bringt ans Seite 192 „nachstehende Anordnung Nr. 33,: Seitens der Amtswalter des BNSTJ hat jede irgendwie geartete selbständige rechtspolitische oder wirtschaftspolitische Anordnung, Verfügung oder Verlautbarung unter allen Umständen' zu unterbleiben. Für solche ist die ausdrückliche Anweisung ^er Reichsführung des Bun° deA oder die besondere Genehmigung erjordev-. 16. Movember bis 21. November Lief). Ich verbiete hiermit ausdrücklich den Amtswaltern, in irgendeiner Weise selbständig zu rechts- oder wirtschastspolitischcn Fragen oder sonstigen allgemein bekanntgegebe-, neu Grundsätzen der Reichsregierung durch öffentliche Verlautbarung Stellung zu nehmen sowie direkt oder indirekt den Boykott gegerlüber jüdischen Wirtschastsunternehmungen oder jüdischen Anwälten weiterzuführen. Die Wiederaufnahme derartiger Maßnahmen wird von allenfallsigen Anweisungen der Reichszentrale abhängig sein. Berlin, den 26. Oktober, 1933. Für die Richtigkeit: Der Reichsgeschästssl'chrer: Dr. W. Heuber, gez.: Dr. Frank. Reichsjustizkommissar, Bayer. Staatsminister. (Vergl. auch die Sonderbeilage Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsleben. Schriftltg. ' der EV.-Ztg.) Nidziarze?' aus dem deutodien Anwaltvereih ausgeschlossen Der, Deutsche Amvaltverein hat seinennichtarischen Mitgliedern die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung gekündigt. Die Grundlage für , dieses Vorgehen sieht er in. eim?r Satzungsänderung, die aus dem Anwaltstag, der gelegentlich der Juristenversammlung in Leipzig stat'tfand, beschlossen wurde. Juden"dürfen nicht Schöffen sein Der Preußische Justizminister hat unter Aufhebung von ^mehr,als 60 Erlassen neue . AusMrungsvovschristsn zu den gesetzlichen Bestimmungeu über die Berufung von Schöffen und Geschworenen erlassen. In der Verordnung vom 13. November 1933 (l 5321) 'Abschnitt l! sind die Personen, die zum Amt eines - Schössen oder Geschworenen unfähig sind oder nicht berufen werden sollen, ansgezählt. Unter 11 heißt es: Für das Amt eines Schöffen oder Geschworenen kommen.ferner nzcht in Frage: 1. Nichtarier; 2. volksfeindliche Pcr-- sonen. Gegen Missbrauch, von Namensehe und Adoption Das Rcichskabinett hat ein Gesetz gegen Mißbräuche bei der Ehe und Adoption verabschiedet. Ehen, die ausschließlich oder vorwiegend zum Zwecke der Namensübertragung geschlossen werden, ohne das; in Wirklichkeit eine eheliche Gemeinschaft gegründet werden soll, sind aus Klage des Staatsanwalts vom Landgericht für nichtig zu erklären. Tie Bestätigung einer Annahme an Kindes Statt muß schon dann versagt werden, wenn für den Amtsrichter Zweifel vorliegen, ob -ein wahres Familienband begründet werden soll. Dis Bestätigung soll außerdem bei rassischer Verschiedenheit zwischen dem Annehmenden und Angenommenen versagt werden, ferner dann, wenn bestimmte gesundheitspolitische Gründe gegen die Bestätigung sprechen. Wir kommen auf das bedeutsame Gesetz nach seiner Veröffentlichung im-Neichsgesetz« blatt, zurück.

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