Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 12 (1933)
- Issue
- 38 (4.10.1933)
- Date
- 1933-10-04
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
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Bestehen rechtliche Bedenken gegen die Beschäftigung jüdischer Arbeitnehmer? föi'fc[;Iid)c3 AuSnahmerecht für Juden auf bii'Ji'm Wo biete beßcht nicht. Ter Präsident der tReich-llmslalt für Avtzeitsvennillluiig und Arbeitslosenversicherung hat in einem Schreiben vom 26. April IM - 11.1.69 133 - ausdrücklich fest. gZtelll. daß die Beschäftigung jüdischer Auge« stelller bei Privatfirmen gesetzlich nicht verboten ist. Weitere rechtliche Gesichtspunkte, an3 denen sich eine Bestätigung dieser-Ansicht ergibt, find in dein Urteil bi'3 Landesn rbei t sgerichtÄ Dortmund vom 29. Juli 1933 — XI 8. 7733 — enthalten. Zn ihm kommt zum Ausdruck, daß die nationale Regierung wie die A. S. T. A. P. nicht verlangt, daß sämtliche jüdischen Angestellten oder auch die sogenannten leitenden jüdischen Augcstelllen. d. h. die Leiter einzelner Abteilungen, sofort und restlos aus den Betrieben entfernt werden. Wörtlich heißt es in dem Urteil: „... Dagegen spricht schon, daß das Gesetz zur Wiederherstellung des Berussbeamtentums und die dazu gegebenen Busführungsbestimmungen die Beibehaltung jüdischer Beamter in nicht unerheblichem Bloße zugetassen hat. das; durch dieses Gesetz auch die Rechte "der Beamten nach Möglichkeit gewahrt sind. Zu'ar mußte, um das Ziel des Gesetzes zu erreichen, der Grundsatz der lebenslänglichen, unkündbaren Anslettuug ausgegeben werden. Aber die PensionLnnchrüche sind den Beamten im Rahmen der bisherigen Bestimmungen mit geringen Abweichungen erholten geblieben; auch werden' sie nicht fristlos enllchsen, sondern erhalten ihr -Gehalt noch dreiMomüe weiter. Ebenso sind für die Angestellten und Arbeiter Kündigungsfristen vorgesehen. Dagegen, daß die jüdischen Angestellten, ikuuentlich die' leitenden Angestellten, ohne Ein- Haltung der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen entlassen rverden sollen spricht auch, 'daß die Relchsregiernng in dieser Hinsicht keinerlei gesetzliche Beslinnnnngen getroffen hat; ja. das; »icht eiinnal das Einspruchsrecht aus §3, Ziffer l BetrA'G. bei Kündigungen aus kon-- fessionellen Gründen durch das Gesetz vom 4. April 1933 über Betrwbsvertrelungen beseitigt worden ist. Weiter sprechen dagegen and) die Erklärungen der Reichsregierungen und der maßgebenden Stellen der 3Ü S. T. A. P. So hat die Reichsregiernng ach dagegen ausgesprochen, daß die jüdischen Knrsmaller sämtlich von der Börse entsernt werden. Las Propagandaniinisterium hat aus die Ansrage, ob den JnnungSmitgliedern Bezug voii Waren von jiidischen Großhandelssirinen sofort zu verbieten sei, dies als nicht im Sinne der 'Regierung abgelchut (vgl „Deutsche Juristenzeitnng". S. %'b und das offizielle Blatt der N. S D.A.P.). Ter .Völkische Beobachter" hat am 90. Mai 1933 eine im Ausland verbreitete Nochrieht. daß sämtliche jüdischen Angestellten nicht inehr in wirtschaftlichen Unternehmungen geduldet werden sollen, als hetzerische Lüge bezeichnet. Ebenso hat das preußische Justizministerium in einer an die OberlandesgerichtSpräsidenten gerichteten Verfügung vom 10. April 1933 sich dagegen ausgesprochen, daß die jüdischen Rechtsanwälte und Notare infolge der getroffenen Maßnahmen über ihr Auftreten vor Bericht ihre Angestellten fristlos entlassen." Welche Betriebe sind nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte als jüdische Arbeitgeber anzusehen? Nach Nohlsing Rechtsfragen aus der Zugchörlgkeit Zur jüdischen Nasse irn Arbeitsrecht", „Jur. Wochenschr." 1993, S. 2098) gelten als jüdische Arbeitgeber: а) Einzel firmen, deren Inhaber ein Jude ist, Id) Offene Handelsgesellschaften, bereu ' persönlich hastende "Gesellschafter Inden sind, c) Kommanditgesellschnsten. wenn einer der persönlich hastenden Gesellschafter Jude ist, б) Gesellschaften mit beschränkter Haftung, wenn der Vorstand und der Aufsichtsrat sich überwiegend ans Juden zusmmnensetzen und wenn bei größeren Konzernen auch der überwiegende Teil der Filialleiter Juden sind. Durfte ein jüdischer Arbeitgeber mit Rücksicht auf den Boykott vom 1. April 2933 seine jüdischen Arheitnehmer fristlos entlassen? Nein! Ter Boykott war nur vorübergehender Natur. Die entstandene Arbeitsversäunmis ist als eine nicht erhebliche Zeit im Sinne des § 616 BGB. anzusehen. Ties muß grundsätzlich auch dann gelten, wenn die ASBO aus den Arbeitgeber dahin eingewirkt hat, daß er die jüdischen Arbeitnehmer zu entlassen habe. So haben insbesondere westdeutsche Gerichte entschieden. Anders freilich einige Kammern des Arbeitsgerichts in Berlin. Kann einem jüdischen Angestellten mit kurzer Kündigungsfrist vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden, wenn die Weiterbeschäftigung im Betrieb auf Schwierigkeiten stosst? Nein! Bei kurzer Kündigungsfrist ist es dem Arbeitgeber zuzumuten, das Gehalt bis zur Beendigung des Bertragsverhültnisses zu zahlen. Kann ein jüdischer Angestellter in untergeordneter Stellung, mit dem ein lang jähriger Vertrag abgeschlossen worden ist, wegen Schwierigkeiten beim Verkehr mit dem Publikum fristlos entlassen werden? Rein! Dem Arbeitgeber ist znzumuten, den Angestellten so zu beschäftigen, daß er vom Verkehr mit dem Publikum möglichst ferngchalten wird. Dagegen ist n.ach der Rechtsprechung von Kammern des Arbeitsgerichts m Berlin eine fristlose Entlassung von gehobenen Angestellten, z. B. Jilialvorstehcrn, möglich, wenn die Person des Leiters als Repräsentanten des Unternehmens dieses in den Augen der gegen die Inden eingestellten Käufer und des Kundenkreises zu einem jüdischen Unternehmen macht. Sind hei Privatbetrieben die Verdienste jüdischer Arbeitnehmer als Kriegsteilnehmer und die jahrzehntelange Ansässigkeit in Deutschland bei der Frage der Entlassung zu berücksichtigen? Ja! Bei Beamten und Dehördenangestelltcn werden Frontkämpfer. Altangestellte, Angehörige von Gefallenen besonders berücksichtigt. Ter Gesetzgeber wollte bei Behördenangcstellten als Funktionären der Staatsgewalt besonders scharfe Anforderungen stellen. Tie Privatangestellten wollte er nicht schärfer, sondern milder behandeln. Die gegenteilige Auffassung von Nohlsing ist unseres Erachtens mit den Absichten des Gesetzgebers unvereinbar. Ich bin im Februar 1933 als Filialleiter angestellt worden. Im April hat mich mein Arbeitgeber wegen meiner jüdischen Abstammung fristlos entlassen. Ist die Entlassung gerechtfertigt? Nein! Schon im Hinblick auf den Zeitpunkt Ihrer Einstellung (Zeit nach dein 30. 1. 1933) ist Ihrem Arbeitgeberdie Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist bei der Entlassung znzumuten. Ich bin als Reisender nur gegen Provision ohneGarantie eines Fixums und ohne Ersatz meiner Spesen angestellt. Kann mir fristlos gekündigt werden? Die Frage ist grundsätzlich zu verneinen. Toch kann nach dem Urteil einer Kammer des Berliner Arbeitsgerichts die Ablehnung von Aufträgen unter Umständen die Firma schädigen. Tas KündigungSrccht soll besonders da Platz greisen, wo der Reisende gleichzeitig Bezirtsvertreter ist und der Arbeitgeber, wenn er selbst den Bezirk bereist oder ihn durch einen anderen Angestellten bereisen läßt, für jedes im Bezirk znstandegekonnnene Geschäft die Provision zahlen müßte. (Bgl. Rohlsing a. a. O.) Kann ein jüdischer Arbeitnehmer, der wegen seiner Abstammung fristgemäss gekündigt ist, den Arbeiter¬ oder Angestelltenrat nach § 84 Nr. 2 des Betriebsrätegesetzes arirufcn? Unseres Erachtens ist die Frage zu bejahen. Tas Gesetz spricht zwar nur davon, der Betriebsrat könne bei dem begründeten Verdachte angerusen werden, daß die Kündigung wegen der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlechte wegen politischer, militärischer, konfessioneller oder gewerkschaftlicher Betätigung, oder wegen Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigleit zu einein politischen, konfessionellen oder beruflichen Verein oder einein militärischen Verband erfolgt ist. Ter Gesetzgeber wollte aber alle Bekenntnisse und damit auch die Juden schützen. Anderer Ansicht Nohlsing a. a. 0. Ich hin im April 1933 von meinem Arbeitgeber beurlaubt worden. Ueher die Gehaltszahlung wurde dabei nicht gesprochen. Kann ich für die Urlaubszeit Gehalt beanspruchen? Ja! Anders wäre nur zu entscheiden, wenn der Arbeitgeber bei der Beurlaubung erklärt hätte, daß er das Gehalt zunächst nicht weiterzahle, und der Arbcitnchiiier sich damit einverstanden erklärt hätte. Im Mai 1933 hat die Angestelltenschaft meine fristlose Entlassung vom Arbeitgeber verlangt. Dieser hat dem Druck nachgegeben. Ist die Entlassung gerechtfertigt? Tie Frage ist unseres Erachtens zu verneinen. Nach den ausdrücklichen Anordnungen des Führers der Arbeitsfront ivaren alle störenden Eingriffe in .die Privatbetriebe zu unterlassen. Tew Arbeitgeber mußte zugemutet werden, sich einem unzulässigen Druck zu widersetzen. Ties haben insbesondere die westdeutschen Gerichte anerkannt. Anderer Ansicht Nohlsing a. a. O. für die Zeit bis zum 18. 5. 1933, dem Tage der Anordnung des Führers der deutschen Arbeitsfront. Hat der Arbeiter- oder A.ngestelltenrat das Recht, den Arbeitgeber zu verhindern, jüdische Angestellte einzustellen? Nein; ebensowenig wie er die Entfernung jüdischer Angestellter verlangen kann. Ties würde einen unzulässigen und vom Führer der deutschen Arbeitsfront verbotenen Eingriff in die Privat- Wirtschaft bedeuten. Kann ein Arbeitnehmer, der gekündigt worden ist, einen mit seinem Hauswirt geschlossenen langfristigen Mietsvertrag vorzeitig kündigen? Eine solche Kündigung ist gesetzlich nicht zulässig. Entsprechende gesetzliche Ausnahm^ bestinn'nurigen bestehen nur für Beamte, RccZ--. anwälte und Aerzte. Das SKsTWh fite Ms ksrssLk jj w g Zun. zweitenmal hatte das Elternhilsswerk für die jüdische Jugend am 28. September ^zu einem Jnsormativnsabend im Logenhaus Kleiststraße mm gerufen. Zu Beginn der Veranstaltung sprach Frau Jettln Lcvy-Stein einige grundsätzliche Bemerkungen, über die Ausgaben des Hilsswerkes. Es sei dazu befttutr.nl, dem jüdischen Kinde seelischen Halt durch Erziehung zu geben. Deshalb müsse im Mitteü Punkt' der Arbeit die neue jüdische Schule stehen, eine Schule, in der der jüdische junge Mensch zu Eigenbewußtsein und innerer Selbständigkeit er. zogen werde. Eine andere jüdische lebenswichtige Ausgabe fei die Beratung und Stützung der jüdischen Elternschaft bei der Erziehung ihrer Kinder. Es sei deshalb dringend wünschenswert, das; sich das Elternhilsswerk über das gesamte Reichsgebiet ausbreite. A.ls zweiter Redner des Abends berichb.M Mittclschuld'.reltor Tr. H. Stern über den Stand, die Ausgaben und neue Wege des jüdischer; Schul- Werkes in Berlin. Er schilderte die Schwierigleiten, die sich durch die Neuorientierung im öffentlichen Schrilwescn ergeben hatten, und teilte mit. daß die Indische Gemeinde zu Berlin beschlossen habe, die indische Mittelschule (Realschule) sowie die drei der Jüdischen Geuteinde zugehörigen Volksschulen schon in; Oktober des Jahres wesentlich zu errveiteru. Tr. Stern führte aus. daß die neue Situation die jüdische Schule vor neuartige Atlsgaben stelle; kausmänische. gewerbliche, handwerkliche Vorbildung müsse den jüdischen Jugendlichen zrigänglich geinacht werden. Arich sei die jüdische Bildung stärler als bisher zu Pflegen. Tie gcsamne Arbeit müsse sich selbstverständlich im Nahmen des finanziell und lehrplanmäßig Tragbaren halten. Ain Schluß des Abends berichteten die Leiter der jüdischen Volksschulen sowie die Direktoren und Lehrer der einzelnen jüdischen höheren Privatschulen über die Arbeit ihrer Institute. Ter Direktor des Schnlbürvs der Jüdischen Gemeinde zu Berlin versicherte, daß die Gernctnde fest entschlossen sei, allen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen. Jedes jüdische Kind werde die Möglichkeit zum Besuch einer jüdischen Schule, auch in seinem Wohnbezirk, erhalten. 25jährigcs Amtsjubilärrm von Dr. Frist Lamm. Tr. Fritz Lamm, der Leiter des Wohl sahrtsamts der Ber'üner Jüdischen Gemeinde, konnte am 1. Oktober aus eine 25jähr:ge Tätigkeit in der Wohlfahrtspflege der Berliner Jüdischen Gemeinde zurückblicken. Änttliche und ehrenanitliche Mi:- arbeiter Vertreter des Gemeindevorstandes und der befreundeten Wohlsahrtsorganisationen fanden sia; Sonntag vormittag zu einer würdigen Feier int Verwaltungsgebäude der Gemeinde zusammen und zahlreiche Airsprachen, besonders die des Gemeindevorstehers, Direktor Stahl, bewiesen die Hohe Achtung und den Tank der vielen Tausende Unterstützter, die Tr. Lamm sich in der Wohlsahrtsarben und besonders in seiner Eigenschaft als. Berufsvormund in seiner warmherzigen Fürsorge für die Kinder erworben hat. KNNMhWWhSS „NaSharr der Werse" im Berliner Theater Bon D r. Hugo L a ch m a n f l i Ser Kulturbund deutscher Juden. ist am 1. Oktober mit seiner ersten Leranstaltung, einer Aufführung von Lessings „Nathan der'Weise", unter allen Anzeichen eines starten Erfolges im Berliner Theater hervorgetreten. Als ein von Juden geschaffenes, für Juden bestimmtes Unternehmen, das zugleich das Krougnt deutscher Geisteskultur in liebevolle Obhut zu nehmen gewillt ist, konnte der neue Bund seinen Mitgliedern zur Weihe des Hauses kein geeigneteres Werk darbieten als .Le-ss'ugs dramatisches Meistergedicht, in dem ein aus den Fesseln starrer Dogmatik befreites Judentum sich in einer seiner edelsten, freiesten und humansten Gestabten verkörpert und das, wie G. Gervinus in seiner mustergültigen Lessmg-Stndie sagt, neben Goethes >,Faust" das eigentümlichste und deutscheste ist. was unsere neuere Poesie geschaffen hat. In „Nathan der Weise" war die Bühne, als Hütte sie sich ihres kultischen Ursprungs wieder erinnert, zur Kanzel geworden; und aus dieser .Kauze! wird gepredigt, das; jeder seiner un- Lcstvcheneu, inm Vorurteilen freien Liebe nacheifern möge; das; der echte Ring der allein wahren Religion bisher noch nicht gefunden sei.;-daß Völker und Religionen durch daS allumfassende Baud der Humanität und der gegenseitigen Duldung zusammengehalten werden; das; Sittlichkeit und Tugend an keine -nationalen Bedingungen gebunden seien, weil überall ans der Grde gute, gottergebene Menschen wohnen. „Nathan der Weise" bedeutet weder eine Verherrlichung noch Buch nur eine Apologie des Judentums. Aber die frohe und freie . Botschaft dieses Menschheitsevangeliums konnte nur auS einer Gesinnuiig fließen, der alle konfessionelle Unduldsamkeit fremd war und die das „göttliche Duldungs- und Schonungsgesühl", von dem Goethe bei Bearbeitung des „Nathan" gesprochen hat, gerade den unterdrückten Juden zugute kommen lassen lvollte. Wir wissen, wie schon der junge Lessing seinen Freiutd Mendelssohn gegen judenfeindliche Angriffe in Schutz genommen hat; wissen auch, das; daS von dem Zwanzigjährigen verfaßte kleine Litstspiel „Die Juden", nach seinen eigenen Worten, „das Resultat einer sehr ernsthaften Betrachtung über die schimpfliche Unterdrückung war in welcher ein Volk seufzen muß, das ein Christ . . . nicht ohne eine Art von Ehrerbietung betrachten kann." Und man darf schließlich diesem Zusammenhang daran erinnern, daß in einer der zahlreichen apologetischen Schriften LessinaS, der „Rettung des Cardanus", ein rechtgläubiger Jude dem Cardan voll Stolz zurust: „In alle Winke! der Welt zerstreut und überall gedrückt, beschimpft und verfolgt, sind wir noch eben die, die wir vor tausend und viel mehr Jahren gewesen sind!" Das sind Vorklänge zum „Nathan", die dann in dem Werke selbst zu vollen dichterischen Akkorden anschwollen. Und deshalb wird jede Ausführung von „Nathan der Weise" gerade für Juden eine besondere Feiertagsstunde sein, deren Reiz sich noch erhöht, wenn der Träger der Titelrolle sich mit dem betonten Bekenntnis NathauS: „Siü'tan, ich bin ein JudI" auch menschlich identifizieren kann.. * Von allen Nathan-Darstellern, die mir bisher auf der Bühne begegnet sind, hat mir der Jude Lldols Sonnenthal den stärksten und nachhaltigsten Eindruck hinterlassen. Ich erinnere mich, wie dieser wahrhafte Adelsmensch unter den Schauspielern deutscher Zunge bei einem Nathan-Gastspiel in Berlin die für ihn reservierte Künstlergarderobe betrat, ein kleines Buch, das-er wie einen Talisman bei sich trug, aus dem Mantel hervorzog und es aus den Tisch der Garderobe niederlegte. Es war, wie ich durch einen raschen Blick feststellte, nicht der Text zum „Nathan", es war — ein Machsor. Hier ossen- «barte sich die Reinheit und Frömmigkeit des Zechten Juden, wie ihn Sonnenthal dann auf den Brettern mit dem edelsten Herzenspathos zu menschlich ergreifender Wirkung brachte — der weise Jude lvar zu einem wundervoll gütigen Juden geworden, aus dem die Weis- heit mir wie der milde Schein abgeklärter, in sich gesammelter Lebensklugheit hervorglänzte- K u r t K a t s ch, mit dem uns der Kulturbund bei seiner „Nathan"-Ausführung bekannt machte, darf das nicht geringe Verdienst für sich in Anspruch nehmen, daß er sich im Schatten der Erinnerung an Sonnenthals ideale Darstellung durchaus behaupten konnte. Llnfangs noch zu zurückhaltend und ohne individuelleren Umriß, mehr bedächtig als weise, gedämpfter auch, als es die lebendige Introduktion des Stückes verträgt, steigerte er sich dann im Laufe des Abends in seine Rolle hinein, hob die Ringparabelszene des 3. Aktes über das Rhetorische hinaus bis zur Macht des Prophetischen und ließ dann im 4. Akt^ das schmerzliche Bekenntnis Nathans vor dem Klosterbruder in eine volle und . starke Empfindung ausströmen. Auch -die übrige Darstellung hielt sich im allgemeinen auf beachtlichem Niveau. Tas jugendliche Paar Necha—Tempelherr (K ä t o F v e r d e r und E r n st L e n n a r t) war wirklich die Jugend, die schwärmt, und die Jugend, die trotzt und ausbraust; Martin Wolsgang — den Berlinern nicht unbekannt — gab dem Klosterbruder den schlichten Ton der srömmen Einfalt, die sich selbst genug ist; die Daja von L i l l i Kann vermied es, dem Charakter der geschwätzigen Hausdame mehr Farbe als nötig aufzutragen. Saladins Schwester Sittah — Jenny S ch a f f er — war das Bild milder, gereifter Weiblichkeit, und der Derwisch von Fritz Wisten brachte, wenn auch iw der Maske verfehlt, das Ungebärdige und Wilde, das Heftige und Fahrige dieses von einer leisen Atelancholie umschatteten Sonderlings nidit unwirksam zur Geltung. Der Patriarch des Fritz Lion verriet etwas zuviel Ernst und gemessene Würde. Farblos blieb leider Martin Brandt als Saladin. Tie umsichtige Regie von Dr. Kar" L v e iu e u b e r g (früher am Schauspielhaus in Frankfurt a. M.) ließ vor allem das Bestreben erkennen, die disparaten, von den verschiedensten Bühnen berufenen schausplel^ rischen Kräfte, nach endgültiger Uebenvin' düng des Starsystems, zu einem ausgeglichenen Ensemble zusammenzusügen. Im'übrigen darf man die erfreuliche Feststellung machen, daß Herr Loewenberg offenbar zu der in den letzten Jahren immer seltener gewordenen Klasse von 3cegisseuren gehört, denen der Rot' stist noch nicht den Respekt vor dem Dichter ausgetrieben hat: seine „NaLhan"-Aussührung gehörte zwar zu den längsten, aber auch zn den „ungestrichensten", die ich bisher erlebt habe. (Selbst die beiden ersten Austritte des 5. Aktes, die sonst gestrichen zu werden pflegen, waren ihm heilig genug, um mitgespiell zu werden.) Woher aber kam ihm der Negi» einfall, an den Schluß des Ganzen einen wuchtigen, ^tragischen Akzent zu setzend Warum läßt er Nathan, nachdem der Familienring im Hause Saladins geschlosicn ist, wie einen Zusammengebrochenen in die Einsamkeit wanken, so' daß man dos Schlimmste für ihn befürchten muß'-ö Sollte diese Nuance wirklich dem Lebensgesühl des weisen Nathan, seiner heiteren, fest in Eott ruhenden Nesianation entsprechen, die er suü unter den furchtbarsten Schicksalsschlägen bewahrt hatd Schließlich sei noch der ausgezeichneten Bühnenbilder von Heinz Condell gedacht, die in ihren Perspektiven, ihrer Farbig keit und Leuchtkraft einen würdigen küryG lerischen Rahmen abgaben. Alles in allem: nach diesem verheißungsvollen Auftakt sind wir der kommenden Taten des Kulturbundes gern gewärtig.