Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 12 (1933)
- Issue
- 38 (4.10.1933)
- Date
- 1933-10-04
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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153.3 Berlin, 4. CMober 1933 XII. Jahrgang / Nr«ß hh Preis 20 Pfennig v / Lerem - W.R. Alljährlich zu Allsgang des Herbstes steht die Schweiz im Ai ittelpunkt des curopäischeu Interesses, wo stets um diese Zeit die Delegierten des Völkerbundes in Genf zu der meist bedeutsamsten Ratsimb Vollsitzung des Sabres zilsanllnentreten. Die Vertreter der A>eltpresse, die sich bei dieser Gelegenheit in Genf zu treffen Pflegen, sllhren diesmal schon zwei Wochen früher in die Bundeshauptstadt Bern, wo der neunte Kongreß der europäischen N a t i o n a l i t ä t e n vom 16. bis 18. September stattfand. Den Beratungen dieses Kongresses sah man mit besoudereiu Interesse entgegen, sollten doch hier zuul ersten Male seit der deutschen Staats- Umwälzung in einer internationalen Arena, in der sie bisher Schlllter an Schlllter für die gleichen Ideale und Zielsetzung kämpften llnd warben. die Delegierten der jüdischen Minderheiten mit den Repräsentanten des Deutsch- Jsfe:. defdseitm tMQ&edsm Mai VM&- ssksttMes Cetrtedfeslfös erteilen die Juristisch wirtschöftliche Beratungsstelle und die Rechtsauskunftsstelle des Centrol-Yereins mündlich und schriftlich Auskunft es jedoch auch für gerechtfertigt, wenn diese zll Minderheiten gemachten Menschengruppen bestrebt seien, die Minderheitenrcchtc auch für sich geltend zll machen. Es war ohne weiteres klar, daß der Inhalt dieser Erklärung eine grundsätzliche Billigung der deutschen Judenpolitik darstellte, deren Tendenz mld Formulierung freilich der Kongreß nicht folgen konnte. Denn ein Kongreß der schwer uur die Erhaltung ihres Volkstums ringenden und jede Assimilation mit deili MehrhcitSvolk ablehnenden nationalen Minderheiten mußte zwar die grundsätzliche Berechtigung einer Dissinlilation anerkennen. Meseiltlich aber ist, daß der Kongreß an diese Allerkennllng die Bediugullg knüpfte, „daß in Fällen der Einleitung ilnd Durchführung einer llationalen Dissimiliernng die Freiheit und Rechte, für die der Kongreß in seinen Klmdgebungen und Beschlüssen seit feinem Bestehen eingetretcn ist, unbceiilträchtigt bleiben sollen." Diese Einschränkung ist von größter Bedeutung. ,wcnn man berücksichtigt, daß zu den Freiheiten und Rechten, für die der Korigreß seit seinem Bestehen eingetreten ist, in erster Linie auch die u n e i n g e s ch r ü n k t e st a a t s b ü v gerliche Gleichb e r e ch t i g u n g der Minderheitsangchörigen und ihre Gleichheit vor dem Gesetz gehört haben, es ist daher umso bemerkenswerter, daß die Entschließlrng in dieser Form auch von den deutschen Grllppen einstimlnig angenommen wurde. Mit dieser Erklärung haben die Führer der deutschen Volksgruppen im Verein mit den anderen europäischen Minderheiten den Weg gewiesen, den nach ihrer Auffassung die delltfche Judenpolitik gehen sollte: Behandlung der Juden als Minderheit nach den allgemein anerkannten Grundsätzen des völkerrechtlichen Minvritütenschutzcs, ju dessen wesentlichsten Prinzipien, wie bereits hervorgehoben, staatsbürgerliche Gleichberechtigung und Gleichheit vor dem Gesetz gehören. Aus den Beratungen des Kongresses ist" weiter bemerkenswert, daß der Vertreter der russischen Minderheit in Estland, Professor Knrtschinsky, eine Erklärung einbrachte, in der zum Ausdruck gebracht wurde, daß der in einigen Ländern neuerdings besonders stark zu beobackstende Antisemitismus, als gegen die allgemeinen Menschenrechte und die Ideale des Kongresses verstoßend, abzulehucn sei. Dieser Erklärung stimmten neben den Russen und Litauern aus verschiedenen Staaten fast alle anderen Gruppen, insbesondere auch die spanischen Delegierten und bemerkenSwerterweise sämtliche ungarischen Gruppen zu. Der vorauszusehende Konflikt mit den Delegierten der jüdischen Minderheiten ließ sich nicht vermeiden. Die jüdischen Wortführer, Leo Motzkin, der Vorsitzende des Comit<Ss des Delegations juives, der polnische Abgeordnete Rosmarin, der Präsident der jüdischen Partei in der Tschechoslowakei, Dr. Emil Margulies. und der Vorsitzende des Konsistoriums der bulgarischen Juden, Dr. Farchi, machten zur Bedingung ihrer Teilnahme, daß die Lage der Juden in Deutschland in der Generaldebatte eingehend erörtert und vom Kongreß entschieden verur- Deutsch jüdische Bauern hei der Ernte Phot. Somicnfcld, Berlin teilt würde. Die deutschen Gruppen drohten für den Fall der Annahme dieser Bcdingnngen mit dem Austritt aus dem Kougreß und verlasen die oben wiedergegebene Erklärung des Abgeordneten Tr. Roth. Daraus verließen die jüdischen Gruppen den Kongreß, indem sie seststellten, daß die von den deutschen Delegierten abgegebene Erklärung, in der sie eine Rechtfertigung der die Abschaffung der bürgerlichen Gleichberechtigung begründenden Theorien erblicken, ihre weitere Mitarbeit unmöglich machen. Tie weiteren Entschließungen der jüdischen Minderheiten würden von der künftigen Haltung des Kongresses abhängcn. Es ist bemerkenswert, daß trotz dieser „Secessio judaica" der Kongreß bei der Neuwahl des Präsidiums auch den Führer der jüdischen Minderheiten, Leo Motzkin (Paris), der zu den Begründern des Nationalitätenkongresses gehörte, wieder hineinwählte. Dr. Motzkin hat jedoch dem Präsidenten Wil- 23. September bis 3. Oktober Briefe: Central - Verein, Berlin W 15, Emser Strasse 42/1V Telegramm: Central glauben, Berlin Telefon: Oliva 6654/57 Sprechstunden: Täglich ausser Sonnabend und Feiertagen 12—2 Uhr tums Zusammentreffen. Die Freunde der Minderheitenbewegung sahen diesem Zusammentreffen nicht ohne Besorgnis entgegen, weil man fürchten mußte, daß als Folge der letzten Entwicklung in Deutschland die bisherige Solidarität der Minderheiten in die Brüche gehen würde. Mit besonderer Erwartung sah man weiter den Auseinandersetzungen über den Teil des ProgrammeS entgegen, der „die nationale Dissimilation und die Nationalitätenrechte" zum Gegenstand haben sollte. Hier sollte die Frage der Anwendung der Nationalitätenrechtc aus solche Gruppen behandelt werden, die durch Maßnahmen des Staates aus dem MehrheitZvolke gegen ihren Willen „ausgegliedert" wurden. Das zu diesem Punkte vorgesehene große Referat des bekannten Baltensührers Paul Schiemann mußte infolge einer Erkrankung des Redners ausfallen. Zu dem Thema jedoch gab im Namen sämtlicher deutscher Volksgruppen der Führer der deutschen Minderheiten m Rumänien, Dr. Roth, eine Erklärung ab. in der es heißt: Die deutschen Minderheiten hätten sich stets gegen die Aufsaugung der Minderheiten durch die Staatsvölker gewehrt, weil sie die Bindung an das Volkstum und an die Kultur des eigenen Volkstums als das höchste Gut und den wichtigsten Gegenstand der Schutztätigkeit des Minderheitenkongresses ansähen. Die Ausgliedcrung völkisch anders gearteter und andersrassiger Menschen aus einem Volkskörper hielten die deutschen Minderheiten sür grundsätzlich berechtigt, erachteten Massnahmen gegen Rechtsanwälte und Patentanwälte abgeschlossen In einer Verordnung vom 1. Oktober (RGBl. I, S. 699) teilt der Reichsjustizminister mit, daß die Maßnahmen aus den Gesetzen vom 7. und 22. April d. I. sür die Rechtsanwaltschaft und Patentanwaltschaft abgeschlossen sind. Er hat nunmehr folgendes verordnet: Jever Rechtsanwalt und Patentanwalt, Der ans Grund Der (festste vom 7. rmd 22. April V. I. in seinem Berufe verblieben ist, bleibt nicht nur im vollen Genus; seiner Berussrechte, sonvern hat auch Anspruch ans Die Achtung, Die ihm als Angehörigen seiner Stanvesgemeinschast znkommt. Kein Rechtsanwalt oder Patentanwalt darf in der ges et; mäs; igen A u s - iibnng seines Berufes gehindert oder beeinträchtigt werden. Kassenzulassung Sür Frontkämpfer' Die außerordentliche Zulassung zur Kassenpraxis für Frontkämpferärzte war bisher nur sür den Fall der Erstzulassung möglich. Durch Verordnung vom 28. September d. I. (RGBl. I, S. 696). hat der Reichsarbeitsminister bestimmt, daß auch eine wiederholte Zulassung von Frontkämpfern, die seit dem- Tage ihrer Approbation mindestens ein Jahr lang ärztlich tätig gewesen sind, zu erfolgen hat, wenn diese Aerzte ihre erste Zulassung vor dem 1. September d. I. aufgegeben hatten und vor diesem Tage wieder in ein Arztregister eingetragen waren. Sind diese Aerzte niedergelassen, so können sie freilich nur am Ort ihrer Niederlassung zugelassen werden. Kyffhäuser- Band schliessi Nich tarier aus Das Bundcsorgan „Khffhäuser" gibt in dem amtlichen Teil seiner soeben erschienenen Nummer eine Führeranordnung bekannt: Der Präsident des Deutschen Neichskriegerbundes Kyfshüuser, General der Artillerie a. D. von Horn, bestimmt, daß Nichtarier den Krieger- Vereinen nicht mehr angehören dürfen. Der erste der zwölf Leitsätze, die der 27. Bertretertag des Deutschen Neichskriegerbundes Kyfshäuser 1928 aufstellte, beginnt: „Ehrung unserer Toten aus den vergangenen Kriegen." Der Ari?rparagraph in den Automobilverbänden Der Chef des Krastfahrwesens der SA und Korpssührer der NSKK, Obergruppensührer Hühnlein, hat den Zusammenschluß der deutschen Kraftfahrer vollzogen. Unter Führung des NSKK haben der ADAC, A. v. D., NDA und DTE mit dem NSKK vereinbart, ihre Klubs aufzulösen zugunsten eines einheitlichen Automobilklubs. Die Mitglieder des ADAC werden von diesem neuen deutschen Automobilklub (DDAC) übernommen mit Ausnahme der nichtarischen Mitglieder. Den Präsidenten der anderen früheren Automobilklubs hat Obergruppenführer Hühnlein mitgeteilt, daß er es begrüßen würde, wenn sie in gleichem Sinne ihre Mitglieder den neuen für das Einigungswerk maßgebenden Organisationen zuleiten würden. Stichtag Jf. Januar 1800 Die Reichsregierung hat am 29. September .ein Reichserbhojgesetz erlassen MGBl.I S.6351, durch das „unter Sicherung alter deutscher Erbsitte das Bauerntmn als Blutquelle des deutschen Bvlkes erhalten werden soll". Nach Paragraph 16 des Gesetzes kann Bauer nur sein, wer deutschen oder stammesgleichcn Blutes ist. Deutschen oder stammesglinchen Blutes ist nicht, wer unter seinen Vorfahren väterlicher- oder mütterlicherseits farbiges Blut hat. Slichtag sür das Vorhandensein ist der 1. Januar 1800. Ist zweifelhaft, ob die Voraussetzungen gegeben sind, so entscheidet hierüber auf Antrag des Eigentümers oder des Kreisbauernsührers daS Anerbengericht. Der VorwurS jüdischer Abstammung eine schwere Beleidigung Das Amtsgericht Passau hatte sich, tvie die „Dvnauzeitung" vom 26. September berichtet, kürzlich mit einer Privatklage zu befassen, die die Behauptung, die Familie Sanitütsrat Dr. D. sei jüdischer Herkunft, zum Gegenstand hatte. Der Beklagte verteidigte sich damit, daß die Behauptung. cS sei jemand Jude, keine Beleidigung darstelle. Das Gericht dagegen verurteilte den Beklagten wegen der unwahren Behauptung. daß die Familie jüdischer Herkunft sei, wegen verleumderischer Beleidigung zu 300 Mark Geldstrafe. In der Urteilsbegründung legte der Richter dar, daß gerade heute der Vorwurf, jüdischer Abstammung zu sein, sür einen deutschstämmigen Staatsbürger eine schwere Beleidigung darstelle. Inhaltsangabe der preußischen DenksehriSt zum neuen Strafgesetzbuch linden unsere Leser Seite 2 des Hauptblattes