Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 12 (1933)
- Issue
- 37 (28.9.1933)
- Date
- 1933-09-28
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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fafidöffpITc bei1 deutschen Juden, die dem Zentralausschus; angehört, hat bereits verschiedene R e i s e s \\ rs 0 rgcri n n e n in die Provinz hiuansgeschickt, um ein Bild von der sozialen unb lvirtschastlichen Lage der dortigen Inden zu gewinnen. Man wird auch ün neuen Jahr durch diese besonders vorgcbildeten Frauen den engen Kontakt mit den kleinen Gemeinden anfrcdjtcrljattcn. Man wird auch die verschiedenen Provinzialstellen der jüdischen Wohlfahrtspflege stärker ausbauen und für eine Reihe von Gemeinden G e m eindesürsorger berufen, denen die Beratung und Betreuung zahlreicher hilflos gewordener Menschen obliegen soll. Da es aber gilt, mit den beschränkten Mitteln hauszuhalten, soll in kürzester Feit durch eine Aerwaltungsresorm der Hilfsorganisationen der gesäurte Wohlfahrts- und Hilfsapparat vereinfacht werden. Intensivste Arbeit wird der Zentralausschuß dem Problem entgegenbringen, das seht schneller, als man je erwarten durfte, gelüst werden muß: der B e r u s s u m schichtu n g. Airs diesen: Gebiete ist man sofort mit frischen: Akut vorgegangen. Durch die Zentralstelle für jüdische Wirtschaftshilfe sind viele hundert jüngere Menschen in die Ausbildung für neue Berufe übergeführt worden. Mit Genugtuung läßt sich feststellen, daß fast alle mit äußerster Hingabe in dieser Lehrzeit versuchen, sich ein neues Leben zu zimmern. Hierbei heißt es oft, sich völlig umzustellen, vom alten Leben Abschied zu nehmen. Denn der^Nefcrendar, 'Arzt oder Beamte, der sich entschlossen hat, Landwirt oder Ghauffeur zu werden, dürfte mit der Juristerei oder dem Zeitungswesen ans seinem späteren Lebensweg kaum noch etwas zu tun haben. Bon den Männern, die in Berlin an den Ansbildnngskursen der Berufsumschichtiing teilnehmen, haben sich mehr als die Hälfte für die landioirtschaftlichen und gärtnerischen Berufe entschieden, die übrigen für die verschiedensten Handwcrkszweige. Die Frauen wählten vielfach den Berns der Schneiderei, der Hauswirtschaft, aber auch den der Landwirtschaft. Ungefähr tausend junge jüdische Menschen befinden sich zurzeit in der landwirtschaftlichen, annähernd 700 in handwerklicher Ausbildung. Man hofft im neuen Jahr mindestens ebensoviel noch in Ginzellehrstellen und in kollektiven Ausbildungsstättcn nnterbringen zu können. Der Zentralausschuß hat für diese Zwecke ein eingehendes Programm ausgearbeitet und will auch eine Anzahl der jüdischen Heime und Anstalten für dieses Werk produktivster Aufbauarbeit nußbar machen. Hierzu gehört auch eine Kontrolle der verschiedenen Pläne für Siedlungen in Südsrankreich, die An der lebten Zeit ausgetaucht sind. Denn auch die Ausbildung jüdischer Menschen im Allsland soll vom Zentralausschus; überwacht werden. Der Ausbau der Schulen, die Erhaltung der Kultusstätten und der Wohlfahrtsanstalten, die Umgestaltung der Krankenhäuser. die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung des jüdischen Mittelstandes, die Erweitern ng der DarlchnSkassen und der Arbeitsnachlveise. alle diese Aufgaben' sollen in Kürze von:' Zentralansschus; gelöst werden, lieber seine Arbeiten und sein Programm wird der Zentralausschus;'.in einer kleinen Schrift berichten, die in Kürze erscheinen soll. Sein schwieriges Werk, das dem Neuaufbau des deutschen Judentums dient, kann nuA.ge-... lingen, lvenn unfruchtbare ideologische Auseinandersetzungen jetzt unterbleiben und. lue n n es in allen Kreisen der deutschen J lld e n lo e i t e stgehe n d c materielle n n d ideelle Unter-... st ü tz u n g f i n d e t. X. Yj. Q „ Ll Lm ( 'Vss^ LJ czr.j mm* mmwotmewi Wer darf jüdische Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten vertreten? Das '?(vbi;it5(U'i,id'lt in Berlin Hot durch Beschluß vom 20. Juni 1003 („Juristische Wochenschrift" ll>33, 5. 604) einen Verbaudssekretär von Firmen der Filmindustrie von der Vertretung ausgeschlossen. Durch Beschliiß vom 27. Juli 1033 (101. T. 135/33) hat die erste Kammer des Landcsarbeitsgerichtcs in Berlin die Beschwerde gegen diesen Beschluß zurückgcwiestn. Das Laudesarbeitsgerichi ist der Anssassuug. daß nach dem Willen des Gesetzgebers Personen nichtarischer Abstammung grundsätzlich nicht zur Vertretung in Rcchlsangelcgcnyeiteu zngelassen ivcrden können. Geivisse Ausuahineu seien zwar vorgesehen, diese lbuuten aber wegen ihres Ausnahmecharakters und im Hinblick ans die Grundtendenz der neuen Gesetzgebung leine Ausdehnung erfahren. Eine Nevolutionsgeseßgebung vermöge nicht alle einzelnen Verhältnisse zu regeln und müsse tö bei vorhandenen Lücken den Gerichten und den sonst maßgeblichen Stellen überlassen. Entscheidungen 31t treffen, die ihren Grnndrichtlinien gerecht tverdcn. Sodann sei vielleicht eine gesetzliche Regelung der Vertretung-vor den Arbeitsgerichten deshalb nicht notwendig, weil es nach Bildung der deutschen Ar. beitssront als ausgeschlossen ,zn gelten habe, daß von ihr bzw, ihren Unterverbändcn Vertreter nicht» arischer Abstammung m den Arbeitsgerichten ent» sandt würden — möglicherweise irm Ausnahme solcher Vertreter, die die Rcchtsangelcgenheitcn von Mitgliedern der in Aussiclst genommenen nicht» arisclen 'Verbände zu vertreten hättcn Das Landesarbeitsgerielli nimint kernet auf das Gesetz über die Zulassung von Steuerberatern vom 6. Mai 1033 Bezug, in dem bestimmt ist, daß andere nichtarische Personen als Rechtsanwälte oder Notare auch nicht von Fall zu Fall als Bevollmächtigte oder Beistände in Slenersachen zugelassen werden dürfen. Ist anzttnehmen, dass andere Gerichtc sich dieser Entscheidung anschlicsscn werden? T-aS ist nicht sicher; denn gegen diese Entschei» düng ist Wesentliches einzmvcndcn. Dic Annahme, daß der Gesetzgeber den Ausschluß nichlarischer Berbandsvertreter vor den Arbeitsgerichten nur übersehen habe oder nicht habe vor-- anssehen können, dürste nur dem Umstand schwer .zu vereinen sein, daß das Arbeitsgerichtsgesetz seit der Novelle vom 20. Juli 1033 (RGBl. I, S. 522) eine Bcstimmung über, die Ablehn'nng von Nichtariern (§ 93, Absatz 3). ansiveist. Weiterhin ist bei der Aenderung der ZPO., durch die die Ablehnung nichtarischer Schiedsrichter ermöglicht tvird. daraus hmgcwicstn worden, daß im übrigen geseb.liehe Bestimmungen über den Ausschluß von Nichiarieru überslüssig erschiene!:, weil man annehine, daß ohnehin infolge der Gleichschaltung im allgemeinen mir arische Vertreter von den Verbänden entsandt werden würden. Diese Erwägungen treffen auch ans die Regelung im Arbeitsgerichtsgesetz zu. Alan ging davon ans, daß nach der Gleichschaltung der Verbände der nichtarische Berbandsvertreter nur in Ausnahmefälleu auftreteu würde; und es bestand keine Veranlasstmg in denjenigen Fällen, in denen die Verbände ans reiflichen Erwägungen trotzdem einen Richlarier entsenden, diesen auszuschließen. Ter Umstund, daß dem Arbeitsgerichtsgesetz ein Aricrparagraph bcigesügt worden ist, konnte zur Zeit der Entscheidung des 'Arbeitsgerichtes kam '20. Juni 1033) noch nicht bekannt sein und ist tvohl auch dein Landesarbeitsgericht noch nid:t bekannt gewesen. Bei dem Hinweis auf das Gesetz über die Zulassung von Steuerberatern ist jedoch nicht berücksichtigt worden, daß die Ausschaltung der nicht» arischen Steuerberater in der Gcsetzesbegrnndnng (Reieh-sstenerblatt 1933. S. 414) ausdrücklich damit gerechtfertigt tvird, daß es nicht vertretbar sei. „außer den nichtarischen ■ Rechtsanwälten und Notaren and; noch andere Personen nichtarischer Ab-' staunnnug als Bevollmäehtigw oder Beistände in Stenersachen von Fall zu Fäll ztiznlassen." , Tiefe 'Begründung versagt jedoch beim. Arbcitsgerichtsgesetz. da vor denn Arbeitsgericht Anwälte nicht austrcten können. Jüdische Arbeitnehmer und Arbeitgeber hätten danach überhaupt keine Vertreter vor diesen Gerichten. Bildet ein auf den Arbeitgeber von aussen aasgeübter Druck einen wichtigen Grund zur fristlosen Entlassung? Ein widerrechtlich ausgoübtcr Truck kann eine fristlose Entlassung nicht rechtfertigen, selbst lüQiut der Arbeitgeber dadurch in eine Zwangslage versetzt wird. In solchen Fällen kann man nicht davon sprechen, daß dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht mehr zumutbar fei, und daß sein Interesse andernfalls in unbilliger Weise geschäüigt werde. Tenn der Arbeitgeber hat die Gefahr unzulässiger Eingriffe in seinen Betrieb selbst zu tragen. Ihm kann deshalb, da er der Führer des Betriebes ist. nicht das Recht gegeben werden, diese Gespür ans Angestellte abztnvälzen. 'Tie Entscheidungen des Reichsarbeitsgerichtcs vom 23. Januar und 25. Februar 1933 (RAG 486/32 und 2333), die scheinbar zu einem anderen Ergebnis kommen, sind dahin zu verstehen, daß cs sich in den diesen Entscheidungen zugrunde liegenden Fällen nicht um einen widerrechtlich ausgeübtcn ■ Druck handelte. (Urteil des Arbeitsgerichts Gladbach vorn. 17. 8. 1933 — A. C. 234/33.) Ich habe meine Zulassung zur Anwaltschaft verloren. Kann ich einen Mietvertrag über eine Telephonanlage vorzeitig auf lösen? Das Landgericht Essen hat diese Frage in einem Urteil vom 5. September 1933 (200, 201/33) entschieden. Es geht davon ans, daß im Mietverträge ein außerordentliches Knndignngsrccht nicht vorgesehen ist, daß ferner der Vertrag auch keine ausdrückliche Bestinnnung enthält, daß die Telephonapparale mir für das Büro des 'Anwalts gennetet feien. Gleichwohl fuhrt das Landgericht ans, sei cs gnoiiverständlich. daß der Rechtsanwalt die Telephonanlage strr seme berufliche Tätigkeit benötigt und gemietet habe. Ist nun der Anwalt an der Ausübung seines Berufs durch geschlickt Regelung ver° .hindert, so ist die Geschäftsgrundlage, wie sic bei 'Abschluß des Vertrages bestand, weggeiallen. Taler fordert es Treu unb Glaubennul Rück suhl ans Vcrtchrsstttc. Bern BAlag'en die Möglichlui zu geben, von fold.-cn langfristigen Vertragen Wrzw kommen und ihiii ein außerordentliches Kündigung^ recht zuzubilligen GH 157, 242 BGB.). Zn den; gleichen Ergebnis führt auch die Verwendung de-i- R'cchlsgedanlens, wie er in dein außerordentlichen Knndignngsrccht des Bcrnfsbcmntengesctz.cs 'einen Ausdruck gesunden ljnt. Die Billigleit ersordere sedoch, so heißt es am Schluß der Entscheidung, daß eine vierteljährliche Kündigungsfrist eingehalien werde. Ich bin Vcrsorgungsberechtigteri Werden die mir zustehenden Bezüge weiter gezahlt, wenn ich meinen Wohnsitz ins Ausland verlege? Diese Frage wird durch einen Erlaß des Reichs, arbeitsministers beantwortet. Hiernach ruhen die Renten nach dem Reichsversorgnugsgesetz und den soiistigen '.Nilitärversorgnngsgesetzei», solange dee Bezugsberechtigte ohne Zustimmung Gr obersten Reichsbehörde seinen Wohnsitz oder dauernden Aiisenthalt außerhalb des deutschen Reick,es Hai. Für Empfänger von Bcrsorgniigsbczügeii, die ihren Wohnsitz oder dauernden Ansenthak' im Acki-Kand haben, oder ihii dorthin verlegen, wird, solange die Anschrift dem Bcrsorgnngsamt bekannt ist. dic Zustimmung vorbehaltlich eines Widerrufs allgennlii erieilt. Außer der Genehmigung der obersten Reichsbehörde ist devisenreckstlieh für die llcberiveisnng der BersorgiNigsbezüge nach dem Ausland die cOenehnngung der Devisenstelle erforderlich. Diese wird und) dem Rilnderlaß des Reichswirtschastsminiftvv* tom 28. August 1033 auch Nenanswanderern erteil!, wenn die Uebcrsicdlung nach d^m Auslaiid durch besondere persönliche Umstände gcreck'tsertigt ist und im deutschen Interesse liegt. Tiefe Voraussetzung iit bei der 'Abwanderiiiig von Nichiarieru gruridsätzlich zu bejahcii, abgesehen davon, daß schon t:i d.n Göcuchmigung der Verwrgnngsbehörde die Eniscleb dimg offenbar tnttiattcn ist, daß die Ausivand-ernng durch persönlickze Umstände gercchtserllgt ist und im deutschen Interesse liegt. ^1» ÜvC i,J (i | itj C t A' i i V J ■*. W Wir »i* W »4f.n 5Klp PeOI? 'Ans Anfrage einer Stadkverwallrmg legte der preußische Gemeindetag dem preußischen Acittisler des Innern die Frage vor, „ob gegen die deabsichtigke Ausschließung derjenigen Apotheken, die im Besitz von Nichtariern sind, von der Lieferung für Wvhlsaizrlspaticmen etwas cinzuwenden sei, sofern die Arzi'.ei> Versorgung dieser Wohisahrtspatienten dadurch nicht beeinträchtigt werde. Ter anfragenden Stadtverwaltung ist nunmehr wikgeteilt worden, daß der preußische Gemeindetag folgende ^Antwort erhalten hat: „Ter baldige Ausschluß von Apotheken, die erwiesenermaßen von Nichtariern betrieben werden, beim Bezug von Arzneimitteln aus Rechnung der Stadtverwaltungen erscheint mir dringend notlvendig und zulässig. Für die Herbeiführung einer einheitlichen Regelung im Reichsgebiet bleibe ich bemüht." Nach weiteren Nachrichten soll beabsichtigt sein, die Grundsätze des Beamtenrechts auch für Apotheker zur Anwendung zu bringen, also die Ausnahmen für Altapotheker. Frenu. kämpfer usw. zu machen. im Theater sogar diktatorisch sein muß, wird keiner, der die Psyche der'Künstler kennt, bezweifeln. Daß der Gründer des Kulturbundes auch die Führung übernimmt, ist nicht ohne weiteres so selbstverständlich, wie es das bei einem privaten Unternehmen wäre. Das Bertraucn der Vorstände und der künstlerischen Mitberater hat mir das Amt der Führung in die Hand gelegt. Arbeit und Leistung werden die nachträgliche Rechtfertigung erbringen. Wenn setzt, da in unsäglicher Arbeit das Hans im Rohbau seststeht. Menschen kommen und bequem mit großen Ansprüchen emzu-- ziehen gedenken, so ist bas Ncbermut, Anmaßung oder Unlenntnis der Dinge. In dem Augenblick, in dem unsere Einnahmen aus Mitgliederanmeldungeu wachsen, lverden neue tüchtige Ncensehen, .Künstler, Angestellte als Rtitarbeiter ausgenommen, werden die Notslandsgagen der bisher am Werk Tätigen prozentual erhöht. Hier soll jeder an der Prosperität deS Ganzen beteiligt sein, die Gemeinnützigkeit, der Charakter des nicht gewerblichen Unternehmens schuf uns überhaupt erst die Möglichkeit, zu spieleri, sie hindert uns aber, Gelder anders zu verwerten als zur künstlerischen Ausgestaltung des Theaters und der Cin.zelabteilnngcn. Die Ausgaben, die unser Programm verrät, sind nicht die einzigen, die es zu lösen gilt. Wir müssen dafür sorgen, daß die Jugend zir ihrem Recht kounnt, zunächst einmal hörend rrnd lernend, allmählich mitarbeitend. Wir wollen Erwerbslosen und Verarmten' durch unsere Arbeit ihr Dasein glücklicher machen, wir wollen aus einer Gemeinschaft, in der die StarS fehlen, eine hohe künstlerische Einheit schassen, wir wollen den Dichtern und Musikern, Spielern und Sängern, denen die Zeit trotz Begabung keine Arbeitsgelegenheit gibt, einen Boden bereiten helfen, wir wollen von unserem Berliner Bund aus befruchtend auf Stim-- mung, Clan, Arbeit der Provinz. wirken, wollen dafür werben, daß an den -jüdischen Zeitungen jüdische Schriftsteller als Kritiker , unserer Veranstaltungen amtieren, , Mische Zeichner ihre Bilder untcrbringen können, wollen durch Ausstellung von Buch und Plastik in unserem Theater Hinweisen aus Wert und Eigenart der Künstler. Ein Einmaliges ist da, das sich bewähren soll. Auch heißblütige Besserwisser und ewige Krittler sollten wissen: aus dem Nichts wurde in schwerster Zeit ein Etwas erkämpft! Das Ganze muß und soll sich Schritt für Schritt entwickeln. Sie Hefts Iss ßÄMhmdes SflS erste Heft (Oktober 1933) der „Monattzbiättür" des Kulturbundes ist in diesen Togen ersclileneir. Mortin Bubcr rübt An kurzen Stvidjcn den Worten „Kultur'". „Bund" und „dculsclie Inden" ihren Sinn und erklärt ihre Bcdeuluna. lieber „Kunst -und Rclinivn" schreibt in befnunt seinsinniner Weise Leo Aaeck. Ntit der Fraee „Judcnlmn und deutsches Geistesleben" fehl sich A. Eloesscr auseinander. Julius Vab und Anneliese Landau beschästigeir in knappen Abrißen mit Run jüdischen Schauspiel und dem Juden als Musiker. Drei Gedichte tum Ernst Lissauer und Abbildungen von Bühnenbildern ZU „Nathan dem Weisen", der ersten Veranstaltung deS Kulturbundes, sind zivischen die lescnsniertcrr Aussätze eingestreut. Im 'Anhang findet man einige wertvolle Hintveise „AuS dcuifch-jüdischer Kulturbetvegung", Mitteilungen für die Mitglieder sowie eine Itebersicht über die Veranstaltungen de2 Kulturbundes im Oktober und die geplanten Vorträge im Noveinber. — th—;i MWU »>' U, tr\J> V;' P tz jj 2-V R Das in bwsin Tagen erscheinende Hess des „Morgen" enthält einen programmatischen Leitartikel „Disziplin". In ihm heißt es: „Diese Zeitschrift soll, in neuern Gewände und unter nerler Leitung, unverändert, wie ihr Begründer es aussprach, ,dem geistigen Schicksal des deutschen Judentums dienen*. Sie will ein ungeschminktes Bild deS Judentums darstellen, nicht nur einer Außenwelt gegenüber, deren. Urteil starke Schwankungen zeigt, sondern auch für den deutschen Juden selbst, der die wechselnden Seiten seines Wesens gespiegelt, zum Bild geformt sehen fütC um sich selbst immer klarer auszuformen. Deshalb soll keine Richtung des Judentums ausgeschlossen sein, keine aber auch mehr Anteil verlangen können, als sie selbst am Ganzen hat. und keine unfruchtbar gegen die andere polemisieren. Wir wollen auch, in voller Wahrung der persönlichen Freiheit unserer Atitarbeiter, keine Acosaikarbeit von Ansichten und Aieinungcn liefern, sondern eine eiriheitliche Linie wahren: über den Problemen des Tages, über den Parteien stehend das reinere Leben des Geistes verfolgen, in dem die eigentlichen Entscheidungen fallen. Wir werden deshalb einer neuen religiösen Strömung aufmerksam folgen, lverden unbefangen in die Vergangenheit blicken und sorgsam die Pläne der Zukunft . umreißen. Vor allem aber haben wir Zeugnis abzulegen für die Verbundenheit deutscher Juden mit ihrem Heimatland, und unsere -schwerste und schönste Pflicht ist es, ihnen und der Umwelt einen Standort aufzuzeigen, der als geistiger Lebensraum kein neues Ghetto, wenn auch nicht der Rang in der Elite der Nation sein wird, den ein Nietzsche voraussah und begrüßte .. Frau Margarete Goldalem, als bisherige Schriftlciterin des „Morgen**, und der „Philo-V erlag** ch Verlag dieser Zeitschrift, teilen folgendes mit: In Durchführung von Plänen, die die Umgestaltung der Zweunonatsschrist der „Morgen" betreffen, sind im beiderseitigen Einvernehmen auch personelle Aenderungen in der Schriftlcitung erfolgt. Frau,Margarete Goldstein wrcd der Zeitschrift, die sie seit dem Tode ihres Begründers. Julius Goldstein, herausgegeben hat, in einer Form derbulrden bleiben, die dem „Morgen"' die großen Erfahrungen und Kenntnisse von Frau Goldstein erhält. Das zweite Konzert in der Neuen Synagoge zu Breslau zum Besten notleidender jüdischer Künstiser^am^ XLt, Sepjemher würde, wiederum zü echer erhebenden Weihestunde und war in künstlerischer >vie in finanzieller Hinsicht ein großer Erfolg. Organist Erich Schusser von der Renen Synagoge leitete den Abend mir Johann Sebastian Bachs Präludium und Fuge A-moll ein. dic er in bekannt künstlerischer Vollendung mcislerhait wiedergab. Er zeigre sich auch später als Begleiter Adolf Fischers und Lore W 0 i g 0 r t s an "Orgel und. Klavier als Künstler von Rang. Jrcnc W e i ß e n f> e r g und Loire N! a r k i e w r'y sp-elicn das Konzert für zwei Klaviere 0-moll von Bach in feinsinniger Erfassung des Themas nckt vollcndeicr Harmonie und lerichtender Klarheit. Lore 'Wci- , g e r t sang drei Lieder von Hugo Wolf mit innere: Beseelung und seiner Gcstalimig des lyrischen Ec Halts. Alfred Wittenberg bewährte seinen Ruf, einer der ersten Geiger Deutschlands zn sein: von Irene Weißenberg begleitet, spielte er den 1. und 2. Satz ans dem Klavierkonzert von Mendelssohn und Beethovens Romanze G-(hv: nn! technischer 'Meisterschaft und musikalischer 'Be!icndimg. Kannnersänger Adolf Fischer (fetzt in Prag) sang ergreifend die Arie des Eleazar ans der „Jüdin", eine seiner früheren Breslauer Glanzrollen. Auch in Handels Arioso „Taut sei dir, .Herr" zeigte sich die Wärme und die Klangfülle -feines machtvollen Organs. Einer der Höhepunkt des Abends war die Rezitation der Schlußszev.e ans Stefan Zlveigs „Jeremias" durch Lotte S ch '.v a rz» R 0 f e n b a u m; die Künstlerin erhob sich zir erschütternder Gestaltungskraft und riß die Hörer zu innerstem Erleben mit. Baron wurde am Lonntay, dem 24. September, i: Schiedmayer-Saal eine Fewrtagssiunde veraristalte deren Programm der Würde der hohen FKortar angepaßt war. Die Veranstaltung stand aus hohe: Niveau und war gut besucht Starken Eindru unterließen die Vorträge von Lotte Schroarz vuua. wumiji.-E «cteitxjjct, MS;cyr 6 aus der Buüer-Roseuzweigschen Vibelübcrtraglv GPu Anfang", „Mosches Tod^ und „Joses und sei; Bruder ) Ruth Herrn rg hatte viel Erfolg 11 von Beethoven und dem „Biblischvon Tvorak. Am Flügel begleitete cbenbürt Werner Schön wald. der auch die Komposttic zu dem von Lotte Schwarz-Rosenbaum voraetrag non 90. Psalm lleferte,