Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 12 (1933)
- Issue
- 36 (20.9.1933)
- Date
- 1933-09-20
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2277379-2277993-2278029--08119-2289087- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
yüi*$W'^'t-'x'}i)!ll!iyiyttAlCviHJy pL/vM W4 Der bayerische Justizminister, Reichsjustizkommissar Dr. Frank, tritt in einem Erlas; für die unverminderte Berussausübung der Rechtsanwälte ein, weil nur auf diese Weise die deutsche Anwaltschaft die großen Aufgaben ersüllen könne, die ihrer im neuen Staat Iiarrtcn. In gleicher Weise müsse auch der nichtarische Rechtsanwalt, dessen Zulassung ausrechterhalten sei, den Schuß des Staates für eine ungestörte Ausübung seines Berufes beanspruchen. Die Generalstaatsanwälte werden angewiesen, ihr besonderes Augenmerk daraus zu richten, daß der Anwalt in der Ausübung seines Berufes weder behindert, noch wegen Pflichtgemäßer Berusshandlung von irgendeiner Seite zur Verantwortung gezogen wird. In einer weiteren Bekanntmachung wird mitgeteilt, daß Eingriffe in den Hoheitsbereich der Justizverwaltung unter keinen Umständen mehr geduldet werden. Mit allem Nachdruck stellt der Minister fest, daß „Anordnungen" jeder Art, die nicht von den zuständigen Vorgeseßten ausgehen, für die dem Minister unterstellten Justizbeamten jeder Verbindlichkeit entbehren. Es lvird allen Justizbeamten verboten, derartigen Anordnungen Folge zu leisten. In diesem Zusammenhang müssen wir erneut rügen, daß noch immer jüdische Rechtsuchende sich der irrigen Meinung hingeben, als ob ihre Sache von den Gerichten nur dann objektiv beurteilt würde, wenn sie von arischen Anwälter vertreten werden. Der Erlaß des Reichsjuslizkommissars zeigt deutlich, daß jedes Gericht die Pflicht hat, den zugelassenen nichtarischen Amvalt in der gleichen Weise zu behandeln wie den arischen. abschließe, durch den ihre nichtarischen Mitglieder wirtschaftlich geschädigt würden. Das Landgericht hat die Klage bcS Facharztes 00er abgewiesen. Nach den Caßungen der Wirtschaftlichen Aerztcvereinigung sei der Vorstand zur Abschlicßung von Verträgen berechtigt. Der mit der ^tadt Kassel abgeschlossene Vertrag stelle sich als Maßnahme einer Berufsorganisation dar, über die dem Gericht eine Entscheidung nicht zustehc, zumal die Saßnngen der Wirtschaftlichen Aerztevereinigung e. V. dem Kläger noch andere Schritte. als eine Anrufung des ordentlichen Gerichts offen ließen. IBSucsUs um dlüm TZcbMqcbüi U/U WWKIWWW 'Ws Nach längeren Verhandlungen hat der Oberbürgermeister der Stadt Berlin mit Schreiben vonr 11. September 1933 mitgeteilt, das; künftig jüdische hilfsbedürftige K ranke dem K r a n k e n h a u s der jüdischen Gemeinde, Exerzierstraße 11a, und dem I s r a e l i t i s ch e n K r a n k e n h e i m, Elsässer Straße 65, auf Kosten der Berliner Wohlsahrtsverwaltung wieder überwiesen werden dürfen. Mit Rücksicht auf die iu den städtischen Krankenhäusern freien Betten darf es sich aber nur um besonders begründete Einzelfälle handeln und um Personen, bei denen nicht von vornherein> mit einer Kraukenhausbehandlung von mehreren Monaten Dauer zu rechnen ist. Damit ist, wenigstens für jüdische Pa-- tientm, der Rechtszustand im allgemeinen wieder hergestellt, wie er bis zum Juni dieses Jahres bestanden hat. AMW öSSMMM *MMLS Ten „Zahnärztlichen Mitteilungen" zufolge Wunen iu dos bei den Oberversicherungsäintern geführte Zahnärzteregister auch solche Zahnärzte nicht- «rischer Abstammung eingetragen werden, die am Weltkrieg teilgenommen haben, ohne Frontkämpfer im Sinne des Gesetzes gewesen zu sein. Als Teilnehmer am Weltkrieg gilt in diesem Fall der Aufenthalt im Kriegsgeviet. Tie Eintragung iu das Zohuärzteregister ist n i ch t mit der Zulassung ioeutisch. ' Diese erfordert vielmehr die Teilnahme am Weltkrieg als Frontkämpfer bzw. den Kriegs- Verlust von Vater oder Sohn usw'. Die „Eintragung" als solche verleiht aber dem Eingetragenen das Rechi, als Vertreter oder Assistent pilselcistungeu bei Kranlenkassenvrrsicherten auszusühren. Wer als Zahnarzt nichtarischer Abstammung tveder .zugelassen" noch „eingetragen" ist, darf nach dem ■"1. Dezember 1933 keinesfalls mehr Sozialversicherte behandeln, .weder als selbständiger noch als angestellter Zahnarzt. Jüdische Zahnärzte, aus lvolche diese Bestinnnungen zutressen, tun gut. gemäß § 5 der Verordnung über die Zulassung vom 27. Juli 1933 (Reichsgesetz, blatt I, 1933, Seite 541) die dort näher angeführte Eingabe an das Obcrversichcrnngsanit zu richten. Ein Zahnarzt', dessen Zulassung wegen nichtarischer Abstammung und wegen Nichterfüllung der für die weitere Tätigkeit geschaffenen Bedingungen beendet worden ist, 1 a n n demnach unter Umständen die Möglichkeit erlangen, als Assistent oder Vertreter tätig zu werden. Jüdische.Kassenzahnärzte, deren Zulassung durch die lassenärztlichen Vereinigungen nicht beendet worden ist, haben leincrlei Schritte in irgendwelcher Art zu unternehmen, denn nach § 36 a. a. O. gilt jeder Zahnarzt oder Zahntechniker automatisch als zngelassen, der bei Inkrafttreten der genannten Verordnung — 28. Juli 1933 — bereits laufend für einen gesetzlichen Versichermigsträger (Orts-, Betriebs.. Innung»-, Laudkrankenkasse) tätig gewesen ist Jeder Zahnarzt wird aber gut tun, unbeschadet seiner aniomatisch erfolgenden Eintragung, in das Zulasfnngsregister beim Oberversicherungsamt selbst Einblick zu nehmen. Nach § 11 der Zulassungs- Verordnung ist diese Einsicht dem einzelnen ausdrücklich gestaltet und gesetzlich vorgesehen. Wlarische Aerzke zur Behandlung m DohlsahclLunkNslüWgsemMngem in llkffel nicht ZMlaffen Zwischen der Stadt Kassel und der Wirtschaftüchcn Acrztevercinigung e. B. zu Kassel war vor Monaten ein Vertrag abgeschlossen worden, in dein sich die Stadt u. a. verpflichtete, kranke Wohls'ahrtsvntcrjtützungsempfänger nicht mehr an nichtarische Merzte zu übeAveisen. Der von diesem Vertrag betroffene Facharzt Dr. Hoinberger, der en-tsprechcnd den Bestimmungen über die Wiederherstellung des Berussbeamtentums in seiner Eigenschaft alS Frontkämpfer und Inhaber des Eisernen KrenzeS l. Klasse Mitglied der Wirtschaftlichen Aerztevcreinigung e. V.' geblieben war, focht die ©ültigteifc des Vertrages in einer Klage vor dem Kasseler Landgericht an. Zur Begründung wies er daraus' hin, daß die Bestimmungen des Gesetzes über die Wiederherstellung des Berufsbeämtentums sinnge- 'naß auch Anwendung finden sollten bei den Entscheidungen über die Zulassung von nichtarischen Aerzten zur Kassenpraxis. Es sei daher ein Verstoß 'gegen die geltenden gesetzlichen Vorschriften, wenn der Vorstand der Vereinigung einen Vertrag Ans Nürnberg wird der „Frankfurter Zeitung" berichtet: „In dem Hopseubmigebict von HerSbrnck (westlich Mittelsranken) wird auf Anordnung des Hersbrucker Bürgermeisters und Landtagsabgeordneten Sperber, der gleichzeitig Krcisleiter der N.S.D.A.P. ist, die Ausschaltung jüdischer Hopfen- Händler eingeleitet. Die Ortsgrnppenführer sind ans-, gefordert worden, 31t verhindern, daß jüdische Einkäufer bei den Bauern Hopfen kaufen können.' In diesem Zusammenhang wurde der Auffassung Ausdruck gegeben, daß „die deutschen Geschäfte vollauf in der Lage sind, den Erntcertrag anfznkansen, so daß kein Hopfcnbauer um den Absatz seines Hopfens in Sorge zu sein braucht."' Während der Hersbrucker Bürgermeister inner» ■ halb seines Einflußbereichs den Hopfeneinkanf jüdi- . scher Firmen unterbindet, bemüht sich der, Deutsche Landhandel sbnnd, diese Firmen aus dein Hopfen»' Verkauf auszuschalten. Er hat zn diesem Zweck am 8. Septeinbcr ein Rundschreiben an die Brauindustrie versandt, in dem es u. a. heißt: ' „Während bisher der Handel mit Hopsen von jüdischen Firmen,beherrscht wurde, deren Vormachtstellung babuvdj unterstützt ’ worden ist, daß die Brauereien diesen die Abschlüsse zukommen ließen, ans Grund deren sic sich einen ansschlaggebendcn Einfluß aus die Marktgestaltung sicherten, erfordert die mit dem Durchbruch nationalsozialistischen' ’ Denkens und Fuhlens in der Wirtschaft begonnene neue Epoche eine Abkehr von den alten Prinzipien. ' Hierbei ist die tatkräftige Mitarbeit und Unter- ■ stützung aller Wirtschastsgruppen notwendig und besonders der deutschen. Brauindustrie fällt eine in ihrer Bedeutung nicht zn verkennende Aufgabe zu. — So wenden nur uns an Sie mit der Aufforderung, in diesem Bestreben der Gesamtheit des deutschen Volkes und besonders des in den: Deutschen Land- Handelsbund zusammengeschlvsscnen deutsch - stämmigen Handels, der Wirtschaft das Gepräge unserer Zeit zn verleihen, nicht abseits zu stehen, sondern bewußt die von unseren! Volkskanzler Adolf Hitler vorgezeichnete Entwicklung zu fördern. Die Brauereien haben es durch ihre Einkaufspolitik bei der Eindccknng mit Hopfen in der Hand, den Einfluß des arischen Elements innerhalb der deutschen Wirtschaft zu stärken, indem sie sich bei'den Käufen'in größtem Maße an arische Firmen wenden und sich der Vermittlung der im Deutschen Landhandelsbund zusannnengeschlossenen Maller bedienen, um damit den praktischen Beweis reger'Mitarbeit der für die Wirtschaft ausgestellten Ziele zu liefern." Wir wiesen-in diesen Blättern wiederholt darauf hin, daß mit dem Begriff des politischen Studenten zugleich ein neuer Begriff der Wissenschaft in die Universitäten eingekehrt sei. Die Zeit der freien und voraussetzungslosen Wissenschaft ist zu Ende; die Wissenschaft bildet nunmehr nur eine Säule in der alles umfassenden Front des nationalen Staatsaufbaus. Daß sich in den höheren Schulen eine entsprechende Entwicklung anbahnt, zeigt ein Aufsatz „Deutschunterricht und Nationalsozialismus", den Oberschulrat Dr. Poethen in der „Zeitschrift für Deutsche Bildung", 9. Jahrgang, Heft 7/8, erscheinen ließ. Ihm zufolge ist politische Bildung eine große Verpflichtung auch für den Deutschunterricht. Ebenso gehört die Weckung des Sinnes für deutsche Kulturwerbung zu seinen Pflichten. Deutsche Bildung ist von nun an eine Angelegenheit des Willens und der Tat, sie ist Formung des künftigen deutschen Menschen. Wer das Generativnsproblem an* Hasenclevers „Sohn", au Werfels „Geschwister von Neapel" oder gar an Frank Thieß „Tor zur Welt" erörtert, wird nach Poehtens Ansicht aus den bloß individuellen Strebungen, aus dem substanzlosen, unverwnrzeltcn Gegensatzgefühl keine erzieherischen Kräfte. schöpfen können. Das werde ein wesentlicher Gesichts-; Punkt für alle Betrachtung von Dichtung und Dichtuugsgeschichte sein müssen, das; der einzelne nicht als losgelöstes Individuum, sondern in seiner organischen Gebundenheit an ' Natur, Geschlechterfolge und Bvlk gesehen wird. . Im Nahmen dieser bewußt politischen Erziehung fordert Poethen die Lektüre der Schriften der politischen und wirtschaftlichen - Führer, um das Abglciten in die ausschließlich ästhetische Einstellung zu vermeiden. Obwohl Dr. Poethen den „Kampf gegen die Schilderhebung des Gegenwartsschristtnms nacll der Art vvn Töblins Alcxanderplatz" gntyeißt, vermeidet seine sachliche Betrachtungsweise jede jndcnfeindliche Bemerkung. U EMM WDM II IffttWf'«? In einer Verfügung des Reichswirtschaftsministers lvird betont, daß die Bescheinigung als „deutsches Unternehmen" usw., gleichgültig, von wem sie erteilt wurde, mit den Richtlinien vom 19. - Juli d. I. gegenstandslos geworden . ist. Es " wird, dabei auf die stets gegebene Gefahr des reklamemäßigen Mißbrauchs solcher Beschernigungen hingewiesen. Bescheinigungen dieser Art sollten daher von amtlichen Stellen. nicht erteilt werden. Bekanntlich wurde vom Reichsstand des deutschen Handels anläßlich des Erlasses der Ergänzungsbestimmungen des Reichswirtschastsministers darauf hingewiesen, daß Warenzeichen für christliche Firmen von der S. A. ausgegeben werden. Der nationalsozialistische Literarhistoriker Walther Linden, Mitherausgeber der Zeit-, fchrift für Deutschkunde, unternimmt in einer .soeben .herausgegebenen Schrift „Ausgaben einer, nationalen Literaturwissenschaft" den Versuch, den Sinn der kulturellen Umwälzung. die die nationale Revolution herbeigesührt hat, ans ihren geistesgeschichtlichen , Ursprüngen zu erfassen. Er glaubt den Wendepunkt darin zn erkennen, das; sich dem abstrakt-mechanischen Wissenschnftsbegriss des westeuropäischen Nationalismus und der mit : ihm wesensgemäß verbündeten jüdischen : Wissenschaft der organisch-synthetische Wisfeu-; schastsbegriss der ed)ten deutschen Ueberlieserung, insbesondere der Goethe-Zeit entgegen» - gestellt habe. Der hier festgestellte Gegensatz zwischen dem deutschen Geist und Westeuropa stellt an sich, keine neue Entdeckung dar: Ernst Troeltsch hat ihn bereits in seiner ganzen Wcseirstiese ermessen. Neuartig ist jedoch die Nolle, die Linden der jüdischen Wissenschaft . zuschreibt: er meint, daß in der nationalen Nebolntion von 1933 der deutsche Geist noch einmal gesiegt und die mechanisierende Veräußerlichung westeuropäiscl)-jüdischer Herkunft überwunden j habe. Keineswegs überrascht es uns daher, wenn Linden entsprechend jener Auffassung erklärt, die beiden Zweigs, Wassermann, Sternheim, Hasenclever hätten in einer deutschen Dichtungtzgeschichts nichts zu suchen. Um so höher wissen wir-es einzuschätzen, daß Linden die Leistung jüdischer Literarhistoriker trotz aller grundsätzlichen Vorbehalte gerecht und vorurteilsfrei wertet. -In. der Goethe-Biographie des jüdischen Gelehrten Bielschowsky erblickt er ein hervorragendes Beweisstück für die verlore-igegangene alte biographische Kimst. >' Sehr eigenartig muß es uns berühren, -lvenn Linden den; jüdischen Geist eine Neigung zur Konstruktion von Gegensätzen nachsagt, um so mehr, als — wie aus obigem hervorgeht — seine eigene Schrift auf der . Annahme einer Gegensätzlichkeit aufgebaut ist. So behauptet er von dem bedeutenden Literarhistoriker Fritz Strich, er, der „seine und vornehme jüdische Wissenschaftler, dessen "Liebe zu deutschen Geistesgestalten noch um- : fassender und vorurteilsfreier als die Gun- ... dolss" sei, wäre „dem Hange seiner Stammesart zu dialektischer Antithetik" erlegen. Trotz allem weltanschaulich Trennenden §ibt ' Linden eine ausgezeichnete Würdigung jriedrichs Gundolfs, des vor zwei Jahren ■ verstorbenen großen Heidelberger Literarhistorikers: „Gundols, Jude von Geburt, eine jener innerlich vornehmen, allem Wirtschaftsmaterialismus fernen, letzten Endes einsamen und angekränkelten Naturen, die einer fremden Kultur alle Liebe und Hingabe zuwenden, ohne jedoch wahrhaft mit ihr verwachsen zu können". „, 2Jlit Der unendlichen Einsühlungs- und Nachgestaltungssäkstgkeit dieses üüevseinerten und vergeistigten Späljudentums weis; sich Gundols . . . einzuleben, weiß er . . . Goethe neu zu erwecken. Gundolfs geschichtliches Verdienst in der deutschen Literaturwissenschaft bleibt für immer unbestreitbar . . ., er war der erste, der die Gesamtgestalt Goethe aus dem Geiste der organisch-synthetischen Weltanschauung der Goethezeit erfaßt und in geschlossener Ganzheit gedeutet hat. Jeder jüngere Literarhistoriker ist durch Gundolfs geistige Schule gegangen . . . Gundols hat dem Gestalibegriss goethezeitlicher Herkunft in der Literaturgeschichte die Herrschaft -erkämpft: das Dichtwerk, so weiß inan nun, ist organische Gestalt, symbolische Ansdruckssorm eines inneren Erlebens und Schanens, und dieses ' Erleben, diese Schau ist Weltschau." — Wenn — wie Linden behauptet — die jüdische Wissenschaft dem organisch-synthetischen Wissenschast-öbegriss der echten deutschen lieber!iefernng, insbesondere der Goethe- Zeit wesensfremd gegenübersteht, wie konnte dann — so fragen wir — der deutsche Jude Gundols die Gesamtgestalt Goethe aus dem Geiste der organisch-synthetischen Weltanschauung der Ewethe-Zeit erfassen? Dieser ungelöste Widerspruch verinag dennoch unsere freudige Genugtuung über jene Anerkennung des Gnndvlsschen Lebensrverls nicht zu beeinträchtigen. Anläßlich seines sünsnndsechzigsten Geburtstags ist Stefan George, der große deiitsche Lyriker der Gegemvart, unter dem Gesichtsivinkel der nationalen Revolution gewürdigt ivorden. In einem Aufsatz „Stefan George und die nativnale Erziehung" („Zeitschrift für Tcntschc Bildiing", 9. Jahrg., Heft 7/8) erklärt Hans D a h m e n, daß George neben Hölderlin und Walther von der Bogelweide der größte staatliche Dichter der Deutschen sei. In seinem Kreise, in feinen Mahnsprücheu und Feierhymnen, in seinen Winken und Prophezeiungen, seinen Lobliedern habe George sinnbildlich die Gesetze einer neuen deiitschcn Gemeinschaft gezeigt. Zur eingeheiiden Kenntiiis des Dichters einpsiehlt Tahmen u. a. Friedrich Gundolfs George-Buch; das ist bemerkenswert, iveil der „Völkische Beobachter" in seiner Gcburtstagshuldigung verlangte, das; das Bild Georges aus der magischen Zauberbudenbelcuchtung Gundolfs herausgerückt werde. Viktor A. Schmi tz will die „Pädagogische Kräfte im Werk Stefan Georges" sichtbar niachen („Zeitschrift für Deutschkunde", Jahrgang 1933, Heft 7). George erscheint ihm als ein Bildner der deutschen Jugend, dessen erzieherischer Trieb und erzieherische Kraft die Grundzüge des deutschen Lebens neu gestaltet habe: Germanien, Hellas und das Christenr tum. Aber Georges Erziehung hafte nicht im geistigen Raum, sie greise auch auf andere - Lebensgebiete über, vor allem aus das Gesellschaftliche und Staatliche. Tenn Georges geistiges Reich will nicht abseits vom Staate ein Eigendasein führen, sondern auf dem Wege der inneren Neugründung zur äußeren Neugestaltung führen. Im gleichen Heft der Zeitschrift nntersuchr Hans Ta eg er Stefan Georges Beziehung zur Gegenwart. Kaum ein zweiter unter den zeitgenössischen Dichtern habe seit Jahren den salschen^ Weg des Deutschtums in den Jahren 1908 bis 1930 schärfer gegeißelt als Stefan George. Einige jüdische Zeitungen hatten gemeldet, dcß den jüdischen Abonnenten des Stuttgarter Landestheaters ein Brief zugegangcn sei, in deni man . ihnen nahegelcgt habe, ihre Thcaterabonnements nicht zu erneuern. Wir haben diese Nachricht, da wir Zweifel an ihrer Nichtigkeit hatten, nicht veröffentlicht und können auch heute seststellen, daß diese Briefe nickit von der Direktion ausgcgangen, sondern anonym versandt worden sind. -M WWW ö2s 6fi In einer Ansprache vor den städtischen Theater- Intendanten Preußens entwickelte Ministerpräsident Göring Richtlinien für den Ncunufban des deutschen Theaters und die Gestaltung des künftigen Spiel, planes, lvobei er auch Personalsragen erörterte und den Begriff des „gemanagcten" Stars als einen jüdischen bezeichnete. Ter Ministerpräsident erklärte, daß er den Sturm gegen das Starwesen nur insoiveit nntmache, als er sich gegen den jüdischen Begriff des „gemanagcten" Stars wendet: smveit er sich gegen den überragenden Persönlichkeitswert richte, lehne er diesen Sturm ab. Verlag: Tentralocrein deutscher Staatsbüraer jüdischen Glaubens e.V., Berlin TV 15, Enger Strohe 42. Tel.-Adr.: «ViraIs 1 bcn Berlin." Fernsprecher: J 2 Oliva 6654-57. Postschect: Derlm 304 72. Hauptschristleiter: D r Alfred Hirsch der g. Verantwortlich: D r. Marga-' r e t e E,d e l h e i m. Beide Berlin W 15. — Unverlangte SKarmfmpte werden nur zuriwgcsandt, wenn Freiumscklaa bV*iefl& — Verantwortlich für den Anzeigenteil: Fried- N ath an, Berlin-Hasensce. — Druck der Rudolf' Masse Stlstuna O. nt. b. H., Berlin SW 100. Anzeigenannahme: Berlin W15, Emser SU. 42. i