Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 12 (1933)
- Issue
- 35 (14.9.1933)
- Date
- 1933-09-14
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2277379-2277993-2278028--08106-2289073- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
'iq 9.1933 Berlin» 14. September 1933" XII. Jahrgang / . Nr. 35 Preis 20 Pfennig erein - owo .J&LlLÜ ' tajL.jiLCa.'. l Ä Ä Ä Ä LLElL. Das deutsche Judentum, von einem schweren Schicksal hart angefasit, steht vor großen Ausgaben, von deren Meisterung seine Zukunft abhängt. Es wird ihm nur dann gelingen, sich in Anpassung an die tiefgehenden Veränderungen seiner Lage, in Umbau seiner wirtschaftlichen Struktur und in Neuaufbau seiner geistigen Haltung zu behaupten, wenn es sich zu dieser Arbeit in fester Geschlossenheit znsammenfindet. Eine einheitliche Führung, die vom Willen der deutschen Juden getragen wird, ist das Gebot der Stunde. Wir verkennen nicht die Berechtigung der Unterschiede der Anschauungen vom Wesen und der Richtung des deutschen Judentums. Seine Gruppen werden aus eine lebendige und sachliche Auseinandersetzung nicht zu verzichten brauchen. Die Not der Stunde ist aber zu groß, als daß eine der Gruppen den Anspruch aus alleinige Führung des deutschen Judentums erheben dürfte. Nur eine Führung, hinter der alle Nichtungen stehen, die im Leben der deutschen Juden Bedeutung haben, wird der nichtjüdischen Welt gegenüber wirksam die deutschen Juden vertreten können. Nur sie wird auch für das deutsche Judentum selber eine wirkliche Autorität darstellen. Wir wissen noch nicht, welchen Platz die Staatsgewalt dem deutschen Judentum innerhalb des deutschen Volkes anweisen wird. Das enthebt uns aber nicht der Verpflichtung, die lebendigen Kräfte unserer Gemeinschaft sofort zusammenzufassen. um sie für eine kommende Neugestaltung bereitzustcllen und um sie schon jetzt für die Bewältigung der Ausgaben innerhalb unserer Gemeinschaft einzusctzen. Welches wird der Weg der Führung des deutschen Judentums sein? Sie wird, unbekümmert um alle Lehrmeinungen, den harten Tatsachen furchtlos ins Antlitz sehen. Ohne dem Gewesenen nachzutrauern, wird sie eine Politik des Tatsächlichen treiben. Sie wird nur eine nüchterne und doch gewaltige Aufgabe kennen: Erhaltung und Sicherung der Existenz des deutschen Judentums. Sie wird nicht von Repräsentanten einzelner Gruppen gebildet werden. Wer in die Führung des deutschen Judentums berufen wird, wird sich als Vertreter der Gesamtheit fühlen rnüssen. Der Cc.ltralverein, der nach Größe und Bedeutung Anspruch auf die Führerstellung erheben kann, hat durch seine Leitung der Größe der Stunde Rechnung getragen, hat an die Leiter der großen jüdischen Gruppen die dringendste Mahnung zum Zusammenschluß unter einheitlicher Führung gerichtet und hat sich dieser Führung zu unterstellen bereit erklärt. Es werden also nicht Parteiführer die Führung bilden dürfen, sondern Einzelpersönlichkeiten. Diese müssen fähig sein, Erfahrung im jüdischen Leben mit Unbekümmertheit um Parteischabloncn zu verbinden, sie müssen geeignet sein, aus sich selbst heraus Autorität darzustellen, verantwortlich nicht der . Gruppe, sondern der Gesamtheit. Sie werden hierbei getragen werden von den wahrhaft lebendigen Kräften der Gemeinschaft. Sie werden mit allem Nachdruck bestrebt sein, tatkräftige und aufrechte Menschen zur Arbeit heranzuziehen, gleichgültig, ob sie bisher dem Gefüge der Organisationen serngestandcn haben oder nicht. Bor allem werden sie sich der Hilfe der Jugend versichern, deren Zukunft ihre wesentliche Arbeit gilt. Der Zusammenschluß des deutschen Judentums drängt. Wertvollste Zeit ist schon ungenützt verstrichen. Die jüdische Oeffentlichkeit erwartet von ihren Führern Erkenntnis der' Stunde und Schnelligkeit im Handeln. Kleinlicher Streit um Einzelheiten eines Programms und um die Form der Führung würde von niemandem verstanden werden. Unterordnung unter eine gemeinsame Führung stellt an die Entsagungsfähigkeit der jüdischen Organisationen und Institutionen große Anforderungen. Ihre Führer werden die Sicherheit haben müssen, daß die Arbeit der einzelnen Organisationen, ihr ernstes Ringen mit den Problemen der jüdischen Gegenwart auch weiter freien Spielraum haben wird. - Dieser ist insbesondere notwendig, um die neuen Ausgaben zu erfüllen, die der geistige und wirtschaftliche Umstellungs- Prozeß des deutschen Judentums den Führern der Organisationen auferlegt. Sie werden aber auch wissen müssen, daß alle jüdischen Gruppen gleichmäßig bereit sind, sich in den großen Fragen, die an die Existenzsicherung des deutschen Judentums und seine Selbstbehauptung geknüpft sind, in freudiger Unterordnung dem Willen der geschlossenen neuen Führung des deutschen Judentums zu fügen. Der Centralverein, der zur Wahrung der Rechte des deutschen Judentums gegründet worden ist, stellt sich in lebendiger Anpassung den Aufgaben einer neuen Zeit rückhaltlos zur 'Verfügung. Er ist bereit, das Gewicht seiner Organisation und der Persönlichkeiten, die ihn führend tragen, in die Wagfchale zu werfen, wenn cs um die Zukunft des ganzen deutschen Judentums geht. Er ist bereit und fordert ein Gleiches von allen anderen Gruppen, sich der Führung des deutschen Judentums ohne jede Rücksicht aus Vereinsprestige zur Verfügung zu stellen. Dieser Appell ergeht in letzter Stunde aus besorgtem Herzen eines Mannes, der den Glauben an das deutsche Judentum auch in schwerster Notzeit nicht verloren hat. Es gibt nur noch eine Losung und die heißt: Alles für das deutsche Judentum! Po'.n Li \j vb' vsStss“' OS 7. September bis 13. September ■V V-i,-"' Sanderuorscftriftfen für die Re ifeprüfnng Wie das V.T.Z.-Büro meldet, hat der preußische Kultusminister verfügt, daß Nichtarier. die sich selbst aus das Abiturientenexamen vorbereitet haben, sogen. Nichtschüler, künftig zur Reifeprüfung nicht mehr zugelassen sind. Wer nichtarischer Abstammung ist, ergibt sich aus dem Bcrussbcamtengesetz und den dazu ergangenen Richtlinien. Dissidenten die die arische Abstammung einwandfrei Nachweisen, können einstweilen zur Rlchischüler-Reifeprüfung auch weiterhin zugelassen werden. ßleuhebräisdi keine Prüfangsfoemdspr&dze mehr Durch einen Erlaß vom 7. 8. 1928 war auch das Ncuhebräische als Ersatz für eine der beiden neueren Fremdsprachen bei der Reifeprüfung als Nichtschüler zugelassen worden. Dieser Erlaß wurde jetzt vom Kultusminister wieder aufgehoben. Sdwtgeldermässigung hört auf Die bisher gewährten Schulgeldermäßigungen an den städtischen Lehranstalten laufen mit dem 30. September ab. Vom 1. Oktober ab dürfen Schülern und Schülerinnen jüdischer Abstammung Schulgeldermäßigungen auf Grund der Eiukommenstaffelung nicht mehr gewährt werden. Geschwisterermäßigungen werden dagegen auch w e i t e r h i n den jüdischen Schulkindern bewilligt. lieber die Mitgliedschaft in Fachverbän^en Der Reichsstand des deutschen Handels hat zu der Frage Stellung genommen, ob Juden und Ausländer Mitglieder von Fachverbänden sein können. Die Antwort lautet: „Die nationalsozialistische Bewegung betrachtet die Juden als Gastvolk, denen es gestattet ist. in Deutschland Handelsgeschäfte zu betreiben. Aus dieser Einstellung ergibt sich logisch, daß Juden und Ausländer nicht in die Leitung deutscher Handelsverbände, auch nicht als Geschäftsführer, hineingehören, wohl aber als Mitglieder in die Fachverbünde. Solange seitens der Negierung keine anderen Richtlinien gegeben werden, sind Aufnahmegesuche ausländischer und jüdischer Firmen in die Fachverbünde nicht abzulehnen, es sei denn, daß man ihnen von vornherein schon unehrenhafte Handlungen Nachweisen kann. Mitglieder jüdischer oder ausländischer Herkunft sind auch zu den Mitgliederversammlungen einzuladen. Sachliche Anfragen sind zu beant- Worten, eventuell vorkommende Uebergrifse unsachlicher Art zu unterbinden und derartige Missetäter aus den Versammlungen zu entfernen. Dieses gilt natürlich nur für die freiwirtschaftlichen Verbände, wie sie im Reichsstand des deutschen Handels und seinen Unterorganisationen zusammengefaßt sind; keinesfalls haben Juden oder Ausländer zu irgendwelchen Organisationen der deutschen nationalsozialistischen Bewegung Zutritt/ Keine Zwangs - Mitgliedschaft im Textilhandel Der „Konfektionär", Nr. '65 vom 6. September, erörtert die Frage, ob der Textileinzelhändler sich bestimmten Fachverbänden anschließen müssei es seien Aufforderungen zum Professor Adolph Goldschmidt wurde unter grossem Beifall zum Ehrenvorsitzenden des Stockholmer Kunsthistoriker-Kongresses gewählt, der unter Teilnahme von 25 Nationen in der vorigen Woche stattfand Za dom Aufsatz ln dor 2. Rcllngo. H^CK>00<><>CK>0<X<>00<^0^<>C<><X><X><X><> Beitritt erfolgt mit dem Hinweis, der betreffende Verband werde zitr Zwangsorganifation des Einzelhandels gestaltet, und wer jetzt nicht freiwillig beitrete, habe später Nachteile zu erwarten. Dem „Konfektionär" ist auf Erkundigtingcn an zuständiger Stelle mitgeteilt worden, daß kein Verband ein Recht zu. solchen Aeußerungen habe. Die Mitglieder- Werbung, die sich auf eine konuuende Zwangs- Organisation berufe und damit den Einzelhändler unter Druck setzen wolle, sei unzulässig. Wenn VerbaudSzeitschriften mit der Behauptung akquirieren, sie seien das Organ des Verbandes mit künftigem Zwangscharakter, so handle es sich unter Umständen um unlauteren Wettbewerb. Den Firmen, die in solcher Weise — sei es bezüglich des Verbandes oder der Verbandszeitschrift — unter Druck gesetzt werden, sei zu empfehlen, an sie gerichtete Ansinnen abzulehnen. Zur Regelung dieser Art von Fragen in der Wirtschaft seien lediglich behördliche Stellen zuständig. Maßnahmen, die auf Grund des neuen Zwangskartellgesetzes oder ans Grund anderer gesetzlicher Vorschriften erfolgen, würden im „Reichsgesetzblatt" veröffentlicht. Arierparagraph für Kirchenbeamte Die Preußische Generalsynode, die in der vorigen Woche in Berlin tagte, hat die Einführung des Arierparagraphen in das Beamtengesetz der Kirche beschlossen. In § 1 des Gesetzes wird bestimmt: „Als Geistlicher und Beamter der allgemeine!: kirchlichen Verwaltung darf nur berufen werden, wer die für seine Laufbahn vorgcschriebene Vorbildung besitzt und rückhaltlos für den nationalen Staat und die deutsche evangelische Kirche eintritt. Wer nichtarischer Abstammung oder mit einer Person nichtarischer: Abstammung verheiratet ist, darf nicht als Geistlicher und Beamter der allgemeines kirchlichen Verwaltung berufen werden. Geistliche und Beamte arischer Abstammung, diemit einer Person nichtarischer Abstammung die Ehe eingehcn, sind zu entlasten. Wer als Person nichtarischer Abstammung zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften der Reichsgesctzc." Auch der Badische Evangelische Oberkirchenrat hat die Einführung des Arierparagraphen beschlossen. Ausschaltung nichtarischer Aerzie abgeschlossen In einer Mitteilung des VDZ-Büros über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen dem Hartmann-Bund und dem Verband der privaten Krankenversicherungen über die Ausschaltung nichtarischer Aerzte und die Einstellung der Rückerstattung von Beträgen für Behandlungen durch nichtarische Aerzte nach dem 1. September wird erklärt, die Ausschaltung nichtarischer Aerzte aus dem deutschen Aerztestand sei nunmehr im wesentlichen abgeschlossen. Eine einheitliche Zulassungsordnung zum Aerztestand für das ganze Reich sei aber erst nach Errichtung der Reichsürztekammer zu erwarten. )