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Central-Verein-Zeitung · 1933-09-07 · 34 (7.9.1933) · p. [Seite]

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
12 (1933)
Issue
34 (7.9.1933)
Date
1933-09-07
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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I V;p.o ' ' -T'io neuen Wc[d;,i' und Bestimuugen, die sa,t alle Gebiete den menschlichen ZusammcneoenH und der staatlichen Betätigung grundleckend verändern, zeigen, das; die vcrantwortnchen 3Nauuer ihren Lstilleu gesetilich zu suuvieeen wisjen Bei der Ausschließlichkeit des uu totalen Staat gellenden 3Nachtauspruchs miIt> augeuommeu ioerdeu, daß alle Fragen e':»e einheitliche gesetzliche Regelung finden, tue deren Regelung nach Ansicht der' Staate» usßrung eine Notiveudigkeit und ein Bedürfuin besteht. Bei Bekämpfung der die Wirtlchnu. schädigenden und beunruhigenden „Cvi 11',elnftioncn" ist dieser Gesichtspunkt von der Reichsregiermig häufig betont worden. Es lvird auch mit Recht hervorgehoben, daß die verantwortliche Staatsführung die Macht und die Entschlußkraft hat, ihren Millen durchzulepen, daß daher Aktionen einzelner Stellen sttz'P . als unnötig, sondern sogar als schädlich und unerwünscht anz'.ischen sind. Leider gibt es inuncr noch Gebiete, in denen örtliche Organisationen nnb Stellen ein M'nderrecht zu schassen siicheu, das, wie die KFwnksiirtcr Zeitung" in mehreren Aus sä Pen 'hpressend hervorgehvben hat, „neben dem weseß" liegt und gerade vom Standpunkt des otalen Antoritatsstaats^ zu verurteilen ist. V'-erzu gehören die Einzelakionen auf dem Gebiet des Badeweseus, die in den letzten ’a°.tilcn aus einer garizen Anzahl deutscher Städte gemeldet werden. Es begann zunächst nc Speyer, wo in den städtischen Badeanstalten besondere Badezeiten für Juden eingerichtet <ourden. Achuliche Borgänge werden au§ Rothenburg a. d. Fulda, aus Berithen und anderen Orten gemeldet. In Grünstadt wurdie Badezeiten für Juden auf v v r in i t t a g s b i s 8 11 h r verlegt, in den übrigen Zeiten ist cs den Juden verboten, das Bad zu betrete!,. In anderen Orten nue Plauen, Renl'tcttin, Frankenthal. Eichstätt wurde Juden der Besuch der städtischen Badeanstalten überhaupt verboten, desgleichen in München, wo allen Personen nichtarisehcr Abstammung der Besuch der städtischen Badeanstalten untersagt wurde. Bon dem Verbot auSgcnonunen sind lediglich Brausen, Mannen und medizinische Einzelbädcr. Ein für das Freibad Wannsee ausgesprochenes Verbot wurde wieder aufgehoben. Einzelne fränkische Ortschaften gehen sogar noch weiter. Sie verbieten, wie wir bereits gemeldet haben, das Betreten der Ortschaften überhaupt. Neuesteiis meldet der „Fränkische Kurier" vom ZI. August 1933, daß auch die Gemeinde Vach in ihrem Bezirk keine Juden mehr dulde und entsprechende Tafeln au den Lrtseiugäugeu angebracht habe. Kegen die Rechtmässigkeit .dieser Maßnahmen dürften sich schwerwiegende Bedenkengeltend machen lassen. Bei den städtischen Badeanstalten handelt es sich durchweg um — nicht zuletzt auch aus Stenermittclu und private,! Schenkungen der südischcu Bürger — errichtete öffentliche Anstalten, aus deren Benutzung jeder Gemeiudeangehörige in Preußen nach § 18 des Zuständigkeitsgesetzes notfalls ein im Verwaltungsltrcitversahrcu erzwingbares, subjektives öffentliches Recht hat. 8 4 der Städtcvrdnuug für die sechs östlichen Provinzen bestimmt ausdrücklich, daß „alle Einwohner des Stadtbezirks zur Mitbenutzung der öffentlichen Gemeindcaustalten der Stadt berechtigt sind". Entsprechende Bestimmungen finden sich in den anderen geltenden Städteordnungcn. auch für Bayern gibt es eine entsprechende Bestimmung im Artikel 44 Satz 2 der Gemeindevrdnnng. Ganz abgesehen davon, sind zweifellos alle'Maßnahmen dieser Art mit dem auch heute noch geltenden Grundsatz der Freiz ü g i g k e i t aller Deutsche n nicht zu Ml MMÄ« UM In Italien ist der korporative Staat an die Stelle des liberalen getreten, und auch in Deutschland bereitet sich eine entsprechende Entwicklung vor. lieber das Wesen und den Aufbau des sogenannten korPorativenStaates herrschen jedoch in der breiten Masse noch keine klaren Vorstellungen. Deshalb begrüßen wir es, daß Ludwig M. Larhmaun ax der ,'Zvitschrist für die gesamte Staatswissenschast" (94. Band, 2. Heft 1933) die „Probleme des korporativen Staates" vom Standpunkt der vergleichenden Soziologie aus untersucht hat. In scharfsinniger Weise stellt Lachmann fest, daß eine eindeutige Begriffsbestimmung des korporativen Slaates nicht durchführbar sei. Es läßt sich lediglich feststellen, daß der korporative Staat die gesellschastlichen Kräfte zugunsten einer bestimmten Kraft organisiert. Das bedeutet in der Praxis nichts anderes als die Glcichsetzung der faschistischen Partei mit der Staatssührnng in Italien, sowie die Gleichsetzung der Nationalsozialistischen Partei mit der Staatssührnng in Deutschland. lieberraschend ist die Aehnlichkeit der Wirtschaftspolitik, die sich ans der Vergleichung der korporativen faschistischen und der korporativen nationalsozialistischen Staatsaufsassung ergibt. Der Faschismus will keineswegs an den Grundlagen der kapitalistischen Wirtschaft rütteln, er stellt sie vielmehr ausdrücklich unter seinen Schutz und betrachtet die Privatinitiative als daS wirksamste und nützlichste Werkzeug der nationalen Wirtschaft. Allerdings erhebt der faschistische Staat den Anspruch auf Souveränität in weit höherem Maße als sein liberaler Vorgänger. Er verzichtet nicht darauf, diesen Souveränitätsanspruch auch auf dem Gebiete der Wirtschaft zur Geltung zu bringen. Eine Freiheit der wirtschaftlichen Entschließung, die sich etwa gegen ihn richtete, duldet er nicht. Ö <1* /Fs Dieses Werk wird bereits in der Zeitschrift „Volk im Werden", 3. Heft, eingehend gewürdigt. Danach soll die Affäre Trcysns ein Musterbeispiel für die Methoden liefern, mit welchen das verbündete Judentum gearbeitet habe, um für sich die Macht und Herrschaft zu erringen. Daß ein Unschuldiger für seine Ehre und Freiheit kämpfte, daß bei diesem Kampfe das sittliche Schicksal der französischen Nation ans dem Spiel stand, wird dagegen in keiner Weise berücksichtigt. Wir werden ans das Buch zurückkommen. IlfcliSjiB In einem Aufsatz „Türkischer Nativualsozialisrnus" („Preußische Jahrbücher", August 1933, Bd. 233, Heft 2) zeichnet Manfred Zapp in dem türkischen Diktator Mustafa Kenia! Pascha einen Vorläufer Mussolinis und Hitlers. Wenn man heute die türkische Revolution betrachte, so sielen die Parallelen mit der italienischen und der deutschen Revolution immer deutlicher ins Auge. Das weltgeschichtlich Bedeutende sei der chettsheschs Zer MWMWWh Wie die „Frankfurter Zeitung" mittcilt, hat der Reichssinanzininistcr die Bestimmungen der Aricrparagraphen des Beaintengcsehes, die in verschärfter Pnrrn auch ans den freien Beruf der Steuerberater anc-izedehnt worden sind, auch hinsichtlich jener Personen als verbindlich erklärt, die als,Prokuristen, Handlnngsbenvlliuächligtc oder Angestellte einer Firma ständig für diese in Zoll- und Verbrauchsstenerangelegenheiten anftreten. Nichtarizche Angestellte ovn Privatunternehnnmgen werden anch dann leine Zollvvllinacht mehr erhalten können, wenn der Betriebc-inhaber nicht arisch ist. Die „Frankfurter Zeitung" bemerkt, daß anfsallenderweise hier nicht einmal'die Ausnahmen des Beamtcngcsetzcs (Frontkämpfer usw.) Anwendung finden. * Wie uns soeben and Mannheim gemeldet wird. hat der dortige Theaterauöschuß den Beschluß gefaßt, den nichtarischen Prestcbcrich erstatfern den freien Eintritt in das Nationaltheater mcht mehr zu gestatten. Das heißt aho daß il&n künftig keine Pressekarten mehr gewahrt werdest. Natürlich bleibt den betreffenden Ncsereuten die Möglichkeit, sich die Platze für die n Betracht kommenden Aufführungen zu a u s e n. Wer aber weiß, wie bei der heutigen Situation des größten Teiles der Tagespresse answarüge .unstrescrate bezahlt werden, der ist sich mich dm über im klaren, daß den Kunstreferenten das kaum noch möglich sein könnte. An unsere Inserenten. Die C-V Zeitung“ hat keine Ausgaben für Die „u-v. -t-tn h Inserat, das für die?V Leitung“ aufgegeben wird, gelangt in 000 Ef« der djeser Höhe garantierten Auflage, zum .Abdruck, Sehr nachdrücklich hat Neichswirtschaftsmiuister Dr. Schmitt darauf Hingeiviesen, daß die deutsche Wirtschaft vor allen Dingen Ruhe braucht und deshalb von störenden Einflüssen freigchalteu werden muß. Nur die wirtschaftliche Vernunft darf nach Ansicht des Ministers den AuSschlag' geben. - Denn Pas Rad der Gesamtivirtschast kann nicht weiterlausen, wenn einzelne Speichen von unbefugter Hand beschädigt lnerdcu. Daß von der Befolgung jenes Grundsatzes das Wohl und Wehe der Arbeitsbeschasfuug ebenfalls abhängig ist, zeigt soeben Professor Gerhard Cohn in einem tiesbohrenden Aufsatz über die „Kriscnsituation der kapitalistischen Wirtschaft". („Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik", Juli 1933, 69. Band, 4. Heft.) Jedes Arbcitsbeschafsungsprogramm — so hebt der Gelehrte hervor — muß verpuffen, wenn der Kaufkraftschöpfung auf der einen Seite Kauskraftschrunipfung aus der anderen Seite gegenübersteht. Deshalb müssen bei der Krisenüberwindnng die politischen und die ökonomischen Faktoren znsanunenwirken. Die ArbeitsbeschasftmgSprogramme haben den Sinn, die Produktion erst einmal durch die Jnaugrisfuahmc von Arbeiten zu beleben, die nicht unbedingt im privatwirtschaftlichen Sinn „rentabel" zu sein brauchen. Die Hoffnung ist nicht unbegründet, daß diese zunächst künstliche Belebung der Kaufkraft in einen normalen 5Amjunkturausstieg überleitet. In den vergangenen Jahren hatte der Prozeß des Hauptmanns DrcyfuZ die Aufmerksamkeit des deutschen Publikums von neuem erweckt. Das neue Material, das damals zutage gefördert wurde, ist jetzt in erfreulicher Weise vermehrt worden. Im Augnstheft der „Preußischen Jahrbücher" beginnt Walter Frank dw Berösfentlichimg neuer Akten zur Affäre Dreyfus. Es handelt sich dabei um unbekannte Dokumente, die den im Reichsarchiv verwahrten Berichten der deutschen Militärattaches in Paris und dein Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes entnommen sind. Nach der Ansicht des Herausgebers bilden die erstgenannten Doknrnente einen neuen Beweis dafür, daß deutsche Militärattachös am Fall Dreyfus unbeteiligt waren. Die Akten des Aiiswärtigcn Anites bewegen sich vor allem um die vom deutschen Kaiser geglaubte, vom Ailswärtlgen Anit nicht völlig abgelehnte Annahme, daß der Fall des Hauptmanns Drevfiis zu anderen Mächten, vor allem zu Ruhland, in Beziehung stehe. Der Herausgeber kommmtiert daS neue Material nur wenig, er verspricht cine emaehende Darstelliing der großen politstchen Zusammenhänge der Affäre Dreyfus m keinem Buch „Nationalismus und Demo- ' kratie im Frankreich der dritten Republik 1871 bis 1918" (Hanseatische Verlagsanstalt/Hamburg 1933). Kampf des türkischen Volkes um dle^Arterhaltuug seiner Rasse. Die Nasseidce sei in der Türkei viel stärker cutioickelt als in jed. .n anderen Laude. Der Sultan, der als Herrscher über das osinauische Weltreich die religiösen Interessen in den Vordergrund gestellt und die rassischeii Belange geringgeschatzt hatte, wurde abgesctzt. Keinal förderte das rassische Sclbstbcioußtsciii des Türken mit allen Mitteln, und so mußte er _mit der mohammedanischen Kirche in Konflikt geraten, da sie die rassischen Gesichtspunkte nicht anerkannte und nur die Glaubensgruiidsäste als maßgebend für die Zugehörigkeit zur Volksgenostenschaft ansah. Mustafa Kemal Pascha hat nach Ansicht Zapps einen totalen ^taat geschaffen, in dem nur eine Partei, die Bollspartei, herrscht. Er will ein gesundes Volkstum in eine gesunde Wirtschaft ciubetten: deshalb hat er die Vielweiberei abgcschafst und die soziale Hygiene eingerichtet. Wie Musioliui, hat er die Wiederaufsorstung eifrig betrieben und daS Eisenbahnnetz sowie Autostraßen ausgebaut. lltnr ivcr vor den Umwälzungen unserer Zeit die Augen gcivaltsam verschließt, wird die Parallele mit den entsprechenden Bewegungen in Italien und Deutschland verkennen. Anderscits darf nicht übersehen werden, daß — wie Zapp selber hervorhebt — die Bewegung rein türkisch ist und aus diesem Grunde nur vom türkischen Standpunkt gewertet werden kann. Wer seinen Wohnsitz aus Deutschland nach dem Ausland verlegen will, bedarf zur Ntituahine irgcndivelcher Geldbeträge einer Genehmigung der Devisenstelle. Diese Genehuiigung ist nur für mäßige Sruniucn zu erhalten, iveil sonst an die Devisenreserven der Reichsbank zu starke Ansprüche gestellt werden. (Ueberdies wird verlangt, daß stets ein Teil des Bermögens in Deutschland bleibt.) Denn der Ausivanderer muß ja das Vermögen, das er mitnimmt, stets in fremde Wahrung umwcchseln, und diese Fremd- Valuta muß letzten Endes die Reichsbank hergeben. Bei Auswanderung von Juden nach Palästina ist bisher in der Regel der Gegenivert von 1000 Pfund Sterling (palästinensischen Pfunden), des Betrages, den die Einwandcrungsbehördcn von den Einwanderern verlangt, also von etwa 13 000 Mark, ge- .mehmigt worden, die nicht vorgeschulte Arbeiter, Handwerker u. dgl. sind. Das hat in vielen Fällen nicht ausgereicht, uni damit die von dein Ausivanderer angcstrcbte neue Existenz zu schaffen. „Um die Abwanderung deutscher Juden nach Palästina iveiterhin durch Zuteilung der erforderlichen Beträge ohne übermäßige Inanspruchnahme der Devisenbestände der Rcichsbank zu fördern und gleichzeitig die deutsche Ausfuhr nach Palästina zu steigern", hat nun das Rcichswirtschaftsministerinm mit den beteiligten jüdischen Stellen ein Abkommen getroffen, das dem einzelnen Auswanderer die 3Nöglichkeit gibt, mehr als 15 000 Mark nach Palästina zu transferieren. Das Mkomurcn ähnelt manchen Regelungen, die Deutschland mit einigen anderen Ländern — z. B. Schweden, Italien — getroffen hat, um gleichzeitig den Zahlungsverkehr auszulockern und sich selbst zusästlichen Erport zu schaffen. Der jüdische Auswanderer erhält wie bisher seine Devisengenehmigung für 15OOO Mark, den Rest des zu transferierenden Dcrmößens zahlt er bei einem Sonderkonto per Neichshank ein, das auf den Namen der „Bank der Tempelgcsellschast" lautet, und über das eine in Palästina zu errichtcude deutsch-jüdische Trcuhandgesellschaft das Dersügungsrecht erhält. Die Treuyandgesellschaft verkauft die eingezahlten Reichsmarkbeträge an palästinensische Importeure deutscher Waren gegen Palästinapsunde und stellt dann die Palästinapfunde den Auswanderern zur Verfügung, womit das Geschäft abgewickelt ist. Der deutsche Jude, der nach Palästina auSwandert, wird also nach einiger Zeit auch den 15 000 Mark übersteigenden Teil seines transferierbaren Vermögens in . palästinensischer Währung ausgezahlt erhalten. Wie lange das dauert, hängt vom Umfang des deutschen Exports nach Palästina ab. Die Guthaben werden in der Reihenfolge der Einzahlung sreigegeben. Für das Sonderkonto sind vorerst drei Millionen Mark vorgesehen. (Diese nicht yanz klare Stelle in dem Erlaß des Ncichswirtschaftsminifters soll anscheinend bedeuten, daß der auf dem Konto auslaufende Betrag vorläufig drei Millionen nicht überschreiten darf.) Wenn die Hoffnungen ans Belebung des deutschen Palästina-Exports sich erfüllen, braucht man nicht zu fürchten, daß diese vorläufige quantitative Begrenzung sich praktisch als eine Hemmung des neuen Mechanismus auswirkt. Diese ganze Regelung dient der Mitnahme von Vermögen solcher Personen, die sofort auswandern wollen. Neben diesem „Sonderkonto I" wird aber noch ein „Sonderkonto II" für solche deutsche Juden errichtet, die erst für einen späteren Zeitpunkt die Auswanderung nach Palästina beabsichtigen. Die „Auftauung" erfolgt wie beim Sonderkonto I durch Warenlieferungen. Wird das Konto „ausgetaut", ehe der Einzahler Tcutschlaud verlassen hat, so kann er Land oder irgendwelche Anlagen in Palästina kaufen, wenn er sich die Kairfabsiclit vorher durch da-ri deutsche Generalkonsulat in Jerusaleui bescheiuigen laßt. Verwendet er das Geld nicht sofort für einen Kauf — will er etwa später eine Fabrik errichten und sich Betriebskapital aufsparen —, so entsteht ihm ein Guthaben in Palästina-Psundcu bei der Anglo-Palesiine Bank. Dieses Guthaben müßte er. wie jeden anderen Betrag in Fremdwährung, an sich der Reichsbank zum Kauf anbietcn, denn solange er seinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist er im Sinne des Teviseurechts Deutscher. Damit ioürde aber die Absicht, in Palästina den Betrag verwenden zu können, vereitelt sein. Darum erklärt sich die Reichsbauk bereit, das Guthaben zunächst für sechs Monate aus den lltamen des Einzahlers steheuzulassen und diese Frist bei Erbringung eines entsprechenden Gutachtens des Palästina- Amtes zu verlängern. Aus das Sonderkonto II' dürfen aber je Person höchstens 50 0OO Mark ciugczahlt werden. Auch jeiuaiw, der sofort auswaudern will, kann das Sonderkonto II benutzen. Für diese Personen gilt svlgeudes: Sic können zunächst 15 000 Mark in bar erhalten. Den Nest des Betrages, den die AuswandererberatungSstelle als angemessen bezeichnet hat, zahlt er aus Sonderkonto l ein. Was sie sonst noch von ihrem Vermögen in Palästina haben möchten, können sie — aber nur im Nahmen eines Betrages von 50 000 Mark je Person unter Einrcchuung der vorher freigegebenen Beträge — auf Sonderkonto IT emzahlen. Alle Einzahlungen auf. die Konti können natürlich nur mit Genehmigung der Devisenstelle erfolgen. Tie Beträge, die ein Ausivanderer in Deutschland zurückläßt, werden Sperrmark. Sie können auch zu Zahlungen innerhalb . Deutschlands nur mit besonderer Gcuehmiguug verwendet werden. Ein Hauptsall, in dem diese Genehmigung erteilt wird, ist iviederuin der eines zusätzlichen Erports. 21er Auswanderer kann also seine Sperrniark dadurch verwerten, daß er Waren aus Deutschland für eigene oder fremde Zwecke bezieht. Aber im Gegensatz zu den Einzahlungen auf die Sonderkonti wird hier uieuials gestattet, daß der ganze Oiegenwert der erportierten Waren auf diesem Wege abgegolten wird. Macht der Auswanderer glaubhaft, daß er die Waren für den eigenen Betrieb braucht, so kann eine Zahlung in Sperrmark bis zu 75 Prozent des Wertes zugclassen werden, sonst nur eine Zahlung bis zu 60 Prozent. Der Rest ist entsprechend'den allgemeinen Vorschriften in Devisen zu leisten. Diese letzte Vorschrift gilt nicht nur für Palästina, sondern für alle EinwanderungDländer. Was die neuen Verordnungen sonst für die Einwanderungsländer außerhalb Palästinas bringen, ist nicht von wesentlicher Bedeutung. Die ganze Verordnung ist darauf abgestellt, die An'swanderung nach Palästina in besonderem Maße zu fördern. Karl Lilas. Keine ZahhMhe in Rußland T^er Jüdischen Telegraphenagentur (Jta) wird aus Rußland gemeldet: Ter Landwirt Leiser Kabakow wurde aus der Kollektivfarm Woroschilow in der Krim auf einstimmigen Beschluß des Kollektivs ausgeschlossen, weil er für Bevbachtung der Eabbatruhe nn Betrieb eintrat. Kabalvw hatte seinen Arbeitsgcnossen gesagt, sie dürften mir Sabbat nicht arbeiten, wenn sie gute Ernten wünsch, ten. Die Forderung Kabnkows wurde als Sabo^ tageversuch ausgefaßt. Ül

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