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Central-Verein-Zeitung · 1933-09-07 · 34 (7.9.1933) · p. [Seite]

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
12 (1933)
Issue
34 (7.9.1933)
Date
1933-09-07
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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.Q t] Berlin, 7. Septem'Ber 1933 XII. Jahrgang / Nr. 34 Preis 20 Pfennjg erein Berufsamschichtung. 'Friedhofigarlncfet Wciiscnsce. Ehemalige Akademie1 , und Kaufleute erlernen die CärlnercL .K>000<>0<>000c*><><>c*><>0«><><>^^ Das deutsche Judentum befindet sich nicht nuc in einer seine wirtschaftlichen Grundlagen erschütternden, sondern auch, und in erster Linie, m einer schweren inneren und seelischen Krise, in welcher alles wankt und einzustürzen droht, was bisher als fest gegründeter Besch und unverlierbares Erbe galt. Aus diesem Wirrsal gibt es keinen anderen Weg als den der Selbstbesinnung <><><><><><><><><><>< >o^oo^oo^<>ooooo<> oooo Alfred Nosenbcrg. der Hauptschriftleiter des „Völkischen Beobachters", überschreibt den AuStlang des Neichsparteitages der N. S. D. A. P. mit „Nürnberg, ein Reichstag der deutschen Nation". Er kennzeichnet damit die Bedeutsamkeit dieser Veranstaltung, die im dinvarteistaat die große politische Heerschau darstellt. Die Entwicklung der nationalen Revolution hat den Anspruch der Partei ans Totalität in die Tatsache ttücrgcsührt, und das Programm des Parteitages trug bieier Tatsache Rechnung. Alle Lebensgebiete deutscher Gegenwart und Zukunft: Politik, Wirtschaft, Kultur in allen ihren Untergruppierungen wurden durch die vom Führer der Partei eingesetzten Sachwalter in großen, an die Gesamtheit des Parteitages und durch den Rundfunk an die Gesamtheit des deutschen Volkes gerichteten Ansprachen oder in Arbeitstagungen vor speziellem Hörerkreis behandelt. Lcitmotivisch zogen sich durch die Nürnberger Tage die Reden des Reichskanzlers und Führers Adolf Hitler; ausgehend von der Proklamation bei Beginn über die große kulturpolitische Auseinandersetzung bis zur Schlußansprache, die der „Völkische Beobachter" mit „Pflicht und Verantwortung der Bewegung" überschreibt, schlug er in zahllosen Variationen immer wieder den Grunda^ord der nationalsozialistischen Weltanschauung an. Was Männer seines engsten Vertrauens, Minister Goebbels, Alfred Rosenberg. Staatssekretär Feder, Minister Darrö, Staatssekretär Hierl sprachen, ob sie die rassische Bedingtheit der Außenpolitik behandelten oder die Rassenfrage und Weltpropaganda, ständischen Ausbau oder den Wiederaufbau des deutschen Bauerntums — die nationalsozialistische Grundidee ging durch die Referate. Der Wortlaut der Reden ist bekannt. Die Judenfrage und insbesondere die deutsche Judens'rage wurde in ihnen in einer Form gedeutet, zu der wir lediglich von dem Standpunkt aus Stellung nehmen können, den Reichskanzler Adolf Hitler betreten hat. aas er am Ende der Proklamation davon sprach, daß in das Innere aller Wesen vom Schöpfer der Trieb der S e l b st e r h a l - tung gesenkt sei. Die Anerkennung der Verurteilung unseres Seins, wie sie in den Darstellungen der nationalsozialistischen Führer vorgenonunen wurde, durch uns, würde den Verzicht auf unser Weiterleben als Juden in Deutschland bedeuten. Diesen Verzicht haben auch die nationalsozialistischen Führer von -ans nicht verlangt, denn in richtunggebenden Ansprachen kam der Gedanke einer ritterlichen. gesetzmäßigen Regelung der Judensrage zum Ausdruck. Wir halten eine Lösung unserer Fragen für möglich, die uns, wie wir es nannten, „unseren Platz in der Ordnung" gibt, und wir hoffen, daß sie geschieht. und inneren Wahrhaftigkeit, den wir allein zu gehen haben, ohne dabei auf Hilfe von außen rechnen zu können. Wir werden ein fest. umrissenes geistiges und seelisches Gesicht gewinnen müssen, durch das wir uns von der Lebenssphäre, in die wir hineingestellt sind, deutlich abheben. Dabei müssen wir in gleicher Weise die Verwischung wie die Ueberbeionung bestehender Unterschiede vermeiden. Auf diesem Wege.'kann.'uns die Entwirrung zweier Begriffe helfen, die allzu häufig zusammengeworsen werden- und doch etwas grundsätzlich Verschiedenes bedeuten: die der Assimilation und Synthese. Der Abschnitt unserer Geschichte, an dessen Ende wir 31t stehen scheinen, wird '.gemeinhin als die Epoche der jüdischen Assimilation bezeichnet, wobei jedoch mit diesem Begriff nur eine vage Vorstellung verbunden ist. - Assimilation heißt Angleichung, wörtlich „Verähnlichung". Sie deutet ans einen Vorgang, bei welchen: ein seinem Bestände nach einheitliches und im wesentlichen unverändert bleibendes Gebilde durch mehr oder weniger äußerliche Mittel seiner Umgebung angepatzt wird. Durchaus hiervon zu scheiden ist der Vorgang der Synthese. Hier werden zwei verschiedene Komponenten zu einem einheitlichen und neuen Ganzen verschmolzen. Sie ciiinci Jüdische Schulest in Berlin Wie wir von der Jüdischen Gemeinde zu Berlin erfahren, ist beabsichtigt, jüdischen Kindern aus allen Gegenden Groß-Berlins die Möglichkeit zu geben, eine jüdische Schule zu besuchen. Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde zu Berlin gibt dazu folgendes bekannt: „Eltern, die ihre Kinder wegen Entziehung der Schulgeldfreiheit oder wegen Verweisung von der Schule aus Grund der Prozentnormüberschreitung die öffentlichen höheren Schulen nicht mehr besuchen lassen können und den Wunsch haben, ihre Kinder einer jüdischen Volksschule zuzusühren, haben die Anmeldung unter Beifügung des letzten Schulzeugnisses nur schriftlich im Schulbüro, Berlin C2, Rosenstraße 2—4, einzureichen. Formulare für die Anmeldungen sind bei den Kastellanen der Synagogen und in den Schulberatungsstellen zu haben. Zum Schutz der Flaggest Das „Justizministerialblatt für die Preußische Gesetzgebung und Rechtspflege", Nr. 37 vom 21. August, verösseutlicht auf Seite 277 unter Nr. 261 ein Schreiben des Reichsministers der Justiz vom 12. August über den Schub der schwarzweißroten und der Hakenkrcuzslagge. In ihm heißt es: „Durch den Erlaß des Reichspräsidenten über die vorläufige Regelung der Flaggenhissung vom 12. März d. I. — RGBl. I S. 103 —, der die Grundlage für zahlreiche weitere Verordnungen und Erlasse geworden ist, sind m. E. Oie schwarzweißrote und die Hakenkreuzflagge zu den vorläufigen deutschen Nationalflaggen, mithin zu Flaggen des Reichs erklärt worden. Sie genießen danach den vollen Schutz des Paragraphen 134a des Neichsstrafgesetzbuches. Dabei dürfte es keinen Unterschied machen, ob die beiden Flaggen aus öffentlichen Gebäuden. Staatsschrssen oder Handelsschissen gehißt gleicht der chemischen Verbindung, im Gegen-' satz zur jederzeit wieder aufhebbaren Vermischung. Das Ergebnis ist Produkt, nicht lediglich Summe. Der Gegensatz von Assimilation und Synthese deutet aus den Kern der Auseinandersetzung, um die es im deutschen Judentum geht. Das synthetische Produkt unterscheidet sich naturgemäß von dem seiner Struktur nach einheitlichen. Es wird stets seine aus zwei Elementen zusammengesetzte d u a l i st i - s ch e Herkunft erkennen lassen und genau zu umschreibende Eigenschaften aufweisen, die durch diese seine Herkunft bedingt sind. Wenn wir als deutsche Juden den Anspruch erheben, dem Deutschtum nicht nur äußerlich assimiliert, sondern mit ihm durch Jahrhunderte, ja Jahrtausende alte Gemeinschaftso innig verbunden zu sein, daß wir synthetischen Produkten gleichen, so werden wir vor der Erkenntnis nicht zurückscheuen dürfen, daß uns eben diese Verschmelzung von dem einheitlich gewachsenen, blutbedingten Deutschtum unterscheidet. Wir werden uns gerade aus diese Unterschiede zu besinnen haben, um an ihnen unser eigenes Wesen zu erkennen und es in einem lebendigen, Achtung erheischenden, innerlich glaubhaften Typus aus uns herauszustellen. Ist oder von Privaten geführt oder gezeigt werden." Jüdische Viehhändler Nach den Satzungen des Reichsverbandes des nationalen Viehhandels Deutschlands E. V. werden deutsche Viehändler jüdischer Abstammung in den Verband nicht mehr ausgenommen. Nur diejenigen jüdischen Viehhändler, die bereits vor der Gleichschaltung der Organisation angehörten, bleiben Mitglieder. Da der Neichsverband nach der Gleichschaltung die einzige noch bestehende Viehhändlerorganisation in Deutschland ist, gibt es für jüdische Viehhändler keine Möglichkeit mehr, sich zu organisieren. Es muß allerdings daraus hingewiesen werden, daß ein Gesetz, nach dem die Ausübung des Berufs nur organisierten Viehhändlern erlaubt ist, trotz der kürzlich hier wiedergegebenen Meldung der „Königsberger Hartungschen Zeitung" noch keineswegs besteht. Deutscher Sängerbund Nach einer Mitteilung des Vorsitzenden des Deutschen Sängerbundes, Rektor G. Brauner, dienen für die Mitgliedschaft in den Vereinen als Grundlage die Bestimmungen der Reichsregierung über die Beschäftigung von Nichtariern in öffentlichen Aemterrm Demgemäß ist von den Bundesvereinen folgendes zu beachten: Nichtarische Amtswalter, insbesondere Leitungsmitglieder und Dirigenten, müssen ihre Aemter unverzüglich niederlegen. Neuaufnahmen von Nichtariern in die Bundesvereine sind nicht zulässig; denjenigen, die nach dem 1. August 1914 eingetreten sind, ist nahezulegen, ihre Mitgliedschaft baldigst aufzugeben. Bei Frontkämpfern wird weitgehende Rücksichtnahme empfohlen. dieser ech t — und nur darauf kommt es an —, so wird sich an ihm von selbst erweisen, was an uns deutsch, was jüdisch ill. Bei dieser Bemühung, die Komponemen unseres Wesens aufzufinden, die sich in uns zum einheitlichen Ganzen verbunden habe'.:, mag eine Unterscheidung uns als Anhalt dienen, die Leo B a e ck in einem tief durchdachten Vortrag herausgearbeitet hat: der Gegensatz von Geist und Blut (vgl. seine Schrift: Geist und Blut. Philo-Verlag 193t). Dabei begreist er das „Blut" in einem durchaus »tiefen und schicksalhaften Sinne. Es ist die innerste Prägung unseres Selbst, die Kette, die uns an die Vergangenheit bindet und unser Leben in die Zukunft hinüberleitet. Es ist das „Ahnengedächtnis", das „kollektive Unbewußte", wie es die Jungsche Psychoanalyse nennt. Ihm steht der Geist als schöpferischer Gestalter des Lebens gegenüber, der sich dem Blut vermählt, um in ihm zu lebendigem Menschentum zu erwachen. Ersichtlich ist es das biologische Erbgut unseres so gedeuteten „Blutes", durch das wir uns vom Deutschtum unterscheiden. Es war ein Grundfehler des versinkenden intellektualistischen Zeitalters, diese aus Liesen Urinstinkten quellenugust bis 6. September Ausführungsbestimmungen zum (Preussischen) Bäuerlichen Erbfoo?- retfat Der preußische Justizminister hat eine Ausführungsverordnung vom 24. August 1933 (Gesetzsammlung S. 321) und eine Vorsahreusordnung vom 30. August 1933 (Gesetzsammlung S. 333) zum Bäuerlichen Erbhofrecht erlassen. Zur Vertretung vor dem Ervhosgerichte sind die bei diesem zugelassenen Rechtsanwälte und die Rechtsanwälte besngl, die bei einem deutschen Gericht zugelajsen sind, welches für den Wohnsitz des Vertretenen zuständig ist. Ueber die Zulassung von Rechtsanwälten bei dem ErbhosgerichL entscheidet dessen Präsident. Er soll nur Rechtsanwälte zulassen, die bereits dargetan haben, das; sie mit den Erbgewohnheiten der bäuerlichen Bevölkerung besonders vertraut sind und volles Verständnis für die 3iot> wendigkeit der ungeteilten Vererbung der Bauernhöfe haben. Ein zum Anerben Berufener (§ 12 Abs. T des Gesetzes), der mit einer Person jüdischer oder farbiger Herkunft die Ehe schließt, schließt sich damit selbst von der Folge in den Erbhof aus. Mischehe schlicsst Parteizugehörig* heit aus Ter Untergauleiter der N. S. D. A. P. für Mittelschlesien, Hübenett, hat in der „Schlesischen Tageszeitung" eine Bekanntmachung erlassen, in der er daraus hinweist, daß verschiedene Personen, die mit nichtarischen Frauen verheiratet sind, zu Unrecht Mitglieder der Partei geworden seien. Es wird ihnen nahegelegt, umgehend von selbst aus der Partei auszutreten, da sie sonst unverzüglich! ausgeschlossen werden müßten. i

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