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Central-Verein-Zeitung · 1933-08-17 · 33 (17.8.1933) · p. [Seite]

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
12 (1933)
Issue
33 (17.8.1933)
Date
1933-08-17
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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21 8.1333 U 7 3 - / / Berlin, 17. August 1933 . XII, Jahrgang / Nn^r Preis 20 Pfennig .»tsra eresra M.A (j Ü; Jl!; ,(!: Professor William Stern der hervorragende Hamburger Psychologe Vv> Sj> •0^ A. H. Reichskanzler Hitler hat auf der Führer!agung der NSDAP, in Obersalz, berg eine richtunggebende Rede gehalten, aus der ein parteiamtlicher Auszug der Oeffentlichkeit übergeben wurde. In dem Abschnitt über die innerpolitische Lage formulierte der Kanzler u. a.: „Ordnung im eigenen Hause ist das Letzte, Entscheidende auch für unsere Stellung in ^er Welt." Damit ist die große politische Linie weitergcführt, die seit der Ansprache vor den Rcichsstatthaltern und der Führertagung in Bad Neichenhall den Beginn der evolut i o n ä r e n Epoche der neuesten deutschen Politik einleitet. Denn Ordnung ist Boraus. setznng und Ergebnis von Entwicklungen. Die Acußernngen des Führers der NSDAP, und deutschen Kanzlers sind heute von ausschlaggebender Autorität. In ihnen darf eine Art von Rechtsquelle des gesamten staatlichen Lebens erblickt werden. Wir deutscher: Inden in unserer überwaltigenden Mehrheit sind stets ein Element der Ordnung gewesen. Menschen, die diesem Grundsatz zuwider auf eine Zerstörung der Oronung, auf eine Nevolutionierung des Bestehenden hinarbeiteten, hatten meist ihre Bindüngen an das Judentum vorher gelöst oder zumindest aus ihm fließende Verpflichtungen nicht verspürt. Wo Juden mit Ernst und irn Gefühl ihrer jüdischen Verantwortung an einer Aenderung bestehender Zustände mitarbeiteten, geschah es im Strom großer Bewegungen, die auch das jüdische Streben nach Gleichberechtigung, Freiheit, Mitverantwortung und Eingliederung mittrugen. Kein Wort hat so sehr seine Unrichtigkeit und seine Uulogik erwiesen wie der Gractz zugeschriebene, als Fälschung entlarvte Satz: Die Revolution ist der Stern Judas. Man ist fast versucht zu sagen, daß Revolutionen der Unstern Judas seien. Das Ergebnis der einen Revolution gibt den Juden Rechte, das Ergebnis der a n - deren vernichtet die Rechte wieder, ein Beweis, daß Revolutionen ihre eigene Gesetzlichkeit haben und nicht dem Kommando irgendwelcher geheimnisvoller Instanzen folgen. ' Ordnung ist eine Art Flußregulierung, durch die der reißende Strom, der sein Bett erweitern und vertiefen mag, zugleich aber auch fruchtbares Uferland vernichtet, zu ansschließlich fördernder Arbeit gebracht wird. Die fortschreitende Ordnung aller Lebensbereiche des deutschen Menschen hat die deutschen Juden aus-gelassen. Die revolutionäre Nationalsozialistische Partei und danach der totale Staat hatten die Macht, auch eine plötzliche und totale Lösung der deutschen Judenfrage herbeizuführen. Sie haben auch auf diesem Gebiet den evolutionären Weg gewählt und damit den Entwicklungsgedanken auch für die Regelung der deutschen Judenfrage übernommen. Allerdings fehlt bisher ein autoritatives, rechtschaffendcs Wort über die Regelung der deutschen Judenlage. Die zahllosen Einzelbcstimmungen über Fragen des Beamtentums, der intellektuellen Berufe und des wirtschaftlichen Bereiches bezeugen lediglich den Willen zur Ordnung deutscher Zustände, nicht aber jüdischen Daseins: Der Jude soll in Deutschland leben, aber — mit bekannten begrenzten Ausnahmen — nicht als Beamter oder Anwalt oder Arzt oder Hochschullehrer oder Gewerkschaftsmitglied oder Student oder Gymnasiast. Aber es ist nicht geregelt, wie und als was er leben soll. Damit ist in die große Ordnung der deutschen Dinge eine gewisses Element der Unordnung hineingekommen, und keiner empfindet stärker als wir die Paradoxie eines Zustandes, daß gerade die jüdische Gruppe innerhalb der deutschen Grenzen, die an staatlicher Ordnung so stark interessiert ist, von außen betrachtet, einen ungeordneten, um nicht zu sagen, einen unordentlichen Eindruck macht. Vielleicht darf in diesen Blättern, in denen nie ein Wort gestanden hat, das deutschfeindlich oder Deutschland schädigend oder nicht national hätte wirken können, mit Ernst und Verantwortung die Frage nach der Ordnung der deutschen Judenlage im Nahmen des totalen deutschen Staates gestellt werden. Seit langem geht durch die zuständigen Ministerien die Erörterung über die künftigen staatsbürgerlichen ' Rechte der' deutschen Juden, und wir haben, so wie Schatten, die ein großes Ereignis vorauswirft, eine Anzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien kennengelernt, die den Widerruf von Einbürgerungen und die Der HiÜer-Gmss in den Schulen Der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung hat am 22. Juli 1933 eine Verfügung (Zentralblatt 1933, S. 203, Nr. 241) erlassen, nach der sich unter anderem auch die Lehrer und Schüler in den preußischen Schulen gegenseitig und untereinander mit Handheben zu grüßen haben. Diese Anordnung gilt selbstverständlich auch für alle reichsdcntschen jüdischen Schüler, die sich auf össentlicheu deutschen Schulen befinden. Schulbesuch an Feiertagen Nach Mitteilung der „Frankfurter Zeitung" hat das Hessische Ministerium unter Zurücknähme von Verfügungen aus den Jahren 1921 und 1926 angeordnet, daß die israelitischen Kinder und diejenigen der Adventisten an dem Schulunterricht am Sonnabend teilzunehmen haben. Nach dein Rundschreiben des Preußischen Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung (Zentralblatt 1933, S. 176, Nr. 205) ist jüdischen Eltern, welche aus religiösen Motiven ihren Sohn (Tochter) am Sonnabend ganz oder für die Stunde des Gottesdienstes vom Schulbesuche entbunden zu sehen wünschen,' die gebührende Berücksichtigung nicht zu versagen; ebenso sind jüdische Schüler auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern vom Schreiben und Zeichnen am Sonnabend zu befreien. Neber die Befreiung jüdischer Schüler vom Unterricht an jüdischen Feiertag e n sind keine neuen Erlasse ergangen. Wir nehmen es als selbstverständlich an, daß jüdische Kinder an den jüdischen Feiertagen, insbesondere am Neujahrs- und Versöhnungsfest, dem Schulunterricht fernbleiben dürfen. ■ v: Entlassungen nur unter Einhaltung der gesctzlidsen Kündigungsfrist - Der Treuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Ostpreußen teilt laut Meldung der Zeitung „Der Deutsche".mit: - - > Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit regeln. In ihnen sind Elemente zu finden, auf die eine abschließende Regelung unserer staatsbürgerlichen Rechtslage zurückgreisen kann. Die Aberkennung der Staatsangehörigkeit soll nach Richtlinien erfolgen, die das deutsche Judentum in seiner Gesamtheit nicht betreffen können. Tenn Forderungen wie Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk, deren Mangel zur Entziehnng der Staatsangehörigkeit führen kann, wollen wir deutschen Juden aus vollem Herzen erfüllen. Das ist nichts Neues, und schon vor 40 Jahren verlangte die Gründungssatzung des C. V. mehr als nur Achtung der Gesetze,, verlangte sie „u n b e i r r t e Pflege deutscher Gesinnung". Der Voraussetzung, völkisch-rassisch erwünschter Zusatz des deutschen Reichsvolkes zu sein, vermögen wir zwnr nicht zu entsprechen; aber aus der Richtung von Vorschriften, insbeson- „Es ist notwendig, daß Entlassungen von Arbeitnehmern, soweit solche gänzlich unvermeidbar sind, vorläufig nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 14 Tagen für gewerbliche Arbeitnehmer und der gesetzlichen Kündigungsfrist von sechs Wochen vor Qnartalsschluß für Angestellte ausgesprochen werden. Von tarifvertraglichen, betrieblichen oder privaten Regelungen, die kürzere Kündigungssristen vvrsehen, soll während des Kampfes gegen die Arbeitslosigkeit nur im zwingendsten Notfall Gebrauch gemacht werden. Nur der Arbeitgeber, der sich nach diesen Gesichtspunkten einstellt, beweist, daß auch er es ernst meint mit dem Kamps für Arbeit und Brot." Badeverbot in Straubing Der Stadtrat Straubing hat einstimmig beschlossen, den Juden das Baden in der Donau im Bereich des Stadtbezirkes zu untersagen. Mitgliedschaft in den Handwerker- Organisationen Aus eine Anfrage des Gewerbevereins Nassau beim Neichsvcrband des deutschen Handwerks über die Zugehörigkeit jüdischer Mitglieder zu Handwerkerorganisationeu hat der Reichsverband geantwortet, daß an der Zugehörigkeit nichts zu ändern sei, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften bestehen. Es solle aber vermieden werden, daß jüdische Mitglieder Vvrstandssitze oder Aemter bekleiden dürfen. Soweit die Zugehörigkeit zur Handwerkerorganisation nicht gesetzlich vorgeschrieben sei, bleibe es den einzelnen Organisationen überlassen, die Zugehörigkeit jüdischer Mitglieder zu regeln. Das jüdische Theater für Berlin genehmigt Der preußische Theaterausschuß hat, wie die Telegraphen-Union erfährt, dem Kulturbund Deutscher Juden e. V. die Konzession zum Betrieb eines jüdischen Theaters' in Berlin erteilt. Die Konzessionserteilung ist unter der Bedingung erfolgt, daß ein öffentlicher Kartenverkauf für die Vorstellung des dere auch aus eiucr kommentierenden Veröffentlichung des in diesen Fragen federführenden Sachbearbeiters, Ministerialdirigenten Geheirnrat H e r i n g , ergeben sich untersuchungswerte Anhaltspunkte auch unter Berücksichtigung anderer als nur rein juristischer Gesichtspunkte. Hinweise auf die W i d e r r u f s m ö g l i ch k e i t e n der Einbürgerung von Ostjndeu erlallben die Ansicht, daß mindestens der Statils des deutschen Judentums von 1918 unberührt bleiben soll, und daß sogar für späteren Zmvachs Verdienste ans kriegerischem oder anderem Gebiete für Deutschland zur Aufrechterhaltung, ja sogar zur Neuverleihung des Staatsbürgerrechtes führen können. Diese Richtlinien schassen für uns keine Neubeurteilung der Ostjndensrage. worum es sich hierbei übrigens gar nicht handeln kann; sie lassen aber die Vermutung zu, daß n a ch Durchführung des Widerrufs, der bis 15. Juli 1935 möglich, die dann staatsbürgerlich weiterberechtigten Juden in Deutschland als 10. dis 16. August Theaters, dessen künstlerisches und technisches Personal rein jüdisch sein wird, nicht erfolgt. Auch der Ehegatte muss Arier sein Ter Reichsinneuminlster hat Richtlinien für den Arierparagraphen des neugesaßten Reichsbeamrengesetzes erlassen. Nach ihnen gilt als nichtarisch, wer von nichtarischen, insbesondere jüdischen Eltern oder Großeltern abstammt. Es genügt, wenn e i n Elternteil oder e i n Großelternteil nichtarisch ist. Als Abstammung im Sinne des Reichsbeamtengesetzes gilt auch die a u ß e r e h e l i ch e Abstammung. Wer als Reichsbeamter bertlfen werden soll, hat in Zukunft nachzuweisen, daß er und fern E h e g a t t e arischer Abstammung sind. Jeder Neichsbeamte, der eine Ehe eingehen will, hat nachzuweifcn, daß der Verlobte arischer Abstammung ist. Ter Nachweis ist durch Vorlegung von Urkunden (Geburtsurkunde. Heiratsurkunde der Eltern) zrl erbringen. Ist die arische Abstammung zweifelhaft, so ist ein Gutachten des beim Neichsminister des Innern bestellten Sachverständigen für Rasseforschung einzuholen. Die Richtlinien gelten entsprechend für das Beamtenrecht der Länder. Gemeinoen usiv. Kassenärzdiche Vereinigung Deutschlands Durch Verordnung des Reichsarbeitsministers vom 2. August (RGBl. I. S. 567) ist als Träger der Beziehungen der'Kassenärzte zu den Krankenkassen die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands geschaffen worden. Dieser Vereinigung obliegt auch d''e Regelung der im Reichsversorgungsgesetz vorgesehenen ärztlichen Behandlung, soweit ihr diese durch Gesetz oder durch den Reichsarbeitsminister übertragen wird. Die Bereinigung umfaßt die im Reichsarztregister eingetragenen Aerzte und die zur Behandlung der nach dem. Reichsversorgungsgesetz Versorgungsberechtigten zugelassenen Aerzte. Die Satzung kann bestimmen, daß der Vereinigung auch andere Aerzte angehören können. Zur'Durchführung ihrer Aufgaben errichtet die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands Landes- (Provinz.) und Bezirksstellen nach - Bedarf als Verwaltungsstellen. Der Reichsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands ist der Vorsitzende des Verbandes der Aerzte Deutschlands (Hartmann-Vund^

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