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Central-Verein-Zeitung · 1932-12-16 · 51 (16.12.1932) · p. Seite 516

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
11 (1932)
Issue
51 (16.12.1932)
Date
1932-12-16
Page
Seite 516 (sequence 8)
Language
German
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516 liehen Kampstatigkeil des E. D. hat er in hervorragender Weise seinen Mann gestellt. Besonders erfolgreich war sein rednerisches Wirken in den Ortsgruppen des Landes: Gerade bei den Mitgliedern dieser Ortsgruppen ist der Name Feldmann sozusagen identisch mit dem Begriff E. B. Eine ganz besonders rümliche, persönliche Leistung Feldman ns ist das Frontsoldat e n b ü ch lein „Indische Frontsoldaten aus Württemberg und Hohcnzollern". Es war die erste und lange Zeit einzige statistische Zusammenfassung deutschjüdischer Kriegsleistung aus dem Gesamtbereich eines Landes und stellt die Frucht einer mehrjährigen, unendlich mühevollen Arbeit dar. Dieses Fronrbüchlein hat die uneingeschränkte Anerkennung der höchsten militärischen Stellen des Reiches gesunden. Der Ehre des jüdischen Namens hat Feldmann hier in einer Wesse gedient, die wiederum seinem Namen alle Ehre macht. Die Schaffung einer erstklassigen Bibliothek des Württembergs schon Landesverbandes darf 'in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden. Diese Bibliothek bietet alle für unseren Kampf notwendigen Hilfsmittel, insbesondere das wissenschaftliche Rüstzeug, und zieht ständig einen grasten Leserkreis an. Auch hier haben wir eine ganz persönliche Leistung Feldmanns festzusrellen. Die von Feldmann ins Leben gerufenen, in jedem Semester ftattfutbcnben Versammln m g c ii i ü b i} ch er Sind e n - ten der würt!embergischen Hochschulen sind seiner väterlichen Liebe und seinem Verständnis für die Jugend entsprungen. Bei der Persönlichkeit Feldmanns ist es wahrlich kein Zufall, daß er weit über den b. B. hiuaus/vor allem unter seinen engeren ckrsss-VsrlrQsr Litern! Schickt eure Kinder in die C. V. - Jugend^emeinschaft. Die Aelteren-Gruppen urnias?eü die Jahrgange 1910—1915, die ZwLdiongruppen 191G und 1917, die Jüngeren- Grnppen in Abteilungen die Jahrgänge 191819 und 1920-1922. Kollegen ohne Unterschied der Konfession, sich izöchster Wertschätzung erfreut. Auch seinem Stande dient er. der bewährte Arzt, mir seiner unbestechlichen Sachlichkeit imb feinem klaren Urteil in uneigennützigster Weise. Auch die Stuttgart-Loge zählt ihn — als Expräüdenten — mit Stolz zu den Ihren. Immer und überall war es die Persönlichkeit Feldmanns, die seinen harmonisch aus ihr entspringenden Leistungen, den Stempel aufgedrückt hat. Wenn Persönlichkeit „höchstes Glück der Erdenkinder" ist, so ist dieses Glück' unserem Freunde Gustav Feldmann in hohem Blaste von einer gütigen' Vorsehung bestlüeden worden. ' ' - Wenn uuu heute seiner gedenken, so steht er vor uns in jugendlicher Frische, elastisch, lebensvoll. So ist er seit Ist Fahren mit uns gegangen, den Blick vorwärts gerichtet, als unser Führer Im Kampf um unser gutes Recht. Wer Feldmann kennt, weist, dast er Lein, sonderlicher Freund einer Betrachtung über ihn selbst ist. "Trotzdem möge er uns. seinen Freunden, gestatten, an seinem 60. Geburtstag mit Stolz seiner Leistungen zu gedenken und ihm mit unseren Glückvv'n.istheu unseren herzlichen Dank und unsere Verehrung ans' zusprechen. Ter Wüitternbelgische Landesverbund aber und mit ihm der ganze E. V. könnet! sich selbst dazu beglückwünschen, einen Gustav Feldmann zu besitzen. D '> i>-)3 «vsr’wvv^f vwv^i &S Don Dr. Martin Wasiermamr, Rcchtsauwalt und Mriversitälsprofcsior in Hamburg. Die „G. V.-Zeitnng" hat wiederholt Gerichtsentscheidungen verönentlrckst. die den Bovkott jüdischer Geschäfte verboten; ein Beweis dafür, daß es geeignete Mittel gibt, sich gegen den Boykott zu schützen oder seine nachteiligen Folgen wenigstens zu mildern. Alle mir bekannt gewordenen Urteile und einstweiligen Verfügungen haben ihre rechtliche Grundlage in den Bestimmungen der §§ 823 und 826 BGB. Sie können sich unter gewissen Bedingungen auch auf § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb stützen, sofern nämlich der Boykott „zum Zwecke des Wettbewerbs" erfolgt. Auch die Unterstützung eines fremden Wettbewerbs erfüllt den Tatbestand. Dieser darf mithin als gegeben betrachtet werden, wenn die Aufforderung zur Meldung jüdischer Geschäfte erfolgt in dem Bestreben, die Inhaber nichtjüdischer Geschäfte in ihrem Wettbewerb gegen die jüdischen Geschäftsinhaber zu unterstützen. Der Nachweis wird sich nickst in allen Fällen führen lassen; er erscheint besonders schwer gegenüber den nationalsozialistischen Zeitungen; denn diese können mit mehr oder minder Recht als einzigen Beweggrund ihrer Handlungen die ihnen l>on der Parteileitung oorgefchriebene Bekämpfung des Judentums erklären, die einen wesentlichen Teil des Parteiprogramms bildet. Sie können mir berechtigter Aussicht ans Erfolg gegenüber einer auf § 1 Ilnl'WG. gestützten Klage einwenden, die Hetze gegen die jüdischen Geschäfte erfolge nicht'mit dem Ziel, dast die uichtch di scheu Geschäfte von ihr -Nutzen haben sollen; denn unter dllGni es auch solche, deren Inhaber der Kommunistischen Partei angehören, die von den National-- sozialsten ebenso bekämpft würden wie die Juden. Es ist das große Verdienst Rudolf E a l l m a n n s . in einem auf streng wissenschaftlicher Grundlage aufgebauten Rechtsgutachten mit überzeugender Kraft uachgewiesen zu haben, daß das deutsche Recht auch gegenüber dem rein p a r t e i p o I i tischen Bonkott. also unabhängig v o n jeder W e t t b e w e r v s a v f i ch r, dem Betroffenen in § 826 BGB. eine wirksame Waffe leiht, und dast die bürgerlichen Gerichte verpflichtet sind, in solchen Fällen einer U n t e rl a s s n n g s k l a g e oder dem Anträge aus Erlast einer ei n st - wertigen Verfügung zu entsprechen'. Dieses Gutachten, welches zunächst anläßlich eines bestimmten, vor süddeutschen Gerichten anhängigen Rechtsstreits erstattet wurde und als Manuskript gedruckt wurde, ist mit geringfügigen Abänderungen neuerdings vom Phito-Berlage unter de;u Titel „Zur B v n k o t t f r a c e*i veröffentlich: worden und wird in dieser Form zweifellos werrvolle Dienste bei der tünftigen Bekämpfung des Boykotts leisten. Dafür bürgt der Name Rudolf G a 11 in a n n; er ift auch solchen Gerichten geläufig, welche sich nur gelegene ich mit Fragen des Wett bewerbsrecrsts zu besagen haben. Denn das im Jahre 1929 erschienene E a! l ui a it n scge E r l auto r n n g s iv e r k z u m W ettbe ro c r b s gese tz hat durch seine tiefschürfende Gründlichkeit u n g o w ö h u - lich schnell eine führende Stellung Huf diesem Gebiete errungen und wird fast in jedem neueren Urteil des Reichsgerichts erwähnt. Dev beste Berveis für. seinen Erfolg ist die Tatsuche, dast schon im Jahre 198.2 eine zweite Auslage nötig wurde. Das wiüensthafttiche Schrifttum-, ist voll des Lobes imd der 2luerlenuung^über dieses Gestcheuk. durch welches der. Vor sauer stch aufs neue den Dank der Fachwelt erworben buck. Gegenüber den leider nur allzu berechtigten Klagen, die häuftg in diesen Blättern über mangelndes Verständnis der Gerichte laut werden, halte ieh.es für die Ehrenpflicht eines jüdischen RechtsgeLehrten, auch tinmal auszusvreellen, dast in der d ü r g e r t i ch e n -li e ca tsprc ch u n g ei n A' nlnß zur Beschwerde kaum vorliegen dürste. Mag es wohl au.ch hier und da unter den Mitgliedern der Zivftgerichte Männer mit antisemitischer ' Gesinnung geben, so ist mir nickst bekannt geworden, daß solche heimlichen Neigungen einen erkennbaren Ausdruck in den Gerichtsurteilen gefunden haben. Die höheren Gerichte und der höchste Gerichtshof in Leipzig sind ganz gewiß über einen derartigen Verdacht erhaben. In den Urteilen des Reichsgerichts werden die tu i s f e n! di östlich c it " Leistungen der Reckstsgelehrten nach ihrem inneren siWerte gewogen. und die Fülle jüdischer Schriftsteller, deren Werke das tleichsnericiit ständig zur Begründung seiner En ch che i dun gen horunzieht. bildet einen urkundlicöen Beweis dafür, daß es einen Boykott jüdischer Rochtswisienschast dort glücklicherweise nicht gibt, ^ro dürfen wir damit rechnen, daß die von G fl ü in a u ii mit kristallner Klarheit geprägten Satze dank ihrer weit über den Eingelsack heransragendcn überzeugenden Begründung -bald Gemeingut her deutsche u R c cf) t f p r c ch u n g w erden: denn diese wird durch die wisiemchaftlichen Arbeiten der führenden Fachgelehrten stark beeinflußt. Dies lässt sich in vielen Fällen sogar urkundlich sestsrellen; ist doch erwiesenermaßen die scharfe Bekämpfung jeglichen unlauteren Wettbewerbs, wie sie heute durch das Reichsgericht erfolgt, znrückznführen auf die Lehren meines unvergeßlichen Lehrers Josef Köhler und seiner ^chn lor, unter denen sich zahlreiche Indo n befinden. Rudolf ^aüman n gehört einem jüngeren Geschlecht an, das nicht mehr persönlich zu Füßen Köhlers gesessen hat. öl vor sein Wert ist durchtränkr von den Lehren und beherrscht von dem Geiste dieses Meisters. Ein Hauch seines Geistes weht auch durch seine Schrift „Zur Boytorrfrage". AM mÄlI WOKKEW M LÄMIÄ *) Pro iS 0,78 Mark. 8. 1^. In Schwerin verbreitete ein Friseur Flugblätter und Handzettel folgenden Inhalts: „Deutsche, tauft nur bei Deutschen! Juden kaufen bei Inden. ... karrst ihr beim Inden, so helft ihr dem Botschewisnuts!" Aus Antrag jüdischer Geschäftsleute in Schwerin wurde unter Androhung der üblichen Strafen die Verbreitung dieser Flugblätter durch einstweilige Beringung des Laudaerichts Schivoriu vom 7. Dezember 19U2 — IQ 01 *'32 — untersagt. Aus den Gründen interessieren hier die nachsr eh en d en tzt u sfü h r u 11 ge n : ..Dem Antragsgeguer, der Friseurmeister .ist. gibt sein Getverbe lanm einen Anlaß zu einem Anariü auf jüdisch^ Gestbästsinbaber. Mag er solckes Vergeben aus politischen oder völkischen Gründen für richtig hatten, so darf solcher Augrin aber immer nur mit ertaubten Mitteln gefühii N'erden. Er wird rechtswidrig, wenn er fleftiim luirb in einer die Grenzen eines anftänvrgen sachttchen Kampses übcrschreiienderr rrrrd irr einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise und in dieser Werse in die Rechte der 4LutragsreUer, die derrisllie Staatsbürger find rrud ilw Geschäft rcchtrrrästig dcrrciveu, eingreist urrd il;rc Vcrmögcnstage bccinträüttigt. Smon die Art der Verbreitung, indem sie aus vsientlichcn Straßen erü'uit fr, läßt das Vorgehen des Aurragsgegnors bedenktick erscheinen. Vor albern stellt sich die Tärigteir des Flnckagsgegners aeer als eine gegen die guten Sitten verstoßende dadurch dar.' daß die Inden mit dem VotschewisrnnS in- Verbindung gebracht loerden. sie als Förderer dieses. - hingestellr werden, und daß i11 aufreizender. Form die Allgemeinheit zu einem' die jüdischen' ßbäschinhaber und so auch die' Antragsteller froädigendon' Verhalten avsgesorder: wird."

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