Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 11 (1932)
- Issue
- 10 (4.3.1932)
- Date
- 1932-03-04
- Page
- Seite 88 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2277379-2277939-2277949--07217-2288102- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
$» Km Güsms LZs SÄNgKW Irr der vorigen Nummer dieser Zeitung wendet sich Tr. Jsrnar Freund gegen den § 2 Absatz 4 des Regierungsentwnrfs, in dem er eine bedenkliche Unklarheit erblickt. In Wahrheit ist diese Bestimmung weder bedenklich, noch unklar, und es erscheint notwendig, hier darauf hinzuweisen, damit eine irrige Meinung nicht aufkommt. In den „Entwurf eines Gesetzes über die Synagogengemeinden", wie die Negierung ihn an den Staatsrat geleitet hat und dem Landtage vorlegen will, waren zunächst die Bestimmungen auszunehmen, die künftig in Geltung treten sollen. Daneben bestand die Möglichkeit, das Jnkraftbleiben alter Borschriften ausdrücklich festzustellen, dies jedoch nur infoiucit, als es llch um Borschristen handelt, die, ebenso wie der Gesetzentwurf, nur die jüdische Religionsgesellschast betreffen. Es wäre gesetzestechnisch verfehlt, das Unberührtbleiben auch solcher Borschriften ausdrücklich festzustellen, die nicht für die Juden allein, sondern für alle ReligionZgesellschaften Geltung haben. Zu den Vorschriften der letztgedachten Art gehören die §§ 1 bis 3 des Gesetzes vorn 30. 'November 1920. Ter § 4 dieses Gesetzes dagegen enthält eine Vorschrift lediglich für die jüdische Religionsgeseilfdinit Es war mithin durchaus ordnnngs- und sachgemäß, in den neuen Entwurf des Judengesches nur aufzunehmen, das; § 4 des AustrittsgesetzeZ von 1920 unberührt bleibt, und unerwähnt'zu lassen, daß ebenso unberührt die §§ 1 bis 3 dieses Gesetzes bleiben. Irgendeine Folgerung aus der Nichterwähnung dieser drei Paragraphen Zu ziehen, ist hiernach nicht angängig. Insbesondere liegt nicht der mindeste Anlaß vor, mit Tr. Freund, dem sich merkwürdigerweise in der „Jüdischen Rundschau" vom 20. Februar d. I. auch Tr. Kollenscher anschließt, anzunehmen, daß Zwar § 4 des Gesetzes von 1620 unberührt bleiben soll, dagegen die §§ 1 bis 3 ' ortsallen, also durch die Nichterwähnung stillchweigend aufgehoben werden sollen. Es kann deinem Zweifel unterliegen, daß diese Bestimmungen bei Annahme des RegierungsentwurfZ auch für das Judentum weiter in Kraft bleiben. Jnteresiant ist es, welche Bedeutung die beiden genannten Herren den §§ 1 bis 3 des Gesetzes^von 1920 'beilegen. Tr. Freund führt aus, daß durch sie die Gleichstellung des Judentums mit den christlichen Kirchen „ausgesprochen" worden sei. und kommt sogar Zu dem Ergebnis, daß durch die Aufhebung dieser drei Paragraphen diese Gleichstellung beseitigt werden würde. In Wirklichkeit gründet sich die Gleichstellung nicht auf dieses Gesetz und auch nicht auf d:e ihm vorhergehenden Austrittsgesetze von 1873 und 1876, sondern hat schon geraume Zeit vor ihnen bestanden. Aus ihr wurde in jenem Gesetze nur die richtige Folgerung gezogen, daß bei allen Religwnsgesellschäften der Austritt in gleicher-Weise geregelt wurde. Tabei hat man die jüdische Religionsgefellschast mit dem Worte „Judentum" bezeichnet. lieber die wirkliche Stellung des Judentums wird in dem Gesetz durch die Anwendung dieses Wortes nichts gesagt. Man kann daher nicht, wie Tr. Freund es tut, behaupten, daß das Judentum „als Rcchtsbegrifs" aus der preußischen Gesetzgebung verschwinden würde, man die §§ 1 bis 3 des AustriLLsgesetzcZ aufgehoben werden würden. Diese theoretischen Erörterungen können indessen alle auf sich beruhen. Bon Bedeutung ist nur, daß, wenn das neue Judengesetz nach dem Entwurf der Negierung in Kraft treten sollte, dadurch die §§ 1 bis 3 des Gesetzes von 1920 keineswegs beseitigt werden würden, und daß alles, was Freund und K o l l e n s ch e r über die angebliche Absicht der Negierung, diese Folge herbeizuführen, vorgebracht haben, jeder Grundlage entbehrt. Kmnm'?rZerl'ellt3i-at Leo Wolff. Aus de? Arbeit des Centrateetes- Landesverbandaiagung Pommern In einer großen, besonders gut besuchten Tagung unseres Landesverbandes Po mm ent i n 2 t o l p am 21. Februar wurde ein Teil der großen Probleme, die die politischen und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Ostens betreffen, eingehend erörtert. Man weiß', in Pommern sind die Beschwerden besonders bedeutsam. Während mau bei den wirklich bedeutenden Landwirteneine große Reihe durchaus vornehm denkender Männer findet, gibt es wieder andere, insbesondere solche kleineren Formats, die in starkem Maße politischen und wirtschaftlichen Truck auf die Inden alteüben. Tie Bevölkerung der einzelnen Städte, die mit unseren Freunden fast iutr gute Erfahrungen gemacht' haben, steht ihnen Zum großen Teil sympathisch^ gegenüber. Taß auch hier Hetze, die teiltveise durch Agitation, teilweise durch wirtschaftliches Elend bedingt ist, um sich greift, ist selbstverständlich. Tie Presse ist vielfach verschüchtert. Tie Beamten sind nicht immer sicher in ihrer staatstreuen Haltung, wie sich überhaupt die Staatsgewalt vielfach sehr Zurückhaltend Zeigt. Ter Vorsitzend-e unseres Landesverbandes, Tr. Marcuse, erstattete ein Spezialreserat über die Tätigkeit des Landesverbandes und die Politische Lage in Pommern, Direktor Tr. H o lbä n d er weitete es in bezug auf die praktischen Fragen, die das ganze Reich betreffen, aus. Ten Abschluß der mehrstündigen Tagung bildete ein mit besonderer Wärme ausgenonunener Vortrag unseres Freundes Rechtsanwalt Tr. ^imon aus Köslin, der, unterstützt von dem altbewährten Prediger L e w i n (Köslin), für die Ausbildung und Lebensaestaltung unserer deutsch-jüdischen Jugend schon so viel Ersprießliches geleistet hat. Soviel auch die Gesamtlage zu wünschen übrig läßt: eines hat die Tagung gezeigt, daß der Centralverein Erfolge erzielen, kann, wenn seine Freunde sich mit nötigem Nachdruck und mit letzter Freude an die Arbeit machen. Die Ortsgruppe Stolp, von unserem Freunde Tr. Neu m a n n vertreten, gewährte der Tagung eine frcunbfcnaftlicfje und gastliche Aufnahme. Danzig Direktor Tr. Holländer hat im Anschluß an diese Tagung unsere Tanziger Ortsgruppe besucht und dort in zwei Sitzungen die großen Problerne behandelt, die für die in deutsä)er Kultur wurzelnden Tanziger jüdischen Staatsbürger von Bedeutung sind. Hier sind ja die Sorgen anders gelagert als in Teutschland. Gewiß sind auch hier die Judenfeinde an der Arbeit, aber aus aügemeinpoliti scheu Gründen beherrschen sie sich in ihrer Agitation mehr als in Deutschland. Die Tanziger Beratungen haben ergeben, daß sich unsere Freunde allen judeuseindlichen Maßnahmen zürn Trotz weder in ihrer Treue zu der deutschen Kultur noch in ihrer Liebe zur jüdischen Gemeinschaft irgenwie beirren lasten. So werden auch diese sehr eingehenden Tanziger Besprechungen unserer Bewegung hoffentlich zum Segen gereichen. Friedberg, Kassel und Nordhausen Auf vier!ßortta;j2a0cnbeu sprach ,puischeu dem 13. und 20. Februar d. I. der stellvertretende Syndikus Tr. Alfred H i r s ch b e r g. Drei verschiedene Vortragstypen: In Fried be r g (Hessen) und Nordhausen Gemeindeversammlungen mit dem Thema: „Kommt das Dritte Reichs" Fragen des Tages und der Stunde wtirden in den Zusammenhang unserer Arbeit und unseres Sollens gebracht, Kenntnis und Zuversicht vermittelt. In K a s s e l hauptsächlich jugendliche Zuhörerschaft, stark durchsetzt von verständnisvollen Aelieren, Thema: „Der Weg der jungen d e u t s ch j ü d i s ch e n Generat i o n." Tie Spannung, unter der heute junge Menschen ihre Entwicklungszeit durchleben, ihre Berufswahl treffen und ihren Beruf ausüben oder häufig nicht ausüben können, wurde in ihren Ursachen, Verhältnissen und Wirkungen untersucht und die unzerstörbaren Lebenskräfte ausgezeigt, die eine gesunde und jüdische Zukunft auf deutscher Heimaterde erwarten lagen. In Nordhausen nahm ein im wesentlichen aus n i ch t j ü d i s ch e n Hörern zusammengesetzter Kreis den Dortrag über „Jüdische Kinder in der schule" entgegen. Eine Anzahl Eymnasialdirektoren, Rektoren, Studien rate, Hauptlehrer folgten mit starker Anteilnahme dem Referenten, der nach einer kurzen Schilderung der Psychologie des jüdischen Kindes Folgerungen pädagogischer und poli. tischer Natur zog. Tie „Nordhauser Zeitung" vonr 19. Februar d. I. vermerkt in einem ausführlichen Bericht den Schlußgedanken, den der Redner klargestellt habe: ,Wer ein in sich gefestigtes, von innerlich stacken und freien Menschen geführtes und bewohntes deutsches Vaterland wolle, der müsse es als seine heilige Aufgabe ansehen, die schule zum Mitte! zur Vorbereitung einer wahren Volksgemeinschaft zu gestalten und sie von Feindseligkeiten sreizuhaltenck Die Aussprache bot, so heißt es weiter, dem Referenten u. a. Gelegenheit, „sich mit den Kriegsopfern der deutschen Juden zu befassen und die wichtige Kulturarbeit deutscher Juden nn Ausland (Polen, Siebenbürgen, Tschechoslowakei) zu erwähnen, das Sllttagwort vom .zersetzenden* jüdischen Geist zu entlarven" usw. , Ter Leiter der Veranstaltung- Rechtsanwalt Tr. Stern konnte in seinen! Schlußwort, gleichfalls nach dem Bericht der Zeitung „unter allgemeiner Zustimmung feststellen, daß der Abend seinen Zweck erfüllt habe; er bade Gelegenheit geboten, daß sich an Hand eines besonderen dringenden Einzclsaltts ernste Menschen aller Lekrnntuif'L über sie alle bewcg.ndeu Feegen ausge'prrchen hätten, und damit habe di; Beranstal- 1 Ast! : ] , 0 , r i u ' n t ä 1- „.-’i r r- .f *~ld 1.0.Ich Ü L Nets csjfrfsnosKFacßf All©|riv©rtrl©b durch d I © Firma I. P.Tforj f RDLZ, LääRstbi n *** r? d , - *&' aJ E. 2 91.