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Central-Verein-Zeitung · 1931-06-19 · 25 (19.6.1931) · p. Seite 313

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
10 (1931)
Issue
25 (19.6.1931)
Date
1931-06-19
Page
Seite 313 (sequence 1)
Language
German
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12. C. 1531 / /' ) W J V -w Serlin, 1-. Fun! 19Z1 X. Jahrgang » Nr. 25 Einzelnummer LSpfennig \ i > * VSMMKSM MMK IA--SKMW. Bierteljahrsabonnement 2,80 NM. (zuzllgl. Bestellgeld). Verlag und SchrifrleiLung: Berlin W^15, Cmser Ctr. 42. Ferr.fpr- Berlin-Wilinersdorf 1, Hehe^r Alleinige Anzeigenannahrne: Annoncen--E^pediti3n Rudolf M:ge, Normal-eilenmryjer Nr. 4, Faniilienanzeigen und ELellengesu^s 5 v - v» ' v -vr . , [ytvv 0 Lj* <A - WstSMHÄMMMM AWhMO'e.V. Allgemeine Zeifung des Dudenrums :cher: J 2 OHüq 5074. .:. PostsHeckkonLo: Berlin 304 72. Bankkonto: Dresdner Bank, Depositenkaffe 8 2, >ollernd<nnm 196, und von Eoldschrniüt - Rothschild & Co., Berlin W8. Berlin SW 190, und deren Filialen. Anzeigenpreise: 0,20 JiJL für die Tgesvaltenr Zeile nach Rudolf Mosses aicht Stellenangebote) für Mitglieder des Lentralvereins 0,45 JtJi, die 62 mm breite Netlainezeile 3,50 JIM, OMM5 von §abrus Schach In diesen von politischen Krisen erfüllten Tagen wird mancher Leser sich vielleicht wundern, daß wir die Frage der Sommerreise eingehend behandeln. Wir missen, daß die weitaus überwiegende Zahl der jüdischen Deutschen sich in diesem Jahre keine Sommerreise mehr leisten kann. Wir wissen aus der anderen Leite aber auch, daß für die, die noch in der glücklichen Lage sind, ihrem Körper und Geist eine kurze Spanne des Ausruhens und der Erholung zu gönnen, die Sommerreise mit politischen Erwägungen umgeben sein muß. Denn viele fürchten, in Deutschland nicht die innere Ruhe zu finden, die allein die gewünschte Erholung verbürgt. Nachstehend werden die Ursachen und die Schädigungen der politischen Verhetzung gewürdigt. Es ist selbstverständlich, daß wir keinesfalls für Auslandsreisen Propaganda machen wollen. Sondern es soll versucht werden, noch in letzter Stunde den deutschen Gaststätten und Kurleitungen die Wurzel des Uebels zu zeigen und sie dadurch zur Abhilfe der Mängel anzuregen. Dann wird die Sommerreise, zugleich mit dem persönlichen Zweck der Erholung die größere politische Bedeutung gewinnen: daß jüdische und nichtjüdische Menschen sich im freundschaftlichen Verkehr kennenlernen und \o Brücken bauen, die dem inneren Frieden unseres zerrissenen Volkes dienen. Jo Bayern ist jüngst der Gedanke aufgetaucht, alle, die ins Ausland zur Erholung reisen, mit einer hohen Sondersteuer Zu bestrafen. Man wird diese Idee begreifen, ohne sie glücklich Zu finden. Die Lage der Leute, die auf den Fremdenverkehr ihre Existenz aufgebaut haben — und ihre Zahl ist nicht gering —, ist heute sehr ungünstig. Schon die 'Sommersaison 1900 ließ viel zu wünschen übrig, und die jetzige Reise- Zeit droht, katastrophal zu werden. Ter Mittelstand. die Geistesarbeiter und die kleineren und mittleren Beamten, aus denen sich die größte Zahl der Erholungsuchenden rekrutiert, leiden schwer unter dem Drucke der Zeit und müsien sich I;eutc die Sommerfrische, wie gar manches andere, versagen. Und viele, die noch etwas haben oder unbedingt einer Kur bedürfen, gehen seit Zähren immer mehr ins Ausland. Es ist daher verständlich, daß die Interessenten des deutschen Fremdenverkehrs nach Mitteln trach- Die Scliriftleitung. Len, um den Zug nach dem Ausland zu hemmen. Aber — im Zeichen des Weltverkehrs die Auslandsreise durch Steuern dropeln zu wollen, ist gänzlich verfehlt — aus politischen und wirtschaftlichen Gründen. Es zeigt sich darin nur der falsche Zug unserer Zeit, bei jeder Not nach dem Allvater Staat zu rustn und von ihm allein alle Hilse zu erwarten. Wirtschaftliche Krankheiten können ebensowenig wie körperliche durch Wunderkuren geheilt werden. Schon die Diagnose ist heute falsch, wie soll man da zu einer richtigen Therapie gelangen? In der Tat wäre es viel vernünftiger, den Ursachen des Uebels nach zu gehen und sich zu fragen, warum viele Erholungsbedürftige die ausländischen Badeorte bevorzugen. Es ist gewiß nicht Uebermut, oder gar — wie es die nationalsozialistische Presse behauptet — Mangel an Vaterlandsliebe, was den Menschen häufig ins Ausland treibt. Deutschland ist reich an Ein unhaltbares Urteil des Landgerichts Glatz MW MLW MMR •1*"4^4V v $ 4 4 4 Zu den vielen unfaßbaren Gerichtsentscheidungen jüngster Zeit gesellt sich neuerlich ein Urteil des Landgerichts Gl atz, das in seiner Wirkung geradezu darauf hinausläust, die Verbreitung von Verleumdungen durch Nationalsozialisten grundsätzlich für straffrei zu erklären. Wir geben im nachstehenden, da das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlopen ist, lediglich den Sachverhalt wieder und behalten uns vor, später auf die grundsätzliche Bedeutung der Frage zurückzukommen. Ter Stad trat Köhler in Glah, Ortsgruppenleiter der dortigen NSDAP., hatte in einer Versammlung behauptet, ein hochangesehener Clatzer jüdischer Kaufmann habe Kommunisten 20} Mark gegeben, damit sie eine nationalsozialistische Versammlung sprengten. Das Amtsgericht El aß hatte Köhler auf Privatklage des jüdischen Kaufmannes zu 70 Mark Geldstrafe verurteilt; das Landgericht G l a tz hingegen hob im Berufungsversahrcn dieses Urteil auf und sprach den Angeklagten frei, obschon es in der Urteilsbegründung ausdrück, lich anerkannte, daß die Aeußerung des Augeklagten Köhler eine üble Nachrede im Sinne des § 186 StGB, darstelle. T<er Angeklagte habe eine nicht erweislich wahre Tatsache verbreitet, und der Wahrheitsbeweis sei ihm völlig mißglückt. Trotz dieserFeststellung und trotzdem der Angeklagte selbst erklärte, daß er nicht wußte, inwiefern für ihn die „Wahrnehmung eines berechtigten Interesses* gegeben sei, billigte das Gericht dem Angeklagten den Schutz des § 193 StGB. zu. Und er begründete dessen Anwendbarkeit.u. a. mit folgenden Ausführungen: „Als Leiter der Ortsgruppe Gtatz der NSDAP, war der Augeklagte berechtigt, die Interessen seiner Partei wahrzunehmen. llviefe sieht im offenen Kampf gegen alles Jüdische. Diesem Kampf lieferte der Angeklagte eine neue Waffe, indem er über einen Inden ein Gerücht verbreitete, wonach dieser sich einer schimpflichen und strafbaren Handlung schuldig gemacht habe. Freilich schädigte er durch die Aeußerung einen angesehenen jüdischen Kaufmann moralisch und geschäftlich. Letzteres war aber nicht der Alleinzweck seiner Aeußerung. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob der Angeklagte insoweit berechtigte Interessen wahrnahm und nicht der Wahrnehmung dieser Interessen die guten Sitten entgegenskandeip. . . Seine Aeußerung war subjektiv und objektiv geeignet, den Jnteresien seiner Partei zu dienen. Ties wollte der Angeklagte nach der Ueberzengung des Gerichts, und hierzu war er seiner Stellung nach in der Partei berechtigt ..." Diese Urteilsbegründung steht in Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, die in jedem Kommentar nachzulesen ist. Es ist ein betrübliches Zeichen der Zeit, wie verheerend parteimäßiger Hader und Streit die Rechtsfindung ankrünkeln. Wir nehmen mit Sicherheit an, daß auf die gegen das Urteil eingelegte Revision eine $ Aushebung des unhaltbaren Spruches erfolgen wird. Der aufsehenerregende Fall ist bereits zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage im Preußischen Landtage gemacht worden. iiiiiinmiiiiiiiüiimiiimmmimuiünmtniin: 'itinnin;: lüiimiiTnitnrumimiiEinni» AUS DEM INHALT Dr. Hermann Funke: Das Geschichtsbild des Nationalsozialismus. ..... S. 514 Dr. M a u r 11 i u s Kahn: Das neueste Heft des „Morgen".. S. 317 Julius Bab: Ralhenaus .Briefe an eine Liebende*.S. 319

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