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Central-Verein-Zeitung · 1930-06-27 · 26 (27.6.1930) · p. Seite 345

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
9 (1930)
Issue
26 (27.6.1930)
Date
1930-06-27
Page
Seite 345 (sequence 5)
Language
German
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345 Die Saat -erverhetzung geht auf. Gerichtliches Nachspiel zur öluttat in Mzep. - vier Monate Gefängnis. In einer Gastwirtschaft seines rheinhessischen Heimatsstädtchen Alzey sitzt am Abend des 80. Dezember 1929 wie häufig der 24jährige Kaufmann Richard Kahn bei seinem Glase Bier. Er ist mit der Familie des Gastwirts befreundet und unterhält sich mit dessen Schwiegersohn und Töchtern. Inzwischen hat an einem anderen Tisch des Lokals, an dem einige Leute sitzen, ein Fremder Platz genommen. Es stellt sich heraus, daß es ein technischer Kontrollbeamter der Landwirtschaftlichen Berussgenossenschaft Darmstadt, der 28jährige Johann Rebhahn, ist. Rebhahn macht im Lause der Unterhaltung aus seiner judenfeindlichen Einstellung keinen Hehl. „Ihre Kinder tun mir heute schon leid. In einem Jahr werdet ihr Juden alle klein werden!" Ein Wort gibt das andere, wenn auch Kahn erheblich stiller und Zurückhaltender ist. Der Wirt tritt dazwischen, erklärt Rebhahn, daß er, wenn er derartige Reden führen wolle, ein nationalsozialistisches Lokal aufsuchen müsse. Rebhahn beschimpft nochmals Kahn und bedroht ihn: „Wir zwei treffen uns noch. Wenn ich den erwische, dem gebe ich einen Denkzettel, ich kann boxen." Eineinhalb Stunden vergehen ohne weiteren Zwischenfall. Rebhahn schläft oder stellt sich schlafend. Als um 12 Uhr Feierabend geboten wird, bricht Kahn auf. Rebhahn sieht ihn dabei mit auffällig gehässigem Blick an, daß die Wirtstochter zu Kahn sagt: „Ich Hab' so Angst!" Er beruhigt sie: „Sei still, es passiert nichts." Kahn verläßt das Haus. Rebhahn springt auf, folgt ihm auf der anderen Straßenseite, obwohl sein Heimweg entgegengesetzt ist. Kahn geht, als er von der Verfolgung nicht abläßt, auf ihn zu und fragt: „Was willst du jetzt noch?" Es ergibt sich ein neuer Wortwechsel, der rasch in ein Handgemenge übergeht. Rebhahn zieht seinen Revolver, mit dem er früher schon in wiederholten Fällen Leute bedrohte. In kurzem Abstand fallen drei Schüfse. Zwei gehen in die Luft, der dritte durchbohrt im Augenblick, als Kahn dem Rebhahn noch einen Schlag versetzt, Brust und Magen. Am nächsten Tag hat Rebhahn noch die Stirn, sich unter Beschimpfungen gegen die Juden zu rühmen, er hätte den Revolver gar nicht nötig gehabt und Kakftr auch im Boxkampf untergekriegt. Auch später zeigte er kein Bedauern über sein Opfer, nur darüber, daß er infolge seiner Tat seine Stellung verliert. Elf Tage ringt der Schwerverletzte mit dem Tode, bis er der durch die Wunde verursachten eitrigen Bauchfellentzündung unterliegt. - Var dem Schöffengericht in Mainz steht die Tat am 20. Juni 1930 zur Aburteilung. 26 Zeugen schildern den Sachverhalt. Nicht der geringste Widerspruch besteht in den Aussagen. In gleicher lückenloser Geschlossenheit zeugen alle, die ihn kannten, Oberamtsrichter und Maurer, Kaufmann und Wirtstochter, Installateur und Notariatsbureauvorsteher, Serviersräulein und Reisender, für den Charakter des Getöteten. Er war ein anständiger, ruhiger, friedliebender, bescheidener Mensch, der jedem Streit aus dem Wege ging. , In seinem Plaidoyer sieht der Staatsanwalt von der politischen Seite der Angelegenheit ab. Mit Recht betont er, daß es vor dem Gericht keine Rolle spielt, ob es sich um lncks oder rechts, Christ oder Jude handelt. Erstaunlich aber ist, daß er nicht mit einem Wort die Tat als Ausfluß einer politischen Kampfesweise würdigt, die heute in Deutschland Opfer über Opfer fordert. Antrag: ein Jahr Gefängnis. Das Urteil: vier Monate Gefängnis. Als strafverschärfend wirken die vorausgegangenen Vorfälle, bei denen der Angeklagte sein Opfer offenbar provozierte und in unerhörter Weise beleidigte und beschimpfte, als strafmildernd, daß er in einer gewissen Aufregung handelte. Die Hand, die die tödliche Waffe hielt, hat vor diesem Gericht ihre Verurteilung gefunden, der Geist, der sie führte, nicht. Im Gerichtssaal sind die Vertreter von zwei Familien, die dieser Geist zugrunde gerichtet hat. Vor dem Gerichtssaal steht ein Mann iln gelben Hemd und ruft: „Nationalsozialistische Zeitungen." Hoch hält er den „Stürmer" und den „Hessenhammer" mit der Ueberschrist: „Der Jud' Rosenthal . . Zqnagogenbesudler vor Gericht. Ze fünf Atonale Gefängnis für fünf Berliner „Reiniger" Deutschlands. Wir haben in der „C. V.-Zeitung" seinerzeit ausführlich über die Vorgänge hinter den Kulissen einer Nationalsozialistengruppe Berlins berichtet, die zur Besudelung der Synagoge am Kottbuser Damm geführt haben. Die Tat war von langer Hand vorbereitet worden. Vor Gericht entschuldigten sich die fünf jugendlichen Täter jetzt damit, daß sie stark Goebbels schreibt prahlerisch: Za und Amen haben die koalitionsparkeien zu allem zu sagen, was Frick befiehlt. Mit der Freimütigkeit, die Herrn Goebbels ziert, spricht er sich in der letzten Nummerfeines „A n g r i f f" über Koalitionspolitik aus und sagt wörtlich: „Der Nationalsozialismus verkörpert eine ganz bestimmte und festumrisfene geistige, seelische mib charakteristische Haltung, und diese wird sich überall, wo sie eingeschoben wird, auch durchsetzen. Beteiligung oder Nichtbeteiligung an einer Regierung, das ist lediglich eine Frage der Zweckmäßigkeit, und sie darf nur entschieden werden unter dem Gesichtspunkt des Nutzens für die Bewegung. Wir alle haben, als unser Pg. Dr. Frick in Thüringen das Innenministerium übernahm, mit gewissen Zweifeln der Entwicklung der Dinge zugeschaut. Niemand aber von uns wird heute leugnen wollen, daß jeder Zweifel geschwunden ist vor dem sicheren und unbeirrbaren Wirken und Handeln des ersten nationalsozialistischen Ministers. In Weimar haben nicht die parlamentarischen Parteien, wie sie das wohl borhatten, uns in die Zange genommen, sondern umgekehrt, Dr. Frick hat seine Politik gemacht, und die anderen mutzten zu allem Ja und Amen sagen." Wir glauben, daß Herr Goebbels in einer schwachen Stunde ausgeplaudert hat, was Hitler und Frick immer gedacht, aber aus taktischen Gründen begreiflicherweise bisher nicht ausgesprochen haben. unter dem Einfluß des Alkohols gestanden hätten. Das Berliner Schöffengericht glaubte diesem Schwindel der Erneuerer Deuts chl a n d s nicht und verhängte eine exemplarische Strafe von 5 Monaten Gefängnis für jeden der fünf Angeklagten. Der Staatsanwalt hatte 9 Monate beantragt. Jena und die Professur Dr. Günthers. Eine Erklärung des Rektors für die Unabhängigkeit der Hochschule. Jena, 20. Juni. In dem Streit um die Professur Dr. Günthers, der noch immer nicht abgeschlossen ist, hat der Rektor der Universität erneut durch einen A n s ch l a g a m S ch Warzen Brett Stellung genommen. Seine Bekanntmachung besagt folgendes: Da über den Fall Günther immer noch unrichtige Ansichten verbreitet sind, stelle ich folgendes fest: Die Universität hat nicht die Errichtung einer Professur für Rassekunde abgelehnt. Sie begrüßt an sich jede Bereicherung ihres Lehrplans. Sie hat sich aber dagegen gewehrt, daß diese Professur, für die kein Geld da ist, d a d u r ch f i n a n z i e r t wird, daß andere für sie l e b e n s w i ch t i g e Professuren ganz oder zeitweilig unbesetzt bleiben oder finanziell verkürzt werden. Die Universität wendet sich dagegen, daß Männer, von denen vorher bei keiner Berufung in Jena oder, soweit bekannt, an irgendeiner anderen Universität die Rede war, plötzlich bei einem Wechsel der politischen Regierung als an der Universität Unterzubringende bereitstehen, und daß für sie passende Lehr st ü h l e konstruiert werden. Wenn ein solches Verfahren bei jedem Wechsel der politischen Regierung befolgt würde, würde die w i s s e n s ch a s t l i ch e Unabhängigkeit der Universität z e r ft ö r t werden. Es ist ganz gleichgültig, ob solche Versuche von rechts oder von^ links kommen. Was den Streit über die wissenschaftliche Qualifikation des Herrn Dr. Günther als Rassensorscher anlangt, so war es das gute Recht von Rektor und Senat, sich dem Gutachten der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät anzuschließen, um so mehr, als die Fakultät ihren Standpunkt durch eine Reihe von Gutachten namhafter auswärtiger Forscher stützen konnte. In der Presse ist vielfach die völlig abwegige Auffassung vertreten worden, Rektor und Senat hätten sich hinterher aus ihr vergilbtes formales Recht besonnen, Vorschläge machen zu dürfen. Das ist völlig falsch und muß aufs schärfste zurückgewiesen werden. Erstens handelt es sich nicht um eine vergilbtes Recht, sondern um eine n wichtigen Bestandteil derUniversitäts-Hauptsatzung vom Dezember 1924. Weiter ist es falsch, daß wir uns nachträglich auf dieses Recht besonnen hätten. Wir konnten erst gegen die Verletzung unserer Rechte protestieren, als sie durch einen Staatsakt durchbrochen waren und dies uns amtlich bekannt geworden war. Berufung Uoch§ verworfen. Es bleibt bei 2000 Mark Geldstrafe. Der Gauleiter der NSDAP, für die Provinz Ostpreußen, Koch, hatte gegen das Urteil des Königsberger Schöffengerichts, das ihn wegen Beleidigung der Reichsminister usw. zu einer Geldstrafe von 2000 Mark verurteilt hatte, Berufung eingelegt. Wie uns aus Königsberg mitgeteilt wird, hat die Strafkammer Königsberg die Berufung verworfen, desgleichen die Berufung des Oberstaatsanwalts.

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