Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 8 (1929)
- Issue
- 36 (6.9.1929)
- Date
- 1929-09-06
- Page
- Seite 480 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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480 grunb zu finden, erklärte der Verteidiger des Herrn Straffer: „Ja, was wollt ihr denn, wir sind ja von beiden Herren beschimpft worden!" Und als bewiesen ward, daß damals nicht ein Wort gegen Nationalsozialisten gesagt worden ist, wurde gefragt: „Ja,- habt ihr denn nicht an die Nationalsozialisten g e d a ch t, als in dieser Versammlung von einer Seite das Wort ,Antisemiten' in den Mund genommen wurde?" Eine ausrechte Art und Weise, sich Zu verteidigen! Wenn das „deutsch" wäre, müßte inan sich schämen. Charakteristisch ist, daß Strasser in der Verhandlung die Friedhofsschändung von Köpenick Zum Gegenstand der Erörterung machte und Polizeivizepräsident Weiß nach dem Urheber fragte, obwohl diese Friedhossschändung e r st l a n ge na ch der K u n d g e b u n g des C. B. stattgefunden hat. Wohlweislich verschwiegen dies Strasser und sein Anwalt. Tr. Bruno Weil, der stellvertretende Vorsitzende des Centralvereins, hatte im Herrenhaus wörtlich ausgesührt: „Tie Behörden haben alles getan, um die Täter dieser Verbrechen sestZttstellen; trotzdem wurden sie nur in 15 von 62 Fallen entdeckt. Darunter befanden sich e i n Kolnmunist, in f ü n f F alle n A n - gehörige völkischer Verbände, in sieben Füllen Schulpflichtige, besonders aus höheren Lehranstalten. Wir wissen, wie sehr Kriegs¬ und Nachkriegszeit verrohend gewirkt haben. Auch ein kulturell so hochstehendes Volk wie das deutsche kann nicht ohne Wirkung durch vier Jahre Krieg und zehn Jahre Nachkriegszeit hindurchgehen. Aber die Knaben und Mädchen, die Gräber schändeten und noch schulpflichtig sind, haben die Kriegszeit überhaupt nicht erlebt, sondern nur den Geist der Nachkriegszeit, der verwüstend wirkte." Es wird hier noch einmal sestgestellt, daß seitens des Centralvereins noch niemals die Behauptung aufgestellt wurde, die Friedhossschändungen seien allein von Nationalsozialisten verübt worden. Wir wollen mit dieser Lüge einmal aufräumen, wollen aber hinzufügen, daß unter den Friedhofsschündern bisher auch Nationalsozialisten eindeutig festgestellt wurden. Tie nationalsozialistischen Herren seien an den Fall Güttingen erinnert, ferner an den Fall Gladbeck, wo der Haupttäter der Friedhofsschändungen, ein gewisser Marzinak, eingeschriebenes Mitglied der dortigen nationalsozialistischen Ortsgruppe war, aus der er seinen Austritt wenige Tage vor der Tat schriftlich an den Vorsitzenden gemeldet hat, w eil ihm die O r g a n i s a t i o n nicht aktiv genug wäre! Wir haben damals bereits geschrieben: „Ten rechtsradikalen Kreisen und besonders den Nationalsozialisten, die mit Entrüstung jede Schuld an solchen Taten abzulehnen Pflegen, ja, sich nicht scheuen, die Inden selbst der schimpflichen Tat zu bezichtigen, ist hier wieder einmal der klare Beweis zumindest ihrer geistigen Urheberschaft erbracht." In Gerolshofen war der ältere der beiden Täter Mitglied der N. 'S. D. A. P. Außerdem ist nachgewiesen worden, daß in B i n s w a n g e n der Haupttäter Mitglied des Schlageter-Bundes und in Erfurt die Haupttäter Mitglieder des Wikingbundes gewesen sind. Was wir sestgestellt haben und immer wieder seststellen werden, ist etwas ganz anderes: Die verantwortungslose Hetze insbesondere nationalsozialistischer Kreise gegen die Inden hat unreife Gemüter in zahlreichen Fällen dazu verführt, ihren durch die Agitation erzeugten Hafz in Friedhofsschändnngen zum Ausdruck zu bringen. Insofern haben auch die Strasser und Genossen allen Anlaß zum Nachdenken, auch wenn sie vielleicht die Friedhofsschändungen an sich nicht billigen, weil sie, wie wir es immer lesen mußten, zwar die Ausrottung der lebenden, aber nicht die Belästigung der toten Juden wünschten. Es ist bedauerlich genug, daß das Gericht mit fadenscheiniger, aus Unwahrheit beruhender Verteidigung stundenlang aufgehalten wurde. Tie Beschimpfung des C. B. durch Herrn Strasser mag deshalb nicht verfolgbar sein, weil sie in Wahrung berechtigter Interessen geschah. Wenn ober Herr Strasser den traurigen Mut aufbringen sollte, die gegen uns gerichteten Beschirnpfungen noch einmal an anderer Stelle zu wiederholen, so kann er sicher sein, daß dann eine gerichtliche Klärung folgt. Hoffen wir, daß er dieser dann nicht ans dem Wege geht. Mit welcher Wahrheitsliebe und mit welchem Anstand in der Presse des Herrn Strasser vorgegangen wurde, hat in besonders krasser Weise der Fall Löwenthal bewiesen. Der Sachverhalt ist interessant. Anfang August 1928 berichteten zahlreiche völkische Blätter, darunter auch die des Herrn Strasser, daß ein jüdischer Kaufmann aus Berlin wegen Notzucht, begangen am Dienstmädchen seiner Eltern, p 1% Jahren Gefängnis verurteilt worden sei. Ter Angeklagte sowie sein jüdi- Werbt neue Mitglieder! scher Verteidiger, Rechtsanwalt Tr. Löwenthal, wurden beschimpft; insbesondere wurde die Persönlichkeit des Herrn Tr. Löwenthal in den Schmutz gezogen. In der Oranienburger Verhandlung stellte es sich heraus, daß der angebliche Uebeltäter gar kein Jude, sondern Gruppenführer im Berliner Stahlhelm war, der noch dazu in der zweiten Instanz von Schuld und Strafe freigesprochen wurde. Das blieb von den Vorwürfen gegen Rechtsanwalt Löwenthal als dem Förderer der Unsittlichkeit, der angeblich das ganze Volt vergiftet, übrig. Auch nach diesen Festestllungen fand Strasser kein Wort der Entschuldigung. Sein Verteidiger Rechtsanwalt Freister ebensowenig. Er versuchte noch, Strasser dadurch herauszureden, daß er als Grund der Angriffe die allgemeine jüdische Unsittlichkeit angab. In einem anderen Falle waren in den von Strasser verantwortlich gezeichneten Blättern die Rechtsanwälte Levy und Stern in Essen beschimpft worden. Der Verfasser dieses Aufsatzes, der die beiden Anwälte vertrat, machte Strasser darauf aufmerksam, daß er ihnen in allerlei dunklen Andeutungen im schlimmsten Maße Unlauterkeit vorgeworfen habe. Kein Wort der Erklärung, kein Wort der Entschuldigung. „Ich übernehme die Verantwortung!" Das war das einzige, was Herr Strasser sagte. Auch sein Verteidiger suchte die schweren Beschimpfungen nur durch eine große Rede gegen den Staat, die „Semiten" zu erklären. Aber den Mut zur Entschuldigung und zum Widerruf seiner beschimpfenden Behauptungen fand er nicht. III. Im übrigen war auch das Schlußwort des Verteidigersnichts anderes als eine große nationalsozialistische Programmrede. . Die im Gerichtssaal anwesenden Zahlreichen Parteianhänger des Herrn Strasser sind wieder einmal belehrt worden, daß sie, „die Proleten, vom heutigen Staat und seinen Beamten ausgesogen werden". Aber darüber,daß Nationalsozialisten gern mit der Großfinanz Zusammenarbeiten, daß man in Esse n anders spricht als in O r a n i e n b u r g, hat niemand sie aufgeklärt. Herr Freister und Herr Strasser haben an dem Abend der Verhandlung in einer nationalsozialistischen Versammlung in Oranienburg einen ihrer üblichen Aufklärungsvorträge gehalten. Vielleicht halten sie auch einmal einen Vortrag über: „Wie wir in Essen und wie wir in Orallienburg sprechen." Erneuerer SeuWands. B r e m er N a t i o n a l s o z.i a l i ft vor Gericht. Am Karfreitag standen in der Nähe de- Hauses des Kaufmanns H. O. in Bremen einige Nationalsozi-ailisten. Als Frau O. ans der Veranda ihres Hauses erschien, wurde mit Fingern aus sie. gezeigt unb Worte wie „d reckige Jude n f r a u" usw. gerufen. Kurz daraus ging der 13jährige S o h n der Frau O., ein höherer Schüler, um eine Flasche Selters von einem in der Nähe wohnenden Selterwasserfabrikanten Struck 31t holen. Bei diesem wohnt der National sozial ist Noknd u r f t. Während Struck die Flasche aus der Fabrik hotte, mißhandelte! Nothdurft. den kleinen O. in rohester Weise. Jrn Anschluß an diese Vorgänge drang der tapfere Nationalsozialist in die Wohnung der Familie O. ein, mißhandelte die Insassen und drohte, die Juden kalkzumachen. Vor Gericht hatte der feige Bursche nicht den Mut, seine jämmerlichen Taten eiuzugestehen, sondern versuchte sich herauszulügen. Erster Staatsanwalt Tr. Drechsler hielt eine exemplarische Strafe für nötig. Tr. R 0 s e n a ck , als Vertreter des 3teben- Mgers, sprach von der brutalen Wut des Angeklagten, der, ohne jedes Gefühl von Schnur, wehrlose Menschen hinterrücks Niederschlage. Das Urteil griff durch, denn es lautete aus drei Monate Gefängnis. Katholischer Pfarrer gegen Judenhaß. A u s einer Gerichtsve r h a n d l u n g. - Unter der Anklage des Vergehens gegen das Republikschutzgesetz hatte sich jüngst vor dem erweiterten Schöffengericht der Stahlhelmj führer von Tülsf aus Schlaup (Kreis Woh- 1 lau) zu verantworten. Bei der Verhandlung vor dem Schöffengericht stellte sich heraus, daß in der Aussprache während einer Versammlung im Gasthaus 31t 5k rehlau der katholische Pfarrer H e m p e l das Wort genommen hatte, um gegen den Ausspruch des Beklagten: „Der Reichstag ist ein Saustall!" Verwahrung einzulegen.' A u ch der Kampf, den viele S t a h l h e I m e r gegen die Juden führen, fei ein u nehrliche r. Die Juden hätten ebenfalls im Kriege ihr Blut vergossen, und viele tragen das Eiserne Kreuz. Wenn sich die Stahlhelmer „Bund der Frontg soldaten" nennen, so müssen sie auch die jüdif scheu Frontsoldaten in ihre Reihen aufnehmen. \ Im Verlauf dieser ruhigen und friedfertigen jj Rede des Pfarrers hat Tülsf ausgerufen: „Ich ] weiß, daß Sie das Republikschutzgesetz hinter sich haben. Doch ich bleibe dabei: ,Saustall-!'" Das Urteil lautete an Stelle v0n zwei Wochen Gefängnis au s 100 Mark Geldstrafe. I'1"'"!".-:--r.7r