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Central-Verein-Zeitung · 1929-04-12 · 15 (12.4.1929) · p. Seite 185

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
8 (1929)
Issue
15 (12.4.1929)
Date
1929-04-12
Page
Seite 185 (sequence 1)
Language
German
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Bierteljahrsabonnement 2,50 RM. (zuzügl. Bestellgeld). Allgemeine Zeirun^ des Judenrums Verlag u. Schristleitung: Berlin 8^v 68, Lindenstr. 13. Fernsprecher: Amt Dönhoff 3594, 3593. Postscheckkonto: Berlin 30472. Bankkonto: Dresdner Bank, Wechsel' stube O. Berlin SW 68, Lrndenstr. 7, und von Goldschmidt-Nothschild & Co., Berlin W 8. „ Alleinige Anzeige nannahme: Annoncen-Expe^ition Rudolf Mosse, Berlin 8W 1OO, und deren Filialen. Anzeigenpreise: O,9O Jl<M für die 7gespaltene Zeile nach Rudolf Mostes Normalzeilenmesser Nr. 4, Familienanzeigen und Stellengesuche (nicht Stellenangebote) für Mitglieder d. Centralvereins 0,45 JIM, die 90 mm breite Reklamezeile 4,80 MJi, Wie RitimlmordmiMe entstchrn. Bon BoltzeicheMWnt Sr. Weiß (Berlin). Das Gespenst des Ritualmordes geht wieder um. Die letzte Nummer der „C. V.-Zeitung" berichtete schon davon. Am 24. Mürz wird in einem kleinen Ort Bayerns ein fünfjähriges Kind vermißt. Am Spätabend findet man es im Walde mit durchschnittener Kehle. Bevor die zur Aufklärung der Bluttat gerufene Polizei ein Ermittlungsergebnis bekanntgibt, sind die Nationalsozialisten bereits mit ihrem Urteil fertig. Das blonde Kind ist dem „jüdischen Blutmord", dem „Ritualmord" zum Opfer gefallen. Der Nürnberger Nationalsozialist Streicher, neben dem Berliner Goebbels einer der übelsten antisemitischen Hetzapostel, verkündet die Mär von dem Mtualmord in seinem Leibblatt „Der Stürmer". Das Berliner Schwesterblatt „Der Angriff" schlägt in dieselbe Kerbe, freilich in etwas vorsichtigerer Form. „Die Zeit vor Ostern gilt allgemein als die Zeit, in der Ritualmorde häufig verübt werden . . so heißt es im Berliner Nationalsozialistenorgan vom letzten Montag. Der wahre Sachverhalt der beklagenswerten bayerischen Kindertragödie ist mir unbekannt, auch kenne ich nicht das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungstätigkeit. Ich kann daher zu dem neuesten „Ritualmord"fall nicht Stellung nehmen, da ich — im Gegensatz zu den nationalsozialistischen Federhelden — gewohnt bin, nur über Dinge zu reden und zu schreiben, von denen ich etwas Positives weiß. Die Kindestötung in Bayern gibt mir aber Veranlassung, aus meiner Berufspraxis einen Fall mitzuteilen, der ebenfalls Stoff zu Ritualmordgerüchten bot. Erst vor knapp zwei Jahren ereignete sich dieser Fall in Berlin. Er lehrt, wie schnell und leicht Ritualmordmärchen entstehen . . . * Bei der Berliner Kriminalpolizei erscheint die Stütze einer in Berlin wohnenden Ehefrau und erstattet Anzeige über „seltsame Leichengerüche". Die Stütze und ihre Brotherrin (nennen wir die letztere Frau W.) hätten diese Gerüche seit etwa sechs Wochen, stets zur Nachtzeit, wahrgenommen. Hauptsächlich in den Morgenstunden von drei bis vier Uhr seien die Gerüche bemerkbar geworden, und zwar derartig stark, daß Hausfrau wie Stütze, die beide bei offenen Fenstern schliefen, wiederholt wach geworden seien. Die Kriminalpolizei geht sofort an die Besichtigung des Grundstücks. Frau W., die Stütze sowie die Portiersrau werden zur Besichtigung hinzugezogen. Als man im Hauskeller nichts Verdächtiges findet, weift Frau W. daraus hin, daß die Gerüche vielleicht aus der Dampfheizung des nebenan liegenden Hauses stammen könnten. Sie fügt hinzu, daß sich dort Schulräume einer jüdischen Schule befänden, und deutet an, daß in diesen Räumen vielleicht R i t u a l m o r d e begangen würden. Die Kriminalpolizei setzt sich umgehend mit dem Schuldiener, einem Christen, in Verbindung und stellt fest. daß die betreffende Dampfheizung, die sich unmittelbar neben den Wohnräumen des Schuldieners befindet, stets nur bis nachmittags 3 Uhr in Tätigkeit gesetzt wird. Die nächtlichen „Leichengerüche", über die Frau W. und ihre Stütze klagen, können also unmöglich von der Dampfheizung der Judenfchule ausgehen. Daraufhin stellt die Kriminalpolizei zunächst ihre Ermittlungen ein und gibt der Anzeigenden aus, dem Polizeirevier sofort Kenntnis zu geben, wenn die Gerüche wieder auftreten, damit dann sofort der Sache nachgegangen werden kann. Wenige Tage später erscheint Frau W. wieder bei der Polizei und teilt folgendes mit: Am Nachmittag sei ihre achtzehnjährige Tochter zu ihr ins Zimmer gekommen und habe ihr aufgeregt erzählt, daß sie soeben in der über ihnen liegenden Wohnung Kindergewimmer und Kind'erschreien wahrgenommen habe. Dieses Gewimmer fjabe sich „furchtbar mit angehört". Frau W. fügt hinzu: sie, ihre Tochter und ihre sämtlichen Hausangestellten hätten auch in den letzten Tagen wieder den „furchtbaren, entsetzlichen Leichengeruch" wahrgenommen. Am stärksten sei er in der vergangenen Nacht gegen 2lA Uhr gewesen. Sie (Frau W.) habe aufstehen und ihr offenstehendes Fenster schließen müssen, da es sonst in der Wohnung nicht mehr auszuhalten gewesen sei. Beim Heraussehen aus dem Fenster habe sie die Wahrnehmung gemacht, daß der Geruch aus der ü b e r i h r liegenden Wohnung komme. Und weiter erzählt Frau W. der Polizei: Vor etwa zwei Monaten, als sie gegen 2 Uhr nachts nach Hause gekommen sei, habe sie von oben her einen schrecklichen Kinderschrei gehört. Wörtlich sagt Frau W.: „Es hörte sich an, als ob dem Kinde bei diesem Schrei der Mund zugehalten wurde." Jetzt — so fährt Frau W. fort — komme ihr diese frühere Wahrnehmung im Zusammenhang mit den neuen Beobachtungen sehr verdächtig vor, um so mehr, als ihre Stütze schon öfters in der oberen Wohnung Kinder herumlausen gehört habe, anderseits aber durch Befragen der Portiersrau sestgestellt sei. (Mm Sem%tAd£t: H Theodor Kappstejn: Das Ge- W H sellschaitsprohlem zwischen Juden W || und Christen (II). 8 Beilage r „Von deutsch - jüdischer W Jugend“ Nr. 4.

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