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Central-Verein-Zeitung · 1928-10-19 · 42 (19.10.1928) · p. Seite 589

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
7 (1928)
Issue
42 (19.10.1928)
Date
1928-10-19
Page
Seite 589 (sequence 1)
Language
German
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Serlln, 19. Oktober 192S Vll. Jahrgang ♦ Nr. 42.. Einzelnummer 10 Pfennig rf .> W mrn^m / asiericiioörsabonnement \^/a ÄUöemeine Zeitunö des dudenrums 1.20 NM. Izrizügl. Bestellgeld). Verlag ». Schriftleitung: Berlin LW 53, Lindenstr. 13 Fernsprecher: Tmt Dör.hofl 3334. 359Z. .7. Postscheckkonto: Berlin 304 72. Bankkonto: Dresdner Ban!, Wechselstude 6, Berlin SW 68, Lindenstr. 7, und ron Goldschmidt-Rothschild L Co.. Berlin W 8. Alleinige Anzeigenannahme: Annoneen-Expedition Rudolf Masse, Berlin SW 19. und deren Frlialen. AnZeigen^reise: 0L0 JUi für die 7gefpaltene Zeile nach Rudolf Masse» KLormalzeilenmesser Nr. 4, Familienanzetgen und Stellengrsuche (nicht LtellenangcbSle) für Mitglieder d. Cevtraloereins Ü,45^r^1. die 32 men breite Nekialnezeile 4.82 ^?^L- »HM Die grstz§N H§ §remZ. Am Sonnabend, den 13., Sonntag, den 14., und Montag, den 15. Oktober, fanden in Berlin ausgedehnte Sitzungen desHauptvorstandes des Centralvereins, des durch die Satzungen neu geschaffenen Arbeitsausschusses und des Jugendausschusses statt. Ueber die Wichtigkeit der Beratungen gibt der folgende Berhandlungsbericht ein Bild. Die Beratungen, am Sonntag — am Sonnabend abend fanden Zuwahlen zum Hauptvorstande und Wahlen zum Arbeitsausschuß statt — gliederten sich dreifach.*) Nach einem Bericht über die Finanzen wurde im Rahmen des Geschäftsberichts ein Rechtsschutzbericht sowie das politische Referat erstattet, sodann der Ausbau unseres Arbeitsprogramms unter Berücksichtigung wichtiger grundsätzlicher und organisatorischer Fragen dargestellt. Zuerst entwickelte der stellvertretende Syndikus Dr. Reich mann die neuen Ausgaben aus dem Gebiete der Rechksschutzarbeik. Durch die politische B m n e st r e ist die überwiegende Zahl der vorn C.V. cingcleiteten Prozesse zu einem plötzlichen Abschluß gekommen. Es handelt sich meist um die Vergehn des Landsriedensbruchs, der Anregung zum Klasserchaß, der Religionsbeschimpfung. der Körperverletzung, Beleidigung und insbesondere Kollektivbeleidigung. Es ist die erfreuliche Tatsack)e festzustellen, daß die Strafverfolgungsbchörden fast immer mit der gebotenen Energie die schweren lieber griffe nallonalsozialistiscl^r Kreise der strafrechtlichen Sühne Zuzu führen gewillt waren. Nur in ganz wenigen Fällen waren Entscheidungen festzustellen, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abwick)en. Hier haben aber die höheren Instanzen Fehlurteile korrigiert. In diesem Zusammenhang wurde das Urteil des Obersten Landc-gerichts München erwähnt, das einen Fehlspruch des Amts- und Landesgerichts München in tax vielerörterten Kollektrvbeleidignngssache der Nassauer Juden wieder gutgemacht hat. Aehnl-ich ha-t das Re«ichsgerichr, was bereits in d^er Presse erörtert worden ist. den osfenbaren Fehlspruch des Nürnberger Schwurgerichts korrigiert; dort war der „Sttrrrner'-Redakteur von der Anklage der Religionsbeschi-mpsung freige sprechen worden, weil seine Behauptungen zwar als objektiv beschimpfend anerkannt waren, chm jedoch seine Ueberzeugung von der Richtigkeit der behaupteten Tatsachen zugute gehalten wurde. Dr. Neichmonn gab dann einen eingehenden Ileberblick über die Mißstande, die sich aus der Tatsache ergeben haben, daß fast alle einigermaßen bedeutenden völkischen Organe von Reichs- oder LandragLabgeordneten verantwortlich gezeichnet werden. Mit zynischer Offenheit gibt man in den Kreisen der Nationalsozialisten zu, daß man die Immunität zur Deckung der maßlosen Angriffe mißbrauchen wolle, mit denen die völkische Preise Politik treiben zu müssen glaubt. Tie Hebung der Parlamente hat bisher im allgemeinen nicht zu der unerläßlichen Aufhebung der Immunität geführt, obwohl der Nachweis erbracht ist, daß einzelne völkische Abgeordnete zehn bis zwölf Zeitungen verantwortlich zeichnen, die sie also unnröglich persönlich redigieren können. Gesetzgeberische Maßnahmen, über die sich der Referent im einzelnen ausließ, sind notwendig, um diesen Uebelstand zu beseitigen. Schließlich wurde die Denkschrift des E.D. zur Strafgesetzreform erörtert. Sie enthält Vorschlägefür eine klare Fassung der Delikte, die im Kampf gegen Juden und Judentum immer wieder begangen werden, insbesondere behandelt sie die Vergehen der Ausreizung zum Klassen haß und der Religionsbeschimpfung. Sie fordert u. a. auch eine gesetzliche Regelung des Tatbestandes der Kollektivbeleidigung. Man war sich darüber klar, daß namentlich auf dem Gebiete der strafrechtlick;en Verfolgung judenfoindlicher Agitatoren in unbeugsamer Energie weitergegangen werden muß und daß die wissenschaftlichen und rechtstechni scheu Grundlagen, auf denen der E. V. arbeitet, durch einen Ausschuß, dem hervorragende erfahrene Juristen angehören, erneut nachgeprüft, auf dem laufenden erhalten und ständig ergänzt werden solle. Der Vorstand des C.V. konnte auch auf neue geplante Maßnahmen himveisen, die in den verschiedenen Landesverbänden des Vereins mit aller Energie verfolgt werden. Namentlich die Beobachtung der Gesetzesanwendung wird zu ständig neuen Maßnahmen führen. Das politische Referat hielt Syndikus Dr. Alfred Wiener. Er stellte zunächst fest, wie sich die (IcsamLagc im Verein und in den Bundesstaaten entwickelt hat, fcjjtc die Maßnahmen der verbündeten Judenfeinde in den verschiedenen Ländern auseinander und schilderte die Möglichkeiten unserer politischen Tätigkeit. Er wies daraus hin, wie insbesondere in Dr. pfiff. Albert Sachse (Leipzig): Der berühmteste Prozess. — Rabbiner Dr. A. Edt- 1 stein (Bamberg): Haben die Jaden in Bayern ein Heimatrecht? — Prof. Dr. Erich Stern (Zürich): Die Problematik des modernen Juden. *) Ein Verzeichnis der Mitglieder des HauyLvsrstandes erscheint demnächst.

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