Von deutsch-jüdischer Jugend
- Journal
- Von deutsch-jüdischer Jugend
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 10 (12.10.1928)
- Date
- 1928-10-12
- Page
- Seite 29 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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l i Jahrgang 4 Serlln, 12. Oktober 1d2S /LLZ'S?LL^LLLr§§L^LL§§ L^SS E7Mtw/L)Sr'SLK§ Vo/r Äk/^ck //r>Le/rb§^ Gleichzeitig mit anderen Organen des Centralvereins, die m diesen Tagen, wie üblich, ihre Herbstsitzungen abhallen, wird erstmalig sein Jugendausschuft zusammentreten, nachdern bisher Fragen der Jugend stets von Ausschüßen, die von Fall zu Fall gebildet und zusammengeruferr wurden, behandelt worden waren. Die bedeutsame Satzungsänderung, die die Hauptversammlung des Centratvereins im Februar d. I. beschloß, enthält auch die Einsetzung dieses Ausschusses. Er ist, und dies unterstreicht seine Bedeutung, „Muß"-Ausschuß. Diese Vorschrift kann nur besagen, daß es der Wille der Hauptversamnrlung war, durch ihn ständig und verantwortlich alle mit „Jugend" im Zusammenhang stehenden Ausgaben der Bereinsarbeit regeln zu lasten. Der Begriff „Ausschuß" oder ^Kommission" hat durch die praktischen Erfahrungen, die mit vielen Gremien dieser Art im öffentlichen Leben gemacht wurden, einen gewipen unangenehmen Beigeschnrac? erhalten. Sie Pflegen in der Regel herzuhalten, wenn das Plenum entweder nicht mehr recht weiterkann, oder wenn es eine heikle Materie auf gute Art und Weise in der Versenkung verschwinden lasten will. Im Gegensatz dazu — und Gesichtspunkte dieser Art waren bei der Schaffung unseres Jugendausschusses maßgebend — ist eine Kommission eristenzberechtigt und bedeutsam, wenn das Plenum die Eigenart und Schwierigkeit gewisser Aufgabengebiete erkannt hat und sie in verantwortungsbewußter Selbstbescheidung einem Kreise von Sachverständigen zur selbständigen Erledigung, soweit dies im Rahmen der allgemeinen Organisationsversastung zulässig ist, überweist. Es ist nicht nur den Lesern dieser Beilage bekannt, daß die Jugendfragen des Centralverems auch vor der Einsetzung eines besonderen Ausschusses im Rahmen der Bereinsarbeit starke Beachtung und lebhafte Förderung gesunden haben. Ter JugendreserenL irn Hauptvorstande und mit ihm das Jugerrddezernat der Hauptgeschäftsstelle sahen seit vielen Jahren ihre Aufgabe in der Inter essierurrg der leitenden Vereinskreise an der Jugend und bemühten sich gleichzeitig um die Schaffung einer Atmosphäre wechselseitigen Verständnisses und Vertrauens zwischen den in Betracht kommenden Jugendorganisationen und dem Centralverein. Gerade unsere Beilage „Von deutsch-jüdischer Jugend" hat ihre Ausgabe darin gesehen, nach beiden Richtungen zu arbeiten. Wenn heute das Problem des Generationswechsels in der deutsch-jüdischen Bewegung und speziell im CentraLverein sich bereits im Zustande verständigungswilliger, sachlicher Aussprache befindet und befriedigende Lösungsmöglichkeiten in Umristen erkennen laßt, ist das nicht zumindest das Ergebnis der freien Auseinandersetzung aller Richtungen aus dieser Plattform. Auch völlig neue Wege aus dem Gebiet der Jugendarbeit wird der Jugendausfchuß kaum einzuschlagen brauchen. Denn wenn man die Enwicklung der Jugendarbeit im C. V. betrachtet, kann man mit gutem Grunde behaupten, daß der Jugendausschuß die Konsolidierung der bisherigen Arbeitsmethoden bedeutet und wird die Errichtung des Ausschusses durch die Hauptversammlung als Billigung der bisherigen Jubeudpolitik auffassen dürfen. Der Ausschuß selbst kann als logische Folge der Essener Jrrgeudkonferenz vom Dezember 1926 angesehen werden, deren Beschlüsse der Hauptvorstand einstimmig guthieß. Der Aufbruch zrr neuer Arbeit nach einem wichtigen Wegab'schnitt mag als Anlaß dienen, das gesamte Gebiet der Jugendarbeit im C. V. zu überschauen, um die Aufgaben, die nunmehr des Ausschusses harren, kennenzulernen. Was auch immer an Beziehungen zwischen Jugend und C. V. hinüber und herüber denkbar ist, wird auf die Formel von Anspruch und Verpflichtung gebracht werden können. Der Ausschuß wird also seine Aufgabe darin sehen mäßen, zwischen beiden die Komponente zu finden, häufig sogar selbst zu sein. Was beansprucht die Jugend vom E. V.? In erster Linie Verständnis für ihre Gesinnung, keineswegs deren Billigung oder Verbindlichkeit. Welchen Inhalts diese Gesinnung ist und wie sie ihre Ausdruckssorm bildet, braucht in diesem Zusammenhang nicht gesagt zu werden, ist auch allgemein gültig gar nicht formulierbar. Nur die Grundlage der Gesinnung mag angedeutet werden, die als ihr Nährboden für den C. V. in Betracht kommt. Man kann sie wohl mit der Paraphrase eines berühmten Kantschen Satzes andeuten: dasBewußtsein.daßdeutscheErdeünteruns, und der Wille zur Erhaltung des Judentums in uns. Die Jugend beansprucht vom C. V. ferner: Mitarbeiten können und Mitarbeiten können. Es muß zugestanden werden, daß in den Ortsgruppen häufig eine starke Sprödigkeit anzutressen ist, wenn junge Menschen in die Praktische Arbeit des Vereins hineingehen wollen. Die Persönlichkeiten, die mitunter seit Jahrzehnten an der Spitze der Gruppe stehen und die vorkommenden Arbeiten auf Grund ihrer Erfahrung, ohne sie jeweils von neuern und von Grund aus zu durchdenken, rasch und ohne viele Hemmungen erledigen, mögen die Mitarbeit von Neulingen mitunter störend empfinden. Zlber sie sollten sich bewußt sein, daß Führertum seine Vollendung erst in der Nachfolge-Heranziehung findet. Und es ist sehr wohl denkbar, daß der junge Mensch, der einer an sich häufig gelösten Aufgabe zum erstenmal gegenübertritt, m ehr an ihr finden kann, weil er sie n e u sieht. Eines wird dem jugendlichen Mitarbeiter als Vorzug von vornherein zugestanden werden müssen: Für die Lösung der Ausgabe die Form zu wissen, aus der die stärkste Wirkung aus s eine Generation entspringt. * Das Mitarbeiten können: Die Jugend beansprucht damit, vom C. V. in ihrer Bildungsarbeit gefördert zu werden. Es genügt, an Ludwig Tietz' „Schule der Jugend" zu erinnern, um ktarzustellen, mit welchem Inhalte der Begriff „A bwehrstos f e" vom Jugendlichen erfüllt wird. Auch hier wird der junge Mitarbeiter die Forderung erheben, am nichtjüdischen Altersgenossen Kenntnis zu gewinnen und Können zu schulen. Der neue, fruchtbare Gedanke der deutsch-jüdischen Arbeitswoche, die Theodor Marcus im Nahmen des Erwachsencnbildungsproblcnis angeregt hak, stammt aus dem Geiste der neuen Generation. Er soll Zu Ende gedacht, d. h. verwirklicht werden. — Aeltere und jüngere Juden werden von den Lschj irdisch en Arbeitsgemeinschaften zum Wißen geführt werden, das Voraussetzung für jede Berührung mit der Umwelt ist. Was beansprucht der C. V. von der Jugend? Das sie ihn bejaht. Das soll kein Eid auf seine Gegenwartssorm sein. Aber die Verpflichtung auf feine Idee muß der C. V. verlangen. Er darf fordern, daß sie den Mut zrr ihm findet und damit den Mut zur Selbstdisziplin: ihm beitrrtt, sobald Lebensalter und Stellung entsprechen. Er muß auch sioaL, Nerrrerö/'a//. 2kr_-° Llae/rstei/r fDr-escien).' ^6?r-«/r/Se/?Lk- Kongress. Sr-ast 7 rier /ÜL?r'§c/rea ^§snci.