Von deutsch-jüdischer Jugend
- Journal
- Von deutsch-jüdischer Jugend
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 7 (27.7.1928)
- Date
- 1928-07-27
- Page
- Seite 17 (sequence 1)
- Language
- German
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Serlin, 27. Juli 1H28 Jahrgang Von stnci. /UT'. Lz-ic/r 6o/k/r fDez-ii/r) Am 28. Juni 1919 wurde der Vertrag dun Versailles unterzeichnet, dessen erste 26 Artikel die Bestimmungen zur Gründung des Völkerbundes (IwuZue ok nations, soeiete ckes nutious) enthalten. Tie erste, wenn auch noch nicht modifizierte Anregung dazn hatte Wilson, der Präsident der Bereinigten Staaten, am 8. Januar 1918 im vierzehnten Punkte seines bekannten „Friedensvroarammes" gegeben, während der englische Entwurf am 28. April 1919 zur Annahme kam und am 10. Januar 1920 in Kraft trat. Bemerkenswert ist, daß Amerika dem Völkerbund, als dessen Schöpfer man Wilson gemeinhin zu betrachten gewohnt ist, auf Betreiben des Senates bis zum heutigen Tage sernblieb und diese Taktik aller Wahrscheinlichkeit nach auch noch nach der Neuwahl des Präsidenten fortsetzen wird. In seiner ursprünglichen Zusammensetzung war der Völkerbund nicht ohne geschichtliches Vorbild, wenn man ihn nach Mtgliedern und wesentlichem Zwecke, der Sicherung des Friedens zur Erhaltung gegenwärtiger, auf Friedensdiktaten beruhender Zustände, betrachtet (Heilige Allianz). Dennoch bildet er, ln toio gesehen, ein Novum: Hier hat sich erstmalig eine Anzahl von Staaten zusammengeschlossen, die sich verpflichten, Streitigkeiten in friedlicher Weise . vor ein autoritatives, unparteiliches Schiedsgericht zu bringen und sich gegenseitig beizustehen, wenn von seiten eines Staates, gleichviel ob er dem Bunde ungehörig ist oder nicht, des einen oder anderen Recht und Frieden gestört werden. Juristisch betrachtet ist der Völkerbund nicht Bündnisvertrag noch Staatenbund, sondern eine „Organisierte Gemeinschaft von Staaten", d. h. Praktisch gesprochen-, eine Versammlung von Delegierten, die nach Direktiven ihrer Negierungen verhandeln und stimmen. So wäre in kurzen Zügen die Struktur de? Völkerbundes skizziert; sie ist, wie niemand bestreiten will, heute noch in Anfängen und in der Entwicklung begriffen. Ausgestaltung des Völkerbundes indes erscheint von so hoher Politischer und ethischer Bedeutung, daß Dienst an diesem Werke Pflicht aller lebenden Generationen sein mutz. Bor allem aber ist es Aufgabe der Jugend, rniL - zu wirken au diesem Ideale, zu kämpfen für Frieden und Abrüstung: denn zu ihren Kindheitserinnerungen zahlt noch das männermordende Wüten des „grauen Krieges", die Not und das Elend der Nachkriegsjahre.. Diese Jugend begreift zu ihrem besonnenen Teil nicht die Notwendigkeit der Beweggründe und Ursachen, die ihr Väter und Brüder raubten, Europa in ein blutdampfendes Schlachtfeld verwandelten, und es ist heute ihr Wille. Bollwerke des Friedens in tätiger, schaffensfreudiger Arbeit zu errichten und das Gespenst unsäglichen Uebels für jetzt und immer zu bannen. Ein Instrument zur Erfüllung dieser Wünsche findet sie in der Idee des Völkerbundes, zu dessen Gestaltung und Vollendung sie ihre Kräfte geben wird und mutz, wenn auch AelLere — mögen sie es begrüßen oder bedauern — in ihm kaum mehr als ein Bündnis von Siegern, gerichtet gegen das Emporstreben Besiegter, erblicken wollen. Tie „Organisation des europäischen Friedens zu schaffen, wird weit mehr Aufgabe unvoreingenommener Jugend sein als jener Generation, die zeitlebens unter dem Einfluß der Kriegspsychose bleiben wird. Unendlich groß ist die Zahl der Probleme, die im Völkerblind nach Lösung drängen, die aber im einzelnen im Nahmen dieser Blätter nicht erörtert werden können. Erst wenn diese gelöst sind, vermag der Völkerbund seine Daseinsberechtigung zu erweisen. Erst auf dieser Basis steht zu hoffen, daß dem Völkerbund die Aechtuug des Krieges und die Lösung des Abrüstungsproblems gelingen wird. Deutschland hat Forderungen in der Frage der nationalen Minderheiten zu stellen. Polen, die Tschechoslowakei und andere Staaten haben sich in den Friedensverträgen verpflichten müssen, die kulturelle Eigenart der deutschen Bewohner an sie abgetretener Gebiete zu achten; gröblich haben sie diese Versprechen verletzt, ganz zu schweigen von den rohen Uebergiffen Italiens in Südtirol, eines Grotzstaates, dem man solche Bindungen im Vertrage gar nicht erst auferlegen zu können glaubte. Schließlich wäre noch zu erwähnen, welche Bedeutung schlechthin und für Deutschland in besonderen: Maße die Auslegung der Artikel 10, 19 und 24 der Bölkerbundsakte besitzt. Diese Artikel enthalten die Gewährleistung für vorhandene Grenzen (Artikel 10 läßt die Revisibilität des Versailler Vertrages zweifelhaft erscheinen): sie schreiben den: Völkerbund allerdingsauch das Recht der Prüfung bestehender Verträge und Grenzen zu. An allen diesen Forderungen, Fragen und Problemen mutz eine fortschrittsfrendige, Verantwortung?- und entwicklungsbewußte Jugend tätigen Anteil nehmen. Mitwirkung der deutschen Jugend ist Dienst am eigenen Lande, ist nationale Pflicht. Neben anderen, die im engen Rahmen dieser Arbeit unerwähnt bleiben sollen, hat die Jugend eine Erwartung— sie ist mehr als ein Wunsch — zu äußern: Ter Völkerbund soll seinem Wortsinne entsprechend ein wahrer Bund der Völker sein, nicht nur eine Organisation von Regierungen, wenn diese auch, wie z. B. in europäischen Staaten, arrf dem Umwege über das Parlament indirekt vom Volkswillen getragen sind. Den eindeutigsten Beweis für ihren Friedenswillen Liefert die Jugend u. a. in ihrem Bestreben zur Gründung ei n e s W eltbu n d es der Jugend für den Frieden. Nach Kriegsende sah sich die Jugendbewegung aller Kutturstaaten geeint in dem Wunsche, die Wiederkehr furchtbarer Blutvergießen zu verhindern. Bisher blieb jedoch der Zusammenschluß der einzelnen Bünde zu einem Weltbund unerfülltes Bestreben: erneut propagiert eine dieser Tage in Deutschland erschienene Broschüre') den Gedanken eines Weltbundes der Jugend für den Frieden. Durch die Zeitungen ging die Nachricht, daß in Eerde in Holland vom 18. bis 25. Juli 500 Vertreter von Jugendorganisationen aus fast allen Teilen der Welt, darunter 50 deutsche Organisationen verschiedenster politischer Richtung, einen „Weltfriedens-Kongreß de r Inge n d" zum Zwecke der Gründüng des Wettsnedensbundes der Jugend abgehalten haben. Bon jüdischer Seite waren daran der „Jung-Jüdische W ander!) u u d" und die „K amerade n" beteiligt. Ter rege Anteil des deutschen Judentums am Weltfrieden ist ohne weiteres verständlich als eine nationale und ethische Pflicht. st „Für einen Weltbund der Jugend." Bericht über das WeUjugendtrcffen auf der Freu-burg. Wege zu einein Weltbund der Jugend für den Frieden. Eine üVerbundöche Ansprache. Verlag Lothar Schmidt. Frankfurt a. M., Weißfrauenhof. Oec/an^err U7?r „7)srrt§c/r ZnösÜ^FLM'Li-LLckLcr/- Le/r". — D/-. Ookci/nair/r „Ve/'Arrrrck".