Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 7 (1928)
- Issue
- 4 (27.1.1928)
- Date
- 1928-01-27
- Page
- Seite 37 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Serlrn, 27. Januar 142§ VII. Jahrgang * Hc. 4 Cinjclnummcr 10 Pfennig \ ftüthrWinf MW Allgemeine Zeitung des Oudenrums Bierteljahrsabonnernent 20 RM. (zuzügl. 33cftcOS:U Don prof. Or. Paul HildeöranöL (Berlin) und Hilde Ephraim. 'i u i\ JJ y IM Ci lc sS-M Artikel 148 der deutschen Reichsverfassung lautet in seinen ersten beiden Abschnitten: ,Ln allen Schulen ist sittliche Bildung. staatsbürgerliche Gesinnung, persönliche und berufliche Tüchtigkeit im Geiste des deutschen Volkstums und der Völkerversöhnung zu erstreben. Beim Unterricht in öffentlichen Schulen ist Bedacht zu nehmen, datz die Empfindungen Andersdenkender nicht verletzt werden." - Dieser Artikel der deutschen Reichsverfassung ist bis jetzt wohl am wenigsten berücksichtigt worden. Dafür hat man t£)it um so mehr angefeindet: man hat erklärt, derartige Vorschriften seien viel zu allgemein gehalten, als daß man sich im Unterricht danach richten könne, man hat weiter die Behauptung ausgesprochen, die Bestimmung über die Dölkerversöhnung sei unter dem Druck unserer ehemaligen Feinde entstanden und verdiene um so weniger Nachahmung. Dies ist parteipolitische Mache, jenes bewußte Entstellung, denn selbstverständlich kann eine Verfassung nur allgemeine Grundsätze ausstellen, die durch die Praxis ausgeführt werden müssen. Es ist nichtsdestoweniger Pflicht jedes deutschen Lehrers, sich mit diesen Sätzen der Verfanung zu beschäftigen und ihnen, wenn er Wert darauf legt, wirklicher deutscher Staatsbürger zu sein, nachzukommen. Die deutsche Verfassung ist bekanntlich die erste, die, über die engen Grenzen des Vaterlandes hinausdenkend, im Sinne von Kants kategorischem Imperativ das sittliche Gebot des wirklichen Menschentums verkündet, das als Vorbild für sämtliche Verfassungen dienen könnte. Und deshalb sind d;e Schmähungen, die sich gegen die Weimarer Verfassung richten, so besonders verwerflich, weil hier nicht nur mit hohem Pathos das Ideal des Menschentums verkündet wird, sondern weil auch der Versuch gemacht wird, es in die Praxis zu überführen. Nicht umsonst stehen ja diese Bestimmungen gerade inmitten der Artikel, die sich mit der Erziehung der nächsten Generationen beschäftigen, die also b e w u ß t d e r W e i 1 e r e n t w i ck l u n g d e s d e u t s ch e n Volkes Vorarbeiten wollen. „Im Geiste des deutschen Volkstums" — ein wirklich wegweisendes Wort: der Deutsche sagt ja seinem Volke einen besonderen Sinn für Gerechtigkeit ebenso wie ein hohes Streben nach Kultur nach. Das heftige Wort, das die int Auslande lebenden Deutschen als Kulturdünger für die Völker bezeichnete, zu denen sie sich gewandt haben, bedeutet einen hohen Anspruch an die Leistungsfähigkeit der Deutschen. Und daß alle innere Kultur des Menschen ans dem Begriff der Gerechtigkeit beruht, wer wollte das leugnen? Nichts aber verstößt, wie der Absatz 2 sehr deutlich sagt, urehr gegen diesen Anspruch auf Kultur, als wenn i in U u t e rr ich t i n ö fs e n t l i che n S ch u l e n d i e Em p s i n d u n g e n Andersdenkender verletzt werden. Dieselbe Empfindung, die den Ceschichtslehrer veranlaßt, bei der Darstellung der Kämpfe der katholischen und protcftantifdjcxi Religion das Schwergewicht nicht aus die Religion, sondern auf die Machtsrage zu verlegen, religiöse Ueberzeugungen nach Möglichkeit im Hintergründe zu lassen und etwa den Reformwillen der katholischen Kirche in dem Zeitalter der Reformation zu betonen, müßte auch den Lehrer verhindern, überhaupt eine Schülergruppe durch herabsetzende Aeußerungen über ihreReligion in ÖpPo - sitiongegen ihn zu treiben, und zwar nicht deshalb, weil ihm das vorgeschrieben wird, sondern einfach deshalb, weil er ein Deutscher sein will. Man kann nicht auf der einen Seite für sein Volk den Anspruch auf ein besonders seingebildetes Gerechtigkeitsgefühl erheben und auf der anderen Seite gegen dieses Gerechtigkeitsgefühl dadurch verstoßen, daß man eine Gruppe oder einen Wehrlosen beschimpft oder verächtlich macht oder verspottet. Wehrloser: — Immer wird noch viel zu wenig bei dem Begriff der Erziehung in Betracht gezogen^ daß der Erzieher die Macht hat. 30, 40 Schüler sind dem Lehrer, auf Gnade oder Ungnade überliefert. Eine ungeheure Verantwortung für ihn, mit der leider oft höchst leichtsinnig mngegangen wird. Jedes Wort des Lehrers Prägt sich ja den Schülern ein, viel tiefer als er selber weiß. Ich enrsinne mich eines Kollegen, depen zweites Wort war, wenn man einmal nervös oder ungeduldig wurde: „Nur keine jüdische Hast!" Gewiß keinerlei Ausdruck konfessioneller Verbohrtheit, und doch kann es auf die jüdischen Schüler nicht angenehm gewirkt haben, wenn er dieses Wort bei allen möglichen Gelegenheiten gebrauchte.^ Es gibt Schlimmeres. Von der Lächerlichmachung bis zur Verspottung oder gar der Verhöhnung werden von ver- Kauökverlammlung IW: ififnftr eonnlag, 12. Februar, 1«A llhr, Eavllsl, SllontfiO' liZebriM,A»llhr, llnlsvs- Scslsült.