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Central-Verein-Zeitung · 1927-11-18 · 46 (18.11.1927) · p. Seite 637

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
6 (1927)
Issue
46 (18.11.1927)
Date
1927-11-18
Page
Seite 637 (sequence 1)
Language
German
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örlin, IS. November 1927 L Jahrgang . Nr. 4H riM.21 f9 «r.'-/ üsU>dü“-> i Ii ^Ii4 £ *>*^4 £ vm ßVM^A MW)IM)3WLWW. Cuu.ciuuuimei; io Pscnnig» Drerreljahrsadonnement L,20 NM. (zuzügl. Bestellgeld). Verlag u. CchrifUeitung: Berlin SW 63, Lkndenftr, 13. Fernsprecher: Amt DSnhoff 3594, 3535. .:. Postscheckkonto: Berlin 304 72. Bankkonto: Dresdner Dank. Wechsel- ~ stube 6, Berlin 8W 6b, Lindenslr. 7, UNS von Goldschmidt-Nothschild L Co., Berlin WS. «llelNlge Anzeigenannahme: Annoncen.C^<,^vu ^uüoU Mosse. Berlin 85V 19, und deren Filialen. Anzeigenpreise: u.so JU& für dl- 7g§spa!tene Zeile nach Rudolf MasseS srormLlzeilenme;;er Nr. 4, Fainrlienanzeigcn und Stellengesuche (nicht Stellenangebote) für Mitglieder des Centralvereins 0.45 JlJt., dis 90 mm breite Neklarnezeile 4,80 JtJL tsaaeaBSBE&txaeasBcisa&m&e*. WV' / Mn M. lilff Mmann EZwZlÄ Das Reichsschulgesetz vom allgemeinen jüdischen Standpunkt aus — noch dazu in diesen Blättern — zu behandeln, geht nicht an, weil es keine gemeinsame jüdische Einstellung zu seinen Problemen gibt. Es ist ein gutes Zeichen für den Fortschritt unserer Kulturassimilation und unserer Einfügung in das deutsche Geistesleben, wenn in unseren Kreisen die verschiedensten Standpunkte vertreten werden, wenn es unter uns überzeugte Anhänger der weltlichen, der konfessionellen und der Simultanschule gibt. Obwohl wir demnach das neue Gesetz an dieser Stelle materiell zu würdigen und zu kritisieren nicht in der Lage sind, gibt es doch einen höheren, formellen Gesichtspunkt, von dem aus eine solche Betrachtung ganz dringend erforderlich ist. Und das ist der des Rech ts! Wir haben zu prüfen, ob der neue Gesetzesentwurf die Gleichberechtigung der deutschen Juden und des Judentums beachtet. Er behandelt in wesentlichen Teilen das Verhältnis der Schule zu den religiösen Gemeinschaften, und wir Juden haben ein ganz starkes Jntereye daran, daß die jüdische Religionsgemeinschaft im Vergleich mit den christlichen Konfessionen keineswegs benachteiligt wird. Notwendig ist es, diesen Maßstab an das Gesetz anzulegen, weil die Erringung der Gleichberechtigung für das Judentum auch im Kampfe um die Gleichberechtigung des jüdischen Menschen eine wesentliche Hilfe sein kann! Bisher ist diese Tatsache nur wenig beachtet worden, und doch ist es selbstverständlich, daß das Recht des jüdischen Individuums und das der jüdischen Gemeinschaft in einer Wechselwirkung stehen. Wenn man in einem Staate — so ist es beispielsweise in Frankreich der Fall —- daran gewöhnt ist, die religiöse Organisation des Judentums gleichberechtigt neben dem Katholizismus und Protestantismus wirken zu sehen, wird man auch seinen Anhängern die gleiche Achtung nicht versagen. Wo aber die Rechte der Religionsgemeinschaften differenziert sind — das trifft für viele der deutschen Länder trotz des Artikels 137 der Reichsverfassnng, nach dem es keine Staatskirche gibt, noch heute in der Praxis zu —, liegt es psychologisch sehr nahe, das Mitglied einer" Gemeinschaft minderen Rechts auch im Leben als Bürger minderen Rechts zu betrachten und zu behandeln. Es ist in der Geschichte der jüdischen Emanzipation in Deutschland, die sich fast ganz unter dem Zeichen des Individualismus vollzog, be-nahe überall — Baden, Heyen und die beiden Mecklenburg bilden im wesentlichen die rühmenswerten Ausnahmen — unterlassen worden, der jüdischen Religion ihre Stellung und gleiches Recht zu geben. Und gleichgültig, auf wekchem Standpunkt der einzelne von uns politisch steht, gleichgültig, ob er für völlige Trennung von Staat und Kirche oder für eine enge Verbindung eintritt, in jedem Falle muß er schon aus Selbstachtung wünschen, daß die jüdische Religion genau so behandelt wird wie die christlichen Konfessionen. Das ergibt sich aus der Vertiefung des Begriffs der Gleichberechtigung, zu der wir uns heute durchgearbeitet haben. Auch unsere Centralvereinsideologie hat sich zu dieser Auffassung bekannt. Und während beispielsweise vor fünfzig Jahren bei der Einweihung des Nationaldenkmals auf dem Niederwald noch kein Jude an die Möglichkeit einer Weiherede eines jüdischen Geistlichen neben denen der christlichen ernsthaft gedacht hat, ist bei der Tannerrbergfeier die Zurücksetzung des Rabbiners allgemein als ein Schlag gegen die Gleichberechtigung empfunden worden! Auf dem Gebiete der Schule und des Religionsunterrichts wird nun trotz der Weimarer Verfassung das Judentum noch heute besonders empfindlich zurückgesetzt. Es geschieht das auf allen Gebieten des .Kultus, da die einzelnen deutschen Länder zu den Kosten des christlichen Gottesdienstes erhebliche Zuschüsse leisten, während die Beiträge für das Judentum überall minimal sind, wenn sie nicht gar. wie in Sachsen und Thüringen, ganz fehlen. In Wahrheit wird also der christliche Kultus mit zu einem Teile aus dem Gelbe der jüdischen Steuerzahler erhalten! Genau so arg steht es mit dem Schulwesen, obwohl hier im Verlaufe der Letzten fünf Jahrzehnte sich manches zum Besseren gewandt hat. Staat und Städte haben begonnen, Zuschüsse zum jüdischen Religionsunterricht zu leisten, haben ihn hier und da auch ganz übernommen. In manchen Ländern, so vor allem auch in Preußen, ist man wenigstens auf dem Wege zu einer gewissen Gleichberechtigung. In anderen wieder, wie in Sachsen, lastet der gesamte Religionsunterricht auf den jüdischen Gemeinden, und vor dem Kriege herrschte in diesem Bundesstaat der säst grotesk zu nennende Zustand, daß der jüdische Religionsunterricht obligatorisch war und jeder Vater, der sein Kind ihm entzog, auf Antrag der Stadtgemeinde gerichtlich bestraft wurde, daß aber der Staat und die Kommunen ihn weder einrichteten, noch ihn bezahlten? Bis auf den heutigen Tag gibt es in Sachsen keine öffentliche Schule — und das gilt von den Volksschulen ebenso wie von den höheren —, deren Lehrplan auch bat jüdischen Religionsunterricht umfaßte. An sächsischen öffentlichen Schulen gibt es auch nicht einen einzigen jüdischen Lehrer, und für den jüdischen Religionsunterricht wird aus allgemeinen Mitteln unsere Freunde vor den; Ankauf DeS Buches „Die Juden" von Hilaire ö € 11 o e. Unter Dem Mantel der JuDcufreunDLrchkeil, Der Nächstenliebe unv Der Gerechtigkeit wird ein einseitig j uDcnfeiuDlichcs Buch mit allen Mitteln der Reklame angepriesen. Don der ausführlichen Besprechung Dieses Werkes („<?■♦ V. - Zeitung" Nr. 43, „Wieder Der gelbe Fleck?" von Dr. F e l i r G o L D nr a n u) können zürn Zwecke Der Ausklärnng Sonderdrucke von Der Geschäftsstelle Des Eentralvereius,Berlin $W 08, LirrdeusLrasze 13, angefordert werden.

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