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Central-Verein-Zeitung · 1927-07-08 · 27 (8.7.1927) · p. Seite 387

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
6 (1927)
Issue
27 (8.7.1927)
Date
1927-07-08
Page
Seite 387 (sequence 3)
Language
German
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3$7 Grunde, weil Zum Frieden ein Krieg gehört, der beendet werden soll, und eine Katzbalgerei. Ein Kampf um eine Sache mutz zwar nicht, aber er kann sachlich geführt werden; hingegen kann ein Streit, in welchem Eifersüchtelei und persönliches Geltungsbedürfnis Motoren und Motive zugleich sind, nicht vornehm" geführt werden. Denn hier macht nicht der Ton die Musik; sondern das Ganze ist eine Kakophonie. Üeberlegen wir uns: Wir sind nicht viel mehr als eine halbe Million deutscher Juden, von denen schlecht gerechnet — drei Fünfteile dauernd schlafen. Wie ist es möglich, daß hier „der Rest sich bekehrt"? Ich meine die zweihunderttausend Wachenden! — Mir scheint das „öffentliche" jüdische Leben von zwei extremen Methoden beherrscht. Die eine führt den Weg der Grüppchen, der absoluten Unössentlichkeit, wie oben geschildert. Die andere ist die der „großen" Parteien, die nach dem Vorbilde der allgemeinen politischen Organisation und Wirksamkeit verfahren will. Aber das größte jüdische Parlament in Deutschland, die Landesversammlung des Verbandes der preußischen Synagogengemeinden, vertritt im ganzen nur eine Personenzahl, die der Bevölkerung einer einzelnen mittleren Großstadt, etwa Hannover oder Dortmund, gleichkommt, und sie vertritt diese Personen in einem Interessenbereich, der winzig klein erscheint gegenüber den Aufgaben, deren Erfüllung man von einer Stadtverordnetenversammlung erwartet. Liegt da nicht eine große Gefahr, daß die Diskrepanz zwischen parteimäßiger Aufmachung und Pflichtenkreis innerhalb dieser jüdischen Organisation zu einer Parlamentsspielerei führen kann, die durch die unöffentliche Einstellung des jüdischen Lebens sich selbst ad absurdum führt? — Was wir bislang erlebt haben, hat gezeigt, daß fciej'c Bedenken nicht unbegründet sind. Hier wie anderwärts gibt es nur das Hilfsmittel, daß wir besonnen auf unsere sachlichen Jnterenen schauen, daß wir bescheiden das wahre Ausmaß unseres Könnens beurteilen. Die Entgiftung unseres öffentlichen Daseins werden wir haben, wenn wir uns wirklich ein öffentliches Leben schaffen. Familie, Freundschaft, der traute Kreis unserer Rücksichten und — Rücksichtslosigkeiten in Ehren, aber keine Intimitäten, wo sie nicht hingchören, keine intimen Freundschaften und Feindschaften, kein Stehen auf Du und Du, sondern Distanz zwischen den Menschen, damit zwischen groß und breit und schwer die Dinge Platz haben, die Gedanken und würdigen Eemeinschaftsziele, die uns allein aus der — Mischpackahastigkeit erlösen können. nnni /q h > v asaa n n ij LßMMMiZtzG Der Schriftleiter der „Flamme" zu 500 Mar? Geldstrafe verurteilt. — Prälat Geheimrat Dr. Johannes über den Talmud. — Wie sich der Angeklagte verteidigt. — Der Staatsanwalt beantragt 1000 Mark Geldstrafe. Mg. Nur durch Erregung niedriger Instinkte gelingt es der mündlichen und schriftlichen völkischen Agitation in gewissen Kreisen auch politische Wirkungen zu erzielen. Immer stärker wählt man jetzt als politische Reizmittel die Darstellung intimster Vorgänge des Geschlechtslebens in widerlicher Form. Die Spalten der völkischen Presse vom Schlage des „Stürmer" (Nürnberg), der „E i s e n h a m m e r" in der Pfalz füllen sich mit pornographisch anmutenden Schilderungen von wirklichen und erdichteten Sittlichkeitsvergehen von Juden. Broschüren erscheinen, die diese Aufsätze gesammelt enthalten, Theodor Fritschs „Deutsche Erneuerungsgemeinde" gab ein Flugblatt „Frauen und Juden" heraus. Die völkische Reichstagssraktion unter Führung des Herrn v. Eraefe verlangte Regierungsmaßnahmen gegen „jene planmäßige jüdische Derderbertätigkeit, deutsche Mädchen und Frauen zu schänden und physisch und moralisch, zugrunde zu richten", die „ihren tiefsten Grund in der den Ausdruck jüdischen Wesens bildenden jüdischen Sittenlehre (Talmud), die den Nichtjuden, insbesondere die nichtjüdische Frau, als minderwertig dem Vieh gleichgestellt" hat. Herwig Härtner schrieb ein „wissenschaftliches" Werk über „Erotik und Rasse". An dieser'Stelle haben sich Freda Marie Gräfin zu Dohna sowie die Neichstagsabgeordnete Dr. Marie Elisabeth Lüders gegen diese üblen Auswüchse politischen Kampfes mit schlagenden Gründen gewandt. Und der Centralverein hat eine Reihe anderer Maßnahmen dagegen erfolgreich ergriffen. Die Vorsicht in der Formulierung der Behauptungen, daß die Schändung nichtjüdischer Frauen und Mädchen für Juden Religionsgesetz sei, aber auch die feine Unterscheidung, die die Rechtsprechung zwischen Einrichtungen und Gebräuchen der Religion^esellschaftcn macht, die strafrechtlich geschützt seien, während die Lehren diesen Schutz nicht hätten — wobei man den Talmud als „Lehre" Gezeichnete —, fjatte die strafrechtliche Verfolgung gegen diese völkischen Verleumdungen bisher nicht gestattet. Unvorsichtigkeiten der verantwortlichen Redakteure der in Bamberg erscheinenden Zeitung „Die Flamme" und des Münchener „Völkischen Beobachters" gaben endlich die erwünschte Gelegenheit einer gerichtlichen Klarstellung. -6N unserer „E. D.-Zeitung" Nr. 38 und Nr. 44 vom vorigen Jahre haben wir in zivei Artikeln, „Wie man 8 166 StGB, auslegt" und „Was in Deutschland 19-2 6 m ö gl i ch i st", die Tatbestände mitgeteitt, die nunmehr in Bamberg zur gerichtlichen Klarstellung und Ahndung kamen. „Die Flamme" hatte in einem Aufsatz vom August v. I. „D e u t s ch e M ä d ch e n a l s F r e i w i l d" folgende Sätze veröffentlicht: „Jüdische Schweinekerle, die getreu ihrem Religionsgcsetzbnche, dem Talmud und dem Schulchan Aruch, nichtjüdische Frauen und Mädchen schänden." „Die rabbinische Lehre macht diese Handlungsweise dieser Schweinepricster zur Pflicht und erhebt sie zum Rcligionsgesctz, wenn geschrieben steht: „Die Schändung nichtjüdischer Frauen ist keine Sünde. (Sanhcdrin 52)." Gegen die hiergegen erstattete Strafanzeige setzte sich der verantwortliche Schriftleiter der „Flamme", Herr L. Mölter, im Münchener „Völkischen Beobachter" vom 19. Oktober v. I. zur W^ehr, dem der Schriftleiter S t o l z i n g- Ezerny vom „Völkischen Beobachter" die besonders große Ueberschrist gab: „Rabbinerschutz für jüdische Verbrecher", „Die Schändung der nichtjü d isch en Frauen ist keineSünde (Tr. Sanhedrin)". In diesem Aufsätze waren der Strafantragsteller, Distriktsrabbiner K s i n s k i (Burgpreppach) sowie die „E. B. - Zeitung" aufs schwerste beschimpft. Soweit die „E. V.-Zeitung" in Frage kommt, wird die gerichtliche Ahndung in Berlin noch vor sich gehen. Die Verleumdung gegen Rabbiner Ksinski wurde in Bamberg am 5. Juli rnitverhandelt. Ueber die Hauptverhandlung in Bamberg am 5. Juli liegt folgender telegraphischer Sonderbericht unseres Leb—r.-Mitarbeiters vor: Scli—r. Bamberg? den 5. Juli. Das Schwurgericht in Bamberg hat seinen großen Tag. Unter starkem Andrang des 'Publikums fand die Hauptverhandlung gegen die Schriftleiter des „Völkischen Beobachters" in München und des nationalsozialistischen Organs „Die Flamme" in Bamberg. Stolzing-Czerny und M ö l t e r, unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Gütlich statt. Die Anklage kautet auf Preßbeleidigung und Beschimpfung der israelitischen Roügionsgerneinschaft und ihrer Gebrauche, begangen durch einen Aufsatz „D e u t s ch e M ä d ch e n a l s F r e i w i l d* und einen weiteren Aufsatz in Nr. 242 des „Völkischen Beobachters" vorn 19. Oktober 1926 mit der Ueberschrist „Rabbinerschutz für jüdische Verbrecher"' — „D t e Schändung n i ch t j ü d i s ch e r Frauen ist keine Sünde". Da Stolzmg-Ezerny sich mit Krankheit entschuldigt, wird gegen Mölter allein verhandelt. Als E-achverstandiger ist von Gerichts wegen der bekannte Hochschulprofessor Prälat Geheimrat Dr. Uicol. Adolf Johannes aus Bamberg geladen. Als Vertreter des Nebenklägers, Rabbiners Ksinski, tritt Rechtsanwalt Levinger (München) auf. Der jugendlick)e Angeklagte, der sich in der Rolle des Helden fühlt und die hebräische Sprache zugegebenermaßen nicht kennt, stütz: sich auf eine Menge Zitate, die er Oer antisemitischen Literatur entnommen hat. Die sogenannte jüdische Religion sei nur eine Rassegesetzgebung. Er habe es für seine Pflicht gehalten, „das jüdische Verbrechen" in seiner Weise verständlich zu machen, das von allen Staatsmännern. Denkern und Dichtern angeblich als solches gekennzeichnet worden sei. Mit väterlicher Güte versucht der greife Vorsitzende dem Angeklagten klarzumachen, daß die jüdische Religionsgemeinschaft nicht Freiwild für völkische Redakteure sein könnte. Die Ermahnungen

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