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Central-Verein-Zeitung · 1926-10-22 · 43 (22.10.1926) · p. Seite 557

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
5 (1926)
Issue
43 (22.10.1926)
Date
1926-10-22
Page
Seite 557 (sequence 1)
Language
German
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sntvar Serlin, LL. Oktober 1-2S V. Jahrgang o Nr. 43 Einzelnummer 1» GolSpfenniz örWu ües lLMrÄ-^erMs faisffcl vMlcr füritaitfichtura undTttPgntum Monatsabonnement 40 ©olbpfenntg zuzüglich Bestellgeld Verlag u. Schriftleitung: Berlin SW 68, Lindenstr. 13. Fen stube 6, Berlin 8W 68 Alleinige Anzeigenannahme: Annoneen-Expedition Rudolf Moffe, Berlin SW19, und deren Filialen. Anzeigenpreise: 0,80 3UL für die 7gespaltene Zeile nach Rudols Molles Normalzeilenmesser Nr. 4, Familienanzeigen und Stellengesuche (nicht Stellenangebote) für Mitglieder d. Eentralvereins 0,45 M, die 90 mm breite Reklamezeile 4,80 31JU Allgemeine Zeitung des Oudenrums her: Amt Dönhoff 3594,3593. Postscheckkonto: Berlin 304 72. Lindenstr. 7, und von Goldschmidt-Rothschild & Co., Berlin W 8. Bankkonto: Dresdner Bank, Wechsel« wie - und die Justiz. Von Kechssarrwatt Älexandev MmfE. Die Gegenüberstellung im Thema dieser Ausführungen ist entweder eine ungeheuere Vermessenheit oder eine furchtbare Tragik. — Eine Vermessenheit wäre sie dann, wenn die Differenzierung grundlos von uns gemacht würde, denn die Justiz soll über allen Staatsbürgern stehen und alle sollen vor ihr gleich sein. Nichts aber kann das Staatswvhl mehr gefährden, als wenn künstlich eine Sonderstellung einer Bevölkerungsgruppe zur Justiz ausgerichtet würde. — Eine Tragik aber wäre sie, wenn Grund zu der Annahme bestände, daß die Justiz nicht alle Staatsbürger gleich behandelt. Denn dann hätte die Justiz ihre vornehmste Ausgabe und damit die erste Aufgabe des Staates selbst verletzt. Da die Justiz aber über nahezu unbeschränkte Mittel zur Erfüllung ihrer Zwecke verfügt, sind dann erschütternde Ergebnisse nicht zu vermeiden. Mit tiefem Schmerz müssen wir seststellen, daß wir in einzelnen Fällen von einer gesonderten Behandlung der Juden durch die Justiz sprechen dürfen. Die letzten Nummern der „C. V.-Zeitung" sind gefüllt mit Berichten über eine Rechtsprechung, die die gesetzlich und ethisch begründete Objektivität den Staatsbürgern jüdischen Glaubens gegenüber vermissen läßt. Es soll nicht Zweck dieser Ausführungen sein, auf die einzelnen Fälle einzuaehen. Sie müssen als bekannt angesehen und vor allein muß ihre Richtigkeit, an die allerdings zu zweifeln leider kein Anlaß besteht, vorausgesetzt werden. Hier ist die Frage: Wie haben wir Juden uns diesen Tatsachen gegenüberzu stellen! Das Problem ist ein Teilausschnitt der großen Frage der Vertrauenskrise der Justiz überhaupt, mit der sich heute die Oeffentlichkeit sehr stark befaßt. Die Parlamente, der Deutsche Jnristentag, alle Zusammenschlüsse der Organe der Rechtspflege, seien es die Richter oder seien es die Anwälte, sind an dieser Frage nicht mehr vorbeigegangen. Bedauerlicherweise ist sie, wie es fast immer bei solchen Dingen heute bei uns in Deutschland geschieht, eine politische Frage geworden. Je nach der politischen Einstellung tritt man auch diesem Problem gegenüber. Infolge der inneren Zerrissenheit ist es deshalb so unendlich schwer, sie auch nur einigermaßen befriedigend zu lösen. Wird von dem einen Volksteil energisch betont, daß an der Rechtsprechung manches geändert werden müßte, so stellt sich der andere schützend vor sie und leugnet jeden Mangel. Erkennt dieser ein Urteil als richtig an, so wird es vom andern zweifellos als einseitig und parteiisch gescholten. Versuchen wir Inden einmal, aus diesen parteipolitischen Möglichkeiten oder Unmöglichkeiten der Lösung des Problems herausznbleiben und unabhängig hiervon zu erkennen, was not tut. Das erscheint schon deshalb wichtig, weil hier, wie so oft, uns von beiden Seiten die Schläge treffen. Es ist zunächst tatsächlich falsch, aus einer Reihe von E i n'z e l fällen em a l l g e m e i n e s Urteil zu folgern. Wenn auch die Zahl der Entscheidungen, durch die wir uns itt unserem verfassungsmäßigen Recht auf gleiche Behandlung verletzt fühlen, groß zu sein scheint, so ist sie in Wirklichkeit sehr klein im Verhältnis zu den Erkenntnissen, die seitens dentscher Gerichte überhaupt gefällt werden und die Interessen der Bürger jüdischen Glaubens berühren. Es ist immer noch bei weitem die Ausnahme, über die wir Beschwerde zu führen haben. Schon deshalb ist die Verallgemeinerung, gegen die wir selbst uns in anderen Dingen immer wenden, nicht am Platze. Dabei bedenke man weiter, daß die Justiz kein einheitliches Organ ist. D a S R e ch t w i r d v o n M e n s ch e n gesprochen. Menschen bleiben Menschen, auch wenn sie auf einem Richtersessel sitzen. Sie bleiben Menschen mit all ihren Vorzügen und all ihren Fehlern. Es ist bei dem heutigen Shstem unserer Justiz absolut unmöglich, ans den einzelnen Richter derartig einzuwirken, daß er absolut fehlerfrei judiziert. Der zahlenmäßige Bedarf ist viel zu groß, als daß die Auswahl nur nach der Qualität erfolgen kann. Es gibt gute und es gibt schlechte Richter, und es wäre töricht, den guten Richter verantwortlich zu machen für das, was der schlechte getan hat. Vielleicht liegt der Fehler im S y st e m. Kämpft man aber gegen dieses an, so müßte man ganz andere Wege einschlagen. Es wäre aber von uns Inden nicht nur tatsächlich, sondern auch taktisch falsch, wenn wir wegen der bekannten Einzelsälle mit einem Vorurteile an die Justiz überhaupt herantreten, und wenn wir erst recht dieses Vorurteil propagieren wollten. Was wäre die Folge? Die Frage ist zu beantworten mit einem Hinweis aus die Ergebnisse, die bereits durch die parteipolitische Behandlung des Probleins der Vertrauenskrise in der Justiz erzielt worden sind. Nur die politisch links gerichteten Kreise unterstreichen, auch wieder auf Grund der Erfahrungen, die sie aus einer Reihe von Einzelentscheidungen gesammelt haben, das mangelnde Vertrauen in die Rechtsprechung. Die andere Seite begnügt sich, wenn es hoch kommt, mit einem theoretischen Bedauern. Von Rabbiner Dr. S. Levi (Mainz). Vom deutschen Inden und seinen Gegnern. Von Georg Hermann.

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