Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 5 (1926)
- Issue
- 41 (8.10.1926)
- Date
- 1926-10-08
- Page
- Seite 535 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2277379-2277622-2277663--03207-2283698- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
wirklich gleich« LchH Men Staatsböroecn? „Gleicher Schutz allen Staatsbürgern!" Mit diesem Wort, das der N e i ch s j u st i z m i n i st e r aus dem Juristentag in Köln gesprochen hat., leiteten wir vor wenigen Wochen (Nr. 38 der „C. V.-Zeitung") die Darstellung einiger Rechtsfälle ein, deren Behandlung durch die Justizbehörden in unseren jüdischen Mitbürgern das Gefühl aufkommen lassen mußte, als ob ihnen nicht der gleiche Rechtsschutz zuteil würde wie den nichtjüdischen Bürgern. Heute sind wir leider wieder in der Lage, allen rechtlich denkenden Deutschen zweineue Fülle zu unterbreiten, in denen es uns an dem gleichen Schutz für alle Staatsbürger zu fehlen scheint. „Der Blutteüt“ In N ü rnberg erscheint, herausgegeben von dem Zurzeit im Gefängnis fitzenden Julius Streicher, der „Stürmer". Dieses Blatt zeigt in seiner Nr. 39 auf der ersten Seite folgendes Aussehen: Große Ueberschrift lautet: „Dev Bluthund." „Furchtbare Bluttaten jüdischer Mordorganrsationen." Sodann ein Bild mit der Ueberschrift: „Das geschachtete Polenmädchen" und der Erläuterung: „ . . . Sie l o ck t en das Mädchen in den Wald, fesselten und knebelten es und tranken aus den geöffneten Adern sein Blut . . Das Bild selbst ist das abscheulichste, was sich eine normale Phantasie vorstellen kann. Man sieht ein blondes Mädchen, nackt, mit Stricken um die Brust und einem Knebel im Munde auf dem Boden liegnd. Aus blutenden Armwunden saugen zwei karikierte Juden das Blut und ein dritter Jude steht lächelnd über der Gruppe, hat ein Messer in der Hand und hält die Geknebelte an den Haaren am Boden fest. Im Textteil findet man dann Ritualmordmärchen aus aller Welt in lästernder Weise aufgetischt, und die amtlichen Dementis von der jüdischen Abstammung des Eisenbahnattentäters Schlesinger werden verhöhnt. Unsere Nürnberger Ortsgruppe stellte sofort Strafantrag und forderte wegen Aufreizung und Gotteslästerung sofortige Beschlagnahme der betreffenden Nummer. Der Nürnberger Richter stellte fest, daß zu einer Beschlagnahme gar kein Anlaß bestünde, und begründet dies wie folgt: „Die in den Artikeln „Der Blutbund" und „Synagogenjude Schlesinger" vom Antragsteller erblickte Anreizung müßte, um den Tatbestand des § 130 RStGB. zu erfüllen, eine Anreizung nicht nur!um bloßen Haß oder zur Verachtung oder zur politischen Gegnerchast, sondern eine Anreizung zu Gewalttätigkeiten sein. Eine aus Gewalttätigkeiten abzielende Anreizung ist jedoch aus dem Inhalt der beanstandeten Nummer nicht zu entnehmen. Selbst wenn man letzteres annehmen würde, würde das weitere gesetzliche Tatbestandserfordernis fehlen, daß diese Anreizung objektiv geeignet wäre, den öffentlichen Frieden zu gefährden, nämlich die Gefahr des Ausbruchs von Gewaltätigkeiten gegen das Judentum hervor Zurufen. Daß der Verfasser bzw. Herausgeber mit einer derartigen Wirkung rechnete, ist noch weniger nachweisbar." (!) Mit anderen Worten: Für die Nürnberger Richter ist es notwendig, daß in Nürnbergs Straßen wieder e i n m a l zunä ch st ein paar Juden blutig geschlagen werden, damit sie den jüdischen Bürgern den ihnen gebührenden Schutz zuteil werden lassen. Wir sparen uns, noch die Begründung wiederzugeben, weshalb auch die Gotteslästerung als nicht für gegeben angesehen wird. Sie steht der, die die Aufreizung ablehnt, in keiner Weise nach. Die „fogenaimte MMWe Mlgionsgemetnfeöaft“.. Wir haben damals berichtet, daß wir gegen den „Hammer", der einen Aufruf veröffentlichte, in dem die schärfsten beschimpsendsten Kränkungen der jüdischen Religionsgemeinschaft enthalten waren, der die Unterschrift von Dr. Arthur D i n t e r und fünfzig anderen Personen trug, Strafanzeige in Leipzig erstattet hatten. Was geschieht? Die Richter in Leipzig weigern sich, die Beschlagnahme zu verfügen und die Voruntersuchung zu eröffnen, so daß der Staatsanwalt B e s ch we r d e einlegen muß, die zurzeit noch schwebt. Anscheinend hat das Gericht sehr viel Zeit, zur Entscheidung zu kommen, und es ist ihm höchst gleichgültig, daß inzwischen eine neue „Hammer"-Nummer erschienen ist, in der einige Dutzend neue Unterzeichner des Aufrufs ihre Namen veröffentlichen und die Herausgabe des Artikels mit sämtlichen Unterschriften als Sonderdruck angekündigt wird. Es kann den Leipziger Richtern doch nicht gleichgültig sein, ob die Beschimpfungen der jüdischen Religionsgemeinde durch die zahlreichen Sonderdrucke in die letzte Kleinstadt getragen werden. — Trotzdem glauben wir noch immer an die Wahrheit des Ausspruches, den ein hoher englischer Richter auf einem internationalen Juristentag als Kompliment gegenüber dem anwesenden Neichtsgerichtspräsidenten Dr. Simons tat: „Es gibt noch Richter in L e i p z i g 1" Ueber den Erfolg unserer Schritte in zwei der in Nr. 38 „C. V.-Zeitung" mitgeteilten Fälle können wir heute das Folgende berichten: SfaütotoTeftrelär Meyer. Der Fall des Sladtobersekretärs Meyer, der vor Gericht geäußert hatte, die jüdische Religion gestatte den Meineid, stand aus unser Einschreiten hin am 29. September d. I. zur Verhandlung in der Bezirksversammlung Eharlottenburg. Studiendirektor Professor Hildebrcrnd brachte sein Bedauern Zum Ausdruck, daß ein Vertreter des Jugendamts sich eines derartigen Rohheitsdelikts schuldig machen konnte, wodurch er (einen jüdischen Mitbürger in seinem religiösen und sittlichen Empfinden aufs gröblichste verletzte. Wie überhaupt ein gebildeter Mensch und Vertreter einer städtischen Körperschaft ein solch längst widerlegtes Märchen, noch dazu in öffentlicher gerichtlicher Verhandlung, Vorbringen könne, sei unbegreislich. Es sei dahingestellt, ob der in gehobener Stellung befindliche Beamte wissentlich oder wider besseres Wissen seine Behauptung, die jüdische Religion gestatte deri Meineid, ausgestellt habe. Jedenfalls lasse seine Einstellung den Grad der Bildung vermissen, den die Stadt Eharlottenburg unbedingt von einem Stadtobersekretär, der mit der öffentlichen Vertretung des Jugendamts betraut wird, erwarten muß. Die Fraktion erwarte Enthebung des Stadtobersekretürs Meyer vom Amt und Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Bürger m e i st e r A n g u st i n gab in starker Betonung seinem lebhaften Bedauern über das Geschehene Ausdruck. Der genaue Verlaus müsse noch sestgestellt werden, weil Stadtobersekretär Meyer eine etwas abweichende Schilderung gegeben habe. Aber auch die Darstellung Meyers lasse eine Entschuldigung rächt Zu. Augustin bedauerte den Vorfall um so mehr, als in heutiger Zeit die Verhetzung ohnehin alles Maß überschreite. Aufgabe eines Beamten sei es, zur Beseitigung der Spann u n g bei z u t r a g -e n und die Gegensätze zu mildern. Meyer sei von seinem Posten abgelöst worden: das Disziplinarverfahren sei eingeleitet. Das beklagenswerte Auftreten Meyers müsse übrigens um so mehr überraschen, als Meyer bereits acht Jahre im Dienst sei und bisher zu Klagen einen Anlaß nicht gegeben habe. In der Aussprache schloß sich Pfarrer Rudolf Rhode von der W i r t s ch a s t s p a r t e i des deutschen Mittelstandes der Verurteilung des Vorfalles an. Rhode äußerte seine Helle Empörung, daß ein städtischer Beamter Andersgläubige derart in ihren heiligsten Gefühlen verletzt habe. Er könne für die evangelische und katholische Geistlichkeit erklären, daß Meyer dem Christentum einen schlechten Dienst erwi-esen hätte. (Völkischer Zwischenruf: „Absolut nicht!") Selbst die angeblich bedingte Behauptung nach Meyers jetziger Darstellung lasse eine mildere Beurteilung nicht zu. Es sei eine Ehrenpflicht, den Beleidigten zu schützen und ihm volle Genugtuung zu verschaffen. Es sei zu verdammen, daß^Meyer, anstatt dis Einigkeit zu stützen, den Eid Andersgläubiger in den schmutz gezogen habe. Auch Oberreichsmilitäranwalt Hans Dethlefssen von der Deutschnationalen Bvlkspartei folgte den Vorrednern in der Verurteilung des Vorfalls und gab den Beamten Preis. Die D e u t s ch v ö l k i s ch e F r e i h e i t s p a r t e i, in der Vezirksversammlung durch einen Verordneten und seinen Ersatzmann vertreten, wagte nicht, das Wort zu nehmen. Die einzige Bekundung war der Zwischenruf zu den Ausführungen des Pfarrers Rhode. „Kotter Jutta aus.“ Auch Herr Majewski, als der Verfasser jenes schönen Liedes, in dem es heißt: „Deutsche, höret die Signale, Auf zum letzten Strauß, Seht am Hinunel die Fanale: Rottet Inda aus!!!" und Herr Richard Kunze als Drucker werden mit gewisser Besorgnis dem Ausgang des Verfahrens entgegensehen, das gegen sie auf Grund unserer Strafanzeige eingeleitet worden ist und durch das nur die sofortige Beschlagnahme des unerhört aufreizenden Flugblattes erreichen konnten. Hg. Aitualmorömärchen lind Hm €nde. - Polen, Danzig rmD anderswo. Bon Zeit zu Zeit taucht immer wieder das abgeschmackte M ä r ch e n v o m Ritual rn o r d auf. Die Antisemiteu warten jetzt nicht mehr bis zum Passahfeste. sondern tischen auch zu jeder anderen Zeit ihren Lesern ein Märchen von jüdischen Ritual- und Lustmorden auf. Nachdem sich die Nachricht vom „B lutsäufer von Kascha u" als dreiste Erfindung herausgestellt hat, wird jetzt ein ganz ähnlicher Fall aus W a r s ch a u gemeldet. Auch hier hat es sich herausgestellt, daß an der ganzen Geschichte kein wahres Wort ist. Weder in Warschau noch sonst in Polen war von diesem Vorfall irgend etwas bekannt. Weder die Zeitungen noch die Gerichte hatten etwas von einem solchen Mord erfahren. Die ganze Sache war wiederum von Anfang bis zu Ende erfunden. Dabei hatten die Erfinder dieses Märchens, um es glaubhafter zu machen, sogar die Namen der angeblichen Mörder angegeben. Aber auch diese waren völlig unbekannt. Ein anderer Fall trug sich in Dobrczin bei Gotlup, in der ehemaligen Provinz Westpreußen, zu, der allerdings ernstere Folgen Zeitigte. In Dobrczin wurde aus dem jüdischen Friedhof die Leiche eines Zigeunerkindes gefunden. Sofort erhob sich das Gerücht, daß dieses von Juden ermordet wurde. Daraufhin entstanden Ausschreitungen, bei denen eiste ganze Anzahl von Juden verletzt wurde. Nachher stellte sich aber heraus, daß das Kind infolge von Mißhandlungen von seiten der Zigeuner selbst seinen Verletzungen erlegen war. Der Vater des Kindes hatte sich auch geweigert, die Leiche