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Central-Verein-Zeitung · 1926-09-24 · 39 (24.9.1926) · p. Seite 510

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
5 (1926)
Issue
39 (24.9.1926)
Date
1926-09-24
Page
Seite 510 (sequence 2)
Language
German
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5X0 Ansprüchen nicht, so schließt ihr eure Kinderdamit freiwillig vom unmittelbaren Dienst am Staate aus. Bedeutet die „kulturelle Autonomie", die eine kleine Anahl jüdischer sogenannter Politiker erstrebt. ungehinderteEntaltung jüdischer religiöser Unterweisung, so ist gegen dieses Streben nicht das geringste einzuwenden, und um so weniger, da kein Kulturstaat solcher Entwicklung Hindernisse in den Weg legt. Bedeutet aber kulturelle Autonomie, wie jüdische Ideologen und Phantasten es wollen, daß, durchorganifiert durch das gesamte Staatswesen, die Juden als ein Sonder-körper mit Sondereigenschaften und Sonderzielen im Staate leben und sich betätigen, so wäre das die Ausrichtung eines modernisierten, und zwar freiwilligen Gettos: die freiwillige Judenabsonderung im Staate unserer Tage. Daß aus dieser selbstgeschaffenen Absonderung sich in kurzem Reibungen entwickeln würden, ist naturgemäß, und von Reibungen zur Feindschaft ist nur ein ganz kleiner Schritt. In Litauen sind tatsächlich diese Stadien durchlaufen worden. Wer die jüdische staatliche Autonomie will, fördert unmittelbar die Judenfeindschaft. Die politische Autonomie ist ein Geschenk, mit dem die Antisemiten das Judentum beglücken könnten, wenn sie klug wären; sie bedeutet: Absonderung, Isolierung, Feindschaft, Einslußlosigkeit. Der moderne Staat organisiert nicht Rassen und politisch nicht Religionsgemeinschaften, sondern nur Staatsbürger gleichen Rechts, in der die Minderheit dev Juden sich aus die Politisch gleichstrebenden Nichtjuüen zu stützen vermag, und für die gemeinsamen Ziele kämpfen dann beide und siegen sie gemeinsam. Gerichtstag in Magdeburg. „Keine Spur irgendeines Verdachtes ♦ . ♦" Als die Strahlen der untergehenden Sonne den Tag der Versöhnung einleiteten, reinigten sie Rudolf Haas endgültig von fürchterlichem Verdacht. Die von ihm selbst gewünschte Gegenüberstellung mit Schröder war so verlausen, wie sie von vielen erwartet wurde. Der lügnerische, arrogante Bursche, der noch am Vormittage steif und fest gegenseitige — wenn auch außerhalb der Mordtat liegende — Beziehungen zwischen sich und H a a s behauptet hatte, über die er nichts Näheres aussagen könne, da er sich sonst (man denke: der um seinen Kopf kämpfende Herr Raubmörder!) der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung anssehen würde, war zusammengeklappt, als in ungemein eindruckerweckender, würdiger und bestimmter Weise Rudolf Haas vor aller Oessentlichkeit seine absolute Unschuld und seine Nichtverbindung mit dem Mordbuben zum Ausdruck brachte. Nun behauptete Schröder, er hätte nie betont, daß er von Haas gekannt würde, hätte immer nur sagen wollen, daß er selbst den von ihm so schwer Beschuldigten kenne. Unmutsausbrüche im Zuhörerraum brachten in diesem Moment den sonst überraschend ruhigen Verbrecher doch etwas aus der Fassung. Der Vorsitzende drohte pflichtgemäß mit Räumung des Saales, stand aber unverkennbar in diesem Augenblick selbst unter dem Eindrücke des restlosen Zusammenbruchs eines immer morscher gewordenen, bis dahin mühsam teilweise ausrecht erhaltenen Lügengebäudes. Auch der letzte Zweifel an der Schuld eines viele Wochen lang unschuldig eingesperrten und infamierten Menschen war geschwunden. Oberstaatsanwalt Rasmus erhob sich zur Erfüllung ernster, notwendiger Ehrenpflicht: „Ich hoffe, datz nunmehr mit dem Verdacht gegen Haas und die beiden anderen Herren vollständig aufgeräumt ist, und stehe Nicht an, hier von ausschlaggebender Stelle vor aller Öffentlichkeit zu erklären, datz Leine Spur irgendeines Verdachtes gegen Haas, Reuter und Fischer vorlicgt. Wer jetzt noch an der Ueverzeugung sefthält, das; diese Herren irgendwie verdächtig feien, der kann entweder nicht belehrt werden oder will nicht belehrt werde u." Und Landgerichtsdirektor Dr. Löwenthal, der in allseitig anerkannt meisterhafter Weise objektiv und leidenschaftslos die Verhandlung leitete, gab im Verlaufe seiner juristisch, rhetorisch und auch allgemein-menschlich hochstehenden Urteilsbegründung den Empfindungen des Gerichts in gleicher Weise Ausdruck: „Das Gericht hat weiter die feste Neberzeugung gewonnen und verkündet diese Uebcrzeugung von dieser Stelle aus feiertich, datz ein anderer als Schröder an der Tat nicht beteiligt gewesen ist, und datz insbesondere die drei Herren, die in dieses Verfahren verwickelt wurden, unfchuld i g sind." Rudolf Haas ist nun ganz frei körperlich und moralisch —, und wir, die wir an seiner Schuldlosigkeit nie gezmeifelt und an seinem Schicksal von Anfang an — lokal in Magdeburg, zentral in Berlin — lebhaftesten Anteil genommen und zum Ausdruck gebracht haben, bringen nach endgültigem Abschluß des Verfahrens gegen ihn ihm und seinen Angehörigen unsere herzlichsten Glückwünsche dar und freuen uns mit ihnen der formellen Rehabilitierung, der die tatsächliche für alle Einsichtigen längst vorher* gegangen war. Rudolf Haas und seine beiden Unglücksgesährten sind frei, und stehen makellos da — zu klären aber bleibt die Frage, wie es möglich war, die Untersuchung in derart falsche Bahnen zu lenken und aus diesen Bahnen hartnäckig werter herumzukutschreren, als sie als falsch Längst erkannt warenj oder doch von blutigen Laien, geschweige von Untersuchungsrichtern und Kommissaren hätten erkannt werden müssen. — Grbt es eine treffendere, schärfere Verurteilung der zum Teil geradezu lächerlichen Untersuchungsmethoden im Mordfalle Schröder-Helling als durch die Worte, die in seinem großangelegten Plaidoyer, bevor er den Kopf des Angeklagten vom Gericht forderte, der Oberstaatsanwalt aussprach?! „Es war zu befürchten und wurde mit kräftigen Gründen belegt, daß die Untersuchung sich zunächst in einer falschen Bahn bewegt hat, datz man in der Untersuchung nicht genügend berücksichtigte, was zur E n t l a st u n g der Beschuldigten Haus, Fischer und Reuter diente, und daß man vielmehr den lügnerischen Angaben dieses Burschen viel zu viel Glauben geschenkt hat." Ja, das hat man wohl getan — und ein übriges möglicherweise dazu: „I ch habe Haas nicht in die Sache hineingebracht, ich habe ihn nur nicht wieder h e r a u s gebracht — und das kann man mir in meiner Lage nicht verdenken!" äußerte Schröder wiederholt während der Verhandlung. Diese seine Behauptung ist angesichts dessen, was vorhergmg, nicht als die eines allgemein unglaubwürdigen Menschen abzutun. Man hat, immer mit den Worten des Herren Oberstaatsanwalts, „den lügnerischen Angaben dieses Burschen viel zu viel Glauben geschenkt" — und hat sogar den — möglicherweise unbegründeten — Verdacht prachtvoll zu erwecken verstanden, als arbeite man hartnäckig oder gar böswillig gegen einen Unschuldigen, getrieben vielleicht nur von dem Bestreben, nicht nachzugeben, Jrrtümer nicht einzugestehen, vielleicht aber auch — und das scheint auf Herrn T e n hold zuzutressen — unbewußt oder bewußt aus Politischen Gründen. Schlimmer noch, viel schlimmer, wenn es unbewußt geschah! Das Verleumdungsverfahren, das Rudolf Haas und sein Schwager Paul Crohn gegen den dem Nachrichter verfallenen Schröder angestrengt haben, wird hoffentlich Licht in das Dunkel bringen und Zusammenhänge aufklüren, die zweifelsohne bestehen. Zu diesern, Zwecke wurde es ja auch einzig und allein anhängig gemacht. „Helfen Sie durch Ihr Urteil das verlorengegangene Vertrauen zur Justiz wiederherzustellen!" Mit diesen wahrhaft erschütternden und in einem Gerichtssaale aus solchem Munde wohl noch nie gehörten Worten wandte sich Oberstaatsanwalt Rasmus am Schluffe seiner Anklagerede an Richter und Geschworene. Das Magdeburger Schwurgericht hat sich dem Appell des Vertreters der Staatshoheit nicht verschlossen. Es hat zu seinem Teile beigetragen, den schwer erschütterten Glauben an unparteiische, unbeeinflußte Rechtspflege zu stützen. Wie in der letzten Nummer der „C. V. - Z e i t u n g" mit Recht ausgesprochen wurde, „erfüllt das mangelnde Vertrauen weiter Volksweise zur deutschem Rechtsprechung in ganz besonders starkem und mehr als irgendwo berechtigten Maße die deutschen Juden". Sie alle — und nicht nur Rudolf Haas — blicken gespannt der Lösung jener Frage entgegen, die in dem Mordprozeß gegen Schröder nicht geklärt wurde und aus Prozessualischen Gründen auch nicht gut geklärt werden konnte, der Frage, wie es möglich war, Rudolf Haas unter den vorliegenden Umständen überhaupt in das Verfahren hineinzuziehen — und wer ihn hineinzog, wenn nicht Schröder selbst, der ihn bis dahin ja gar nicht kannte. Die Lösung dieser Frage ist von ausschlaggebender Bedeutung nicht nur für die enger Beteiligten und nicht nur für uns Juden, sondern für alle die, die ein berechtigtes Interesse daran haben, daß der Streit um das Vertrauen zu deutschen Justiz recht bald der Vergangenheit angehört. Dann wird ein deutscher Reichsjustizmimster wieder beruhigt Verleumder verklagen können — die freilich dann weniger zahlreich austreten werden als jetzt — und dann wird ein hoher Beamter der Staatsanwaltschaft nicht nötig haben, ein Gericht in d e r eindringlichen Weise zu beschwören, in der das der Oberstaatsanwalt von Magdeburg tat und — leider tun mußte. De. Felix Heimann (Magdeburg). * Von der Pressestelle des Deutschen Philologenverbandes wird uns geschrieben: In Nr. 33 dieser Zeitung vom 13. August befindet sich unter der Ueberschrift „Magdeburg" ein Aufsatz, der schwere Anschuldigungen gegen die Lehrerschaft, besonders der höheren Schulen, erhebt. Es wird ausgesührt, daß die Richterschaft zum großen Teil politisch gegen die Republik eingestellt sei und, weil sie für deren Errichtung und Fortbestehen vornehmlich ihre jüdischen Mitbürger verantwortlich mache, gegen diese in „scharfer, geradezu erbitterter Gegnerschaft" stehe. Dann heißt es weiter: „Wie könnte es auch anders sein bei der traurigen Verhetzung, die bis zur Universität hinauf alle Bildungsstätten des Landes, insbesondere fast die gesamte Lehrerschaft der höheren Schulen (von mir gesperrt), verseucht?" Und weiter unten wird gesagt, daß diese Verhetzung „systematisch" betrieben werde. Der C. V. betrachtet es als eine seiner wichtigsten Aufgaben, Stellung zu nehmen gegen ungerechte Verallgemeinerungen, die stets dem Juden-

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