Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 5 (1926)
- Issue
- 20 (14.5.1926)
- Date
- 1926-05-14
- Page
- Seite 269 (sequence 1)
- Language
- German
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|*nftal MMeLrr Völler sürdeurkclidunW SttUn, 14. Mai 142- V. Jahrgang » Nr. 24 Einzelnummer 1» Golöpfennig '0rWii des tLnlrÄ-Verems ürulscKer, SllmlspürtzeriEättnVavvi S^U^snTrsins des ^Judentums Monatsabonnement 40 Goldpfennig - zuzüglich Bestellgeld _ Verlag ü. SchrMeitung: Berlin 63, Lindenstr. 13. Fernsprecher: Amt Dönhoff 3594,3595. Postscheckkonto: Berlin 304 72. Bankkonto: Dresdner Bank, Wechsel« stütze Q, Berlin 8^ 08, Lindenstr. 7, und von GpldschmidL-RothschNd <L Co., Berlin 8. Alleinige Anzeigenannahme: Annoneen-Expeditlon Rudolf Masse, Berlin SW 19, und deren Filialen. Anzeigenpreise: 0,96 für die /gespaltene Zeile nach Rudolf Mosses Normalzeilenmefser Nr. 4, Familienanzeigen und Stellengesuche (nichl Stellenangebote) für Mitglieder d. Centralvereins 0,45 3l<k, bie 90 mm breite Reklamezeile '4,80 FA. Darf ein öeamter Antisemit fein! von polizeipräsiöent Oranöt (Königsberg). Durch das Edikt vom 11. März 1812, die bürgerlichen Verhältnisse der Juden betreffend, sollte aus dem besondere Abgaben entrichtenden Schlitzjuden ein vollberechtigter Staatsbürger werden. Jedes Faiuilieuhaupt war verpflichtet, mmnrehr vor der Polizeibehörde die Erklärung abzugeben, das Staatsbürgertum erlangen zu wollen, anderenfalls ging, der Jude der Rechte des Inländers verlustig. Es sollte -damit zum Ausdruck gebrächt werden, daß der Einfügung des Juden in das Staatsieben: keine Hindernisse mehr entgegen stehen ivürden, daß die politische und gesellschaftliche Gleichberechtigung des durch Geschichte, Kliltur und Rechtsgemeinschast mit dem deutschen Vaterlande verbundenen, in seinem Selbstbewußtsein gestärkten Juden tatsächlich erfolgt sei. Diese verfassungsmäßige. Gleichberechtigung stand jedoch vielfach nur auf dem Papier, aber selbst in dieser Form war sie vor etwa 100 Jahren noch nicht in allen deutschen Staaten durchgesetzt. So durften sich in vielen bayerischen Städten bis zum Jahre 1861 Juden überhaupt nicht .ansiedeln. Aber auch in Preußen galt der Jude unter dem Obrigkeitsstaat und der Beamtenhierarchie weiter als Staatsbürger zweiter Klasse. Dadurch waren dem Jllden jo glit wie alle Aeinter verschlossen, und es war ein überaus seltener Fall, wenn es ihm einmal gelang, als Beamter angestellt 311 werden. Preußischer Offizier wurde er überhaupt nicht. Die Wahl des Ofsizisraspircmten erfolgte in der Vorkriegszeit durch das Offizierkorps desjenigen Landwehrbezirks, dein der betreffende Osfizieraspirant angehörte. Vorausgesetzt, .daß ein Jude Osfizieraspirant geworden wäre, -hätte er bei der Wahl die Hälfte der Stimmen aus sich vereinigen müssen. Christliche Offiziere jüdischer Abstammung gab es reichlich. Von der Taufe mußte demnach wohl eine ganz besondere Wirkung ausgehen. Man Prämiierte also gewissermaßen die Charakterlosigkeit. Lediglich in Bayern bildeten sich, nachdem die Gleichberechtigung durchoesetzt war, bessere Verhältnisse heraus, so daß die Inden dort wenigstens Reserveoffiziere werden konnten. Erst der Weltkrieg, in dem die Judenschaft wie alle anderen Schichten des deutschen Volkes ungeheure Opfer brachte, ermöglichte es, , daß qualifizierte jüdische Soldaten zu Offizieren befördert wurden, obgleich auch hierbei nicht verkannt werden darf, daß selbst unter dem Zeichen des Burgfriedens eine Zurücksetzung von jüdischen Ofsizieraspiranten erfolgte. Was vor dem Kriege für Heer und Marine galt, traf auch für den Verwaltungsdienst und die Justiz-zu. Wenn auf dem konservativen Parteitage in Berlin im Jahre 1892 als Programmpunkt „der Kampf gegen den vielfach sich vordrängenoen und zersetzenden jüdischen Einfluß im Volksleben" festgelegt wurde, so bedeutete das ohne weiteres das Fernhälten von Juden aus dem oberen Beamtentum. Es galt in den Kreisen der Beamtenschaft, insbesondere der höheren-, vielfach für vornehm, Antisemit . 31t fein. D i e s e r A n t i - { e m i t i s m u 8 w a r w e n i g er eine S a ch e d e s Gefühls , als eine Sache der Fendalität. Diese züchtete die Abneigung gegen die Juden innerhalb der gesamten Beamtenschaft. Die Abneigung ist bis auf den heutigen Tag in der höheren Beamtenschaft in erheblichem Maße vorhanden, sie geht auch tief in die Rechen der mittleren und unteren Beamtenschaft hinein. Alle reaktionären Zeitungenhelfen mehr oder tveniger rnit, den Geist des. Hammerverlages, den Geist eines Dinier und Fritsch in der Beamtenschaft auszubreiten. E s e r g i b t s i ch n u n einmal d i e Frage, ob der in .der Beamtenschaft zweifellos stark Vorst ande ne Anti semit ismn s überhanpt eine Be - rech tigung hat, und weiter , 0b ein Beamter der deutschen Republik Antisemit sein k a n n b e z i e h 11 n g 8 w e i s e dar f. lieber die Berechtigung des Antisemitismus braucht an dieser Stelle kein Wort verloren zu iverden. Seine verlogene Agitation ist durch den Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens so oft widerlegt worden, daß jeder Denkende, der willens ist, sich aufklären zu lassen, ihn ablehnen muß. Es bleibt also nur noch der zweite Teil der Frage: kann beziehungsweise darf der Beamte Antisemit sein? Der Artikel 130 der Verfassung des Deutschen Reiches erklärt die Beamten für D jener d e r Ges a m t h e i t, nicht einer Partei. Allen Beamten wird die Freiheit ihrer politischen Gesinnung und die Vereiniguugsfreiheit gewährleistet. Aus dem Zusammenhang^ gerissen, scheint der Artikel dem Beamten das Recht zu geben, sich politisch deutschvölkisch und mithin antisemitisch einzustellen. Das würde jedoch mit dein Artikel 109 der Reichsversassung im Widerspruch stehen, in dem es heißt: alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich, also auch die dem Judentum augehöreu. Ausdrücklich heißt es in diesem Artikel weiterhin: „Oefseurlich-rechttiche Vorrechte oder Nachteile der Geburi oder des Standes sind auszuheben." Stellt sich nun ein Beamter auf den Standpunkt, daß die Juden gegenüber den andern Staatsbürgern vor dem Gesetze Groß-Berliner Wähler! Euer Wahlrecht zur Vepraseniantenversammlung am Sonntag, den 16. Mai 1926 (9-6!lhr), ist Wahlpflicht. Mesne Giknme einer der nationaljüdischen (zionistischen) Listen. Verband Groß-Berliner Ortsgruppen .!. A.. Dr. Druno Glaserfeld 1. Vorsitzender des Landesverbandes Groß-Berlin.