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Central-Verein-Zeitung · 1937-12-09 · 49 (9.12.1937) · page 17

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
16 (1937)
Issue
49 (9.12.1937)
Date
1937-12-09
Page
– (sequence 17)
Language
German
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Nr;49 C-V.- Zeitung WIRTSCHAFT DER WOC Seite 17 9. Dezbr, 1937 Transfer und Verwendung inländischer Vermögenserträgnisse Ein Ueberblick von Rudolf Gräupner, Berlin II. Für bevorrechtigte ausländische Gläubiger. (Spezielle Transferregelung.) Miteiner Reihe von Ländern hat Deutschland in den letzten Jahren Abkommen geschlossen, die aus besonderen Gründen eine bevorzugte Transferierung der Erträgnisse aus inländischen Vermögensanlagen vorsehen. Solche Vereinbarungen bestehen zur Zeit mit Belgien. Luxemburg. Chile, Dänemark, England. Frankreich, Holland, Italien, Lettland, Schweden, Schweiz, Liechtenstein. Ein Abkommen mit der Tschechoslowakei ist ia Vorbereitung. Alle Abkommen gelten grundsätzlich für die eigenen Staatsangehörigen des vertragschliessenden Gläubigerlandes, ohne dass es darauf ankommt, wann sie dort ihren Wohnsitz bzw. bei juristischen Personen ihren Sitz genommen haben. Für Personen anderer Staatsangehörigkeit, die in dem jeweiligen Gläubigerland ansässig sind oder in den letzten fünf Jahren ansässig geworden sind, bestehen in den einzelnen Abkommen besondere Vorschriften. Auf diese gerade für manche Auswanderer aus Deutschland bedeutsamen Vorschriften soll bei der Darstellung des Inhalts der einzelnen Abkommen näher hingewiesen werden. Die Transfervergünstigungen beziehen sich mit Ausnahme des deutsch-englischen Abkommens nur auf die Erträgnisse solcher Ver- POOi KöFOtkOWSki "Ter°mös «nsverwal iunsren Immobilien Berlin W8. Friedrichstr 166. Ruf 120897 mögensanlagen in Deutschland, welche die 3ls Gläubiger in Betracht kommenden Personen an einem bestimmten Stichtage (meistens am I.Juli 1933. dem Tage des Inkrafttretens des deutschen Transfermoratoriums) besässen. In einzelnen Abkommen ist die Inanspruchnahme der Transfervergünstigung auch auf später erworbene Vermögensanlagen erweitert. Für alle Abkommen gilt die Vorschrift, dass grundsätzlich als transferbegünstigte ausländische Gläubiger nicht solche Personen gel-, ten, denen die Zins- und Gewinnanteilscheine inländischer Effekten oder die sonstigen Zinsforderungeh nur zur Einziehung oder die Wertpapiere und Forderungen nur sicherheitshalber (pfandweise) übertragen worden sind. Schliesslich ist bei denjenigen Abkommen, die einen reinen oder teilweisen Bartranefer vorsehen, die Inanspruchnahme des bevorzugten Transfers häufig davon abhängig, dass. .die. Gläubiger auf einen Teil des Nennwertes der Erträgnisse (mit Ausnahme. der Miet- und Pachtzinsen) zugunsten Deutschlands verzichten. Diese Regelung ist in" der im Vergleich zu den Zinssätzen in den Gläubigerländern überhöhten Verzinsung der deutschen Vermögensanlagen begründet- Vorstehende Ausführungen gelten nicht für die besonders" gearteten Abkommen mit Chile und Lettland. Die Transferabkommen lassen sich in vier grosse Gruppen gliedern: ■ . . I. Die Abkommen, welche einen unmittelbaren Bartransfer vorsehen: II. Die Abkommen, gemäss denen der Transfer durch Aushändigung bevorzugter Fundierungsschuldverschreibungen erfolgt; III. Die Abkommen," die einen ' Trassier ■ für einen" Teil der "Erträgnisse durch .Baraus-- Zahlung und für den Rest durch Aushändi-' gung sog. Reicbsmarkähweisungen oder durch Einrichtung eines sog. Sonderkontos bei' einer deutschen Devisenbank vorsehen. IV. Das deutsch-chilenische und das' deutsch-lettländische Abkommen. Gruppe I. Hierzu gehören die Abkommen mit Belgien- ■ Luxemburg. Dänemark und Italien. Die Konversionskasse überweist den Gläubigern Miet- und Pachtzinsen sowie ähnliche Leistungen voll, andere Zinsen und Gewinnanteile in angemessener, in den einzelnen Abkommen näher bestimmter Höhe. 1. Belgien und Luxemburg. Es gilt zur Zeit nur für belgische und luxemburgische Staatsangehörige bzw. dort domizilierende juristische Personen. 2. Dänemark. Für nichtdänische Staatsangehörige gilt es nur, wenn diese bereits seit dem i. Juli 1933 ihren ständigen Wohnsitz in Dänemark haben. Der Stichtag für den Besitz der inländischen Vermögensanlagen ist der 15. Juni -1934. 3. Italien. Nichtitalienische Staatsaugehörige können das Abkommen nur in Anspruch nehmen, wenn sie bereits seit dem l..Juli 1933 ihren ständigen- Wohnsitz in Italien, seinen Besitzungen oder Kolonien haben. Die Vermögensanlagen müssen . schon am 1. Juli 1934 den Berechtigten gehört haben, jedoch fallen auch solche Vermögensaniagen, die später entstanden sind, deren Erträgnisse aber ebenfalls dem Transfermoratorium unterliegen, unter das Abkommen. Einmal transferberechtigte Anlagen behalten diese Eigenschaft auch in der Hand weiterer italienischer Gläubiger. Auch ohne das ..Vorliegen dieser Voraussetzungen können' in Einzelfällen Erträgnisse als Unterstützungszahlungen auch an nichtitalienische Staatsangehörige bis zu einer gewissen Höhe transferiert werden. Gruppe IL Hierunter fallen die Abkommen mit England und Schweden. 1, England. Nach dem deutsch - englischen Transferabkommen erhalten „Britische Besitzer" für ihre Guthaben bei der Konversionskasse, die aus Einzahlungen oder Erträgnissen, die unter das deutsche Transfermoratorium fallen, 4prozentige Pfund-Sterling-Fundierungsbonds. Diese lauten über den vollen Nennwert der Guthaben unter Umrechnung zum amtlichen Wechselkurs der Reichsmark in Pfund Sterling. Bisher sind für die verschiedenen Fälligkeiten 4 Serien ausgegeben worden. Diese Bonds werden an der Londoner Börse gehandelt; die derzeitigen Kurse betragen je nach Serien 39 bis 43 Prozent des Nennwertes. ..Britische Besitzer" sied: a) Für alle auf Pfund Sterling lautenden Anleihen und Schulden aa) alle Personen, die in den Vereinigten Königreichen ihren gewöhnlichen Wohnsitz oder Geschäftssitz haben, bb) Britische Untertanen, wo immer ihrWohnsitz sein mag, cc) im britischen Weltreich errichtete Körperschaften, dd) Personen unter britischem Protektorat, die ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz im britischen Weltreich haben. b) Für alle anderen Schulden und Verpflichtungen alle Personen jedweder Nationalität, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz oder .Geschäftssitz in den Vereinigten Königreichen haben, und alle nach den Gesetzen der Vereinigten Königreiche errichteten Körperschaften. Die vorstehende Definition, der „britischen Besitzer" ist kürzlich dahin ergänzt worden, dass nur solche Vermögensanlagen als im britischen Besitz angesehen werden, die schon am 1. Januar d. J. einem „britischen Besitzer" gehörten. Daraus folgt, dass nichtbritische Staatsangehörige, die erst nach dem 1. Januar 1937 in England ihren Wohnsitz oder Gescbäftssitz begründet haben oder künftig begründen, nicht unter die transferberechtigten ^britischen Besitzer" fallen. Andererseits sind Personen, die bereits vor diesem Stichtage „britische Besitzer", also durch Wohnsitz- oder Geschäftssitzbegründung, waren, auch für Erträgnisse aus später angefallenen inländischen Erbschaften bevorzugt transferberechtigt ~Das gleiche gilt wenn eine Person oder Gesellschaft, von welcher ein britischer Besitzer nach dieser Zeit das Recht auf einen solchen Zahlungsanspruch durch Verteilung des Vermögens anlässlich der Auflösung einer solchen Gesellschaft erworben hat, der Berechtigte aus der Zahlung ist. Diese Bestimmungen sind -für viele frühere Auswanderer deutscher Staatsangehörigkeit nach England von grosser Bedeutung. 2. Schweden. „Schwedische Gläubiger" .erhalten auf Antrag für ihre bei der Konversionskasse eingezahlten Vermögenserträgnisse mit 4 Prozent verzinsliche Schuldverschreibungen der Kon- . versionskasse,- von denen bisher für die ver--- . schiedenen Fälligkeiten die Serien I, II, III ausgegeben worden sind. Diese skr. Fundingsbonds notieren zur Zeit in Stockholm 41 % Proz. An Stelle dieser skr. Fundingsbonds können schwedische Gläubiger auch die Einrichtung eines besonderen Sonderkontos bei einer deutschen Devisenbank verlangen. Auf dieses Sonderkonto können inländische ' Vermögens- ©jträgnisse aus Konversionsguthaben bis su Höhe von 6 Prozent eingezahlt werden, sofern der Gläubiger auf den etwaigen Mehrbetrag verzichtet. Ueber dieses Sonderkonto kann genehmigungsfrei zum Zwecke verschiedener inländischer Zahlungen (entsprechend der Regelung mit den Niederlanden) verfügt werden. „Schwedische Gläubiger" sind: a) Schwedische Staatsangehörige einschliesslich juristischer Personen, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz in Schweden haben. b) Natürliche Personen nichtschwedischer Staatsangehörigkeit die aber bereits am I. Juli 1933 ihren Wohnsitz in Schweden hatten Diese Personen gemessen die Transfervergünstigungen nur hinsichlhch. der deutschen Vermögenswerte, die ihnen bereits am 15. Juni 1934 gehört haben. Die transferbegünstigten Vermögenswerte bleiben auch in der Hand eines anderen schwedischen Gläubigers transferbegünstigt (Schluss folgt) Anmerkungen zur Weltwirtschaft Von den internationalen Kapitalmärkten interessieren gegenwärtig zwei Gegenpole: der nordamerikanische und der Schweizer Markt An dem erstgenannten Markt setzt man sich sehr für ein allgemeines Wiederaufleben der privaten Emissionen ein. Dies ist durchaus zu verstehen angesichts der Tatsache, dass beispielsweise der Emissionsbetrag in USA von 1137 Mill. Dollars im zweiten Quartal d. J. auf 750 MilL Dollars im dritten Quartal gesunken ist. Im dritten Quartal des vorigen Jahres betrug er 1045 Mill. Dollars. Besonders stark wurde der amerikanische Emissionsmarkt wie jetzt aus verschiedenen internationalen Berichten hervorgeht, von der augenblicklichen Verlangsamung in der Gewinnausschüttung wichtiger Industriezweige beeinflusst Die grossen amerikanischen Stahlunternehmungen zeigen im dritten Quartal dieses Jahres eine erhebliche Verlangsamung der Gewinnzunahme gegenüber dem ersten Halbjahr. Der Reingewinn der „U. S. Steel Corporation " zum Beispiel lag um 5,5 MilL Dollars unter dem Betrag des zweiten Quartals 1937. Die Kapazitätsausnützung sank von 88,4 Prozent im zweiten Vierteljahr 1937 auf 73.6 Prozent im dritten Vierteljahr. Demgegenüber zeigt der Schweizer Emissionsmarkt in letzter Zeit besonders günstige Entwicklungstendenzen. Vergleicht man hier das dritte Quartal des Jahres 1937 mit dem des Jahres 1936, so zeigt sich die günstige Entwick- - lungstendenz dieses Marktes besonders deutlich: Der Nominalwert der aufgelegten Anleihen war im dritten Quartal dieses Jahres fünfmal so gross wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres, nämlich 223,6 MilL Franken gegenüber 46,6 Millionen Franken. Die starke Besserung des schweizerischen Kapitalmarktes zeigt sich ausserdem noch darin, dass zum erstenmal seit über zwei Jahren wieder grössere ausländische Anleihen am Schweizer Markt begeben werden konnten, wie die 30,5-Mill.-Franken-Anleihe an eine englisch - argentinische Gesellschaft und 26 Mill. an norwegische Kraftwerke. Vom Internationalen Landwirtschaft s? n s 111 u t in Rom liegen jetzt Uebersichten über die statistische Weltlage für Weizen im Getreidejahr 1937/38 vor. Danach fand in diesem Jahre eine starke Anbauflächenerhöhung statt, so dass mit einer grösseren Ernte als im Vorjahr gerechnet wird. Man schätzt, dass die Weltweizenernte, ohne Berücksichtigung der . russischen und chinesischen Ernte, für die offizielle Schätzungen noch nicht vorliegen, um etwa 9 Prozent mehr betragen wird als die Vorjahrsernte — trotz der an sich ungünstigen Witterungsverhältnisse in diesem Jahr. Sämtliche Erdteile haben Anteil an dem besseren-Ergebnis der Weltweizen ernte, den Hauptanteil jedoch haben die Vereinigten Staaten von Amerika. Besonders gut war die Weizenernte auch in den Donauländern, in Indien und der Türkei. Zieht man die in den Ausfuhrländern zu Beginn des neuen Erntejahres vorhandenen Bestände aus alter Ernte in Betracht, so sind die Exportüberschüsse für die Saison 1937/38 auf 210 Millionen Doppelzentner zu schätzen, das sind 21 Millionen Doppelzentner oder 11 Prozent mehr als im Vorjahr. Da hiervon 181 Millionen Doppelzentner auf den Ueberschuss der neuen Ernte entfallen, werden die ausführbaren Bestände der alten Ernten kaum 29 Millionen Doppelzentner betragen. Der wahrscheinliche Bedarf der Einfuhrländer wird nach den Schätzungen des genannten Instituts im Jahre .1937/38 niedriger sein als 1936/37. Die europäische Einfuhrnacnfrage wird voraussichtlich 114 Millionen Doppelzentner betragen, also um 5 Millionen Doppelzentner hinter dem Vorjahre zurückbleiben.' Der Bedarf der aussereuropäischen Einfuhrländer wird auf 31 Millionen Doppelzentner, also 13 Millionen Doppelzentner weniger als im Vorjahre, veranschlagt. Der gesamte Einfuhrbedarf der Welt schliesslich wird in diesem Jahr auf 145 gegenüber 164 Millionen Doppelzentner im vorangegangenen Getreidejahr geschätzt. Stellt man den genannten Eiufuhrbedarf dieses Jahres den verfügbaren Auefuhrmengen der üeberproduktionsländer gegenüber, so ergibt sich, dass bei der Gesamternte des Jahres 1937 von 181 Millionen Doppelzentner der Ausfuhrüberschuss die voraussichtliche Nachfrage der Einfuhrländer um etwa 36 Millionen Doppelzentner übertreffen wird, so dass mit einer verhältnismässig günstigen Weltlage für Weizen zu rechnen ist Nach neuesten internationalen Berichten sind in letzter Zeit erstmalig stärkere amerikanische Goldverkäufe zu verzeichnen. Die Goldeinfuhr der Vereinigten Staaten von Amerika, die im ersten Viertel dieses Jahres monatlich 132 Millionen Dollars, im zweiten Viertel 212. im dritten 142 und im September dieses Jahres noch 145,62 Millionen Dollars betrug, ist im Oktober auf 90,71 Millionen Dollars zurückgegangen, ein Tiefstand, der bisher in keinem Monat dieses Jahres erreicht war. Der monetäre" Goldbestand von USA. ist im Oktober 1937 nur. um 62,7 Millionen Dollars gestiegen. Man nimmt daher an, dass der amerikanische Stabilisierungsfonds im Oktober grössere Goidmengen an die in New-York befindlichen Golddepots ausländischer Banken abgegeben hat Dr. Erich Goüield. Offene Auslandsteüen Zur Besetzung genehmigt durch das Landesarbeitsamt Brandenburg G es ucht werden: Von einer Firma in Peru ein jüdischer Projekt-Ingenieur. Bewerber mit umfassenden Kenntnissen des Maschinenbaus und mit kaufmännischen Erfahrungen werden bevorzugt: nach Kolumbien jüdischer Gewerbelehrer für das Giessereifach. In Frage kommen lediglich Herren mit langjähriger theoretischer und praktischer Erfahrung ' im Giessereiwesen, die in der Lage sind, an "einer Gewerbeschule die Ausbildung von Giessereilehrlingen zu organisieren, den theoretischen und praktischen Unterricht zu erteilen und gleichzeitig die Vorlesungen und üebungen über Giessereüechnik an der Technischen Hochschule zu erteilen; für Brüssel für ruhigen Haushalt, Ehepaar und neunjährige Tochter, jüngere, kinderliebe jüdische Hausgehilfin, die selbständig kochen kann. Neben der laufenden Hausarbeit ist etwas Nähen, Bügeln und Waschen erforderlich. Der Haushalt besteht aus sechs Zimmern; Heizung und- Warmwasser vorhanden. Ausführliche Bewerbungen nur auf Luftpostdünnpapier, Zeugnisabschriften, Lebenslauf sowie Passphoto werden weitergeleitet durch die Jüdische Gemeinde, Berlin SW 19, Lindenstrasse 48—50. Bewerbungen auf gewöhnlichem Papier werden nicht mit Luftpost befördert. fi ^jÄ^fL SE^KlC^E f^?i. GEBR. ARNHOLD Berlind8, Behrens*. 62/63 . Telephon: 11 00 46 Londoner Vertreter; F. H. Brunner, 7 Princes Stf., London EG 2 New Yorker Vertreter: W. L. Sckoenrieimer, 25 Broad Street, New York i Bmkkms PA. Stkid Gegr. 1868 Eisenach 1. Thüringen <XX>0<X>0<XXXXXXX>CK><XXX5 Spediteure S.SF.Gofiselalk Beriin Sii 38. GflrUtzerStr.l-IS. Telesh.: 63 68 93 bis 94 f><><x><><xxx><xxxx>oooo<><x) Richtige Investierung Selbstverständlich überlegen Sie genau, ob Ihre Aufwendungen in richti~ gern Verhältnis stehen ztx dem Erfolg, den Sie sich versprechen köjmen.Wenn Sie diese Ueber legungen anstellen, müssen Sie zur Insertion in der C.-V.- Zeitung kommen, denn die C.-V.-Zeitung ist über ganz Deutschland verbreitet, hat die grösste Auflage von allen jüdischen Zeitungen, die in Deutschland erscheinen, und hat trotzdem massige Anzeigenpreise bei j höchsten Rabattsta&eln. j f \ Bankhaus August Stern & Cie. 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